20 Jahre. Finanzämter in Brandenburg

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1 20 Jahre Finanzämter in Brandenburg

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3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 20 Jahre Finanzämter in Brandenburg, das ist ein Jubiläum, an dem wir nicht nur auf die vergan genen zwei Jahrzehnte zurückblicken wollen. Es ist auch ein Jubiläum, an dem wir den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern danken möchten. Denn ohne ihren Einsatz wäre der Aufbau der Finanzämter in der Mark und deren Entwicklung zu einer leistungsfähigen Steuerverwaltung nicht möglich gewesen. Diese Broschüre ist daher beides: ein Rückblick auf die spannenden Jahre des Aufbaus und der Entwicklung der Finanzämter und eine Würdigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 20 Jahren und heute in den Finanzämtern tätig waren und sind. Aller Anfang ist schwer. Die Aufgabe, vor der die Kolleginnen und Kollegen vor 20 Jahren standen, war aber nicht nur anspruchsvoll, sondern stand auch unter Zeitdruck. Denn noch vor der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 stand die Einführung der D-Mark in der DDR zum 1. Juli Diese Termine markierten den Beginn des Zusammenwachsens beider deutscher Staaten. Einen wichtigen Beitrag zum praktischen Zusammenwachsen leisteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Mit ihrer Arbeit trugen sie viel zum Vertrauen und zur Orientierung der Bür ge - rinnen und Bürger in der neuen Zeit bei. Die Finanzämter sahen sich dabei mit der Situation konfrontiert, schon mit dem einheitlichen Wirtschaftsraum das Umsatzsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Juli 1990 umsetzen zu müssen. Zudem war die Übernahme des gesamten bundesdeutschen Steuerrechts zum 1. Januar 1991 absehbar. Kurzum: Es bedurfte schnell einer effizienten und effektiven Verwaltung, die diese Steuern erheben sollte. Unterstützt von Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern, überwiegend aus Nordrhein-Westfalen, vollbrachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den neuen Bundesländern eine herausragende Leistung. Praktisch über Nacht waren sie gefordert, ein komplett neues Finanz- und Steuersystem nicht nur kennen zu lernen, sondern auch unmittelbar anzuwenden. Heute, nach zwei Jahrzehnten, kann man resümieren, dass der Aufbau der Finanzämter erfolgreich war. Und nicht nur das! Die Finanzämter haben sich in den 20 Jahren auch kontinuierlich weiterentwickelt. Längst sind sie moderne Ansprechpartner für Staat und Bürgerinnen und Bürger. Sichtbare Zeichen hierfür sind die verlängerten Öffnungszeiten, die Service- und Informationsstellen sowie die Neuaufnahmestellen in den Finanzämtern. Diesen Weg gilt es in den kommenden zwei Jahrzehnten weiterzugehen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unseren gut ausgebildeten, serviceorientierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der modernen automationstechnischen Unterstützung in den Finanzämtern bestens gerüstet sind für die Herausforderungen der kommenden Jahre. Dr. Helmuth Markov Minister der Finanzen des Landes Brandenburg Daniela Trochowski Staatssekretärin 1

4 20 Jahre Finanzämter im Land Brandenburg Vorrangige Ziele des Aufbaus waren: die Finanzämter und eine Oberfi nanzdirektion (OFD) zu errichten und angemessen räumlich unter zubringen, das notwendige Personal zu gewinnen und auszubilden, die Verwaltung durch praxisbewährte automatisierte Verfahren zu unterstützen. Mit der Schaffung einer gemeinsamen Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Juli 1990 entstanden in den damaligen drei Be zirken Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 21 Finanzämter. Mit der Neugründung des Landes Brandenburg zum 3. Oktober 1990 wurden die Finanz ämter kraft Gesetzes untere Behörden der neuen Landesverwaltung. Errichtung der Finanzämter Die Errichtung der Finanzämter geht auf einen Grund satzbeschluss des Ministerrats der DDR vom 2. Mai 1990 zurück. Danach sollten in den damaligen Bezirken der DDR und Berlin (Ost) unverzüglich insgesamt 135 Finanzämter mit rund Bediensteten gebildet werden. Das Ministerium der Finanzen der DDR erließ am 4. Mai 1990 weitere organisatorische Rahmenbedingungen und am 20. Juli 1990 die Anordnung zur Errichtung von letztlich 121 Finanzämtern mit Fest legung des Sitzes und der örtlichen Zuständigkeit. Zum 1. Juli 1990 wurden die Abteilungen Finanzen der Kreisverwaltungen der drei Bezirke auf dem Gebiet des heutigen Brandenburg inklusive der Bereiche Steuern, produktgebundene Abgaben und Preisstützung zum Finanzamt erklärt und mit dem Aufgabenbereich der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuer sonderprüfung beauftragt. Diese neu geschaffenen 21 Finanzämter mit einigen Außenstellen waren dann für einen oder auch mehrere Kreise zuständig. Mit der Neugründung der Bundesländer am 3. Oktober 1990 hatten sich die Kreise Perleberg, Templin und Prenzlau entschieden, sich dem Land Brandenburg und nicht dem Land Mecklenburg- Vorpommern anzuschließen. Vor der Länderbildung gehörte auch das Finanzamt Hoyerswerda mit dem Zuständigkeitsbereich Hoyerswerda und Weißwasser zum Bezirk Cottbus; mit Länderbildung entschieden sich diese Kreise, sich dem Land Sachsen anzuschließen, sodass das Land Brandenburg im Ergebnis über 21 Finanzämter mit Außenstellen verfügte. Finanzamt Luckenwalde im Jahr

5 Mit dieser Neuordnung entstanden folgende Finanzämter in Brandenburg: Errichtung der Oberfi nanzdirektion (OFD) Im Oktober 1990 wurde der Aufbaustab der OFD Cottbus gegründet, die durch gemeinsamen Rechtsakt von Bundesfi nanzminister Waigel und Finanzminister Kühbacher zum 1. Februar 1991 förmlich errichtet wurde. Die Oberfi nanzdirektion mit dem Finanzrechenzentrum und der Zentralen Bezügestelle betreute für das Land Brandenburg die Steuerverwaltung, für die Bundesverwaltung den Zoll und den Bundesbau. Angermünde (Angermünde, Schwedt), Brandenburg (Brandenburg Stadt und Land), Calau (Calau, Luckau, Lübben), Cottbus-Mitte (Cottbus Stadt und Land), Cottbus-Ost (Forst, Guben, Spremberg), Eberswalde (Eberswalde, Bernau, Bad Freien walde), Finsterwalde (Finsterwalde, Senftenberg), Frankfurt (Oder) (Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt, Seelow), Fürstenwalde (Fürstenwalde, Beeskow), Herzberg (Herzberg, Jessen, Bad Liebenwerda), Königs Wusterhausen (Königs Wusterhausen, Zossen), Luckenwalde (Luckenwalde, Jüterbog), Nauen (Nauen, Rathenow), Neuruppin (in Gransee) (Neuruppin, Gransee), Oranienburg (Oranienburg), Perleberg (Perleberg), Potsdam I (Potsdam-Stadt), Potsdam II (Potsdam-Land, Belzig), Prenzlau (Prenzlau, Templin), Pritzwalk (Pritzwalk, Kyritz, Wittstock), Strausberg (Strausberg). Mitarbeitergewinnung, Aus- und Fortbildung Die Fachschule für Finanzwirtschaft Gotha legte am 17. April 1990 ein Lehrprogramm für die Umschulung von Mitarbeitern aus den örtlichen Staatsorganen, Außenstellen des Amtes für Preise sowie Inspektionen der Staatlichen Finanzrevision, die in Finanzämtern arbeiten sollen zunächst für Grundkurse Buchführung und Einführung in das Steuerrecht auf. Die ersten Seminare begannen im April Mit Unterstützung der Bundesfi nanzakademie sowie der Ausbildungsstätten und Oberfinanzdirektionen der alten Länder wurde im Frühjahr 1990 ein umfangreiches Programm zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter über das zu übernehmende bundesdeutsche Steuer- und Wirtschaftsrecht aufgelegt und in den Jahren durchgeführt. Zugleich wurden neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter in die reguläre Ausbildung an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen (Nordrhein-Westfalen) übernommen. Zum Teil hatten Bedienstete der neuen Steuerver waltung aus Brandenburg die Möglichkeit, in nordrhein-westfälischen Finanzämtern zu hospitieren. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Finanzämter in Zechlinerhütte ( ) 3

6 Fachhochschule für Finanzen, Landesfi nanzschule und Fortbildungszentrum der Steuerverwaltung Am 1. Juli 1991 wurden in Königs Wusterhausen die Landesfinanzschule und die Vorläufereinrichtung der Fachhochschule für Finanzen offiziell errichtet. Die Landesfinanzschule Brandenburg hatte ihre Arbeit bereits im Dezember 1990 in Blankensee aufgenommen zog die Landesfinanzschule an ihren heutigen Standort in Königs Wusterhausen um. So konnte neben der praktischen Ausbildung auch die theoretische Wissensvermittlung im Land Brandenburg erfolgen. Im ersten Einstellungsjahr 1991 be gan nen 150 Kolleginnen und Kollegen im mittleren und 150 Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst ihre Ausbildung, überwiegend mit Dozenten aus Nordrhein-Westfalen. Zeitgleich mit der Errichtung der Landesfinanzschule und der Vorläufereinrichtung der Fachhochschule für Finanzen wurde das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen ins Leben gerufen. Seit dem 1. Juli 1991 nehmen hier die Bediensteten der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg an Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen teil. Im Mai 2008 konnten nach mehrjähriger Bauzeit ein neues Seminargebäude sowie ein neues Hörsaalgebäude übergeben werden. Neben den neuen Unterrichtsräumen wurde durch die Neuausstattung der Wohngebäude eine angenehme Wohnsituation geschaffen, sodass vor Ort ideale Bedingungen für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten gegeben sind. Verabschiedung eines Aufbauhelfers Finanzamt Eberswalde (1995) Die besondere Herausforderung bestand darin, in kürzester Zeit in den neuen Bundesländern Rechenzentren der Steuerverwaltung aufzubauen, die notwendigen Programmanpassungen für die Überleitung des bestehenden Besteuerungsverfahrens der DDR (Steuerprojekt 713) und die Sondervorschriften aus dem Einigungsvertrag bereitzustellen, die Hardwareausstattung einschließlich der notwendigen Standleitungen zwischen Rechenzentrum und allen Finanzämtern sicherzustellen, sowohl Rechenzentrumspersonal als auch Finanzamtsbedienstete im Umgang mit den neuen Programmen zu schulen. Brandenburg entschied im Oktober 1990, das Rechenzentrum der Steuerverwaltung bei der OFD in Cottbus zu errichten. Die Datenverarbeitung Geldwirtschaft GmbH in Cottbus wurde aus der Treuhandschaft in die Verwaltung überführt, für die Steuerverwaltung umgerüstet und mit einem Siemens-Nixdorf-Rechnersystem BS 2000 ausgestattet. Ab dem 1. Januar 1992 war die Rechnertechnik im Rechenzentrum und in den Finanzämtern in vollem Einsatz. Grundinformationsdienst, Steuererhebung und schrittweise alle Steuerfestsetzungsverfahren konnten den Finanzämtern zur Unterstützung ihrer Aufgabenerledigung tagaktuell zur Verfügung gestellt werden. Automationstechnische Unterstützung Es wurde von Anfang an deutlich, dass ohne eine Unterstützung der Finanzämter durch automationstechnische Verfahren ein Aufbau und die Wahrnehmung der neuen Aufgaben nicht möglich sein würde. Daher wurde in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen der DDR und dem Bundes fi nanzminister Mitte 1990 entschieden, zum 1. Januar 1992 das bayerische IABV (Integriertes Automatisiertes Besteuerungsverfahren) in den Finanzämtern aller neuen Länder einzuführen. Ohne die umfassende Unterstützung der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie des Bundes wäre die schnelle Umrüstung nicht erfolgreich verlaufen. Im März 2001 konnte in Cottbus ein neues Rechenzentrum für die Steuerverwaltung mit neuesten Sicherheitsstandards in Betrieb genommen werden. Seit dem Jahre 2007 fi ndet eine enge Zusammenarbeit mit Berlin auf dem Gebiet der Automation in der Steuer verwaltung statt. 4

7 Betriebsprüfung Mithilfe des Partnerlandes Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. März 1993 in zunächst sechs Finanzämtern Betriebsprüfungsstellen eingerichtet, im Jahr 1994 folgten zwei Land- und Forstwirtschaftliche Betriebsprüfungsstellen. Die als Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer aus gewählten Bediensteten wurden nach erfolgreicher Ausbildung durch erfahrene Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer aus Nordrhein-Westfalen unterstützt. In den Jahren 1995 und 1996 erhielten die übrigen Finanzämter Brandenburgs Betriebsprüfungsstellen. Die Zahl der Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebsprüfungsstellen (LBP) erhöhte sich auf vier (heute drei). Die Groß- und Konzernbetriebsprüfung als auch die LBP sind überregional für die Prüfung von größe - ren Unternehmen und Konzernen bzw. ver schiedener Branchen/Unternehmensarten zuständig. Die Prüfung von Kreditinstituten und Medienunternehmen wurde auf den Standort Finanzamt Potsdam konzentriert. Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldsachenstellen Bei der Schaffung von Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldsachenstellen im Land Brandenburg stand Nordrhein-Westfalen auch als Aufbauhelfer zur Verfügung. Die 1991 jeweils vier eingerichteten Stellen sind bis heute überregional für andere Finanzämter tätig. In den Arbeitsbereichen Finanzkontrolle, Schwarzarbeit und Geldwäsche wirken die Stellen erfolgreich mit anderen Behörden zusammen. Umsatzsteuersonderprüfung Mit Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Juli 1990 wurden in jedem Finanzamt Umsatzsteuersonderprüfungsstellen eingerichtet. Die etwa 100 Bediensteten bereiteten sich in umfangreichen Lehrgängen auf ihre Tätigkeit vor und wurden durch Außenprüferinnen und Außenprüfer aus Berlin und später aus Nordrhein-Westfalen tatkräftig unterstützt. Als Reaktion auf die Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuer sowie festgestellte Betrügereien wurde zum 1. Juli 2004 die Umsatzsteuersonderprüfgruppe im Finanzamt Calau gegründet. Neben der Koordinierung von Prüfungen in den örtlichen Umsatzsteuersonderprüfungsstellen ist sie Ansprechpartnerin bei Umsatzsteuerbetrügereien über die Landesgrenze hinaus. Lohnsteueraußenprüfung Im Bereich Lohnsteuer werden seit dem 1. Januar 1991 Außenprüfungen bei Arbeitgebern durch die zunächst bei allen Finanzämtern angesiedelten Lohnsteueraußenprüfungsstellen durchgeführt. Zum 1. Mai 2006 erfolgte eine Konzentration dieser Stellen in sechs Regionalen Außenprüfungsstellen Lohnsteuer (RALST) an den Standorten Kyritz, Angermünde, Fürstenwalde, Königs Wusterhausen, Nauen und Calau. Bereits zum 1. Juli 1992 wurden in den Finanzämtern Angermünde, Cottbus-Ost und Nauen Zentrale Außenprüfungsstellen für Lohnsteuer (ZALST) ein gerichtet, die bis heute für die Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Arbeitgebern mit mindestens 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zuständig sind. 5

8 Finanzämter im Spiegel der Geschichte Reichsfi nanzminister Matthias Erzberger ( ) Im Rahmen der großen Finanz- und Steuer reform unter dem Reichsfinanzminister Erz berger waren zum 1. Oktober 1919 Finanzämter als Reichsbehörden auch im Land Preußen ein gerichtet worden. Zuvor war die Steuererhebung organisatorisch Teil der Städte und Kreise (in Brandenburg/ Preußen). Die Verwaltung war wie folgt aufgebaut: Reichs finanzministerium, 26 Landesfinanzämter und Finanzämter in den Ländern der Weimarer Republik als Reichsbehörden Im Juli 1952 wurde den Ländern im Zuge der weiteren Vervollkommnung des sozialistischen Verwaltungsaufbaus durch Gesetz aufgetragen, ihre Aufgaben an 14 Bezirke plus Berlin und 217 Kreise abzugeben. Dabei wurden die Aufgaben der Finanzämter auf die Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise übertragen. Steuern spielten nur noch für die Abgaben der Privatwirtschaft und bei der Lohnsteuer eine eingeschränkte Rolle, da die Haupteinnahmequelle des Staatshaushaltes der DDR (der auch den der Gemeinden umfasste) der volkseigene Sektor der Wirtschaft (sog. VEW) war. Schaufenster einer Drogerie in der DDR (1980) Die ersten Geldscheine der DDR nach der reform von Währungs Nach dem Krieg und der Gründung der DDR blieben die Finanzämter als Teil der Abgabenverwaltung zunächst erhalten. Die Bediensteten waren die ehemaligen Angehörigen der Reichsfi nanzbehörden. Im Gesetz über die Abgaben der Republik und der übrigen Gebietskörperschaften sowie über die Errichtung einer Abgabenverwaltung der Republik (Abgabengesetz) mit Wirkung ab 1. Januar 1950 wurde zunächst eine eigenständige Verwaltung beibehalten. Dabei wurde folgender Aufbau festgelegt: Ministerium der Finanzen der Republik (Berlin), Deutsche Zentralfi nanzdirektion (Berlin), Landesfi nanzdirektion in den Länderhauptstädten Potsdam, Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Dresden sowie die Finanz ämter/hauptzollämter. 6

9 Links: Finanzamt Herzberg (bis 1995) Unten: Das Finanzamt Pritzwalk war von 1991 bis Februar 1993 in Baracken unter- gebracht Im Nachvollzug der Kreisgebietsreform in den Jahren 1994/1995 sowie aufgrund der weiteren Bevölkerungsentwicklung wurde der regionale Zuschnitt der Finanzämter verändert fusionierten die Finanzämter Herzberg und Finsterwalde am Standort Finsterwalde. Das Finanzamt Perleberg wurde aufgelöst. Das Personal und die Aufgaben wurden zum Teil vom Finanzamt Pritzwalk, zum Teil vom neu gegründeten Finanzamt Kyritz übernommen. Das Finanzamt Kyritz übernahm zudem die Aufgaben des Finanzamtes Neuruppin, das 1996 ebenfalls aufgelöst wurde. Die Finanzämter Prenzlau und Angermünde wurden Ende 1998 in Angermünde und die Finanzämter Cottbus- Mitte und Cottbus-Ost im Juni 2002 zum Finanzamt Cottbus zusammengefasst. Mit Verordnung vom 10. Mai 2004 wurde die Besitz- und Verkehrssteuerabteilung der OFD Cottbus zum 30. Juni 2004 aufgelöst. Die Zollverwaltung wurde von der neu geschaffenen Bundesfi nanzdirektion Potsdam übernommen. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter ging auf das Ministerium der Finanzen über Am 18. Mai 1990 unterzeichneten die Finanzminister Theo Waigel und Walter Romberg den Staatsvertrag über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bun - desrepublik Deutschland und der DDR, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, in der DDR kurzfristig alle Voraussetzungen für die Anwendung einer modernen Umsatz besteuerung in Form der Mehrwertsteuer insbesondere mit gleichen Steuersätzen und gleichen Erhebungsprinzipien wie in der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln. Neben der Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen waren bis dahin Finanzämter zu errichten und in die Lage zu versetzen, insbesondere die Festsetzung und Er hebung der Umsatzsteuer sicherzustellen. Ministerium der Finanzen in Potsdam 2005 heute Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den Landkreisen und das Ziel der Landesregierung, Aufgaben der Landesbehörden stärker zu konzentrieren, führte dazu, dass im Jahre 2006 die Aufgaben der Finanzämter Potsdam-Land, Potsdam-Stadt und Brandenburg an der Havel regional in den (neu entstandenen) Finanzämtern Potsdam und Brandenburg gebündelt wurden. Im Jahre 2008 wurden die Finanzämter Kyritz und Pritzwalk in Kyritz zusammengeführt. Insgesamt gibt es damit heute im Land Brandenburg 15 Finanzämter. Hinzu kommt das Technische Finanzamt Cottbus, das seit dem 1. Januar 2010 selbstständiger Teil des Zentralen IT-Dienstleisters ZIT BB ist. Bundesfi nanzminister Dr. Theo Waigel bei der Verabschiedung der Oberfi nanzpräsidentin Dr. Etta Schiller und der Amtseinführung ihres Nachfolgers Manfred Ehlert 7

10 Finanzamt Brandenburg Mit 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde das Finanzamt in den Räumen des heutigen Oberlandesgerichts gegründet. Bereits im Juli 1994 konnten die renovierten Militärkasernen am heutigen Standort bezogen werden. Nach einer Erweiterung des Finanzamtsbezirks im Jahr 2003 erhöhte sich nochmals der Personal bestand. Die heute 234 Bediensteten sind zuständig für die Stadt Brandenburg an der Havel und den Landkreis Potsdam-Mittelmark, mit Ausnahme von Teltow, Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf. Finanzamt Angermünde Am 14. Dezember 1998 bezogen die Beschäftigten der Finanzämter Angermünde und Prenzlau das neu erbaute Dienstgebäude in Angermünde. Das Finanzamt ist zuständig für den gesam ten Landkreis Uckermark und beschäftigt zurzeit 148 Bedienstete. Eine Sonderzuständigkeit be steht für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betrieben aller Größenklassen. Finanzamt Angermünde Rechts: Ehemaliges Gebäude in Angermünde (bis 1998) 8

11 Finanzamt Brandenburg Links: Früherer Standort am Gertrud-Piter-Platz in Brandenburg Finanzamt Calau Derzeit arbeiten 152 Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter im Gebäude des ehemaligen Wehrkreiskommandos, das in den Jahren 1997 bis 1998 grundlegend saniert und um einen Erweiterungsbau ergänzt wurde. Das Finanzamt Calau ist zuständig für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sonderzuständigkeiten bestehen im Bereich der Grunderwerbsteuer, für Lohnsteueraußenprüfungen und für Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden Fällen. Finanzamt Calau Oben: Amtseinführung von Klaus Siefke als Vorsteher des Finanzamtes Calau ( ) 9

12 Finanzamt Cottbus Das Finanzamt Cottbus wurde zum 1. Juli 2002 durch Zusammenlegung der damaligen Finanzämter Cottbus-Mitte und Cottbus-Ost auf einem ehemaligen Kasernengelände gebildet. Die 318 Beschäftigten setzen die Steuern für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Landkreis Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus fest. Überregional zuständig sind die Steuerfahndung und die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts. Die Rennwett- und Lotteriesteuer, die Versicherungssteuer sowie die Feuerschutzsteuer werden für das gesamte Land verwaltet. Wie im Finanzamt Oranienburg besteht eine bundesweite Sonderzuständigkeit für die Umsatzbesteuerung polnischer Unternehmen und die Besteuerung des Ertrags polnischer Bauunternehmen und des Einkommens deren Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer. Finanzamt Cottbus Unten: Oberfi nanzdirektion Cottbus (1994) 10

13 Finanzamt Eberswalde Unten: Amtseinführung von Bernhard Wündisch (l.) als Vorsteher (1999) Finanzamt Eberswalde Zuständig für die Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger und Betriebe im Landkreis Barnim ist das Finanzamt Eberswalde mit seinen 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Von hier werden auch die Grunderwerbsteuerangelegenheiten für die Finanzamtsbezirke Angermünde, Strausberg, Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) verwaltet und die Betriebsprüfungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft in diesen Finanzamtsbezirken und im Bereich des Finanzamts Oranienburg durchgeführt. Finanzamt Finsterwalde Erst nach zweimaligem Standortwechsel kon nte das Finanzamt ab dem 1. Juli 2001 in zwei ehemaligen Fabrikgebäuden untergebracht werden. Die 142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Finsterwalde sind zuständig für den gesamten Landkreis Elbe-Elster. Finanzamt Finsterwalde 11

14 Finanzamt Fürstenwalde Zunächst war das Finanzamt an mehreren Stand - orten in Fürstenwalde und Beeskow untergebracht. Nach beendeter Renovierung konnte am 1. März 1993 das heute genutzte Gebäude von den Mitarbeiterin - nen und Mitarbeitern bezogen werden. Im Finanzamt Fürstenwalde arbeiten zurzeit 205 Bedienstete. Finanzamt Fürstenwalde Der Finanzamtsbezirk umfasst den Landkreis Oder- Spree außer Eisenhüttenstadt, die Ämter Brieskow- Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal (nur Kfz-Steuer). Sonderzuständigkeiten bestehen für Groß- und Konzern betriebsprüfungen sowie Lohn steuer außen prüfungen bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Finanzamt Frankfurt (Oder) Mit seiner Gründung am 1. Juli 1990 erfolgte die Unterbringung des Finanzamtes Frankfurt (Oder) zunächst im ehemaligen Regierungsgebäude (heute Universität) im Zentrum der Stadt Frankfurt (Oder). Als neuer Standort konnte nach er folgter Rekonstruktion seit 1994 die Liegenschaft der ehemaligen Eichhornkaserne genutzt werden. Im Finanzamt Frankfurt (Oder) sind derzeit 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Die Behörde ist zuständig für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) und den Landkreis Oder-Spree mit der amtsfreien Gemeinde Eisenhüttenstadt und den Ämtern Brieskow-Finkenheerd, Neuz elle und Schlaubetal. Im November 2003 er folgte die Zentralisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle für das Land Brandenburg am Standort Frankfurt (Oder). Finanzamt Frankfurt (Oder) Oben: Rechtsbehelfsstelle (1995) 12

15 Finanzamt Königs Wusterhausen Zurzeit sind im Finanzamt Königs Wusterhausen 233 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sie sind zuständig für den Landkreis Dahme-Spreewald mit seinen rund Einwohnerinnen und Einwohnern und damit auch für den Großfl ughafen Berlin-Brandenburg. Finanzamt Königs Wusterhausen Links: Palästinensische Delegation im Finanzamt Königs Wusterhausen (1997) 13

16 Finanzamt Kyritz Rechts: Richtfest ( ) Mitte: ELSTER-Tag 2008 Finanzamt Kyritz Nach der Aufl ösung der Finanzämter Perleberg und Neuruppin entstand am 5. Februar 1996 das Finanzamt Kyritz mit der Zuständigkeit für den Kreis Ostprignitz-Ruppin, das mit der Aufnahme der Bediensteten des Finanzamts Pritzwalk zum 1. Dezember 2008 noch um den Landkreis Prignitz erweitert wurde. Überregionale Aufgaben nehmen die Landund Forstwirtschaftliche Betriebsprüfungsstelle, die Lohnsteueraußenprüfungsstelle für Betriebe mit weniger als 100 Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmern sowie die Grunderwerbsteuerstelle wahr. Heute ar beiten 240 Bedienstete im Finanzamt Kyritz. Finanzamt Luckenwalde In den ersten Jahren nach der Gründung war das Finanzamt für die ehemaligen Kreise Luckenwalde und Jüterbog zuständig. Das heutige Finanzamt entstand aufgrund des Nachvollzugs der Kreis gebietsreform durch die Steuerverwaltung im De zember 1995 durch die Versetzung von Bediensteten des Finanz amts Königs Wusterhausen und zahlreichen Bediensteten des ehemaligen Finanzamts Herzberg nach Luckenwalde. Nach Fertigstellung eines Erweiterungsbaus im Jahr 1997 konnte die Nebenstelle in der Neuen Parkstraße geschlossen werden. Die 205 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Einwohner und Unternehmen im Landkreis Teltow- Fläming zuständig. Finanzamt Luckenwalde Links: Mitarbeiterbefragung als Gruppendiskussion (2007) 14

17 Finanzamt Nauen Am 1. Juli 1990 nahm das Finanzamt Nauen mit 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Räte der Kreise Nauen und Rathenow verteilt auf verschiedene Räumlichkeiten in beiden Kreisstädten seine Arbeit auf. Mit Einzug in das neue Dienstgebäude in der Ketziner Straße 3 am 8. März 1996 wurde auch die ver bliebene Außenstelle in Rathenow geschlossen. Seit 1993 ist das Finanzamt Nauen für das gesamte Havelland zuständig und umfasst somit einen Teil des sogenannten Berliner Speckgürtels, insbesondere mit der Stadt Falkensee und den Gemeinden Schönwalde und Dallgow-Döberitz, aber auch das westliche Havelland mit den Städten Rathenow und Premnitz. Aufgaben über den eigenen Finanzamtsbezirk hinaus nimmt die Lohnsteueraußen prüfungsstelle wahr. Derzeit sind im Finanzamt Nauen 206 Bedienstete beschäftigt. Finanzamt Nauen in der Bauphase und heute 15

18 Finanzamt Oranienburg Finanzamt Oranienburg Das Finanzamt mit seinen 327 Bediensteten ist zuständig für den gesamten Landkreis Oberhavel. Neben der Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldsachenstelle besteht im Finanzamt eine bundesweite Sonderzuständigkeit für die Umsatzbesteuerung polnischer und slowenischer Unternehmen und die Besteuerung des Ertrags polnischer und slowenischer Bauunternehmen sowie des Einkommens deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Landesweite Aufgaben sind Besteuerung und Fahndungsmaßnahmen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung sowie den im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen. 16 Finanzamt Strausberg

19 Finanzamt Potsdam Am 18. Dezember 2006 fusionierten die beiden Finanzämter Potsdam-Stadt und Potsdam-Land am Standort in der Steinstraße zum Finanzamt Potsdam mit gegenwärtig 377 Bediensteten. Der Finanzamtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt und die Stadt Teltow sowie die amtsfreien Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf und Nuthetal. Die Aufgaben der Steuerfahndung und der Straf- und Bußgeldverfahren sowie der Groß- und Konzernbetriebsprüfung werden für die Bezirke mehrerer Finanzämter wahrgenommen. Landesweit werden Betriebsprüfungen bei Medienunternehmen und Kreditinstituten durchgeführt. Finanzamt Potsdam Oben: ELSTER-Kampagne Mitte: Ehemaliges Gebäude des Finanzamts Potsdam-Stadt Finanzamt Strausberg Zum Zeitpunkt der Errichtung nutzten die damals 41 Bediensteten die Räume der Kreisverwaltung Strausberg. Am 1. August 1991 konnten sie zusammen mit dem Landesbauamt in das neue Gebäude, eine umgebaute Kaserne der Nationalen Volksarmee, in der Prötzeler Chaussee ziehen, in dem heute 219 Bedienstete der Steuerverwal tung tätig sind. Das Finanzamt Strausberg ist zuständig für den gesamten Landkreis Märkisch-Oderland. 17

20 Technisches Finanzamt Cottbus Im März 2001 konnte an der OFD Cottbus ein neues Rechenzentrum für die Steuerverwaltung in Betrieb genommen werden, das heute vom Technischen Finanzamt (TFA) betrieben wird. Das TFA entstand zum 1. Juli 2004 bei einer Neustrukturierung der Steuerverwaltung und ist seit 1. Januar 2010 ein selbstständiger Teil des Zentralen IT-Dienstleisters des Landes. Die Aufgaben des TFA bestehen in der Entwicklung, Pfl ege und dem Einsatz der Softwareanwendungen sowie im Betrieb des Fachnetzes mit Computern des Innen- und Außendienstes der Festsetzungsfi nanzämter. Oben: Schlüsselübergabe für das neue Finanz rechenzentrum (V. l. n. r.: Ministerpräsident Dr. Stolpe, Finanzstaats sekretär Dr. Schackmann-Fallis, Finanzpräsident Richter) Rechts: Technisches Finanzamt Inbetriebnahme der neuen Druckstraße mit den Finanzministern aus Berlin und Brandenburg (2008) Antrittsbesuch von Finanzminister Dr. Markov 18

21 Oben: Auszeichnung der besten Laufbahnabsolventen ( ) Links: Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen, Hörsaalgebäude Fachhochschule für Finanzen Landesfi nanzschule Königs Wusterhausen In dem modernen Ausbildungszentrum erinnert heute kaum noch etwas an die schwierigen Arbeitsbedingungen der Anfangsjahre. Die Lan desfi nanzschule begann ihren Dienstbetrieb im Dezem ber 1990 in Blankensee und zog 1991 nach Königs Wusterhausen, wo am 2. September auch die Fachhochschule für Finanzen den Vorlesungs betrieb für 150 Studierende aufnahm. Gleichzeitig begann das Fortbildungszentrum mit der Durchführung von Schulungen. Alle Einrichtungen ent standen in enger Kooperation mit Nordrhein-Westfalen. Seit 1999 absolvieren auch die Anwärter des gehobenen Dienstes aus Sachsen-Anhalt und seit 2002 auch die aus Berlin in Königs Wusterhausen ihre Fachstudien werden erstmals Finanzanwärter des Bundeszentralamts für Steuern hier ihre Ausbildung beginnen. Oben: Fortbildung (1996) Mitte: Seminargebäude heute Unten: Richtfest für den Neubau der Mensa am Aus- und Fortbildungszentrum. (V. l. n. r: Justizminister Dr. Schöneburg, Finanzstaatssekretärin Trochowski und Innenminister Speer) ( ) 19

22 20 Jahre Finanzämter 5 Finanzministerinnen und Finanzminister Dr. Helmuth Markov seit Klaus-Dieter Kühbacher Dagmar Ziegler Rainer Speer Dr. Wilma Simon Staatssekretärin und Staatssekretäre Daniela Trochowski seit 2009 Rudolf Zeeb Dr. Horst Mentrup Dr. Heinz Padberg Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis

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25 Herausgeber Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ingrid Mattern, Pressesprecherin Heinrich-Mann-Allee Potsdam Gestaltung: UVA Kommunikation und Medien GmbH Bildnachweis: Ministerium der Finanzen, akg-images (S. 6, oben u. rechts), (S. 6, unten links), Druck: Tastomat Druck GmbH Auflage: Exemplare Juni 2010

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