BUDGET 2016 EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG

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1 BUDGET 2016 EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG Gemeinde Fislisbach Traktanden EINWOHNERGEMEINDE 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 17. Juni Genehmigung der Erhöhung des Stellen plafonds um 260 % in den Sozialen Diensten 3. Genehmigung der Kreditabrechnungen: 3.1 Erneuerung der Kanalisation und Ersatz der Wasserleitung in der Feldstrasse sowie Sanierung der Strasse 3.2 Gemeindebeitrag an den Gemeindeverband ARA Rehmatte für die Werterhaltungsmassnahmen in der Abwasserreinigungsanlage 4. Genehmigung des Budget 2016, inklusive Festsetzung des Steuerfusses auf 106 % 5. Verschiedenes Freitag, 20. November 2015 um Uhr Mehrzweckhalle Leematten Traktanden ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 17. Juni Genehmigung des Budget Verschiedenes Freitag, 20. November 2015 um Uhr Mehrzweckhalle Leematten Nach der Versammlung der Einwohnergemeinde wird den Anwesenden ein Apéro offeriert. Die Akten zu den Gemeindeversammlungen liegen vom 6. bis 20. November 2015 während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Nutzen Sie die Aktenauflage oder beziehen Sie die Detailunterlagen ab unserer Homepage oder mittels Bestell talon auf der Umschlagrückseite.

2 2 EINWOHNERGEMEINDE TRAKTANDUM 1 Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 17. Juni 2015 Die Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 geprüft und als in Ordnung befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls. Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zugestellt. Das Protokoll liegt vom 6. bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Antrag Die Stimmbürgerschaft wird gebeten, das Protokoll der Einwohnergemeinde versammlung vom 17. Juni 2015 zu genehmigen. PROTOKOLLGENEHMIGUNG Genehmigt wurden: Versammlungsprotokoll vom 21. November 2014 Rechenschaftsbericht 2014 Jahresrechnung Gesuche um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes Kompetenzerteilung für Einbürgerungen an den Gemeinderat; Änderung der Gemeindeordnung Kredit über CHF für die Erstellung von zusätzlichem Schulraum in der Schulanlage Leematten und bauliche Massnahmen im Schulhaus Leematten I, inklusive Projekt genehmigung Kredit über CHF für die Sanierung der Flachdächer der Mehr zweckhalle Leematten und des Schulhauses Leematten I Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Fislis bach mit Anpassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) TRAKTANDUM 2 Genehmigung der Erhöhung des Stellenplafonds um 260 % in den Sozialen Diensten Ausgangslage Seit April 2003 pflegen die Gemeinden Niederrohrdorf und Fislisbach im Betreibungs- und Sozialhilfewesen eine enge Zusammenarbeit. Die Gemeinde Niederrohrdorf führt das Betreibungsamt für die Gemeinde Fislisbach, im Gegenzug werden die Dienst leistungen im Sozialhilfewesen und im Kindesund Erwachsenenschutzdienst für die Gemeinde Nieder rohrdorf durch die Gemeinde Fislisbach erbracht. Diese Zusammenarbeit lohnt sich aufgrund der effizienten Nutzung der Ressourcen und Synergien auch finanziell. Genehmigung der Erhöhung des Stellenplafonds um 260 % in den Sozialen Diensten Die professionelle Arbeit der Sozialen Dienste Fislisbach hat die Gemeinden Remetschwil und Wohlenschwil dazu bewogen, ebenfalls die Dienste der Gemeinde Fislisbach zu beanspruchen. Die Gemeinde Remetschwil hat die Arbeiten im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz per 1. Januar 2006 und die Gemeinde Wohlen schwil per 1. Januar 2007 den Sozialen Diensten Fislisbach übertragen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Remetschwil und Wohlenschwil ist an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2005 die Erhöhung des Stellen pensums um 20 % für die Sozialen Dienste Fislisbach genehmigt worden. Zusätzlich erfolgte durch die Finan z verwaltung ein Pensenübertrag von 10 % an die Sozialen Dienste.

3 3 Die Sozialen Dienste verfügen damit über einen bewilligten Stellenplafond von 240 %. Die Fallzahlen im Bereich der Sozialhilfe, insbesondere bei den immateriellen Hilfeleistungen, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Weiteren hat der Aufwand in folge des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR) markant zugenommen. Die Mehraufwendungen der Sozialen Dienste konnten nur mittels temporärer Stellenaufstockung aufgefangen werden. Zusätzlich sind die Dienste der Firma Consalis Beratungen, Baden, beansprucht worden. Pensenerhöhung und Kosten Im Frühjahr 2015 wurde die Stellen kapazität aufgrund der Fallzahlen und Mehraufwendungen anhand von Praxisempfehlungen neu berechnet. Die Mandats führung im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich und in der Sozial hilfe, unter Berück sichtigung der Abklärungen für die Kindesund Erwachse nen schutzbehörde, den Aufwendungen für die Regelung von Unterhaltsverträgen und der Über wachung des Pflegekinderwesens sowie für die Stellenleitung (inkl. Leitung der Jugendarbeit) bedingt ein Stellenpensum von total 455 %. Aufgrund dieser Ausgangslage ergibt sich folgende Pensen- bzw. Kostensituation: Bewilligter Stellenplafond 240 % Stellenpensen Personal- und Infrastrukturaufwendungen der Sozialen Dienste Gesamtkosten für 4 Gemeinden Anteilmässige Kosten für Fislisbach Temporär angestelltes Personal 130 % 370 % CHF CHF ) Pensenerhöhung 85 % CHF CHF ) Stellenbesetzung Soziale Dienste ab % CHF CHF ) Reserve 45 % Neuer Stellenplafond Soziale Dienste 500 % 1) Rechnung ) Budget 2016 Das wirtschaftliche Umfeld und die momentane Entwicklung deuten darauf hin, dass sowohl im Bereich Sozialhilfe als auch im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes mit weiterhin zunehmenden Fallzahlen zu rechnen ist. Der Stellenplafond der Sozialen Dienste soll deshalb auf gesamthaft 500 % aufgestockt werden (inkl. 45 % Reserve). Dieser Stellenplafond ermöglicht es dem Gemeinderat Fislisbach, flexibel auf die Entwicklung zu reagieren und in den Sozialen Diensten die notwendige Kapazität zu gewährleisten. Es wird angestrebt, die von der Firma Consalis geführten Mandate im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutz dem eigenen Personal zu übertragen. Die Lohnkosten für das temporär angestellte Personal sind bereits seit in Kraft treten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 angefallen. Mit der Erhöhung auf 455 Stellenprozente fallen ab dem Jahr 2016 zusätzliche Lohnkosten für 85 Stellenprozente und Infrastrukturkosten an. Die Reserve von 45 Stellenprozenten hat zum heutigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen und kommt erst zum Tragen, wenn die Fallzahlen bei den Sozialen Diensten weiter massiv ansteigen. Die Dienstleistungen der Sozialen Dienste Fislisbach für die Gemeinden Nieder rohrdorf, Remetschwil und Wohlenschwil werden kostendeckend weiter verrechnet. Die drei Gemeinderäte haben bestätigt, auch in Zukunft die Dienstleistungen von den Sozialen Diensten Fislisbach beziehen zu wollen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit diesen Gemeinden entstehen der Gemeinde Fislisbach keine zusätzlichen Kosten. Die Rauminfrastruktur für den zusätzlichen Arbeitsplatz ist im Gemeindehaus Fislisbach vorhanden. Die Kosten der Kapazitätserhöhung und für die Einrichtung des Arbeitsplatzes sind im Budget 2016 berücksichtigt. Antrag Der Erhöhung des Stellenplafonds um 260 % in den Sozialen Diensten sei zuzustimmen.

4 4 TRAKTANDUM 3.1 Genehmigung der Kreditabrechnung für die Erneuerung der Kanalisation und den Ersatz der Wasserleitung in der Feldstrasse sowie Sanierung der Strasse Für den Ausbau der Kanalisation und den Ersatz der Wasserleitung in der Feldstrasse im Abschnitt Schönbühlstrasse bis Steinäckerstrasse sowie für die Sanierung des Strassenbelages bewilligte die Gemeindeversammlung vom 23. November 2012 einen Kredit von CHF Genehmigung der Kreditab rechnung für die Erneuerung der Kanalisation und den Ersatz der Wasserleitung in der Feld strasse im Abschnitt Schönbühlstrasse bis Steinäckerstrasse sowie die Sanierung des Strassenbelages im Betrag von CHF mit einer Kreditunterschreitung von CHF Die Bauarbeiten wurden von Mitte Mai bis Mitte August 2013 ausgeführt. Der Deck belag wurde im Juni 2014 eingebaut. Die vorliegende Kreditabrechnung schliesst mit Bruttokosten von CHF ab, d.h. mit einer Kreditunterschreitung von CHF Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Kreditantrag Abrechnung Kanalisation Ausbau (exkl. MwSt.) CHF CHF Wasserleitung, Ersatz + Anpassungen (exkl. MwSt.) CHF CHF Sanierung Strassenbelag (inkl. MwSt.) CHF CHF Total Baukosten CHF CHF Begründung der Minderkosten Günstigere Baustelleninstallation Geringere Anpassungsarbeiten notwendig als budgetiert Günstigere Einheitspreise für die Pflästerungen und günstigere Belagspreise Mitbeteiligung von Dritten an den Abbruch- und Belagskosten Antrag Der Gemeinderat beantragt, der Kreditabrechnung im Betrag von CHF und damit der Kredit unterschreitung von CHF zuzustimmen.

5 5 TRAKTANDUM 3.2 Genehmigung der Abrechnung des Gemeindebeitrages an den Gemeindeverband ARA Rehmatte für die Werterhaltungsmassnahmen in der Abwasserreinigungsanlage Für die Werterhaltungsmassnahmen an der Kläranlage des Gemeindeverbandes Rehmatte bewilligte die Gemeindeversammlung vom 22. November 2013 einen Gemeindebeitrag von CHF , exkl. MwSt. Genehmigung der Abrechnung des Gemeindebeitrages an den Gemeindeverband ARA Rehmatte für die Werterhaltungsmassnahmen in der Kläranlage im Betrag von CHF , exkl. MwSt., mit einer Kreditunterschreitung von CHF Die Arbeiten an der Klärschlammbehandlung, dem Blockheizkraftwerk und Heizung sowie der Steuerung und des Prozessleitsystemes wurden in den Jahren 2013 bis 2015 ausgeführt. Die vorliegende Bauabrechnung schliesst mit Nettokosten von CHF ab, d.h. mit einer Kreditunterschreitung von CHF Die Kosten, exkl. MwSt., setzen sich wie folgt zusammen: Kreditantrag Abrechnung Gesamtkosten 100 % Anteil Fislisbach 44 % Anteil Fislisbach 44 % Klärschlammbehandlung CHF CHF CHF Blockheizkraftwerk + Heizung CHF CHF CHF Steuerung + Prozessleitsystem CHF CHF CHF Total Baukosten CHF CHF CHF Begründung der Minderkosten Optimierung der Steuerung und des Prozessleitsystems Günstigere Einheitspreise gegenüber des Kostenvoranschlags Antrag Der Gemeinderat beantragt, der Abrechnung des Gemeindebeitrages an den Gemeindeverband ARA Rehmatte für die Werterhaltungsmassnahmen in der Kläranlage von CHF , exkl. MwSt., und damit der Kreditunterschreitung von CHF zuzustimmen.

6 6 TRAKTANDUM 4 Genehmigung des Budget 2016, inklusive Festsetzung des Steuerfusses auf 106 % Erfolgsrechnung Bereits im Jahre 2012 hat der Gemeinde rat Fislisbach in der Finanzplanung von einer Steuerfusserhöhung gesprochen. Diese absolut notwendige Erhöhung wurde auch in den Jahren 2013 und 2014 im Rahmen der jährlichen Finanzplanung immer wieder festgestellt und diskutiert sowie der Bevölkerung mittels der Budget broschüre mitgeteilt. Aufgrund der Finanzplanung des letzten Jahres wurde eine Steuer fusserhöhung auf das Jahr 2016 und eine weitere Erhöhung auf das Jahr 2018 vorausgesagt. Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, sie wurde so vom Gemeinderat in den vergangenen Jahren erkannt. Einwohnergemeinde Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis EINWOHNERGEMEINDE Aufwandüberschuss CHF Der Rückgang der Steuererträge konnte in diesem Ausmass, wie sich die Entwicklung nun für dieses Jahr und die nächsten Jahre zeigt, nicht geplant werden. Das finanzielle Problem der Gemeinde Fislisbach liegt auf der Ertragsseite. Der Ertrag aus Steuer einnahmen ist infolge von Steuergesetzrevisionen rückläufig. Aus Sicht des Steuerzahlers ist jede Steuergesetz revision mit finanzieller Entlastung willkommen. Die Gemeinden sind Empfänger der Steuereinnahmen und betrachten die Steuergesetzrevisionen aus einer anderen Warte. Jede Reduk tion muss kompensiert werden. Der Aufwand in den vergangenen Jahren ist nahezu konstant geblieben. Demgegenüber steht eine negative Entwicklung der Steuereinnahmen. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, reicht der Ertrag nicht mehr aus, um die Aufwendungen zu decken. Die Anzahl der Steuerpflichtigen ist stagnierend. Die Bevöl kerung wächst aktuell nicht mehr im gleichen Masse wie in den Vorjahren. Erfolgsrechnung Zusammenzug Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung Netto Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Netto Bildung Netto Kultur, Sport und Freizeit Netto Gesundheit Netto Soziale Sicherheit Netto Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Umweltschutz und Raumordnung Netto Volkswirtschaft Netto Finanzen und Steuern Netto Total

7 7 Der betriebliche Aufwand und der betriebliche Ertrag seit 2012 der Einwohnergemeinde Fislisbach: Budget 2016 Budget Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Es bedarf einer Steuerfussanpassung. Der Gemeinderat schlägt eine Steuerfusserhöhung um 8 % auf 106 % vor. Mit diesem Steuerfuss von 106 % wurde das Budget 2016 berechnet und weist ein negatives Gesamtergebnis von CHF aus. Auf grund der heutigen Ausgangslage reicht der Steuer ertrag immer noch nicht aus, die Aufwendungen auch mit der Steuerfusserhöhung vollumfänglich zu decken. Ebenfalls im Vorjahresbudget wurde darauf hingewiesen, dass sich die finanzielle Lage verschärfen und die Schuldenentwicklung anhalten wird. Die «schuldenfreie Zeit» gehört definitiv der Vergangenheit an. Auch in diesem Jahr mussten mehrmals Darlehen zur Überbrückung der Liquidität aufgenommen werden. Steuerertrag Der Steuerertrag wird durch die Steuer gesetzrevisionen beeinflusst. Die nachfolgenden Revisionspunkte führen alle zu Mindereinnahmen. Die meisten der Revisionspunkte sind ab 2014 in Kraft getreten und wirken sich erstmals 2015 aus: Thematik Altes Recht Neues Recht Folge davon: Tarif Einkommenssteuer Maximalsatz % Maximalsatz 11 % Entlastung Mittelstand Tarif Vermögenssteuer Maximalsatz 2.3 Promille Maximalsatz 2.1 Promille, Reduktion Tarifstufen um je 0.2 Promille Weniger Steuerertrag Weniger Steuerertrag Freibetrag Vermögenssteuer Verheiratete CHF Verheiratete CHF Weniger Steuerertrag Kinderabzug bis 14 Jahre CHF bis 18 Jahre CHF ab 18 Jahren CHF Kinderbetreuungskosten Maximal CHF bis zum 16. Altersjahr bis 14 Jahre CHF bis 18 Jahre CHF ab 18 Jahren CHF Maximal CHF bis zum 14. Altersjahr Weniger Steuerertrag Weniger Steuerertrag Jahressteuertarif für Kapitalzahlungen 40 % des Tarifs kein Mindestsatz 30 % des Tarifs Mindestsatz 1 % Weniger Steuerertrag usw. Neben den oben erwähnten Gesetzes revisionen führen die Unternehmer steuerreform sowie die Dividendenent lastung und weitere legale Steueroptimierungen (z.b. Pensions kasseneinkauf, Liegenschaftsunterhalt) zu massiven Steue r ausfällen. Dieses Geld fehlt letztendlich dem Staat und der Gemeinde. Anhand der monatlichen Steuerabschlüsse wurde im Februar 2015 festgestellt, dass die Steuergesetzesrevisionen Auswirkungen haben werden. Aktuell (August 2015) liegt der Steuerertrag rund 1 Mio. Franken unter den Erwartungen.

8 8 Erläuterungen zum Budget 2016, Erfolgsrechnung Allgemeine Verwaltung Im nächsten Jahr finden die Grossrats-, Regierungsrats- und Bezirkswahlen statt. Die Auswertung der Wahlergebnisse wird erfahrungsgemäss für das Wahlbüro viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Rechnungsprüfung durch eine externe Treuhandfirma ist durch den Kanton vorgeschrieben. Der Prüfungsauftrag wird durch die Firma Hüsser Gmür & Partner AG ausgeführt. Im kommenden Jahr wird neben einer unangemeldeten Kassen revision auch eine umfassende Rechnungsrevision durchgeführt. Die Hardware (PC) auf dem Steueramt wird ersetzt. Die Branchensoftware «GeSoft» wird über eine (ASP) Application-Server-Providing-Leitung bezogen. Die Anzahl der Betreibungen und Dienstleistungen der Betreibungsämter für Steuerdebitoren und andere Debitorenposten nimmt zu. Aufgrund dessen wird der Budgetbetrag auf CHF erhöht. An der Verwaltung von Steuerdaten haben der Kanton und die Gemeinden sowie die Kirchgemeinden ein grosses Interesse. Der Kanton stellt die dafür notwendige Soft ware zur Verfügung. Die Gemeinden bezahlen für diese Dienstleistung den entsprechenden Betriebsbeitrag. Der Datenaustausch erfolgt über das Web. Alle Gemeinden im Kanton Aargau müssen die neue Veranlagungssoftware «VERANA3» mit einem Beitrag vorfinanzieren. Diese Vorfinanzierung dauert bis 2019 und kostet CHF Die Einwohnergemeinde erhält eine Bezugsentschädigung von 4 % des Steuersoll betrages für das Steuerinkasso zugunsten der Kirchgemeinden. Mit der Verwaltungsentschädigung werden die Gemeinderats- und Verwaltungs tätigkeiten (IT, Rechnungswesen, Fakturierungen, Büromaterial, Porti, Dienstleistungen, udgl.) für die Eigenwirtschaftsbetriebe abgegolten. ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Umfasst die Exekutive, Legislative sowie die Allgemeinen Dienste der Gemeindeverwaltung Im Jahr 2016 werden das Personal und die pensionierten Mitarbeitenden zu einem Weihnachtsessen eingeladen. Im Feuerwehrmagazin muss die Brandmeldezentrale ausgewechselt und erweitert werden. Die Kosten betragen CHF Im Gemeindehaus sind immer noch diverse alte Heizkörper (Radiatoren) installiert. Diese wurden anlässlich der letzten grösseren Renovationen nicht ersetzt. Einzelne Radiatoren mussten in den vergangenen Monaten notfallmässig ersetzt werden, da Wasser austrat und die Boden beläge beschädigt wurden. Es werden nun alle alten Heizkörper ersetzt. Die Kosten dafür belaufen sich auf CHF

9 9 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Gemeindebeitrag an die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal beträgt un verändert CHF 40/Einwohner. Die Verkehrserziehung an unserer Schule wird durch die Regionalpolizei durchgeführt. Diese Dienstleistung ist Teil des Gemeindevertrages. Pro Einwohner von Fislisbach werden unverändert CHF 8 an das Regionale Zivilstandsamt in Mellingen bezahlt. Für den Betrieb des regionalen Betreibungsamtes in Niederrohrdorf wird ein Ertragsüberschuss erwartet. Es wird mit rund Betreibungen in Fislisbach gerechnet. Das Betreibungsamt muss personell aufgestockt werden, folglich fallen höhere Personalkosten an und der Rückerstattungs ertrag reduziert sich. Der Regionale Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (früher Amtsvormundschaft) für die Gemeinden Niederrohrdorf, Remetschwil, Wohlenschwil und Fislisbach wird durch das Personal der Sozialen Dienste Fislisbach geführt. Diese Dienst leistung erbringt einen Ertrag von CHF Die Stellenerweiterung ist dabei mitberück sichtigt (siehe Traktandum 2). Die Feuerwehr Fislisbach muss die Einsatzkleider für die «Verkehrsgruppe» im Betrag von CHF ersetzen. Der Betriebskostenbeitrag an den «Gemeindeverband Kleinregionale Schiess anlage Mühlescheer» beträgt im kommenden Jahr CHF Für kommende Investitionen und Sanierungsarbeiten werden jährlich Rückstellungen gebildet. Dadurch wird der Jahresbeitrag leicht erhöht. Der Gemeindebeitrag an die regionale Zivilschutzorganisation (ZSO) beträgt CHF Die Investitionskosten von CHF werden aus dem Fond der Ersatzbeiträge finanziert. Bildung Der Gemeindeanteil am Personalaufwand des Kindergartens beträgt neu CHF (2014 CHF ). Der Besoldungsanteil an den Kanton für die Primarschullehrpersonen beträgt CHF (2014 CHF ). Rund 80 Schüler besuchen die Bezirksschule Mellingen. Das Schulgeld beträgt CHF pro Schüler und Schuljahr. Die Betriebskosten der Real- und Sekundar schule (64 Oberstufenschüler) betragen im kommenden Jahr pro Realschüler CHF und pro Sekundarschüler CHF Der Besoldungsanteil (Oberstufe) an den Kanton beträgt neu CHF Gemäss Musikschulreglement müssen die Gesamtkosten der Musikschule durch die Gemeinde und durch die Elternbeiträge mit je 50 % getragen werden. Der Kostendeckungsgrad konnte in der Vergangenheit nicht eingehalten werden. Die Elternbeiträge wurden auf das Schuljahr 2013/2014 erhöht. Die Planwerte gehen von einem Deckungsgrad von rund 46 % aus. Sofern die Musikschüler zahlen nicht steigen, müssen die Elternbeiträge angepasst werden. Im Herbst 2015 wird die neue Holzschnitzelheizung in der Schulanlage in Betrieb genommen. Der Heizöleinkauf für die Schulanlage wird sich künftig reduzieren. Seit August 2011 wird eine Tagesbetreuung in Fislisbach angeboten. Diese beinhaltet Frühmorgenbetreuung, Randstundenbetreuung, Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung. Die Randstundenbetreuung ist derzeit un entgeltlich. Die restlichen Angebote werden den Eltern auf der Basis ihres Einkommens in Rechnung gestellt. Im Vorjahresvergleich ist eine grosse Kostenentwicklung feststellbar. Die Elternbeiträge müssen überprüft werden. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Unveränderter Betriebsbeitrag an die Regionalpolizei Rohrdorferberg- Reusstal von CHF 40 pro Einwohner oder total CHF Regionales Betreibungsamt Heitersberg-Reusstal mit Ertragsüberschuss von CHF Betriebsbeitrag an das Regionale Zivil stands amt Mellingen von CHF Regionaler Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) mit Ertragsüberschuss von CHF Betriebsbeitrag an die Regionale Zivilschutzorganisation Reusstal Rohrdorferberg von CHF BILDUNG Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Primarstufe umfasst neu 6 Schul jahre Oberstufe umfasst 3 Schuljahre und neu am Standort Mellingen Kostendeckungsgrad bei der Musikschule rund 46 %, Eltern beiträge werden überprüft Nettokosten für die Tagesbetreuung der Kinder von CHF , Elternbeiträge werden überprüft Das Skilager für die Schule Fislisbach (3. 6. Klasse) wird wiederum in Engelberg, Trübsee stattfinden. Die Finanzierung erfolgt mittels Elternbeiträgen und einem Gemeindebeitrag. Die Anzahl der Sonderschüler hat sich in den letzten Jahren konstant erhöht. Über 100 Schüler aus Fislisbach besuchen an einer Berufsschule im Kanton Aargau den Unterricht. Für ausserkantonal wohnhafte Lernende ist jeweils der «Lehrort» für die Zahlung der Berufsbildungskosten zuständig.

10 10 Kultur, Sport und Freizeit Für den Betrieb des Kulturzentrums wird ein Betrag von CHF budgetiert. Informa tionen zum Betrieb des Kulturzentrums sind ersichtlich unter Die Stadtbibliothek Baden beantragt einen Gemeindebeitrag von CHF Ca. 400 Leserinnen und Leser oder rund 7 % der Bevölkerung aus Fislisbach nutzen dieses Angebot Dieser Gemeindebeitrag muss aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Fislisbach auf CHF reduziert werden. KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Beitrag an Kulturzentrum Fislisbach und «Kultur in Fislisbach» von total CHF Beitrag an Stadtbibliothek Baden Unterhalt der Sportanlage Esp Gesundheit Die Beiträge an die Pflegefinanzierung werden CHF (2014 CHF ) betragen. Die Übergangsfinanzierung an die «Alterszentrum am Buechberg AG» beträgt 2016 letztmals CHF Die Spitex Heitersberg bietet Dienstleistungen für Erwachsene und Kinder an. Weiter wird die Pflege im Bereich der Onkologie angeboten werden Beiträge über CHF (2014 CHF ) budgetiert. Dieser Aufwand posten hat sich sehr stark entwickelt und wird sich weiterhin nach oben bewegen. GESUNDHEIT Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Beitrag an «Alterszentrum am Buechberg AG» von CHF Pflegefinanzierungsbeitrag an Kanton von CHF Beitrag an die Spitex Heitersberg von CHF Kosten für Schulgesundheitsdienst von CHF

11 11 Soziale Sicherheit Alimentenbevorschussung und -inkasso: Die Fallzahlen werden voraussichtlich leicht zunehmen. Die Kosten für die Alimentenbevorschussung (nur Kinderalimente) liegen monatlich bei rund CHF Diese Kosten sind direkt von der Anzahl der Mandate abhängig. Der Anspruch zum Bezug von Kinderalimenten besteht bis zum 20. Altersjahr. Die bevorschussten Kinderalimenten werden vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert. Meist sind betreibungsamtliche Handlungen notwendig, um die geforderten Alimentenzahlungen zu erhalten. Sehr oft können diese nicht vollumfänglich eingetrieben werden. Die Elternschaftsbeihilfe wird immer mehr beansprucht. Diese Beiträge sind nicht rückerstattungspflichtig. Die Kosten für die Sozialhilfe dürften ansteigen und werden vermutlich das Vorjahresbudget übertreffen. Eine detaillierte Budgetierung der einzelnen Konten kann nur über die einzelnen Unterstützungsfälle erfolgen. Eine Prognose im Einzelfall ist nahezu unmöglich. Die materielle Hilfe an anerkannte Flüchtlinge ist kaum planbar. Die Flüchtlinge werden uns vom Kanton zugewiesen und teilweise entschädigt. In den Sozialen Diensten wird der Stellenplafond erhöht. Ebenso muss ein neuer Arbeitsplatz (Mobiliar und IT) eingerichtet und das frühere Büro der Gemeinde polizei angepasst werden. Für die Überprüfung des Sozialhilfemissbrauchs ist ein Aussendienstmitarbeiter des kantonalen Sozialdienstes im Auftragsverhältnis tätig. Die Restkosten für die Sonderschulung und den Heimaufenthalt belaufen sich auf CHF (2014 CHF ). Die Entschädigung für die Führung des regionalen Sozialdienstes für die Gemeinde Niederrohrdorf wird aufgrund der Stellenanpassung erhöht und beträgt 2016 CHF (Budget 2015: CHF ). Verkehr und Nachrichtenübermittlung Die Gehwege Jura-/Birmenstorferstrasse werden saniert und im Gebiet Winkel neu gebaut. An diversen Gemeindestrassen wird eine Rissesanierung durchgeführt. Die Kontrolle der nächtlichen «Dauerparkierer» wird durch die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal durchgeführt. Der Eingang an Parkgebühren (Nacht parkierer) ist wieder zunehmend. Der Beitrag an den Regionalverkehr beträgt CHF Der Ertrag aus dem Verkauf von zwei SBB-Tageskarten für je 365 Tage beläuft sich auf rund CHF Die Ankaufskosten dafür betragen CHF Die Auslastung liegt bei über 90 %. Die Reservation der Tageskarten kann über elektronisch erfolgen. Der Verkaufspreis für die SBB-Tageskarte beträgt CHF 45/ Tageskarte. SOZIALE SICHERHEIT Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Restkosten Sonderschulung und Heimaufenthalt von CHF Alimentenbevorschussung von netto CHF Jugendschutz von netto CHF Sozialhilfe von netto rund CHF VERKEHR UND NACHRICHTEN ÜBERMITTLUNG Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Unterhaltsarbeiten an Kantonsund Gemeindestrassen Beitrag an den Regionalverkehr von CHF Mehrertrag aus dem Verkauf von SBB-Tageskarten von CHF 3 400

12 12 Umweltschutz und Raumordnung Sämtliche Gebühren bleiben für 2016 unverändert. Die Abklärungsarbeiten für die Sanierung der früheren Deponie «Wolfbühl» werden auf CHF veranschlagt. Wasserwerk Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung 900 Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Nettovermögen per verzinst mit 0,22 % UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Wasserwerk Ertragsüberschuss CHF m 3 -Preis von CHF 0.80 Die Grundwasser-Konzessionsgebühren wurden vom Kanton auf 7 Rappen (früher 3.5 Rappen) pro m 3 Wasser angehoben und verursachen damit Mehraufwendungen. Die Verwaltungsentschädigung beinhaltet die folgenden Aufwendungen: Informatik: Anschaffung, Betrieb und Unterhalt Verwaltung: Rechnungswesen, Führung und Betrieb, Büromaterial, kalkulatorische Gebäudekosten Gemeinderat: Betriebsführung, Vorsitz Die Begrünungsbeiträge der Landwirtschaft werden intern der Wasserversorgung weiterverrechnet, da diese indirekt die Wasserqualität fördern. Die Wasserbenützungsgebühren betragen 0.80 CHF pro m 3 Frischwasser. Abwasserbeseitigung Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Nettovermögen per verzinst mit 0,22 % Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss CHF m 3 -Preis von CHF 1.00 Ab 2016 wird vom Bund pro Einwohner neu eine Entschädigung von CHF 9 für die Mikroverunreinigung in Fliessgewässern verlangt. Dies führt mittelfristig zu einer Erhöhung der Abwassergebühr. Der Betriebsbeitrag an die ARA Rehmatte beträgt CHF Die Abwasserbenützungsgebühren betragen CHF 1.0 pro m 3 Frischwasser.

13 13 Abfallwirtschaft Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 200 Ergebnis aus Finanzierung 200 Operatives Ergebnis 0 Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis 0 Nettovermögen per verzinst mit 0,22 % Abfallwirtschaft Ausgeglichen nach Zuschuss der Einwohnergemeinde für nicht verursachergerechte Entsorgungen von CHF Die Aufwendungen für die Entsorgung von Glas, Blech, Altmetall, Papier, usw. können nicht verursachergerecht weiterverrechnet werden. Im Gebührenreglement ist dafür ein Zuschuss der Einwohnergemeinde vorgesehen. Dieser Zuschuss wird 2016 gemäss Reglement (leicht gekürzt) vorgenommen. Es werden CHF der Einwohnergemeinde belastet. Die Gebühren für die Kehricht säcke und Kehrichtmarken bleiben unverändert. Es werden 920 Tonnen Abfall budgetiert, welche mit Kosten von CHF 115 Tonne verwertet werden. Grüngutentsorgung Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung 100 Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Nettovermögen per verzinst mit 0,22 % Grüngutentsorgung Aufwandüberschuss CHF Die Gebühren für die Jahresvignetten und die Einzelleerungen bleiben unverändert. Volkswirtschaft An die Landwirte werden Beiträge für die künstlichen Besamungen ausgerichtet. Die Begrünungsbeiträge an die Landwirte werden dem Wasserwerk intern verrechnet. Sie dienen indirekt der guten Wasserqualität in Fislisbach. VOLKSWIRTSCHAFT Nettoaufwand CHF (Rechnung 2014 CHF ) Begrünungsbeiträge an die Landwirte zwecks Verbesserung der Grundwasserqualität von CHF Beiträge an die Landwirte für künst liche Besamungen von CHF 4 000

14 14 Finanzen und Steuern Die ordentlichen Gemeindesteuern 2016 werden mit einem Steuerfuss von 106 % mit CHF budgetiert. Das Bevölkerungswachstum stagniert und die Steuerer träge nehmen infolge der Steuergesetzrevisionen und Steueroptimierungsmassnahmen ab. Die Vermögenssteuern werden auf CHF budgetiert. Auf die Veranlagung der Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen hat die Gemeinde keinen Einfluss. Die Annahme von CHF basiert auf Prognosen und Erfahrungswerten der Vorjahre. Die Gemeinde Fislisbach erhält vom Kanton einen Ausgleichsbeitrag «Spitalfinan zierung» von CHF , da der frühere Abtausch der Lehrerbesoldungs kosten im Vergleich mit den Spitalfinanzierungsbeiträgen in Fislisbach zu höheren Aufwendungen führt. Um die Liquidität garantieren zu können, ist die Aufnahme von Darlehen unabdingbar. Im kommenden Jahr wird mit rund 9 Mio. Franken Schulden ge rechnet. Die Gründe dafür sind hauptsächlich der Schulhausneubau, das Grundwasserpumpwerk Moos sowie die übrigen Haushaltaufwendungen. Der Mehraufwand für Abschreibungen, welche mit der Einführung von HRM2 ent stehen, kann aus der Aufwertungsreserve gebucht werden. Die Abschreibungs-Mehraufwendungen belaufen sich auf CHF FINANZEN UND STEUERN Nettoertrag CHF (Rechnung 2014 CHF ) Mittelfristig (5 8 Jahre) muss der Finanzhaushalt ausgeglichen sein Steuerfusserhöhung absolut notwendig Gesamtergebnis von minus CHF Nettoaufwand der Erfolgsrechnung Budget 2016 (Werte in Klammern = Budget 2015) Verkehr und Nachrichtenübermittlung 10% (10%) Umweltschutz und Raumordnung 2% (2%) Allgemeine Verwaltung 17% (17%) Soziale Sicherheit 18% (15%) Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 5% (5%) Gesundheit 6% (6%) Kultur, Sport und Freizeit 3% (3%) Bildung 39% (42%)

15 15 Entwicklung des Nettoaufwandes nach Dienststellen Rechnung Rechnung 2014 Budget Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Bildung Kultur, Sport und Freizeit Gesundheit Soziale Sicherheit Umweltschutz und Raumordnung Verkehr und Nachrichtenübermittlung Volkswirtschaft Budget 2016

16 16 Investitionsrechnung Zusammenzug Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Allgemeine Verwaltung Netto Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Netto Bildung Netto Kultur, Sport und Freizeit Netto Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Umweltschutz und Raumordnung Netto Finanzen Netto Total 4'814'000 4'814'000 3'740'700 3'740'700 3'131' '131' Erläuterungen zum Budget 2016, Investitionsrechnung Bildung Der Erweiterung der Schulanlage wurde im Juni 2015 mit einem Kredit von Mio. Franken zugestimmt. Der Baubeginn erfolgt im BILDUNG Bau der Schulanlagenerweiterung Leematten Kultur, Sport und Freizeit Bislang mussten noch keine Zahlungen für die Sanierung des Kurtheaters Baden vorgenommen werden. Dieses Projekt verzögert sich infolge Baueinsprachen. KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Mitfinanzierung der Sanierung des Kurtheaters Baden; Verteilung der Gemeindebeiträge auf 3 Jahre Verkehr Der Gemeindeanteil für Lärmschutzsanierungen (insbesondere Fensterersatz) beläuft sich im kommenden Jahr auf CHF VERKEHR Mitfinanzierung der Lärmschutzmassnahmen des Kantons entlang der Kantonsstrassen Umweltschutz und Raumordnung In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mellingen wird im Gebiet «Moos» ein neues Grundwasserpumpwerk erstellt. UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Bau des neuen Grundwasserpumpwerkes Moos Antrag Das Budget 2016 inkl. Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 106 % sei zu genehmigen.

17 17

18 18 FINANZPLANUNG Jahr Einwohnerzahl Steuerfuss 106 % 106 % 106 % 106 % 106 % Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Entnahme Aufwertungsreserve Gesamtergebnis

19 19 Anlässlich des Planungstages 2015 hat sich der Gemeinde rat Fislisbach mit der Finanz- und Aufgabenplanung im Detail befasst. Im Zentrum der Diskussion stand das Budget 2016 mit einem neuen Steuerfuss von 106 %. Nachfolgende Erläute rungen zeigen auf, dass die Finanz strategie auch mit einer Steuerfussanpassung strapaziert wird. Finanzen: Die Gemeinde Fislisbach möchte über einen gesunden Finanz haushalt verfügen. Die finanzielle Lage wird zunehmend kritischer. Um die Liquidität erhalten zu können, mussten 2015 mehrere Kredite kurzfristig aufgenommen werden. Gemäss Steuereingang (Ende Oktober) müssen die kurzfristigen Darlehen teilweise durch langfristige Darlehen abgelöst werden. EIgenkapitaldeckungsgrad: Beim Eigenkapitaldeckungsgrad wurde 200 % als Ziel definiert. Mit 217 % erfüllen wir im Budget 2016 dieses Ziel. Gegen Ende der Planungsperiode verändert sich diese Kennzahl negativ. NettoSchuld: Die Nettoschuld pro Kopf steigt an. Im Durchschnitt sollen CHF nicht übertroffen werden. Dieses Ziel kann in der aktuellen Finanzplanung nicht eingehalten werden. Die aktuellen Investitionsprojekte müssen praktisch zu 100 % fremdfinanziert werden. Dies führt zu einer Zunahme der Verschuldung gemäss Finanzplan auf CHF / pro Kopf (Durchschnitt aller Planjahre). Betriebe: Bei sämtlichen Betrieben profitieren wir noch von attraktiven Gebühren. Die Investitionen in der Wasserversorgung (Grundwasser pumpwerk «Moos») und der Abwasserbeseitigung (ARA Rehmatte, Werterhaltungsprojekte und Ausbau) strapazieren den Finanzhaushalt der Werke und werden den Gebührenhaushalt mittelfristig beeinflussen. OperAtives Ergebnis: Das operative Ergebnis ist auch mit einer Steuerfuss erhöhung im 2016 negativ. Das heisst, der betriebliche Aufwand ist höher als der betriebliche Ertrag. In der Budgetphase wurden viele Aufwandpositionen ge strichen. Auf der Ertragsseite (Steuerein nahmen) wurde festgestellt, dass diese Einnahmen infolge Steueroptimierungen und Steuergesetzrevisionen (aus heutiger Sicht beurteilt) zurückgehen. Cash Management: Die benötigten Darlehen, wurden zu sehr attrak tiven Konditionen am Schweizer Darlehensmarkt aufgenommen. WacHstum: Einwohner ver zeichnet Fislisbach im September Per Ende 2014 waren Einwohner angemeldet. Die gewünschte Entwicklung von knapp 1 % Wachstum konnte nicht erzielt werden. FinanzpL anung, mittelfristig: Die Finanzplanung wurde auch dieses Jahr neu erarbeitet. Investitionsvolumen: Das Inves titionsvolumen der nächsten Jahre ist insbesondere geprägt von der Schulraumerweiterung. Steuerfuss: Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, muss der Steuerfuss angepasst werden. Laut der aktuellen Situation wird der Steuerertrag bereits im 2015 nicht den budgetierten Wert erreichen. Der Gemeinderat hat dies in der Budget- und Finanzplanung berücksichtigt. Damit mittelfristig das Haushaltgleichgewicht erzielt wird, bedarf es bereits im 2016 einer Steuerfusser höhung um 8 %.

20 20 ORTSBÜRGERGEMEINDE TRAKTANDUM 1 Genehmigung des Versammlungsprotokolls vom 17. Juni 2015 Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 hat sämtlichen Traktanden zugestimmt. Die Finanzkommission hat das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Juni 2015 geprüft und als in Ordnung befunden. Sie beantragt die Genehmigung des Protokolls. PROTOKOLLGENEHMIGUNG Genehmigt wurden: Versammlungsprotokoll vom 21. November 2014 Rechenschaftsbericht 2014 Jahresrechnung 2014 Das Protokoll wird den Stimmberechtigten aus Kostengründen nicht zugestellt. Das Protokoll liegt vom 6. bis 20. November 2015 in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Antrag Die Stimmbürgerschaft wird gebeten, das Protokoll der Ortsbürgergemeinde versammlung vom 17. Juni 2015 zu genehmigen.

21 21 TRAKTANDUM 2 Genehmigung des Budget 2016 Das vorliegende Budget der Ortsbürger gemeinde weist einen Ertragsüberschuss von CHF aus. ORTSBÜRGERGEMEINDE Ertragsüberschuss CHF Die Spezialfinanzierung «Waldwirtschaft» budgetiert einen Aufwandüberschuss von CHF , welcher aus der Forstreserve (CHF , Stand ) verbucht werden kann. Erfolgsrechnung Ortsbürgergemeinde Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Zusammenzug Budget 2016 Budget 2015 Rechnung 2014 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung Netto Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Netto Kultur, Sport und Freizeit Netto Volkswirtschaft Netto Finanzen und Steuern Netto Total

22 22 Allgemeine Verwaltung Bei der Jahresrechnung 2015 der Ortsbürgergemeinde (Erfolgsrechnung und Bilanz) wird durch die externe Revisionsfirma Hüsser, Gmür und Partner AG eine periodische Vollprüfung durchgeführt. ALLGEMEINE VERWALTUNG Periodische Vollprüfung der Jahresrechnung 2015 Volkswirtschaft Waldwirtschaft Budget 2016 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis 0 Gesamtergebnis Forstreserve per verzinst mit 0,22 % Waldwirtschaft Aufwandüberschuss CHF Der budgetierte Holzerlös für Rundholz liegt auf dem Vorjahresniveau. Die Holz verkaufspreise, rund CHF 60/m 3 bis CHF 65/m 3, sind unverändert tief. Der Forst reservefonds wird zu Lasten der Ortsbürgergemeinde und zu Gunsten der Abteilung «Volkswirtschaft» verzinst. Es wird mit einem Zinssatz von 0,22 % gerechnet. Der zu verbuchende Zinsertrag richtet sich maximal nach dem Kontokorrentzins betrag der Ortsbürgergemeinde. Zum Ausgleich der Forstrechnung wird ein Aufwandüberschuss von CHF budgetiert, welcher aus der Forstreserve entnommen werden kann. Antrag Das Budget 2016 der Ortsbürgergemeinde sei zu genehmigen. Impressum Herausgeber: Gemeinde Fislisbach Gestaltung/Layout: Satzwerk Lüscher, Fislisbach Druck: Druckerei Nüssli, Mellingen

23 A nicht frankieren Geschäftsantwortkarte Finanzverwaltung Badenerstrasse 30 Postfach Fislisbach

24 Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Fislisbach ist eine attraktive Gemeinde, welche aktuell kein grosses Bevölkerungswachstum miterlebt. Die Ausarbeitung des Budget 2016 war eine grosse Herausforderung, da die bisherigen Erfahrungswerte in manchen Positionen stark verändert wurden. Viele dieser Positionen beruhen auf rechtlichen Änderungen wie zum Beispiel die Steuergesetzrevisionen auf der Ertragsseite. Das vorliegende Budget 2016 musste mit einem Steuerfuss von 106 % ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat hat in der Finanzplanung bereits im Vorjahr auf eine Steuerfusserhöhung hingewiesen. Vor 12 Jahren haben wir eine Reduktion des Steuerfusses von 105 % auf 102 % und vor 5 Jahren nochmals eine Reduktion auf 98 % vorgenommen. Mit den Steuergesetzrevisionen, welche sich erstmals im Jahr 2015 auswirken, zeigt sich das «Einnahmenproblem» eindeutig. Jede Steuergesetzrevision, welche eine tiefere Steuerbelastung herbeiführt, wird aus Sicht des Steuerzahlers verständlicherweise unterstützt. Von der anderen Seite (Kanton und Gemeinde) betrachtet, fehlen diese Gelder und führen nicht zuletzt zu vielen Sparmassnahmen und zu Steuerfusserhöhungen. Beim Vergleich der budgetierten Aufwände für 2016 mit den Aufwänden der vergangenen Jahre ist festzustellen, dass sich die Aufwandpositionen nicht wesentlich entwickelt haben. Die Problematik liegt aktuell auf der Ertragsseite. Die bisherigen Steuer erträge fallen aus oder nehmen ab. Die Abnahme des Steuerertrages ist auch auf «Steueroptimierungen» wie Einkauf in die Pensionskasse oder Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten u.v.a. zurückzuführen. Der Gemeinderat möchte, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Schuldenlast, welche nun wieder vorhanden ist, kontinuierlich wieder abbauen. Dieser Abbau ist nur mit einer Steuerfusserhöhung möglich. Die Entwicklung der Schulden wurde ebenfalls in der Finanz planung der Vorjahre vorausgesagt. Dabei ist uns wichtig, dass dieselbe Generation, welche von den Investitionsgütern und dem aktuellen Haushalt profitiert, auch deren Last zu tragen hat. Die Finanzstrate gie wird in den nächsten Jahren etwas strapaziert. Die Nettoschulden pro Kopf werden bis rund CHF ansteigen. Es wäre nun einfach, in der aktuellen und güns tigen Zinssituation, die Schulden zu erhöhen und diese so der nächsten Gene ration zur Tilgung weiter zu geben. Dies entspricht aber weder unserer Strategie noch unserer politischen Haltung. Es wurden im Gemeinderat viele Varianten diskutiert, wie sich der Steuerfuss in Zukunft entwickeln soll. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, immer offen zu kommunizieren. Mehrere Steuer fusserhöhungen in Teilschritten wurden nicht begrüsst, aus diesem Grunde haben wir uns für den einen, grossen Schritt entschlossen. Die aktuelle finanzielle Situation und die Verantwortung des Gemeinderates gegenüber unserer Jugend zwingen uns den geplanten und jetzt beantragten Schritt der Steuerfusserhöhung vorzunehmen. Fislisbach soll auch künftig eine attraktive Gemeinde bleiben. Dafür braucht es einen gesunden und nicht überschuldeten Finanzhaushalt. Ich freue mich, Sie an der Gemeindeversammlung willkommen zu heissen. Silvio Caneri, Gemeindeammann BESTELLTALON Ich wünsche die Zustellung der Detailzahlen zum Budget 2016 Name Vorname Adresse PLZ und Ort Einsenden an die Finanzverwaltung, 5442 Fislisbach Direkt abholen oder per finanzverwaltung@fislisbach.ch P.P FISLISBACH STIMMRECHTSAUSWEIS Für die Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung Für die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zur Teilnahme an der Ortsbürgergemeindeversammlung FREITAG, 20. NOVEMBER 2015

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