EUROCERT. Rahmenvereinbarung

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1 Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.v. Kreuzkamp Diekholzen und Gesellschaft zur Zertifizierung von Personal und Qualitätsmanagement-Systemen mbh Frenzenstraße Erftstadt Rahmenvertrag Personalzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 1 von 5

2 1. Ziel Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist die Zertifizierung von Personal im Weiterbildungsmarkt gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024:2003 durch die Gesellschaft zur Zertifizierung von Personal und Qualitätsmanagement-Systemen mbh. Zertifiziert werden Qualitätsfach-personal, Trainer nach dem DVWO-Qualitätsmodell und Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach PAS Grundlage der Personalzertifizierung sind die jeweiligen Ausbildungsprogramme und Zulassungsbestimmungen der GmbH. Personen gemäß diesem Vertrag sind (1) Verbände, die dem DVWO als Mitglied angehören und deren Mitglieder (2) Personen in Ausbildungsinstituten, die einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören (3) Trainer/Dozenten, die einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören (4) Personen, die nicht über DVWO Mitgliedsverbände dem DVWO angehören (5) Personen in Ausbildungsinstituten sowie Trainer/Dozenten, die nicht einem der DVWO Mitgliedsverbände angehören Neben der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024:2003 in der jeweils aktuellen Fassung wird auch das DVWO-Qualitätsmodell und die PAS 1052 im Zertifizierungsverfahren zugrunde gelegt. Die Federführung des Zertifizierungsverfahrens erfolgt durch. Es wird ein Mitglied des DVWO Präsidiums in den Prüfungsausschuss von berufen. Die Auswahl des Mitgliedes erfolgt durch den DVWO. Der DVWO unterstützt die Bemühungen von in werblicher Hinsicht. verpflichtet sich, gegenüber den Mitgliedern des DVWO zur Einhaltung des integrierten DVWO Qualitätsmodells soweit diese nicht den geltenden Anforderungen zur Zertifizierung widersprechen. 2. Prüfungskosten Die Anmelde- und Prüfungsgebühren sind einer separaten Gebührenordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer erhält ein Angebot von. DVWO erhält dieses Angebot zeitgleich in Kopie zur Information. Vertragspartner sind der Teilnehmer und. 3. Prüfungsaufsicht und Prüfungsausschuss stellt die Prüfungsaufsicht und benennt den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss setzt sich mindestens zusammen aus einem bei gelistetem Mitarbeiter und einem gelistetem Mitarbeiter vom DVWO. Diese Mitarbeiter müssen die Voraussetzungen zur Zertifizierung von Personal beibringen und bei als Auditoren/Fachprüfer zugelassen und gelistet sein. Rahmenvertrag Personalzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 2 von 5

3 Jährlich findet ein Erfahrungsaustausch der Auditoren/Fachprüfer statt, Die Teilnahme ist obligatorisch. Die Kosten trägt jeweils der Auditor/Fachprüfer bzw. der entsendende Verband. 4. Auditoren Als Lead- Auditoren werden ausschließlich Auditoren eingesetzt. Die Prüfungsplanung, Dokumentation der Prüfung, Prüfungsdurchführung, Berichterstellung sowie weitere Aufgaben erfolgen gemäß den Richtlinien der Zertifizierungsstelle GmbH. 5. DVWO Auditoren/Fachprüfer Eingesetzt werden DVWO-Auditoren/Fachprüfer mit der erworbenen Qualifikation zum QM- Auditor sowie den zusätzlichen Forderungen der Norm ISO 19011:2002/DVWO-Qualitätsmodell, der DIN EN ISO/IEC und PAS Die Unabhängigkeit des Auditors/Fachprüfers vom zu überprüfendem Bereich muss sichergestellt sein. Hierzu erfolgt durch die GmbH eine formale Überprüfung der eingesetzten DVWO- Auditoren. Des weiteren wird eine Vertragsvereinbarung mit dem Auditor/Fachprüfer über den Nachweis der Qualifikation, den Nachweis der gemäß DIN erforderlichen Weiterbildung, eine Regelung zur Vertraulichkeit und Unabhängigkeit vom zu auditierenden Bereich und eine Beauftragung erstellt, die der Auditor mit seiner Unterschrift bestätigt. 6. Zertifikate Der Teilnehmer erhält nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ein auf seinen Namen ausgestelltes Hauptzertifikat und ein weiteres mit dem DVWO-Logo versehenes Zusatzzertifikat als Nachweis der Kompetenz entsprechend dem DVWO-Qualitätsmodell. Ein Hinweis auf die Umsetzung der Forderungen des DVWO- Qualitätsmodells ergänzt das Zertifikat. Ein Muster des Zertifikates ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Dieses Zusatzzertifikat ist an das Hauptzertifikat gebunden. Der Geltungsbereich des Zertifikates richtet sich ausschließlich nach dem Ausbildungsprogramm. 7. Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen werden mit dem Teilnehmer vereinbart. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Teilnehmer und. 8. Wettbewerb wird nicht ohne vorherige Einwilligung durch den DVWO für eine andere Einrichtung direkt oder über Dritte Zertifizierungen in Verbindung mit dem DVWO-Modell als Ganzes oder von teilen des DVWO- Modells anbieten. Dies gilt auch für Einrichtungen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Klausel, insbesondere bei Durchführung von Zertifizierungen ohne vorheriges Nachsuchen um Einwilligung, kann der DVWO für jeden Fall der Verletzung gegen diese Klausel 70% der Hono- Rahmenvertrag Personalzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 3 von 5

4 rareinnahmen, mindestens aber 70% des Gewinns, der aus dem Honorareinnahmen resultiert, verlangen. 9. Scientology-Klausel versichert, dass sie nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeitet, gearbeitet hat oder arbeiten wird, sondern diese ablehnt. Weder sie noch ihre Mitarbeiter werden oder wurden nach dieser Technologie geschult. versichert, dass eine solche Schulung oder überhaupt die Teilnahme an Veranstaltungen nach dieser oder für diese Technologie auch nicht beabsichtigt ist. und seine Mitarbeiter sind nicht Mitglied in der IAS (International Association of Scientologists) und versichert, dies auch zukünftig jedenfalls während der Zusammenarbeit nach diesem Vertrag nicht zu werden oder werden zu wollen. Ein Verstoß berechtigt den DVWO zum sofortigen Rücktritt und zum Ersatz des daraus und aus dem Rücktritt entstehenden Schadens. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe ihv. 5% des zu erreichenden Vertragsvolumens, mindestens jedoch Euro ,00 fällig. 10. Schriftform Alle Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Streichungen, die diesen Vertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf auch die Änderung dieses Formerfordernisses. Ein Fax erfüllt die nach dieser Bestimmung vorgesehene Schriftform, sofern es handschriftlich unterzeichnet ist. oder jede andere Form der EDV-Erklärung erfüllt diese Form nicht, es sei denn, es wurde nach den Vorschriften des Signaturgesetzes signiert. Die Beteiligten geben bei ihrer Unterschrift ihre Funktion im Unternehmen/verband an sowie einen Hinweis auf ihre Vertretungsmacht für das Unternehmen/Verband. 11. Schiedsklausel Die Beteiligten möchten die Unsicherheit vermeiden, ob zwischen ihnen eine Schiedsvereinbarung innerhalb dieses Vertragstextes getroffen werden kann oder ob sie eine gesonderte Vereinbarung bilden muss. Die Beteiligte schließen daher die Schiedsvereinbarung anbei in gesonderter Form ab. 12. Gerichtsstand Soweit die Wahl des Gerichtsstandes zulässig ist, wird Köln von den Beteiligten gewählt. 13. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Er läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung dieses Rahmenvertrages kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Mona-ten zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Rahmenvertrag Personalzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 4 von 5

5 14. Salvatorische Klausel Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit des Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Erftstadt, Taq/Monat 2006 Ort, Tag/Monat 2006 (Stempel und Unterschrift) (Stempel und Unterschrift) GmbH DVWO Rahmenvertrag Personalzertifizierung / Version: / Versionsdatum: Seite 5 von 5

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