FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG

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1 Regionalbüro der Netzwerke für ber i e Fortbildung Heilbronn, Hohenlohe, Main-Tauber-Kreis, Schwäbisch Hall Regionalbüro der Netzwerke für ber i e Fortbild ng Heilbronn, Hohenlohe, Main-Tauber- Kreis, Schwäbisch Hall Fon +49 (0) heilbronn-franken@regionalbuero-bw.de Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Für die Region Heilbronn-Franken FINANZIERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG In Baden-Württemberg Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg Gefördert aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg

2 Inhaltsverzeichnis FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER/INNEN IN BESCHÄFTIGUNG Baden-Württemberg-Stipendium (Weiterbildungstipendium) Bildungskredit Bildungsprämie Bildungszeitgesetz ESF-Fachkursförderung Festo Bildungsfond Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium) Meister-Bafög Ländliche Weiterbildung FÖRDERUNG DER ARBEITGEBER/INNEN Ausbildung inklusiv AZUBI Transfer Ausbildung fortsetzen Beschäftigung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Arbeit Weiterbildung von Beschäftigen über das Projekt WeGebAU Arbeitnehmer/innen in Unternehmen) Eingliederungszuschuss Sprachkurse für Mitarbeiter/innen Titelbild: kallejipp photocase.com

3 FÖRDERUNG DER ARBEITNEHMER INNEN IN BESCHÄFTIGUNG

4 04 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 05 Baden-Württemberg-Stipendium Ist ein Programm für besonders begabte Berufstätige die eine duale, nicht-akademische bzw. eine entsprechende vorschulische Ausbildung absolviert haben. Der Auslandsaufenthalt soll unmittelbarer Verbindung mit dem erlernten Beruf stehen. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in Form von Betriebspraktika und schulischen Weiterbildungen. Das Basisstipendium für Reisekos monatlich EUR. Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Die Förderdauer beträgt bei Praktika zwei bis sechs Monate und bei be- (Weiterbildungsstipendium) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Teilnahme von jungen Absolventen/innen einer Be- markt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind. Ziel kom-petenz begabter und leistungsfähiger junger Menschen nach ihrer Berufsausbildung zu unterstützen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung pro Stipendiat/in soll innerhalb eines Kalenderjahres EUR nicht übersteigen. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle diesen Förderbetrag aus vorhandenen Fördermitteln erhöhen. Die Höchstförderung von EUR pro Stipendiat/in darf in drei Förderjahren nicht überschritten werden. Das Angebot richtet sich an Berufstätige aus den Bereichen: Handwerk Industrie und Handel Gesundheit und Soziales ro ekttr ger Baden-Württe bergi er Handwerkstag e.v. Tina Hebestriet Weitere Informationen unter: Antragsberechtigt sind junge Absolventen/ innen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Der Stipendiat/in soll bei Aufnahme in die 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann erfolgen. Hochschulabsolventen/innen werden nicht gefördert. Stiftung Begabtenf rderung beru i e Bildung SBB Ge einnützige Gesells aft bh info@sbb-stipendien.de Weitere Informationen unter :

5 06 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 07 Bildungskredit Der Bund unterstützt Auszubildende in fortgeschrittenen Aus- günstige Kredite. Auf diese Weise soll die Ausbildung gesichert Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasste Aufwen- Gefördert werden Personen, die die Voraussetzungen nach 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ende des 12. Studiensemesters möglich. Vorausgesetzt wird, dass eine inländische Ausbildungsstätte nach 2 Abs. 1 bis 3 BAföG in seiner jeweils geltenden Fassung besucht wird oder der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichgestellt ist. Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Kredites in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag kann die Auszahlung des Kredits unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis zur Höhe von EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden Antragsberechtigt sind volljährige Schüler/innen in den letzten Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Bundes erwaltungsa t BVA Referat BT 4 bildungskredit@bva.bund.de Weitere Informationen unter : Bildungsprämie Die Bildungsprämie ist ein Bundesprogramm zur Förderung von tige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Beide Förderinstrumente können miteinander kombiniert werden, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren zieren. PRÄMIENGUTSCHEIN Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten über- kosten. ausgestellt werden. Den Prämiengutschein können Personen erhalten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und über (oder Euro bei Zusammenveranlagung) verfügen. unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen. deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmer/innen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Zweiten

6 08 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 09 WEITERBILDUNGSSPAREN Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Gutha- Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Beratung erfolgen. len. Weitere Informationen und Adressen von Beratungsstellen erhalten Sie unter und telefonisch über die kostenlose Hotline 0800/ Volks o s ule Heilbronn gg bh Kirchbrunnenstr. 12 Beratung: Frau Gerlinde Krüger-Söll Fon +49 (0) krueger-soell@vhs-heilbronn.de Fon +49 (0) schulz@vhs-heilbronn.de Weitere Informationen unter : Antragsberechtigt sind Alle Personen, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) vermögenswirksame Leistungen ansparen und auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzu-lage haben. - sungsfortbildung. Sie dienen den Erwerb, dem Erhalt oder der ten und Kompetenzen. Die ESF-Fachkursförderung ist mit dem Weiterbildungssparen kombinierbar. Das Förderprogramm bezuschusst Lehrgänge/Kurse von Weiterbildungsan- - 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw. - 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die nicht über den Zuschuss gedeckten Teilnahmegebühren sind von den Teilnehmenden bzw. den entsendenden Unternehmen/Einrichtungen oder Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Bildungszeitgesetz beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz. Weitere Informationen unter: Anspruchsberechtigt sind: Angestellte, Arbeiter/innen, Auszubildende wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden- Württemberg liegen muss. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. - Zuständig sind die jeweiligen Bildungsanbieter. dungswillig sind. wollen (Wiedereinsteiger/ in nach Arbeitslosigkeit oder Familienphase). Eine regionale Übersicht von Weiterbildungsanbietern unter :

7 10 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 11 Festo-Bildungsfond Mit der Initiierung des Festo Bildungsfonds wollen die Gesell- junger Menschen in Ingenieurwissenschaften und Technik leisten. (ab 4%), der jeweiligen Darlehenshöhe und der gewünschten Rückzahldauer. - natur- oder ingenieurwissenschaftliche Fächer studieren wollen. Festo Bildungsfonds GmbH & Co. KG Fon +49 (0) info@festo-bildungsfonds.de Weitere Informationen unter : scher Ausbildung zu erhöhen und mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel zusätzliche Potenziale für die Gesellschaft zu stipendium) und im Hochschulbereich. stiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mindestens 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bun- Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. - für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 670 EUR plus 80 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder jedes weitere), - für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale mit 200 EUR im Monat und - für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Gefördert wird ein Erststudium, das in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert wird. personen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindes- Lievelingsweg info@sbb-stipendien.de Weitere Informationen unter :

8 12 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 13 Die Agenturen für Arbeit unterstützt Arbeitnehmer/innen und deren Arbeitgeber mit dem Pro- - jeweiligen Darlehenshöhe und der gewünschten Rückzahldauer. Förderanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung sind die Ämter für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin beziehungsweise des Antragsstellers zuständig. Meister-BAFÖG Meister-BaföG begründet nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einen indivi- kursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. - Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR. Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet und für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. - Kosten für das Prüfungsstück bis zu EUR als zinsgünstiges Darlehen. - Beiträge zum Lebensunterhalt die sich an den individuellen Bedarfssätzen orientieren. Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Es werden Personen gefördert: dungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und In- Landratsamt Stadt- und Landkreis Heilbronn Buchstabenbereich A - Ce, Buchstabenbereich Cf - Gq, Buchstabenbereich Gr Mt, Buchstabenbereich Mu - S, Buchstabenbereich T Z, Main-Tauber-Kreis Ansprechpartner K. Hönig, Fon +49 (0) Fon +49 (0) Gabriele Jörger, Fon +49 (0) Corina Keller, Fon +49 (0) Horst Krestel, Fon +49 (0) Ellen Bornemann, Fon +49 (0) Fon +49 (0) Sonja Lindenmeyer, Fon +49 (0) Sonja Grom, Fon +49 (0) Karolina Neubauer, Fon +49 (0) Markus Dörner, Fon +49 (0) Fon +49 (0)

9 14 Förderung der Arbeitnehmer/innen Förderung der Arbeitnehmer/innen 15 nahmen im ländlichen Raum durch Zuwendungen. Gefördert werden die Durchführung und der Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen. dungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden. besitzen bzw. eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft beziehen. halten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Können der Teilnehmer/innen fördern oder dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen bzw. Themen des ländlichen Raumes dienen. 12 Stunden betragen. Die Teilnehmerzahl soll in der Regel 10 Personen, bei einer Vortragsveranstaltung 12 Personen, nicht unterschreiten. zierung zu 10 EUR je voller Stunde gewährt werden oder auf Antrag bis Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von 5 EUR täglich, bei unter 20 EUR je Teilnehmer/in werden nicht bewilligt. Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an cher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen. ständigen Regierungspräsidium zu stellen. von der jeweiligen Bildungseinrichtung zu stellen. Bildungskosten absetzen, Steuern Sparen Kursgebühren, Fahrtkosten, Unterkunft: Ausgaben für zahlen, können zum Teil vom Finanzamt zurückgeholt werden. In der Steuererklärung rechnen Arbeitnehmer/innen Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Sie bringen ihnen aber nicht automatisch einen Vorteil, denn das Finanzamt erkennt auf jeden Fall pauschal EUR Werbungskosten an. Erst wenn jemand mehr Ausgaben hat, zum Beispiel für Arbeitsweg und Fortbildung, lohnt die Einzelabrechnung. Auch Arbeitslose und Personen in Elternzeit rechnen ihre Bildungsausgaben als Werbungskosten ab. Für Selbstständige sind die Kosten einer Weiterbildung Betriebsausgaben.

10 FÖRDERUNG DER ARBEITGEBERINNEN

11 18 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 19 Ausbildung inklusiv Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Kombination mit junge Menschen in Betrieben und Dienststellen Baden-Würt- an die betriebliche Ausbildung förderfähig. Ziel ist die Übernahme verhältnis. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR je Ausbildungsplatz und Leistungen ausgezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung des Auszubildenden sowie deren konkreten Auswirkungen bei der betrieblichen Berufsausbildung. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer bildung zu ermöglichen. Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR je übernommenen Auszubildenden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Sitz bzw. Dienststelle in Baden- Württemberg, die für wesentlich behinderte Menschen individuell geeignete Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Anträge sind vor Beginn des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste zu stellen. Weitere Informationen erteilt der: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Referat 34 Integrationsamt Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten. Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Finanzen und Wirts aft Baden-Württemberg Weitere Informationen unter:

12 20 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 21 in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. gängen, Seminaren und Schulungen. zu fördern und dem Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: Antragstellern 43% der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von pauschal EUR pro Ausbildungsverhältnis, Antragstellern 60% und bei anderen Antragstellern 360 EUR je schweres Nutzfahrzeug. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 12 t) sind. Postfach Fon +49 (0) Weitere Informationen unter: Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber/innen und deren Beschäftigte mit dem Programm Weiterbildung Ge- Unternehmen (WeGebAU). chen oder 160 Unterrichtsstunden. Arbeitszeit statt. und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) 50% (bzw. 25%). Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. zierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfä- arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. markt verwertbare Kenntnisse ver- - beantragt werden. Agentur für Arbeit beraten werden. Arbeitnehmer - ohne Berufsabschluss oder - mit Berufsabschluss, wenn sie seit ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

13 22 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 23 Finanzierung (Weiterbildung von Beschäftigten WeGebAU) Förderung der Weiterbildungskosten Die Agentur für Arbeit erstattet dem/der Arbeitnehmer/in: haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind sicherungsbeiträgen in wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 % Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer/innen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Einschränkung der Arbeitsleistung des/der Arbeitnehmers/in und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung) Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden tungsumfang erweitert werden tung der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelun- Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist Fon (Der Anruf ist für Arbeitgeber gebührenfrei) Heilbronn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Telefonische zeiten Montag Freitag 08:00-18:00 Uhr

14 24 Förderung der Arbeitgeber/innen Förderung der Arbeitgeber/innen 25 Nicht nur jede Branche und jeder Beruf, sondern sogar jeder Betrieb hat eigene kommunikative Regeln und Besonderheiten. Für Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund ist es sehr wichtig, nicht nur über allgemeine, sondern auch über berufsbezogene Sprachkenntnisse zu verfügen. Auch Sie als Arbeitge- Unterrichts von der Arbeitszeit. ten des örtlichen ESF-Kursträgers durchgeführt werden. ablauf abgestimmt. Er umfasst bis zu 730 Unterrichtseinheiten, die sich in der Regel in berufsbezogenen Deutschunterricht sowie Fachunterricht aufteilen. Migrationshintergrund Fon +49 (0) Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

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