DAS NEUE HANDBUCH DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 2009 IST ERSCHIENEN! Standardwerk für die Lehre und die praktische Arbeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS NEUE HANDBUCH DER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG 2009 IST ERSCHIENEN! Standardwerk für die Lehre und die praktische Arbeit"

Transkript

1 Das neue Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) 2009 wurde im Dezember 2009 publiziert. Ziel des vorliegenden Artikels ist es, die Inhalte der einzelnen Bände kurz vorzustellen sowie ausgewählte inhaltliche Neuerungen gegenüber dem HWP 1998 zu erläutern. RETO ZEMP HANSPETER PLOZZA DAS NEUE HANDBUCH DER 2009 IST ERSCHIENEN! Standardwerk für die Lehre und die praktische Arbeit 1. EINLEITUNG Als zwischen 1971 und 1979 das erste «Revisionshandbuch» als Loseblattwerk in Ringordnern erarbeitet wurde, waren viele Fachgebiete in der Literatur noch nirgends bearbeitet. Die ersten International Accounting Standards (IAS) wurden im Jahre 1973 vom neu entstandenen International Accounting Standards Committee (IASC) erlassen und hatten noch keine grosse Bedeutung für die Schweiz. Die Stiftung zur Entwicklung der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wurde im Jahre 1984, die International Federation of Accountants (IFAC), Herausgeberin der International Standards on Auditing (ISA), im Jahre 1977 gegründet. Zum damaligen Zeitpunkt war das Revisionshandbuch praktisch das einzige Grundlagenwerk zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in der Schweiz. Im Zusammenhang mit der grossen Aktienrechtsrevision im Jahre 1991 wurde das Werk überarbeitet, 1992 erschien das Revisionshandbuch als 2-bändiges Werk. Im Jahre 1998 erschien dann das Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP 1998), welches einen risiko- und systemorientierten Prüfungsansatz vorstellte. Obwohl sich zwischenzeitlich Rechnungslegung und Prüfung stark entwickelten und auch in der Schweiz die Liste der Publikationen zu Rechnungslegung und Prüfung viel umfangreicher geworden ist, bleibt das HWP der wichtigste Leitfaden für die Schweizer Wirtschaftsprüfer und ein vielbeachtetes Referenzwerk für die Ausbildung, für Ersteller und Verwender von Jahresrechnungen, Rechnungslegungsspezialisten und Juristen. Aufgrund der zahlreichen Entwicklungen seit dem Erscheinen des letzten HWP erfolgte eine komplette Überarbeitung desselben unter der Feder- führung und aktiven Mitarbeit der Kommission für Wirtschaftsprüfung (KWP) der Treuhand-Kammer. Zahlreiche Autorinnen und Autoren unseres Berufsstands haben in verdankenswerter Weise ihre Fachkompetenzen eingebracht und wesentliche Beiträge zur Ausgabe 2009 geleistet. 2. DAS HWP 2009 IM ÜBERBLICK Das HWP 2009 wurde inhaltlich grundsätzlich überarbeitet und an die nachfolgend erwähnten gesetzlichen und normativen Entwicklungen angepasst. Im Jahre 2004 sind von der Treuhand-Kammer die Schweizer Prüfungsstandards (PS) eingeführt worden, der Bund hat das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) erlassen und ab 2007 eingeführt und last but not least wurde mit Wirkung ab 2008 das Obligationenrecht (OR) in wesentlichen Bereichen angepasst. Insbesondere für die Wirtschaftsprüfung relevante Bestimmungen sind ergänzt und erweitert worden. Rechtsformunabhängig sind nun alle Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, die gewisse Kriterien überschreiten, einer ordentlichen Revision unterworfen, während für die kleineren Gesellschaften und Stiftungen die eingeschränkte Revision gilt. Für die Prüfung der Jahresrechnungen börsenkotierter Gesellschaften sind die von der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkannten Prüfstandards zwingend anzuwenden. Zudem unterstehen die Prüfer in der Schweiz neu der Aufsicht der RAB, die weitgehende Aufgaben und Kompetenzen hat. Die im alten OR verankerte «besondere Befähigung» des Prüfers ist einem durch die RAB kontrollierten Zulassungs- und Registrierungssystem der Revisoren und Revisionsgesellschaften gewichen. RETO ZEMP, DIPL. WIRTSCHAFTS- PRÜFER, PARTNER, PRÄSIDENT DER KOMMISSION FÜR DER TREUHAND-KAMMER, KPMG AG, ZÜRICH HANSPETER PLOZZA, DIPL. WIRTSCHAFTSPRÜFER, PARTNER, MITGLIED DER KOMMISSION FÜR DER TREUHAND-KAMMER, PRICEWATERHOUSE- COOPERS AG, BASEL 8 DER SCHWEIZER TREUHÄNDER

2 DAS NEUE HANDBUCH DER 2009 IST ERSCHIENEN! Die Buchführung und Rechnungslegung bildet nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil des HWP 2009, da kein anderes Werk existiert, das die Thematik der Rechnungslegung nach Aktienrecht in einer vergleichbaren Tiefe abdeckt. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die PS werden nicht detailliert wiederholt, sondern deren Anwendung wird durch einen praxisorientierten und PS-kompatiblen Prüfungsansatz kommentiert und erläutert. Zudem sind im gesamten Werk gezielt formale und didaktische Verbesserungen eingeflossen. Neuere Erkenntnisse der Theorie und Praxis wurden ebenfalls berücksichtigt. Als Zielgruppe für das HWP 2009 gelten weiterhin folgende Adressaten und Benutzerkreise: Studierende, insbesondere der Akademie für Wirtschaftsprüfung (Grundlagenwerk, Modul Audit und Prüfung Professional Judgement); Wirtschaftsprüfer (Spezialfragen der Prüfung und Rechnungslegung); Bilanzierende (z. B. Finanzchefs, Controller) als Informationsquelle für Detailfragen; Juristen, Handelsregisterämter u. a. Das HWP 2009 ist aufgrund der gewählten klaren Systematik neu in folgende Bereiche gegliedert: Band 1: Buchführung und Rechnungslegung; Band 2: Abschlussprüfung; Band 3: Andere Prüfungen; Band 4: Versicherungen, Personalvorsorge und öffentliche Verwaltungen. Ganz bewusst enthält das HWP 2009 keine Ausführungen zur Rechnungslegung und Prüfung von Banken und Finanzdienstleistern. Sowohl die Einführung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag) als auch die derzeit laufenden weltweiten Konsultationen zur weiteren Regulierung der Finanzbranche als Folge der globalen Finanzmarktkrise werden die Rechnungslegung und Revision in diesem Bereich nicht unberührt lassen. Die KWP wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und zu gegebener Zeit in einer Überarbeitung des HWP oder aber in Form eines Ergänzungsbands das Themengebiet der Finanzbranche aufnehmen. In der Zwischenzeit stellt die Treuhand-Kammer auf ihren Webseiten als kostenlosen Service eine etwa 60-seitige Dokumentation zu Fragen der Rechnungslegung und Revision von Finanzinstituten zur Verfügung. 2.1 Band 1 Buchführung und Rechnungslegung. Der Band 1 übernimmt weitgehend die Teile des vorgängigen Werkes. Die Struktur ist jedoch klar in sechs abgegrenzte Teilbereiche gegliedert (vgl. Abbildung 1). Aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen und aktueller Entwicklungen in der Praxis sind folgende Bereiche neu im HWP 2009 Band I enthalten: Teil IV, Kapitel 13 Rechnungslegung bei Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung; Teil VI, Kapitel 4 Mitarbeiterbeteiligung; Teil VI, Abschnitt Cash Pooling; Teil VI, Abschnitt 7.2 Realisation im Konzern bzw. unter nahe stehenden Personen. Grundlegend neu bearbeitet wurde auf über 100 Seiten der Teil V Konzernrechnung. Nach Einleitung und Rechtsgrundlagen folgt in den Kapiteln 3 bis 12 eine umfassende Beschreibung sämtlicher technischer Aspekte der Konzernrechnung mit praxisnahen Beispielen und Erläuterungen der Methodik. In allen Teilen fanden zudem Aktualisierungen in bezug auf neue oder geänderte Gesetze und Gesetzesartikel, Vorschriften der SIX Swiss Exchange, internationale Rechnungslegungsstandards u. a. Eingang. In Abbildung 2 sind beispielhaft einige Anpassungen und Präzisierungen, welche im HWP 2009 vorgenommen wurden, festgehalten. Es handelt sich dabei um Klarstellungen oder Präzisierungen aufgrund der aktuellen Rechnungslegungspraxis. 2.2 Band 2 Abschlussprüfung. Im Band 2 zur Abschlussprüfung besteht eine klare Strukturierung in drei Teile (Abbildung 3). Abbildung 1: GLIEDERUNG BAND 1 HWP 2009 Beschreibung Inhalte HWP 1998 (Band 1) Teil I Allgemeine Anforderungen an das Rechnungswesen Teil 2.1 Allgemeine Anforderungen an das Rechnungswesen Teil II Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften nach schweizerischem Recht Teil 2.2 Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften nach schweizerischem Recht Teil III Andere relevante Regelwerke Teil 2.26 Rechnungslegungsvorschriften nach Spezialgesetzen, im besonderen: Börsengesetz und Kotierungsreglement Teil IV Einzelabschluss Teil 2.3 Buchführungs- und Rechnungslegungspraxis in der Schweiz (ohne 2.37 Konzernrechnungslegung und 2.38 besondere Fragen, s. unten) Teil 2.4 Verwendung des Bilanzgewinns und offene Reserven Teil V Konzernrechnung Teil 2.37 Konzernrechnungslegung Teil VI Besondere Fragen der Buchführung und Rechnungslegung Teil 2.38 Besondere Fragen der Buchführung und Rechnungslegung DER SCHWEIZER TREUHÄNDER 9

3 DAS NEUE HANDBUCH DER 2009 IST ERSCHIENEN! Abbildung 2: KLARSTELLUNGEN UND PRÄZISIERUNGEN Beispiele Teil II, Teil IV, Teil II, Teil IV, Teil IV, Teil lv, Teil IV, Teil IV, Teil IV, Teil IV, Teil IV, Teil IV, Eine in Fremdwährung erstellte Konzernrechnung muss nicht in Landeswährung umgerechnet werden. Realisationsprinzip bei Fremdwährungsumrechnungen auf kurzfristigen Guthaben und Verbindlichkeiten, sofern diese eine hohe Umschlagshäufigkeit ausweisen und Wertberichtigungen für allfällige Ausfälle gebildet wurden. Klarstellung, dass im obligationenrechtlichen Einzelabschluss auf Anpassungen der Vorjahres- bzw. Vergleichszahlen («Restatements») grundsätzlich zu verzichten ist. Aus Abschreibungen über die Anschaffungskosten hinaus entstehende Reserven sind nicht mehr mit anderen Sachanlagen verrechenbar (Wiederbeschaffungsreserven, Rückstellungen). Klarstellung, dass ordentliche Abschreibungen auf Gebäuden auch dann vorzunehmen sind, wenn deren Verkehrswert den Restbuchwert übersteigt. Goodwill bei Akquisitionen von Beteiligungen (Share Deals) ist im Einzelabschluss Teil der Anschaffungskosten der Beteiligung und nicht gesondert auszuweisen und abzuschreiben (ausser bei Wertbeeinträchtigung der Beteiligung). «Impairment only»-ansatz ist bei in einem Asset Deal erworbenen Goodwill handelsrechtlich nicht zulässig. Das Gleiche gilt für Goodwill aus Fusionen. Eine planmässige Abschreibung ist in diesen Fällen erforderlich. Eigene Aktien mit Kurswert «sollten» zum Niederstwert bilanziert werden, Aufwertung auf Kurswerte «nicht empfehlenswert». Anschaffungskosten eigener Aktien sind mit einem systematischen Verfahren zu ermitteln (individuelle Ermittlung, gewichteter Durchschnitt, Fifo, Lifo o. ä.). Bei Nennwertrückzahlung ist die Auflösung der Reserve für eigene Aktien im Umfang des reduzierten Nennwerts zulässig. Klarstellung, welche Transaktionen direkt in den offenen Reserven erfasst werden können. Arbeitgeberbeitragsreserven stellen soweit künftiger Mehrwert stille Reserven dar. Steuerlich begründete «Sofortabschreibungen» auf Sachanlagen, deren Nutzungsdauer bei Erwerb über einem Jahr lag, sind bei der Bestimmung der stillen Reserven mit zu berücksichtigen. Abbildung 3: GLIEDERUNG BAND 2 HWP 2009 Beschreibung Inhalte HWP 1998 (Band 2) Teil I Teil II Teil III Grundlagen der Prüfung Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision Teil 3.1 Grundlagen der Prüfung Teil Prüfungsansatz, Prüfungstechnik, Prüfung von Konzernrechnungen Teil 4 Berichterstattung nicht enthalten Der Teil der internen Revision (im HWP 1998, Band 2) ist nicht mehr Bestandteil des HWP Ferner wurden die Grundsätze zur Abschlussprüfung (GzA) komplett eliminiert, da diese nicht mehr relevant sind. Die Grundlagen der Prüfung berücksichtigen die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen, die Grundsätze des Berufsstands und der Berufsethik, die Verantwortlichkeiten und die Qualitätssicherung. Die gesetzlichen Grundlagen wurden aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen umfassend überarbeitet. Das Kapitel über die Verantwortlichkeit hat nicht grundsätzlich geändert, neu sind jedoch die Verweise auf das RAG (Strafbestimmungen gemäss Art. 39 RAG, Verstösse gemäss Art. 40 RAG). Bei der Qualitätssicherung wird zwischen den unternehmensbezogenen Massnahmen und den mandatsbezogenen Massnahmen unterschieden, die für die Schweiz gültigen Grundsätze werden strukturiert erläutert. Wie es die Materie vermuten lässt, nimmt der Teil zur ordentlichen Revision eine zentrale Stellung im Band 2 ein. Die Berichterstattung gemäss den PS und den neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Q & A der Treuhand-Kammer sind darin berücksichtigt. Die Begriffe wurden ebenfalls konsequent an die PS und ISA angepasst (Abbildung 4 enthält dazu einige Beispiele). Der Teil II betreffend ordentliche Revision ist in folgende Kapitel unterteilt: Prüfungsansatz; Prüfungsplanung; Prüfungsdurchführung und Prüfungsverfahren; Prüfungsbeendigung; Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems (IKS); Besondere Aspekte der Konzernabschlussprüfung; Berichterstattung. Der beschriebene Prüfungsansatz sowie die generelle Vorgehensweise bei der Prüfung ist an die ISA angelehnt und geht weiter als die zur Zeit geltenden PS. Der Prüfungsansatz orientiert sich grundsätzlich an den international bereits gültigen, jedoch noch nicht in den PS umgesetzten, ISA 315 Understanding the Entity and its Environment and Assessing the Risks of Material Misstatement und ISA 330 The Auditor s Procedures in Response to Assessed Risks. Mittels dieser Standards wird der 10 DER SCHWEIZER TREUHÄNDER

4 DAS NEUE HANDBUCH DER 2009 IST ERSCHIENEN! Abbildung 4: ANPASSUNG VON BEGRIFFEN Beispiele Begriff bisher HWP 2009 Verfahrensorientierte Prüfung Einhalteprüfung Ergebnisorientierte Detailprüfung Deliktische Handlung Anderer Prüfer Fehlaussage Prüfziel (z. B. Bewertung) Ergebnisorientierte Prüfungshandlung Funktionsprüfung Wirksamkeitsprüfung Einzelfallprüfung Verstoss Teilbereichsprüfer (bei Konzernrechnung) Falsche Angabe Aussage (in Jahresrechnung) Aussagebezogene Prüfungshandlung Prozess der Risikobeurteilung des Abschlussprüfers klarer mit den übrigen Prüfungshandlungen verknüpft. Ganz neu ist das Kapitel über die Prüfung der Existenz des IKS. Ohne den PS 890 Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems zu wiederholen, werden nach einem kurzen Abriss der internationalen und nationalen Entwicklungen praxisnahe Erläuterungen und Anleitungen zur Prüfung der «Existenz» eines IKS und die Folgen für die Berichterstattung gegeben. Ebenfalls komplett überarbeitet und den neuen gesetzlichen Anforderungen und Standards angepasst wurde das Kapitel betreffend die besonderen Aspekte der Konzernabschlussprüfung (HWP 1998 Kapitel 3.4 Prüfung von Konzernrechnungen). Der Teil der Berichterstattung ist in Übereinstimmung mit dem PS 700 Bericht des Abschlussprüfers und den revidierten gesetzlichen Bestimmungen neu geschrieben worden. Die von der Treuhand-Kammer bereits früher veröffentlichten «Q&A zur Berichterstattung» sind vollumfänglich berücksichtigt. Zur schweizerischen Sonderregelung «eingeschränkte Revision» gibt das HWP 2009 unter Verweis auf den massgeblichen «Standard zur eingeschränkten Revision» Anwendungsund Interpretationshilfen zur Prüfungsplanung, -durchführung und -beendigung sowie zur Berichterstattung. 2.3 Band 3 Andere Prüfungen. Die Teile I bis VI wurden bereits im HWP 1998 (Band 4) abgehandelt. Im HWP 2009 wird die Berichterstattung den PS angepasst und die einzelnen Kapitel sind systematischer aufgebaut, indem jeweils zuerst das Verfahren kurz beschrieben und danach die Durchführung der Prüfung erläutert wird (vgl. Abbildung 5). Die Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten wurde im HWP 2009 überarbeitet. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist sicherlich, dass die Treuhand-Kammer in der Zwischenzeit zu diesem Thema ebenfalls den Entwurf des PS 880 Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten veröffentlicht hat. Gegenwärtig werden die Vernehmlassungsantworten ausgewertet. Die Publikation des PS 880 ist erst im Verlauf des Jahres 2010 zu erwarten. Das Fusionsgesetz ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten und regelt nebst den Fusionen auch die Spaltungen, Vermögensübertragungen und Umwandlungen. Dieser Teil ist komplett neu und gibt nach einer Definition der Rolle des Prüfers und der Funktion der Prüfung im Fusionsgesetz zahlreiche Anleitungen zu einzelnen Prüfungen gemäss diesem Gesetz und weitere praxisbezogene Beispiele. Der letzte Teil dieses Bandes ist vollständig neu aufgrund des aktuellen Konzeptes der internationalen Assurance-Standards und der internationalen Standards betreffend verwandte Dienstleistungen [1] erstellt worden, die noch nicht Bestandteil der PS sind. Kurz und verständlich wird das Konzept und die Abgrenzung zwischen Assurance Aufträgen und verwandten Dienstleistungen (unter Berücksichtigung DER SCHWEIZER TREUHÄNDER 11

5 DAS NEUE HANDBUCH DER 2009 IST ERSCHIENEN! der zeitlichen Differenzen zwischen den PS und den aktuellen ISA) erklärt. Danach folgen Erläuterungen zu einzelnen Spezialprüfungen, auch unter Berücksichtigung der internationalen Standards. Nebst den bereits bekannten Spezialprüfungen PS 800 (ISA 800), Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen PS 810 (ISAE 3400), Review von Abschlüssen PS 910 (ISRE 2400 und 2410), Vereinbarte Prüfungshandlungen PS 920 (ISRS 4400) und der Erstellung von Finanzinformationen (Compilation) gemäss PS 930 (ISRS 4410) ist insbesondere auf das Kapitel der übrigen Assurance-Aufträge, die nicht Prüfungen oder Reviews von historischen Finanzinformationen sind, gemäss ISAE 3000 (in den PS noch nicht enthalten), hinzuweisen. Diese Prüfungen von «nicht historischen Finanzinformationen» gewinnen auch in der Schweiz immer mehr an Bedeutung (bspw. Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Sozialberichterstattung, Bestimmungen Geldwäschereigesetz). Abbildung 5: GLIEDERUNG BAND 3 HWP 2009 Beschreibung HWP 1998 Teil I Gründungsprüfung Band 4, 7.1. Teil II Kapitalerhöhungsprüfung Band 4, 7.2. Teil III Kapitalherabsetzungsprüfung Band 4, 7.3. Teil IV Sitzverlegung einer ausländischen Band 4, 7.4. Gesellschaft in die Schweiz Teil V Sonderprüfung Band 4, 7.5. Teil VI Prüfung von öffentlichen Band 4, 7.6. Kaufangeboten Teil VII Fusion nicht enthalten Teil VIII Assurance-Dienstleistungen und verwandte Dienstleistungen gemäss IAASB nicht enthalten 2.4 Band 4 Versicherungen, Personalvorsorge und öffentliche Verwaltungen. Dieser Band behandelt die Prüfung in besonderen Branchen, ein Thema, dass im HWP 1998 in den Bänden 3 (Prüfung in der Finanzbranche) und 4 (insbesondere Personalvorsorge und öffentliche Verwaltung) behandelt wurde. Aufgrund des Zusammenschlusses des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Eidg. Bankenkommission (EBK) zur Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) erfolgte eine Aktualisierung der aufsichtsrechtlichen Grundlagen. Das Kapitel über das revidierte Versicherungsaufsichtsrecht wurde vollständig neu geschrieben. Ferner erfolgte eine Aktualisierung der Rechnungslegungsnormen, insbesondere der branchenspezifischen Punkte mit Bezug auf die Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) und US GAAP. Das Kapitel «Prüfung in der Versicherung» wurde ebenfalls vollständig überarbeitet. Zudem fanden die speziellen Aspekte der Krankenversicherung mit aktualisierten Grundlagen des Krankenversicherungsgesetzes und der Abstimmung auf die neue Aufsicht unter dem revidierten Versicherungsaufsichtsrecht Eingang in das HWP Bei den Personalvorsorgeeinrichtungen wurden im Rahmen der Überarbeitung insbesondere die Transparenz - erfordernisse (Swiss GAAP FER 26) eingearbeitet. Zudem sind die Anpassungen im Bereich der Beiträge und Leistungen aufgrund der 1. BVG-Revision enthalten. Weitere neue Elemente sind die Änderungen im Bereiche der Anlagevorschriften, die Loyalität in der Vermögensverwaltung, Regelungen «Das Kapitel über das revidierte Versicherungsaufsichtsrecht wurde vollständig neu geschrieben.» betreffend Teil- und Gesamtliquidation sowie die Bestimmungen zu Deckungsgrad, Massnahmen bei Unterdeckung und die Aufgaben der Revisionsstelle bei einer Unterdeckung. Bei den Sozialversicherungen Ausgleichskassen ging es nebst den generellen, zahlenmässigen Aktualisierungen um die Erweiterung durch die Mutterschaftsversicherung und um zahlreiche Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Weisungen. Geklärt wird zudem das Verhältnis von den Sozialversicherungsprüfungen zu den PS. Ein grundsätzlich ganz neuer Inhalt ist beim Teil für öffentliche Verwaltungen zu finden. Während in der Ausgabe 1998 dieser Teil im wesentlichen auf kantonale Finanzkontrollen fokussiert war, ist er neu auf die Prüfung von Gemeinderechnungen und andere Rechnungen der öffentlichen Hand ausgerichtet. Bei der Rechnungslegung wird auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) Bezug genommen, das in den meisten Kantonen umgesetzt oder in Umsetzung ist. 3. AUSBLICK Das HWP 2009 ist nach wie vor das Standardwerk für die Lehre sowie die praktische Arbeit. Dabei darf nicht übersehen werden, dass es auch künftig vermutlich in schnellerer Abfolge als es allgemein wünschenswert wäre zu Gesetzesrevisionen und Änderungen der regulatorischen Anforderungen kommen wird, sodass dann gegebenenfalls eine Aktualisierung des HWP erforderlich wird. Konkret in Diskussion stehen derzeit etwa die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts oder die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Da das HWP jedoch in seinen vier Bänden modular abgefasst ist, wird es künftig auch möglich sein, einzelne Bände separat zu überarbeiten und herauszugeben. Zwischenzeitlich wird den Berufsangehörigen und anderen interessierten Kreisen empfohlen, periodisch die Webseite der Treuhand-Kammer zu konsultieren, wo allfällige Neuerungen und berufsständische Entwicklungen jeweils publiziert werden. Anmerkung: 1) ISA =International Standards on Auditing; ISRE = International Standards on Review Engagements; ISAE = International Standards on Assurance Engagements; ISRS = International Standards on Related Services. 12 DER SCHWEIZER TREUHÄNDER

Rechnungslegungshandbuch

Rechnungslegungshandbuch Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision

Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf die Revision Thomas Stenz Partner Ernst & Young AG Ziele Sie sind sich der Auswirkungen der Neuerungen des nrlr in Bezug auf eine Revision bewusst Sie sind

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008

Herzlich willkommen. Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht. April 2008 Herzlich willkommen Hunziker Leutenegger Treuhand AG Frauenfeld / Landschlacht April 2008 Das neue Revisionsgesetz Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 Das Gesetz gilt für die Geschäftsjahre, die nach dem

Mehr

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727

Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

I. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz

Mehr

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008

Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Neues Revisionsgesetz per 1.1.2008 Änderungen im Gesellschaftsrecht und Einführung einer Revisionsaufsicht Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 die Änderung des Obligationenrechts (GmbH- Recht

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Unsere neue Dienstleistung - ISAE 3402 / SSAE 16 Typ II Berichterstattung. Marco Pellizzari, Mai 2012

Unsere neue Dienstleistung - ISAE 3402 / SSAE 16 Typ II Berichterstattung. Marco Pellizzari, Mai 2012 Unsere neue Dienstleistung - ISAE 3402 / SSAE 16 Typ II Berichterstattung Marco Pellizzari, Mai 2012 1 Unsere neue Dienstleistung Ihr Gewinn Für das Jahr 2012 bietet IWB Telekom Ihren Kunden neu eine Berichterstattung

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Entwicklung IKS in der Schweiz

Entwicklung IKS in der Schweiz Entwicklung IKS in der Schweiz Entwicklung IKS in der Schweiz Einleitung Inhalt der Gesetzesvorlage Parlamentsbeschluss Anforderungen Revisionspflicht Prüfumfang der ordentlichen Revisionspflicht Kontroll-Framework

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1

Total Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1 01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515

Mehr

Internes Kontrollsystem und andere Neuerungen im Schweizer Recht

Internes Kontrollsystem und andere Neuerungen im Schweizer Recht und andere Neuerungen im Schweizer Recht Inkrafttreten. Januar 008. November 007 Slide Vorbemerkung: Die neuen Bestimmungen zum Revisionsrecht Gesellschaftsgrösse Publikumsgesellschaft Wirtschaftlich bedeutende

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

Inhaltliche Übersicht

Inhaltliche Übersicht Inhaltliche Übersicht Modul Accounting Kurs ID 1 Kurs Block Themen Lek Nationale Rechnungslegung und Steuern Schweizer Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht Grundzüge der schweizerischen Mehrwertsteuer

Mehr

E-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

E-RIC 3. Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten E-RIC 3 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Dr. Stefan Schreiber München, 25. November 2005-1- DRSC e.v / 25.11.2005 Hintergrund Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung

Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung Wirtschaftsprüfung und -beratung auf der Basis von Vertrauen, Kompetenz, Erfahrung, Loyalität und Leistung Kundenerwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen... unsere Devise Seit 2002 bedient die

Mehr

Inhalt 1 Vorbereitungen... 3

Inhalt 1 Vorbereitungen... 3 Inhalt 1 Vorbereitungen... 3 1.1 Neues Dokument... 3 1.2 Formatvorlagen... 3 2 Facharbeit schreiben... 4 3 Inhaltsverzeichnis... 4 4 Seitennummern... 5 4.1 Seitenzahl einfügen... 5 4.2 Erste Seite Anders...

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011

Anlagereglement. SECUNDA Sammelstiftung. der. Gültig ab 1. Januar 2011 Anlagereglement der SECUNDA Sammelstiftung Gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Grundsätze... 3 1.1. Ziele... 3 1.2. Rahmenbedingungen... 3 1.3. Einschränkungen... 3 2. Organisation

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr

Konzernrechnung Modul 3

Konzernrechnung Modul 3 Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG

Mehr

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26

Mehr

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Wirtschaftsprüfung - interne und externe Revision

Wirtschaftsprüfung - interne und externe Revision Peter Kartscher Bruno Rossi Daniel Suter Wirtschaftsprüfung - interne und externe Revision Systematischer Überblick für Wirtschaftsprüfer, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Schulthess ^ 2013 Geleitwort

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule

Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Individueller Geld-Strategie-Workshop für Einzelpersonen Wegbereiter für Ihren persönlichen Anlageerfolg Der Anleger bleibt immer noch der einsamste Mensch der Welt

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz 1 Ziele der QGIS Anwendergruppe 1.1 Die QGIS Anwendergruppe Schweiz ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 79 ZGB). 1.2 Die Ziele

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz 813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

St. Galler Tagblatt AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014

St. Galler Tagblatt AG St. Gallen. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014 St. Galler Tagblatt AG St. Gallen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der St. Galler Tagblatt AG St. Gallen

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Fall 1: Keine Übersicht (Topographie)

Fall 1: Keine Übersicht (Topographie) Fall 1: Keine Übersicht (Topographie) Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-1: Keine Übersicht (Topographie) a) Darstellung der wesentlichen Geschäftsprozesse

Mehr

Investitionen und Abschreibungen ab 2012

Investitionen und Abschreibungen ab 2012 Investitionen und Abschreibungen ab 2012 1 Einleitung Per 1. Januar 2011 sind die neue Finanzverordnung und die neue Vollzugsverordnung in Kraft getreten. Für die Kirchgemeinden bedeutete dies, dass bereits

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung

Mehr

a) Festlegung der Vergütungspolitik

a) Festlegung der Vergütungspolitik Offenzulegende Angaben zur Vergütungspolitik in der Thüringer Aufbaubank Gruppe gemäß 16 der Institutsvergütungsverordnung und Artikel 450 der Verordnung (EU) 575/2013 Die Verordnung über die aufsichtsrechtlichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Hohe Relevanz: Vielzahl und Vielfalt unserer Mitglieder: Experten des Fachs: Bei Ihnen vor Ort: Der Verantwortung verpflichtet:

Hohe Relevanz: Vielzahl und Vielfalt unserer Mitglieder: Experten des Fachs: Bei Ihnen vor Ort: Der Verantwortung verpflichtet: Die Treuhand-Kammer Wir unterstützen Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten dabei, hochqualitative Kundenarbeit zu leisten. Insgesamt nutzen 950 Mitgliedsunternehmen (mit ca. 14 000 Mitarbeitenden) und 5

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014)

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB Rundschreiben 1/2014 über in Revisionsunternehmen (RS 1/2014) vom 24. November 2014 Inhaltsverzeichnis I. Ausgangslage Rz 1-2 II. Revisionsunternehmen mit der

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Executive Summary das Startelement des Businessplanes

Executive Summary das Startelement des Businessplanes - das Startelement des Businessplanes Seite 1 das Startelement des Businessplanes entnommen aus dem Werk: Existenzgründung - Businessplan und Chancen Print: ISBN 978-3-938684-33-7-3.Auflage E-Book: ISBN

Mehr

Den in der Schweiz tätigen Versicherungseinrichtungen stehen mehrere Rechnungslegungsnormen

Den in der Schweiz tätigen Versicherungseinrichtungen stehen mehrere Rechnungslegungsnormen Umsetzung des IFRS 4 Empfehlungen der Schweizerischen Aktuarvereinigung für die Umsetzung des International Financial Reporting Standards 4 [ IFRS 4 Insurance Contracts, Issue Date: 31 March 2004 ] Ausgabe

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven

Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven JAHRESRECHNUNG 2011 Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 Fr. Fr. Fr. Fr. Aktiven Kasse 2'248 3'032 Postcheck 3'762'509 4'641'205 Bankguthaben 137'019 300'299 Termingelder, Sparkonto 1'091'907 1'081'271 Debitoren

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011 Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:

Mehr

NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG

NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG NPO LETTER 1/2012 NEUERUNGEN IN DER RECHNUNGSPRÜFUNG Prüfung Treuhand Beratung Im Dezember 2011 haben die Eidgenössischen Räte das neue Rechnungslegungsrecht verabschiedet. Es untersteht nun dem fakultativen

Mehr

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen

Erstellung von Prozessbeschreibungen. PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen Seite 1 von 9 PB 4.2-1: Erstellung von Prozessbeschreibungen 1 Ziel und Zweck Durch Prozessbeschreibungen werden die einzelnen Prozesse des Qualitätshandbuchs detaillierter beschrieben. Sie werden für

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009

Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Übersetzung des ECHA News Alerts vom 13. Februar 2009 Im Folgenden finden Sie eine Übersetzung der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, des ECHA News Alert vom 13. Februar 2009. Hier werden in knapper Form

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Insiderwissen 2013. Hintergrund

Insiderwissen 2013. Hintergrund Insiderwissen 213 XING EVENTS mit der Eventmanagement-Software für Online Eventregistrierung &Ticketing amiando, hat es sich erneut zur Aufgabe gemacht zu analysieren, wie Eventveranstalter ihre Veranstaltungen

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Verabschiedet am 07.06.2012 In Kraft seit dem 01.07.2012 Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 06.12.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr