Olympus Europa CODE OF ETHICS & BUSINESS CONDUCT. Verhaltenskodex

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Olympus Europa CODE OF ETHICS & BUSINESS CONDUCT. Verhaltenskodex"

Transkript

1 CODE OF ETHICS & BUSINESS CONDUCT Verhaltenskodex 1

2 VORWORT Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Führungskräfte, als Vertreter der europäischen Olympus Gesellschaften (darunter fallen alle europäischen Gesellschaften, die zur Holding GmbH, der Olympus KeyMed-Gruppe oder zu Olympus Biotech International gehören) sind wir alle dafür verantwortlich, unser Unternehmen auf positive Art und Weise zu gestalten. Dieser Code of Ethics and Business Conduct 1 soll uns dabei helfen, die Werte und Ansichten, die wir gemeinsam vertreten, zu verstehen und als eine Organisation dafür einzustehen. Er enthält viele Richtlinien und soll dabei als Grundlage für Ihre Entscheidungen im täglichen Business dienen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Vorgesetzen, die relevante Corporate Function oder die Abteilung Compliance. Wir bitten alle Mitarbeiter und Führungskräfte, diese Broschüre durchzulesen und mit ihren Vorgesetzten zu diskutieren. Wir lassen uns von den Grundprinzipien der Unternehmensphilosophie "Social IN" und einem starken Bewusstsein für unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft leiten. Als Unternehmen, auf das sich unterschiedliche Menschen aus verschiedenen Kulturen und Wertsystemen verlassen, ist die Olympus-Gruppe bestrebt, Positives für die Gesellschaft zu leisten, indem sie das Leben der Menschen durch die Entwicklung und Lieferung ihrer Produkte und Lösungen verbessert. Die folgenden Social IN Grundprinzipien bilden das Fundament dieses Verhaltenskodex: Die Wahrung ethischer Standards und die Befolgung aller relevanten Gesetze und Richtlinien sind für die Olympus-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. INtegrity (INtegrität in der Gesellschaft) 1. Einhaltung hoher ethischer Standards 2. Achtung der Menschenrechte INnovation (Entwicklung INnovativer Werte) 3. Lieferung innovativer Werte 4. Arbeitsumfeld mit Vitalität INvolvement (Sozial INvolviert) 5. Harmonie mit der Umwelt 6. Beitrag zur Gesellschaft 1/2 2 1 Nachfolgend Verhaltenskodex genannt 2

3 VORWORT Diese Prinzipien richten das Verhalten eines jeden Einzelnen und des Unternehmens an anerkannten internationalen Standards wie dem United Nations Global Compact aus, den die Olympus-Gruppe 2004 unterzeichnet hat. Mit dieser Unterschrift haben wir uns zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Sie umfassen unter anderem die Respektierung der Menschenrechte, das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften, den Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit, die Ablehnung von Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf, die Förderung von Umweltschutz und umweltgerechten Technologien sowie das Vorgehen gegen Korruption, Erpressung und Bestechung. Wir möchten hiermit jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft auffordern, sich aktiv für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Verhaltenskodex einzusetzen. Denn lebendig" wird der vorliegende Verhaltenskodex nur, wenn er im Alltag von jedem Einzelnen konsequent angewendet wird. Jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, im Einklang mit unseren Konzernprinzipien und dem vorliegenden Verhaltenskodex zu agieren. Nur so handeln wir verantwortlich für das Unternehmen und für die Gesellschaft. Die Geschäftsleitung der Holding GmbH Der Verhaltenskodex kann nur ein lebendiges" Dokument von Leitlinien und Vorschriften werden, wenn jeder Einzelne diese konsequent im Alltag anwendet. 2/2 3 3

4 GELTUNGSBEREICH Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeiter und Führungskräfte der europäischen Olympus-Gesellschaften. Seine Prinzipien sind nicht umfassend. Sie liefern jedoch wichtige Informationen im Hinblick auf die Art und Weise, wie Olympus sich als Unternehmen verhält. Lokale oder abteilungsspezifische Richtlinien werden in einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften verwendet, um diese Prinzipien zu ergänzen oder umzusetzen. Internationale Gesetze oder Gepflogenheiten können es erfordern, dass die hier dargestellten Verhaltensweisen angepasst werden müssen. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zur angemessenen Vorgehensweise haben, besprechen Sie die Situation mit Ihrem Vorgesetzten, mit der zuständigen Corporate Function oder mit der Abteilung Compliance. Eine Änderung dieses Verhaltenskodex oder ein Verzicht auf seine Umsetzung muss schriftlich von der Geschäftsleitung der Holding GmbH genehmigt werden. Bitten denken Sie daran, dass eine Nichteinhaltung dieser Richtlinien Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung zur Folge haben kann. Diese Richtlinien sollten Bestandteil Ihrer täglichen Arbeitsroutinen sein. Wenn Sie Unterstützung bei der Anwendung dieser Richtlinien in Ihrer speziellen Situation benötigen, kann Ihr Vorgesetzter oder Manager Ihnen diesbezüglich behilflich sein. In bestimmten Fällen sollten Sie sich eventuell mit der zuständigen Corporate Function in Verbindung setzen, um weiterführende Richtlinien oder Stellungnahmen zu erhalten. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie! Ihr Verständnis dieser Richtlinien trägt dazu bei, dass das Unternehmen sowie alle Mitarbeiter und Führungskräfte ihren Geschäften mit kompromissloser Integrität und Professionalität nachgehen. 4 4

5 FAIRER WETTBEWERB Die Basis unserer Geschäftsbeziehungen ist ein freier und fairer Wettbewerb. Wir lehnen daher Absprachen mit Wettbewerbern in Bezug auf Markt- und Kundenaufteilung, Preise und Produktionsmengen ab und wenden keine unfairen Geschäftspraktiken an. Wir halten uns an die Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Ländern, in denen wir tätig sind. Seit Jahren gehören wir in den Bereichen medizinische Endoskopie und Service für Endoskope zu den Marktführern. Jedem Mitarbeiter muss bewusst sein, dass eine marktbeherrschende Stellung auch Gefahren für das Unternehmen birgt. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt vor, wenn z.b. der Markteintritt anderer Unternehmen verhindert oder der Wettbewerb unterdrückt wird. Die Einschätzung, wann eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, ist häufig vom Einzelfall abhängig. Wenn Zweifel bestehen, ist umgehend Rechtsbeistand einzuholen. Handelsbeschränkungen Verträge, Absprachen oder Vereinbarungen ausdrücklich oder impliziert, formal oder informal zur Beschränkung von Handel oder Wirtschaftsverkehr sind laut gültiger EU- Wettbewerbsgesetze und anderer relevanter Gesetzgebungen untersagt. Wir alle müssen vermeiden, dass auch nur der Anschein einer Beteiligung an Handelsbeschränkungen entsteht. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Compliance. Umgang mit Wettbewerbern Es widerspricht der Politik unseres Unternehmens, Diskussionen oder Gespräche mit einem Wettbewerber in Zusammenhang mit Preisen oder anderen Angelegenheiten zu führen, die Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Hierzu zählen Kosten, Kreditbedingungen, Aufteilung der Märkte, Gebiete, Kunden oder Geschäftssparten. Wir lehnen illegale Absprachen mit Wettbewerbern und jede Form der unfairen Geschäftspraxis ab. 5 5

6 RECHTSTREUE Die Beachtung nationaler und internationaler Gesetze ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, die für ihren Arbeitsbereich geltenden Gesetze konsequent einzuhalten, sich über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand zu halten und Novellierungen gewissenhaft umzusetzen. Olympus trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter über Gesetze, die seinen Arbeitsalltag und das Unternehmen als Ganzes betreffen, entsprechend unterrichtet ist. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, die für ihren Arbeitsbereich geltenden Gesetze konsequent umzusetzen und sich über gesetzliche Änderungen auf dem aktuellen Stand zu halten. 6 6

7 INTEGRITÄT IN DEN BEZIEHUNGEN ZU KUNDEN Die Zufriedenheit unserer Kunden gehört zu unseren Grundprinzipien. Wir unterstützen den Erfolg unserer Kunden durch die Entwicklung und Bereitstellung von wertschöpfenden, qualitativ hochwertigen, bedeutsamen, sicheren und innovativen Lösungen, Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere im medizinischen Bereich sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit unserer Kunden bewusst. Alle Kunden sind fair und ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen Gründen zu behandeln. Mitarbeitern und Führungskräften ist es untersagt, gegenüber Vertragspartnern absichtlich falsche Angaben zu machen. Unsere Kundendaten unterliegen einem besonderen Schutz. Informationen von unseren und über unsere Kunden nutzen wir ausschließlich für interne Zwecke und setzen die entsprechenden internationalen und nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um. Wir behandeln Kunden fair und ohne jede Bevorzugung aus persönlichen Gründen. 7 7

8 EINHALTUNG VON GESETZEN IM EXPORT- UND IMPORTMANAGEMENT Auch im tun wir alles, um die relevanten Bestimmungen (z.b. die Vorschriften des japanischen Ministry of Export, Trade and Industry (METI), das internationale Handelsrecht, das EU-Außenwirtschaftsgesetz, Import- und Exportbestimmungen, Embargos und Boykotte) zu kennen und einzuhalten. Ohne Genehmigung der zuständigen Behörden führt Olympus Stoffe, Produkte und Technologien, die der gesetzlichen Kontrolle unterliegen und einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen, weder aus noch ein. In einigen Sparten müssen wir die EU- Verordnung zum Umgang mit Dual-Use-Produkten einhalten. Wir müssen uns alle bewusst sein, dass wir als Mitarbeiter und Führungskräfte von Olympus dazu verpflichtet sind, unser Wissen über Änderungen von Richtlinien und neuen gesetzlichen Regelungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Wenn Fragen in Bezug auf Aus- und Einfuhrbestimmungen auftauchen, muss umgehend Rechtsbeistand eingeholt werden. 8 8

9 SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Schutz des Unternehmensvermögens Alle Mitarbeiter und Führungskräfte sind für den Schutz des Unternehmensvermögens verantwortlich. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte müssen außerdem die Pflichten von Olympus zum Schutz von Vermögen kennen, das uns von Kunden oder Lieferanten anvertraut wurde, und entsprechend damit umgehen. Zum Unternehmensvermögen gehören materielle Werte, wie etwa Ausstattung und Gebäude, sowie unsere finanziellen Mittel, unser geistiges Eigentum, unsere Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen. Um das Unternehmensvermögen zu schützen, muss es ausreichend gesichert und gegebenenfalls eingeschlossen sein. Diese Vermögenswerte dürfen nicht verkauft, beliehen, verliehen, übertragen oder in einer wertmindernden Weise modifiziert werden, sofern dies nicht geschäftlich ausreichend begründet ist und vom zuständigen Manager genehmigt wurde. Verwendung von Unternehmensressourcen Unternehmensressourcen, einschließlich (ohne jedoch darauf beschränkt zu sein) Barmittel, Personal, Software und Ausrüstung, dürfen nur für legitime geschäftliche Zwecke des Unternehmens verwendet werden. Einige Beispiele: Mitarbeiter und Führungskräfte dürfen keine Geschäftsreisen unternehmen oder Flugtickets zum Höchstpreis erwerben mit dem Ziel, Vielflieger-Meilen oder andere Prämien für private Zwecke zu erhalten. Externe dürfen ohne entsprechende Genehmigung keinen Zugang zu unseren Rechnern haben. Materielles und immaterielles Unternehmensvermögen ist pfleglich zu behandeln und nur zu Geschäftszwecken einzusetzen. 1/3 9 9

10 SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Immaterielle Unternehmenswerte und Geheimnisse Insbesondere die immateriellen Vermögenswerte wie Patente und Technologie- und Verfahrenswissen sind für unseren langfristigen Unternehmenserfolg von außerordentlicher Bedeutung. Dazu gehören (ohne darauf beschränkt zu sein) Informationen, die aus dem unmittelbaren Zugriff auf Rechnersysteme stammen, Informationen, die über Netzwerke übertragen werden, Informationen, die auf tragbaren elektronischen Medien gespeichert werden, und Informationen, die als Hardcopy vorliegen. Erfindungen von Mitarbeitern, Führungskräften oder Dritten für das Unternehmen müssen gegebenenfalls rechtlich geschützt werden. Entsprechend hoch ist auch die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, aber einen hohen Wert für das Unternehmen oder Wettbewerber haben. Dazu zählen strategische Informationen, Informationen über Preise, Produktionsmengen, Lagerbestände, Angebote, Produktionsaufteilungen usw. Jede Tochtergesellschaft muss alle relevanten und geeigneten Schutzvorkehrungen gegen das unbeabsichtigte Bekanntwerden von immateriellen Vermögenswerten treffen. Der Umfang der Schutzmaßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Geschäftsbereich und entsprechenden Geheimhaltungsanforderungen. Unsere Mitarbeiter und Führungskräfte sind ausdrücklich dazu verpflichtet, immaterielle Vermögenswerte und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und mit großer Vorsicht zu behandeln sowie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Auch vertrauliche Informationen von Dritten sind in diesen Maßnahmen eingeschlossen. Immaterielles Vermögen und Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt und Schutzvorkehrungen müssen getroffen werden. 2/

11 SCHUTZ DES UNTERNEHMENSVER- MÖGENS UND VON GEHEIMNISSEN Bei ihrer Einstellung werden alle Mitarbeiter und Führungskräfte auf das Datengeheimnis verpflichtet. Diese Verpflichtung zum Schutz der vertraulichen Informationen und geistigen Eigentumsrechte von Olympus besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort. Nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses müssen Mitarbeiter und Führungskräfte Olympus alle firmeneigenen Materialien oder geschützten Informationen (d.h. Patente, Muster, Daten) zurückgeben und Olympus das Eigentumsrecht an solchen Informationen übertragen. Olympus verlangt, dass jeder Einzelne die persönliche Verantwortung für den Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens, in ihren verschiedensten Formen, vor Verlust, unangemessener Modifikation und Offenlegung gegenüber Personen, die weder befugt sind noch einen Kenntnisbedarf haben, übernimmt. In wenigen Fällen, z.b. bei der Mitarbeit externer Berater, kann die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte erforderlich sein. In diesen Fällen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder ein Non-Disclosure Agreement unterzeichnet werden. Das Management unserer Patente ist zentral geregelt. Wenn Lizenzen vergeben werden, sind Mitarbeiter oder Führungskräfte verpflichtet, Olympus Corporate Quality Management sowie den betreffenden Bereich der jeweiligen europäischen Olympus Gesellschaft einzuschalten. Aufbewahrung von Unterlagen Geschäftliche Dokumente und Unterlagen stellen wichtige Unternehmenswerte dar. Sie enthalten wichtige Daten und Informationen für die Kontinuität unseres Geschäftes sowie Informationen, die zum Schutz unserer Rechte, zum Nachweis und zur Dokumentation von steuerlichen Angelegenheiten und zur Erfüllung anderer Vorschriften benötigt werden. Diese Dokumente und Unterlagen müssen ordnungsgemäß und in gutem Glauben erstellt werden. Es sollen keine Dokumente fiktiver, irreführender oder betrügerischer Natur erstellt werden. Daten und Informationen werden bei Olympus gemäß der rechtlichen Vorschriften aufbewahrt. Gleichzeitig wird die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten durch die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit geregelt. 3/

12 KOMMUNIKATION MIT DEN MEDIEN Public Relations/Presse Olympus setzt sich für eine offene und konsequente Kommunikation mit ein. Für die Weitergabe von unternehmensinternen Informationen an die Medien sind die Abteilung Corporate Communications und die Geschäftsleitung der jeweiligen europäischen Olympus-Gesellschaften zuständig (z.b. Finanzdaten, Informationen über Unfälle und Krisen, Fusionen und Übernahmen oder personelle Veränderungen in der Führungsstruktur). Offizielle öffentliche Bekanntmachungen von Olympus erfolgen ausschließlich über die Abteilung Corporate Communications oder den zuständigen PR-Repräsentanten. Einzelne Mitarbeiter sollten in einem öffentlichen Forum, einschließlich Internet, Online-Dienste und Presse, nicht ohne vorausgehende Genehmigung im Namen von Olympus auf Anfragen antworten, sofern dies nicht zu ihren Aufgaben gehört. Olympus respektiert die Meinungsfreiheit aller Mitarbeiter. Jeder sollte sich aber bewusst sein, dass Meinungen und Stellungnahmen zu Olympus, positive wie negative, den Interessen von Olympus oder den verbundenen Unternehmen schaden können. Mitarbeiter sollten die Rechte und Interessen von Olympus respektieren und die öffentliche Äußerung persönlicher Meinungen sorgfältig abwägen. 1/

13 KOMMUNIKATION MIT DEN MEDIEN Mitarbeiterverhalten im Internet Wenn der Aufgabenbereich von Mitarbeitern eine Beteiligung an öffentlichen Online-Foren verlangt, dürfen Mitarbeiter keinesfalls eine Meinung von Olympus vertreten, sofern sie nicht ausdrücklich von Olympus dazu aufgefordert wurden. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit ihre Eintragung nicht über eine Seite von Olympus vornehmen, sollten sie auf ihre Zugehörigkeit zu Olympus hinweisen. Kommentare sollten nicht über den Kompetenzbereich des jeweiligen Mitarbeiters hinausgehen. Wenn eine Veröffentlichung andere Mitarbeiter bei Olympus betrifft, sollten die Betroffenen vorab davon in Kenntnis gesetzt und einkopiert werden. Mitarbeiter von Olympus sind für ihre privaten Veröffentlichungen im Netz allein verantwortlich, und private Informationen sollten deutlich als solche gekennzeichnet werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie ihre persönliche Meinung äußern, und nicht die Meinung von Olympus. Auch mit diesem Hinweis gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung. Das Verhalten von Mitarbeitern im Netz hat weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen. Mitarbeiter dürfen keinesfalls vertrauliche oder interne Angelegenheiten des Unternehmens oder Informationen, die Insiderinformationen enthalten könnten, oder laufende Verfahren unter Beteiligung von Olympus, unseren Kunden oder unseren Partnern, kommentieren. Die regionalen Vorschriften zum Schutz von Informationen und Kundendaten (z.b. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) gelten auch für soziale Medien. 2/

14 SCHUTZ VON PERSÖNLICHEN DATEN Olympus respektiert die grundsätzlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre gemäß geltender Datenschutzgesetze. Wir erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten nur, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Wir legen daher besonderen Wert auf die organisatorische und technische Absicherung personenbezogener Daten gegen unerlaubten Zugriff. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte erhalten Schulungen zu den geltenden Bestimmungen

15 KEINE VERWENDUNG VON INSIDERINFORMATIONEN, KEINE MARKTMANIPULATION Mitarbeiter oder Führungskräfte haben eventuell Zugang zu Informationen, die sich auf unser Unternehmen oder unser Geschäft beziehen und der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Solche Informationen bezeichnet man als Insiderinformationen. Die Politik bei Olympus besagt, dass Insiderinformationen keinesfalls für unangemessene Zwecke verwendet werden dürfen. Schutz von Insiderinformationen Insiderinformationen dürfen Außenstehenden gegenüber nicht offengelegt werden, außer zum Zwecke der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Börsengeschäfte und wesentliche Insiderinformationen Bestimmte Insiderinformationen werden als wesentlich betrachtet, d.h. es handelt sich um Informationen, die Einfluss auf den Aktienkurs unserer Muttergesellschaft (Olympus Corporation, Japan) haben können. Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte wesentliche Insiderinformationen über das Unternehmen besitzen, ist es ihnen untersagt, mit Firmenaktien oder anderen Finanzinstrumenten zu handeln, bis solche Informationen veröffentlicht werden. Informationen, die wesentlich sein können, sind beispielsweise finanzielle Ergebnisse, Pläne zur Übernahme eines anderen Unternehmens oder geplante Ankündigungen von neuen Produkten. Der Handel mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten basierend auf Insiderinformationen, die Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte sowie die Veranlassung Dritter, mit solchen Finanzinstrumenten zu handeln, sind ebenso untersagt wie eine Beteiligung an Marktmanipulationen. Bestimmte wesentliche Insiderinformationen zum Geschäft des Unternehmens haben keine Auswirkung auf den Kurs seiner Aktien, können aber den Aktienkurs anderer Unternehmen oder den Wert anderer Investitionsmöglichkeiten beeinflussen. Mitarbeiter oder Führungskräfte bei Olympus dürfen solche wesentlichen Insiderinformationen nicht einsetzen, um sich einen persönlichen finanziellen Vorteil zu sichern oder den Markt zu beeinflussen. Diese Art von Insiderinformationen beinhaltet beispielsweise die Absicht von Olympus, eine große Investition in ein anderes Unternehmen zu tätigen oder ein umfangreiches Geschäft an einen Lieferanten zu vergeben. Wenn es Mitarbeitern oder Führungskräften untersagt ist, zu ihrem Vorteil tätig zu werden (beispielsweise durch Aktienhandel oder Investitionen), gilt dies auch für Transaktionen im Namen Dritter, für die Preisgabe von Insiderinformationen an Dritte oder für die Veranlassung anderer zum Handeln. 1/

16 KEINE VERWENDUNG VON INSIDERINFORMATIONEN, KEINE MARKTMANIPULATION Allen Mitarbeitern und Führungskräften muss bewusst sein, dass die Missachtung der nationalen und internationalen Gesetze zum Insiderhandel ein schweres Vergehen darstellt, das arbeitsrechtliche Konsequenzen, Schadensersatzforderungen und sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Alle Fragen in Zusammenhang mit dieser Art von Transaktionen sollten mit der Abteilung Compliance abgestimmt werden. Für Führungskräfte gelten zusätzliche Bestimmungen. Das gleiche gilt für Mitarbeiter die Zugang zu Insiderinformationen haben. 2/

17 VERMEIDUNG VON INTERESSEN- KONFLIKTEN Für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gilt es, Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und den Interessen des Unternehmens, die sich aus dem Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Dritten ergeben können, konsequent zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die konkrete Situation mit dem Vorgesetzten zu besprechen, um eventuelle Probleme zu identifizieren und gegebenenfalls eine Lösung zu entwickeln. Wenn der Vorgesetzte zu dem Schluss kommt, dass ein Interessenskonflikt vorliegt oder vorliegen könnte, hält der Manager Rücksprache mit der Abteilung Compliance. Die Abteilung Compliance arbeitet mit dem zuständigen Manager zusammen, um festzustellen, ob es sich um einen tatsächlichen oder scheinbaren Interessenskonflikt handelt. Wenn ein Interessenskonflikt besteht, kann es erforderlich werden, den Mitarbeiter zu versetzen oder als Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung von ihm zu verlangen, auf das Interesse zu verzichten oder die Situation zu beheben. Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte die Möglichkeit haben, Einfluss auf die geschäftliche Situation eines Geschäftspartners (z.b. Lieferanten oder Kunden) zu nehmen, müssen sie ihrem Vorgesetzten ihr unmittelbares finanzielles oder eigentumsrechtliches Interesse oder ihre sonstige Kontrolle oder Einflussnahme (z.b. über einen unmittelbaren Familienangehörigen oder einen engen persönlichen Freund) vollständig offenlegen. (Hinweis: finanzielle oder eigentumsrechtliche Interessen beinhalten Investitionen, Besitz von Wertpapieren oder Darlehensverträge). Mitarbeiter oder Führungskräfte, die in ihrer Position Einfluss auf den Einkauf von Materialien oder Dienstleistungen nehmen können, müssen eine formale Erklärung abgeben, wenn ein unmittelbarer Familienangehöriger oder ein enger persönlicher Freund bei einem Geschäftspartner von Olympus beschäftigt ist. Die Politik von Olympus verfolgt nicht das Ziel, die Zusammenarbeit mit Familienmitgliedern oder engen persönlichen Freunden der Mitarbeiter und Führungskräfte als Geschäftspartner zu verhindern. Jeder Einzelne hat selbstverständlich das Recht, seinen beruflichen Werdegang selbst zu bestimmen. Das Unternehmen möchte jedoch gewährleisten, dass keine tatsächliche oder scheinbare Einflussnahme in seinen geschäftlichen Beziehungen als Folge einer solchen Zusammenarbeit erfolgt. Konflikte zwischen privaten Interessen und denen des Unternehmens müssen jederzeit vermieden werden. 1/

18 VERMEIDUNG VON INTERESSEN- KONFLIKTEN Mitarbeiter oder Führungskräfte, die eine gewerbliche Nebentätigkeit aufnehmen wollen, müssen die Personalabteilung informieren. Mitarbeitern und Führungskräften von Olympus ist das Betreiben eines Unternehmens, das mit Olympus oder Konkurrenzunternehmen im Wettbewerb steht, untersagt. Keinesfalls duldet Olympus Nebentätigkeiten für Konkurrenzunternehmen. Nichtsdestotrotz unterstützt Olympus das soziale Engagement seiner Mitarbeiter und Führungskräfte, solange es keinen Interessenskonflikt darstellt. 2/

19 ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Einladungen zu Geschäftsessen und kleine Geschenke sind Gegenstand des Geschäftsalltags. Problematisch sind Einladungen zu Veranstaltungen, die Vergabe von Geschenken oder andere Gefälligkeiten, wenn sie missbräuchlich eingesetzt werden oder es nahe liegt, dass damit Geschäftsentscheidungen beeinflusst und Vorteile erzielt werden sollen. Insbesondere trifft dies auf Kooperationen mit dem öffentlichen Sektor zu. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt Zusammenarbeit mit Organisationen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Hand in diesem Verhaltenskodex. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Geschäftsvereinbarungen in einer komplett unabhängigen und transparenten Art und Weise und in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen sowie unternehmensinternen Regeln und berufsbezogenen Verhaltenskodizes getroffen werden. Die Vergabe oder Annahme von monetären Geschenken wie Geld, finanziellen Gegenwerten oder Wertpapieren ist unter allen Umständen untersagt. Vergabe von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen oder andere Gefälligkeiten Die Anforderungen für die Vergabe von Geschenken oder Einladungen zu Veranstaltungen variieren, je nachdem, ob es sich um ein Geschäft im privaten oder öffentlichen Sektor handelt. Die Bestechung von Kunden, Lieferanten oder anderen Partnern ist strikt verboten. Geschenke, die von Mitarbeitern und Führungskräften von Olympus gemacht werden, dürfen nur von symbolischem Wert sein und sollen die nationale steuerliche Höchstgrenze nicht überschreiten. Ausnahmen, sollten diese angemessen erscheinen, werden immer dokumentiert und durch den zuständigen Geschäftsführer genehmigt. Angemessenes Urteilsvermögen und entsprechende Sensibilität sind erforderlich bei der Berücksichtigung der für den Empfänger geltenden unternehmenseigenen Vorschriften und/oder nationalen Richtlinien für die Entgegennahme von Geschenken und Einladungen zu Veranstaltungen. Darüber hinaus dürfen Einladungen zu Essen und zu Veranstaltungen nur gelegentlich, in einem angemessenen finanziellen Umfang und ohne Aufforderung seitens des Empfängers erfolgen. Die Vergabe, das Angebot oder das Versprechen von Geschenken an einen Regierungsbeamten (z.b. Ministerialbeamte) oder an Mitglieder seiner Familie sind für Mitarbeiter von Olympus strikt verboten. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Compliance. Es muss sichergestellt sein, dass Geschäftsvereinbarungen in einer komplett unabhängigen und transparenten Art und Weise und in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen sowie unternehmensinternen Regeln und berufsbezogenen Verhaltenskodizes getroffen werden. 1/

20 ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Annahme von Geschenken, Einladungen oder andere Gefälligkeiten Mitarbeiter und Führungskräfte dürfen Geschenke oder ähnliche Gefälligkeiten von geringem Wert und auf gelegentlicher Basis annehmen. Selbstverständlich ist es Mitarbeitern von Olympus untersagt, nach Geschenken jeder Art zu fragen. Mitarbeiter, die aufgrund ihrer zahlreichen externen Kontakte regelmäßig Geschenke oder ähnliche Zuwendungen erhalten, sind aufgefordert, diese abzugeben, sobald der Höchstwert von 35 EUR pro Jahr überschritten ist. Wenn die jeweilige jährliche nationale steuerliche Höchstgrenze niedriger als 35 EUR ist, gilt diese Höchstgrenze. Diese Vorschrift trifft für alle Mitarbeiter und Führungskräfte zu, insbesondere zur Weihnachtszeit oder zu anderen großen nationalen Feiertagen. Die gesammelten Geschenke werden gespendet, für wohltätige Zwecke versteigert oder unter den Mitarbeitern verteilt. Jede europäische Olympus-Gesellschaft soll die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vorschrift einleiten. Mitarbeiter und Führungskräfte können Einladungen zu Geschäftsessen und anderen geschäftlichen Veranstaltungen akzeptieren, solange diese von angemessenem Wert und auf gelegentlicher Basis sind. Einladungen von Dritten sollten einem Geschäftszweck dienen und durch den Vorgesetzten genehmigt werden. Reine Incentives sollten nicht akzeptiert werden. Die Vergabe, das Anbieten oder das Versprechen von Geschenken gegenüber einem Regierungsvertreter oder Mitgliedern seiner Familie ist Mitarbeitern von Olympus untersagt. Bestechung und Schmiergelder Mitarbeitern und Führungskräften ist es untersagt, Bestechungsgelder anzubieten oder anzunehmen. Bestechung ist definiert als Vergabe eines Wertgegenstands an eine andere Person mit der Absicht, eine vorteilhafte Behandlung vom Empfänger zu erfahren. Schmiergelder sind Zahlungen in bar oder in Sachleistungen, einschließlich Waren, Dienstleistungen, Nutzung der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens oder Entlastung von Pflichten jeglicher Art, die einem Kunden oder Lieferanten angeboten werden, um eine vorteilhafte Behandlung bei einem Verkauf oder Kauf zu erhalten oder zu honorieren. Bestechungsleistungen und Schmiergelder dürfen weder direkt, noch über einen Dritten angeboten werden, um den Empfänger zu einer Gegenleistung zu verpflichten. 2/

21 ANNAHME UND VERGABE VON GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN Beispiel: Die Bezahlung eines Spediteurs zur Beschleunigung der Zollabfertigung ist nicht akzeptabel, wenn der Zollagent die geltenden Regeln und Vorschriften nicht befolgt und Gelder oder Sachleistungen an einen Regierungsbeamten zu dessen persönlichen Vorteil übergibt. Eine Beschleunigung unter Befolgung der Regeln und Vorschriften und ohne die Bestechung von Beamten ist hingegen zulässig. Diese Grundsätze gelten für jedes Land, in dem wir tätig sind, und auch dann, wenn kulturelle Gepflogenheiten den Austausch von als übliche Geschäftspraxis anerkennen. Die nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption halten wir strikt ein. Fragen zu speziellen Fällen sind an die Abteilung Compliance zu richten. 3/

22 ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN DES GESUNDHEITSWESENS UND DER ÖFFENTLICHEN HAND Geschäfte im Gesundheitswesen sind weltweit streng geregelt, und insbesondere im öffentlichen Sektor gelten restriktive Vorschriften. Gesetzgebung und geschäftliche Gepflogenheiten unterscheiden sich von Land zu Land, und diese Unterschiede erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die europäischen Olympus-Gesellschaften befolgen strikt alle nationalen und internationalen Vorschriften. Relevante Verhaltenskodizes im Bereich der Medizintechnik und im Pharma-Bereich, wie z.b. EUCOMED oder EFPIA, werden ebenfalls befolgt. Die im Folgenden genannten Grundsätze gelten für die Beziehungen von Olympus mit Einzelpersonen (in oder außerhalb von Krankenhäusern, einschließlich, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Ärzte, Krankenpflegepersonal, Techniker und Forschungskoordinatoren) oder Organisationen (wie etwa Krankenhäuser oder Einkaufsgenossenschaften), die unmittelbar oder mittelbar Medizinprodukte von Olympus kaufen, mieten, empfehlen, verwenden, ihren Kauf oder ihre Miete arrangieren oder solche Produkte verschreiben ( Healthcare Professionals ).Diese Prinzipien gelten auch für unsere Zusammenarbeit mit Organisationen der öffentlichen Hand, die nicht im Gesundheitswesen tätig sind, wie beispielsweise staatliche Universitäten. Unsere Beziehung zu unseren Partnern muss unter Anwendung der folgenden im EUCOMED aufgelisteten Grundprinzipien geführt werden: Trennung Die Beziehungen zwischen Industrie und Healthcare Professionals dürfen nicht missbraucht werden, um, über unangemessene oder ungeeignete Vorteile, Einfluss auf Kaufentscheidungen zu nehmen. Solche Beziehungen dürfen auch nicht von Verkaufstransaktionen oder der Verwendung oder Empfehlung von Olympus-Produkten abhängig gemacht werden. Transparenz Die Beziehungen zwischen Industrie und Healthcare Professionals müssen transparent sein und mit nationalen und lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Verhaltenskodizes der jeweiligen Berufsgruppen übereinstimmen. In Ländern, in denen es keine ausdrücklichen Vorschriften gibt, gewährleistet Olympus die angemessene Transparenz durch die Bedingung, dass die Krankenhausverwaltung, der Vorgesetzte des Mitarbeiters im Gesundheitswesen oder andere vor Ort bezeichnete zuständige Behörden vorab vom Zweck und Umfang der Beziehung vollständig in Kenntnis gesetzt werden. 1/

23 ZUSAMMENARBEIT MIT ORGANISATIONEN DES GESUNDHEITSWESENS UND DER ÖFFENTLICHEN HAND Gleichwertigkeit Wenn Healthcare Professionals von Olympus beauftragt werden, eine Dienstleistung für oder im Namen von Olympus zu erbringen, muss die von Olympus gezahlte Vergütung dem Marktpreis für solche Dienstleistungen entsprechen. Dokumentation Beziehungen zwischen Olympus und Healthcare Professionals, wie beispielsweise die Erbringung von Leistungen durch einen Healthcare Professional gegenüber Olympus, müssen durch eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert werden. In der Vereinbarung müssen unter anderem der Zweck der Beziehung, die zu erbringenden Leistungen, die Art der Kostenerstattung sowie die von Olympus zu zahlende Vergütung festgelegt werden. Die durch den Vertrag vorgesehenen Aktivitäten müssen durch Aktivitätsberichte und ähnliche Unterlagen begründet und nachgewiesen werden. Eine adäquate Dokumentation, wie etwa der Vertrag, die dazugehörigen Berichte, Rechnungen usw., muss von Olympus aufbewahrt werden, um den Bedarf an den Dienstleistungen, ihre Erheblichkeit sowie die Angemessenheit der bezahlten Vergütung nachzuweisen. 2/

24 BEZIEHUNGEN ZU LIEFERANTEN, DISTRIBUTOREN UND BEHÖRDEN Wir fühlen uns für den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte verantwortlich vom Produktdesign über die Materialbeschaffung und die Produktion bis zur umweltgerechten Entsorgung. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten und Distributoren, dass sie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs beachten und im Sinne der 10 Prinzipien des United Nations Global Compact im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Verhinderung von Korruption handeln. Lieferanten und Distributoren werden von uns nach objektiven Kriterien ausgewählt. Dies beinhaltet das Einholen von Vergleichsangeboten für Waren, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind, oder für Dienstleistungen wie Werbung, Übersetzung, Beratung und ähnliche Serviceleistungen, die gemäß interner Richtlinien erbracht werden. Dabei gilt unser Grundsatz, dass wir keinesfalls wissentlich Waren und Dienstleistungen von Lieferanten beziehen, auf die Folgendes zutrifft: Vertrieb von unsicheren Produkten und Dienstleistungen, Verstöße gegen geltendes Recht, Anwendung von Kinder- oder Zwangsarbeit sowie die körperliche Züchtigung von Mitarbeitern. Beiden Parteien muss bewusst sein, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zu einer Kündigung der Verträge und/oder Schadensersatzforderungen führen kann, wenn damit eine Schädigung von Olympus einhergeht. In Fällen, in denen ein Distributor sowohl gegen Gesetze als auch den Charakter des Verhaltenskodex absichtlich verstoßen hat und rechtskräftig verurteilt wurde, muss die Geschäftsbeziehung umgehend beendet werden. In vielen Bereichen unterliegt Olympus der Regulierung durch Behörden. Im Umgang mit Behördenvertretern kommunizieren wir grundsätzlich offen und aufrichtig. Zugleich achten wir darauf, dass die rechtmäßigen Interessen von Olympus gewahrt werden. Bei behördlichen Anfragen, die über routinemäßige Informationen hinausgehen, ist grundsätzlich rechtlicher Beistand einzuholen. Keinesfalls sind illegale Zuwendungen an Behörden, illegale Parteispenden, oder illegale Wahlunterstützungen für oder im Namen von Olympus erlaubt. Lieferanten und Distributoren werden von uns nach objektiven Kriterien ausgewählt. Wir erwarten, dass sie die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs beachten und im Sinne der 10 Grundsätze des United Nations Global Compact handeln

25 UMGANG MITEINANDER UND DISKRIMINIERUNGSVERBOT Würde und gegenseitiger Respekt sind die Basis für unseren Umgang miteinander und mit Dritten. Wir erkennen ein allgemeines Verbot der Diskriminierung von Mitarbeitern und Dritten aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, politischer Meinung, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, sozialer Herkunft oder Behinderung an. Belästigungsfreier Arbeitsplatz Olympus verpflichtet sich, einen Arbeitsplatz ohne jede Form der Belästigung anzubieten. Olympus lehnt jede Form der Belästigung von Mitarbeitern durch Manager oder Kollegen mit Nachdruck ab und wird sie nicht tolerieren. Olympus stellt außerdem eine Arbeitsumgebung bereit, die Mitarbeiter vor Belästigung durch Dritte schützt. Wir lehnen jegliche Form der Diskriminierung von Mitarbeitern und Dritten ab. Unter Belästigung verstehen wir ein verbales, physisches und visuelles Verhalten, das eine einschüchternde, beleidigende oder feindliche Arbeitsatmosphäre schafft oder die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Beispiele sind rassistische Aussagen; ethnische oder sexistische Witze; beleidigende Äußerungen, Poster oder Cartoons; Einschüchterungstaktiken; Verbreitung unangemessener Witze oder beleidigende Sprache in s oder über Rechner oder Netzwerke von Olympus; Verwendung pornografischer Materialien oder Software; oder ähnliche Verhaltensweisen. Sexuelle Belästigung beinhaltet Verhaltensweisen, wie etwa die Bitte um sexuelle Gefälligkeiten, unaufgeforderte sexuelle Annäherung oder andere verbale, visuelle oder physische Verhaltensweisen sexueller Art. 1/

26 UMGANG MITEINANDER UND DISKRIMINIERUNGSVERBOT Offene Kommunikation Olympus fördert Leistung, Teamarbeit und Arbeitsergebnisse durch offene Kommunikation. Wir unterstützen Kommunikationsmeetings an allen Standorten, um Mitarbeitern die Gelegenheit einzuräumen, ihre Angelegenheiten mit dem oberen Management zu erörtern. Olympus unterstützt außerdem eine open door Managementpolitik. Mitarbeiter werden ermuntert, Bedenken hinsichtlich ihrer Arbeit mit dem für sie zuständigen Manager zu erörtern. Sollte es sich dabei nicht um den geeigneten handeln, können sie ihre Bedenken dem Manager der zuständigen Corporate Function oder einem Angehörigen des oberen Managements, bis hin zur Geschäftsführung, vortragen. Gewalt am Arbeitsplatz Olympus verfolgt eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf Gewalt. Unter Gewalt verstehen wir körperliche Schädigung anderer, Schieben, Stoßen, Belästigung, Beleidigung, Zwang, Bedrohung mit Waffen sowie das Androhen solcher Aktivitäten oder die Erwähnung der Beteiligung an solchen Aktivitäten. Olympus möchte gewährleisten, dass jeder Einzelne, der mit dem Geschäft in Verbindung steht, einschließlich Mitarbeiter und Kunden, zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hat, durch die Maßnahmen oder das Verhalten von Mitarbeitern und Führungskräften bedroht zu werden. Jeder Mitarbeiter ist dafür zuständig, Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Mitarbeiter können helfen, indem sie Vorfälle am Arbeitsplatz melden, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Kollege in Not ist. Mitarbeiter werden ermuntert, jeden Vorfall zu melden, der eine Verletzung der Grundsätze des Unternehmens darstellen kann, auf deren Basis eine angenehme Arbeitsumgebung geschaffen werden soll. Bedenken können den n gemeldet werden, die im entsprechenden Abschnitt in diesem Dokument genannt sind. Alle Meldungen werden untersucht und alle Angaben vertraulich behandelt. 2/

27 UMWELT, GESUNDHEIT & SICHERHEIT Der verantwortungsvolle und schonende Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist für uns an all unseren Standorten eine Selbstverständlichkeit. Dort, wo wir produzieren, setzen wir auf den Einsatz umweltfreundlicher Technologien und die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte für unsere Kunden. Die Einhaltung der Gesetze zum Umweltschutz sowie hoher interner Standards stellen wir durch die Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Managementsystemen sowie durch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicher. Wir setzen uns für eine deutliche Verringerung der Treibhausemissionen ein, indem wir Energie und eine optimierte Logistik für alle Unternehmensprozesse effizient nutzen. Mitarbeiter und Führungskräfte sollen ein tieferes Verständnis für Fragen der globalen, nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung der Artenvielfalt hervorbringen und die Initiative zum Schutz der Umwelt in ihrem täglichen Leben bei der Arbeit und in der Gesellschaft ergreifen. Der Schutz aller Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz hat für Olympus oberste Priorität. Daher setzen wir nicht nur die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen um, sondern entwickeln zusätzlich unsere Verfahrensanweisungen und Systeme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich weiter. Jeder Mitarbeiter und jede Führungskraft ist verpflichtet, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz strikt einzuhalten

28 QUALITÄT Olympus ist für qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen bekannt. Um diesen namhaften Ruf zu wahren, verwenden wir ein Qualitätsmanagementsystem, das die Befolgung internationaler Standards gewährleistet. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Die Effektivität dieses Qualitätsmanagementsystems unterliegt der konstanten Überwachung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die einmal pro Jahr ein System- Audit durchführt. Von allen Mitarbeitern und Führungskräften wird erwartet, dass sie die Anforderungen dieses Qualitätsmanagementsystems erfüllen. Der Schlüssel zum Qualitätsmanagement liegt in unserem ständigen Streben nach Verbesserung. Qualitätsverbesserung ist die Basis für alle Innovationen auf Produkt-, Prozessund Serviceebene. Sie gewährleistet, dass die Erwartungen erfüllt werden und die Kunden zufrieden sind. Qualität ist immer das Endergebnis hoher Standards, eines angemessenen Einsatzes, einer professionellen Arbeitsweise und konsequenter Umsetzung. Die Optimierung der betrieblichen Prozesse ist Voraussetzung, um Qualitätsziele zu realisieren. Der Prozessschwerpunkt ist ebenfalls ein Grundprinzip der Qualitätsstandards. Somit ist er auch die Basis aller nachfolgenden Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf zielen, die Effektivität und Effizienz der gesamten Organisation zu wahren

29 UNTERSTÜTZUNG VON CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY Als Corporate Citizens sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Olympus Corporate -Strategie (CSR-Strategie) basiert auf drei Säulen: Unterstützung unserer Mitarbeiter, Engagement in der Gesellschaft und Harmonie mit der Umwelt. Insbesondere engagieren wir uns persönlich und finanziell in den Bereichen Medizin und Gesundheit, Wissenschaft und Bildung sowie bei der Unterstützung lokaler Einrichtungen. Wir begrüßen ausdrücklich die Zusammenarbeit mit etablierten Wohltätigkeitsorganisationen, das freiwillige Engagement unserer Mitarbeiter und Führungskräfte und das Wahrnehmen von Ehrenämtern. Darüber hinaus treten wir für gute Beziehungen zu unseren Nachbarn und lokalen Gemeinden ein und gehen verantwortungsbewusst und im Einklang mit ethischen Standards mit deren Bedürfnissen und Erwartungen um. Wir fördern das gegenseitige Verständnis und die Achtung der Kulturen und Bräuche der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind und tolerieren keine Beziehungen, weder direkt noch indirekt, zu kriminellen Organisationen oder Kräften, die die Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft bedrohen. Olympus verfolgt eine globale CSR-Strategie, die darauf abzielt, die Qualität des Lebens auf verschiedenen Ebenen zu verbessern, von der lokalen Gemeinde bis hin zur globalen Umwelt. Sie zielt darauf ab, die Wirksamkeit unseres gesellschaftlichen Engagements durch die Planung und Durchführung von einzelnen CSR-bezogenen Aktivitäten sicherzustellen. Alle gesellschaftlichen Engagements werden grundsätzlich mit der Abteilung Corporate CSR abgesprochen. Es sei darauf hingewiesen, dass weitere Beschränkungen bei Spenden gelten

30 UMSETZUNG, REVISION UND SANKTIONEN Die Abteilung Corporate Governance ist für die europaweite Kommunikation und Umsetzung des Verhaltenskodex verantwortlich. Unser Verhaltenskodex ist kein statisches Dokument, sondern wird fortwährend den sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Daher findet regelmäßig eine Revision durch die Abteilung Corporate Governance statt. Um die Umsetzung des Verhaltenskodex sicherzustellen und um zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter und Führungskräfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und den ethischen Werten unseres Unternehmens handeln, wurde ein Compliance-Programm entwickelt. Es umfasst folgende Maßnahmen: interne und externe Kommunikation des Verhaltenskodex kontinuierliche Schulung von Mitarbeitern Aufbau und Pflege eines Compliance-Management-Systems Revisionsprozess als Bestandteil des Compliance-Management-Systems Zustimmung zum Verhaltenskodex durch Geschäftsführer Berichterstattung an die Geschäftsleitung Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex durch die interne Revision. Dieser Verhaltenskodex stellt eine unentbehrliche Grundlage für unsere tägliche Arbeit dar. Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch Mitarbeiter oder Führungskräfte können schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Nur wenn jeder Einzelne Verstöße gegen den Verhaltenskodex umgehend meldet, haben wir die Möglichkeit, Schaden vom Unternehmen und somit von uns selbst abzuwenden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Wahrung der Anonymität. Mitarbeiter, die einen Verstoß melden, werden keinesfalls einen Nachteil dadurch erleiden. Verstöße gegen den Verhaltenskodex können ernsthafte Konsequenzen für Sie und das Unternehmen haben! 1/

31 UMSETZUNG, REVISION UND SANKTIONEN Die europäischen Olympus-Gesellschaften behalten sich vor, bei erwiesenen Verstößen gegen den Verhaltenskodex disziplinarische und juristische Maßnahmen bis hin zur Kündigung sowie Schadensersatzforderungen einzuleiten. Ziel des vorliegenden Verhaltenskodex ist es jedoch, derartige Konfliktsituationen konsequent zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Anforderungen und Standards unseres Verhaltenskodex möchten wir alle Mitarbeiter und Führungskräfte dazu auffordern, ihr persönliches Verhalten zu hinterfragen und wenn nötig anzupassen. Benachrichtigung und Bestätigung Jeder Mitarbeiter erhält eine Schulung zum Verhaltenskodex. Die Geschäftsführer der europäischen Olympus-Gesellschaften müssen bestätigen, dass sie den Verhaltenskodex erhalten und gelesen haben. Gleichzeitig gehen sie die Verpflichtung ein, den Inhalt und Geist des Verhaltenskodex ihren Mitarbeitern zu vermitteln. Informationen über Änderungen am Verhaltenskodex und das Angebot von Schulungen sind umgehend vom Vorgesetzten an die betreffenden Mitarbeiter weiterzuleiten. Zu ihrer Aufgabe gehört auch die Dokumentation der eingeleiteten Informationsmaßnahmen. 2/

32 ANSPRECHPARTNER Um den unterschiedlichen Bedürfnissen beim Melden von Verstößen, inhaltlichen Änderungsvorschlägen oder allgemeinen Fragen zum Verhaltenskodex Rechnung zu tragen, stehen Ihnen verschiedene zur Verfügung. Vorgesetzter Erster für das Melden von Verstößen oder bei Fragen zum Verhaltenskodex ist Ihr Vorgesetzter. Abteilung Compliance In Fällen, in denen der normale Dienstweg über den Vorgesetzten nicht angemessen erscheint, steht Ihnen die zuständige Abteilung Compliance zur Verfügung. Selbstverständlich werden Fragen und Beschwerden, sofern gewünscht, streng vertraulich behandelt. Bei der zuständigen Abteilung Compliance liegt außerdem die Gesamtverantwortung für die Einführung und Weiterentwicklung des Verhaltenskodex. In dieser Rolle sind die Compliance Mitarbeiter Ihre für Verbesserungsvorschläge und Beschwerden. Sie unterstützen Sie darüber hinaus bei Fragen der juristischen Auslegung und praktischen Anwendung des Verhaltenskodex. EthicsLine In manchen Fällen möchten Sie vielleicht Ihre Anliegen melden, ohne Olympus Ihre Identität preiszugeben. Die EthicsLine ist ein vertraulicher, von einem unabhängigen Unternehmen angebotener Service, der für Sie 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr erreichbar ist. Die EthicsLine steht allen Mitarbeitern sowie allen Olympus Geschäftspartnern zur Verfügung, die Unterstützung bei einer möglichen Verletzung des Verhaltenskodex suchen. Jede Ihrer Meldungen wird streng vertraulich behandelt, Ihre Anrufe können dabei nicht zurückverfolgt werden. Alle, die sich mit der EthicsLine in Verbindung setzen, können anonym bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Ihr Name und andere Angaben, die zu Ihrer Identifizierung herangezogen werden können, werden nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an Olympus oder andere weitergegeben. Alle Meldungen, die durch die EthicsLine berichtet werden, werden ernst genommen und gründlich untersucht. 1/

33 ANSPRECHPARTNER Wie Sie die EthicsLine erreichen Sie können sich in Ihrer Muttersprache an die EthicsLine wenden, via: Webreporting-Tool: ethicsline.olympus[at]expolink.co.uk Telefon, unter den folgenden gebührenfreien Rufnummern Land Rufnummer Land Rufnummer Ägypten Bahrain Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Israel Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Russland Saudi-Arabien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Tschechien Türkei Ungarn Vereinigte Arabische Emirate Zypern Sollte Ihr Land hier nicht aufgeführt sein, rufen Sie bitte an. Alle Telefonnummern und - Adressen finden Sie auch auf den jeweiligen Olympus Internetseiten. 2/

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe Verhaltenskodex der Landgard-Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Unser Leitbild... 3 2. Einhaltung des geltenden Rechts und interner Richtlinien... 3 3. Vermeidung von Korruption... 3 4. Einhaltung von kartellrechtlichen

Mehr

Verhaltenskodex Code of Conduct

Verhaltenskodex Code of Conduct Verhaltenskodex Code of Conduct Vorwort Verhaltenskodex Vorwort Der gute Ruf unserer Unternehmensgruppe als Anbieter hochwertiger Produkte und Leistungen auf dem Gebiet des metallurgischen Maschinen-

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie GKV Verhaltenskodex (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie Präambel Der GKV repräsentiert über seine Trägerverbände AVK, IK, pro K und TecPart ca. 1200 Unternehmen (Stand 2010). Die

Mehr

Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH

Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH Oktober 2014 INHALT 1. EINLEITUNG 2. KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNER 3. MITARBEITER 4. VERANTWORTUNGSVOLLES HANDELN 4.1. Sensible Geschäftsfelder 4.2. Umwelt und

Mehr

DACHSER Verhaltenskodex

DACHSER Verhaltenskodex DACHSER Verhaltenskodex 1. Präambel Die Grundlage allen Handelns bei Dachser ist die Einhaltung der gesetzlich bindenden Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene sowie aller freiwillig eingegangenen

Mehr

Wir wollen führend sein in allem was wir tun.

Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Unser Leitbild Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Vorwort Wir wollen eines der weltweit besten Unternehmen für Spezialchemie sein. Die Stärkung unserer Unternehmenskultur und unsere gemeinsamen

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern United Technologies Corporation Werbegeschenke von Zulieferern Einführung UTC kauft Güter und Dienste aufgrund ihrer Qualität und Leistung, wobei wir Wertschöpfung und solide Geschäftsbeziehungen mit unseren

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Inhalt Code of Conduct - Präambel 1. Verhalten und Respekt im Umgang miteinander 2. Gesetzestreue und redliche Führung der Geschäfte 3. Vertraulichkeit

Mehr

Globale Verhaltens- und Ethikrichtlinie der JAEGER Gruppe

Globale Verhaltens- und Ethikrichtlinie der JAEGER Gruppe Globale Verhaltens- und Ethikrichtlinie der JAEGER Gruppe Globale Verhaltens- und Ethikrichtlinie der Jaeger-Gruppe Täglich sehen wir uns mit neuen Herausforderungen, Anforderungen und Entscheidungen konfrontiert.

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Communication on Progress COP. von: 10.11.2014 bis: 09.11.2015

Communication on Progress COP. von: 10.11.2014 bis: 09.11.2015 Communication on Progress COP von: 10.11.2014 bis: 09.11.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Unterstützungserklärung... 2 2. Maßnahmen... 3 2.1 Menschenrechte... 3 2.2 Arbeitsnormen... 3 2.3 Umweltschutz... 4 2.4

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003

Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003 Qualitätsmanagement Handbuch gemäss ISO 9001:2008 / ISO 13485:2003 Hausmann Spitalbedarf AG Hubstrasse 104 CH-9500 Wil SG Telefon: 071 929 85 85 Telefax: 071 929 85 84 E-Mail: hsp@hausmann.ch www.hausmann.ch

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

SWARCO VERHALTENSKODEX

SWARCO VERHALTENSKODEX SWARCO VERHALTENSKODEX Seite 1 von 5 SWARCO Verhaltenskodex/aktualisiert Oktober 2008 Verstöße gegen Gesetze können verheerende und dauerhafte Auswirkungen auf das Unternehmen und die darin involvierten

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG Verhaltenskodex Messe Bozen AG Inhalt 1. Verhaltenskodex... 3 1.1. Zweck und Geltungsbereich... 3 1.2. Aufbau des Verhaltenskodex... 3 1.3. Allgemeine Grundsätze... 3 1.4. Verhaltensrichtlinien... 5 1.5.

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Hinweisgeber-Richtlinie

Hinweisgeber-Richtlinie Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10 Verhaltenskodex der Doppelmayr / Garaventa Gruppe Stand 05.2013 1 / 10 Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, wir alle sind weltweit im Einsatz. Dank Euch konnte unsere Unternehmensgruppe zu einem der

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe Die für unsere Lieferanten maßgeblichen Verhaltensregeln des Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe (CODE OF CONDUCT) Der Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe stellt unterschiedliche Verhaltensregeln für das tägliche

Mehr

Code of Conduct UNSER VERHALTENSKODEX

Code of Conduct UNSER VERHALTENSKODEX Code of Conduct UNSER VERHALTENSKODEX Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten der Globalisierung und des sich verschärfenden Wettbewerbs ist es für ein inter national tätiges Unternehmen wichtig, nach

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DASUN ERREICHBARE IDEAL

DASUN ERREICHBARE IDEAL DASUN ERREICHBARE IDEAL UND DIE KLEINEN SCHRITTE IN SEINE NÄHE. Das Leitbild der Medienfabrik Graz ist die formulierte Essenz unseres Organismus. Entstanden ist es aus der Betrachtung der eigenen Vergangenheit,

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW

Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder in der geänderten Fassung vom 3. November 015: Inhaltsübersicht 1 Grundlegende Prinzipien 3 Annahme von Geschenken 4

Mehr

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21.

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21. Zentrale Unternehmensführung 2 / 2014 21. Mai 2014 Management-Newsletter Unsere Compliance-Verhaltenskultur Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat der Waldburg-Zeil

Mehr

Code of Conduct. Verhaltenskodex für Mitarbeiter

Code of Conduct. Verhaltenskodex für Mitarbeiter Code of Conduct Verhaltenskodex für Mitarbeiter Code of Conduct (Verhaltenskodex) Inhaltsverzeichnis Code of Conduct (Verhaltenskodex)... 2 Vorwort... 3 Mitarbeiter... 4 Menschenrechte... 4 Umwelt... 4

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

persönlich: für alle Arbeitnehmer der Sartorius AG sowie für alle von der Sartorius AG beschäftigte Dritte.

persönlich: für alle Arbeitnehmer der Sartorius AG sowie für alle von der Sartorius AG beschäftigte Dritte. Betriebsvereinbarung zur Verbesserung der Informations- und Unternehmenskultur sowie des partnerschaftlichen Verhaltens am Arbeitsplatz der Sartorius AG Präambel Eine Unternehmenskultur, die geprägt ist

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA)

Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA) Kodizes, Empfehlungen und Schiedsstelle der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. (FSA) FSA-Kodex Fachkreise Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Business Model Canvas

Business Model Canvas Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun

Mehr

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP)

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Stand: 14. Juni 2012 1» Fairness und Transparenz sind entscheidende Grundlagen unseres Handelns und unsere leitlinie

Mehr

Unser Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex Unser Verhaltenskodex 1. Unser Verständnis 3 2. Unsere Ziele und Werte 5 3. Unser Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern 6 3.1. Wir dulden keine Korruption 3.2. Wir vergeben unsere Aufträge transparent

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.

Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere

Mehr

Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group

Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group Die barrierefreie Fassung Die barrierefreie Fassung des Verhaltenskodex wurde nach dem capito Qualitäts-Standard in erstellt. Der capito Qualitäts-Standard

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer Ombudsmann für ausländische Studenten Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer Was ist ein Ombudsmann? Ein Ombudsmann hilft Personen, die Probleme mit australischen

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

CODE OF CONDUCT PBS Turbo s.r.o.

CODE OF CONDUCT PBS Turbo s.r.o. für Lieferanten und Business Partner CODE OF CONDUCT PBS Turbo s.r.o. Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 1 Gesellschaftliche Verantwortung 2 2 Transparente Geschäftsbeziehungen 3 3 Faires Marktverhalten 3 4

Mehr

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Zehn Empfehlungen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit im Betrieb Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte Die Verhütung

Mehr

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!

WICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an! Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,

Mehr

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex. SIGNUM Consulting GmbH

Verhaltenskodex. Verhaltenskodex. SIGNUM Consulting GmbH Verhaltenskodex Einleitung Die hat einen Verhaltenskodex erarbeitet, dessen Akzeptanz und Einhaltung für alle Mitarbeiter als Voraussetzung zur Zusammenarbeit gültig und bindend ist. Dieser Verhaltenskodex

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz. Stand: 01.05.2003

Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz. Stand: 01.05.2003 Freiwillige Betriebsvereinbarung über Verhalten und Konfliktregelung am Arbeitsplatz Stand: 01.05.2003 Präambel Arbeitgeber und Betriebsrat wollen den sozialen Umgang im Betrieb fördern, das Betriebsklima

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.

Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert. Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche

Mehr

GRUNDLAGEN DES COMPLIANCE-SYSTEMS

GRUNDLAGEN DES COMPLIANCE-SYSTEMS GRUNDLAGEN DES COMPLIANCE-SYSTEMS VERHALTENSKODEX DER FREUDE AM BAUEN ERLEBEN GRUNDLAGEN DES COMPLIANCE-SYSTEMS 02 VERHALTENSKODEX DER I. Grundlegende Verhaltensanforderungen Gesetzestreues Verhalten ist

Mehr

Verhaltenskodex 16.12.2014

Verhaltenskodex 16.12.2014 Verhaltenskodex 16.12.2014 Verhaltenskodex Für die Bereiche Umweltschutz, Menschenrechte, Diskriminierung, Kinderarbeit, Korruption usw. gelten laut internationalen Organisationen wie der UN und der OECD

Mehr

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Im Mittelstand zu Hause BARDEHLE PAGENBERG ist eine mittelständische Kanzlei und

Mehr

Unser Leitbild. Medizinprodukte. Unverzichtbar für das Leben. Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen

Unser Leitbild. Medizinprodukte. Unverzichtbar für das Leben. Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen Unser Leitbild. Medizinprodukte. Unverzichtbar für das Leben. Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen Austromed UNSER Leitbild 1. AUSTROMED UNSERE MISSION 2. AUSTROMED MEDIZINPRODUKTE SIND

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat

Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat Muster-Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zum Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen

Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen Leitfaden PEFC D 3003:2014 Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppen PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str. 15, D-70178 Stuttgart Tel: +49 (0)711 24 840 06, Fax: +49 (0)711

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Muster-Betriebsvereinbarung Für Gleichbehandlung und Partnerschaft - Gegen Fremdenfeindlichkeit Um die allgemeine Pflicht von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Gleichbehandlung und Integration ausländischer

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG!

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! ZEILFELDER BÜRO MIT SYSTEM Viele Büroeinrichter bieten dem interessierten Einkäufer eine große Auswahl an grundverschiedenen Einrichtungslinien und -systemen. Man hat die Qual

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr