ENTWURF EINES BERICHTS

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1 EUROPÄISCHES PARLAMENT Haushaltskontrollausschuss 2010/2143(C) ENTWURF EINES BERICHTS betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I Parlament (C7-0212/ /2143(C)) Haushaltskontrollausschuss Berichterstatter: Ville Itälä PR\ doc PE v02-00 In Vielfalt geeint

2 PR_C_EP INHALT Seite 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...5 PE v /26 PR\ doc

3 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I Europäisches Parlament (C7-0212/ /2143(C)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr , in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 C7-0212/2010) 2, in Kenntnis des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I Europäisches Parlament 3, in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für das Jahr 2009, in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der Organe 4, in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge 5, gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags, Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 179 a des Euratom-Vertrags, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 6, insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147, gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments 7, gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das 1 ABl. L 69 vom ABl. C 308 vom , S ABl. C 172 vom , S ABl. C 303 vom , S ABl. C 308 vom , S ABl. L 248 vom , S PE /Bur/Anl./endg. PR\ doc 3/26 PE v02-00

4 Haushaltsverfahren Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX 1, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr , gestützt auf Artikel 77, Artikel 80 Absatz 3 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0000/2011), A. in der Erwägung, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergeben hat, dass alle Organe die nach der Haushaltsordnung erforderlichen Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2009 zufriedenstellend angewandt haben und dass bei den geprüften Vorgängen keine wesentlichen Fehler festgestellt wurden 3, B. in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 2. Juli 2010 bescheinigt hat, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet, 1. erteilt seinem Präsidenten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2009; 2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. 1 ABl. C 247 E vom , S ABl. C 279 E vom , S ABl. C 303 vom , S.198. PE v /26 PR\ doc

5 2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I Europäisches Parlament, sind (C7-0212/ /2143(C)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr , in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (SEK(2010)0963 C7-0212/2010) 2, in Kenntnis des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan I Europäisches Parlament 3, in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers für das Jahr 2009, in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 zusammen mit den Antworten der Organe 4, in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge 5, gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags, Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 179 a des Euratom-Vertrags, gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften 6, insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147, gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments 7, gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen, 1 ABl. L 69 vom ABl. C 308 vom , S ABl. C 172 vom , S ABl. C 303 vom , S ABl. C 308 vom , S ABl. L 248 vom , S PE /Bur/Anl/endg. PR\ doc 5/26 PE v02-00

6 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX 1, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zum Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr , gestützt auf Artikel 77, Artikel 80 Absatz 3 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0000/2011), A. in der Erwägung, dass die Prüfung des Rechnungshofs ergeben hat, dass alle Organe die nach der Haushaltsordnung erforderlichen Überwachungs- und Kontrollsysteme hinsichtlich der Verwaltungsausgaben 2009 zufriedenstellend angewandt haben und dass bei den geprüften Vorgängen keine wesentlichen Fehler festgestellt wurden 3, B. in der Erwägung, dass der Generalsekretär am 2. Juli 2010 bescheinigt hat, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet, Wesentliche Änderungen in der Haushaltsführung des Parlaments im Laufe des Jahres erinnert daran, dass es in seiner Entschließung vom 5. Mai zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 die große Zahl (88 von 452) und den erheblichen Anteil an noch ausstehenden Maßnahmen in Verbindung mit den Prüfungen des Internen Prüfers zum internen Kontrollrahmen bedauert hat; nimmt mit Zufriedenheit die Antworten des Generalsekretärs auf den Fragenkatalog zur Entlastung zur Kenntnis, wonach nach Ansicht der Generaldirektoren erhebliche Fortschritte bei den von ihnen beschlossenen Maßnahmen zu verzeichnen waren: bis Ende 2010 waren ihrer Ansicht nach 51 Maßnahmen vollständig umgesetzt (darunter alle vier entscheidenden Maßnahmen), 31 Maßnahmen wurden teilweise umgesetzt, während bei sechs Maßnahmen der Großteil der Arbeit noch zu leisten ist; fordert jedoch, dass die Beurteilung und Auswertung dieser Selbstbewertungen durch den Internen Prüfer in seinen Jahresbericht aufgenommen werden; fordert den Generalsekretär ferner auf, dem Haushaltskontrollausschuss bis zum 30. September 2011 über sämtliche noch ausstehenden Maßnahmen Bericht zu erstatten; 2. erinnert daran, dass die GD ITEC mit 22 noch ausstehenden Maßnahmen die am stärksten betroffene Generaldirektion war; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Direktion Informationstechnologie innerhalb der GD ITEC nach Angaben des Internen Prüfers 19 der 22 noch ausstehenden Maßnahmen umgesetzt hat und dabei erhebliche Fortschritte beim Ausbau ihres Kontrollrahmens erzielt hat; ermutigt alle betroffenen Generaldirektionen, ihre Bemühungen um eine Verbesserung ihrer jeweiligen Management- und Kontrollverfahren fortzuführen; 1 ABl. C 247 E vom , S ABl. C 279 E vom , S ABl. C 303 vom , S ABl. L 252 vom , S. 3. PE v /26 PR\ doc

7 3. stellt fest, dass 2009 das erste Jahr der Anwendung des Statuts der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Statuts der akkreditierten parlamentarischen Assistenten war; stellt fest, dass es anfangs einige Probleme mit den Durchführungsbestimmungen zum Assistentenstatut gab, begrüßt jedoch, dass die innerhalb des Präsidiums eingerichtete nichtständige Evaluierungsgruppe für die Umsetzung des Abgeordneten- und Assistentenstatuts Änderungen an den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut vorgeschlagen hat, die (i) die Reisen der Mitglieder, (ii) die Krankenversicherung der Mitglieder und die Erstattung von Krankheitskosten, (iii) die Dienstreisekosten von Assistenten, (iv) die Dauer und die Verlängerung von Assistentenverträgen, (v) die Fortbildung der Assistenten und (vi) die Bestimmungen betreffend die Praktikanten der Mitglieder sowie anderen Änderungen am Assistentenstatut betreffen, insbesondere zu (i) der Verwendung der Zulage für parlamentarische Assistenz und der allgemeinen Kostenvergütung, (ii) den Zahlstellen und (iii) der Änderung des Beschwerde- und Einspruchsverfahrens für die Mitglieder; 4. verweist auf die erheblich gestiegene Arbeitsbelastung der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Statute; stellt mit Besorgnis fest, dass das Verfahren für die Dienstreisen akkreditierter Assistenten außerhalb der drei Arbeitsorte komplizierter geworden ist, und ist der Ansicht, dass trotz einer beträchtlichen Personalaufstockung noch zu wenig Personal in der Dienststelle für die Mitglieder und den für die Assistenten zuständigen Dienststellen beschäftigt ist und fordert daher die Bereitstellung von zusätzlichem Personal durch die Verwaltung, um mit der gestiegenen Arbeitsbelastung fertig zu werden; fordert darüber hinaus, dass eine Bewertung/Evaluierung der Erfahrungen, die mit der Umsetzung der beiden Statute nach dem ersten vollen Jahr ihres Inkrafttretens gemacht wurden, sowie ihrer finanziellen Auswirkungen auf den Parlamentshaushalt vorgenommen und bis zum 30. September 2011 seinen zuständigen Ausschüssen übermittelt wird; 5. nimmt die Verbesserungen in der Verwaltung der Parlamentsdienste mit Zufriedenheit zur Kenntnis; begrüßt insbesondere die Präsidiumsbeschlüsse vom 1. April 2009 über die Umstrukturierung der Generaldirektion Personal ab dem 1. Januar 2010 und über die Umstrukturierung und Verstärkung der Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik, um sie in die Lage zu versetzen, sofort mit den Arbeiten für eine bessere Instandhaltung der Räumlichkeiten des Parlaments zu beginnen; 6. begrüßt, dass das Präsidium am 24. März 2010 die lang erwartete mittelfristige Strategie für den IT- und den Gebäudesektor beschlossen hat; 7. begrüßt insbesondere die vom Präsidium am 24. März 2010 beschlossene mittel- und langfristige Gebäudepolitik, die den gestiegenen Verantwortlichkeiten des Parlaments nach dem Vertrag von Lissabon, den Vorschriften über die Zuteilung von Arbeitsräumlichkeiten, der Notwendigkeit der Unterbringung von externen Mitarbeitern und der Notwendigkeit der Instandhaltung/Renovierung von Gebäuden Rechnung trägt; 8. nimmt mit Zufriedenheit die Verbesserungen in der Strategie des Parlaments für die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die geplante generelle Nutzung von Open-Source-Software sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass in der vor kurzem beschlossenen IKT-Strategie anerkannt wurde, dass eine IT-Entwicklung zur Unterstützung der Vergabeverfahren und der Verwaltung von Verträgen unbedingt notwendig und auch Folgendes erforderlich ist: PR\ doc 7/26 PE v02-00

8 - klare Bestimmungen zu Beginn der Projekte; - ein umfassendes Management-Informationssystem; - die Vermeidung einer übermäßigen Auslagerung von IKT-Diensten; - eine klarere Aufgabentrennung in den Bereichen Entwicklung und Instandhaltung, sowie - zusätzliche Ressourcen in der GD ITEC, um eine bessere Kontrolle der Projekte zu erreichen; Wichtigste noch anstehende Herausforderungen Sicherheit 9. hält es für erstaunlich, dass etwa 900 Personen in den Sicherheitsdiensten des Parlaments beschäftigt sind, die meisten davon als externes Vertragspersonal, und verweist auf den stetigen Anstieg der Gesamtkosten für Sicherheit (2009 etwa EUR); fordert mit Blick auf die jüngsten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle eine Überholung dieser Dienststellen, um ihre Effizienz zu verbessern; 10. begrüßt diesbezüglich die Einrichtung einer neuen für Sicherheit zuständigen Direktion ab dem 1. Januar 2010 und fordert die neu geschaffene Direktion auf, eine eingehende Überprüfung der Sicherheitspolitik des Parlaments vorzunehmen und Vorschläge für Sicherheitslösungen für das Parlament auszuarbeiten, die stärker technologiegestützt und billiger sind und somit zu erheblichen personellen und finanziellen Einsparungen führen; 11. vertritt die Ansicht, dass die neue Sicherheitspolitik auf ein ausgewogenes und kosteneffizientes Verhältnis zwischen internen und externen Mitarbeitern und Sicherheitsanliegen einerseits sowie auf Zugänglichkeit und Offenheit andererseits ausgerichtet sein sollte, damit das Parlament so weit wie möglich eine offene und zugängliche Institution bleiben kann; 12. unterstreicht, dass eine klare Sicherheitsstrategie erforderlich ist, die einen intelligenten, modernen und den neuesten Anforderungen entsprechenden Sicherheitsdienst mit folgenden möglichen Elementen ermöglicht: i) elektronische Unterschrift für die Mitglieder (anstatt des derzeitigen, archaischen Systems der Unterschriften auf Papier mit Angaben, die vom Personal per Hand eingegeben werden müssen), ii) technische Lösungen, die das Sicherheitspersonal in die Lage versetzen, effizient mit Notsituationen umzugehen, indem es verlässliche Daten über die Anzahl und die Identität der sich in den Räumlichkeiten des Parlaments befindlichen Personen erhält, iii)einen aktualisierten Krisenmanagementplan, iv)ein internalisiertes Akkreditierungssystem für Besucher, um einen besseren und einheitlicheren Dienst zu gewährleisten; 13. stellt fest, dass eine große Anzahl von Kameras an den drei Arbeitsorten des Parlaments installiert wurde 1 ; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltskontrollausschuss bis zum 30. Juni 2011 detaillierte Informationen zu liefern und dabei darauf einzugehen, Kameras in Brüssel, 238 in Luxemburg und 364 in Straßburg. PE v /26 PR\ doc

9 i) in welcher Form die Videoaufzeichnungen genutzt werden, und ii) wie und wie lange diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden; 14. stellt mit Sorge fest, dass die Mitglieder und das Personal bei ihrer Arbeit zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen, weil eine große Zahl von Besuchergruppen in den Räumlichkeiten des Parlaments die Arbeitsbereiche betreten, die eigentlich nicht für Besucher vorgesehen sind; ersucht die Quästoren, die einschlägigen Bestimmungen strenger anzuwenden, insbesondere in Zeiten mit starker Arbeitsbelastung; 15. bedauert den Mangel an Sicherheit in der Nähe der Parlamentsgebäude und vertritt die Ansicht, dass eine verbesserte Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeikräften (u. a. durch die Aufstellung gemeinsamer Sicherheits-/Polizeikräfte) zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen führen würde; ermutigt die Organe, mit den belgischen Behörden eine Vereinbarung über die Verbesserung der Sicherheit im EU-Viertel in Brüssel zu treffen, indem u. a. die Polizeipatrouillen ausgedehnt werden; Internalisierung gegenüber Externalisierung 16. verweist mit großer Sorge auf die hohe Zahl externer Mitarbeiter (etwa 990), die in den Büros des Parlaments untergebracht sind; vertritt die Ansicht, dass die Notwendigkeit einer solchen Unterbringung in den ursprünglichen Spezifikationen festgelegt sein sollte und dass die Dienststellen in angemessener Form rechtfertigen sollten, warum sie externe IT- oder Gebäudesachverständige vor Ort benötigen; vertritt die Ansicht, dass mehr Großraumbüros eingerichtet werden sollten; 17. bedauert die zu starke Abhängigkeit von externem (technischem) Fachwissen, insbesondere im IT- und im Gebäudesektor, die aus strukturellen Ungleichgewichten zwischen internen und externen Ressourcen herrührt, und fordert ein ausgewogenes kosteneffizientes Verhältnis zwischen internem und externem Fachwissen in jedem Bereich der parlamentarischen Tätigkeit; Gebäudepolitik 18. unterstreicht, dass das qualitativ hochwertige Fachwissen im Immobilienbereich, das von wesentlicher Bedeutung ist, um die Planung und die Beschaffung beim künftigen Erwerb und bei langfristigen Anmietungen von Parlamentsgebäuden erheblich zu verbessern, intern entwickelt werden muss; verweist auf die wesentliche Bedeutung einer besseren interinstitutionellen Zusammenarbeit; 19. fordert den Generalsekretär auf, zusammen mit der GD INLO und allen Generaldirektionen eine eingehende Analyse der derzeitigen Nutzung der Gebäude des Parlaments vorzunehmen und zu prüfen, ob Vorschriften notwendig sind, die für alle Arten von Nutzern gelten, sowie als vorrangige Aufgabe eine einheitliche, verlässliche Datenbank mit allen einschlägigen Informationen über sämtliche in den Parlamentsgebäuden untergebrachte Personen zu entwickeln; stellt fest, dass der Präsidiumsbeschluss über die mittel- und langfristige Gebäudepolitik des Parlaments diesbezüglich einen guten Ausgangspunkt darstellt; fordert die GD INLO auf, den mit dem Internen Prüfer vereinbarten Aktionsplan peinlich genau umzusetzen; 20. verweist auf die zwei vorrangigen Vorhaben, für die neue Büroflächen gefunden werden müssen: eine zweite Kinderkrippe in Brüssel sowie ein zweites Assistentenbüro; betont in diesem Zusammenhang, dass die Parlamentsgebäude mit Blick auf eine größere PR\ doc 9/26 PE v02-00

10 Effizienz und auch aus Umweltgründen nahe beisammenliegen müssen; 21. ersucht die Verwaltung, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der Kommission über die finanziellen Vorkehrungen für den Erwerb von Europahäusern (EP- Informationsbüros) auszuhandeln; Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 22. begrüßt den stärker strukturierten Ansatz bei der IKT und die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie auf diesem Gebiet; 23. weist bezüglich des Prozesses der Entwicklung von IT-Anwendungen insbesondere auf das strukturelle Problem einer sehr starken Abhängigkeit von externen Sachverständigen hin, das beträchtliche rechtliche und operative Risiken mit sich bringt; spricht sich daher dafür aus, dass erhebliche Änderungen bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen in der Direktion Informationstechnologien vorgenommen werden, und dass dabei auch andere Generaldirektionen in sämtliche Aspekte der Entwicklung von Anwendungen enger und frühzeitiger eingebunden werden, wodurch die Nutzer auf den Ausgang jedes Projekts stärker Einfluss nehmen und sich stärker dafür verantwortlich fühlen können; 24. fordert daher die GD ITEC auf, den mit dem Internen Prüfer vereinbarten Aktionsplan peinlich genau umzusetzen und auf eine geeignete Kombination von Parlamentspersonal und externen Ressourcen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der internen Entwicklung von Anwendungen und extern beschafften Fertiglösungen abzustellen; unterstützt auch den Vorschlag, baldmöglichst eigene AD7-Auswahlverfahren in diesem Bereich zu organisieren; 25. verweist darauf, dass die zunehmende Beauftragung externer Unternehmen für die Durchführung von IT-Projekten für das Parlament nicht nur finanziell nachteilig ist, sondern auch die Gefahr in sich birgt, dass es wichtige Teile seines Know-hows sowie seine Fähigkeit zur Verwaltung und Kontrolle von Projekten verliert, die von externen Auftragnehmern durchgeführt werden; Für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren 26. verweist auf seine in seiner Entschließung vom 5. Mai 2010 vertretene Auffassung, dass der zwischen 2007 und 2008 verzeichnete Anstieg der Zahl und des Anteils der Verhandlungsverfahren in Ausnahmefällen die Anweisungsbefugten eindeutig verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um der Tendenz entgegenzuwirken, sowie auf seine Aufforderung an den Generalsekretär, seinem Haushaltskontrollausschuss vor dem 1. September 2010 Bericht über die getroffenen Maßnahmen zu erstatten; 27. ist besorgt über den weiteren Anstieg der Zahl von Verhandlungsverfahren in Ausnahmefällen und wiederholt seine Aufforderung an den Generalsekretär und die bevollmächtigten Anweisungsbefugten, wirksame und effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Tendenz entgegenzuwirken, und seinem zuständigen Ausschuss bis zum 30. September 2011 über die ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; Geschäftsordnung 28. stellt fest, dass die interne Organisation und Aufteilung der Befugnisse zwischen den internen Strukturen des Parlaments in seiner Geschäftsordnung geregelt ist; betont, dass dies ein Schlüsselfaktor im demokratischen Prozess einer guten Rechtsetzung ist; Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement PE v /26 PR\ doc

11 29. stellt fest, dass das Parlament 2009 Einnahmen in Höhe von EUR ( EUR 2008) erzielt hat, darunter EUR an zweckgebundenen Einnahmen; Jahresabschluss des Parlaments 30. stellt fest, dass sich die Beträge, mit denen seine Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2009 abgeschlossen wurde, wie folgt darstellen: a) Verfügbare Mittel (EUR) Mittel für 2009: nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2008: automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2008: Ermächtigungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2009: Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2008: Insgesamt: b) Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2009 (EUR) Mittelbindungen getätigte Zahlungen: automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen: nicht automatische Mittelübertragungen in Abgang gestellte Mittel: c) Einnahmen (EUR) im Jahr 2009: d) Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2009 (EUR) stellt mit Zufriedenheit fest, dass 2009 erstmals keine Sammelmittelübertragung zum Ende des Haushaltsjahres stattgefunden hat, nachdem einige Jahre lang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde (hauptsächlich zum Erwerb von Gebäuden durch Vorauszahlungen auf die jährlichen Mietzahlungen), was auf eine bessere Haushaltsplanung und -disziplin hindeutet, die lobenswert ist; ermutigt seine Verwaltung, dieses Ziel in Zukunft weiter zu verfolgen und den Rückgriff auf Sammelmittelübertragungen weitestmöglich zu vermeiden; Zuverlässigkeitserklärung durch den Generalsekretär 32. begrüßt die Erklärung des Generalsekretärs in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Hauptsanweisungsbefugter vom 2. Juli 2010 betreffend die jährlichen Tätigkeitsberichte der Anweisungsbefugten für 2009, in der er bescheinigt, dass er mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Haushaltsplan des Parlaments gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung ausgeführt wurde und der eingeführte Kontrollrahmen die notwendigen Garantien bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bietet; Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren 33. stellt fest, dass jeder Generaldirektor (bevollmächtigter Anweisungsbefugter) derzeit PR\ doc 11/26 PE v02-00

12 seinen eigenen jährlichen Tätigkeitsbericht erstellt und dass kein Gesamttätigkeitsbericht für das Organ als Ganzes erstellt und angenommen wird; ersucht den Generalsekretär, eine besser lesbare, konsolidierte Fassung (Zusammenfassung) der jährlichen Tätigkeitsberichte zu prüfen, wie es bereits in anderen Organen der Fall ist; vertritt die Ansicht, dass sich der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement von der vorgeschlagenen Synthese der jährlichen Tätigkeitsberichte unterscheidet; 34. stellt fest, dass nach Artikel 8 Absätze 4 bis 7 der internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments die bevollmächtigten Anweisungsbefugten dem bevollmächtigten Hauptanweisungsbefugten in Form von drei Berichten im Laufe des Jahres (einer zu Beginn des Haushaltsjahres, der zweite am 15. Juni und der dritte am 15. Oktober) zusätzlich zu dem für das Vorjahr erstellten jährlichen Tätigkeitsbericht Rechenschaft über die Ausübung ihrer Aufgaben abzulegen haben; spricht sich für eine Lockerung und Vereinfachung dieser Berichterstattungspflicht aus, so dass die Generaldirektionen eine einzige Version ihres jährlichen Tätigkeitsberichts ausarbeiten können; 35. betont jedoch, dass von dieser Vereinfachung der Berichterstattungspflichten der bevollmächtigten Anweisungsbefugten ihre Verpflichtung unberührt bleiben sollte, den bevollmächtigten Hauptanweisungsbefugten über alle wesentlichen Vorgänge, die vermutlich finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben werden, sowie über alle wesentlichen Ereignisse, die die wirtschaftliche Mittelbewirtschaftung gefährden oder die Erreichung der gesteckten Ziele verhindern könnten, zu unterrichten; 36. weist auf einige Schwächen bei der Berichterstattung betreffend die Mindestnormen für die interne Kontrolle in den jährlichen Tätigkeitsberichten hin; schlägt zur Verbesserung der Berichterstattung vor, diese Normen zu überprüfen und ein integriertes System der internen Berichterstattung einzuführen; 37. wiederholt seine Aufforderung an den Generalsekretär 1, den Haushaltskontrollausschuss über die genauen Maßnahmen, die er ergriffen hat oder noch ergreifen wird, um das interne Kontrollsystem des Parlaments zu verstärken, und über die Frist für deren Umsetzung zu informieren; verweist darauf, dass diese Informationen seit dem 31. Dezember 2010 ausstehen; 38. schlägt zur Erhöhung der Transparenz im Parlament vor, die Aufgabenbeschreibungen, das Arbeitsprogramm und den Stellenplan der Verwaltungsstellen des Parlaments, einschließlich Referaten in Dienststellen, auf der internen Webseite des Parlaments verfügbar zu machen, wie es in der Kommission bereits der Fall ist; Jahresbericht über Auftragsvergaben 39. stellt fest, dass die zentralen Dienststellen auf der Grundlage von Informationen der anweisungsbefugten Abteilungen den Jahresbericht 2 an die Haushaltsbehörde über die 2009 vergebenen Aufträge sowie die folgende Aufschlüsselung aller 2009 und 2008 vergebenen Aufträge erstellen: 1 Ziffer 61 seiner Entschließung vom 5. Mai 2010 (ABl. L 252 vom , S. 11). 2 Abrufbar unter: df PE v /26 PR\ doc

13 Art des Vertrags Dienstleistungen Lieferungen Bauleistungen Gebäude Nummer Anteil Nummer Anteil % % 56 22% 59 17% 34 14% 44 12% 5 2% 15 4% Insgesamt % % Art des Vertrags Auftrags Auftragswert (in wert (in Anteil EUR) EUR) Anteil Dienstleistungen Lieferungen Bauleistungen Gebäude % 6% 6% 13% % 3% 12% 18% Insgesamt % % (Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2009, S. 3-4). 40. nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2009 und 2008 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens: Verfahrensart Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Nummer Anteil Nummer Anteil 73 29% % 13 5% 14 4% % % Insgesamt % % Verfahrensart Auftrags Auftrags wert (in Anteil wert (in Anteil EUR) EUR) Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren % 2% 23% % 20% 29% Insgesamt % % (Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2009, S. 5) Für Ausnahmefälle vorgesehene Verhandlungsverfahren 41. vermerkt insbesondere den stetigen Anstieg der Zahl der für Ausnahmefälle vorgesehenen Verhandlungsverfahren im Jahr 2009 (obwohl dieser 2008 nicht so stark ausfiel wie 2007) gemäß folgender Aufschlüsselung: PR\ doc 13/26 PE v02-00

14 Generaldirektion Anzahl in % der Gesamtaufträge der GD Anzahl in % der Gesamtaufträge der GD GD PRES (mit Ausnahme von 14 53,85% 8 44,44% DIT) GD IPOL 0 0,00% 0 0,00% DG EXPO 1 50,00% 3 75,00% GD COMM (mit Ausnahme 29 42,03% 16 16,00% der Direktion Bibliothek) GD Personal 1 16,67% 0 0,00% GD INLO (mit Ausnahme der 37 38,14% 36 34,95% Direktion Dolmetschen) GD INTE (ehemals Direktion 3 21,43% 9 56,25% Dolmetschen) GD TRAD (mit Ausn. der Dir. 0 0,00% 0 0,00% Veröffentlichungen) GD ITEC (ehemals 4 36,36% 9 56,25% Direktionen Veröffentlichungen und IT) DG FINS 0 0,00% 0 0,00% Juristischer Dienst 0 0,00% 0 0,00% Parlament insgesamt 89 35,32% 81 22,56% (Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2009, S. 9) Jahresbericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2009 Allgemeine Erkenntnisse 42. stellt fest, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs insgesamt keine wesentlichen Fehler bezüglich der Zahlungen festgestellt wurden, und dass der Rechnungshof keine wesentlichen Schwachstellen bei der Bewertung der Übereinstimmung der Überwachungs- und Kontrollsysteme mit der Haushaltsordnung festgestellt hat; Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten 43. verweist auf die Erkenntnis des Rechnungshofs, dass in fünf von 20 Fällen Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften über die Einstufung von Personal als Zeit- oder Vertragsbedienstete und für die Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf sprachliche Voraussetzungen, Wehrdienst oder sonstige Pflichtkriterien fehlten; nimmt die Antworten des Parlaments im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof zur Kenntnis; PE v /26 PR\ doc

15 Zulagen für das Personal 44. verweist darauf, dass der Rechnungshof festgestellt hat 1, dass in 16 von 30 Fällen Angaben nicht auf dem neuesten Stand waren, die den Dienststellen des Parlaments zur Absicherung dienten, dass im Beamtenstatut verankerte Zulagen in Übereinstimmung mit einschlägigen Rechtsvorschriften der Union und nationalen Gesetzen an die Bediensteten gezahlt werden; pflichtet dem Rechnungshof dahingehend bei, dass dadurch im Falle einer Änderung der persönlichen Situation eines einzelnen Bediensteten das Risiko entsteht, dass Zahlungen nicht in korrekter Höhe oder rechtsgrundlos geleistet werden; 45. nimmt mit Zufriedenheit die Antworten der Parlamentsverwaltung zur Kenntnis, wonach 2009 eine Kampagne eingeleitet wurde, um festzustellen, ob die Haushaltszulage für Mitarbeiter ohne unterhaltsberechtigte Kinder immer noch gerechtfertigt ist, und dass sie nun die Situation des Personals regelmäßig überprüft und dass diese Überprüfung ab 2010 automatisch erfolgen soll (durch Verwendung eines fiche électronique ), wodurch mindestens eine jährliche Überprüfung der personenbezogenen und der administrativen Daten möglich sein sollte; Organisation und Funktionsweise der Fraktionen 46. stellt fest, dass gemäß Artikel 12 Absatz 9 der am 27. April 2005 angenommenen internen Vorschriften des Parlaments für die Ausführung des Haushaltsplans sich das Tätigkeitsfeld des Internen Prüfers nicht auf die Modalitäten der Verwendung der Mittel erstreckt, die von den Fraktionen verwaltet werden; stellt weiter fest, dass den spezifischen Vorschriften zur Verwendung dieser Mittel zufolge jede Fraktion ihre eigene Finanzregelung erstellt und ein internes Kontrollsystem einrichtet, dass die interne Revision jedoch nicht erwähnt wird; 47. stellt fest, dass lediglich in der Regelung von einer von sieben Fraktionen die Ernennung eines Internen Prüfers vorgesehen ist; stimmt mit dem Rechnungshof dahingehend überein 2, dass die operative Unabhängigkeit der Fraktionen die Außerkraftsetzung rechtlicher Bestimmungen über die interne Revision bei der Mittelverwendung durch Fraktionen nicht rechtfertigt, und ist besorgt darüber, dass die spezifischen Vorschriften, die es den Fraktionen ermöglichen, nicht in Anspruch genommene Mittel auf das folgende Haushaltsjahr zu übertragen, ohne dies begründen zu müssen, nicht mit der Haushaltsordnung in Einklang stehen (Ende 2009 wurden EUR übertragen, d. h. 46 % der Mittel für das zweite Halbjahr 2009); 48. unterstreicht, dass es Sache der Fraktionen ist, ihr internes Prüfsystem einzuführen, und dass nicht der Interne Prüfer des Parlaments dafür verantwortlich sein sollte, und fordert das Präsidium auf, diese Verpflichtung vorrangig nach einer Konsultation der Fraktionen in die Regelung aufzunehmen; 1 Punkt 9.14 des Jahresberichts 2009 (ABl. C 303 vom , S. 199). 2 Punkte 9.15 und 9.16 des Jahresberichts 2009 (ABl. C 303 vom , S. 200). PR\ doc 15/26 PE v02-00

16 Maßnahmen des Generalsekretärs im Anschluss an die Entschließung über die Entlastung nimmt mit Zufriedenheit die gute Qualität der schriftlichen Antworten auf die Entschließung zur Entlastung 2008 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle vom 19. November 2010 zur Kenntnis; bedauert jedoch, dass es nicht möglich war, diese Antworten vor Beginn des Entlastungsverfahrens für 2009 zu erhalten; erwartet, dass vor Ende Oktober 2011 ein Meinungsaustausch zwischen dem Generalsekretär und dem Haushaltskontrollausschuss über das Entlastungsverfahren 2010 stattfinden kann; 50. wiederholt seine in der Entschließung vom 5. Mai 2010 erhobene Forderung, der Generalsekretär solle die anderen EU-Institutionen kontaktieren, um eine zentrale Datenbank für durchgeführte Studien einzurichten, die auch von den Bürgern konsultiert werden kann; ermutigt seinen Generalsekretär, dieser Aufforderung nachzukommen, indem er insbesondere der Kommission vorschlägt, dass sie eine solche zentrale Datenbank einrichtet; verlangt, angemessen über diese Initiative informiert zu werden; 51. stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Generalsekretär Schreiben an die Generaldirektoren gerichtet hat, in denen sie daran erinnert werden, die zwischen dem Internen Prüfer und ihren Dienststellen vereinbarten entscheidenden Maßnahmen umzusetzen; 52. ist zufrieden mit den Maßnahmen, die im Anschluss an seine in der Entschließung zur Entlastung vom 5. Mai 2010 geäußerte Kritik hinsichtlich der vom Personalrat organisierten Skiferien ergriffen wurden; erinnert daran, dass gemäß der neuen Regelung der finanzielle Beitrag des Parlaments zu Winterferienausflügen nur für Kinder von Beamten bis zur Besoldungsgruppe AST4 gewährt wird und dass der Zuschuss nunmehr abhängig von der Zahl ihrer Kinder ausgezahlt wird 1 ; Jahresbericht des Internen Prüfers 53. begrüßt, dass das Referat Interne Rechnungsprüfung aus administrativen Gründen mit Wirkung vom 1. September 2009 dem Generalsekretär angegliedert wurde; stellt mit Zufriedenheit fest, dass diese wichtige Änderung mit den Standesregeln über die organisatorische Unabhängigkeit des Referats Interne Prüfung in Einklang steht und sowohl der Wirksamkeit der internen Prüftätigkeit zugute kommt als auch den Eindruck bei den geprüften Abteilungen verstärkt, dass die Prüfung unabhängig und objektiv erfolgt; 54. stellt fest, dass der Interne Prüfer in der Sitzung des zuständigen Ausschusses vom 13. Januar 2011 seinen Jahresbericht vorgestellt und erläutert hat, dass er 2009 folgende Prüfungen durchgeführt hat: - Prüfungen der Auftragsvergabeverfahren in der GD Präsidentschaft, der GD Infrastrukturen und Logistik und der GD Finanzen sowie Folgemaßnahmen zu den zentralen Maßnahmen, die sich aus dem am 31. März 2006 angenommenen Internen Prüfbericht Nr. 05/02 ergeben haben; - Prüfung der Gebäudepolitik: Planung, Bewertung und Verwaltung des Raumbedarfs; - zweites Follow-up zu den noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen, die sich aus den Prüfungen von Zahlstellen sowie der Bestandsverwaltung und Mittelbewirtschaftung in einigen Informationsbüros ergeben; 1 Protokoll der Präsidiumssitzung vom , PE /BUR. PE v /26 PR\ doc

17 - drittes Follow-up zur Überprüfung des Internen Kontrollrahmens des Organs; - Prüfung des Verfahrens der Entwicklung der IT-Anwendungen; - Folgebericht zur Überprüfung der Zuschüsse an politische Parteien auf europäischer Ebene und neuerliche Prüfung der europäischen politischen Stiftungen sowie der Anwendung der Bestimmungen über Rücklagen und die Übertragung von Überschüssen; 55. nimmt die von dem Internen Prüfer zu folgenden Themen geäußerten Ansichten zur Kenntnis und pflichtet ihnen bei: - es besteht ein allgemeiner Bedarf nach einer Verbesserung der Vorbereitung und Planung von Vergabeverfahren und einer vorherigen Bedarfsermittlung; - trotz Verbesserungen bei der zentralen Leitung und der Unterstützung des Vergabeverfahrens sowie der Ausarbeitung nützlicher Instrumente und Standarddokumente nutzen die Dienststellen diese nicht systematisch; weiterhin sind IT-Entwicklungen zur Unterstützung des Auftragsvergabeverfahrens und der Auftragsverwaltung dringend notwendig; - als Vorbedingung für alle IT-Projekte sind verbindliche Modellrechnungen der Geschäftsprozesse in den Anwenderdienststellen erforderlich, was zu einer Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der internen Kontrollrahmen und der Risikosteuerungsverfahren der Abteilung beitragen würde; - es bestehen erhebliche Risiken im Zusammenhang mit der übermäßigen Abhängigkeit von externen Dienstleistern im Bereich Beratung und technische Fachkenntnisse; Risikomanager 56. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Risikomanager am 1. Juni 2010 seine Arbeit aufgenommen hat und dass er direkt dem Generalsekretär unterstellt ist; ist sich dessen bewusst, dass dieser Dienst 2011 seine volle Sollstärke noch nicht erreichen kann, dass mit der Vorlage des ersten Risikoprofils im ersten Halbjahr 2011 gerechnet wird und dass die Risikomanagementstrategie unter der Aufsicht des Generalsekretärs bis zum Sommer 2011 entwickelt werden wird; erwartet, dass sein zuständiger Ausschuss über sämtliche neuen Entwicklungen und Strategiedokumente betreffend das Risikomanagement des Parlaments umfassend unterrichtet wird und ab dem Entlastungsverfahren 2010 einen jährlichen Tätigkeitsbericht des Risikomanagers erhält; 57. vertritt die Ansicht, dass das Parlament, selbst wenn keine finanziellen Risiken bestehen, zur Vermeidung rufschädigender Risiken so bald wie möglich strategische Risiken ermitteln sollte (insbesondere im IT- und im Gebäudesektor), damit gewährleistet ist, dass ein wirksames Risikomanagementsystem auf zentraler Ebene mit einem vereinbarten Verfahren besteht, mit dem Risiken ermittelt und bewertet werden können, Reaktionen auf diese Risiken festgelegt werden können und darüber Bericht erstattet werden kann, und durch das die Kontroll- und Beschlussfassungsgremien die Gewähr erhalten, dass das Risikomanagement wirksam ist und alle Reaktionen auf Risiken, einschließlich der internen Kontrollen, angemessen sind; 58. legt dem Generalsekretär nahe, mit Unterstützung des Risikomanagers eine konsequente abteilungsübergreifende Strategie zur Bestimmung und zum Management sensibler Bereiche festzulegen; PR\ doc 17/26 PE v02-00

18 MANAGEMENT R PARLAMENTSVERWALTUNG GD Präsidentschaft 59. nimmt die Kosten der Maßnahmen zur Verhinderung des möglichen Ausbruchs der H1N1-Grippe zur Kenntnis, die zwischen Mitte September 2009 und Ende März 2010 ergriffen wurden und die sich auf etwa EUR belaufen; GD Interne Politikbereiche (IPOL) und Externe Politikbereiche (EXPO) 60. verweist auf die Kosten von parlamentarischen Delegationen (GD EXPO) 2009, die sich auf ungefähr EUR beliefen; 61. unterstreicht die wesentliche Bedeutung des Managements von Fachwissen, insbesondere für die Arbeit der Ausschüsse, sowie die Notwendigkeit eines ständig verfügbaren und aktualisierten Wissens in ihren Tätigkeitsbereichen; erinnert daran, dass in den letzten Wahlperioden eine große Zahl von Mitgliedern neu gewählt wurden; ersucht das Präsidium, Überlegungen darüber anzustellen, wie weitere spezifische Informationen und Fortbildung für die Mitglieder sichergestellt werden können; 62. begrüßt die Einrichtung eines Unterstützungssystems für die Sicherheit der Delegationen außerhalb der drei Arbeitsorte, dessen Hauptziel darin besteht, die Hierarchie des Parlaments mit allen einschlägigen Informationen zu versorgen, die erforderlich sind, um Delegationsmitgliedern in Notsituationen Hilfe zu leisten; verweist auf die Bedeutung des rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Notdienstes, der Stelle eines diensthabenden Beamten des Sicherheitsdienstes und einer geeigneten Sicherheitsausbildung und von Unterweisungen in Sicherheitsfragen, sowie der Einrichtung eines künftigen Krisenstabs; GD Kommunikation 63. stellt fest, dass der GD Kommunikation zum 31. Dezember Planstellen sowie Mittel im Umfang von EUR zur Verfügung standen; fordert eine Überprüfung der Zahl der Planstellen sowie eine eingehende Begründung des Bedarfs an diesen Planstellen; Besucherzentrum 64. bedauert die sehr große Verzögerung bei der Eröffnung des Besucherzentrums (die ursprünglich für die Europawahlen 2009 geplant war) sowie die schlechte Planung und die unzureichende Unterstützung in der Anlaufphase von Seiten der Verwaltung; stellt fest, dass nun geplant ist, das Zentrum im Oktober/November 2011 zu eröffnen; wiederholt seine Forderung nach einer eingehenden Darlegung der spezifischen Gründe für eine so erhebliche Verzögerung sowie nach einer genauen Bezifferung des Anstiegs der Kosten des Projekts; 65. unterstreicht, dass für eine einfache Verbindung (ein Gang) für Besuchergruppen zwischen dem Besucherzentrum, dem Plenarsaal und dem künftigen Haus der europäischen Geschichte gesorgt werden muss; fordert den Generalsekretär auf, seinem Haushaltskontrollausschuss bis zum 30. September 2011 konkrete Pläne für die Verwirklichung einer solchen Verbindung vorzulegen; Besuchergruppen PE v /26 PR\ doc

19 66. wiederholt seine in der Entschließung zur Entlastung vom 5. Mai 2010 zum Ausdruck gebrachte Forderung, dass die Kosten im Zusammenhang mit einer offiziellen Besuchergruppe an den Leiter der Gruppe stets durch Banküberweisung und nicht in bar erfolgen sollte und dass das Parlament eine Studie erstellen sollte, um zu prüfen, ob die pauschale Reisekostenerstattung für offizielle Besuchergruppen in Bezug auf ihre unterschiedlichen Abreiseorte und Reiseziele adäquat ist oder ob eine Erstattung der tatsächlichen Kosten vorbehaltlich einer Obergrenze für derartige Gruppen nicht geeigneter wäre; WebTV 67. bedauert, dass EuroparlTV angesichts der sehr niedrigen Zahl der unmittelbaren Nutzer 1 (ohne Nutzer im Rahmen von Partnerschaftsabkommen mit regionalen Fernsehsendern), obwohl es beträchtliche Mittel in Höhe von ungefähr EUR erhält, nicht gerade als Erfolgsgeschichte betrachtet werden kann; Preise 68. stellt fest, dass das Parlament in den letzten Jahren erheblich mehr Preise ausgelobt und das Budget dafür beträchtlich aufgestockt hat 2 ; äußert Zweifel daran, ob diese Preise die Schlüsselkompetenzen des Parlaments sowie die Aufgaben, die sich aus seinen Vorrechten im Legislativ-, Haushalts- und Haushaltskontrollbereich ergeben, bestmöglich widerspiegeln; fordert das Präsidium auf, keine neuen Preise zu finanzieren; 69. bedauert, dass die GD COMM trotz der in seiner Entschließung 3 vertretenen Auffassung, der Journalismus-Preis sei unangemessen, da das Parlament keinen Preis für Journalisten stiften solle, deren Aufgabe es sei, die EU-Institutionen und deren Arbeit kritisch zu prüfen, bereits das Verfahren für den Preis 2011 eingeleitet hat; Wahlkampf stellt mit Besorgnis den generellen Rückgang der Wahlbeteiligung an den Europawahlen 2009 auf 43,2% fest, obwohl beträchtliche Anstrengungen zur Stärkung des institutionellen Wahlkampfs des Parlaments unternommen wurden, die Kosten von etwa EUR verursacht haben; Verbindungsbüro Washington 71. stellt fest, dass die Gesamtkosten der Einrichtung des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments beim US-Kongress in Washington 2009 und 2010 infolge einer Verwaltungsvereinbarung mit der Kommission schätzungsweise etwa US-Dollar jährlich betrugen; stellt fest, dass mit der Einrichtung des Büros nicht die Schaffung neuer Planstellen verbunden war, und dass die Stellen mittels Stellenumschichtungen, langen Dienstreisen und eines Systems von einjährigen Dienstreisen besetzt wurden; ist besorgt über die möglichen künftigen Kosten und verlangt, dass seine zuständigen Ausschüsse regelmäßig über alle künftigen Pläne mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf dieses Büro informiert werden; GD Personal 1 Monatlich zwischen und LUX-Filmpreis: etwa EUR, Karlspreis für die Jugend: etwa EUR, Europäischer Journalistenpreis: etwa EUR, Sacharow-Preis: etwa EUR (allesamt Beträge von 2009). 3 Ziffer 91 seiner Entschließung vom 5. Mai 2010 (ABl. L 252 vom , S. 15). PR\ doc 19/26 PE v02-00

20 72. stellt fest, dass sich der Umfang an noch offenen Mittelbindungen (etwas weniger als EUR bzw. 1,4%) für Posten (Dienstbezüge und Vergütungen) dadurch erklären lässt, dass der Rat im Dezember 2009 eine Anpassung der jährlichen Bezüge um lediglich 1,85% beschlossen hat, während der Haushaltsplan auf der Grundlage der von der Kommission angegebenen und vorgeschlagenen 3,7% festgelegt wurde; 73. stellt fest, dass die GD Personal nach der Einführung der neuen Regelung für akkreditierte parlamentarische Assistenten mit 1770 neuen Verträgen befasst war, die nach der neuen Regelung geschlossen wurden, wobei der Großteil der damit verbundenen Arbeit 2009 anfiel; stellt fest, dass diese Operation insgesamt als Erfolg betrachtet werden kann; 74. bedauert, dass die Beschäftigung von Familienmitgliedern als Assistenten nach den vom Präsidium in seiner Sitzung vom 23. November 2009 beschlossenen Ausnahmeregelungen zum Abgeordnetenstatut immer noch zulässig ist; Dienstreisen an die drei Arbeitsorte 75. unterstreicht, dass die Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten weiter rationalisiert und besser begründet und überwacht werden müssen, damit unnötige Dienstreisen und Kosten vermieden werden; GD Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) 76. bringt seine Sorge über den Fall einer irregulären Fakturierung zum Ausdruck, bei dem keine Hinweise auf eine betrügerische Absicht vorliegen, da dieser Fall zeigt, dass solche Fälle mit dem internen Kontrollsystem der GD INLO nicht vermieden werden können; wiederholt seine Aufforderung an die GD INLO, den mit dem Internen Prüfer vereinbarten Aktionsplan peinlich genau umzusetzen; Beförderung von Mitgliedern 77. stellt fest, dass die Kosten der Fahrbereitschaft des Parlaments in Straßburg EUR sowie in Brüssel EUR betrugen; stellt weiter fest, dass das Parlament einen neuen Vertrag für die Fahrbereitschaft mit geschätzten Gesamtkosten von EUR (über vier Jahre) abgeschlossen hat; Kantinen und Restaurants (CBRS = Kantinen, Bars, Restaurants, Läden) 78. vertritt die Ansicht, dass Einrichtungen in den Parlamentsgebäuden, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Organs nicht erforderlich sind, sich wirtschaftlich selbst tragen müssen und nicht mit Zuschüssen aus dem Parlamentshaushalt finanziert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass alle Ausnahmen für veranschlagte Kosten getrennt ausgewiesen werden müssen; 79. fordert zusätzliche Informationen über den Betrieb der Kantinen und Restaurants, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den jährlichen Zuschüssen und der Gewinn-/Verlustsituation; GD Übersetzung und GD Dolmetschen und Konferenzen 80. betont, dass die hohe Qualität der Arbeit aufrechterhalten werden muss, dass jedoch gleichzeitig eine effizientere Nutzung der sprachlichen Ressourcen erreicht werden muss und deren Kosten kontrolliert werden müssen, indem die Gesamtarbeitsbelastung jedes einzelnen Sprachreferats betrachtet und sichergestellt wird, dass die durch die späte PE v /26 PR\ doc

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