Akkreditierung von transnationalen Studiengängen
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- Hertha Schenck
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1 Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Akkreditierung von transnationalen Studiengängen Projektbericht Marc Wilde Osnabrücker Arbeitspapiere zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement Nr. 20 Februar 2010
2 Inhaltsverzeichnis Seite 0 Zusammenfassung Einleitung Planung und Durchführung des Praxisprojekts Methodisches Vorgehen Thematischer Hintergrund Akkreditierungsrat und seine Stellung im deutschen Akkreditierungssystem Typologie und Merkmale transnationaler Studiengänge Bedeutung von Joint und Double Degrees im Europäischen Hochschulraum Akkreditierung von transnationalen Studiengängen in Deutschland Auswertung der empirischen Erhebung Fragestellung und Anlass der Umfrage des Akkreditierungsrates Aufbau des Fragebogens Stichprobenbeschreibung und Rücklauf der Fragebögen Profil der Studiengänge und Akkreditierungsstatus Schwierigkeiten bei der Akkreditierung von Joint Programmes Nationale Vorgaben und Rahmenbedingungen Regelungen auf Verfahrensebene Zusammenfassung zentraler Befunde Diskussion und Ausblick Bewertung der Ergebnisse Empfehlungen Literaturverzeichnis Annex Interview 1 (hier nicht abgedruckt) Interview 2 (hier nicht abgedruckt) Fragebogen des Akkreditierungsrates (Fallgruppe Erasmus Mundus) 1-6
3 0. Kurzusammenfassung Das Praxisprojekt beschäftigt sich mit der Frage der Akkreditierung transnationaler Studiengänge und wurde in Kooperation mit dem deutschen Akkreditierungsrat durchgeführt. Im Zentrum des Praxisberichts steht die Auswertung einer Fragebogenerhebung, die der Akkreditierungsrat Ende 2009 mit dem Ziel durchgeführt hat, Schwierigkeiten bei der Akkreditierung von Joint Programmes zu identifizieren und hierbei im Rückgriff auf die Erfahrungen der betroffenen Hochschulen Lösungsansätze zu entwickeln. Der Fragebogen wurde an 176 Hochschulen versandt, von denen etwa zwei Drittel im Rahmen des Förderprogramms der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) und ein weiteres Drittel durch das EU-Programm Erasmus Mundus gefördert werden. Die Auswertung hat (in Form einer vergleichenden Analyse der Ergebnisse mit den Daten des Hochschulkompasses der HRK) wichtige Erkenntnisse sowohl in Bezug auf das Profil und den Status der Akkreditierung dieser besonderen Art von Studiengängen erbracht wie auch im Hinblick auf die jeweiligen Problemfelder, die sich für die Hochschulen bei der Akkreditierung transnationaler Studiengänge ergeben. Darüber hinaus war mit der Durchführung von zwei Experteninterviews die Möglichkeit gegeben, die Ergebnisse der Umfrage zu kontextualisieren und die Perspektive der Hochschulen, um die der im deutschen Akkreditierungssystem zuständigen Akteure zu erweitern. Dabei ist zunächst zu konstatieren, dass die Anforderungen, die in Deutschland an die Akkreditierung von transnationalen Studiengängen gestellt werden für die Hochschulen nicht immer transparent sind, was unter anderem auch auf terminologische Unklarheiten zurückzuführen ist. Ein zentrales Problem besteht aus Sicht der beteiligten Akteure darin, dass unterschiedliche Bestimmungen, die in den beteiligten Partnerländern für die Einrichtung und Durchführung von Studiengängen generell gelten, die Akkreditierung bzw. Anerkennung von Abschlüssen transnationaler Programme erheblich erschweren können. Für die Beseitigung der identifizierten Probleme wären die national zuständigen Behörden aufgefordert, bei der Akkreditierung von transnationalen Studiengängen entweder einen flexibleren Umgang mit nationalen Vorgaben zu ermöglichen oder die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen zu vereinfachen. Dies scheitert in erster Linie an nationalstaatlichen Eigeninteressen bzw. Vorbehalten, die trotz der vielfältigen Bemühungen um eine stärkere Konvergenz der Qualitätssicherungssysteme im Rahmen des Bologna Prozesses auch im europäischen Raum fortbestehen. Auf der Ebene der Verfahren wurde deutlich, dass insbesondere bei der Akkreditierung transnationaler Programme ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht, der für die Hochschulen mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Im Hinblick auf die deutsche Situation ist darüber hinaus festzustellen, dass die Praxis der Akkreditierungsagenturen auf der Basis der bisherigen Regelungen nicht immer einheitlich gewesen ist, was auf Seiten der Hochschulen zu entsprechenden Unsicherheiten in Bezug auf die Anforderungen geführt hat. Mit den besonderen Regelungen zur Akkreditierung von Joint Programmes, die Anfang Dezember vom Akkreditierungsrat beschlossen wurden, hat der Akkreditierungsrat auf diese Situation reagiert. 1
4 1. Einleitung 1.1 Planung und Durchführung des Praxisprojektes Das Praxisprojekt soll gemäß des Leifadens zum Lehrgebiet Praxistransfer an einer Institution des Hochschul- bzw. Wissenschaftssystems durchgeführt werden, die aus einem anderen Bereich stammt als der eigene Arbeitgeber (HWM Leitfaden 2009, Seite 1). Für die im Rahmen meines Praxisprojektes bearbeitete Fragestellung Akkreditierung transnationaler Studiengänge wurde eine institutionelle Anbindung zum Akkreditierungsrat aus folgenden Gründen gewählt: Die Akkreditierung von so genannten Joint Programmes und hierbei insbesondere die Analyse von grenzüberschreitenden Akkreditierungsverfahren in Kooperation von Agenturen der beteiligten Partnerländer war 2009 ein Schwerpunktthema in der Arbeit des Akkreditierungsrates. Der Akkreditierungsrat führte darüber hinaus zu diesem Zweck eigens eine Umfrage an deutschen Hochschulen anhand eines Fragebogens durch, wobei mir die Rohdaten zur Auswertung im Rahmen des Praxisprojekts zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Erhebung fand im September 2009 statt und richtete sich an ausgewählte deutschen Hochschulen, die transnationale Studiengänge im Rahmen der Förderprogramme der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) bzw. der EU (Erasmus Mundus Master Courses) durchführen. Ziel war es, auf der Basis der Erfahrungen der betroffenen Hochschulen entsprechende Schwierigkeiten mit der Akkreditierung dieser besonderen Art von Studiengängen zu identifizieren und in Kooperation mit den Hochschulen Lösungsansätze zu entwickeln. Der Rücklauf an Fragebogen an den Akkreditierungsrates erstreckte sich auf einen Zeitraum von knapp zwei Monaten. In der Sitzung des Akkreditierungsrates vom wurden die Beschlüsse zur Akkreditierung von Studiengängen neu gefasst und dabei unter anderem auch die bisherigen Regelungen zur Akkreditierung von Joint Degrees präzisiert. Die Ergebnisse der Umfrage konnten also vom Akkreditierungsrat für die Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage berücksichtigt werden. Der Hauptbestandteil des Praxisprojektes bestand in der Analyse der durch den Akkreditierungsrat durchgeführten Befragung. In diesem Zusammenhang stand ich im engen Kontakt mit einem Ansprechpartner beim Akkreditierungsrat. Vorbereitend und parallel zur Auswertungsphase besuchte ich zum Thema transnationale Studiengänge Expertenworkshops und führte Gespräche mit je einem Vertreter von Seiten der Agenturen, des Akkreditierungsrates und der Hochschulen durch. Die drei Interviews wurden für das Praxisprojekt im unterschiedlichen Maße ausgewertet: Die beiden ausführlichen Interviews mit den Vertretern der Agentur bzw. des Akkreditierungsrates dienten als maßgebliche Quelle für die Aufbereitung des theoretischen Hintergrunds und die Interpretation der Daten. Das Interview mit dem Hochschulvertreter wurde mit der Intention durchgeführt, anhand des Fragebogenrasters tiefergehend auf Problemfelder der Hochschulen einzugehen, die sich bei der Auswertung der Fragebogenerhebung bereits gezeigt hatten. Da sich im Verlauf des Gespräches herausstellte, dass die Erfahrungsgrundlage in Bezug auf Fragen zur Akkreditierung des transnatio- 2
5 nalen Studiengangs nicht adäquat war, wurde auf eine Transkription und Berücksichtigung dieses kürzeren Interviews im Rahmen des vorliegenden Berichts verzichtet. Zusammenfassend umfasste das Praxisprojekt die folgenden Schritte: Auftaktgespräch mit einem Vertreter des Akkreditierungsrats Anfang Oktober 2009 zur Durchführung des Praxisprojektes; Teilnahme an der Herbsttagung des Projekts Qm der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum Thema Qualität in den Hochschulen: Rückschau und neue Entwicklungen, die Anfang November in Bonn stattfand. Hier besuchte ich unter anderem eine Arbeitsgruppe, die sich gesondert dem Thema Qualitätssicherung von Joint Degrees widmete. Interview mit einem Vertreter einer deutschen Akkreditierungsagentur (Interview 1; siehe Annex 1, Seiten 1-14); Interview mit einem Vertreter des deutschen Akkreditierungsrates (Interview 2; siehe Annex 2, Seiten 1-13); Besuch eines Seminars des DAAD zum Thema Internationale Doppeldiplomprogramme Anfang Februar 2010; in diesem Zusammenhang wurde auch das Kurzinterview mit einem Hochschulvertreter durchgeführt, der die Durchführung eines transnationalen Studiengangs koordiniert und zugleich als Kommissionsmitglied für die Auswahl von Programmen im DAAD Programm Internationale Doppeldiplom-Programme zuständig ist. Für die statistische Auswertung der Umfrageergebnisse wurden mir darüber hinaus seitens der HRK Daten aus dem Hochschulkompass zur Verfügung gestellt, zu denen die Daten der Fragebogenergebung des Akkreditierungsrates in Beziehung gesetzt werden konnten. 1.2 Methodisches Vorgehen Im Rahmen des empirisch fundierten Praxisprojektes wurden somit verschiedene Datenquellen heran gezogen (Interviews, Fragebogen-Erhebung, Datenbanken), so dass im methodischen Sinne von einer Daten-Triangulation (Flick, 1999, S. 249) gesprochen werden kann. Außerdem konnten durch das oben beschriebene Vorgehen die Perspektiven von drei relevante Interessensgruppen mit einbezogen werden: die Perspektive a) des Akkreditierungsrates, der im Wesentlichen für die Formulierung und Überprüfung der Einhaltung der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen zuständig ist; b) der Akkreditierungsagenturen, die die Verfahren auf der Basis des bestehenden Regelwerkes durchführen; und c) die Hochschulen, die von diesen Regeln betroffen sind und bei der Konzipierung und Durchführung der Studiengänge die Anforderungen der Akkreditierung zu berücksichtigen haben. An dieser Stelle sollen vor allem die beiden Hauptinterviews aus methodischer Sicht beleuchtet werden; die Umfrage des Akkreditierungsrates wird diesbezüglich in den Abschnitten 3.1 bis 3.3 sowie im Abschnitt 4.1 näher erläutert. Die Interviews mit einem Vertreter einer Akkreditierungsagentur und des Akkreditierungsrates wurden als Problemzentierte Interviews (Witzel, 2000) konzipiert, wobei das unver- 3
6 meidbare, und damit offenzulegende Vorwissen (z.b. über relevante Problemfelder im Bereich der Akkreditierung transnationaler Studiengänge) in der Erhebungsphase als heuristisch-analytischer Rahmen für Frageideen im Dialog zwischen Interviewern und Befragten diente. Während beim ersten Interview mit einem Vertreter einer Akkreditierungsagentur (AQAS) noch vornehmlich explorativ vorgegangen wurde anhand von einzelnen Sondierungs- und Leitfadenfragen wurden auch ad-hoc-fragen formuliert wurde für das zweite Interview ausgehend von den Erkenntnissen aus dem ersten Gespräch ein Leitfaden konzipiert, welcher in drei Themenbereiche gegliedert war und einem strukturierteren Fragenkatalog folgte. Die Fragen bezogen sich als Hinführung zum Thema erstens auf das deutsche Akkreditierungssystem, zweitens auf die Besonderheiten bei der Akkreditierung von Joint Degrees und drittens auf den Bereich der Kooperation von Agenturen bei der Qualitätssicherung, insbesondere in Bezug auf die Durchführung grenzüberschreitender Akkreditierungsverfahren. Die beiden, jeweils ca. einstündigen Gespräche, wurden mit Einverständnis der Interviewpartner auf Tonband aufgenommen und transkribiert. Als eine Form der kommunikativen Validierung (vgl. Gütekriterien qualitativer Forschung, nach Mayring, 2002) wurde ein transkribiertes Interview im Nachhinein an den Gesprächspartner geschickt sowie diesbezüglich vorgenommene Interpretationen telefonisch diskutiert. Während die Ergebnisse der Umfrage in den zentralen Abschnitten dieser Arbeit gesondert dargestellt werden, sind die Erkenntnisse aus den Interviews an verschiedenen Stellen des Praxisberichts mit eingeflossen. 2. Thematischer Hintergrund und Fragestellung 2.1 Akkreditierungsrat und seine Stellung im deutschen Akkreditierungssystem Die Entstehung des deutschen Akkreditierungssystems ist vor dem Hintergrund des Europäischen Reformprozesses zur Schaffung transnational vergleichbarer Studiengangstrukturen zu betrachten. Im Anschluss an die Sorbonne Erklärung (1998) wurde mit der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen beschlossen. Die im Rahmen des Bologna-Prozesses sich vollziehende Umstellung der traditionellen Studienstrukturen auf zwei Hauptzyklen war zugleich an eine Reform der Curricula gekoppelt. Insbesondere mit der Einführung des Bachelor als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ist der Fokus der universitären Ausbildung stärker auf die Arbeitsmarktrelevanz der Lehrinhalte gelegt worden. 1 Mit der Modularisierung und der Einführung eines Kreditpunktesystems (ECTS) sollten nicht nur die curricularen Baupläne einer einheitlichen Logik folgen und dadurch die europäischen Studiengangssysteme vergleichbarer gemacht und die Mobilität von Studierenden erhöht werden. Ziel war es darüber hinaus auch, die Lehr- und Lernformen von der eher inputbezogenen Wissensvermittlung zur outputbezoge- 1 Entsprechend heißt es in der Bologna Erklärung: Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluss attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen. 4
7 nen Kompetenzorientierung umzugestalten. (Vgl. Mitchell, 2007). Die Akkreditierung wurde parallel zu dieser Entwicklung als Verfahren der Qualitätskontrolle etabliert, um die Einhaltung von Mindeststandards zu gewährleisten. Kehm (2007) nennt vier Gründe, die zur Einführung und Ausgestaltung des Akkreditierungssystems in Deutschland geführt haben: 1. Aufgrund der umfassenden Reformbestrebungen wurde eine externe Qualitätssicherung als notwendig erachtet; 2. Das traditionelles System der staatlichen Genehmigung hielt im internationalen Vergleich nicht mehr Schritt mit modernen, dezentralen Ansätzen der Hochschulsteuerung (New Public Management); 3. Die etablierten Genehmigungsverfahren erschienen aus Kapazitätsgründen ungeeignet, um das Ziel einer Umstellung auf die neue Studienstruktur bis 2010 erreichen zu können; 4. Die Einführung von neuen, spezialisierten bzw. interdisziplinäreren Studiengängen, insbesondere auf Masterebene, stellte auch neue Anforderungen an die Überprüfung bzw. Beurteilung von Studiengängen, die sich künftig weniger an der Vermittlung fachlich klar abgrenzbarer Wissensbestände orientierten sollten als vielmehr an den dynamischen Erfordernissen einer modernen Wissensgesellschaft. Diesen Anforderungen schien das gutachterzentrierte Verfahren der Akkreditierung unter Einschluss von Vertretern der Wissenschaft wie auch der Berufspraxis eher Rechnung zu tragen als das ministerielle Genehmigungsverfahren auf der Basis von Rahmenprüfungsordnungen. Infolge der ebenfalls im Rahmen des Bologna Prozesses verfolgten Zielsetzung, auch im Bereich der Qualitätssicherung international zu kooperieren und die nationalen Regeln und Verfahren einander anzugleichen, sind Akkreditierungssysteme inzwischen in nahezu allen Bologna-Signatarstaaten entstanden. Auch haben sich in den letzten Jahren gemeinsame Standards mit Bezug auf die Durchführung der Akkreditierungsverfahren etabliert. In diesem Zusammenhang waren die Aktivitäten von ENQA, dem Netzwerk der europäischen Akkreditierungsagenturen, die Verabschiedung der European Standards and Guidelines (ESG) im Jahr 2005 und die Gründung des European Quality Assurance Registers (EQAR) 2008 wichtige Etappen auf dem Weg zu einer Konvergenz der europäischen Qualitätssicherungssysteme. Das Verfahren der fachkollegialen Begutachtung (Peer Review) hat sich inzwischen als zentraler Verfahrensbestandteil der externen Qualitätssicherung auf europäischer Ebene ebenso etabliert wie der methodische Dreischritt von Selbstevaluierung, externer Vor-Ort-Begehung und öffentlicher Berichterstattung. Ein weiterer wesentlicher Grundsatz besteht darin, dass die für die Akkreditierung bzw. externe Qualitätssicherung zuständigen Einrichtungen oder Agenturen unabhängig von Hochschulen und Regierungen agieren sollen (HRK 2006, S. 37). Trotz der Bemühungen um Einheitlichkeit in den Verfahren liegt weiterhin eine große Variationsbreite auf nationaler Ebene vor, je nachdem, ob die externe Qualitätssicherung auf der Ebene von Institutionen, Fachbereichen oder Programmen erfolgt oder ob sie auf methodischen Ansätzen der Akkreditierung, der Evaluation oder des Audits basiert. Eine weitere Quelle für Unterschiedlichkeit besteht darin, ob die Akkreditierungsverfahren zentral oder dezentral organisiert sind. Im letzten Fall spricht man auch von offenen Akkreditierungssystemen (Westerheijden 2007, S. 110). Eine dezentrale Struktur weist zum Beispiel das deutsche Akkreditierungssystem auf, das zweistufig und in gewissen Grenzen 5
8 wettbewerblich aufgebaut ist: Die Akkreditierung der Studiengänge wird durch unterschiedliche, teilweise regional oder fachlich spezialisierte Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die ihre Legitimation als Akkreditierungsinstanzen allerdings erst mit der entsprechenden Zulassung durch den Akkreditierungsrat erhalten (Siehe Abb. 1). Derzeit besitzen zehn Agenturen 2 das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates bei der Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland zu vergeben. Auch wenn die Hochschulen in der Wahl der Agentur frei sind, so findet im eigentlichen Sinne kein freier Wettbewerb statt, da der Marktzugang durch die Zulassungsbeschränkungen des Akkreditierungsrates kontrolliert ist und auch die Akkreditierungsverfahren durch entsprechende Vorgaben und Richtlinien koordiniert werden. Obschon der Akkreditierungsrat die Einhaltung der Verfahrensanforderungen überwacht, wird die Entscheidung über die Akkreditierung der Studiengänge jeweils von den Agenturen getroffen. 3 Abb. 1 Quelle: 2 Unter den vom Akkreditierungsrat zugelassenen Agenturen sind seit kürzerer Zeit auch solche vertreten, die ihren Sitz im Ausland haben: AQA (Österreichische Qualitätssicherungsagentur) und OAQ (Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen). Die schweizerische FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) hat zwei Niederlassungen, darunter eine auch in Deutschland. Darüber hinaus sind die folgenden Agenturen autorisiert, in Studiengänge in Deutschland zu akkreditieren: ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut), AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.v.), AKAST (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge), AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen), ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik), evalag (Evaluationsagentur Baden- Württemberg) und ZEvA Zentrale Evaluations-und Akkreditierungsagentur Hannover). 3 Dies ist auch ein Unterschied zu dem niederländischen System, das wie das deutsche mit einem Rat auf zentraler Ebene, die Nederlands-Vlaamse Accreditatie Organisatie (NVAO), und verschiedenen Agenturen auf dezentraler Ebene operiert; die NVAO entscheidet aber letztlich auch über die Akkreditierung oder Nicht Akkreditierung, was in Deutschland zumindest seit 2003 (vgl. Kehm, 2007) nicht mehr der Fall ist. Ebenfalls im Unterschied zu Deutschland ist mit der Akkreditierung allerdings nicht nur die Frage der staatlichen Genehmigung, sondern auch der staatlichen Finanzierung verbunden. (Vgl. Westerheijden, 2007, S. 113). 6
9 Der deutsche Akkreditierungsrat Der deutsche Akkreditierungsrat hat im Wesentlichen drei Aufgaben: erstens die Festlegung der Kriterien und Regeln für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren, zweitens die Zulassung von Agenturen, die diese Verfahren durchführen und drittens die kontinuierliche Überprüfung der Tätigkeiten der Agenturen. Letzteres geschieht neben der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Agenturen dadurch, dass Überprüfungsverfahren auf dem Wege der zufallsbasierten Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden oder anlassbezogene Kontrollen erfolgen, für den Fall, dass Beschwerden an den Akkreditierungsrat gerichtet werden (vgl. Interview 2, S. 2f.). Der Akkreditierungsrat ist seit 2005 durch Inkrafttreten des Gesetzes für eine Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland als Stiftung des öffentlichen Rechts verfasst. Im engeren Sinne sind drei Organe zu unterscheiden: 1. Der Akkreditierungsrat, 2. der Vorstand und 3. der Stiftungsrat (siehe Abb. 2). Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium und beschließt über alle Angelegenheiten der Stiftung; insbesondere akkreditiert und reakkreditiert er die Agenturen. Dem Akkreditierungsrat gehören 17 Mitglieder an, vier Hochschulvertreter, vier Ländervertreter, fünf Vertreter der beruflichen Praxis (davon ein Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien), zwei Studierende, zwei ausländische Vertreter mit Akkreditierungserfahrung sowie ein Vertreter der Agenturen mit beratender Stimme. Der Vorstand setzt die Beschlüsse des Akkreditierungsrates um und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Der Stiftungsrat, dem sechs Vertreter der Länder und fünf Vertreter der HRK angehören, überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch den Akkreditierungsrat und den Vorstand. Wichtig im Hinblick auf die Legitimation des Akkreditierungsrates und seiner Verortung im deutschen Bildungssystem ist nicht nur die Frage der Zusammensetzung, sondern auch die der Benennung: Die oben genannten Mitglieder werden teilweise getrennt, teilweise gemeinsam von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bzw. von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) für die Dauer von vier Jahren benannt. Mit der zentralen Stellung von KMK und HRK in der Auswahl und Entsendung von Mitgliedern der Stiftung werden zwei Zuständigkeiten im Feld der Akkreditierung sichtbar: Bund und Länder haben die Aufgabe, die Gleichwertigkeit der Studiengangsabschlüsse zu gewährleisten; die Qualität von Studiengängen jedoch liegt in der primären Verantwortung der Hochschulen selbst. Diese gemeinsame Verantwortung spiegelt sich bereits in der 1988 von der KMK und der HRK gegründeten Gemeinsamen Kommission für die Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfung (GemKo) wider, in der die fachspezifischen Rahmenprüfungsordnungen unter Beteiligung von Vertretern der Berufspraxis als Empfehlungen für die Länder erarbeitet wurden. Dieses aufwändige Verfahren wurde jedoch angesichts der Reformdynamik, die die Umstellung auf das Bachelor- und Mastersystem entfaltete, als inadäquat angesehen. Vor diesem Hintergrund haben dann die HRK und KMK im Jahr 1998 den Beschluss gefasst, ein Akkreditierungssystem für die neuen Studiengänge und -abschlüsse probeweise für die Dauer von drei Jahren einzurichten. Mit dem Statut für ein länder- und 7
10 hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren (2003) wurde das deutsche Akkreditierungssystem dann auf eine dauerhafte Grundlage gestellt (vgl. Erichsen, 2007, S. 121ff.). Die Stiftungskonstruktion, mit der die Einrichtung und Ausgestaltung des deutschen Akkreditierungssystems ihren vorläufigen Abschluss gefunden hat, wurde schließlich 2005 aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten gewählt, die sich aus dem vorhergehenden Status des Akkreditierungsrates ergeben hatte (Schade/Bretschneider, 2007, S. 139): So fehlte es insbesondere an einer tragfähigen Rechtsgrundlage, um auf Fehlverhalten der Agenturen mit entsprechenden Sanktionen reagieren zu können. Dem Stiftungsgesetz vorangegangen ist überdies eine Verwaltungsvereinbarung, in der alle Länder die Verantwortung für vergleichbare Qualitätsstandards in Deutschland auf die neue Stiftung öffentlichen Rechts übertragen haben (ebd.; vgl. ausführlich zur rechtlichen Problematik: Erichsen, 2007). Die Rolle des Akkreditierungsrates ist somit im Gefüge des komplexen deutschen Akkreditierungssystems über die Jahre gestärkt worden. Abb. 2 Quelle: Das Akkreditierungsverfahren In Deutschland hat man sich im Bereich der externen Qualitätssicherung für die Akkreditierung auf Programmebene entschieden. Geprüft werden Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung ( Die Akkreditierung ist in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK verbindlich vorgeschrieben. 8
11 Konstitutiv für das Verfahren der Akkreditierung im Vergleich zu anderen Verfahren der Qualitätssicherung (z.b. Evaluation) ist damit, dass als Ergebnis des Begutachtungsprozesses eine Ja- bzw. Nein-Entscheidung darüber getroffen wird, ob die Mindestanforderungen an die Qualität des Studiengangs erfüllt sind. Die Rechtsfolgen jedoch, die sich an die Akkreditierung knüpfen, sind in den nationalen Systemen unterschiedlich. In Deutschland besteht ein enger Zusammenhang zwischen Akkreditierung und staatlicher Genehmigung; 4 in anderen Systemen ist mit einer positiven Akkreditierungsentscheidung zugleich eine Entscheidung über die staatliche Finanzierung des Studiengangs verbunden (vgl. Interview 2, S. 11). Das Akkreditierungsverfahren selbst vollzieht sich in mehreren Stufen: 1. Die Hochschule beantragt die Akkreditierung bei einer Agentur und reicht hierfür entsprechende Unterlagen ein, welche die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen dokumentieren. 2. Im Anschluss daran stellt die Agentur die externe Gutachtergruppe entsprechend des fachlichen Profils des Studiengangs zusammen. Die Begutachtung wird zunächst anhand der Prüfung des Berichts vorgenommen und erfolgt dann in Form einer Begehung, bei der vor Ort Gespräche mit der Leitung der Hochschule, Lehrenden und Studierenden geführt werden. 3. Die Gutachtergruppe erstellt auf der Basis der Prüfkriterien des Akkreditierungsrates einen Abschlussbericht, welcher die Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung der Agentur darstellt. Die Entscheidung kann positiv (mit oder ohne Auflagen) oder negativ ausfallen; alternativ kann das Verfahren für bis zu 18 Monate ausgesetzt werden. 4. Nach Abschluss des Verfahrens ist der Gutachterbericht zu veröffentlichen, es sei denn es erfolgte eine negative Entscheidung. 5 Dieses Verfahren der Programmakkreditierung ist vielfach kritisiert worden. 6 Zum einen wird auf methodologischer Ebene der Einwand vorgebracht, dass die im Rahmen der Akkreditierung vorgenommene Überprüfung von Mindeststandards und die anschließende Koppelung der Evaluation an eine (Genehmigungs-)Entscheidung dazu führe, dass eine Anpassungskultur erzeugt werde, die einer offenen Auseinandersetzung mit Schwachstellen und einer auf Verbesserung zielenden Kritik entgegenstehe. Auf dieser Basis wird seit Jahren eine ideologisierte Debatte über die Legitimation und Zielsetzung von Evaluationsverfahren geführt, wobei staatlicher Kontrollanspruch im Namen des Verbraucherschutz einerseits und Hochschulautonomie zur Entwicklung einer auf die eigene Institution passenden Qualitätskultur andererseits gegeneinander in Stellung gebracht werden. Zum anderen wird auf rein praktischer Ebene eingewandt, dass die Überprüfung auf Programmebene zu aufwändig sei und 4 Allerdings ist dieser Zusammenhang in den 16 Bundesländern nicht einheitlich geregelt: Teilweise ist die Akkreditierung zusätzlich zur staatlichen Genehmigung erforderlich, teilweise tritt sie an ihre Stelle; auch ist unterschiedlich, ob die Akkreditierung die Voraussetzung für die Aufnahme des Studienbetriebs darstellt oder ob die Akkreditierung erst im Laufe einer gewissen Frist vorliegen muss. 5 Vgl. die neu (zusammen)gefassten Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. Beschluss des Akkreditierungsrates vom Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um eine redaktionelle Überarbeitung bestehender Regeln; eine wesentliche Neuerung betrifft allerdings den zuletzt genannten Punkt: Eine Veröffentlichung des Gutachterberichts war bislang nicht erforderlich (vgl. Interview 2). 6 Vgl. jüngst das recht polemische Interview mit Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), vom ; konstruktiver setzt sich das Positionspapier des CHE mit dem deutschen Akkreditierungssystem und den Chancen zur Weiterentwicklung auseinander (vgl. Nickel, 2006). 9
12 die Kapazitäten des Akkreditierungssystems (zum Beispiel durch die Limitation an Gutachtern) nicht ausreichen würden, um die Vielzahl an neuen oder umgestellten Studiengänge in angemessener Zeit zu überprüfen. Neben dem Akkreditierungsstau wird auch beklagt, dass die Hochschulen für die Kosten der Akkreditierung selbst aufkommen müssen, die Verfahren stark bürokratisiert seien und ministerielle Genehmigungsprozesse teilweise parallel zum Akkreditierungsverfahren fortbestehen. Um die Effizienz des Systems zu steigern, sind bereits verschiedene Weiterentwicklungen bzw. Modifikationen der klassischen Programmakkreditierung erfolgt: Mit der so genannten Cluster- oder Bündelakkreditierung haben Hochschulen die Möglichkeit, fachlich verwandte Programme in einem kombinierten Verfahren akkreditierten zu lassen. Durch die ressourcensparende Begutachtung mehrerer Programme, die nur eine Vor-Ort-Begehung vorsieht, kann der Kosten- und Zeitaufwand entsprechend verringert werden. Eine grundlegende Alternative zur Programmakkreditierung stellt die seit 2008 bestehende Möglichkeit der Systemakkreditierung dar. Gegenstand der Akkreditierung sind hier nicht mehr die Programme einer Hochschule, sondern ihr internes Qualitätssicherungssystem. Mit der Akkreditierung auf dieser Ebene sind zugleich alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert. Allerdings ist hier auch die Begutachtung von Programmen integraler Bestandteil des Verfahrens. Den Vorgaben des Akkreditierungsrates zufolge beinhaltet das Verfahren der Systemakkreditierung zwei Vor- Ort-Begehungen, eine Programmstichprobe und eine Merkmalsstichprobe. Die Merkmalsstichprobe bezieht sich auf alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule und erfordert eine vergleichende Untersuchung relevanter Merkmale der Studienganggestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung; dies kann zum Beispiel das Modularisierungskonzept der Hochschule, das System der Vergabe von ECTS-Punkten, das Prüfungssystem oder die Studienorganisation betreffen. Neben den allgemeinen Regeln zur Akkreditierung von Studiengängen hat der Akkreditierungsrat darüber hinaus besondere Regeln für spezifische Arten von Studiengängen erlassen. Hierzu zählen neben Kombinations- oder Intensivstudiengängen auch so genannte Studiengänge mit Doppeldiplomabschlüssen und joint degrees (Akkreditierungsrat 2009). Schwierigkeiten mit der Akkreditierung von eben solchen Studiengängen war Thema der Umfrage des Akkreditierungsrates, die in diesem Praxisprojekt ausgewertet wurde. 2.2 Typologie und Merkmale transnationaler Studiengänge Wiederholt ist festgestellt worden, dass die Begriffe, die zur Bezeichnung von Joint Degree Programmen verwendet werden, mehrdeutig bzw. dass die Unterschiede der verschiedenen Kooperationsformen und Programmtypen nicht immer klar zu definieren seien (vgl. Rauhvargers/Tauch, 2002, S. 29; Nickel et al. 2009, S. 28). Im Deutschen wird eine Vielfalt von Begriffen verwendet, die von internationalen oder transnationalen Studiengängen, über integrierte oder integrative Studiengänge bis zu Doppelabschluss- oder Doppeldiplomprogramme reichen; häufig werden auch die englischen Begriffe im Deutschen verwendet, wenn etwa von Joint oder Double Degrees oder Joint Programmes die Rede ist letzteres ist übrigens auch in der Umfrage des Akkreditierungsrates der Fall. In diesem Praxisprojekt wird 10
13 in der Regel von transnationalen Studiengängen gesprochen, um hierdurch den Charakter der grenzüberschreitenden und kooperativen Durchführung von Programmen zu betonen. Hierunter sind solche Studiengänge zu verstehen, die mindestens von zwei Hochschulen aus zwei unterschiedlichen Staaten gemeinsam angeboten werden. Internationale Studiengänge oder Programme dagegen können auch aufgrund ihres thematischen Bezugs, der Sprache oder der ausländischen Teilnehmer international ausgerichtet sein, ohne dass damit notwendigerweise eine Studiengangskooperation zwischen zwei oder mehr Hochschulen verbunden sein muss. Gemeinsame Studiengänge hingegen lassen offen, ob es sich hierbei um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit handelt. Mit den Begriffen Joint oder Double Degrees erscheint eine terminologische Verengung im Hinblick auf die Vergabe von Abschlüsse zu bestehen, wenngleich damit gewissermaßen der Kern der Probleme bei der Konzeption und Durchführung transnationaler Studiengänge berührt wird. Die Frage der Akkreditierung stellt sich allerdings unabhängig davon, ob bei transnationalen Studiengängen ein gemeinsamer, ein doppelter oder nur ein nationaler Abschluss verliehen wird. Entsprechend ist auch in der (bewusst) sehr weit gefassten Definition von Joint Degrees, wie sie dem Zusatzdokument des Europarats zum Lissabonner Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulqualifikationen in Europa zugrunde liegt, 7 drei Formen der Vergabe von Abschlüssen enthalten: gemeinsam, doppelt bzw. mehrfach oder einfach; obgleich immer wieder betont wird, dass ein Joint Degree im eigentlichen Sinne nur dann vorliegt, wenn von allen an der Durchführung des Studiengangs beteiligten Hochschulen ein gemeinsames Abschlussdokument, ohne zusätzliche nationale Urkunden, ausgestellt wird (Nickel et al., 2009, S. 32.). 8 Der Mehrwert transnationaler Studiengänge dürfte für die Hochschulen (wie auch für die Studierenden) oftmals genau darin liegen, dass ein gemeinsamer, doppelter bzw. mehrfacher Abschluss verliehen wird. Transnationale Studiengänge sind daher in der Regel darauf ausgerichtet und weisen diesen Charakter entsprechend in der Abschlussurkunde aus, es sei denn, nationale Vorgaben erschweren oder vermeiden dies bzw. rechtliche Gründe sprechen dagegen. Um transnationale Studiengänge im hier verstandenen Sinne von anderen Kooperationsformen zu unterscheiden, soll im Rückgriff auf die Empfehlungen der HRK zur Entwicklung von Doppeldiplomen und gemeinsamen Abschlüssen auf die folgenden Merkmale zurückgegriffen werden: Die Studiengänge werden gemeinsam von den beteiligten Hochschulen entwickelt und/oder anerkannt; 7 A joint degree may be issued as a) a joint diploma in addition to one or more national diplomas, b) a joint diploma issued by the institutions offering the study programme in question without being accompanied by any national diploma or c) one [sic!] or more national diplomas issued officially as the only attestation of the joint qualification in question. (UNESCO/Europarat (2004): Recommendation on the Recognition of Joint Degrees). 8 Dort, wo der Terminus Joint Degrees nicht als Sammelbezeichnung für Studiengänge verwendet wird, die gemeinsam von Hochschulen aus mindestens zwei Ländern angeboten werden, können Joint Degrees im engeren Sinne definiert werden als singuläre Abschlüsse, die gemeinsam von Hochschulen vergeben werden; im Unterscheid dazu kennzeichnen Double Degrees Abschlüsse, bei denen die Hochschulen zwei oder mehrere nationale Grade (double bzw. multiple degrees) vergeben (vgl. Herrmann 2009). 11
14 Studierende aus der einen Hochschule studieren Teile des Studienprogramms an der anderen Hochschule; Die Dauer der Studienaufenthalte an den beiden Einrichtungen sind von vergleichbarer Länge; Studienabschnitte und Examina, die an der einen Hochschule erbracht wurden, werden automatisch und vollständig von der anderen Hochschule anerkannt; Hochschullehrer der einen Hochschule unterrichten auch an der anderen Hochschule, arbeiten das Curriculum gemeinsam aus und bilden gemeinsame Kommissionen für Zulassung und Prüfungen. (HRK, 2005). Darüber hinaus können zwei grundlegende Modelle von transnationalen Studiengängen (bzw. Joint Degrees im weiteren Sinne) unterschieden werden, je nachdem ob (1) die Partner nur bestimmte unselbständige Teile des Programms anbieten und die Studierenden einer Kohorte das Programm an unterschiedlichen Standorten gemeinsam absolvieren oder ob (2) zwei oder mehr eigenständige Studiengänge von kooperierenden Hochschulen parallel angeboten werden und Studierende im Rahmen eines organisierten Austauschs den Auslandsaufenthalt an einem oder mehreren Standorten flexibel gestalten können. Im Anschluss an die Studie des CHE zu Joint Degrees im europäischen Hochschulraum kann im ersten Fall vom so genannten Rotationsmodell und im zweiten Fall vom Synchronisationsmodell gesprochen werden (Nickel et. al., 2009, S. 29f.). Ob und inwieweit für das Synchronisationsmodell, sofern lediglich einer kleinen Gruppe von Studierenden ermöglicht wird, ein Doppelabschluss zu erwerben, 9 eine Akkreditierung des Programms nach deutschen Richtlinien erforderlich ist, wenn bereits das nationale Programm akkreditiert ist, ist nicht ganz einfach zu beantworten. 2.3 Bedeutung von Joint und Double Degrees im Europäischen Hochschulraum Im Rahmen des Bologna Prozesses wird die Durchführung transnationaler Studiengänge und die Verleihung gemeinsamer Abschlüsse als ein wichtiger Baustein zu Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes angesehen: Joint Degrees sollen in besonderer Weise die Herstellung der Konvergenz zwischen den Hochschulsystemen der Bologna- Staaten fördern. Als bottom up-instrument, welches von den Hochschulen selber entwickelt und umgesetzt wird, soll es das interkulturelle Verständnis stärken und die Hochschulen in den Bologna-Staaten näher zusammenrücken lassen (Nickel et al., 2009, S.27). Dies belegen die jeweiligen Erklärungen der Bologna-Ministertreffen, in denen zum einen die besondere Bedeutung von Joint Degrees hervorgehoben (Prag 2001), zum anderen wiederholt Fortschritte angemahnt wurden, um bestehende Hindernisse bei der Anerkennung von Abschlüssen (Bergen 2005) zu beseitigen bzw. die gegenseitige Akkreditierungsentscheidungen zu erleichtern (London 2008) Diese Form von transnationalen Studiengängen werden teilweise auch als integrative Double Degree- Programme bezeichnet (vgl. Herrmann, 2009). 10 Vgl. hierzu Friedrich (2006) bzw. Hopbach (2008). 12
15 Verschiedene Initiativen auf europäischer Ebene, nicht zuletzt das Erasmus Mundus Programm 11, fördern die transnationale Kooperation von Hochschulen als eine Möglichkeit, die Mobilität von Studierenden zu stärken und institutionell in den Studienprogrammen zu verankern. Schwierigkeiten bei der Genehmigung bzw. Akkreditierung solcher transnationalen Programme bestehen jedoch weiterhin, insbesondere im Hinblick auf die nationalen Gesetzeslagen. So verstößt beispielsweise in einigen Ländern, wie in den Niederlanden, die Verleihung von gemeinsamen Abschlüssen gegen gesetzliche Bestimmungen; 12 in anderen Ländern existieren einschränkende Bedingungen, zum Beispiel in der Form, dass mindestens die Hälfte der Kreditpunkte an der Grad verleihenden Hochschule vergeben werden müssen (vgl. Schüle 2006, S. 16). Die Akkreditierung von transnationalen Studiengängen steht vor der Schwierigkeit, dass diese in der Regel in allen Sitzländern der Kooperationspartner akkreditiert und dabei auf nationaler Ebene unterschiedliche, teilweise divergierende nationale Vorgaben eingehalten werden müssen. Hierbei erweist sich insbesondere die Frage der Anerkennung von Abschlüssen als problematisch. Bei Doppelabschlüssen müsste die für die Genehmigung oder Akkreditierung der Studiengänge zuständige Einrichtung das Programm dahingehend begutachten, ob die Voraussetzungen zur Vergabe des nationalen Abschlusses erfüllt sind. In der Regel werden zwei getrennte Akkreditierungsverfahren durchgeführt; eine Überprüfung, ob das Programm auch die auf der ausländischen Partnerseite geltenden Anforderungen erfüllt, ist somit nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Fall eines gemeinsamen Abschlusses ist die rechtliche Situation oftmals schwierig. Wie erläutert, werden in einigen Ländern Joint Degrees nicht anerkannt. Vor diesem Hintergrund ist bereits die Empfehlung von Regierungsseite an Hochschulen ausgesprochen worden, nicht auf die Verleihung eines nationalen Abschlussgrades zu verzichten: In order to safeguard the student s legal protection, a joint degree should be arranged so that the degree obtained by the student belongs to at least one country's official degree system. 13 Hier sind in jedem Fall sorgfältige Abstimmungen zwischen den beteiligten Hochschulen unter möglichst frühzeitiger Beteiligung der für die Akkreditierung zuständigen Einrichtungen erforderlich. Die Art des Abschlusses wirkt sich allerdings nicht notwendigerweise darauf aus, ob ein grenzüberschreitendes Akkreditierungsverfahren angezeigt ist oder nicht, wie Schüle (2006) in seiner Unterscheidung von Akkreditierungen bei Joint bzw. Double Degrees nahe legt. 14 In Deutschland ist es im Hinblick auf die Akkreditierungsanforderungen unerheblich, in welcher Form die Abschlüsse vergeben werden (vgl. Interview 1, S. 3). Unabhängig von dem jeweili- 11 Im Erasmus Mundus Programm, das 2004 von der EU aufgelegt wurde, wird die Einrichtung von im strengen Wortsinn zu verstehenden Joint oder Double Degrees zugleich als Voraussetzung der Förderung definiert. Vgl. den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003: Erasmus Mundus Masterstudiengänge ermöglichen den Studierenden die Erlangung eines zweiten oder dritten akademischen Grads, das heißt, sie führen zu einem gemeinsamen, doppelten oder mehrfachen Abschluss, der von den teilnehmenden Einrichtungen verliehen und von den Mitgliedstaaten anerkannt oder akkreditiert wird. 12 Vgl. Nickel et al. 2009, S Vgl. Ministry of Education (Finland), Development of International Joint Degrees and Double Degrees: Recommendations of the Ministry of Education, 11 May 2004, zitiert nach Schüle (2006), S Vgl. Schüle 2006, S
16 gen Modell des transnationalen Studiengangs wird vom Akkreditierungsrat die Kooperation zwischen den im In- und Ausland beteiligten Agenturen empfohlen; 15 auch ist es für alle Formen von internationalen Studiengängen erforderlich, dass der Studiengang stets als Ganzes, also auch unter Einschluss des Teils oder der Teile, die an ausländischen Standorten angeboten werden, zu begutachten ist (vgl. Interview 2, S. 8). Dies scheint allerdings nicht immer und überall gängige Praxis zu sein Akkreditierung von transnationalen Studienprogramme in Deutschland Bei der Einrichtung und Akkreditierung von transnationalen Studiengängen stellen sich zusammenfassend betrachtet zwei grundlegende Fragen: 1. Wie wird die Anerkennung von Abschlüssen geregelt? Dürfen zwei oder mehr Abschlüsse verliehen werden und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Hiervon hängt von Beginn an ab, ob das gemeinsame Programm als Joint oder Double Degree konzipiert werden soll oder ob unter Umständen nur ein nationaler Abschluss verliehen werden kann. 2. Wer ist für die Akkreditierung bzw. die externe Qualitätssicherung zuständig? Welche Vorgaben bestehen jeweils auf nationaler Ebene und wie lassen sich diese in Einklang bringen? Ist es sinnvoll oder überhaupt möglich ein transnationales Akkreditierungsverfahren in Kooperation von Akkreditierungseinrichtungen im In- und Ausland durchzuführen oder sollten die Verfahren getrennt verlaufen? In Deutschland gilt zunächst, dass das Siegel des Akkreditierungsrates nur dann vergeben werden kann, wenn eine deutsche Hochschule gradverleihend ist. Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss des Akkreditierungsrates von 2005 festgelegt, dass zwei Grade oder ein gemeinsamer Abschluss nur dann verliehen werden können, wenn das Studium inhaltlich und organisatorisch so ausgestaltet ist, dass eine echte Zusatzqualifikation erworben wird und dies auch im Diploma supplement verdeutlicht wird. (Akkreditierungsrat 2005) Dies ist dann gegeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Der Studiengang wird von der deutschen und der ausländischen Hochschule gemeinsam (in der Regel im Rahmen eines Partnerschaftsabkommens) durchgeführt. Zwischen den beteiligten Hochschulen ist ein festes Ausbildungsprogramm vereinbart. Jede der beteiligten Hochschulen führt einen ins Gewicht fallenden Anteil der Ausbildung durch. Zwischen den Partnerhochschulen gibt es ein abgestimmtes Prüfungsverfahren. Die Ausbildung gewährleistet insgesamt, dass das Niveau des zu verleihenden deutschen Grades erreicht wird (ebd.) Vgl. den Beschluss von 2005 zur Akkreditierung von Studiengängen mit Doppeldiplomabschlüssen und joint degrees: Der Akkreditierungsrat empfiehlt den Agenturen, in den Akkreditierungsverfahren auf Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung in den anderen beteiligten Ländern zurückzugreifen und ein mit ausländischen Agenturen gemeinsam organisiertes Verfahren durchzuführen. Der Akkreditierungsrat wird in den bestehenden europäischen Netzwerken auf die Wichtigkeit, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, hinweisen und die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungsbescheiden anstreben. 16 Schüle (2006), S Im Zeitraum der Durchführung des Praxisprojektes sind die Regelungen aus dem Jahre 2005 durch die Beschlüsse zur Akkreditierung von Studiengängen im Dezember 2009 ersetzt worden. Auf die entsprechenden 14
17 Im Hinblick auf das Design des Akkreditierungsverfahrens, bestehen nach derzeitiger Praxis zwei Optionen: 1. Die beteiligten Hochschulen beantragen unabhängig voneinander jeweils eine nationale Akkreditierung. Dies hat zwar den Vorteil, dass so den nationalen Vorgaben optimal Rechnung getragen werden kann; birgt aber zugleich die Gefahr, dass widersprechende Akkreditierungsentscheidungen getroffen werden oder Auflagen definiert werden, die schwer oder gar nicht umgesetzt werden können. 2. Die Akkreditierungsagenturen kooperieren in einem grenzüberschreitenden Akkreditierungsverfahren und führen das Verfahren gemeinsam durch. Zwar kann durch die Umgehung von zwei getrennten Verfahren der Aufwand reduziert werden; eine grenzüberschreitende Kooperation schützt allerdings nicht davor, dass nicht doch nationale Vorgaben einer Anerkennung der gemeinsamen Akkreditierungsentscheidung im Wege stehen (vgl. Herrmann, 2009). Darüber hinaus besteht zumindest in der Theorie die dritte Möglichkeit, dass nur noch ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird und die Entscheidung der zuständigen Akkreditierungseinrichtung dann auf der Seite der beteiligten Partnerhochschulen anerkannt wird. Zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungsentscheidungen gibt es auf europäischer Ebene und in der Kooperation der Akkreditierungsagenturen untereinander verschiedene Initiativen (ECA, EQAR); gleichwohl scheitert ein entsprechender Anerkennungsautomatismus an nationalen Widerständen. In Bezug auf die Kriterien, die für die Akkreditierung transnationaler Studiengänge in Deutschland gelten, ist festzustellen, dass hier grundsätzlich dieselben nationalen Anforderungen gelten wie für alle anderen Bachelor- und Masterstudiengänge auch. Dies bezieht sich zum einen auf die studiengangsbezogenen Vorgaben wie sie etwa in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK niedergelegt sind, zum anderen auf die Art der Durchführung der Verfahren. Dennoch hatte der Akkreditierungsrat angesichts dessen, dass bei transnationalen Studiengängen eine Kompatibilität der nationalen Vorgaben schwer zu erreichen ist, in seinem Beschluss von 2005 darauf hingewiesen, dass bei der Akkreditierung von gemeinsamen Studienprogrammen die Anerkennung der Diversität der Ansätze in den verschiedenen Ländern maßgeblich sein sollte (Akkreditierungsrat 2005). Bevor im nächsten Abschnitt die Ergebnisse der Umfrage des Akkreditierungsrates ausgewertet werden, soll zuvor noch der derzeitige Stand der Akkreditierung von transnationalen Studiengängen in Deutschland betrachtet werden. Hierzu wurden die Daten des HRK- Hochschulkompasses ( herangezogen. Insgesamt sind in Deutschland 844 Internationale Studiengänge verzeichnet, wobei 757 als Bachelor- bzw. Masterstudiengang angeboten werden. Von diesen sind 59% akkreditiert, womit im Vergleich zu der Gruppe der Studiengänge insgesamt (54%) sogar ein leicht höherer Anteil von akkreditierten internationalen Studiengängen zu verzeichnen ist. Konzentriert man sich auf Änderungen wird weiter unten, im Zusammenhang mit der Diskussion der Ergebnisse der Auswertung der Umfrage des Akkreditierungsrates, eingegangen (Abschnitt 4, S. 30ff.). 15
18 die internationalen Studiengänge mit Doppelabschluss, so sinkt die Akkreditierungsquote leicht auf insgesamt 51%. Tab. 1 Studiengänge mit Internationalem Doppelabschluss Internationale Studiengänge Gesamt Studiengänge Gesamt Akkreditierung Ja % Ja % Ja % Bachelor % % % Master % % % GESAMT % % % Grundständig % % % Weiterführend % % % GESAMT % % % Eine grundlegende Schwierigkeit bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Angaben, die von den Hochschulen selbst vorgenommen werden, ergibt sich allerdings zum einen dadurch, dass nicht klar definiert ist, unter welchen Voraussetzungen ein Studiengang als internationaler Studiengang zu klassifizieren ist (siehe hierzu Abschnitt 2.2) und welche Akkreditierungsanforderungen diesbezüglich bestehen; zum anderen scheint unter den Hochschulen die Ansicht verbreitet zu sein, dass ein transnationaler Studiengang, der aus einem nationalen Programm hervorgegangen ist, nicht akkreditiert werden muss, wenn bereits das nationale Mutterprogramm akkreditiert worden ist. Dies lässt sich entsprechend aus den Rückmeldungen der Hochschulen entnehmen, die im Rahmen der Umfrage des Akkreditierungsrates vorliegen. Insofern ist zu konstatieren, dass in Bezug auf den Akkreditierungsstatus von transnationalen Studiengängen in Deutschland kein verlässliches Zahlenmaterial vorliegt. Es ist aber aus den oben genannten Gründen davon auszugehen, dass der Anteil der Studiengänge, die unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaft als transnationale Programme (Joint Programmes) akkreditiert sind, weit unter dem prozentualen Anteil von 51% bzw. 59% liegt, welcher aus den entsprechenden Angaben der Hochschulen resultiert. 3. Auswertung der empirischen Ergebnisse 3.1 Hintergrund und Anlass der Umfrage Die Probleme bei der Akkreditierung transnationaler Studiengänge, die insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Anerkennung von Abschlüssen und Verfahren der externen Qualitätssicherung bestehen, sind bereits auf europäischer Ebene in entsprechenden Studien und Projekten identifiziert und in den offiziellen Dokumenten zum Bologna-Prozess zum Anlass genommen worden, um in den Signatarstaaten auf entsprechende Verbesserungsmaßnahmen hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat sich auch der deutsche Akkreditierungsrat in seiner Zuständigkeit für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung sowie für die Anerkennung von Akkreditierungen durch ausländische Einrichtun- 16
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