Potentiale und Treiber der Erneuerbaren Energien 28. Mai 2013 KiWi, Kieler Wirtschaftsförderungs-und Strukturentwicklungs GmbH

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1 Potentiale und Treiber der Erneuerbaren Energien 28. Mai 2013 KiWi, Kieler Wirtschaftsförderungs-und Strukturentwicklungs GmbH

2 VISION Die Vision von WIPRON bildet das übergeordnete Ziel für alle Aktivitäten Für jeden Energiebedarf bieten wir die beste Erneuerbare- Energien Lösung; flexibel, serviceorientiert und von A-Z.

3 Unternehmen Unternehmensprofil Dipl.-Ing. Christian Havemeister ist seit Juli 2006 Geschäftsführer bei der WIPRON Wind Projekt Nord GmbH & Co Betriebs KG beschäftigt. Die WIPRON ist Dienstleister für den Aufbau, Umbau oder Betrieb regenerativer Energieversorgungsanlagen in Europa seid mehr als 10 Jahren. Herr Havemeister studierte Energietechnik an der Fachhochschule Kiel und war zwischen 1998 und 2006 als Projektleiter bei namenhaften deutschen Firmen für den Aufbau von erneuerbaren Energien und den Netzanschluss zuständig. Die WIPRON mit Sitz in Kiel projektiert und montiert Netzanlagen für Wind und Solarparks Darüber hinaus ist das Unternehmen in zahlreichen Ländern Europas international tätig.

4 Markt und Wettbewerb Zahlen & Fakten EU Die gesetzten Ziele in den nationalen Erneuerbare Energien Plänen werden in den meisten EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2020 erreicht Quelle: Erec, 45%by 2030 towards a truly sustainable energy system in the EU WIPRON hat jetzt schon eine Präsenz in den internationalen Topmärkten: Deutschland Italien Frankreich Polen Aber auch Niederlande Belgien Spanien Großbritannien sowie Wachstumsmarkt Ukraine

5 Markt und Wettbewerb Zahlen & Fakten Wind Hauptmärkte für Windenergie in der EU mit WIPRON Erfahrung Quelle: EWEA, Pure Power Wind Energy Targets for 2020 and 2030

6 WIPRON GmbH & Co Betriebs KG Projektauswahl , Realisierte Projekte Jahr Geschäftsfeld Land Projekt Anlagenanzahl Größe 2012 Wind Frankreich Bretelle MW Wind Italien Savignano MW Wind Schweden Örbaken MW Industrieanlagen Deutschland Frankfurt Flughafen Befeuerungsanlagen 2011 Wind Frankreich Clermois 4 8 MW Wind Italien Savignano MW Wind Ukraine Kramatorsk MW Wind Frankreich Guegon 5 10 MW Wind Frankreich Coulonges MW Wind Belgien Zeebrügge 2 4 MW Photovoltaik Deutschland Gibelstadt 10 MW Photovoltaik Deutschland Schwäbisch Gmünd 9 MW Photovoltaik Deutschland Rostock 4 MW Photovoltaik Deutschland Winsen a.d. Luhe 1 MW Photovoltaik Deutschland Bad Hersfeld 2 MW 2010 Wind Frankreich Langres MW Wind Frankreich Valderom MW Wind Frankreich Les haut des Pays MW Photovoltaik Deutschland Leiwen 10 MW Photovoltaik Deutschland Straubing 1,6 MW Photovoltaik Deutschland Aufroth 2,4 MW Biogas Deutschland Berlin 1 MW 2012 Projekte mit einem Volumen von > 170 MW Seit Unternehmensgründung Projekte von > 800 MW realisiert

7 Vier Faktoren tragen zu einer bedarfsgerechten Montage Anforderungen Arbeitsrecht Bewusstseinswandel: einheitliche Arbeitsbedingungen hohe Steueraufwendungen Zunehmende Hürden Steuerrecht Anforderungen an die Projekte Technik neue technische Systemanforderungen an ausländische Netze kultureller Wille zum Wandel Interkulturelle

8 Steuerrecht Steuerrecht 1. Umsatzsteuerpflichtig 2. Bauleistungen 3. Eigene Steuernummer über die AHK 4. Monatliche Steuermeldungen

9 Steuerrecht Steuerrecht 1. Umsatzsteuerpflichtig Werklieferungen unbeweglicher Gegenstände werden hingegen unter dem Begriff.,Immobilienarbeiten (travaux immobiliers)" bzw. Bauleistungen subsumiert. Somit liegt bei diesen Vorgängen nach belgischer Auffassung keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung vor, deren Leistungsort gemäß Art Z 1 TVA am Ort des Grundstücks festgelegt wird. Erbringt daher ein deutscher Unternehmer eine Werklieferung wie in Fall 1 geschildert, so ist diese stets am Ort der Montage bzw. der Übergabe des fertig gestellten Werks (d. h. in Belgien) steuerbar. Leistungen also 21 % Umsatzsteuer behaftet

10 Steuerrecht Steuerrecht 2. Bauleistungen Eine weitere Besonderheit ist bei Bauleistungen zu beachten. Auch hier kommt es aufgrund des Art. 20 der königlichen Verordnung Nr. 1 zum Übergang der Steuerschuld auf.,den Leistungsempfänger bei sämtlichen Leistungen an unbeweglichen Gütern (siehe obige Definition der "Immobilienarbeiten"), sofern es sich beim Leistungsempfänger um einen in Belgien ansässigen oder mittels Fiskalvertreter registrierten ausländischen Unternehmerhandelt, der seinerseits mit der Erbringung dieser Leistung beauftragt ist (Generalunternehmer). Die Vorschrift ist dann mit dem deutschen 13b Bauleistungen vergleichbar Voraussetzung beide deutsche Unternehmen haben eine belgische Steuernummer!!!

11 Steuerrecht Steuerrecht 3. Eigene Steuernummer über die AHK Formular 604 A,Formular 800, Formular IRR/ IHF,Formulare 801 sowie BEC. Die entsprechenden Formulare müssen vorliegen in deutscher, französischer sowie niederländischer Sprache vor. Nachweis und Beschreibung der Tätigkeit in Belgien (z. B. Verträge oder Bestellungen), möglichst aktueller Auszug aus dem deutschen Handelsregister, Kopie des Gesellschaftsvertrags/der Satzung. gegebenenfalls Vollmacht für den Fiskalvertreter, aktuelle Bescheinigung des für den Unternehmer zu ständigen deutschen Finanzamtes, dass dieser zur Umsatzsteuer in Deutschland veranlagt ist (so genannte "Unternehmerbescheinigung"),

12 Steuerrecht Steuerrecht 4. Monatliche Steuermeldungen Die Steuerschuld entsteht mit Ausführung der Leistung bzw. im folgenden Monat, wenn in diesem spätestens bis 5.Tag die Rechnung ausgestellt wurde. Der Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich monatlich

13 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 1. Arbeitsmeldung Limosa, speziell für Belgien 2. Arbeitsbedingungen, sogenannte Sicherheitspläne 3. Bescheinigungen fürs Ausland 4. Arbeitszeitenregelungen nach den spezifischen örtlichen Gesetzen z.b. Belgien 39 Stunden Woche ( nicht tariflich geregelt) 5. Allgemeine Unternehmensanforderungen

14 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 1. Arbeitsmeldung Limosa, speziell für Belgien Ab 1. April 2007 müssen ausländische Arbeitnehmer, Selbständige und Praktikanten ihre Tätigkeiten in Belgien den Behörden im Voraus melden Diese Meldepflicht ist Bestandteil eines größeren Projekts: Limosa. Die belgischen Behörden wollen dadurch bessere Garantien für den freien Verkehr von Dienstleistungen und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schaffen. Ein besonderer Akzent richtet sich dabei auf die Rechte und Arbeitsbedingungen aller Berufstätigen in Belgien. ( Keine Schwarzarbeit!!!) Die Limosa-Meldung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer legalen Beschäftigung in Belgien unter Einhaltung europäischer Regeln. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbständige noch weitere Verpflichtungen erfüllen.

15 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 2. Arbeitsbedingungen, Sicherheitspläne Name der Mitarbeiter die sich auf der Baustelle befinden werden Kopien der Orangen Baustellen Bücher (personal safety logbook) Gefährdungsbeurteilung/ Gefährdungsanalyse auf Grundlage des Einsatzsicherheitsplan ESP (PGC Frankreich, POS Italien, EHS England usw.) inkl. Meldung der Mitarbeiter und Tätigkeitsbeschreibungen zur Zusendung an den Sicherheitskoordinator des Auftraggebers Meldung der Mitarbeiter an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Ggf. Notfallplan z.b. auf Werksgelände VW; Volvo, usw. Ggf. Brandschutzplan

16 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 3.Bescheinigungen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft Unterweisungsnachweise der Mitarbeiter Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse E 101 / A1 Bescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt Steuernummern Unternehmens deutsche und belgische Versicherungsnachweise

17 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 4. Arbeitszeitenregelungen - nach den spezifischen örtlichen Gesetzen z.b. Belgien 39 Stunden Woche(nicht tariflich geregelt, sondern gesetzlich)

18 Arbeitsrecht Arbeitsrecht 5. Allgemeine Unternehmensanforderungen Untersuchungsnachweis Tauglichkeit der Mitarbeiter bei Baustellen im Ausland G 35 Untersuchungsnachweis G 41 Höhentauglichkeit Nachweise über die Prüfung von ortveränderlich Anlagen BGV A3 Nachweis über die Unterweisung PSA(Persönliche Schutz Ausrüstung) Nachweis über die Ausbildung Brandschutzhelfer Nachweis über die Ausbildung Ersthelfer Lärmkataster aller eingesetzter Maschinen gemäß TRLV Lärm Teil 3 Betriebsanweisungen aller eingesetzter Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

19 Technik Technik 1. Erweiterte Normen, IEC Normungen, VDE Normen ggf. nicht ausreichend 2. Spezifische Material, d.h. z.b. andere Kabelnormen 3. Schutzeinstellgeräte und Werte sowie Prüfabläufe gestalten sich anders

20 Interkulturelle Anforderungen Kultur 1. Sprache, flämisch, französische, englisch, deutsch 2. Örtliche Arbeitseinstellungen (Beispiel) 3. Begrüßungen und Absprachen 4. Essgewohnheiten, Zeiten usw.

21 Interkulturelle Anforderungen Kultur Beispiel für Örtliche Arbeitseinstellungen Achtung: Hier wird gerade ein Kabeltest mit 5000 Volt durchgeführt

22 Marktaussichten Zusammenfassung der Entwicklungschancen Die enorme Zunahme der Erneuerbaren Energien schafft Potenzial in allen Bereichen - Steuerrecht - Arbeitsrecht - Neue Technik - Kulturaustausch Stärkere Zusammenarbeit in allen 4 Bereichen Know-How Träger Marktbeobachtung und Konzeptionierung von Serviceleistungen Weitere Partnerschaften in neuen Segmenten Verstärktes Engineering / Planungsleistungen um die Wertschöpfungskette zu erweitern

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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