Erfahrungen mit der Bildungsprämie. Fachgespräch Bildungsscheck Potsdam, 15. Mai 2009 Eckart Lilienthal, Ref. 321: Lebenslanges Lernen
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1 Erfahrungen mit der Bildungsprämie Fachgespräch Bildungsscheck Potsdam, 15. Mai 2009 Eckart Lilienthal, Ref. 321: Lebenslanges Lernen 1
2 Inhalt Inhalt 1. Bildungsprämie Das Modell 2. Umsetzung: Praxis der Prämienberatung 3. Erste Erfahrungen aus der Praxis
3 Bildungsprämie Das Modell Grundlagen Notwendigkeit zur Ausweitung Lebenslangen Lernens: Globalisierung, technologischer und demografischer Wandel International: D unterdurchschnittliche Beteiligung, dabei insb. KMU Ältere (zu früh zu starker Rückgang) Geringqualifizierte Finanzierung: für 28% Nicht-Teilnehmer relevant Mangel an Finanzierungsinstrumenten für individuelle berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern keine Förderung der öffentlichen Hand (außer EStG) niedrige und mittlere Einkommen profitieren nicht! keine Angebote privater Finanz-Dienstleister 3
4 Bildungsprämie Das Modell Zielsetzungen für die Bildungsprämie Mobilisierung: Von der theoretischen Zustimmung zur realen Aktivität! / Anschub Mentalitätswechsel: Bildung als Investition KEIN Instrument für Eingliederung, Nachholen von Abschlüssen, Grundbildung ERGÄNZUNG von Bildungsfinanzierung der Unternehmen und der BA (SGB), nicht Ersatz Expertengutachten Juni 2006 Januar 2007 Statt Ansparanreiz dreigliedriger Modellentwurf 4
5 Komponente A: Entnahme aus VermBG vorzeitige Entnahme für Weiterbildungszwecke, ohne das Zulage gestrichen wird Komponente B: Prämiengutschein Bildungsprämie Das Modell Seit Seit Niedrige Einkommensgruppen (wie VermBG) erhalten max. 154 als 50% Zuschuss für Teilnahmenentgelte [Keine Bagatellgrenze von 30 ] Akkumulierter Betrag von 308 Finanzierung aus ESF-Mitteln Komponente C: Weiterbildungsdarlehen analog KfW-Studienkrediten, ohne individuelle Bonitätsprüfung, ohne Einkommensobergrenze, auch für kostenintensivere Maßnahmen und indirekte Kosten Noch in Entwicklung 5
6 308 Bildungsprämie Das Modell Kostenteilung im Weiterbildungssparen: Nutzerseitige Verwendung Prämie max % der Gebühren Eigenbeteiligung in gleicher Höhe Entnahme VermBG, Darlehen weitere Eigenbeteiligung für Entgelte >308 Weiterbildungskosten 8
7 Inhalt 1. Bildungsprämie Das Modell 2. Umsetzung: Praxis der Prämienberatung 3. Erste Erfahrungen aus der Praxis 9
8 Bildungsprämie Die Beratung 2. Obligatorische Beratung zur Bildungsprämie: Prämienberatung Funktionen im Modell Bildungsprämie : a) Beratungsstelle vor Ort flächendeckende Ausgabe und (Teil-) Abwicklung Information über Bildungsangebote / Transparenz des Bildungsmarktes, Bestätigung der Relevanz des Bildungszieles für Beschäftigungsfähigkeit, Klärung der Angebotsqualität und anderer Angebotsmerkmale, Orientierung über die Finanzierungsoptionen. Standardverfahren, Kontrollen und Sanktionen sichern neutrale Beratung b) Bundesweite Hotline (0800 BMBF 000) bundesweit einheitlicher Zugang Vorklärung: Bedingungen, notwendige Unterlagen Lotsenfunktion: Führt zur nächsten Beratungsstelle 10
9 Bildungsprämie Die Beratung Beratungsstelle: Schlüssel für Modellerfolg! Beratung sorgt für sinnvollen Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel, regelkonform UND unbürokratisch ABER: Stark fokussierter Beratungsauftrag! Prämienberatung < LLL-Beratung Erfahrungen NRW: 30 min. reichen aus Voraussetzung: Etablierte Beratungsstellen mit kompetenten BeraterInnen Zusätzlich: Spezifische Kenntnisse über Modell, Beratungsablauf, IT-System 11
10 Bildungsprämie Die Beratung 2. Prämienberatung im Verfahrensüberblick 1. Anruf Hotline: Klärt grundsätzliche Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und nächste Beratungsstelle 2. Beratungsstelle: Bestätigt persönliche Voraussetzungen (Einkommen) und Weiterbildungsziel (Beschäftigungsfähigkeit) auf Grundlage der Selbsterklärung. Nennt mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter Hinweise auf andere Finanzierung möglich (Gutscheine der BA, AFBG, Arbeitgeber ). 3. Ergebnisse der Beratung werden über IT-System erfasst; keine Akte. 4. LernerIn bucht bei Weiterbildungsanbieter Kurs oder Prüfung: Anbieter akzeptiert Prämiengutschein Klärung des Gutscheinwertes. LernerIn zahlt Eigenanteil 5. Anbieter beantragt gebündelt Zuwendung für Gutscheine 6. Beratungsstelle beantragt stark gebündelt 20 pro Beratung 12
11 Zur Beratungspraxis Bildungsprämie - Beratungspraxis Arbeit wird über IT-System gestützt und verwaltet Grundlage: Selbsterklärung der Begünstigten ggf. unter Vorlage von Dokumenten (ID, ZVE) Haftungsausschluss im gesetzlich zulässigen Rahmen Expertise für Entscheidung der Lerner Nennung von mind. drei Anbietern (neutral) Recherche mit vorhandenen DB; evtl. Service-Liste Qualitätssicherung muss Anbieter bestätigen Merkblatt für Anbieter bietet Unterstützung Beratungszuschuss auch ohne Gutscheinvergabe negative Prüfung oder günstigere Finanzierungsoption 13
12 Auswahl der Beratungsstellen Einvernehmen Land! - juristische Personen: Beratungsstelle oder Träger - bereits Beratungspraxis (Erfahrung, Ausstattung) - Erreichbarkeit (ÖPNV), regionale Verteilung Auswahl: 1. Bestehende Landesförderung 2. a) trägerneutrale Einrichtung; b) öffentlich-rechtliche Grundlage ; c) sonstige geeignete Einrichtungen. Anforderungen an Beraterqualifikation (sichert ZE): Hochschulabschluss + 1 Jahr Erfahrung in der Beratung ODER Einschlägige Weiterbildung (>120 h) + 2 Jahre Beratung ODER drei Jahre Beratung SOWIE Schulungsteilnahme Bildungsprämie - Antragstellung 15
13 Bildungsprämie - Antragstellung Schulung der BeraterInnen Schulung der BeraterInnen ist Mindestanforderung für Qualitätssicherung und gegen Missbrauch Zielsetzung: Selbständige Entscheidung in neuartigem und extrem heterogenem Umfeld KEINE Schulung von Grundlagen der Beratung Ablauf: Faktenübermittlung im Vorfeld Präsenzveranstaltung von 6h (1 Tag mit An- und Abreise): Anwendung der Vorgaben und Regeln auf die jeweilige Beratungspraxis Kontaktpflege zum Erfahrungsaustausch und zur Übermittlung von Neuerungen Konzeption und Umsetzung durch RQZ (Mainz, Leipzig und Hagen) 16
14 Bildungsprämie - Antragstellung Datenschutz: Ermitteln und Nachhalten personenbezogener Daten Gewährleistung durch Auftragsdatenverarbeitung BMBF / PT-DLR dokumentieren Datenumgang ausgewählte Beratungsstelle schaltet eigenen Datenschutzbeauftragten ein Beratungsstelle beauftragt BMBF/PT-DLR mit der Verarbeitung der Beratungs-Ergebnisse NutzerIn und BeraterIn müssen einwilligen Datenschutz muss an allen Orten und von allen BeraterInnen gewährleistet sein 21
15 Inhalt 1. Bildungsprämie Das Modell 2. Umsetzung: Praxis der Prämienberatung 3. Erste Erfahrungen aus der Praxis 22
16 Stand 05/2009: Beratungsstellen, Gutscheinvergabe Praxis Land Kontingent zur Förderung ausgewählt Beratungen aufgenommen Anzahl Beratungen Anzahl Prämiengutscheine Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen SUMME Stand Beratungsstellen: Stand Prämiengutscheine / Beratungen:
17 Zielsetzung Evaluation / Monitoring Mobilisierung Echte Mobilisierung vs. Mitnahme Teilnahme bestimmter Zielgruppen (Einkommen, Alter, Migration, KMU, ) Bewertung Wahrnehmung der Stärken/Schwächen des Verfahrens (Beratung, Finanzierung ) Einfluss Rahmenbedingungen (Beratung, Verfahren ) Effekte Profitieren TN von Weiterbidung / Beratung? Veränderung der Mentalität Wertschätzung der WB, Investitionsbereitschaft Wesentliche Instrumente: Datenmaterial des IT-Systems für quantitative Befunde Stichprobenartige Vertiefung Evaluation / Monitoring 24
18 Abschluss Themen der Klärung/Steuerung/Nach-Justierung (Auswahl): Erhöhung Einkommensgrenze (20/40TEUR ZVE) Anbieterqualität: Sicherheit für Anbieter Modularisierung / Kursfolgen: Öffnung Organisation der Schulung Prüfung des ZVE: Klarheit, Unterstützung für Beratung Einbezug Weiterbildungssparen Nachträgliche Veränderung (Frist, Anbieter) Zusammenwirken mit BMAS und Ländern 25
19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Eckart Lilienthal Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 321: Lebenslanges Lernen Bonn Homepage: 26
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