Weiterentwicklung der Vollzeitpflege

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1 Weiterentwicklung der Vollzeitpflege Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter Präsentation von ausgesuchten Ergebnissen auf der Arbeitstagung der AGJÄ am 24./25. September 2009 in Hildesheim Christian Erzberger Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Soziaplanung e.v., Bremen ( )

2 Gliederung Grundsätzliche Anmerkungen I Harte Empfehlungen Formen der Vollzeitpflege Finanzielle Leistungen: Sonderbedarfe Fallzahlen und Mitarbeiterkapazitäten II Kooperationsvereinbarungen Kooperation im Bereich des 86 Abs. 6 SGB VIII Kooperation bei Schulung, Werbung, Fortbildung Interne Kooperation: ASD PKD III Weitere Empfehlungen Strukturierung der Hilfeplanung Berichte von Pflegeeltern

3 Die Empfehlungen Grundsätzliche Anmerkungen

4 Empfehlungen: Grundsätzliche Anmerkungen Hinweise zur Benutzung Alle Empfehlungen beziehen sich auf die Arbeit des Pflegekinderdienstes. Zur Lesbarkeit des Textes wird nicht immer eine Differenzierung nach Entwicklungsstand und Alter der Kinder und Jugendlichen vorgenommen. Häufig wird der Begriff Pflegeeltern verwendet. Gemeint sind dann natürlich auch alleinerziehende Pflegemütter und ggf. Pflegeväter sowie Familien- und Partnerschaftsmodelle außerhalb des traditionellen Familien und Ehemodells. Im gesamten Text, wird für die Begriffe Umgangskontakte und Besuchskontakte der Begriff persönliche Kontakte verwendet. Der Begriff Besuchskontakte ist konzeptionell zu eng gefasst, der Begriff Umgangskontakte verweist leicht auf Regelungen für das Verhältnis von Kindern zu ihren geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern. = Baustelle!!! Teile sind beschrieben aber noch nicht ausgereift.

5 Empfehlungen: Grundsätzliche Anmerkungen Harte Kerne und weiche Zonen Öffentlichkeitsarbeit Werbung Jahresberichte Evaluation Pflegeformen Qualifikationen finanzielle Leistungen Auswahl und Prüfung von Pflegeeltern Kooperation mit ASD Fortschreibung Hilfeplanung Beendigung des Pflegeverhältnisses Vermittlungsprozess Informationsmaterialien

6 Empfehlungen: Grundsätzliche Anmerkungen Entwicklungshorizont gesetzliche Rahmung Pflegekinderdienst als Sparmodell Blick auf die Pflegeeltern Pflegekinder/-jugendliche mit ihren spezifischen Bedingungen Keine Ideologien Vollzeitpflege als gleichberechtigter, fester Bestandteil des Kanons der Hilfen in den Jugendämtern. (Spezifika der Hilfe)

7 Vorwort Betrachtung der Empfehlungen. Überhaupt sollten die Empfehlungen nicht als ein ein für alle Mal fertiges Produkt betrachtet werden. Die Dinge Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Voraussetzungen, Fachdiskussionen, das Methodenrepertoire - entwickeln sich weiter. Man wird den Empfehlungen darum am besten gerecht, wenn man es als Angebot zur Reflexion und zur Überwindung gegenwärtiger Strukturmängel und als Angebot zur permanenten Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit liest.

8 Harte Empfehlungen

9 Harte Empfehlungen : Formen der Vollzeitpflege (Kap.1.1, 1.2, 1.3) 33 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.

10 Harte Empfehlungen : Formen der Vollzeitpflege (Kap.1.1, 1.2, 1.3) Allgemeine Vollzeitpflege Sozialpädagogische Vollzeitpflege Sonderpädagogische Vollzeitpflege Differenzierte Beschreibung: Art des Angebotes Allgemeine Zielsetzung Typische Fallkonstellationen Inhalte der Leistung Qualifizierungs- und Kooperationsverpflichtungen der Pflegefamilie Erziehung und sozialpädagogische Betreuung Unterkunft und Raumkonzept Verpflegung Persönliche und familiäre Voraussetzungen

11 Harte Empfehlungen : Formen der Vollzeitpflege (Kap.1.1, 1.2, 1.3) zeitlich befristete Vollzeitpflege Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption ( ) weitere Pflegeformen Großeltern- und Verwandtenpflege Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern ( )

12 Harte Empfehlungen : Finanzielle Leistungen (Kap.4.1.1) Für die unterschiedlichen Pflegeformen wurden entsprechende finanzielle Leistungen hinterlegt. Grundlage sind die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für eine altersdifferenzierte Berechnung der materiellen Leistungen und der Kosten der Erziehung. Das Ministerium übernimmt diese Empfehlungen für Niedersachsen. Pauschalierung von Sonderbedarfen

13 Harte Empfehlungen : Finanzielle Leistungen (Kap.4.1.1) Beispiel Sozialpädagogische Vollzeitpflege Sozialpädagogische Vollzeitpflege materielle Aufwendungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 473,- 547,- 628,- Mehrbedarf (10%) 47,30,- 54,70 62,80 Kosten der Erziehung 440,- 440,- 440,- Sonderbedarfe* 30,- 50,- 70,- Gesamt 990,30 109, ,80

14 Harte Empfehlungen : Finanzielle Leistungen (Kap.4.1.4) Erläuterungen zu den Tabellen materielle Aufwendungen Mehrbedarf bei materiellen Aufwendungen Kosten der Erziehung Sonderbedarfe Altersvorsorge Unfallversicherung Kindergeld weiteres Einkommen Leistungen Dritter

15 Harte Empfehlungen : Finanzielle Leistungen (Kap.4.1.4) Sonderbedarfe Alle in der Bedarfsliste enthaltenen Positionen werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit dem monatlichen Pauschalbetrag abgegolten, der einem empirischen Mittelwert tatsächlicher jährlicher Aufwendungen entspricht. Um der be-sonderen Problematik älterer Kinder gerecht zu werden, wird eine Altersstaffelung für die Höhe der Sonderbedarfe vorge-schlagen. Altersstaffelung: bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: 30; vom vollendeten 6. bis vollendetem 12 Lebensjahr: 50;- vom vollendeten 12. bis vollendetem 18 Lebensjahr 70;- Die Pauschalen werden jährlich vom Ministerium angepasst und über die AGJÄ veröffentlicht. Dieses geschieht parallel zur Veröffentlichung der preislichen Fortschreibung der finanziellen Leistungen für die Vollzeitpflege durch den Deutschen Verein.

16 Harte Empfehlungen : Finanzielle Leistungen (Kap.4.1.4) Sonderbedarfe Liste der mit dem Pauschalbetrag abgegoltenen Bedarfe: Ferienfahrten und Ferienmaßnahmen Taufen, Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe (Konfirmandenfreizeit) Schulbücher, Schulmaterialien, Klassenfahrten Feiern und Geschenke zur Einschulung, zum Geburtstag, zu Weihnachten Zuschuss zum Führerschein Kosten für den Eintritt in das Berufsleben Eigenanteil für zerbrochene Brillengläser u.a. (soweit nicht Krankenhilfe nach 40 SGB VIII zu leisten ist) Kosten für elektronische Medien (Anschaffung und laufende Kosten) Aufwendungen für die Förderung des jungen Menschen und für die Freizeitgestaltung (z.b. Musikunterricht, Reitunterricht, und Vereinsbeiträge u.ä.)

17 Harte Empfehlungen : Fallzahlen und Mitarbeiterkapazitäten (Kap.4.4) Fallzahlen in den Pflegearten wurden über die Aufgabenzuschreibungen in den einzelnen Pflegeformen und über empirisch vorliegende Ergebnisse definiert. Pflegearten Fallbelastung Allgemeine Vollzeitpflege 1 : 50 Sozialpädagogische Vollzeitpflege 1 : 35 Sonderpädagogische Vollzeitpflege 1 : 15 Berechnung der Mitarbeiterkapazitäten über Module (Arbeitsinhalte). Die Module sind in Zusammenarbeit mit dem PKD inhaltlich zu definieren. Die Grund-Fallzahlen beziehen sich auf ein Basis-Modul (Kernaufgaben). Der Wert weiterer Module muss bestimmt werden. Die Übernahme von Modulen wirkt sich fallzahlreduzierend bzw. kapazitätserhöhend aus.

18 Harte Empfehlungen : Fallzahlen und Mitarbeiterkapazitäten (Kap.4.4) Beispiel für Module Basis-Modul Modul 1 Modul 2 Kernarbeit im Pflegekinderdienst z.b.: Erstkontakte zu Bewerbern Eignungsprüfung Vermittlung des Kindes laufender Beratungsprozess Krisenintervention Therapieberatung/-vermittlung Beendigung des Pflegeverhältnisses Elternarbeit im Rahmen von Besuchskontakten Mitarbeit Hilfeplanung Dokumentation und Verwaltungstätigkeiten Zusammenarbeit mit Behörden, Einrichtungen und Gerichten Fallkonferenzen, Teambesprechungen fallunspezifischen Arbeiten, die über das Basis-Modul hinausgehen z.b.: Werbung Anfragebearbeitung Durchführung von Informationsabenden Schulung Gruppenarbeit mit Pflegefamilien Organisation und Beteiligung an Sonderveranstaltungen (Ferienmaßnahmen u.a.) Arbeiten, die im Einzelfall über die Betreuung der Pflegefamilie und der Kinder/Jugendlichen im Sinnes des Basis-Moduls und des Moduls 1 hinausgehen z.b.: Evaluationsaufgaben Gruppenarbeit mit HF Gruppenarbeit mit PK Individuelle Anpassungen diskursives Verfahren

19 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen

20 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Kooperationen im Rahmen des 86 Abs. 6 SGB VIII (Kap. 4.2) Übernahmen nach 86 Abs. 6 SGB VIII Differenzierung der Pflegeformen ist auf beiden Seiten vorhanden kann Differenzierung der Pflegeformen ist bei dem aufnehmenden Jugendamt nicht vorhanden sollte Kooperationsvereinbarung normale Durchführung des 86 Abs. 6 auf der Basis der definierten Pflegearten und finanziellen Aufwendungen Durchführung des 86 Abs. 6 auf der Basis der Kooperationsvereinbarung, der eine individuelle Ausgestaltung zulässt. Muster für eine Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendämtern

21 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Kooperationen im Rahmen des 86 Abs. 6 SGB VIII (Kap. 4.2) Muster für eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen des 86 Abs. 6 SGB VIII 1. Vereinbarung über die Akquisition von Pflegeeltern im Bezirk des benachbarten Jugendamtes 2. Informationspflicht im Vorfeld der Belegung von Pflegeeltern im jeweils anderen Jugendamtsbezirk 3. Vereinbarung über den Umgang mit Pflegeeltern, die vom kooperierenden Jugendamt zuvor abgelehnt wurden. 4. Regelungen der Übernahme von Pflegeeltern (Zeitpunkt der Information, Übergabe der Berichte, Gemeinsame Fallkonferenz mit der Familie und beiden Jugendämtern) 5. Regelungen der Qualitätssicherung der Betreuung und deren Finanzierung (speziell im Fall von Pflegeverhältnissen, die vom abgebenden Jugendamt in besonderer Weise unterstützt wurden) 6. Verständigung über Ausgleichzahlungen 7. Regelungen im Falle von Pflegeverhältnissen, die nicht abgegeben werden, aber im Bezirk des örtlich eigentlich zuständigen Jugendamtes lokalisiert sind 8. Regelungen bei Beendigungen der Pflegeverhältnisse (Verselbständigungen/Rückführungen und Information des dann zuständigen Jugendamtes)

22 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Kooperationen im Rahmen des 86 Abs. 6 SGB VIII (Kap. 4.2) Finanzieller Ausgleich Bei Übernahmen nach 86 Abs. 6 SGB VIII sollte ein finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Fachberatung der Pflegeeltern und Pflegekinder erfolgen. Der Ausgleich sollte so beschaffen sein, dass mit entsprechend hoher Fallzahl eine eigene Stelle finanziert werden kann. Pauschal: 50,- bei Sozialpädagogischer Vollzeitpflege 100,- bei Sonderpädagogischer Vollzeitpflege

23 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Weitere Kooperationen zwischen Jugendämtern (Kap. 9.1, 9.2) Auswahl, Werbung, Schulung, Fortbildung Kooperation im Bereich der Auswahl und Eignungsfeststellung von Pflegeeltern (Jugendämter in unmittelbarer Nachbarschaft) Kooperation im Bereich der Werbung (kleine Pflegekinderdienste) Kooperation im Bereich der Schulung und Fortbildung (PE und Fachkräfte) (kleine Pflegekinderdienste) Qualitätssteigerung und Effektivierung

24 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Interne Kooperation ASD/PKD (Kap. 2.1) ASD und PKD sind gleichberechtigte Sachgebiete des Jugendamtes. Der ASD hat seinen Schwerpunkt im Bereich der Herkunftsfamilien. Der PKD hat seinen Schwerpunkt im Bereich der Pflegefamilie/des Pflegekindes. Die unterschiedlichen Blickwinkel werden Bereicherung des fachlichen Ringens um die besten Bedingungen für das Kind/den Jugendlichen betrachtet. Vollzeitpflege ist ein Prozess, der bei dem die Gewichte der Sachgebiete sich mehrfach verändern können je nach Situation des Pflegekindes oder der Herkunftseltern. Eine gute Kooperation zwischen ASD und PKD ist von zentraler Bedeutung. a) Fälle mit zeitlich befristeter Perspektive b) Fälle mit zeitlich unbefristeter Perspektive c) Fälle mit ungeklärter Perspektive d) Fälle mit ungeplanter Beendigung Kooperation zwischen ASD und PKD unterschiedlich ausgeprägt

25 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Interne Kooperation ASD/PKD (Kap. 2.1) Schema Definitionen der Arbeitsgrundlagen (Rahmen) Aufstellung von Aufgabenbeschreibungen ASD PKD Organisatorisch auf gleicher Höhe angesiedelt Arbeit mit der Herkunftsfamilie/ den verbliebenen Kindern Inhalte, Aufgaben und Arbeitsbereiche definiert über eine Kooperationsvereinbarung Arbeit mit den Pflegekindern und den Pflegepersonen

26 Empfehlungen zu Kooperationsvereinbarungen : Interne Kooperation ASD/PKD (Kap. 2.1) Eckpunkte Eckpunkte für die Diskussion zur Entwicklung einer Arbeitsgrundlage Selbstverständnis der gemeinsamen Arbeit inhaltliche Fragen (z.b. Vorstellungen zu Rückführungen) organisatorische Fragen (z.b. Zuständigkeiten) Eckpunkte für die Diskussion zur Erarbeitung einer Aufgabenbeschreibung für den PKD (Was sind unsere Leistungen?) Eckpunkte für die Diskussion zur Erarbeitung einer Aufgabenbeschreibung für den ASD (Was sind unsere Leistungen?) Zwei Beispiele für eine Kooperationsvereinbarung zwischen ASD und PKD

27 Weitere Empfehlungen

28 Weitere Empfehlungen : Hilfeplanung (Kap. 5.1, 5.2) Hilfeplanung auf einheitlicher Grundlage Verwendung einer Kategorien-Checkliste zu Feststellung von Risiken und Ressourcen Strukturierung des Hilfeplans durch Soll-Felder Soll-Felder im Hilfeplan A B C D Feldbeschreibung Stammdaten Beschreibung der bisherigen Hilfeentwicklung Beschreibung der zukünf-tigen Handlungsschritte und Ziele Beschreibung von Ab-sprachen und zusätzlichen Hilfeangeboten Inhalt Persönliche Daten, Daten der Pflegefamilie, Sorgeberechtigte, usw. Zielerreichungen, Probleme, Ressourcen usw. Einbeziehen der unterschiedlichen Sichtweisen (junger Mensch, Pfle-geeltern bzw. Verwandte, PKD) Einbeziehen der unterschiedlichen Sichtweisen (junger Mensch, Pfle-geeltern bzw. Verwandte, PKD) Therapien, Hausaufgabenhilfen usw. E Rückkehrvereinbarungen Festlegung der dazu notwendigen Schritte und Zielerreichungen F Umgangsregelungen Vereinbarungen und Ausgestaltung

29 Weitere Empfehlungen : Hilfeplanung, Beteiligung der Pflegeltern (Kap. 5.3) Kategorien für eine Zielerreichungsdokumentation (Berichtswesen PE) Allgemeiner Gesundheitszustand z.b.: Erkrankungen, Verletzungen, Arztbesuche, Klinikaufenthalte, regelmäßige Einnahme von Medikamenten, Verhalten im Bereich der Hygiene Körperlichkeit/Motorik z.b.: Wachstum, Gewichtszu- oder Abnahme, Bewegungskoordination, Stärken oder Schwächen der Sinnesorgane Psychosoziale und emotionale Ebene z.b.: Verhalten und Stellung in der Pflegefamilie, Verhalten in der Freizeit (z.b. besondere Interessen, Freunde, Vereinsan-schluss), Spielverhalten (z.b. Fernsehen, Computer, Gesellschaftsspiele), Verhalten im sexuellen Bereich (Aufklärung, Ein-stel-lung zum eigenen und anderen Geschlecht), besondere Verhaltensauffälligkeiten, Kontakte und Bindungen zu Angehörigen innerhalb und außerhalb der Pflegefamilie Kindergarten und Schule z.b.: soziale Integration, Leistung (evtl. Zeugniskopie) Verhältnis zur Herkunftsfamilie z.b.: Reaktion auf Kontakte, Konflikte Besondere Stärken und Vorlieben Zusammenfassende Beschreibung z.b.: bisherige Ziele, Zielerreichung, Zielplanung für das kommende Jahr

30 Weiterentwicklung der Vollzeitpflege Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter Präsentation von ausgesuchten Ergebnissen auf der Arbeitstagung der AGJÄ am 24./25. September 2009 in Hildesheim Christian Erzberger Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Soziaplanung e.v., Bremen ( )

31 Gruppenarbeit zu den vorgestellten Themen des Handbuches

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