NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT.

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1 NACHSCHLAGEN. WAS WICHTIG IST. JEDERZEIT. Hintergrundinformationen zur Schweren Krankheiten Vorsorge VERMITTLER- INFORMATION SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE

2 SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE NEUES IN DER SCHWEREN KRANKHEITEN VORSORGE WIR HABEN UNSEREN KLASSIKER, DIE SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE, NOCH BESSER GEMACHT. PROFITIEREN SIE VON EINER ERWEITERTEN LEISTUNG UND MEHR SERVICE. DREI ZUSÄTZLICHE KRANKHEITEN (GÜLTIG FÜR ALLE UNISEX-NEUANTRÄGE, DIE AB DEM POLICIERT WURDEN) Ab sofort sind in der Schweren Krankheiten Vorsorge die folgenden drei weiteren Krankheiten versichert. Es gelten auch für diese Krankheiten die Regelungen der Versicherungsbedingungen zur Schweren Krankheiten Vorsorge inklusive der Anlagen. 1. Multisystematrophie mit der Folge dauerhafter Symptome Multisystematrophie ist eine Krankheit ungeklärter Ursache, bei der die Nervenzellen in bestimmten Bereichen des Gehirns betroffen sind. Dies führt zu Problemen mit verschiedenen Körperfunktionen wie Bewegung, Gleichgewicht und Blasenkontrolle. Versichert ist die (eindeutige) Diagnose einer Multisystematrophie. Es müssen Nachweise für das signifikante Fortschreiten der Krankheit und die dauerhafte klinische Beeinträchtigung folgender Bereiche vorliegen: - motorische Funktion mit damit verbundener Steifigkeit der Bewegungen, oder - Fähigkeit zur Koordination der Muskelbewegung, oder - Blasenkontrolle und orthostatische Hypotonie. Um Ihren Anspruch auf eine Leistung prüfen zu können, benötigen wir die eindeutige Diagnose eines Facharztes für Neurologie. 2. Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK) mit der Folge dauerhafter Symptome CJK ist eine degenerative Erkrankung des Gehirns, von der man annimmt, dass sie auf eine Prioneninfektion zurückzuführen ist. Mit dem Fortschreiten der Krankheit vermindert sich die Muskelkoordination, der Intellekt und die Persönlichkeit werden beeinträchtigt und der Patient kann erblinden. Versichert ist die Creutzfeldt- Jakob-Krankheit mit der Folge eines dauerhaften neurologischen Defizits mit bleibenden klinischen Symptomen. Um Ihren Anspruch auf eine Leistung prüfen zu können, benötigen wir die eindeutige Diagnose eines Facharztes für Neurologie. Stand 05/2014

3 SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE 3. HIV-Infektion als Folge eines körperlichen Übergriffs Versichert ist die HIV-Infektion nach Versicherungsbeginn in Folge eines körperlichen Übergriffs, welcher bei der Polizei gemeldet und dokumentiert worden sein muss. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - Innerhalb von 36 Stunden nach dem Vorfall muss ein Bluttest durchgeführt worden sein, der das Nichtvorhandensein von Antikörpern auf HI-Viren anzeigt. - Es muss einen weiteren HIV-Test innerhalb von 6 Monaten geben, der das Vorliegen von HIV oder von Antikörpern gegen das Virus bestätigt. - Der Vorfall muss innerhalb eines der folgenden Länder stattgefunden haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien oder Neuseeland. MITVERSICHERUNG VON KINDERN (GÜLTIG FÜR ALLE UNISEX-NEUANTRÄGE, DIE AB DEM POLICIERT WURDEN) Die maximale Versicherungssumme für die automatisch mitversicherten Kinder im Rahmen von 3 B. Absatz 2b) der Versicherungsbedingungen zur Schweren Krankheiten Vorsorge haben wir von auf erhöht. KUNDEN-HOTLINE (GÜLTIG FÜR ALLE SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE-VERTRÄGE) Unseren Kunden steht eine Hotline zur kostenfreien telefonischen Beratung im Leistungsfall Krebserkrankung offen. Bei Bedarf berät ein Dienstleistungspartner z.b. zu Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Beantragung von gesetzlichen Pflegeleistungen oder auch Benennung von Hospizplätzen. Auf Wunsch werden kostenpflichtig auch ganz spezielle Hilfsleistungen, wie z.b. die Krebs-Assistance oder ärztliche Zweitmeinungen, vermittelt. Mit diesem Service erhält der Kunde eine erstklassige Leistung und Hilfe, die bestmögliche Krebstherapie zu finden. M-CHECK (GÜLTIG FÜR ALLE NEUANTRÄGE) Eine examinierte Pflegefachkraft übernimmt fehlende Untersuchungen direkt in Abstimmung mit dem Kunden bei ihm vor Ort. So entfallen für ihn lästige Wartezeiten und der Antrag kann schneller weiterbearbeitet werden. KURZFORMULAR GESUNDHEITSFRAGEN (GÜLTIG FÜR ALLE NEUANTRÄGE) Das Formular kann verwendet werden, wenn der Kunde einen Schwere Krankheiten Vorsorge-Vertrag mit einer Versicherungssumme bis max abschließt und nicht älter als 44 Jahre ist. Mit dem Kurzformular sparen Sie und Ihr Kunde erheblich an Zeit ein. Stand 05/2014

4 SCHWERE KRANKHEITEN VORSORGE DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK PRODUKTBESCHREIBUNG Produktart Anzahl der versicherten Krankheiten Basisoptionen Mögliche Zusatzoptionen Fondsgebundene Risikolebensversicherung und Schwere Krankheiten Vorsorge Risiko Leben Schutz (Risiko-LV) 2. Schwere Krankheiten Schutz 3. Risiko Leben Schutz mit vorgezogenem Schwere Krankheiten Schutz 4. Schwere Krankheiten Schutz mit Risiko Leben Schutz Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit für die 1. VP gem. 9 AVB Bei vereinbartem Schwere Krankheiten Schutz: EU/Pflege als Einmalleistung gem. 7 AVB Berufsunfähigkeitsrente bei chronischer Erkrankung der Wirbelsäule oder des Geistes gem. 8 AVB* ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN MINIMUM MAXIMUM Eintrittsalter ohne Zusatzoption 1 Jahr 69 Jahre mit EU- & Pflegeschutz 15 Jahre 69 Jahre mit BU-Schutz 15 Jahre 50 Jahre mit Beitragsbefreiung bei AU 15 Jahre 59 Jahre Ziellaufzeit 12 Jahre lebenslang BEITRAGSZAHLUNG MINIMUM MAXIMUM Zahlungsweise Laufend Laufend Beitrag Monatlich 30, vierteljährlich 90, halbjährlich 180, jährlich 360 Bestimmt sich durch max. versicherbare Leistung Ratenzuschlag Nicht vorhanden DECKUNGSGRENZEN MINIMUM MAXIMUM Risiko Leben Schutz bis Alter Alter 7 bis ab Alter Mio. Schwere Krankheiten Schutz** bis Alter ab Alter Mio. (max. 5-faches Jahreseinkommen)*** Monatliche BU-Rente (Zusatzoption BU-Schutz) 1 % der versicherten Schwere Krankheiten Leistung BESONDERHEITEN Auszahlung im LeistungsfallEinmalzahlung Fonds Flexibilität Nachversicherungsgarantie Treuebonus Versicherte Personen Setanta Managed Fonds Verlängerung der Ziellaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich jährliche Erhöhung der Leistung um 3 % möglich Neben der ereignisbezogenen Nachversicherungsgarantie gibt es auch eine nicht ereignisbezogene Nachversicherungsgarantie zum 5. sowie zum 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns Ab dem 10. Versicherungsjahr, danach alle 5 Jahre Eine oder zwei versicherte Personen deren Kinder sind automatisch mitversichert * nur in Verbindung mit EU- und Pflegeschutz wählbar. ** Wird nur der Schwere Krankheiten Schutz vereinbart, d. h. kein Risiko Leben Schutz, dann werden bei Tod der versicherten Person Todesfallleistung ausgezahlt. *** Auf Anfrage können auch höhere Versicherungssummen abgeschlossen werden. Für genauere Informationen kontaktieren Sie Ihren vertrieblichen Ansprechpartner.

5 2 // 3 01 PRODUKTDETAILS Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht Das Wichtigste auf einen Blick finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen zur Schweren Krankheiten Vorsorge, die Sie für den Verkauf benötigen. 02 ABSICHERUNGSOPTIONEN Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet verschiedene Möglichkeiten, sowohl sich selbst gegen die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung als auch die Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes abzusichern. Wie diese Absicherungsvarianten aussehen, erfahren Sie in diesem Abschnitt. 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche finden Sie in diesem Abschnitt einige vertriebliche Hintergrundinformationen zur Schweren Krankheiten Vorsorge. So erhalten Sie hier unter anderem einige Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten sowie zu Personenkreisen, für die die Schwere Krankheiten Vorsorge besonders geeignet ist.

6 01 PRODUKTDETAILS Die Schwere Krankheiten Vorsorge ist eine fondsgebundene Risiko lebensversicherung, die bei Vorliegen einer von 43 versicherten schweren Krankheiten und/oder im Todesfall die vereinbarte Ver sicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung auszahlt. DIE 43 VERSICHERTEN KRANKHEITEN* Herzinfarkt; Schlaganfall; Krebs; Bypass-Operation der Herzkranzgefäße; Angioplastie am Herzen; Aortenplastik; Herzklappenoperation; Erkrankung des Herzmuskels; Transplantation von Hauptorganen; Nierenversagen; fortgeschrittene Lebererkrankung; fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Emphysem); chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung; Querschnittslähmung; Kinderlähmung (Poliomyelitis); Funktionsverlust von Gliedmaßen; multiple Sklerose; Muskeldystrophie; Motoneu roner krankung; schwere rheumatoide Arthritis; Abhängigkeit von einer dritten Person (ab Alter 18); gutartiger Hirntumor; bakterielle Meningitis; fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit (vor Alter 65); Enzephalitis; fortgeschrittene Parkinson sche Krankheit; schwere Kopfverletzung; Koma; schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen; Verlust der Hörfähigkeit; Verlust der Sehfähigkeit; Sprachverlust; systemischer Lupus erythematodes; HIV-Infektion durch Bluttransfusion; HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeit; aplastische Anämie (Blutbildungsstörung); Amyotrophe Lateral sklerose (ALS); Asbestose; Erkrankungen des zentralen Nervensystems; Knochenmarkstransplantation; schwerer Unfall; intrakranielles Aneurysma; progressive supranukleäre Blickparese. * Ausführliche Definitionen für jede dieser Krankheiten finden Sie in den Versicherungsbedingungen. TEILZAHLUNGEN Bei den versicherten Krankheiten multiple Sklerose, Angioplastie am Herzen und Funktionsverlust von Gliedmaßen besteht im Leistungsfall die Möglichkeit einer Teil zahlung der versicherten Leistung für schwere Krankheiten. Details hierzu finden Sie in 3 sowie Anlage 1 der Versicherungsbedingungen. VORGEZOGENE TODESFALLLEISTUNG Wenn Sie den Risiko Leben Schutz mit uns vereinbart haben (also eine der Basis optionen 1, 3 oder 4 siehe Übersicht Das Wichtigste auf einen Blick ), dann zahlen wir bei einer Lebens erwartung der versicherten Person von weniger als zwölf Monaten 70 % der vereinbarten Todesfallleistung vorab aus. Die restliche Todesfallleistung fließt bei Tod der versicherten Person an deren Hinterbliebene. VERSICHERTE PERSON(EN) Sind innerhalb eines Vertrages zwei Personen versichert, dann besteht ein einheitlicher Versicherungsvertrag, der nicht zwischen den beiden Personen aufgeteilt werden kann. Dies gilt insbesondere für die Beitragszahlungspflicht und das Anteilguthaben. Aber es besteht für jede versicherte Person ein gesonderter Schutz und Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. Das heißt, tritt der Versicherungsfall für eine versicherte Person ein, verringert sich der Schutz für die andere versicherte Person dadurch nicht.

7 4 // 5 Ist eine versicherte Person ein Kind, bestehen Deckungsgrenzen (siehe Übersicht Das Wichtigste auf einen Blick ). Das bedeutet, dass im Leistungsfall vor Erreichen des 15. Lebensjahres die maximalen Auszahlungsbeträge gelten. Dennoch können bereits bei Vertrags abschluss auch höhere Versicherungssummen beantragt werden. DER VORTEIL: Die Beantragung einer höheren Versicherungssumme bereits bei Vertrags abschluss erspart eine spätere erneute Gesundheitsprüfung bei Erreichen des 15. Lebensjahres. 01 _ PRODUKTDETAILS Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Risikoprüfung bei Vertragsabschluss für die gewählte höhere Versicherungssumme erfolgt und die entsprechenden Risikokosten von Beginn an erhoben werden. Im Leistungsfall vor Erreichen des 15. Lebensjahres des versicherten Kindes gelten jedoch die maximalen Auszahlungsbeträge. AUTOMATISCHE MITVERSICHERUNG DER KINDER Bei den Basisoptionen Schwere Krankheiten Schutz, Risiko Leben Schutz mit vorgezogenem Schwere Krank heiten Schutz und Schwere Krankheiten Schutz mit Risiko Leben Schutz sind die Kinder der versicherten Person(en) automatisch ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zum 18. Geburtstag gegen alle versicherten Krankheiten mit Ausnahme der Abhängigkeit von einer dritten Person mitversichert. Wird Risiko Leben Schutz vereinbart (d. h. bei den Basis optionen 1, 3 und 4), sind die Kinder der versicherten Person automatisch ab Ende des 3. Lebens monats bis zum 18. Geburtstag für den Todesfall mitversichert. Für mitversicherte Kinder besteht kein Anspruch auf vorgezogene Todesfallleistung. Auch gelten vereinbarte Zusatzoptionen für sie nicht. ERHÖHUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG Während der Vertragslaufzeit ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung bei folgenden Ereignissen bezogen auf die versicherte Person möglich: 1 _ Heirat bzw. Registrierung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. 2 _ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. 3 _ Geburt oder Adoption eines Kindes. 4 _ Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu Wohnzwecken. 5 _ Abschluss einer Finanzierung bei Aufnahme oder Erhöhung eines durch Grundpfandrechte gesicherten Kredits. 6 _ Erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, sofern die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Kammer nachgewiesen wird. 7 _ Gehaltssteigerung (Bruttowert) bei angestellten Arbeitnehmern. 8 _ Betriebswertsteigerung bei Zunahme des Wertes eines Unternehmens, an dem die versicherte Person wirtschaftlich beteiligt ist. 9 _ Erhöhter Deckungsbedarf einer Keyperson-Versicherung. 10 _ Unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse zum 5. sowie zum 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns.

8 VORAUSSETZUNGEN ZUM ZEITPUNKT DER ANPASSUNG U. A.: Die versicherte Person ist nicht älter als 55 Jahre bzw. in den Fällen 5), 8) und 9) nicht älter als 60 Jahre. Der Vertrag wurde nicht beitragsfrei gestellt, es wird keine Leistung für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeit oder Beitragsbefreiung erbracht und der Leistungsfall für die zu erhöhende Leistung darf noch nicht eingetreten bzw. vorhersehbar sein. Es gibt Grenzen für die Erhöhungen bei Eintritt einzelner Ereignisse, die Summe der gesamten Erhöhungen beträgt maximal Das Recht wird innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ausgeübt. Die Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist für das jeweilige Ereignis weder in Bezug auf diesen noch auf einen anderen mit uns bestehenden Versicherungsvertrag ausgeübt worden. BEITRAGSFREISTELLUNG UND WIEDERAUFNAHME DER BEITRAGSZAHLUNG Eine Beitragsfreistellung ist jederzeit möglich, vorausgesetzt, dass das Anteilguthaben zu Beginn der Beitragsfreistellung mindestens 500 beträgt. Während der Beitragsfreistellung erfolgt keine planmäßige Erhöhung und keine Zuweisung von Treueboni. Die Möglichkeit der Ausübung der Nach ver sicherungs garantie und der Schutz hinsichtlich Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit bestehen nicht. Jeder andere vereinbarte Schutz besteht, bis sich das Anteilguthaben auf null verringert hat. Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist jederzeit vor Ende des Versiche rungsvertrags möglich. Dabei wird eine Vertragsüberprüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen. Dem Kunden wird ein ggf. neuer Beitrag mitgeteilt, der nach unserer Einschätzung ausreicht, um den vereinbarten Schutz aufrechtzuerhalten. Bestand vor der Freistellung eine planmäßige Erhöhung bzw. Schutz für die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, lebt diese wieder auf. Das Recht auf die Nachversicherungsgarantie besteht jedoch nicht mehr. KÜNDIGUNG Bei Kündigung zahlen wir den Wert des Anteilguthabens oder des auf die Kündigung entfallenden Teils hiervon, jedoch nicht mehr als die Summe der bis zur Kündigung eingezahlten Beiträge. Die Rückzahlung der geleisteten Beiträge kann nicht verlangt werden. Teilkündigungen sind möglich, wenn der betroffene Teilbetrag des Anteilgut habens mindestens 250 und das verbleibende Anteilguthaben mindestens 500 betragen. Im Fall einer Teilkündigung wird eine außerplanmäßige Vertragsüberprüfung vorgenommen und dem Kunden ein ggf. neuer Beitrag mitgeteilt, der ausreicht, um den vereinbarten Schutz aufrechtzuerhalten.

9 6 // 7 DER FONDS Die Beiträge zur Schwere Krankheiten Vorsorge werden in den Setanta Managed Fonds, einen internen Fonds der Canada Life Assurance Europe Limited, investiert. Der Fonds wird nicht an einer öffentlichen Börse gehandelt. Er wird von Setanta Asset Management Limited, einer Fondsmanagement-Gesellschaft der Canada Life Gruppe, verwaltet und investiert wie folgt: Maximal 90 % des Fondsvermögens werden zeitgleich in nationale und internationale Aktien und Immobilien investiert. Mindestens 10 % des Fondsvermögens müssen aus festverzinslichen Wertpapieren, Bargeld oder Depositen bestehen. Mindestens 10 % des Vermögens müssen in Euro notiert sein. (Dies sind nur Anlagegrundsätze. Die aktuelle Verteilung der Anlage können Sie unserer Webseite entnehmen) 01 _ PRODUKTDETAILS TREUEBONUS Dem Vertrag werden zu verschiedenen Zeitpunkten während der Laufzeit zusätzliche Fondsanteile als Treuebonus gewährt: am 10. Jahrestag des Vertrags 5 % zusätzliche Fondsanteile, danach an jedem fünften Jahrestag 5 % zusätzliche Fondsanteile. VERTRAGSÜBERPRÜFUNG Wir nehmen in gewissen Abständen planmäßige Vertragsüberprüfungen vor. Die erste planmäßige Vertragsüberprüfung findet am fünften Jahrestag des Versicherungsbeginns statt. Danach erfolgen diese bis zum 65. Geburtstag der älteren versicherten Person in Abständen von fünf Jahren und anschließend jährlich. Außerplanmäßige Vertragsüberprüfungen nehmen wir im Fall von Vertragsänderungen vor oder im Leistungsfall, wenn danach weiterhin Schutz besteht. Nach der Vertragsüberprüfung teilen wir dem Kunden den ggf. geänderten Beitrag mit, der nach unserer Einschätzung notwendig sein wird, um den vereinbarten Schutz unter Annahme folgender Ziellaufzeiten aufrechtzuerhalten: bis zur nächsten planmäßigen Vertragsüberprüfung. bis zum Ende der vom Kunden gewählten Ziellaufzeit.

10 KOSTEN UND GEBÜHREN ZUTEILUNG DER ANTEILE Die Beiträge werden zu folgenden Prozentsätzen abhängig vom Alter der jüngeren versicherten Person bei Versicherungsbeginn zum Kauf von Fondsanteilen am Setanta Managed Fonds zugeteilt. ALTER DER (JÜNGEREN) VERSICHERTEN PERSON BEI VERSICHERUNGSBEGINN PROZENTSATZ FÜR ZUTEILUNG 1 Jahr bis 38 Jahre 95 % 39 Jahre bis 48 Jahre 96 % 49 Jahre bis 58 Jahre 97 % 59 Jahre und älter 98 % Um die Abschluss- und Vermittlungskosten des Vertrags zu begleichen, reduziert sich der Grundzuteilungssatz während der ersten 60 Monate der Zeit der tatsächlichen Beitragszahlung abhängig vom Alter der jüngeren versicherten Person bei Versicherungsbeginn (Details siehe 23 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen). WEITERE KOSTEN UND GEBÜHREN Zur Deckung der allgemeinen Bestandsverwaltungskosten, die durch die Verwaltung des Vertrags anfallen, erheben wir monatlich eine Verwaltungsgebühr. Diese liegt im Jahr bei 69,90. Zusätzlich fallen Fondsverwaltungskosten von 1,5 % p. a. des Anteilguthabens an. Darüber hinaus erheben wir einen Rück nahmeabschlag von 5 %. Informationen zu den Risikokosten sowie eine vollständige Übersicht der Kosten und Gebühren finden Sie in 31 der Versicherungsbedingungen.

11 8 // 9 STEUERLICHE BEHANDLUNG Beiträge sind nicht als Vorsorgeaufwendungen gemäß 10 EStG abzugsfähig. Ebenso erfüllt die Schwere Krankheiten Vorsorge nicht die Voraussetzungen für eine Begünstigung entsprechend 10a, 82 Abs. 2 EStG. Die Auszahlung im Leistungsfall oder bei Kündigung unterliegt nicht der Einkommensteuer. Versicherungsunternehmen sind nach 22a EStG verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenbezugsmitteilungen zu übermitteln. Die Mit teilung muss bis zum ersten März des Jahres erfolgen, das auf das Jahr folgt, in dem die Leistung dem Leistungsempfänger zugeflossen ist. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen zum Zweck der Rentenbezugsmitteilung seine steuerliche Identifikations nummer mitzuteilen. 01 _ PRODUKTDETAILS TIPPS BEI ANTRAGSTELLUNG Beachten Sie die Annahmerichtlinien zur Schweren Krankheiten Vorsorge. Dort finden Sie u. a. Informationen über berufliche und medizinische Ausschlüsse sowie Richtlinien zur Einschätzung von Berufs- und Freizeitrisiken. Beschleunigen Sie die Risikoprüfung mittels Telefoninterview. Hierbei beantwortet die zu versichernde Person sämtliche weiteren im Rahmen der Risikoprüfung auf tretenden Gesundheitsfragen nicht in Papierform, sondern im Rahmen eines Telefoninterviews. Das spart nicht nur Papier, sondern auch Zeit. Denn: Rück fragen werden vermieden und die Risikoprüfungs entscheidung ist in der Regel schneller möglich. Alles was Sie bzw. die zu versichernde Person tun müssen, um die Vor teile des Telefoninterviews zu nutzen, ist, im Formular Gesundheitsfragen den Abschnitt Angaben zum Führen eines Telefoninterviews auszufüllen. Ist die zu versichernde Person 15 Jahre oder jünger, so reicht es aus, wenn Sie die Kinder-Gesundheitsfragen im Formular Gesundheitsfragen ausfüllen.

12 02 DIE ABSICHERUNGSOPTIONEN Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet vier Varianten für den individuellen Risikoschutz Ihrer Kunden in einem Produkt: Sie ermöglicht den Schutz vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit und die Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall. DIE VERFÜGBAREN BASISOPTIONEN Im Rahmen der Schweren Krankheiten Vorsorge stehen folgende vier Absicherungs varianten zur Verfügung, die Ihrem Kunden einen bedarfsgerechten Risikoschutz bieten: 1 _ RISIKO LEBEN SCHUTZ Risikolebensversicherung, die im Todesfall die versicherte Todesfallsumme auszahlt. 2 _ SCHWERE KRANKHEITEN SCHUTZ Risikoversicherung zum Schutz gegen die finanziellen Folgen einer schweren Krankheit. Sie zahlt im Leistungsfall bei Diagnose einer versicherten Krankheit die versicherte Summe für schwere Krankheiten aus. Der Todesfall der versicherten Person ist mit versichert. 3 _ RISIKO LEBEN SCHUTZ MIT VORGEZOGENEM SCHWERE KRANKHEITEN SCHUTZ Risikolebensversicherung, die im Todesfall die versicherte Todesfallsumme auszahlt. Im Leistungsfall bei Diagnose einer der versicherten Krankheiten wird ein Teil der vereinbarten Todesfallleistung ausgezahlt. Diese Teilzahlung, d. h. die Leistung für schwere Krankheiten, kann individuell festgelegt werden. Sie reduziert die spätere Todesfallleistung. Daher kann die vereinbarte Schwere Krankheiten Leistung maximal genauso hoch sein wie die vereinbarte Todesfallleistung. 4 _ SCHWERE KRANKHEITEN SCHUTZ UND RISIKO LEBEN SCHUTZ Risikolebensversicherung mit gleichzeitigem Todesfall- und Schwere Krankheiten Schutz und zwei unabhängigen Versicherungssummen für beide Leistungsfälle. Das heißt, sie zahlt im Todesfall und im Leistungsfall bei Diagnose einer versicherten schweren Krankheit die jeweils vereinbarte Summe aus. Dabei wird durch die Leistung bei Diagnose einer schweren Krankheit die versicherte Todesfallleistung nicht reduziert.

13 10 // 11 DIE VERFÜGBAREN ZUSATZOPTIONEN Mit folgenden Zusatzoptionen kann der Schutz Ihres Kunden individuell ergänzt werden: Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeschutz. Dabei läuft der Erwerbsunfähigkeitsschutz bis zum 60. Geburtstag und der Pflegeschutz beginnt ab dem 60. Geburtstag der versicherten Person. Er kann nur beantragt werden, wenn der Schwere Krankheiten Schutz gewählt wurde. Berufsunfähigkeitsschutz bei chronischer Erkrankung der Wirbelsäule oder des Geistes. Dieser besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das auf den 60. Geburtstag der versicherten Person folgt. Er kann nur beantragt werden, wenn sowohl der Schwere Krankheiten Schutz als auch der Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeschutz gewählt wird. Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit. Dieser Schutz besteht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, das auf den 65. Geburtstag folgt und besteht nur für die im Versicherungsschein als erste versicherte Person angegebene Person. ABSICHERUNGSOPTIONEN UND VERSICHERUNGSLEISTUNGEN VERSICHERUNGS- LEISTUNGEN RISIKO LEBEN SCHUTZ (vorgezogene Leistung bei Lebenserwartung < 12 Monate) Im Todesfall: vereinbarte Todesfallsumme SCHWERE KRANKHEITEN SCHUTZ Bei schwerer Krankheit: vereinbarte Schwere- Krankheiten-Summe Im Todesfall: RISIKO LEBEN SCHUTZ MIT VORGEZOGENEM SCHWERE KRANK- HEITEN SCHUTZ (vorgezogene Leistung bei Lebenserwartung < 12 Monate) Bei schwerer Krankheit: vereinbarte Schwere- Krankheiten-Summe Im Todesfall: vereinbarte Todesfallsumme (abzüglich ggf. erfolgter Schwere- Krankheiten-Leistung) SCHWERE KRANK- HEITEN SCHUTZ MIT RISIKO LEBEN SCHUTZ (vorgezogene Leistung bei Lebenserwartung < 12 Monate) Bei schwerer Krankheit: vereinbarte Schwere- Krankheiten-Summe Im Todesfall: vereinbarte Todesfallsumme 02 _ DIE ABSICHERUNGSOPTIONEN VERFÜGBARE ZUSATZOPTIONEN Erwerbsunfähigkeitsund Pflegeschutz (im Leistungsfall Schwere-Krankheiten- Summe) BU-Schutz Wirbelsäule und Geist (im Leistungsfall monatliche BU-Rente) Erwerbsunfähigkeitsund Pflegeschutz (im Leistungsfall Schwere-Krankheiten- Summe) BU-Schutz Wirbelsäule und Geist (im Leistungsfall monatliche BU-Rente) Erwerbsunfähigkeitsund Pflegeschutz (im Leistungsfall Schwere-Krankheiten- Summe) BU-Schutz Wirbelsäule und Geist (im Leistungsfall monatliche BU-Rente) Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit

14 03 VERTRIEBSINFORMATIONEN In diesem Abschnitt finden Sie einige vertriebliche Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten, zu Vorteilsargumentationen sowie zu Personenkreisen, für die die Schwere Krankheiten Vorsorge besonders geeignet ist. Grundsätzlich ist die Schwere Krankheiten Vorsorge für jeden geeignet, der eine private Absicherung für den Fall einer schweren Krankheit und/oder einen Todesfallschutz wünscht. Aber auch wenn sie keine spezielle Zielgruppe adressiert, so ist sie für die nachfolgenden Personenkreise und Einsatzgebiete besonders geeignet. KINDER Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen haben Kinder kaum oder gar keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenoder Unfallversicherung. Im schlimmsten Fall bleiben die betroffenen Kinder sogar ein Leben lang ohne Einkommen. Die gesamte Familie wird u. U. vor große Herausforderungen gestellt auch finanziell. Denn man möchte seinem Kind die bestmögliche Versorgung bieten, aber vor allem auch rund um die Uhr für es da sein. Dafür muss ein Elternteil u. U. seine Berufstätigkeit aufgeben oder z. B. bei Unterbringung des Kindes in einer entfernt liegenden Spezialklinik die Unterkunft eines Elternteils vor Ort finanziert werden. Um sich das leisten und zugleich den bisherigen Lebensstandard beibehalten zu können, bedarf es enormer finanzieller Reserven oder einer geeigneten Absicherung: Die Schwere Krankheiten Vorsorge gibt Eltern im Fall der Fälle den nötigen finanziellen Freiraum, damit sie ihrem Kind die beste Versorgung ermöglichen und ihm eine unbeschwerte Zukunft bieten können. [ ] Ein Kind bekommt frühestens gesetzlichen Versicherungsschutz gegen Invalidität, wenn es in den Kindergarten kommt, und das nur während des Kindergartenaufenthalts und für den Weg dorthin. Dieser Schutz gilt aber lediglich für Unfälle, nicht für Krankheiten. [ ] Quelle: Portfolio international, , Titel: Kein Kinderkram

15 12 // 13 KAUFMÄNNISCHE ANGESTELLTE (GERINGER ANTEIL KÖRPERLICHER TÄTIGKEIT) Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat nicht immer eine Einschränkung der Berufsfähigkeit zur Folge. Entgegen der weitläufigen Meinung sind es nicht immer Unfälle, die zu einer Einschränkung führen. Häufig sind es auch Krankheiten. In beiden Fällen entstehen schnell zusätzliche Kosten für z. B. spezielle Behandlungsmethoden oder Ärzte, Umbaumaßnahmen an Haus oder Auto, die von den gesetzlichen Versorgungs systemen längst nicht mehr abgedeckt werden können. Durch diese Ereignisse ist schnell die finanzielle Existenz bedroht, die Folgen können jedoch durch eine zusätzliche Absicherung mit einer Schweren Krankheiten Vorsorge abgefedert werden. SELBSTSTÄNDIGE/FREIBERUFLER Das wichtigste Kapital eines Selbstständigen oder Freiberuflers ist seine Arbeitskraft. Sein Know-how und seine Erfahrungen bestimmen maßgeblich den unternehmerischen Erfolg. Fällt ein Selbstständiger oder Freiberufler krankheitsbedingt für eine längere Zeit aus, so kann dies schnell gravierende finanzielle Folgen für ihn haben. Denn in vielen Fällen ist eine gesetzliche Absicherung nur gering oder gar nicht vorhanden. Zusätzlich anfallende Kosten z. B. für die Umorganisation seines Unternehmens müssen dann von dem Betroffenen selber getragen werden. Die Frage ist: Wie lange kann er im Fall der Fälle diese Kosten tragen? Oder: Wie gleicht er mögliche Umsatzein bußen aus, die durch seinen Ausfall verursacht werden? Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet hier eine geeignete Risikoabsicherung. Auch wenn sie die Einkommenseinbußen nicht direkt absichert, so verschafft die Einmalzahlung im Fall der Fälle dem Selbstständigen/Freiberufler ein finanzielles Polster. 03 _ VERTRIEBSINFORMATIONEN

16 KEYPERSON-ABSICHERUNG Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen ist eine Führungskraft in einer Schlüsselposition, eine sogenannte Keyperson, innerhalb eines Unternehmens ein äußerst wichtiger Mitarbeiter. Der längerfristige Ausfall z. B. eines Geschäftsführers oder Spezialisten hat für ein Unternehmen daher nicht zu unterschätzende finanzielle Auswirkungen. Dabei entstehende Übergangs- und Anpassungsprobleme führen zwangsläufig zu Umsatz- und Gewinnrückgängen und auch die Suche nach einer qualifizierten Vertretung oder einem äquivalenten Ersatz verursacht zusätzliche Kosten. Vor allem für Existenzgründer oder kleine und mittelständische Unternehmen kann der Ausfall von Leistungsträgern zur Existenzfrage werden. Durch die Absicherung von Keypersons können sich Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls ihrer Leistungsträger schützen zum Wohl des gesamten Unternehmens und damit auch der anderen Mitarbeiter. [...] Jahr für Jahr erkranken allein in Deutschland mehr als Menschen unter ihnen viele Manager und Führungskräfte an Krebs, erleiden einen Schlaganfall oder Herz infarkt. [...] Eine besondere Variante der Dread-Disease-Versicherung ist die Keyman-Versicherung auch Keyperson-Versicherung genannt. Ihr Zweck ist es, Manager und andere wichtige Arbeitskräfte in einem Unternehmen speziell zu versichern. [...] Quelle: Revier Manager 02/11, Titel: Finanzieller Schutz bei schweren Krankheiten

17 14 // 15 [...] Die finanziellen Folgen einer solchen Erkrankung lassen sich mit einer Dread-Disease- Police ausgleichen. Insbesondere jüngere Menschen (33 % zwischen 31 und 40 Jahren, 34 % zwischen 41 und 50 Jahren) werden von schweren Krankheiten heimgesucht. [...] Quelle: Finanzwelt, 01/2011, Titel: Plötzlich fiel er um! IMMOBILIENFINANZIERUNG/KREDITSICHERUNG Die Risikoabsicherung einer Immobilienfinanzierung beschränkt sich zumeist auf die Todesfallabsicherung in Form einer Lebensversicherung. In einigen wenigen Fällen werden stattdessen oder auch zusätzlich Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen. Was, wenn aufgrund zusätzlich anfallender Kosten durch eine schwere Erkrankung plötzlich das Geld für die Tilgungsraten fehlt? Um im Fall der Fälle das finanzielle Fiasko zu verhindern, empfiehlt sich der Ab schluss einer Schwere Krankheiten Vorsorge zur Absicherung der Immobilienfinanzierung bzw. des Kredits. Sie ermöglicht sowohl die Todesfallabsicherung als auch die Absicherung im Fall einer schweren Krankheit. PFLEGEFALLFINANZIERUNG Die Schwere Krankheiten Vorsorge bietet über die Zusatzoption Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeschutz auch eine Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Pflegefall. Damit kann die versicherte Person nicht nur den Pflegefall finanzieren, sie kann zudem auch verhindern, dass die eigenen Kinder vom Staat zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden. WIE HOCH SOLLTE DER SCHWERE KRANKHEITEN SCHUTZ GEWÄHLT WERDEN? Die Schwere Krankheiten Vorsorge wurde entwickelt, um eventuell aufgrund der Erkrankung entstehende Zusatzkosten finanzieren oder auch mögliche finanzielle Einbußen für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren überbrücken zu können. Letztlich ist die Höhe der gewünschten Absicherung aber von dem individuellen Sicherheitsbedürfnis der zu versichernden Person abhängig. 03 _ VERTRIEBSINFORMATIONEN

18 WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe Limited Postfach 1763, Neu-Isenburg Telefon: , Telefax: maklerservice@canadalife.de, Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe Limited, Canada Life House, Temple Road, Blackrock, Co. Dublin, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich. MI SKV 01 12/2012

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