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1 softwarepark ~ haqenberq Vereinbarung betreffend Softwarepark Hagenberg zwischen Land Oberösterreich Johannes Kepler Universität Linz (JKU) Gemeinde Hagenberg Raiffeisenlandesbank Oberösterreich ii lxiraiffeisen J O H A ~%\ ~ E~~m~ LI NZ Landesbank Netzw erk für FotSC~U"9. lehre und Pruil 0 b e f Ö s t e r r e i [ h

2 1 Präambel Der Softwarepark Hagenberg wurde 1987 von Univ.-Prof. Dr. Bruno Buchberger konzipiert und initiiert und dann unter seiner Leitung nach seinem Konzept mit zahlreichen Partnern aus dem öffentlichen und privaten Bereich aufgebaut. o Das Konzept und die schrittweise Realisierung des Softwareparks war und ist die Antwort auf den 1987 durch LH Dr. Josef Ratzenböck formulierten Wunsch des Landes Oberösterreich, dass durch die Ansiedlung des Forschungsinstituts RISC (Research Institute for Symbolic Computation) der Johannes Kepler Universität Linz im Schloss Hagenberg ein Wirtschaftsimpuls für die Region um Hagenberg entstehen möge. o Auf Basis dieses Konzepts wurde das RISC in der Person von Univ.-Prof. Dr. Bruno Buchberger durch das Land Oberösterreich mit dem Aufbau und der Leitung des Softwarepark Hagenberg im Gemeindegebiet von Hagenberg betraut. Dieses damalige mündliche Übereinkommen zwischen Land Oberösterreich, Johannes Kepler Universität Linz (RISC) und Gemeinde Hagenberg ist auch heute noch die Basis für Struktur, Organisation und Identität des Softwa re pa rk Hagenberg. In einem frühen Stadium der Entwicklung des Softwarepark Hagenberg ist dann die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich als vierter Partner hinzugetreten, der durch eine weit in die Zukunft reichende Investition in Grundstücksicherung und Realitätenentwicklung die langfristige Realisierung der in dem Konzept vorgesehenen Strukturen und Einrichtungen als Leitinvestor möglich gemacht hat und möglich macht. Der Softwarepark Hagenberg wurde in rund 20 Jahren zum führenden Technologiepark Österreichs auf dem Gebiet der Informatik und Softwaretechnologie 2

3 ausgebaut. Eine Besonderheit des Softwareparks Hagenberg liegt in der engen Vernetzung von Grundlagenforschung, angewandter Forschung, Lehre und Ausbildung und IKT-Unternehmen. Der Softwarepark Hagenberg ist heute Sitz von 8 universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Fachhochschule mit rund Studenten und von 46 Unternehmen. Insgesamt sind zurzeit fast Personen im Softwarepark beschäftigt. { ) 2 Ziel der Vereinbarung Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, aufbauend auf dem damaligen Übereinkommen.n --../ >- das Land Oberösterreich, die Johannes Kepler Universität Linz, die Gemeinde Hagenberg und die Raiffeisenlandesbank OÖ. als die vier wesentlichen Partner des Softwarepark Hagenberg für die Zukunft zu bestätigen und ein gemeinsames Verständnis des Konzepts und der Rolle des Softwarepark Hagenberg zu formulieren, >- die Organisationsform und Identität des Softwarepark Hagenberg unabhängig von den handelnden Personen zu machen, >- dem Softwarepark Hagenberg eine langfristig stabile, flexible, kreative und auf Wachstum ausgerichtete Entwicklung zu garantieren >- und für alle anderen derzeit und in Zukunft in die Entwicklung des Softwarepark Hagenberg involvierten Partner einen definierten Andockpunkt für Kooperationsübereinkommen zu schaffen. 3

4 3 Das Konzept des Softwareparks Hagenberg Die unterzeichnenden Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die wesentlichen Bestandteile des Konzepts des Softwarepark Hagenberg von Anfang an waren und weiterhin sind: o ~ Der Softwarepark Hagenberg ist ein Technologiepark, der sich auf das Thema Software in einem umfassenden Sinn (von den mathematisch / logischen bis zu den technischen Aspekten) konzentriert. ~ Die Einrichtungen im Softwarepark Hagenberg sollen dazu beitragen, das Thema Software in all seinen Aspekten (das sind im Wesentlichen Forschung, Wirtschaft und Ausbildung) möglichst umfassend abzudecken. Die Interaktion zwischen den Aspekten ist ein wesentliches Ziel und eine Quelle für die Kompetenz des S oftwa re pa rk Hage nberg. ~ Die Einrichtungen im Softwarepark Hagenberg sollen dazu beitragen, jeden Aspekt des Themas Software auf möglichst allen Ebenen zu realisieren: ü - das sind in der Forschung z. B. die Ebenen der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der präkompetitiven Produktentwicklung ; - das sind im Bereich der Wirtschaft z. B. die Produktentwicklung, die kundenspezifische Softwareentwicklung, der Vertrieb, das Marketing, die Beratung, die Kundenschulung, die Mitarbeiterschulung, sowie die Bereitstellung von Kapital zur Firmenentwicklung; - das sind in der Ausbildung z. B. die Ebenen der Postdoc- und PhD Ausbildung, des Uni- und Fachhochschul-Diploms / Masters / Bakkalaureats, der Firmenschulungen, der Erwachsenenbildung und der Ausbildung im Sekundarbereich. 4

5 ~ Der Standort des Softwarepark Hagenberg ist die Geme inde Hagenberg im Mühlviertel, Oberösterreich. ~ Die für den Softwarepark Hagenberg nötigen und wünschenswerten - Infrastruktureinrichtungen (Bürogebäude, Studentenheime, Hotels und Gästehäuser, Sporteinrichtungen, gastronomische Einrichtungen etc.) sind ein integraler Bestandteil des Softwarepark Hagenberg, dem genauso wie den Interaktionen zwischen den Aspekten Forschung, Ausbildung und Wirtschaft das gemeinsame Interesse aller am Softwarepa rk Hagenberg beteiligten Partner gilt. ~ Das gemeinsame Anliegen der Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie der Firmen im Softwarepark Hagenberg ist hohe Qualität in allen Bereichen, sodass die Marke Softwarepark Hagenberg sowohl Resultat gemeinsamer Arbeit als auch umgekehrt ein Markenvorteil aller im Softwarepark Hagenberg vereinigten Einrichtungen und Firmen ist. Der Softwarepark Hagenbl7rg soll in einigen Software-relevanten Forschungsbe reichen Weltklasse-Niveau erreichen, auf dem Gebiet Software sowohl national als auch international eine führende Ausbildungsinstitution werden und für die österreichische Wirtschaft der wichtigste Ansprechpartner in der Zukunftsbranche Software sein. ~ Der Softwarepark Hagenberg ist ein erfolgreiches PPP-Modell und es soll auch in Zukunft versucht werden, private Partner für Investitionen zu gewinnen. 4 Der Name Softwarepark Hagenberg Der Begriff Softwarepark war 1987 weltweit noch nirgends in Verwendung und wurde 1987 von Univ.-Prof. Dr. Bruno Buchberger für den geplanten 5

6 Technologiepark erstmalig eingeführt. Insbesondere war und ist auch der Name Softwarepark Hagenberg eine Bezeichnung, die von Univ-Prot, Dr. Bruno Buchberger eingeführt und ausschließlich für den am Standort Hagenberg nach obigem Konzept geplanten Technologiepark vorgesehen und mit diesem Konzept in seiner Ganzheit und mit dem Standort untrennbar verbunden wurde. Die Bezeichnung Softwarepark und der Name Softwarepark Hagenberg wurden dementsprechend seit 1987 in zahlreichen Präsentationen, Broschüren und Publikationen etc. von Univ. Prof. Dr. Bruno Buchberge r und dann in der Korrespon denz, in der Presse und anderen Texten in exakt diesem Sinne verwendet. Der Name Softwarepark Hagenberg ist also zunächst geistiges Eigentum von Univ.-Prof. Dr. Bruno Buchberger. Die Rechte für den Namen Softwarepark Hagenberg sollen aber nach dem Willen von Univ-Prof. Dr. Bruno Buchberger gemeinsam beim Land Oberösterreich, der Johannes Kepler Universität Linz, der Gemeinde Hagenberg und der Raiffeisenlandesbank OÖ. liegen, wobei die Verwaltung der Namensrechte beim Land Ober österreich liegen soll. Zurzeit ist damit die OÖ. Technologie- und Marketinggesellschaft m.b.h. seitens des Landes Oberösterreich beauftragt. o Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) - HABM am 5. Dezember 2006 eingetragen und im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. Die Gemeinschaftsmarke Nr "Softwarepark Hagenberg" wurde beim 2006/051 am 18. Dezember 2006 veröffentlicht. Die Gemeinschaftsmarke Nr "Softwarepark" wurde am 5. Dezember 2006 beim HABM eingetragen und im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. 2006/050 am 11. Dezember 2006 veröffentlicht (siehe Webseite HABM: Weiters wurde die Marke.Sottwarepark Hagenberg" beim Österreichischen Patentamt unter der Nummer registriert. Die Marke "Softwarepark" wurde ebenfalls beim Österreichischen Patentamt unter der Nummer registriert. 6

7 Die Verwendung des Namens Softwarepark Hagenberg als eine Marke von hoher Reputation soll dementsprechend ausschließlich jenen Einrichtungen und Firmen vorbehalten und umgekehrt all jenen Einrichtungen und Firmen gestattet sein, die mindestens folgende Kriterien ertüllen: >- Standort im Softwarepark Hagenberg >- wesentliche Aktivitäten im Softwarepark Hagenberg >- Tätigkeit im Sinne der Ziele und des Geistes des Softwarepark Hagen berg gemäß dem hier beschriebenen Konzept. Über die Verwendung der Namensrechte entscheidet die Softwarepark-Leitung in Absprache mit den vier Partnern. Der Aufbau des Softwarepark Hagenberg geschah und geschieht in Spiralen, in denen die verschiedenen Aspekte und Facetten des gemeinsamen Themas Software in Interaktion treten. Die Definition von Qualität, Ertolg und Entfaltung mag dabei für die einzelnen Einrichtu.ngen und Firmen im Softwarepark Hagenberg unterschiedlich sein und nicht jede Einrichtung und Firma wird an allen Aspekten und Facetten des Softwarepark Hagenberg mitarbeiten können und wollen. Die Entfaltung der einzelnen Einrichtungen und Firmen im Softwarepark Hagenberg ist aber von dem Geiste getragen, dass die Entfaltung und Entwicklung aller Firmen und Einrichtungen positiv unterstützt und motiviert wird. Das Bekenntnis zu dem hier beschriebenen umfassenden Konzept und dem kooperativen Geist ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erlaubnis, den Namen Softwarepark Hagenberg verwenden zu dürfen. 5 Die Leitung des Softwarepark Hagenberg Der Softwarepark Hagenberg soll von einer Persönlichkeit mit hohem wissenschaftlichen Ruf und entsprechenden Managementfähigkeiten geleitet 7

8 werden. Die Johannes Kepler Universität Linz wird sich bemühen, einen Universitätsprofessor des RISC oder eines anderen Instituts der Johannes Kepler Universität Linz in Hagenberg zu nominieren. Diese Leitungsstruktur hat sich in der Vergangenheit bewährt und ist ein wesentlicher Bestandteil der unverwechselbaren Identität, Qualität und Dynamik des Softwarepark Hagenberg, der zum Unterschied von vielen anderen Technologiezentren im Kern universitäts- und forschungsbasiert ist: o o ~ Alle wesentlichen bestehenden und geplanten Einrichtungen im Softwarepark Hagenberg (der Softwarepark selbst, die Ansiedlung der Firmen, die Errichtung weiterer Institute der Johannes Kepler Universität Linz, die Fachhochschule, das Software Competence Center Hagenberg, das Bundesoberstufenrealgymnasiurn, die International School for Informatics Hagenberg (ISI), Initiativen für Infrastruktur wie die "Neue Mitte", Hotel, Konferenzzentrurn irn Schloss etc.) sind aus den Ideen und Initiativen und der kontinuierlichen Aufbauarbeit der Softwarepark-Leitung entstanden. ~ Die Softwarepark-Leitung durch das RISC hat über all die Jahre dafür gesorgt, dass die Identität des Softwarepark Hagenberg - oft gegen partikuläre Interessen einzelner Partner oder Teileinrichtungen im Softwarepark Hagenberg - in dem umfassenden Sinne, wie er im vorigen Abschnitt dargelegt wurde, bewahrt blieb. ~ Auch die Mittel für die Einrichtung eines Büros für die Leitung des Softwarepark Hagenberg wurden von RISe beim Land Oberösterreich eingeworben. Eine organisatorische Abwicklung dieses Mittelflusses des Landes Oberösterreich über die TMG wurde von Seiten des RISC vorgeschlagen und akzeptiert. Das ändert aber nichts an der einfachen Leitungsstruktur, die ausschließlich auf einem Übereinkommen zwischen Land OÖ. und RISC (Johannes Kepler Universität Linz) basiert. 8

9 Der Softwarepark Hagenberg wird vom Softwarepark-Leiter/in geleitet. Dem/der Leiter/in untersteht das Büro der Leitung. Die Aufgaben des/r Softwarepark-Leiters/in sind: >- Führung der Agenden und die Weiterentwicklung des Softwarepark Hagenberg im Sinne des hier beschriebenen Konzeptes. >- Laufende Information der Partner über die Geschäfte und die Entwicklung des Softwarepark Hagenberg sowie die Entwicklung von Zukunftsplänen, die Einholung der erforderlichen Beschlüsse, insbesondere im Steering Board, und die Vorbereitung der Realisierung der Zukunftspläne. Ein Steering-Board bestehend aus dem/r Leiter/in des Softwarepark Hagenberg und je einem/r Vertreter/in der in diesem Übereinkommen genannten vier Partner begleitet die Entwicklung des Softwarepark Hagenberg, gibt wesentliche Entwicklungslinien vor und steht als Beratungsorgan und Ideengeber für alle strategischen Fragen zur Verfügung. Alle Beschlüsse in diesem Gremium sollen einstimmig gefällt werden. Daneben können nach Bedarf noch andere Gremien für einzelne Aspekte der Entwicklung des Softwarepark Hagenberg eingerichtet werden, z. B. ein Investorengremium oder Mietergremien. 9

10 6 Nutzen, Rechte und Pflichten der vier Partner NUTZEN UND RECHTE FÜR DAS LAND OBERÖSTERREICH Durch die gemeinsamen Bemühungen der unterzeichneten Partner sollen folgende Zielsetzungen erreicht werden: o >- die Rolle des Softwarepark Hagenberg als führendes Technologiezentrum im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere Software, soll weiter ausgebaut werden, >- die Bedeutung des Softwarepark Hagenberg als Motor für die Stärkung und Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region um Hagenberg soll weiter zunehmen, o >- die Rolle des Softwarepark Hagenberg als Vorbild und wichtiger Knoten für die wissenschaftlich I technologisch I wirtschaftliche Entwicklung des Landes Oberösterreich und insbesondere als Knoten im oberösterreichischen (und österreichischen) Technologie- und Bildungsnetzwerk soll gestärkt werden, >- der Softwarepark Hagenberg soll weiterhin und zunehmend ein internationales Aushängeschild für die wissenschaftlich I technologische Leistungsfähigkeit des Landes Oberösterreich sein. 10

11 PFLICHTEN DES LANDES OBERÖSTERREICH Das Land Oberösterreich verpflichtet sich gegenüber den anderen Partnern: ~ die Weiterentwicklung des Softwarepark Hagenberg auf Basis der strategischen Planungen des Landes irn Rahrnen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen, ~ die Ansiedlung bzw. Erweiterung von neuen und bestehenden Unternehmen, F&E- und Infrastruktureinrichtungen im Softwarepark Hag e n be r 9 im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu unterstützen, ~ den laufenden Betrieb des Softwarepark Hagenberg im Rahmen der gegebenen Möglichkeit finanziell bestrnöglich zu unterstützen, ~ und den Software park Ha qenbe r q als gemeinsame Initiative der Johannes Kepler Universität Linz ("Spin-off") und des Leitinvestors Raiffeisenlandesbank OÖ. darzustellen. NUTZEN UND RECHTE DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT L1NZ Die Johannes Kepler Universität Linz hat gemäß der Entstehungsgeschichte und der Leitungsstruktur des Softwarepark Hagenberg das Recht, ~ den Softwarepark Hagenberg als Spin-off der Johannes Kepler Universität Linz zu bezeichnen, ~ und bei der Zuteilung von Räumen für Forschungseinrichtungen (gegen Miete) mit höchster Priorität behandelt zu werden. 11

12 PFLICHTEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT L1NZ Die Johannes Kepler Universität Linz verpflichtet sich, > dafür zu sorgen, dass aus dem Kreis der Professoren/innen am RISe oder an den anderen im Softwarepark Hagenberg tätigen Universitätsinstituten zu jeder Zeit ein/e qualifizierte/r Leiter/in für den Softwarepark Hagenberg mit hohem wissenschaftlichen Ruf und entsprechenden Managementfähigkeiten für ein längerfristiges Engagement zur Verfügung steht, > den Softwarepark Hagenberg als wesentlichen Spin-off der Johannes Kepler Universität Linz und unter Hinweis auf die maßgebliche Förderung des Landes Oberösterreich bei allen passenden Gelegenheiten mitzuvermarkten und > Universitätsinstitute im Bereich Mathematik und Informatik, die im Softwarepark Hagenberg Aktivitäten entfalten (z.b. für den Drittmittelbereich) wollen, bei dieser Absicht zu unterstützen und auch eine gewisse thematische Abgrenzung zwischen den verschiedenen Spin-off Technologieparks der Johannes Kepler Universität Linz zu gewährleisten. NUTZEN UND RECHTE DER GEMEINDE HAGENBERG > Durch den Softwarepark Hagenberg wurden hunderte Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen, die das Angebot an guten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Bewohner der Gemeinde und der Region verbessern. Auch die Infrastruktur der Gemeinde wurde und wird durch den Ausbau des Softwarepark Hagenberg laufend verbessert. 12

13 ~ Durch den Softwarepark Hagenberg wurde Hagenberg Standort für universitäre Einrichtungen, Forschung und High-Tech-Unternehmen. Die anderen Partner anerkennen das Recht der Gemeinde Hagenberg, ~ bei allen wesentlichen Entscheidungen bzgl. der Weiterentwicklung des Softwarepark Hagenberg einbezogen zu werden und ~ sich als Universitätsgemeinde bezeichnen zu dürien. - PFLICHTEN DER GEMEINDE HAGENBERG Die Gemeinde Hagenberg verpflichtet sich, ~ die Weiterentwicklung des Soffwarepark Hagenberg nach besten Kräften zu unterstützen und insbesondere durch entsprechende Beschlüsse im Gemeinderat positiv zu begleiten und dazu auch wie bisher einen finanziellen Beitrag zu leisten, ~ so wie bisher bei der Weiterentwicklung des Softwarepark Hage n be r 9 die infrastrukturellen Grundlagen zu gewährleisten, ~ und durch entsprechende Informationspolitik dafür zu sorgen, dass die Bürger/innen in der Region das Konzept des Softwarepark Hagenberg verstehen, insbesondere die Zielsetzung, dass der Softwarepark Hagenberg auch der VergröBerung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten für die Bürger/innen dient. Mit dem Hinweis, dass der Aufbau des Softwareparks Hagenberg maßgeblich mit Förderungen des Landes Oberösterreich erfolgte. 13

14 NUTZEN UND RECHTE DER RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH Unternehmen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB) sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden in Hagenberg und waren und sind als Projektentwickler und Projektträger im Softwarepark Hagenberg tätig. Durch die Aktivitäten der Softwarepark-Leitung wird die Verwertung der Immobilien der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (Vermietung, Verkauf) unterstützt. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich hatte und hat als Privatinvestor eine wichtige Rolle für die Entwicklung des Softwarepark Hagenberg. Die unterzeichneten Partner anerkennen das Recht der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, ~ bei allen wichtigen Entscheidungen bzgl. der Weiterentwicklung des Softwarepark Hagenberg einbezogen zu werden, ~ das Projekt Softwarepark Hagenberg als ein partnerschaftliches Entwicklungsprojekt der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich unter Hinweis auf die maßgebliche Förderung des Landes Oberösterreich zu vermarkten. PFLICHTEN DER RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH Die Raiffeisenbank Oberösterreich verpflichtet sich, ~ die in Hagenberg erworbenen Liegenschaften, die auf der Basis des hier beschriebenen Konzepts in Bauland umgewandelt wurden, ausschließlich für 14

15 die Zwecke der Entwicklung des Softwarepark Hagenberg zu verwenden. Eine Nutzungsänderung erfolgt nur in Abstimmung mit den Partnern des Softwareparks Hagenberg. ~ den weiteren Ausbau des Softwarepark Hagenberg finanziell bestmöglich zu unterstützen. ~ND OBERÖSTERREICH Landeshauptmann Dr. Josef.. hringer Landesrat KommR Viktor Sigl FÜR DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT L1NZ Rektor o.uni.-prof. Dr. Richard Hagelauer 15

16 FÜR DIE GEMEINDE HAGENBERG Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgeme inde Hagenberg i.m. am 25. September 2007 genehmigt. FÜR DIE RAIFFEISENLANDESBANK OBERÖSTERREICH ~& { UUL Gene kldirektor Dr. Ludwig Scharing r DER GRÜNDER UND LEITER DES SOFTWAREPARKS HAGENBERG / Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Bruno uchberger Hagenberg,..0.'?:..1.? : ;?-~.T.. 16

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