SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 203 Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 8 Kalender 203 ( Seite) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich und stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich verlangt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

2 Aufgabe : Organisation 6 6 Ordnen Sie die folgenden Aufgaben dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), der Arbeitslosenkasse oder Dritten zu. Aufgabe RAV ALK Dritte Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung prüfen Arbeitsmarktliche Massnahmen zuweisen Bewilligung von Kurzarbeit Inkasso der ALV-Prämie Sanktion bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit Bereitstellen von Arbeitsmarktlichen Massnahmen Festsetzung der Anspruchsvoraussetzungen Auszahlung/Abrechnung von Arbeitsmarktlichen Massnahmen Stellenzuweisung Kontrolle der Arbeitsbedingungen Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung Verwaltung des Ausgleichsfonds Seite 2

3 Aufgabe 2: Finanzierung 4 2. Wie werden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung finanziert? Die Arbeitslosenversicherung hat als erste Sozialversicherung eine Schuldenbremse eingeführt. Beschreiben Sie deren Funktionsweise. 2 Seite 3

4 Aufgabe 3: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch 0 Marie Chappuis (französische Staatsangehörige), geboren am , ist verheiratet und hat zwei Töchter, im Alter von 26 und 22 Jahren. Beide Töchter studieren in Paris. Marie Chappuis arbeitete bis Ende September 20 bei der Cuisine SA in Paris. Ende 20 zog sie nach Lausanne und konnte ab bei der AP Consulting SA eine Teilzeitstelle in der Administration antreten. Für das Pensum von 40% erzielt sie ein monatliches Einkommen von CHF (inkl. 3. Monatslohn). Per fand Marie Chappuis bei der Migros eine zusätzliche Teilzeitstelle, und zwar im Umfang von 50%, bei welcher sie ein Monatseinkommen von CHF zuzüglich 3. Monatslohns erzielt. Dieses Arbeitsverhältnis ist bis befristet. Marie Chappuis meldete sich per zur Arbeitsvermittlung und Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. 3. Ab wann beginnt die Rahmenfrist für den Leistungsbezug und wann endet sie? Geben Sie die entsprechenden Gesetzesartikel an. Seite 4

5 3.2 Wie hoch ist der versicherte Verdienst? Begründen Sie Ihre Antwort bzw. zeigen Sie die Berechnung auf Wie hoch ist der Taggeldansatz? Begründen Sie Ihre Antwort Wie hoch ist das Taggeld? Zeigen Sie die Berechnung auf Auf wie viele Taggelder insgesamt hat Marie Chappuis innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug Anspruch? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 5

6 3.6 Welche und wie viele Wartetage hat Marie Chappuis zu bestehen? Begründen Sie Ihre Antwort. 3.7 Wie viele Taggelder zahlt die Arbeitslosenkasse für den Monat April 203 aus? 2 Seite 6

7 3.8 Erhält Marie Chappuis für Ihre Töchter von der Arbeitslosenversicherung Ausbildungszulagen ausbezahlt? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 7

8 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch Martin Schär, Jahrgang 990, kaufmännischer Angestellter, meldete sich nachdem sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis per aufgelöst hatte per zur Arbeitsvermittlung und Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Während der Kündigungsfrist beschloss er, einen Sprachaufenthalt in Kanada zu absolvieren. Er reist bereits am ab. Hat der Entscheid von Martin Schär Sprachaufenthalt in Kanada / Abreise am Auswirkungen auf die Vermittlungsfähigkeit ab.4.203? Begründen Sie Ihre Entscheidung. 4.2 Monika Lötscher, Jahrgang 978, arbeitete von zu Hause aus bei der Grüter Technik AG. Sie ist Mutter von Zwillingen im Alter von 6 Jahren, welche in eine Tagesschule gehen. Die Grüter Technik AG löste das Arbeitsverhältnis mit Monika Lötscher aus wirtschaftlichen Gründen per auf. Am meldet sich Monika Lötscher zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Sie sucht wieder eine Tätigkeit, die sie von zu Hause aus ausüben kann. Sie ist nicht gewillt, einer ausserhäuslichen Tätigkeit nachzugehen. 2 Ist Monika Lötscher ab vermittlungsfähig? Begründen Sie Ihre Antwort. Seite 8

9 4.3 Claudio Marinelli meldete sich per zum Bezug auf Arbeitslosentschädigung an. Im April 203 stirbt sein Vater, der in Italien lebte. Er reist deshalb vom bis nach Italien. Hat Claudio Marinelli während seiner Abwesenheit vom bis Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite 9

10 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung / Anspruch 5 5. Lea Wagner, 24 Jahre alt, meldete sich, nachdem der Arbeitgeber ihre Vollzeitstelle gekündigt hat, am zur Arbeitsvermittlung an und erhob Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenkasse eröffnet eine Rahmenfrist für den Leistungsbezug ab und zahlt ihr Taggeldleistungen aus. Der versicherte Verdienst beträgt CHF , das Taggeld CHF Am erkrankt Lea Wagner. Aufgrund einer schweren Lungenentzündung ist sie bis % arbeitsunfähig. 5.. Bei wem und innert welcher Frist hat Lea Wagner ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden? 5..2 Von wann bis wann zahlt die Arbeitslosenkasse Lea Wagner während der Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld aus? Seite 0

11 5.2 Ab ist Lea Wagner wieder voll arbeitsfähig. Nach kurzer Zeit erleidet sie jedoch einen Rückfall. Ab ist sie erneut arbeitsunfähig. Ihr Hausarzt bescheinigt folgende Arbeitsunfähigkeiten: bis : 00% arbeitsunfähig Ab.5.203: 50% arbeitsunfähig 5.2. Wie viele Taggelder zahlt die Arbeitslosenkasse für die Monate März 203 und April 203 aus? Hat die 50%ige Arbeitsunfähigkeit Auswirkungen auf die Leistungen bzw. auf den versicherten Verdienst. Wenn ja, welche? Begründen Sie Ihre Antwort. 2 Seite

12 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen 6. Bettina Frank, Jahrgang 980, arbeitete im Anschluss an ihre Ausbildung während einiger Jahre als unselbständige Coiffeuse in Zürich. Sie verlor ihre Stelle aus wirtschaftlichen Gründen und meldete sich in der Folge am zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenkasse zahlte ab diesem Datum Taggeldleistungen aus. Im Rahmen ihrer monatlichen Beratungsgespräche teilte Bettina Frank ihrem Personalberater mit, sie überlege sich, ein eigenes Coiffeurgeschäft zu eröffnen. Der Personalberater informierte sie über die Möglichkeiten der Arbeitslosenversicherung zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit. 6.. Welche konkreten Angebote sieht das AVIG vor, um die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu fördern? Welche Voraussetzungen muss Bettina Frank erfüllen, um in den Genuss der Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit zu kommen?.5 Seite 2

13 6..3 Worin bestünde der Nutzen für Bettina Frank, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen? Erweiterung zum Sachverhalt: Bettina Frank entschied sich, ein eigenes Coiffeurgeschäft zu eröffnen. Während der Planungsphase gründete sie zusammen mit ihrem Konkubinatspartner die Frank GmbH. Gemäss Handelsregister ist Bettina Frank Geschäftsführerin und zu dreiviertel am Gesellschaftskapital beteiligt. Anfangs Oktober 202 eröffnete Bettina Frank ihr Coiffeurgeschäft. Anfangs Januar 203 meldete sich Bettina Frank erneut bei ihrem Personalberater, sie teilte ihm mit, dass ihr Geschäft nicht richtig in Schwung komme und sie vorübergehend wiederum Taggeldleistungen der Arbeitslosenversicherung benötige. Sie sei jedoch überzeugt, dass das Geschäft ab Sommer 203 rentieren werde. Unter welcher Voraussetzung kann Bettina Frank wiederum Taggeldleistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen? Nennen Sie die massgebenden Gesetzesartikel. 3 Seite 3

14 6.3 Erweiterung zum Sachverhalt: Bettina Frank entschied sich, die notwendigen Voraussetzungen für den erneuten Taggeldbezug zu schaffen und bezieht ab März 203 wiederum Taggeldleistungen. Im April 203 beantragt sie bei ihrem Personalberater an einem kaufmännischen Lehrgang teilnehmen zu dürfen. Sie begründet ihr Gesuch damit, dass es auf dem Platz Zürich viel zu viele Coiffeurgeschäfte geben und sie in ihrem Alter und ihrem Lohn keine Anstellung mehr finden würde. Zudem hätte sie zunehmend allergische Reaktionen auf Shampoos und Färbemittel und könne deshalb auch gar nicht mehr als Coiffeuse arbeiten. Sie sähe aber gute Chancen im Verkauf von Coiffeurprodukten ihr fehle aber der kaufmännische Hintergrund 6.3. Wie und mit welcher Begründung wird der Personalberater entscheiden? Welche arbeitsmarktliche Massnahme könnte unter Berücksichtigung des oben geschilderten Sachverhaltes eine Alternative zum beantragten Kurs sein? Seite 4

15 Aufgabe 7: Schlechtwetterentschädigung 7 7. Das Tiefbaugeschäft Braun AG mit Sitz in Brig (VS) ist spezialisiert auf den anspruchsvollen Strassen- und Brückenbau. Infolge der starken Schneefälle im Januar 203 konnte auf sämtlichen Baustellen der Braun AG nicht gearbeitet werden. Die Arbeit musste für drei Wochen eingestellt werden. Der Geschäftsführer der Braun AG beantragt bei der kantonalen Amtsstelle erstmals die Ausrichtung von Schlechtwetterentschädigung 7.. Bis wann muss die Braun AG den wetterbedingten Ausfall melden? Wie viele Karenztage muss die Braun AG mindestens selbst tragen, wenn sie bisher noch keine Kurzarbeitsentschädigung bezogen hat? Nennen Sie die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel Die kantonale Amtsstelle heisst den Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung am gut. Bis wann muss die Braun AG den Arbeitsausfall bei der zuständigen Arbeitslosenkasse geltend machen. Seite 5

16 7.3 Die zuständige Arbeitslosenkasse prüft, ob ein anrechenbarer Arbeitsausfall vorliegt. Was prüft die Arbeitslosenkasse zudem? Welche der folgenden Personen der Firma Braun AG haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung? 2.5 Personen JA NEIN Baggerführer Hans Jost, unbefristete Anstellung Lehrling Fabian Braun, Sohn des Geschäftsinhabers Strassenbauer Melchior Zgraggen; befristete Anstellung bis Ende April 203 Kaufmännische Leiterin Ursula Braun, Ehegattin des Geschäftsinhabers Strassenbauer Marco Rizzo, unbefristete Anstellung, Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien Seite 6

17 Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung 6 8. Das Werbebüro Max & Moriz mit Sitz in Aarau kann seine Rechnungen seit längerem nicht mehr bezahlen, es gehen laufend Mahnungen ein. Die Löhne für die drei Angestellten zahlte das Werbebüro seit nahezu sechs Monaten nicht mehr aus. Da gemäss Geschäftsleitung ein grosser und interessanter Auftrag mit der Firma Brown kurz vor dem Abschluss steht, haben die drei Angestellten des Werbebüros Max & Moriz hierzu auch Hand geboten; es wurde ihnen zudem ein entsprechender Bonus zugesichert. Am entschied die Firma Brown, ihren Grossauftrag nicht dem Werbebüro Max & Moriz zu übergeben, sondern der Konkurrenz. Aufgrund dieser Absage forderten die drei Angestellten ihren Arbeitgeber zur umgehenden Lohnzahlung auf. Er kam dieser Forderung nicht nach, worauf die drei Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis am per sofort auflösten. 8.. Die drei Angestellten meldeten sich umgehend zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Zudem beantragten sie Insolvenzentschädigung. Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung wurde abgelehnt. Wie wurde der Entscheid begründet? Nennen Sie die massgebende Gesetzesgrundlage Welche Schritte müssen die drei Angestellten unternehmen, um ein Insolvenzereignis herbeizuführen? 2 Seite 7

18 8..3 Angenommen, die drei Angestellten erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Insolvenzentschädigung. Wo müssen sie ihren Anspruch geltend machen? 8..4 Manuela Rebsam ist eine der Angestellten des Werbebüros Max & und Moriz. Sie macht Insolvenzentschädigung im Umfang von CHF 80' geltend. Diese Forderung setzt sich wie folgt zusammen: 2 6 ausstehende Monatslöhne (CHF 5'000.--) für geleistete Arbeit Total CHF 30' Monatslöhne für die ordentliche Kündigungsfrist Total CHF 5' Monatslohn für das Jahr 202 und pro rata für das Jahr 203 Total CHF 7' Zugesicherter Bonus Total CHF 20' Nachgewiesene Überstundenguthaben aus dem Jahr 20 Total CHF 8' In welchem Umfang wird die Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung ausrichten, sofern die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind? Seite 8

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