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- Hertha Krüger
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1 Telefסּn: Telefax: Seite Sozialreferat 1 von 7 Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung im Anwesen Bernaysstraße 27 für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Sachverhalt 1.1 Antrag Am beantragte die Griechische Erziehungsgesellschaft König Otto von Griechenland München e. V. die Erteilung der Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung des Anwesens Bernaysstraße 27. In den Räumlichkeiten soll eine Kindertageseinrichtung eingerichtet werden. 1.2 Begründung Der Antrag wurde mit vorrangigen öffentlichen Belangen begründet: Im Wesentlichen wird der Antrag wie auszugsweise folgt begründet: Eine solche Einrichtung für die Erziehung und die Betreuung von 64 Kindern ist notwendig. Den Bedarf hat das Referat für Bildung am erneut bestätigt. Im neuen Kindergarten und in der Krippe in der Bernaysstraße sollen, genau so wie im alten Kindergarten an der Steinsdorfstraße vier Fach- und vier Ergänzungskräfte beschäftigt und nicht nur deutsche und griechische Kinder aufgenommen werden. In der Steinsdorfstraße... finden im laufenden Kindergartenjahr 2012/13 auch Kinder aus zwölf europäischen Nationen (Italien, Russland, Bulgarien, Polen, Serbien, Kroatien, Ukraine, Frankreich, Türkei, Schweden, Bosnien, Luxemburg und Zypern) Platz. So wächst Europa zusammen!... Die Münchner Bank eg bestätigte am gegenüber dem Finanzamt für Körperschaften, dass bei ihrer Immobilienabteilung ein Kaufgesuch unsererseits vorlag und dass der Verein über eine Erbschaft verfügt, die zur Einrichtung eines Kindergartens verwendet werden soll. Seit über sechs Jahren suchen wir also ein
2 Seite 2 von 7 geeignetes Gebäude für einen zweiten Kindergarten mit Krippe. Das Gebäude in der Bernaysstraße 27 ist das einzige in der gesamten Umgebung, das (früher) gewerblich genutzt wurde.... Der neuen Einrichtung steht eine Grünfläche von 500 qm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Westlich an der Gartenseite des Gebäudes befindet sich eine öffentliche Grünanlage mit Rasenflächen, Bäumen, einem Hügel, Kinderspielplatz und bekiesten Wegen. In unmittelbarer Nähe des Kindergartens befindet sich eine öffentliche Schule. Kindergarten und Krippe sind verkehrsgünstig sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die U2 fährt bis zur Station Harthof. Von dort sind es zehn Minuten zu Fuß. Es verkehrt auch der Bus Nr. 171, Haltestelle Dientzenhoferstraße. Die geplante Umnutzung... erfolgt in zwei Kindergartengruppenräume mit Neben- bzw. Ruheräumen... für 40 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren... und in zwei Krippengruppenräume mit Neben- bzw. Ruheräumen... für 24 Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren... In der einen Hälfte des Dachgeschosses ist eine weitere Umnutzung in Personalraum, Leitung und Elternberatung notwendig, während die andere Hälfte des Dachgeschosses als abgeschlossene Dienstwohnung für eine Kinderpflegerin... erhalten bleibt. Die Ausstattung der Räumlichkeiten wird auf die unmittelbaren Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet, die Zugang zu unserem vollständig umzäunten 500 qm großen Spielgarten haben. Dank der großen Fensterfronten sind die Gruppenräume hell und weitläufig. Sie grenzen direkt an den jeweiligen Speiseraum. In unserer Zubereitungsküche im Untergeschoss... wird täglich frisch gekocht werden, selbstverständlich unter Einhaltung aller hygienischen Standards Kurzbeschreibung des verloren gehenden Wohnraumes Lage Das Anwesen Bernaysstraße 27 befindet sich im Stadtbezirk 11 Milbertshofen und dort im Bezirksteil Am Hart. Das Anwesen liegt an der Bernaysstraße einer schmalen Anliegerstraße, die in die Rockefellerstraße mündet zwischen dem Schollerweg und der Lemkestraße (Anlage 1) Art Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Behelfsheim Zweifamilienhaus Werk-Dienstgebäude Wohn-/Geschäftshaus Mehrfamilienhaus
3 Seite 3 von 7 familiengerecht ja (4 WE) nein 2 WE, je 97 m², 3 Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur, Terrasse/Freisitz 2 WE, je 85 m², 3 Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur, Balkon (Anlage 2) im Dachgeschoss (baurechtlich nicht genehmigt): 1 WE 53 m², 3 Zimmer, Küche, Bad, WC, Diele und 4 Einzelzimmer, Dusche/WC, Flur dabei handelt es sich um keinen Wohnraum Beschaffenheit Baulicher Zustand schlecht mittel gut Ausstattung schlecht mittel gut Grundriss schlecht normal gut Umweltbelastung stark normal gering 2. Anhörung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss 11 Milbertshofen wurde mit Schreiben vom gehört. Er hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. 3. Belange von Mieterinnen und Mietern Die bisherigen Mieterinnen und Mieter sind bereits ausgezogen, derzeit stehen die Räumlichkeiten leer. 4. Belange einer Erhaltungssatzung Das Anwesen befindet sich nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung. 5. Stellungnahme des Sozialreferates 5.1 Öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung Das öffentliche Interesse an der Einrichtung einer Kindertageseinrichtung wurde durch das Referat für Bildung und Sport bestätigt Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport (RBS-PKC) Bei dem geplanten Haus für Kinder an der Bernaysstraße 27 handelt es sich um eine zweisprachige (deutsch-griechische) Einrichtung der Griechischen Erziehungsgesellschaft. Nach Ansicht des Referates für Bildung und Sport besteht an dieser Einrichtung, die wir für förderwürdig halten, ein öffentliches Interesse.
4 Seite 4 von 7 Die Einrichtung ist laut Aussage des Trägers insbesondere zur Versorgung von Kindern griechischer Herkunft gedacht, die in Milbertshofen wohnen bzw. deren Eltern in Milbertshofen (insbesondere bei BMW) arbeiten. Milbertshofen ist ein Stadtbezirk, in dem laut Information des Statistischen Amtes überdurchschnittlich viele Griechen und Kinder im Krippen- und Kindergartenalter wohnen. Deshalb halten wir den Standort für bedarfsgerecht und sehr zweckmäßig. Die Krippenversorgung im 11. Stadtbezirk liegt bei nur 32 % (Ziel 60 %), die Kindergartenversorgung bei 89 % (Ziel 90 %). Nach dem abgeglichenen Einschreibeergebnis vom Oktober 2012 stehen allerdings Hunderte von Kindern beider Altersgruppen auf den Wartelisten der Einrichtungen. Für Milbertshofen sind also noch weitere Betreuungsplätze erforderlich, die Kindertageseinrichtung an der Dientzenhoferstraße ist voll belegt und nicht mehr aufnahmefähig. Geeignete Gewerberäume als Alternativstandort stehen dem Referat für Bildung und Sport nicht zur Verfügung Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport (RBS-KITA-FT-FGS) Bei dem geplanten Standort Bernaysstraße 27, handelt es sich um eine Kindertageseinrichtung im Sinne des SGB VIII - ein Haus für Kinder mit 24 Krippenplätzen und 40 Kindergartenplätzen. Es handelt sich um eine zweisprachige (deutsch-griechische) Einrichtung der Griechischen Erziehungsgesellschaft. Aus fachaufsichtlicher Sicht, sowie auf Grund des Betreuungsausbaus und des anstehenden Rechtsanspruchs zum , wird nach Ansicht des Referats für Bildung und Sport das oben genannte Projekt befürwortet Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN-HA IV/41 T) Die geplante Nutzungsänderung ist baurechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig. 5.2 Unvermeidbarkeit der Zweckentfremdung Die Antragstellerin hat glaubhaft dargestellt und nachgewiesen, dass andere Räume für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen. Die Beeinträchtigung des Wohnungsmarktes ist somit nicht vermeidbar.
5 Seite 5 von Rechtslage Nach 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sind vorrangige öffentliche Belange für eine Zweckentfremdung in der Regel gegeben, wenn Wohnraum zur Versorgung der Bevölkerung mit sozialen Einrichtungen (zum Beispiel für Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs- oder gesundheitliche Zwecke) oder lebenswichtigen Diensten (zum Beispiel ärztliche Betreuung) verwendet werden soll, die gerade an dieser Stelle der Gemeinde dringend benötigt werden und für die andere Räume nicht zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht geschaffen werden können. Die genannten Voraussetzungen sind hier gegeben. Es wurde auch glaubhaft dargelegt, dass geeignete Räume nicht zur Verfügung stehen. In Abwägung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Wohnraumes ist das öffentliche Interesse an der Einrichtung einer Kindertageseinrichtung daher als vorrangig zu bewerten. 5.4 Kurze rechtliche Würdigung: Der Antrag ist nach Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom (GVBl S. 864, BayRS I), geändert durch Gesetz vom (GVBl S. 319) in Verbindung mit der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) vom (MüABl. Nr. 1/2009 S. 4) wie folgt zu beurteilen: Es liegen vorrangige öffentliche Belange vor, die eine Genehmigung der Zweckentfremdung rechtfertigen ( 6 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum). Deshalb sollte die Genehmigung zur Zweckentfremdung unter den im Antrag der Referentin enthaltenen Nebenbestimmungen erteilt werden. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit, dem Referat für Bildung und Sport sowie der Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprechern und der/dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
6 Seite 6 von 7 II. Antrag der Referentin 1. Die Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzungsänderung des Anwesens Bernaysstraße 27 wird unter nachstehenden Nebenbestimmungen erteilt: Die Genehmigung wird befristet auf die Dauer der Nutzung durch die Griechische Erziehungsgesellschaft König Otto von Griechenland München e. V. als Kindertageseinrichtung. Nach Beendigung der zweckfremden Nutzung des Anwesens durch die Griechische Erziehungsgesellschaft König Otto von Griechenland München e. V. sind die Wohnräume wieder unverzüglich Wohnzwecken zuzuführen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K.
7 Seite 7 von 7 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Frauengleichstellungsstelle An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und die/den Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes (8-fach) An das Referat für Bildung und Sport (RBS-PKC) An das Referat für Bildung und Sport (RBS-KITA-FT-FGS) An das Sozialreferat, S-III-M z. K. Am I.A.
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