IfM-Materialien, Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, No. 177

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1 econstor Der Open-Access-Publikationsserver der ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft The Open Access Publication Server of the ZBW Leibniz Information Centre for Economics Faulenbach, Nicole; Kay, Rosemarie; Werner, Arndt Research Report Die Opportunitätskosten der sozialen Absicherung für Selbstständige in Deutschland: Simulationsrechnungen für ausgewählte Fallgruppen IfM-Materialien, Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, No. 177 Provided in Cooperation with: Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn Suggested Citation: Faulenbach, Nicole; Kay, Rosemarie; Werner, Arndt (2007) : Die Opportunitätskosten der sozialen Absicherung für Selbstständige in Deutschland: Simulationsrechnungen für ausgewählte Fallgruppen, IfM-Materialien, Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, No. 177 This Version is available at: Nutzungsbedingungen: Die ZBW räumt Ihnen als Nutzerin/Nutzer das unentgeltliche, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Schutzrechts beschränkte einfache Recht ein, das ausgewählte Werk im Rahmen der unter nachzulesenden vollständigen Nutzungsbedingungen zu vervielfältigen, mit denen die Nutzerin/der Nutzer sich durch die erste Nutzung einverstanden erklärt. Terms of use: The ZBW grants you, the user, the non-exclusive right to use the selected work free of charge, territorially unrestricted and within the time limit of the term of the property rights according to the terms specified at By the first use of the selected work the user agrees and declares to comply with these terms of use. zbw Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Leibniz Information Centre for Economics

2 Institut für Mittelstandsforschung Bonn Die Opportunitätskosten der sozialen Absicherung für Selbstständige in Deutschland: Simulationsrechnungen für ausgewählte Fallgruppen von Nicole Faulenbach, Rosemarie Kay und Arndt Werner IfM-Materialien Nr. 177 Materialien Institut für Mittelstandsforschung Bonn Maximilianstraße 20 D53111 Bonn August 2007

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4 I Inhalt Verzeichnis der Abbildungen Verzeichnis der Übersichten im Text Verzeichnis der Tabellen im Text Verzeichnis der Tabellen im Anhang II III III IV 1. Einleitung 1 2. Elemente der sozialen Absicherung in Deutschland Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Die Simulationsrechnungen Die Fallgruppen und zentrale Modellannahmen Berechnungsmethode sowie Lesebeispiel Ergebnisse Alleinstehende Frauen und Männer ohne Kinder Ehepaare ohne Kinder Ehepaare mit Kindern Alleinerziehende Frauen Auswirkungen der Verringerung des fiktiven Mindesteinkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung Zusammenfassung und Diskussion 36 Literaturverzeichnis 44 Anhang 45

5 II Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Bedeutung von Leistungen, die staatliche und tarifrechtliche Versicherungssysteme für gründungsinteressierte Besucher der START Gründungsmesse Essen 2006 haben, wenn diese über ihre Selbstständigkeit nachdenken 2 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen einer alleinstehenden Frau nach Alter, in % (Grundmodelle 1-4) 23 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen eines alleinstehenden Mannes nach Alter, in % (Grundmodelle 5-8) 25 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen eines verheirateten Mannes nach Alter, Frau nicht erwerbstätig, keine Kinder, in % (Grundmodelle 9-12) 27 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen eines verheirateten Mannes nach Alter, Frau nicht erwerbstätig, ein Kind, in % (Grundmodelle 13-16) 29 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen eines verheirateten Mannes nach Alter, Frau nicht erwerbstätig, zwei Kinder, in % (Grundmodelle 17-20) 30 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen einer unverheirateten Frau nach Alter, ein Kind, in % (Grundmodelle 21-24) 31 Anteil der Opportunitätskosten der sozialen Absicherung am Bruttoeinkommen einer unverheirateten Frau nach Alter, zwei Kinder, in % (Grundmodelle 25-28) 32

6 III Verzeichnis der Übersichten im Text Übersicht 1: Übersicht 2: Die Rentabilität gesetzlicher und privater Altersvorsorgeformen bestimmende Faktoren 11 Die die Fallgruppen definierenden Merkmale und ihre ausgewählten Ausprägungen 15 Übersicht 3: Zusammensetzung der Grundmodelle 16 Verzeichnis der Tabellen im Text Tabelle 1: Arbeitslosengeld für Selbstständige in Euro pro Monat nach Qualifikation und Steuerklasse (alte Bundesländer) 14 Tabelle 2: Ermittlung der Opportunitätskosten einer Frau, 25 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 20 Tabelle 3: Tabelle 4: Verringerung der anteiligen Opportunitätskosten bedingt durch die Absenkung des fiktiven Mindesteinkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. April 2007, in Prozentpunkten 34 Durchschnittlicher prozentualer Anteil der Opportunitätskosten am Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen der Grundmodelle 40

7 IV Verzeichnis der Tabellen im Text Tabelle A1: Frau, 25 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 46 Tabelle A2: Frau, 35 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 48 Tabelle A3: Frau, 45 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 50 Tabelle A4: Frau, 55 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 52 Tabelle A5: Mann, 25 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 54 Tabelle A6: Mann, 35 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 56 Tabelle A7: Mann, 45 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 58 Tabelle A8: Mann, 55 Jahre, Alleinstehend (alle Angaben p.a.) 60 Tabelle A9: Mann, 25 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 25 Jahre, keine Kinder (alle Angaben p.a.) 62 TabelleA10: Mann, 35 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 35 Jahre, keine Kinder (alle Angaben p.a.) 64 Tabelle A11: Mann, 45 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 45 Jahre, keine Kinder (alle Angaben p.a.) 66 Tabelle A12: Mann, 55 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 55 Jahre, keine Kinder (alle Angaben p.a.) 68 Tabelle A13: Mann, 25 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 25 Jahre, ein Kind (alle Angaben p.a.) 70 Tabelle A14: Mann, 35 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 35 Jahre, ein Kind (alle Angaben p.a.) 72 Tabelle A15: Mann, 45 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 45 Jahre, ein Kind (alle Angaben p.a.) 74 Tabelle A16: Mann, 55 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 55 Jahre, ein Kind (alle Angaben p.a.) 76 Tabelle A17: Mann, 25 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 25 Jahre, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 78 Tabelle A18: Mann, 35 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 35 Jahre, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 80 Tabelle A19: Mann, 45 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 45 Jahre, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 82

8 V Tabelle A20: Mann, 55 Jahre, verheiratet, Frau nicht erwerbstätig, ebenfalls 55 Jahre, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 84 Tabelle A21: Frau, 25 Jahre, Alleinerziehend, ein Kind (alle Angaben p.a.) 86 Tabelle A22: Frau, 35 Jahre, Alleinerziehend, ein Kind (alle Angaben p.a.) 88 Tabelle A23: Frau, 45 Jahre, Alleinerziehend, ein Kind (alle Angaben p.a.) 90 Tabelle A24: Frau, 55 Jahre, Alleinerziehend, ein Kind (alle Angaben p.a.) 92 Tabelle A25: Frau, 25 Jahre, Alleinerziehend, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 94 Tabelle A26: Frau, 35 Jahre, Alleinerziehend, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 96 Tabelle A27: Frau, 45 Jahre, Alleinerziehend, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 98 Tabelle A28: Frau, 55 Jahre, Alleinerziehend, zwei Kinder (alle Angaben p.a.) 100

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10 1 1. Einleitung Die Entscheidung von Individuen, in die Selbstständigkeit zu wechseln, hängt von vielfältigen Umständen ab. Die Gründungsforschung hat eine Reihe von Faktoren identifiziert, die einen Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit begünstigen. Dazu zählen u.a. bessere Verdienstmöglichkeiten in der Selbstständigkeit, die Ausstattung mit gründungsrelevantem Humankapital, der Zugang zu ausreichend Startkapital, das regionale Gründungsklima sowie soziodemografische und psychologische Aspekte. 1 Diese Faktoren vermögen die Selbstständigkeitsentscheidung von Individuen allerdings nicht vollständig zu erklären (vgl. z.b. WERNER/KAY 2006). Eine Befragung von gründungsinteressierten Besuchern der START Gründungsmesse Essen im September 2006 deutet darauf hin, dass auch Fragen der sozialen Absicherung bei der Entscheidung über einen Wechsel von einer abhängigen Beschäftigung in die Selbstständigkeit eine Rolle spielen. Gefragt nach der Bedeutung verschiedener Elemente gesetzlicher und tariflicher sozialer Absicherung im Rahmen von Überlegungen, sich selbstständig zu machen, wurden Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, dicht gefolgt von jenen der Arbeitslosen- und der gesetzlichen Rentenversicherung von den Messebesuchern als am bedeutsamsten eingestuft (vgl. Abbildung 1). Kündigungsschutz, gesetzlicher Urlaubsanspruch und Mutterschutz wurden hingegen als weniger wichtig bewertet. Vor diesem Hintergrund legt die vorliegende Arbeit ihren Fokus auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der sozialen Absicherung in der abhängigen und der selbstständigen Erwerbsarbeit und die sich daraus ergebenden Einflüsse auf die Entscheidung, von einer abhängigen Beschäftigung in die berufliche Selbstständigkeit zu wechseln. 2 Unseres Wissens liegen zu letzterem bisher keine Forschungsarbeiten vor. 1 Einen guten Überblick über die verschiedenen Einflussfaktoren auf die berufliche Selbstständigkeitswahl bietet PARKER (2004, Kapitel 3 und 4). 2 Die Untersuchung knüpft an die Ergebnisse einer Vorgängerstudie des IfM Bonn an, welche gezeigt hat, dass die Selbstständigkeitsentscheidung von Arbeitnehmern im Wesentlichen von den Arbeitsbedingungen abhängen, denen die Arbeitnehmer im Unternehmen ausgesetzt sind (vgl. WERNER 2004, WERNER/MOOG 2007).

11 2 Abbildung 1: Bedeutung von Leistungen, die staatliche und tarifrechtliche Versicherungssysteme für gründungsinteressierte Besucher der START Gründungsmesse Essen 2006 haben, wenn diese über ihre Selbstständigkeit nachdenken Kranken- und Pflegeversicherung festes, regelmäßiges Monatseinkommen Arbeitslosenversicherung 3,51 3,88 3,80 Rentenversicherung 3,41 Kündigungsschutz Gesetzlicher Urlaubsanspruch Mutterschutz 2,80 2,69 2, völlig unwichtig sehr wichtig n = Quelle: Gründerpanel des IfM Bonn Die soziale Absicherung in Deutschland zielt im Kern auf die Absicherung von Risiken, die aus Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, Unfällen oder Pflegebedürftigkeit resultieren. Für abhängig Beschäftigte besteht mit wenigen Ausnahmen die gesetzliche Pflicht, sich gegen diese Risiken in der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren fünf Säulen Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung abzusichern. Anders stellt sich die Lage für selbstständig Erwerbstätige dar (vgl. auch SCHULZE BUSCHOFF 2006). Für diese Personengruppe geht der Gesetzgeber von einem hohen Maß an Eigenverantwortung aus. Selbstständigen ist es weitgehend frei gestellt, ob und in welcher Weise sie sich gegen die genannten Risiken absichern. Damit können sie selbst über den Leistungsumfang und somit über die Kosten ihrer sozialen Absicherung bestimmen. Vor diesem Hintergrund vollzieht sich der Entscheidungsfindungsprozess, aus einer abhängigen Beschäftigung in die selbstständige Erwerbstätigkeit zu wechseln. Ausgehend davon, dass sich ein Individuum bei der Wahl der Erwerbsform für die Alternative entscheidet, die i.d.r. den höchsten Nutzen ver-

12 3 spricht und dass Elemente der sozialen Absicherung eine Rolle im individuellen Entscheidungsfindungsprozess spielen, stellt sich nun die Frage, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß die unterschiedlichen institutionellen Ausgestaltungen und die damit verbundenen unterschiedlichen Kosten der sozialen Absicherung den Wechsel eines abhängig Beschäftigten in die Selbstständigkeit vorantreiben bzw. behindern. Diese Frage steht im Zentrum der vorliegenden Studie. Konkret richtet sich der Blick dabei auf die Berechnung der so genannten Opportunitätskosten der sozialen Sicherung, die sich aus dem Wechsel eines abhängig Beschäftigten in die berufliche Selbstständigkeit ergeben. Opportunitätskosten werden dabei als diejenigen zusätzlichen Kosten definiert, die einem potenziellen Selbstständigen entstehen würden, wenn er die selbe spezifische Absicherungsleistung erhalten möchte wie als Arbeitnehmer. Neben der Berechnung der Opportunitätskosten wird für jedes gruppenspezifische Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen ein vergleichbares Bruttoeinkommen für Selbstständige ermittelt. Dieses gibt an, wie viel ein Selbstständiger verdienen muss, um sich hinsichtlich seines Nettoeinkommens in Bezug auf eine abhängige Beschäftigung gleich zu stellen. Ausgangspunkt der Berechnungen ist das Bruttoeinkommen eines abhängig Beschäftigten. Dieses schließt die Arbeitnehmer-, aber nicht die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ein. Wir haben uns für diese Betrachtungsweise entschieden, weil die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Alltagsverständnis von Beschäftigten nicht dem Bruttoeinkommen zugeschlagen werden. Sie orientieren sich im Allgemeinen an dem Bruttoeinkommen, wie es beispielsweise auf Gehaltsabrechnungen oder in Stellenanzeigen ausgewiesen wird. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Mehrzahl potenzieller Gründer bei entsprechenden Überlegungen vom dargelegten Begriffsverständnis von Bruttoeinkommen ausgehen. Diese Betrachtungsweise hat zur Folge, dass abhängig Beschäftigte die Kosten der sozialen Absicherung in der abhängigen Beschäftigung deutlich unterschätzen. Zugleich fallen die daraus resultierenden Opportunitätskosten höher aus, als es unter Berücksichtigung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Fall wäre. Die in den Berechnungen ausgewiesenen Opportunitätskosten bestehen in diesem Umfang also nur in der subjektiven Wahrnehmung eines abhängig Beschäftigten, der mit dem Gedanken spielt, in die Selbstständigkeit zu wechseln.

13 4 Die Kosten der sozialen Absicherung für abhängig Beschäftigte und Selbstständige werden von einer Vielzahl von in der Person des Versicherten liegenden Merkmalen bestimmt, seien es beispielsweise das Einkommen, das Alter, der Familienstand oder das Geschlecht. Da eine Berechnung dieser Kosten für alle denkbaren Fallgestaltungen den Rahmen der vorliegenden Studie sprengen würde, werden die Opportunitätskosten anhand von Simulationsmodellen für die wichtigsten Fallgruppen berechnet. Auf Grund der vielen Sondervorschriften, die für die Freien Berufe gelten, werden diese aus der Untersuchung ausgeschlossen. Auch die Bestimmungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung variieren für Selbstständige in den einzelnen Branchen sehr stark und werden deshalb aus Vereinfachungsgründen im Folgenden nicht weiter berücksichtigt. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Modellrechnungen und der sich daran anschließenden Diskussion der Ergebnisse ist es erforderlich, sich die wesentlichen Regelungen der vier Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung sowie ihrer privaten Pendants zu vergegenwärtigen. Im Kern gilt es, die jeweiligen Leistungen und Kosten der beiden Versicherungsformen für Selbstständige und abhängig Beschäftigte gegenüber zu stellen. Schließlich sind für jeden Versicherungszweig Annahmen für die Umsetzung der vielfältigen Regelungen in Modellrechnungen zu treffen. All dies erfolgt in Kapitel 2. Im anschließenden Kapitel 3.1 werden die Fallgruppen beschrieben, während in Kapitel 3.2 die Berechnungsmethode sowie ein ausführliches Lesebeispiel zum besseren Verständnis der Simulationsergebnisse vorgestellt werden. Die einzelnen Modelle für die Kosten der sozialen Absicherung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten werden in Kapitel 3.3 vergleichend diskutiert. In Kapitel 3.4 wird die Gesetzesfolgenabschätzung zur Verringerung des fiktiven Mindesteinkommens vorgenommen. Zum 1. April 2007 trat eine Änderung hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung von Selbstständigen ein. Das so genannte fiktive Mindesteinkommen wurde von monatlich 1.837,50 auf 1.225,00 Euro gesenkt (siehe hierzu Kapitel 2.1). Dieser aktuellen Entwicklung wird in der vorliegenden Studie Rechnung getragen. Da bereits Berechnungen auf Basis der alten Gesetzeslage vorgenommen worden waren, bietet diese Änderung die Möglichkeit, durch einen Vergleich der sich jeweils ergebenden Kosten Aussagen über die Wirkung der Gesetzesänderung vorzunehmen. Von

14 5 dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. 3 Die Studie schließt in Kapitel 4 mit einer Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse. Die einzelnen Simulationsrechnungen sind als Tabellenband im Anhang zu finden. 2. Elemente der sozialen Absicherung in Deutschland 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung Sowohl für abhängig Beschäftigte als auch selbstständig Erwerbstätige ist für die Einkommenserzielung die Erhaltung ihrer Arbeitskraft von zentraler Bedeutung. Gesundheitliche Einschränkungen können in beiden Fällen zu teilweisen oder vollständigen Einkommenseinbußen führen. Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten dienen dazu, die Wahrscheinlichkeit und den Zeitraum eingeschränkter Leistungserbringung zu verringern. Sie stellen zentrale Leistungsmerkmale einer Krankenversicherung dar. Ein viertes Leistungsmerkmal bilden Einkommensersatzleistungen im Krankheitsfall bzw. bei Arbeitsunfähigkeit. Für abhängig Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von derzeit bis zu Euro p.a. (2006: Euro) besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demgegenüber haben selbstständig Erwerbstätige ebenso wie abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Wahl zwischen einer freiwillig gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Für Selbstständige besteht gemäß 5 (5) SGB V keine Versicherungspflicht. Da eine Krankenversicherung jedoch zur elementaren sozialen Absicherung zählt, wird sie in der Regel abgeschlossen. 4 Entscheidet sich ein Selbstständiger für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung während seiner selbstständigen Tätigkeit ausgeschlossen. Wird die Selbstständigkeit aufgegeben und tritt eine erneute Versicherungspflicht, 3 Erläuterung: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden einkommensabhängig erhoben. Selbstständige, die sich gesetzlich krankenversichern wollen, müssen einen Beitragssatz von 15,02 % leisten, wobei die Mindestversicherungsprämie von 275,99 auf 184,00 Euro pro Monat gesenkt wurde (=15,02 % von Euro). Selbstständige mit einem geringeren monatlichen Einkommen als Euro zahlen damit überproportional hohe Beiträge. Für Arbeitnehmer existiert keine Mindestversicherungsprämie (vgl. ausführlich Kapitel 2.1). 4 Nach eigenen Berechnungen mit dem Sozio-ökonomischen Panel des DIW, einer repräsentativen Befragung privater Haushalte in Deutschland, waren im Jahr 2005 lediglich 2,5 % der Selbstständigen in Deutschland, also rund Personen, nicht krankenversichert.

15 6 z.b. bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch den Empfang von Arbeitslosengeld I oder II, ein, ist der Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung zwingend. Die private und die gesetzliche Krankenversicherung unterscheiden sich in einer Reihe für die untersuchungsleitende Frage bedeutsamer Punkte, so bei der Bestimmung des Beitragssatzes und dem Leistungskatalog (einschließlich des Kreises Mitversicherter). Diese zentralen Unterschiede werden im Folgenden herausgearbeitet. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden einkommensabhängig erhoben, wobei die Beitragsbemessungsgrenze zur Zeit Euro beträgt. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen betrug im November ,42 % für die alten und 13,04 % für die neuen Bundesländer (GKV-Statistik KM1 des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand 2006). Dieser Beitrag wird von Arbeitnehmern und -gebern geteilt. Seit 1. Juli 2005 müssen Arbeitnehmer einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozentpunkten alleine tragen ( 241 SGB V). Für das Jahr 2007 wird im Durchschnitt eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,7 Prozentpunkte erwartet (vgl. z.b. Institut der deutschen Wirtschaft 2007). Ein Arbeitnehmer in den alten Bundesländern entrichtet damit zur Zeit durchschnittlich 7,96 % und in den neuen Bundesländern 7,77 % seines Bruttoeinkommens an die Krankenkasse. Für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige liegt der Beitragssatz demnach bei 15,02 %. 5 Der Gesetzgeber unterstellt bei Selbstständigen eine Mindesteinnahme von zur Zeit 1.225,00 Euro pro Monat (so genanntes fiktives Mindesteinkommen), so dass die Mindestversicherungsprämie durchschnittlich bei 184,00 Euro liegt. Selbstständige mit einem geringeren monatlichen Einkommen als Euro zahlen daher überproportional hohe Beiträge. 6 Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige somit nur bei einem Jahreseinkommen zwischen und Euro vollständig einkommensabhängig. 5 Diese Werte liegen den Simulationsmodellen in Kapitel 3.2 zu Grunde. 6 Bis April 2007 lag das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen bei 1.837,50 Euro pro Monat. Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 wurde dieses Mindesteinkommen auf Euro gesenkt.

16 7 Die Versicherungsprämie einer privaten Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensunabhängig. Die Kosten schwanken erheblich in Abhängigkeit von dem gewünschten Leistungsumfang, den Vorerkrankungen, dem Alter und dem Geschlecht des Versicherten. Abhängig Beschäftigte, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, erhalten wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % der Versicherungsprämie. Dieser Beitragszuschuss ist jedoch auf den durchschnittlichen Höchstzuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt, der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich 236,91 Euro. Selbstständig Tätige tragen die Versicherungsprämie vollständig selbst. Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen zudem hinsichtlich des Leistungskatalogs. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung bisher kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird klar zwischen Leistungen, die von der Versicherung übernommen werden, und jenen, die einer Zuzahlung durch den Versicherten bedürfen, unterschieden. Wird ein umfangreicheres Leistungsangebot als das der gesetzlichen Krankenversicherung gewünscht, kann der Selbstständige eine Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung für entsprechende Leistungen abschließen. Zu den spezifischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die unentgeltliche Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern und Kindern des Versicherten, wohingegen diese in der privaten Krankenversicherung mit einer separaten Prämie versichert werden müssen. 7 Seit April 2007 können sich alle Personen ohne Versicherungsschutz sowie bereits privat Versicherte zu einem Basistarif in der privaten Krankenversicherung versichern. Der Leistungsumfang dieses Tarifes entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem darf der Versicherungsbeitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Wird im Rahmen des Basistarifs ein Ehepartner mitversichert, darf der Beitrag für beide Personen nicht mehr als 150 % des durchschnittli- 7 Die Voraussetzungen, unter denen Kinder im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sind, sind in 10 SGB V geregelt.

17 8 chen Höchstbetrags der gesetzlichen Krankenversicherung betragen. Demzufolge ist die finanzielle Belastung bei der Mitversicherung von Familienmitgliedern in der privaten Krankenversicherung trotz identischer Leistungen deutlich höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. 8 Im Gegensatz zur Krankenversicherung besteht in der Pflegeversicherung sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbstständige eine Versicherungspflicht ( 21, 23 SGB XI). Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, ist verpflichtet, das Risiko der Pflegebedürftigkeit beim gleichen Versicherungsunternehmen abzusichern. Wer eine gesetzliche Krankenversicherung gewählt hat, ist in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, kann sich jedoch auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen und sich privat gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichern. Voraussetzung für die Befreiung ist die Einhaltung bestimmter Fristen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung kann nicht widerrufen werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, Familienmitglieder unentgeltlich mitversichert. Der Beitragssatz liegt für Kinderlose bei 1,95 %, für Personen mit Kindern bei 1,7 % des Bruttogehaltes. Die Beitragsbemessungsgrenze ist identisch mit jener in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinderlose Selbstständige wenden daher als monatlichen Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung maximal 69,47 Euro auf, selbstständige Versicherte mit Kindern zahlen monatlich höchstens 60,56 Euro. Bei abhängig Beschäftigten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes von 1,7 %, den Zuschlag für Kinderlose muss der Arbeitnehmer selber tragen. Der Beitragssatz für Kinderlose liegt daher bei 1,1 % ihres Bruttoeinkommens, der Beitragssatz für Personen mit Kindern bei 0,85 %. Die Versicherungsprämie der privaten Pflegeversicherung richtet sich nach dem Alter der Person, im Unterschied zur privaten Krankenversicherung jedoch nicht nach ihrem Geschlecht oder Gesundheitszustand ( 110 SGB XI). Insbesondere Selbstständigen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, sich gegen die Risiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu versichern. In den Simulationsmodellen werden zunächst unter Berücksichtigung des Alters, des Geschlechts, des Familienstandes und des Einkommens des Versicherten die Kosten der gesetzlichen und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung 8 Für jedes Kind fallen ebenfalls zusätzliche Versicherungsprämien an. Diese liegen jedoch deutlich unter denen von erwachsenen Versicherungsmitgliedern.

18 9 ermittelt und anschließend einander gegenüber gestellt. Wie ausgeführt, kann eine selbstständig tätige Person grundsätzlich zwischen drei Alternativen wählen. Entweder entscheidet sie sich sowohl bei der Kranken- als auch bei der Pflegeversicherung für eine private Versicherung, oder sie wählt bei beiden Versicherungen die gesetzliche Variante. Denkbar ist zudem eine Kombination aus einer gesetzlichen Kranken- und einer privaten Pflegeversicherung. 9 Da die zuletzt genannte Variante mit ähnlich hohen Kosten verbunden ist wie eine Absicherung beider Risiken in der gesetzlichen Versicherung und es der Übersichtlichkeit dient, wird sie in den Simulationsrechnungen vernachlässigt. Es wurde folgendes Vorgehen gewählt: Zunächst werden die Kosten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung einerseits und die einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung andererseits ermittelt, wobei ein möglichst identischer Leistungsumfang beider Versicherungsarten zu Grunde gelegt wird. In die jeweiligen Modelle fließt dann die kostengünstigere Versicherungsvariante ein. 2.2 Rentenversicherung Die gesetzliche Rentenversicherung stellt weiterhin einen wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland dar. Daneben bestehen vielfältige Formen der privaten Vorsorge, die teilweise staatlich gefördert werden, wie die so genannte Riester- oder auch die so genannte Rürup-Rente. Mit wenigen Ausnahmen, zu ihnen gehören unter anderem Beamte und Richter, sind abhängig Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, es sei denn, sie üben nur eine geringfügige Beschäftigung aus. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt gegenwärtig 19,9 %, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit in den alten Bundesländern bei Euro und in den neuen Bundesländern bei Euro und damit über der Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. 10 Allerdings gibt es Ausnahmen: So sind Lehrer und Erzieher, Pfleger, Handwerker, die selbstständig sind und ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben, sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber rentenversicherungspflichtig und müssen den vollen Beitragssatz 9 Die Kombination einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Pflegeversicherung ist gem. 23 SGB XI nicht möglich. 10 Die Empfänger des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit unterliegen ebenfalls keiner Rentenversicherungspflicht.

19 10 alleine entrichten ( 2 SGB VI). Grundsätzlich können sich auch diejenigen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillig gesetzlich versichern ( 7 SGB VI). Die Höhe der Altersrente wird maßgeblich vom Einkommensniveau während der Erwerbsphase und ihrer Dauer bestimmt. Für Personen, die vorzeitig in Rente gehen, vermindert sich die Rente für jeden nicht mehr erwerbstätigen Monat bis zu ihrem 67. Lebensjahr um 0,3 %. Um einen gesetzlichen Rentenanspruch zu erwerben, müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden ( 50 SGB VI). Die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich nicht allein auf die Zahlung von Renten wegen des Alters. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Risiken der Invalidität bzw. verminderten Erwerbsfähigkeit und das Todesfallrisiko abgesichert. Die Zahlungen erfolgen sowohl bei teilweiser als auch bei voller Erwerbsunfähigkeit. Die Renten wegen Todes sind im Einzelnen die Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente ( 33 SGB VI). Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl privater Vorsorgeformen, die teilweise eine attraktivere Verzinsung aufweisen, aber nicht alle in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeschlossenen Risiken abdecken. So sind die Risiken der Invalidität oder verminderten Erwerbsfähigkeit, das Todesfallrisiko und eine entsprechende Rente an Hinterbliebene wegen Todes bei den gängigen privaten Altersvorsorgeformen für Selbstständige - wie Immobilien-Investments oder Fondssparen - nicht abgesichert. Die Hinterbliebenen erben zwar das Immobilien- oder Kapitalvermögen, dies kann jedoch, je nach Alter des Hinterbliebenen, für seine weitere Versorgung eventuell nicht ausreichen. Im Rahmen einer Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung der genannten Risiken hingegen möglich. Diese bietet auch die Möglichkeit, sich die Versicherungssumme nicht einmalig, sondern in Form einer monatlichen lebenslangen Rente auszahlen zu lassen. Zu beachten ist, dass die privaten Vorsorgeformen im Gegensatz zu Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit wenigen Ausnahmen nicht pfändungssicher sind. Seit dem ist das Kapital aus einer Lebensversicherung pfändungssicher, wenn die Leistung ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Rente ausgezahlt wird, wobei ein unpfändbarer Gesamtbetrag von maximal Euro angespart werden kann ( 851c ZPO). Weitere Ausnahmen bilden die staatlich geförder-

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