Erläuterungen zu den durch das Programm vorgenommenen Berechnungen

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1 Excel-Programm für die Erstellung von Lohn-Forderungs-Eingaben (ELFE) Erläuterungen zu den durch das Programm vorgenommenen Berechnungen 1 Berechnung von Zeiträumen / Tagen Bei der Berechnung von Zeiträumen bzw. Anzahl Tagen geht das Programm wie folgt vor: 1.1 Grundgehalt, Anteil 13. Monatslohn, Anteil Sondervergütung Berechnung nach Kalendertagen: Für die Berechnung des ausstehenden Grundgehalts, der Anteile am 13. Monatslohn sowie der Anteile an der Sondervergütung wird die relevante Anzahl Tage mittels der sogenannten Zinsformel ermittelt, einer Formel die von 360 Tagen im Jahr ausgeht, d.h. jeden Monat so behandelt, als hätte er 30 Kalendertage. Für alle folgenden Proporzberechnungen wird konsequenterweise ebenfalls stets mit 30 Tagen pro Monat (ausstehendes Grundgehalt) bzw. mit 360 Tagen pro Jahr (Anteile 13. Monatslohn, Anteile Sondervergütung, in Rechnung gestellte Anteile an Vorbezügen und neuen Grundgehältern aufgrund Stellenantritts) gerechnet. 1.2 Ferienguthaben Berechnung nach Arbeitstagen: Für die Umrechnung der geltendgemachten Ferientage in einen Anspruch auf Geldzahlung gilt der Grundsatz 1 Ferientag = 1 Arbeitstag, wobei davon ausgegangen wird, dass jeder Monat 21,7 Arbeitstage umfasst. 2 Berechnung einzelner Forderungs-Positionen 2.1 Ausgangspunkt Ausgangspunkt für die Erläuterungen bildet der nachstehende Auszug aus der elektronisch generierten Forderungseingabe. Die roten Markierungen kennzeichnen die

2 2.2 Position 1.1.: "Ausstehendes Grundgehalt" (vor Konkurseröffnung) Für die Berechnung dieses Betrages muss der monatliche Bruttomonatslohn mit dem massgeblichen Zeitraum multipliziert werden. Bei der Berechnung dieser zwei Angaben wurde wie folgt vorgegangen: Bruttomonatslohn Der Bruttomonatslohn kann dem entsprechenden Eingabefeld aus Schritt 6 entnommen werden: Zeitraum: Anfangsdatum: Tag des Monats nach zuletzt erhaltenem Monatslohn (siehe Eingabemaske Schritt 7) Falls in Schritt 7 die Box "ich habe nie eine vollständige Lohnzahlung erhalten" ausgewählt wurde das Datum aus dem Eingabefeld "mein erster Arbeitstag wäre gewesen am", aus Schritt 4. Schlussdatum: entweder Konkurseröffnung Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (früheres dieser beiden Daten). Das Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird mit Hilfe der in Eingabemaske Schritt 5 erfassten Daten wie folgt ermittelt

3 bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber: Der Kündigstermin gemäss Schritt 5 das bei fehlerhafter Kündigung bzw. Krankheit in Schritt 5 erfasste Endtatum der Lohnanspruchsdauer. Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis:"Datum Beendigung" Falls keine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgte: entweder: "Bei Konkurseröffnung wäre der nächstmögliche Kündigungstermin gewesen" falls das Arbeitsverhältnis befristet war "Ende der Vertragsdauer" Lohnwechsel (vgl. Eingabemaske Schritt 6) Bei einer Änderung des monatlichen Lohnanspruches während des anspruchsberechtigten Zeitraumes wird je eine Anzahl Arbeitstage für den der "alte" und eine solche für den der "neue" Monatslohn anteilmässig geschuldet ist berechnet. Die in diesen beiden Zeiträumen geschuldeten Monatslöhne werden berechnet und zusammengezählt. 2.3 Position 1.2 "Anteil des 13. Monatslohnes" (vor Konkurseröffnung) Einleitung Für die Berechnung des 13. Monatslohnes wurde davon ausgegangen, dass dieser jeweils mit dem Dezemberlohn fällig wird. Dementsprechend berechnet sich der massgebende Zeitraum wie folgt: Anfangsdatum: Entweder letzter Jahreswechsel (1. Januar) vor dem letzten ausbezahlten Bruttomonatslohn Arbeitsbeginn gemäss Schritt 4 (späteres dieser beiden Daten).

4 2.3.3 Schlussdatum: Entweder Konkurseröffnung Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (früheres dieser beiden Daten). Bezüglich Feststellung des Datums der Auflösung des Arbeitsverhältnisses vgl. Erläuterungen zu Ziffer Lohnwechsel Bei einer Änderung des monatlichen Lohnanspruches während des anspruchsberechtigten Zeitraumes wird je eine Anzahl Arbeitstage für den der "alte" und eine solche für den der "neue" 13. Monatslohn anteilmässig geschuldet ist berechnet. Die in diesen beiden Zeiträumen geschuldeten Beträge werden berechnet und zusammengezählt. 2.4 Position 1.3.: "Anteil der Sondervergütung auf die ein Rechtsanspruch besteht" (vor Konkurseröffnung) Einleitung In der Eingabemaske "Schritt 6" wird unter der der Position Sondervergütungen zunächst der vertraglich vereinbarte Anspruch und der betreffende Zeitraum eingegeben (ohne Berücksichtigung von Kündigung / Konkurseröffnung). Anschliessend wird die Höhe des Anspruches berechnet, indem der vertraglich vereinbarte und der effektiv massgebende Zeitraum einander gegenübergestellt werden Anfangsdatum des effektiv massgebenden Zeitraumes entweder das unter Schritt 6 erfasste Anfangsdatum des für die Entstehung der Sondervergütung vereinbarten Zeitraumes 1. Tag des Monats nach zuletzt erhaltenem Monatslohn (siehe Schritt 7). (früheres dieser beiden Daten) Schlussdatum des effektiv massgebenden Zeitraumes entweder unter Schritt 6 erfasstes Enddatum des für die Entstehung der Sondervergütung vereinbarten Zeitraumes Datum der Konkurseröffnung Datum der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. (frühestes dieser drei Daten). 2.5 Position 1.5.: "Ferienguthaben (Anspruch pro rata)" (vor Konkurseröffnung) Eingabemaske Gemäss Eingabemaske Schritt 6 kann kumulativ eine an einem bestimmten Datum geschuldete Anzahl Ferientage und/ eine Anzahl geschuldete Ferientage für einen bestimmten Zeitraum eingegeben werden. In beiden Fällen muss die Anzahl Ferientage manuell berechnet werden.

5 2.5.2 Zeitraum Für die Aufteilung in einen Zeitraum vor und nach Konkurseröffnung wird davon ausgegangen, dass immer zuerst die früher entstandenen Ferienansprüche aufgebraucht werden. Gesamtzeitraum für die Entstehung der geltend gemachten Ferienansprüche berechnet sich demzufolge wie folgt: Schlussdatum: späteres der beiden nachstehend eingekreisten Daten Anfangsdatum: Schlussdatum abzüglich des Zeitraumes, welcher für die Entstehung des geltend gemachten Ferienanspruches benötigt wurde Aufteilung vor- / nach Konkurseröffnung; Berücksichtigung Lohnwechsel Wie bei den übrigen Positionen erfolgt auch hier eine Aufteilung in einen vor und nach Konkurseröffnung entstandenen Forderungsteil. Zudem werden allfällige während des Entstehungszeitraums erfolgten Lohnwechsels berücksichtigt.

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