Seniorenarbeit in der VG Alzey-Land. Verwaltung geschlossen. Singen ist gesund und Jahr auf Antrag eine jährliche Zuwendung. wegen Betriebsausflug

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 21 Donnerstag, den 22. Mai Jahrgang Seniorenarbeit in der VG Alzey-Land Viel für die Senioren erreicht und noch viel zu schaffen Rheinland-Pfalz, die Landesverbände der Pflegekassen sowie den Landkreis Alzey-Worms gefördert wird. Und was ganz wichtig ist, es wird in Erbes-Büdesheim selbst durch die Katholische Pfarrgemeinde und die Ortsgemeinde unterstützt. Sein Ziel ist die Förderung eines verständlichen Umgangs mit den Betroffenen. Dazu trifft man sich jeden Donnerstagnachmittag. Der Kostenbeitrag beträgt 30 Euro. Gestaltet werden die Nachmittage durch vier ehrenamtliche Kräfte, namentlich Ruth Daub, Doris Duckwitz, Magrit Gillmeister sowie Johanna Becker. Das Gruppenangebot, das es seit dem 13. Februar dieses Jahres gibt, wird zur Zeit von ebenfalls vier Betroffenen... Weiter auf Seite 7 Verwaltung geschlossen wegen Betriebsausflug Am Mittwoch, den 28. Mai, findet der Betriebsausflug der Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land statt. Die Verwaltung bleibt an diesem Tag geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung bei ihren Behördengängen. VG Ute Klenk-Kaufmann während der Begrüßungsansprache, rechts Agnes Weires- Strauch und Roswitha Wünsche-Heiden...sollte gefördert werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Chöre bei der Erhaltung des Chorgesangs unterstützen, findet Bürgermeister Steffen Unger und fand damit bei den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates sofort Gehör. Diese haben bei der finanziellen Förderung der Chöre noch einmal etwas draufgelegt. Nach Beratung im Tourismus- und Kulturausschuss beschloss der Verbandsgemeinderat eine Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Chöre. Bereits seit 1990 werden Chöre in der Verbandsgemeinde gefördert. Zuletzt wurde die bestehende Richtlinie im Jahr 2001 geändert. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Chöre, die am jährlich stattfindenden Verbandsgemeinde-Singen teilnehmen, einen Zuschuss beantragen können. Dieser wird auf 3,50 je Sängerin bzw. Sänger erhöht. Der Mindestbetrag je Chor/Verein beträgt 100. Neu ist die Förderung von Kinder- und Jugendchören. Sie erhalten ab diesem Alt werden und Betreuung an Demenz erkrankter Menschen, das waren die beiden Hauptthemen des vergangenen Treffens der Mitarbeiterinnen der örtlichen Seniorenarbeit, das am vergangenen Dienstag unter der Ägide der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Ute Klenk-Kaufmann, stattfand. Das Besondere an diesem Treffen war, dass diese Themen an den Gegebenheiten des Versammlungsortes Erbes-Büdesheim festgemacht wurden. So stellte die Leiterin des Alzeyer Caritaszentrums, Agnes Weires- Strauch, das einmal wöchentlich stattfindende Angebot der Betreuungsgruppe für demenziell erkrankte Personen in Erbes-Büdesheim vor, in der es um die Entlastung der pflegenden Angehörigen geht. Es handelt sich um ein so genanntes niedrigschwelliges Betreuungsprojekt, das durch das Land Singen ist gesund und Jahr auf Antrag eine jährliche Zuwendung von 200. Aber es soll nicht bei einer finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendchöre bleiben. Wir wollen auf der Ebene der Verbandsgemeinde ein Netzwerk aufbauen und die Chöre auch organisatorisch unterstützen, erklärte Bürgermeister Unger bei einem ersten Treffen mit den Verantwortlichen der Jugendchöre. Hier gab es Gelegenheit sich gegenseitig kennenzulernen, sich auszutauschen und gemeinsam zu planen. Erste gemeinsame Aktion soll ein Konzert der Kinder- und Jugendchöre im Verbandsgemeindegebiet sein. Viele weitere Ideen wurden bereits beim ersten Treffen gesammelt. Sichtlich beeindruckt von dieser Initiative waren auch der Vorsitzende des Kreischorverbandes Walter Fröbisch und die Kreischorleiterin Petra Busch. Gemeinsam mit dem Jugendbeauftragten Gilbert Diefenthäler sagten sie spontan Unterstützung für das geplante Projekt zu. R.J.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. Mai 2014 Notdienste Bürgerservice Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter: (Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst an Wochenenden, Feiertagen und Mi.-Nachm. Tel / ,12 EUR je angefangene Minute Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim Tel / bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Krankenhäuser DRK-Krankenhaus, Alzey Tel / Rhh. Fachklinik, Alzey Tel / 500 Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32 Tel / Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76 Tel / Stromversorgung EWR Bezirksstelle Alzey Tel / bezirkst.alzey@ewr.de Fax / EWR-Störungsdienst rund um die Uhr Tel / stoerung@ewr.de Telefonseelsorge, Evang.-Kath. rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich Tel / und / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen Offenhein, Wahlheim Tel /730 - bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel / bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflege Dienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr Angehörige: jeden 1. u. 3. Mittwoch, Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen In geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Computercafé und Kontakt für Angebote nicht nur für ältere Menschen in der Region Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Rosendahl Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evangelische Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. (Werktag) u.d. darauffolg. Sa. (Werktag) im Monat, jeweils 14 - ca. 16 Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch anmelden) Anmeldung u. Info: M. Rothenmeyer Tel / oder V. Senftleber Tel / Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. - Mi Uhr, Fax: / Do Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert Tel / Carmen.Eichert@vdek.com Fax / Schafhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Selbsthilfegruppe Patientenliga - Atemwegserkrankungen e.v. Monatl. Info-Veranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann Tel / Beate Wolf Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK - Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e. V. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e. V. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms Tel / g.fleissner@netwag.de Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 8-12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di Uhr Di Uhr (ganzjährig) Do Uhr Do Uhr 8-11 Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 22. Mai 2014 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Sitzung des Umlegungsausschusses Am Mittwoch, dem 28. Mai 2014, findet um Uhr im Rathaus in Albig eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Albig statt. Albig, den 12. Mai 2014 Mathias Klemmer Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 gemeinde-bechtolsheim@t-online.de Gemeinde Bechtolsheim verkauft Bauplätze Die Gemeinde Bechtolsheim veräußert ab sofort im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Um den Bahnhof mehrere Grundstücke verschiedener Größe als Bauplätze im allgemeinen Wohngebiet zum Preis zwischen 150,- und 170,- pro m² voll erschlossen. Da im Laufe dieses Jahres die Verlegung der Abwasserrohre und der Versorgungsleitungen begonnen werden kann ab März 2015 die Bebauung der Grundstücke erfolgen. Bechtolsheim verfügt dann über ausreichende Kindergartenplätze, eine Grundschule und V-DSL-Anschluss. Interessenten melden sich bitte während der Dienststunden auf dem Rathaus (06733/218) oder direkt bei Ortsbürgermeister Kemptner. Harald Kemptner, Ortsbürgermeister Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeister Werner Wagner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Gabriele Holla Montag Uhr Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de Bornheim Ortsbürgermeister Bernhard Beck Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / bgm.bornheim@t-online.de Dintesheim Am Wahlabend über die aktuellen Wahlergebnisse informieren Wer am Wahlabend nach 18 Uhr die aktuellen Wahlergebnisse in der Verbandsgemeinde Alzey-Land erfahren möchte, kann sich über die Homepage unter oder direkt unter informieren. Besitzer eines Smartphone oder Tablet-PC haben die Möglichkeit, über die App Wahlportal der Berninger Software GmbH die Ergebnisse der entsprechenden Wahl abzurufen und so stets auf dem neuesten Stand zu sein. Die Web-App ist kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt auf der Seite des Herstellers. VG Alzey-Land Ortsbürgermeister Matthias Brechtel Sprechstunde nach telef. Vereinbarung unter Telefon / Bitte Nachricht hinterlassen, Sie werden zurückgerufen. Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Mittwoch, den , findet keine Sprechstunde statt. Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Heinz-Hermann Schnabel Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / gemeinde-esselborn@myquix.de Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Aktenzeichen: HA Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Siehe unter Freimersheim. Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 22. Mai 2014 um Uhr, findet im Alten Schulsaal im Rathaus Esselborn, Obergasse 11 eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Planung der Kerb 2014 Beratung und Beschlussfassung 2. Einweihung Grillplatz Beratung und Beschlussfassung 3. Förderung von Vereinen Beratung und Beschlussfassung 4. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Esselborn, den Markus Pinger Ortsbürgermeister Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / / Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Aktenzeichen: HA2.3.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. Mai Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Siehe unter Freimersheim. Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / ortsgemeinde-flonheim@t-online.de Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Fischerstraße Kaiserslautern Telefon: Telefax: Internet: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Aktenzeichen: HA Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim I. Anordnung 1. Anordnung der Änderung des Flurbereinigungsgebietes ( 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 2794)) Hiermit wird das durch Beschluss vom festgestellte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Ilbesheim, Landkreis Donnersbergkreis, wie folgt geändert: 1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Ilbesheim die Flurstücksnrn.1694, 1695/1, 1697/1, 1698/1, 1699, 1700, 1701, 1702/2, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1708, 1709, 1710, 1711, 1712, 1713, 1714, 1715/1, 1820/2 Gemarkung Freimersheim Flur 4 die Flurstücksnrn. 1, 2, 4/1, 6, 7, 8, 9, 91, 176/5, 178, 180/1, 186, 200/1 Gemarkung Freimersheim Flur 5 die Flurstücksnrn. 110, 111, 126/2, Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom entstandenen Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Ilbesheim 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 62 S. 3786), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Änderungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 240 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine Vergrößerung von etwa 47 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ilbesheim hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am zugestimmt. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist 8 Abs. 1 FlurbG. Die ADD hat dem DLR Westpfalz mit Schreiben vom die rechtliche Zuständigkeit für die zuzuziehenden Flurstücke der Gemarkung Freimersheim übertragen. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2 Materielle Gründe Die Vergrößerung des Verfahrensgebietes dient in ers - ter Linie dazu, den Anschluss des Wirtschaftswegenetzes an die Nachbargemarkungen zu realisieren, um den Forderungen einer gemarkungsübergreifenden Bewirtschaftung Rechnung zu tragen. Die Zuziehung der Flurstücke 1694, 1695/1, 1697/1, 1698/1, 1699, 1700, 1701, 1703, 1704, 1705, 1706, 1707, 1708, 1709, 1710, 1711, 1712, 1713, 1714 aus der Gemarkung Ilbesheim und der Flurstücke 1, 2, 4/1, 6, 7, 8, 9, 91 der Flur 4 aus der Gemarkung Freimersheim dienen der Verbesserung der Agrarstruktur durch Schaffung größerer Gewannelängen. Die Zuziehung der Flurstücke 178, 186 der Flur 4 aus der Gemarkung Freimersheim und der Flurstücke 110, 111, 126/2 der Flur 5 aus der Gemarkung Freimersheim sind für die Realisierung geplanter Ausbaumaßnahmen der Gemarkungsgrenzwege erforderlich. Um die Kosten für die katastertechnische Herstellung der Verfahrensgrenze zu reduzieren, ist aus vermessungstechnischen Gründen die Zuziehung der Flurstücke 1702/2, 1715/1, 1820/2 der Gemarkung Ilbesheim, der Flurstücke 176/5, 180/1, 200/1 der Flur 4 aus der Gemarkung Freimersheim und des Flurstückes 139 der Flur 5 aus der Gemarkung Freimersheim erforderlich. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können.

5 Donnerstag, den 22. Mai 2014 Amtlicher Teil Seite 5 Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, Münchweiler/Alsenz oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per eingelegt werden. Im Auftrag Willi Junk Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Klaus Krieger Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / og.gau-heppenheim@t-online.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde donnerstags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Freitag von Uhr Rathaus, Mühlstraße 41 Telefon / 403; Fax rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Letzte Gemeinderatssitzung ausschließlich mit einstimmigen Beschlüssen Ein umfangreiches Programm galt es bei der letzten Gemeinderatssitzung vor den Kommunalwahlen in Gau-Odernheim abzuarbeiten. Am Ende von teilweise intensiv diskutierten Punkten standen ausschließlich einstimmige Beschlüsse. 1. Zunächst machten Bürger bei der Einwohnerfragestunde auf die teilweise sehr vernachlässigte Kehr- und Reinigungspflicht der Anwohner aufmerksam. Außerdem wurde nochmals die Parksituation in der Neugasse angesprochen. Hier wurde der Wunsch geäußert, dass das Ordnungsamt verstärkt kontrollieren soll. 2. Beim ersten Tagesordnungspunkt stellte Frau Hicking vom Ingenieurbüro Hicking den aktuellen Planungsstand zum Projekt der touristischen Inwertsetzung des Petersberges vor. Es sollen Themenpulte, Wegweiser und ein Tisch des Weines aufgestellt werden. Außerdem wird die Zuwegung zur Spitze ausgebaut und es sollen Steine aus der Krypta nachgebildet werden. Das Konzept wurde angenommen und die Auftragsvergabe für die Zeit ohne vereidigten Gemeinderat an die Verbandsgemeinde delegiert. 3. Architekt Klaus Kopf stellte die zu vergebenden Gewerke für das Rathaus vor. Folgende Aufträge wurden an den jeweils günstigst Bietenden vergeben: Holzfenster und Eingangstür Fa. Hugo Hammes (EUR ); Dachdeckerarbeiten Fa.Klein aus Roth/Bingen (EUR ); Estricharbeiten Fa. Brosch aus Biedesheim (EUR 3.445); Innenputzarbeiten Fa.Merker (EUR ); Trokkenbau Fa.Trobau aus Osthofen (EUR ); Außenputz Fa.Merker (EUR ); Naturstein Fa.Reichelt Niederhausen (EUR ). Aktuell sind ca. 70% der Gewerke vergeben und wir liegen von der Kostenseite ca. 10% unter dem Ansatz! 4. Die Dorfplanerin Frau Franzen erläuterte das Konzept zum Freizeitsportgelände. Die Skatefläche wurde etwas verkleinert, die Parkplätze an der Skatefläche herausgenommen und es soll eine Spielwiese mit Fußballtoren entstehen. Die geplanten Gesamtkosten wurden durch diese Änderungen auf weniger als Euro gedrückt. Frau Franzen soll nun den Bauantrag vorbereiten. 5. Der Zuschussantrag für die Kirchturmrenovierung wurde ergänzt, da sich in der Zwischenzeit die kalkulierten Kosten durch Preissteigerungen von Euro auf Euro erhöht haben. 6. Der Bebauungsplan an der Wäschbach wurde abgelehnt. Es war angedacht das Kleingartengelände zwischen Sportheim und Mühlstraße durch einen Bebauungsplan zu überplanen und so den Bau von größeren Gartenhäusern zu ermöglichen. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von Euro wollte der Gemeinderat den Anliegern nicht zumuten, aber auch nicht mit öffentlichen Mitteln abdecken, was zur einstimmigen Ablehnung führte. 7. Die Familie Becker erhielt die Genehmigung ihren Wohnplatz nun offiziell mit Im Felsenkeller zu bezeichnen. 8. Für den Gau-Köngernheimer Spielplatz wird im Ersatz wegen technischer Mängel eine Holz- Doppel-Schaukel für EUR angeschafft. Die Aufstellung übernimmt dankenswerterweise der Bürgerverein. 9. Von Bürgern kommen wiederholt Anfragen, ob das Abstellen von Wohnmobilen in Wohnstraßen zulässig ist. Da Wohnmobile rechtlich wie PKW gesehen werden, können sie auch wie diese abgestellt werden. Eine Handhabe dagegen kann vom Rat nicht erwirkt werden. Der Rat appelliert aber an die Besitzer von Wohnmobilen die Störungen und Beeinträchtigungen gegenüber der Nachbarschaft durch das Abstellen auf dem eigenen Gelände möglichst gering zu halten. 10. Für den Kindergarten Nach dem alten Schloss wurde die Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer Gruppe mit kleiner Altersmischung geändert. Hierdurch können mehr Kinder ab 2 Jahren aufgenommen werden. Die Gesamtzahl der Kinder reduziert sich hierdurch von 75 auf 65 bei gleichem Personalstand. Aufgrund der starken Nachfrage nach verlängerter Betreuung soll die Einrichtung zum Ganztagskindergarten mit 25 Ganztagsplätzen umgebaut werden. Das Ingenieurbüro Jung wurde beauftragt mögliche bauliche Konzepte zu erarbeiten. 11. Aufgrund des positiven Echos auf die Osterhasenaktion, soll der Kreisel an der Grundschule zukünftig als Gestaltungskreisel mit wechselnden Motiven hergerichtet werden. Hierbei werden auch Dekorationen der Grundschule Berücksichtigung finden. 12. Bei den Mitteilungen erläuterte Bürgermeister Heiner Illing u.a., dass er ein Schreiben an den Landesbetrieb Mobilität geschickt hat, bei dem er auffordert die Straßenbeläge in der Wormser-, Alzeyer- und Mainzer-Straße zu erneuern. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses einen Hubschrauberlandeplatz auszuweisen erweist sich als schwierig, da sich keine der angesprochenen Stellen (Rotes Kreuz, Deutsche Luftrettung, usw.) als zuständig zeigt. Zum Abschluss erinnerte Bürgermeister Heiner Illing nochmals an den im letzten Jahr viel zu früh verstorbenen Bürgermeister Bernd Westphal und die in den letzten 5 Jahren angestoßenen und umgesetzten Projekte wie den Umbau der Kindertagesstätte mit Krippenplätzen, die Anschaffung von Arbeitsgeräten für die Gemeindearbeiter, die Unterstützung des TSV bei der Sanierung des Sportgeländes und die Rathausrenovierung. Er bedankte sich für die Zusammenarbeit und sprach seine Hoffnung aus, dass möglichst viele erfahrene Ratsmitglieder auch im neuen Rat wieder vertreten sind. Heiner Illing Ortsürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 16 Telefon / Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen- Nahe führt in der nächsten Zeit im Rahmen der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters einen Abgleich zwischen der buchmäßigen Fläche im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und der sich aus der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) ergebenden graphischen Fläche durch. Die buchmäßige Fläche ist im Liegenschaftskataster für jedes Flurstück in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Diese amtliche Angabe ist unter anderem notwendig für die Besteuerung von Grund und Boden oder zur Ermittlung des Bodenwertes von Grundstücken. Bedingt durch ihre historische Entstehung können die Flächenangaben im Kataster teilweise erheblich von den tatsächlichen Verhältnissen an Grund und Boden abweichen. Dies trifft insbesondere auf ländliche Gebiete zu, in denen die Ergebnisse der Urvermessung (ca ) noch maßgebend für die Flächenberechnung sind, weil es dort bis heute kaum Neu- oder Folgevermessungen gegeben hat. Bei den Vermessungen der Flurstücke in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (sogenannte Urvermessungen auch tlw. flurvermessene Bereiche ) wurden Messwerkzeuge verwendet und Vermessungsverfahren angewandt, die die heutigen Anforderungen an genaue Vermessungsergebnisse nicht erfüllen. Die aus den Urvermessungen abgeleiteten Flächen sind entsprechend ungenau. Es ist daher beabsichtigt, in der Gemarkung Kettenheim, Flur 1 (Ortslage) die historischen Zahlennachweise des Liegenschaftskatasters (ggfs.durch ergänzende Neuvermessung) zu verbessern und anschließend eine neuerliche Auswertung einschließlich Flächenberechnung der Flurstücke durchzuführen. Sollten sich dabei von den bisherigen Flurstücksflächen abweichende Ergebnisse ergeben, werden die neuen Flurstücksflächen den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten in Form einer Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters (Einzelmitteilung) mitgeteilt oder in einer ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich bekannt gegeben. Fragen zu den beabsichtigten Maßnahmen, wie z.b. zur Art der Beteiligung oder das ggf. notwendige Betreten der Flurstücke können an das Vermessungsund Katasteramt Rheinhessen-Nahe gerichtet werden. Ansprechpartner: Manfred Bohn, Tel.: 06731/ Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Dienststelle Alzey, Ostdeutsche Straße 28.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 22. Mai 2014 Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@weindorf-lonsheim.de Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Gemeindebüro) Telefon / (Kita) Mobil / Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Aktenzeichen: HA Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Siehe unter Freimersheim. Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung In den 30 Morgen Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Bekanntmachung Bebauungsplan Am Sportplatz 1. Änderung in der Ortsgemeinde Nack hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. 2 Abs. 1 BauGB Az.: /20 Br Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep (BGBl. I S ), geändert durch Art. 4 Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) und zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) wird folgendes bekannt gemacht: Durch die vorgesehene Änderung soll für die Grundstücke Flur 1 Nr. 480, 491 und 494 in der Gemarkung Nack die textliche Festsetzung, dass Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO und Garagen im Bereich der Vorgärten unzulässig sind, aufgehoben werden. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nack hat in seiner Sitzung am gem. 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes Am Sportplatz 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach 13 Abs. 2 und 3 BauGB beschlossen. Nach 13 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Am Sportplatz 1. Änderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der vorgesehenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Am Sportplatz sind die Parzellen Flur 1 Nr. 480, 491 und 494 betroffen. Nack, den gez. Bernhard Hähnel Ortsbürgermeister Bekanntmachung Bebauungsplan Am Sportplatz der Ortsgemeinde Nack Änderungsverfahren gemäß 13 Abs. 2 BauGB Vereinfachtes Verfahren Offenlegungsverfahren gem. 3 Abs. 2 BauGB Az.: /20/Br Ende Amtlicher Teil Gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep (BGBl. I S ), geändert durch Art. 4 Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619) und zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Bebauungsplan Am Sportplatz 1. Änderung wird gemäß 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt, weil durch die vorgesehene Änderung dieses Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorbereitet oder begründet wird, sowie keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe BauGB genannten Schutzgüter (Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete) bestehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB anzuwenden sind und auf die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange 4 Abs. 1 BauGB verzichtet wird. Der Entwurf des Bebauungsplans Am Sportplatz 1. Änderung der Ortsgemeinde Nack wird aufgrund des 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis zum (einschließlich) während der Dienststunden Montag u. Dienstag: 8 12 Uhr u Uhr Mittwoch u. Freitag: 8 12 Uhr Donnerstag: 8 12 Uhr u Uhr zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, Alzey, Zimmer 211, öffentlich ausgelegt. Hier kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Bebauungsplanentwurf ist gemäß 27 a VwVfG auch im Internet auf der Homepage der VG Alzey- Land, Bereich Bürgerservice Abschnitt Bauleitplanung unter der Internetadresse als PDF-Datei zur Einsichtnahme veröffentlicht. Der Entwurf des Bebauungsplans kann auch bei der Ortsgemeinde während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters eingesehen werden. Die Sprechstunden sind der o. a. Kopfzeile der Rubrik Nack zu entnehmen. Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Nicht fristgerecht vorgetragene Stellungnahmen müssen von der Gemeinde nicht behandelt werden. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Von der zukünftigen 1. Änderung, sind die Parzellen Flur 1 Nr. 480, 491 und 494 des Bebauungsplanes Am Sportplatz der Ortsgemeinde Nack in der Fassung vom betroffen. Nack, den gez. Bernhard Hähnel Ortsbürgermeister Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Hans-Wilhelm Kern Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 261 Fax / Mobil / buergermeister-nw@t-online.de Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Adolf Gardt Donnerstag Uhr (und nach Vereinbarung) Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Fax / rathaus@ober-floersheim.de Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Aktenzeichen: HA Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ilbesheim Siehe unter Freimersheim. Offenheim Ortsbürgermeister Karl-Ludwig Becker Samstag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Privat / Dienstzeit-Handy / info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Dr. Heiner Bus Freitag Uhr Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / während d. Sprechstd. Telefon / gemeinde-wahlheim@t-online.de

7 Donnerstag, den 22. Mai 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 7 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Katholisch: Albig: Do., Uhr, Messfeier. Sa., 19 Uhr, Vorabendmesse. Bechtolsheim: Sa., Uhr, VAM. Mi., Uhr, VAM Christi Himmelfahrt. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Erbes-Büdesheim: So., 10 Uhr, Festhochamt zur Nepomukwallfahrt; 10 Uhr, Kinder-Wort-GD im Festzelt; 14 Uhr, Vesper mit Religienprozession. Do., 10 Uhr, Hochamt mit Flurprozession. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Hl. Messe. Flonheim: Fr., Uhr, MF. Mi., 19 Uhr, Vorabendmesse. Framersheim: Do., Uhr, Eucharistiefeier. Freimersheim: So., 9 Uhr, Eucharistiefeier. Mi., Uhr, Maiandacht; 18 Uhr, Vorabendmesse. Gau-Odernheim: So., Uhr, Familien-GD; 17 Uhr, Jugend-GD. Do., Uhr, Hochfest Christi Himmelfahrt. Lonsheim: Do., 10 Uhr, Hochamt. Ober-Flörsheim: So., Uhr, Eucharistiefeier. Do., 9 Uhr, Eucharistiefeier. Offenheim: Sa., Uhr, Eucharist. Anbetung (bis 22.15). Mo., 18 Uhr, RK; Uhr, Bittamt. Uffhofen: Di., Uhr, Bittamt. Weinheim: Mi., Uhr, RK; 19 Uhr, Vorabendmesse. Evangelisch: Albig: So., 13 Uhr, Konfirmations-GD. Bechenheim: So., 8.45 Uhr, GD. Do., 10 Uhr, Familien-GD open air auf der Streuobstwiese Nieder-Wiesen (bei Regenwetter i. d. Kirche Nieder-Wiesen). Bechtolsheim: So., 11 Uhr, Kinder-GD. Do., 10 Uhr, GD auf dem Petersberg, bei schlechtem Wetter in der ev. Kirche, Gau-Odernheim. Bermersheim v.d.h.: Do., 10 Uhr, Schau-ins-Land. Biebelnheim: So., 10 Uhr, Kinder-GD. Do., 10 Uhr, siehe Bechtolsheim auf dem Petersberg. Bornheim: So., 9 Uhr, GD. Do., 10 Uhr, Schau-ins-Land. Eppelsheim: So., Uhr, GD. Do., 10 Uhr, GD im Hangen-Weisheimer Wäldchen; Fahrdienst steht am Römer von Uhr, bereit. Erbes-Büdesheim: Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend, Ev. Gemeindehaus. Do., 10 Uhr, Zentraler GD zu Christi Himmelfahrt, Weinkirche Weinheim/EPC. Flonheim: So Uhr, GD zum Weinmarkt. Do., 10 Uhr GD auf dem Schauinsland. Framersheim: So., 9 Uhr, GD. Do., Uhr, ökum. GD, Kloppberg. Freimersheim: So., 10 Uhr, Konfirmations-GD der Jugendlichen mit Abendmahl und EPC. Do., 10 Uhr, GD in der Rheinessen Fachklinik in Alzey. Gau-Heppenheim: So., 10 Uhr, GDT. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Do., 10 Uhr, GD, Petersberg, bei ungeeignetem Wetter in der Ev. Kirche Gau-Odernheim. Lonsheim: Do., 10 Uhr, Schau-ins-Land. Nack: Do., 10 Uhr, Familien-GD open air auf der Streuobstwiese Nieder-Wiesen (bei Regenwetter i. d. Kirche Nieder-Wiesen). Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr, Konfirmations-GDA; 11 Uhr, KGD. Do., 10 Uhr, Familien-GD open air auf der Streuobstwiese (bei Regenwetter i. d. Kirche). Ober-Flörsheim: So., Uhr, GD. Offenheim: Sa., 10 Uhr, Kinder-GD, Ev. Gemeindehaus; 18 Uhr, GDA/Konfirmation, Chor Ichthys, Ev. Kirche Weinheim. So., 9 Uhr, GD. Di., 20 Uhr, Bibelgesprächsabend, Ev. Gemeindehaus Erbes-Büdesheim. Do., 10 Uhr, Zentraler GD zu Christi Himmelfahrt Weinkirche Weinheim, EPC. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD Schatz - insel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So., 10 Uhr; Teenkreis So., 18 Uhr (nicht in den Ferien), Ansprechpartner M. Löffler, Tel / ; Kreis Junger Erwachsener Di., 20 Uhr, Kontakt Fam. Löffler, Tel / ; Seniorentreff Fr., Uhr (14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel / Termine im Internet: Verbandsgemeinde Fortsetzung vom Titel Seniorenarbeit in der VG Alzey-Land Viel für die Senioren erreicht und noch viel zu schaffen...in Anspruch genommen. Ausgelegt ist es jedoch für acht Patienten, die allerdings nicht zwingend aus Erbes- Büdesheim kommen müssen. Das Projekt ist auch für Betroffene mit Umkreis von Erbes-Büdesheim offen. Selbstgestellte Aufgabe der Betreuungsgruppe ist es ferner, auch die Angehörigen demenziell Erkrankter zu entlasten, die dann eine kleine Auszeit nehmen können, um etwas zu erledigen oder sonst eigene Wege gehen können. Das Angebot der Nachmittagsbetreuung ist abwechslungsreich und umfasst: Singen und Musik Bewegung Spiele Erinnerungsarbeit Spaziergänge Malen und Basteln wenn nötig, Unterstützung bei den Toilettengängen gemeinsames Kaffeetrinken mit Kuchen. Letzteres wurde auch den Besucherinnen und Besuchern des Kreises für Seniorenarbeit am vergangenen Dienstag von den dienstbaren Geistern der Erbes-Büdesheimer Landfrauen geboten und gerne in Anspruch genommen. Einen Augenschmaus besonderer Art hingegen hatte bereits zu Beginn des Treffens die DRK-Senioren-Gymnastikgruppe unter der Leitung von Felicitas Sailer mit ihren Gruppentänzen geboten. Zwar lautete der Name auf alle Fälle Senioren -Gymnastikgruppe, was ja, wenigstens von der Wortbedeutung her, auch die Herren einschließt, doch handelte es sich (noch) um ein reines Damenensemble. Im Anschluss an die Pause zeigte dann Roswitha Wünsche-Heiden aus Erbes-Büdesheim an Hand einer Power-Point-Präsentation den Ist-Zustand einer altersgerechten Infrastruktur ihrer Heimatgemeinde auf. In ihrer Bestandaufnahme, alt werden in XXX und möglichst lange in der gewohnten Umgebung leben zu können, nannte sie die Grundbedürfnisse, die befriedigt werden müssen. Dazu gehört die Möglichkeit, sich mit Dingen des täglichen Lebens einzudecken. Sie untersuchte die Wohnungsangebote und Fragen der Mobilität, der kulturellen Teilhabe, die Möglichkeiten für Sport und Bewegung und das Angebot der ärztlichen und pflegerischen Versorgung und schließlich Fragen der Betreuung pflegebedürftiger Personen. Ihre Analyse der Gegebenheiten offenbarte noch manchen Bedarf. Nur wenigen Einrichtungen, beispielsweise der kulturellen Teilhabe, der ärztlichen Versorgung und des Sportangebots konnte sie die Zahl von vier bis fünf Sternen verleihen, die, wie sie betonte, auf einer subjektiven Beurteilung beruhten. Die Referentin machte ebenfalls deutlich, dass sich ihre Feststellungen im Großen und Ganzen auch auf die übrigen 24 Orte der Verbandsgemeinde Alzey-Land übertragen ließen, und dass überall noch ein Bedarf zur Verbesserung der Infrastruktur für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger besteht. Text/Foto: A.S. Wir bitten um Beachtung: Bedingt durch den Feiertag am Donnerstag, 29. Mai 2014, erscheint das Nachrichtenblatt der KW 22 am Freitag, 30. Mai !Geänderter Redaktionsschluss! Annahmeschluss für redaktionelle Texte für die Ausgabe nach Pfingsten (Do., 12.6.) ist am Donnerstag, 5. Juni 2014, 16 Uhr

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