ABCDEF. Landeskonferenz Abwasser Stand der Förderung Förderrichtlinie SWW/2009. Frank Hoppe Abteilung Umwelt und Landwirtschaft

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1 Landeskonferenz Abwasser 2015 Stand der Förderung Förderrichtlinie SWW/2009 Frank Hoppe Abteilung Umwelt und Landwirtschaft Dresden, den 09. November 2015

2 Gliederung 1. Kleinkläranlagenförderung 2. Förderung öffentlicher Vorhaben 3. Ende Förderperiode 4. Aktuelle Finanzierungskonditionen 2

3 Förderrichtlinie SWW/2009 Endspurt November ¾ Jahre Richtlinienbeginn: 04. Februar 2009 Richtlinienende: 31. Dezember 2015 Was haben wir bisher geschafft? 3

4 1. Kleinkläranlagenförderung (I) 1800 Bewilligungen bis ca KKA Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Stand

5 1. Kleinkläranlagenförderung (II) Bewilligungen bis Sept nach Dienststellen in Stück Ziel: ~ LDS - Dresden LDS - Chemnitz LDS - Leipzig Stand

6 Stück in Tausenden Millionen EUR 1. Kleinkläranlagenförderung (III) Bewilligungen nach Dienststellen absolut ~ 82 Mio. Zuschüsse KKA 30 bewilligte Stückzahlen 45 bewilligte Volumen 25 24, , , , , , Stand LDS - DD LDS - L LDS - C 0 LDS - DD LDS - L LDS - C

7 2. Förderung öffentlicher Vorhaben (I) Anzahl bewilligte öffentliche Abwasservorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie SWW/2009 (ohne Hochwasserschadensbeseitigung) Kläranlagen Kanäle Stand

8 2. Förderung öffentlicher Vorhaben (II) bewilligte öffentliche Abwasservorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie SWW/2009 (ohne Hochwasserschadensbeseitigung) bewilligte Zuwendungen nach Förderinstrument Investitionskosten nach Fördergegenstand 26,8 Mio. EUR 30,3 Mio.EUR Zuschuss Darlehen Kanäle Kläranlagen 217,6 Mio.EUR 381,4 Mio.EUR Stand

9 2. Förderung öffentlicher Vorhaben (III) bewilligte und ausgezahlte öffentliche Abwasservorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie SWW/2009 (ohne Hochwasserschadensbeseitigung) , , , , , , , , , , Zuschuss (bewilligt) Zuschuss (ausgezahlt) Darlehen (bewilligt) Darlehen (ausgezahlt) Stand

10 3. Ende Förderperiode (I) Auslaufen der Förderperiode/ Prioritätensetzung Fördergegenstand Kleinkläranlagen Zuschuss Bewilligungen nach aktueller RL SWW/2009 sind im Jahr 2016 nur möglich, wenn Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2015 erfolgte., Darlehen Aktuell vorliegende und neu eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, wenn Maßnahmezeitraum 2016 betrifft. Eine Bewilligung ist erst möglich, wenn: - die geplante Übergangsregelung in Kraft getreten ist und - der geplante Ausnahmetatbestand nachgewiesen wird. 10

11 3. Ende Förderperiode (II) Auslaufen der Förderperiode/ Prioritätensetzung Fördergegenstand öffentliche SWW-Vorhaben (mit ÖRV) Fristwahrende Einreichung der Anträge bis bei SAB (Poststempel) Vorzulegen sind zwingend: Antragsformular incl. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Soweit bereits vorhanden: Anlage 2 zum Antrag kurze Maßnahmebeschreibung und Lageplan Kostenschätzung 11

12 4. Aktuelle Finanzierungskonditionen (I) Zinsstrukturkurve Jul 15 Jan 15 Jul 14 Jan 14 Jul 13 Jan 13 Jul 12 Jan 12 Jul 11 Jan 11 Jul 10 Jan 10 Jul 09 Jan 09 Jul 08 Jan 08 Jul 07 Jan 07 Jul 06 Jan 06 Jul 05 Jan 05 Jul 04 Jan 04 Jul 03 Jan 03 Jul 02 Jan 02 Jul 01 Jan 01 Jul 00 Jan 00 3M EURIBOR 10y Bundesanleihe 5y Bundesanleihe Annuitätendarlehen, Ratendarlehen, Forwarddarlehen, Kassenkredite, Zusammenfassungsdarlehen für Umschuldungen, Vorfinanzierungsdarlehen 12

13 4. Aktuelle Finanzierungskonditionen (II) Vorteile Förderergänzungsdarlehen Sicherung des Niedrigzinsniveaus bis zu 3 Jahre im Voraus langfristige Planungssicherheit bei bis zu 20 jähriger Sollzinsbindung Minimierung des Verwaltungsaufwandes durch Konsolidierung mehrerer Darlehen bei Fälligkeit innerhalb eines Jahres Darlehenslaufzeiten von bis zu 60 Jahren

14 4. Aktuelle Finanzierungskonditionen (III) Beispiel 1 Ratendarlehen fest/ variabel verzinst Darlehensbetrag: ,00 EUR Auszahlung: 100 % Laufzeit: 40 Jahre Sollzinsbindung: 10 Jahre 20 Jahre variabel Sollzinssatz: 1,16% p.a. 1,64% p.a. 0,2540% p.a. (ein negativer 3-M-EURIBOR wird mit 0% angesetzt) *unverbindliche Darlehenskonditionen

15 4. Aktuelle Finanzierungskonditionen (IV) Beispiel 2 konsolidiertes Forwarddarlehen (Fälligkeiten innerhalb eines Jahres) Fälligkeiten: ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR konsolidierter Darlehensbetrag: ,00 EUR Auszahlung: ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Sollzinsbindung: Tilgung: Laufzeit: Sollzinssatz: Effektivzinssatz: 20 Jahre vierteljährlich ,00 EUR ( ,00 EUR p.a.) (30 Jahre) 1,76% p.a. 1,7715% p.a. *unverbindliche Darlehenskonditionen

16 Förderrichtlinie SWW/2009 Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit! Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Zweckverbände/ Kommunen Wasserbehörden Sächsische Aufbaubank Landesdirektion Sachsen Kommunalämter/ Rechtsaufsichten 16

17 Informationen, Kontakte und Formulare SAB Internetseite Ansprechpartner SAB: RL SWW/2009 und RL SWW/2016 Kleinkläranlagen und RL Klima/2014 Frank Hoppe Susann Röher Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: Servicecenter Kleinkläranlagen: Telefon:

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