Bestellformular. Innovabee Add-on Elster Link zur Umsatzsteuervoranmeldung

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1 Bestellformular Elster Link für SAP V1 ID BestellformularElsterLink.doc Datum 7. November 2012 Seite Seite 1 von 3 Bestellformular Innovabee Add-on Elster Link zur Umsatzsteuervoranmeldung Innovabee GmbH Phone +49 (7151) Geschäftsführer: Hansfrieder Weber Seewiesenstraße 25, D Waiblingen Fax +49 (7151) Amtsgericht Stuttgart HRB info@innovabee.com UstId-Nr.: DE

2 Bestellformular Elster Link für SAP V1 ID BestellformularElsterLink.doc Datum 7. November 2012 Seite Seite 2 von 3 Lösungsbeschreibung Innovabee Add-on Elster Link zur Umsatzsteuervoranmeldung für SAP Business All-in-One Mit dem von Elster Online zertifizierten Add-on Elster Link erledigen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung online über das Elster System einfach, schnell und sicher. Per Knopfdruck werden die Daten direkt per Standardreport aus SAP exportiert. In SAP müssen keine Änderungen vorgenommen werden. Die aus SAP exportierten Daten werden dann in Elster Link verarbeitet. Hier können Sie über eine komfortable Maske die Angaben prüfen und starten dann die Übertragung ans Finanzamt. Völlig problemlos können Sie die Umsatzsteueranmeldung auch für mehrere Unternehmen durchführen. Durch die automatische Generierung entfällt die manuelle Pflege der Umsatzsteueranmeldung und Sie vermeiden damit Fehlerquellen. Die gesetzlichen Bestimmungen eines authentifizierten Versands ab 1. Januar 2013 werden durch die Verschlüsselung der Daten und der Eingabe eines PINs erfüllt. Mithilfe der bereitgestellten Mappingtabelle wird die Zuordnung auf Ihre Steuerschlüssel in Elster Link vorgenommen. Die eingegebenen persönlichen Daten (z.b. Übermittler, Steuernummer, Unternehmen) werden im Programm eingegeben und für die nächste Versendung gespeichert. Es sind sowohl ein Test- als auch Echtversand möglich. Abbildung 1: Ablauf der UStVA-Versendung Abbildung 2: Benutzeroberfläche von Elster Link Vorteile Mittelstandsgerechte Lösung Automatisierung und Vereinfachung der Umsatzsteuervoranmeldung Vermeidung von Fehlerquellen Keine Anpassungen in SAP erforderlich Minimierung des zeitlichen Aufwands und der Komplexität Direkte Verarbeitung der aus SAP kommenden Daten Einfache, selbsterklärende Verwendung des Programms durch eine benutzerfreundliche Oberfläche Einfache Installation auf einem PC Technische Voraussetzungen Software-Zertifikat von Elster Online PC mit mindestens Windows XP SAP GUI Client 7.0 & SAP ERP 6.0 Java ab Version 1.6 (ggf. wird Version 1.7 mitinstalliert)

3 Bestellformular Elster Link für SAP V1 ID BestellformularElsterLink.doc Datum 7. November 2012 Seite Seite 3 von 3 Bestellschein für das Add-on Elster Link zur Umsatzsteuervoranmeldung, Art.Nr Empfänger Innovabee GmbH Seewiesenstraße 25 D Waiblingen Phone +49 (7151) Fax +49 (7151) vertrieb@innovabee.com Firma Straße / Hausnummer PLZ / Ort Vorname / Nachname Funktion Telefon / Fax Hiermit bestellen wir das Add-on Elster Link (bitte ankreuzen): 500,- Gebühr je Meldejahr pro Arbeitsplatz, für Arbeitsplätze mit je bis zu 3 Unternehmen mit Steuernummer 750,- Gebühr je Meldejahr pro Arbeitsplatz, für Arbeitsplätze mit je bis zu 5 Unternehmen mit Steuernummer 990,- Gebühr je Meldejahr pro Arbeitsplatz, für Arbeitsplätze mit je bis zu 10 Unternehmen mit Steuernummer für die Nutzer (bitte Windows-Benutzernamen angeben) ab dem Meldejahr Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Mit dem Softwarekauf ist der Lizenzschlüssel zur Nutzung für das erste Meldejahr beinhaltet. Der Einsatz in weiteren Meldejahren ist über anschließenden den Softwarepflegevertrag abgedeckt, der den Änderungsdienst Elster Link enthält. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 02/2012) der Innovabee GmbH ( Innovabee ) zum Kauf und Pflege von Innovabee-Standardsoftware und Drittprodukten ( Handelsware ) (s. Anhang). Die Lieferung erfolgt an den Standort der oben genannten Adresse oder an folgende abweichende Lieferadresse: Lieferadresse, falls vom Standort abweichend Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift Name(n) in Klarschrift

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovabee GmbH ( Innovabee ) zum Kauf von Innovabee-Standardsoftware und Drittprodukten ( Handelsware ) 1 Anwendungsbereich 1.1 Allen Verträgen zwischen Innovabee und Kunden über den Kauf von Innovabee-Standardsoftware und Software von anderen Herstellern (Handelsware) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Innovabee-Standardsoftware und Handelsware werden gemeinsam als Softwareprodukte bezeichnet. 1.2 Soweit Bestimmungen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich nur für den Kauf von Innovabee-Standardsoftware oder den Kauf von Handelsware gelten, wird hierauf im folgenden vor den entsprechenden Bedingungen hingewiesen. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl für den Kauf von Innovabee-Standardsoftware als auch für den Kauf von Handelsware. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Innovabee überlässt dem Kunden gegen die in den jeweiligen Softwarescheinen genannte Vergütung je ein Exemplar der in den Softwarescheinen genannten Softwareprodukte zur eigenen, nicht ausschließlichen Nutzung auf Dauer. 2.2 Der Funktionsumfang der überlassenen Softwareprodukte sowie die erforderlichen Systemumgebungen ergeben sich aus den jeweiligen zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen Funktionsbeschreibungen. 3. Lieferung 3.1 Die Softwareprodukte werden in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert. 3.2 Beim Kauf von Innovabee- Standardsoftware gilt: Der Lieferung des Objektcodes für die Innovabee-Standardsoftware und der dazugehörigen Anwenderdokumentation erfolgt nach Wahl von Innovabee durch Versand auf einem Datenträger an den im Softwareschein genannten Ort oder durch Übermittlung der erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden. Die Anwenderdokumentation erhält der Kunde nur in elektronischer, ausdruckbarer Form. Die Grundinformationen und die Installationshinweise erhält der Kunde in Papierform. 3.3 Beim Kauf von Softwareprodukten als Handelsware gelten die folgenden Ziff bis Die Lieferung des Objektcodes für die Handelsware wird auf einem Datenträger der im Softwareschein genannten Art geliefert oder, wenn dies im Softwareschein vereinbart ist, durch Übermittlung der erforderlichen Informationen zum Download aus dem Internet durch den Kunden Mit dem Objektcode liefert Innovabee an den Kunden die im Softwarescheinschein genannten Anwenderdokumentationen ausdruckbar auf gesonderten Datenträgern. Die Grundinformationen und die Installationshinweise werden in Papierform geliefert Soweit nicht der Download durch den Kunden im Softwareschein vereinbart ist, sendet Innovabee das vereinbarte Liefermedium mit dem Objektcode gemäß Ziff. 3.1 und der Anwenderdokumentation an den im Softwareschein genannten Lieferort. 3.4 Der Kunde installiert die Softwareprodukte selbst. Weitere Leistungen, z.b. Anpassung und Pflege der Softwareprodukte sowie Schulung der Mitarbeiter des Kunden etc., sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, können jedoch mit Innovabee gesondert vereinbart werden. 3.5 Der Kunde trägt das Transportrisiko. Der Kunde wird Innovabee die ordnungsgemäße Lieferung schriftlich bestätigen. 4. Rechtseinräumung 4.1 Einräumung einfacher Nutzungsrechte Innovabee räumt dem Kunden gegen die in den Softwarescheinen genannte Vergütung das einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Softwareprodukte auf Dauer zu nutzen. Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 1 von 6

5 4.2 Definition Nutzer Als Nutzer gilt jede natürliche Person sowie jedes Eingabe- und Ausgabegerät, über das direkt oder indirekt Zugriff auf die Softwareprodukte genommen werden kann. 4.3 Beim Kauf von Innovabee-Standardsoftware gelten die folgenden Ziff bis 4.3.4,: Der Kunde darf die überlassene Innovabee-Standardsoftware nur für das im Softwareschein vereinbarte Serversystem nutzen Sofern dem Kunden ein Nutzungsrecht für das Serversystem IBM iseries 400 übertragen wird, erstreckt sich dieses auf ein Modell der Zentralrechnerserie IBM i Series 400. Sofern im Softwareschein eine Preisgruppe angegeben ist, ist der Kunde berechtigt, die Innovabee- Standardsoftware auf einem Modell der im Softwareschein angegebenen Preisgruppe oder einer niedrigeren als der angegebenen Preisgruppe entsprechend der Preisliste von Innovabee zu nutzen. Falls der Kunde wünscht, die Innovabee-Standardsoftware auf einem IBM iseries 400- Modell einer höheren Preisstufe zu nutzen, kann er das Nutzungsrecht für Modelle der höheren Preisstufe erwerben. Die zusätzliche Vergütung für das Recht, die Innovabee- Standardsoftware auf Modellen einer höheren Preisstufe zu erwerben, entspricht der Differenz zwischen dem Listenpreis für die ursprüngliche Nutzungsrechtseinräumung und der gewünschten Nutzungsrechtseinräumung nach Maßgabe der Innovabee-Preisliste Soweit im Softwareschein keine abweichenden Angaben enthalten sind, ist der Kunde zur Nutzung der Softwareprodukte auf der IBM iseries 400-Serie durch eine unbegrenzte Zahl von Nutzern berechtigt. Weist der Softwareschein hingegen eine maximale Nutzeranzahl aus, so ist der Kunde zur gleichzeitigen Nutzung der Softwareprodukte nur durch die im Softwareschein ausgewiesene Nutzeranzahl berechtigt Sofern dem Kunden ein Nutzungsrecht für das Serversystem Microsoft Windows NT/2000 oder höher oder für das Serversystem Linux übertragen wird, erstreckt sich dieses auf die im Softwareschein ausgewiesene maximale Nutzeranzahl. 4.4 Beim Kauf von Softwareprodukten als Handelsware gilt: Der Umfang des dem Kunden an der Handelsware übertragenen Nutzungsrechts ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers und dem Softwareschein. Für eine darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere eine Nutzung durch eine höhere Nutzeranzahl als die in den Nutzungsbedingungen des Herstellers und/oder in dem Softwareschein angegebene maximale Nutzeranzahl bedarf der Kunde einer weitergehenden Rechtseinräumung durch Innovabee. 4.5 Lizenzmodelle Die maximale Nutzeranzahl im Sinne der Ziff, 4.3.3, und 4.4 bestimmtsich nach Maßgabe des jeweiligen im Softwareschein vereinbarten Lizenzmodells Nutzerbasierendes Lizenzmodell (Named User Lizenz): Bei diesem Lizenzmodell wird jede erteilte Lizenz einem definierten Nutzer zugeordnet. Die Softwareprodukte dürfen auf beliebig vielen Arbeitsstationen oder Servern installiert werden, solange die erteilten Lizenzen nur und ausschließlich von den zugeordneten Nutzern verwendet werden. Der Kunde ist zur Nutzung der Softwareprodukte beschränkt berechtigt auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, welche zur Nutzung der Softwareprodukte freigegeben sind. Bereits freigegebene Nutzer können jederzeit gelöscht und durch eine entsprechende Anzahl von Nutzern ersetzt werden, die für die Nutzung der Softwareprodukte freizugeben sind Arbeitsplatzbasierendes Lizenzmodell (Concurrent User Lizenz): Bei diesem Lizenzmodell ist der Kunde berechtigt, die Softwareprodukte maximal entsprechend der vereinbarten Anzahl von Lizenzen zeitgleich über mehrere Arbeitsplätze zu nutzen. Die Lizenzen sind keinen bestimmten Nutzern zugeordnet Prozessorbasierendes Lizenzmodell: Bei diesem Lizenzmodell ist der Kunde berechtigt, die Softwareprodukte maximal entsprechend der vereinbarten Anzahl von Lizenzen auf Prozessoren zu installieren. 4.6 Sicherheitskopien Der Kunde ist berechtigt, mindestens eine Sicherheitskopie zu erstellen. Die Berechtigung des Kunden zur Erstellung weiterer Sicherheitskopien bei Handels- Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 2 von 6

6 ware bestimmt sich nach den Nutzungsbedingungen der Hersteller. 4.7 Beim Kauf von Innovabee- Standardsoftware gilt: Der Kunde ist berechtigt, im Falle einer zur Herstellung der Interoperabilität notwendigen Änderung oder zur Beseitigung eines Fehlers die Innovabee- Standardsoftware zu bearbeiten. Beachte aber Ziff Beim Kauf von Handelsware gilt: Die Berechtigung des Kunden, die Handelsware über den in Ziffer 4.7 bestimmten Umfang hinaus zu bearbeiten, bestimmt sich nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers der Handelsware. Ziff bleibt unberührt. 4.9 Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Handelsware dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie mit zu übertragen Der Kunde ist berechtigt, die Softwareprodukte einmalig auf Dauer an einen Dritten zu veräußern, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, dem Erwerber sämtliche Softwarekopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherheitskopien zu übergeben oder die nicht übergebenen Kopien zu löschen. Infolge der Weiterveräußerung an den neuen Erwerber erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Softwareprodukte. Der Kunde ist im Fall der Weiterveräußerung der Softwareprodukte verpflichtet, Innovabee den Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers schriftlich mitzuteilen. Eine weitere Verbreitung oder Unterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Innovabee und ist entsprechend zu vergüten. Ohne vorherige Zustimmung von Innovabee ist der Kunde auf keinen Fall berechtigt, die Handelsware auf Dauer oder vorübergehend an Dritte zu vermieten oder zu verleasen oder sonst Dritten zugänglich zu machen. 5. Übernutzung Der Kunde ist verpflichtet, Innovabee jede über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehende Nutzung, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Softwareprodukte durch mehr als die in den Nutzungsbedingungen des Herstellers und/oder in dem Softwareschein angegebene maximale Nutzeranzahl, unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, das heißt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung, ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste von Innovabee zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilt der Kunde die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der beigefügten Preisliste fällig. 6. Vergütung 6.1 Der Kunde zahlt für die Überlassung der Softwareprodukte an Innovabee die in den jeweiligen Softwarescheinen ausgewiesene Vergütung zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer. 6.2 Die Vergütung ist bei Lieferung der Softwareprodukte zur Zahlung fällig. Verzug tritt bei schuldhafter Nichtbegleichung der Vergütung spätestens 30 Tage nach dieser Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. 6.3 Im Falle des Verzugs des Kunden ist dieser zur Zahlung von Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. 7. Rechtsvorbehalt 7.1 Innovabee behält sich sämtliche Rechte an den dem Kunden gelieferten Softwareprodukten und das Eigentum an den dem Kunden gelieferten Datenträgern und sonstigen beweglichen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bis zur vollständigen Bezahlung ist Innovabee berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Softwareprodukte zu untersagen. Befindet sich der Kunde im Verzug gemäß Ziff. 6.2, und tritt Innovabee deshalb vom Vertrag zurück, dann kann Innovabee vom Kunden die Herausgabe der Softwareprodukte sowie sämtlicher hiervon angefertigter Kopien verlangen. Soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, kann Innovabee vom Kunden die Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 3 von 6

7 Löschung der Softwareprodukte bzw. Kopien verlangen. 7.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf den Rechtsvorbehalt von Innovabee hinweisen und Innovabee unverzüglich benachrichtigen. 8. Sach- und Rechtsmängel 8.1 Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Softwareprodukte nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweisen oder sie sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. Die vertragliche Beschaffenheit ergibt sich insbesondere aus den Funktionsbeschreibungen für die Softwareprodukte. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der Softwareprodukte erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten. 8.2 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Softwareprodukte. Dies gilt nicht im Falle von Ziff Bei Bereitstellung der Softwareprodukte zum Download gelten die Softwareprodukte als abgeliefert, wenn dem Kunden die für den Download erforderlichen Informationen übermittelt wurden. 8.3 Nach Lieferung der Softwareprodukte an den Kunden wird der Kunde diese unverzüglich auf etwaige Sachmängel hin untersuchen und solche Innovabee umgehend mitteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus 377 HGB. Verletzt der Kunde diese Pflicht, stehen dem Kunden die Rechte, wie sie zu Mängeln im Ziff. 8.5 bis 8.8 geregelt sind, hinsichtlich solcher Sachmängel, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären, nicht mehr zu. 8.4 Etwa auftretende Mängel sind vom Kunden in für Innovabee möglichst nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Innovabee möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen Nacherfüllung Erhält Innovabee Kenntnis von Mängeln gemäß Ziff. 8.3 und 8.4, wird Innovabee wie folgt nacherfüllen: Innovabee ist berechtigt, auf Grund gemeldeter Mängel die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu erbringen. Der Kunde kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist Die Mängelbeseitigung durch Innovabee kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen Etwaiger zusätzlicher Aufwand, der dadurch bei Innovabee entsteht, dass die Softwareprodukte vom Kunden an einen anderen Ort als den oben genannten Sitz des Kunden verbracht wurden, trägt der Kunde Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die im jeweiligen Softwareschein aufgeführten Softwareprodukte zurückzuführen ist, ist Innovabee berechtigt, den mit der Analyse und sonstiger Bearbeitung entstandenen Aufwand entsprechend der aktuellen Preisliste für Dienstleistungen bei Innovabee gegenüber dem Kunden zu berechnen, sofern dem Kunden bei der Meldung dieses Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 8.6 Ist Innovabee mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem mit dem zweiten Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Innovabee während der Nachfristen die Anzahl der Nachbesserungsversuche frei. Das Abwarten von Fristen und Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn Innovabee die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat. 8.7 Neben dem Rücktritt und der Minderung kann der Kunde, wenn Innovabee ein Verschulden trifft, Schadenersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen. 8.8 Das Recht des Kunden zum Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln. Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 4 von 6

8 8.9 Im Falle des berechtigten Rücktritts ist Innovabee berechtigt, für die durch den Kunden gezogenen Nutzungen aus der Anwendung der Softwareprodukte in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit der Softwareprodukte ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Softwareprodukte aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, zu berücksichtigen ist Wenn der Kunde die Softwareprodukte selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, entfallen - unabhängig davon, ob der Kunde zur Änderung berechtigt ist (dazu Ziff. 4.7 und 4.8) - die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht auf diese Tatsache zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung durch Innovabee dadurch nicht beeinträchtigt wird Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch Innovabee und/oder einen anderen Hersteller der vertraglichen Softwareprodukte bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten gegenüber dem Kunden wegen der Nutzung der Softwareprodukte geltend, wird der Kunde Innovabee darüber unverzüglich informieren und Innovabee soweit als möglich die Verteidigung gegen diese Ansprüche überlassen. Dabei wird der Kunde Innovabee jegliche zumutbare Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Kunde Innovabee sämtliche erforderlichen Informationen über den Einsatz und eventuelle Bearbeitung der Softwareprodukte möglichst schriftlich übermitteln und erforderliche Unterlagen dazu überlassen. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann Innovabee nach seiner Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass Innovabee zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt, oder das schutzrechtsverletzende Softwareprodukt ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert, oder das schutzrechtsverletzende Softwareprodukt ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen ein Softwareprodukt austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand des Softwareprodukts liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Ziff. 8 bei Rechtsmängeln entsprechend. 9. Haftungsbeschränkungen 9.1 Innovabee haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen. 9.2 Die Haftung von Innovabee für Schäden, die von Innovabee oder einem Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter von Innovabee vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt. 9.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung von Innovabee auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von Innovabee oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Innovabee der Höhe nach unbegrenzt. 9.4 Der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung von Innovabee auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Innovabee zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. 9.5 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Innovabee, wenn keiner der in den Ziff genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. 9.6 Jede weitere Haftung von Innovabee auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen. 9.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 9.8 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Innovabee als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzu- Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 5 von 6

9 führen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. 9.9 Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Innovabee verschuldeten Datenverlust, haftet Innovabee deshalb ausschließlich für die Kosten der Rekonstruktion und Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. 10. Schlichtungsklausel 10.1 Der Kunde und Innovabee werden bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V., Prof. Dr. Jürgen W. Goebel Schöne Aussicht Bad Homburg v.d.h. Tel.: / Fax: / dgrischlichtung@aol.com kontaktieren, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungsgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt. 203 BGB gilt entsprechend. 11. Sonstiges 11.1 Gegen Forderungen von Innovabee kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen Sämtliche Verträge zwischen Innovabee und dem Kunden unterliegen deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Innovabee Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 6 von 6

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Softwarepflege von Innovabee-Standardsoftware und Drittprodukten ( Handelsware ) der Innovabee GmbH 1. Vertragsgegenstand 1.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages leistet Innovabee dem Kunden Pflege entsprechend diesem Vertrag für die im Softwarepflegeschein angegebene Innovabee-Standardsoftware und Software anderer Hersteller ( Handelsware ) in ihrer Standardausführung für das jeweils aktuelle Release und dessen Vorrelease. Innovabee behält sich vor, mit der Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag Dritte zu beauftragen. 1.2 Der Kunde betreibt die Softwareprodukte (Innovabee-Standardsoftware und/oder Handelsware) an dem im Softwarepflegeschein angegebenen Standort. 2. Pflegeleistungen Innovabee erbringt im Rahmen dieses Vertrages folgende Leistungen: 3. Korrekturen - Korrekturen (Ziffer 3) - Lieferung von neuen Releases (Ziffer 4) 3.1 Innovabee beseitigt Unzulänglichkeiten der Softwareprodukte, indem Innovabee dem Kunden Korrektursoftware zur Verfügung stellt. Die Korrektur geschieht entweder auf Fehlermeldung vom Kunden oder auch vorsorglich, wenn der Fehler nicht beim Kunden selbst, sondern bei anderen Kunden von Innovabee aufgetreten ist. 4. Neue Releases 4.1 Innovabee liefert dem Kunden das jeweils neueste freigegebene Release der Softwareprodukte. Zum neuen Release liefert Innovabee auch, soweit notwendig, jeweils eine neue Dokumentation bzw. eine Ergänzung der Dokumentation, die der Kunde in elektronischer, ausdruckbarer Form erhält. 4.2 Die Beschaffenheit des neuen Releases ergibt sich jeweils aus der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. 4.3 Als neues Release gilt jede größere Änderung an einem Softwareprodukt, welche von Innovabee oder einem Hersteller von Handelsware herausgegeben wird und vom Kunden nach diesem Vertrag genutzt werden kann. Dabei ändert sich die Releasenummer der Software. 5. Art und Weise der Leistungserbringung 5.1 Die Lieferung von neuen Releases und Korrekturen erfolgt an den im Softwarepflegeschein angegebenen Standort nach Wahl von Innovabee durch Versand eines Datenträgers oder per DFV-Leitung. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Der Kunde installiert die Korrekturen und neuen Releases selbst. 5.2 Das Nutzungsrecht an Korrekturen oder neuen Releases entspricht dem Nutzungsrecht an der gemäß Pflegeschein zu pflegenden Softwareprodukte. 6. Nicht von diesem Vertrag umfasste Leistungen Von den Pflegeleistungen nicht umfasst sind folgende Leistungen: - Arbeiten, die sich nicht auf die Standardausführung der Softwareprodukte in ihrem jeweils aktuellen oder dessen Vorrelease beziehen. - Über einfache Auskünfte hinausgehende Beratung zur Handhabung der Softwareprodukte. - Arbeiten, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Geschäftszeit von Innovabee (derzeit Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) vorgenommen werden. Bezüglich der gesetzlichen Feiertage gelten Ziff. 3.3 Satz 2 und Satz 3 für die jeweils zuständigen Service- Stellen entsprechend. - Arbeiten, die durch unsachgemäße Behandlung der Softwareprodukte erforderlich werden, gleichgültig, ob die- Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 1 von 5

11 se durch den Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen, von Innovabee nicht autorisierten Personen erfolgt sind. - Arbeiten, die erforderlich werden, weil der Kunde Anwendungs- oder Korrekturhinweise von Innovabee nicht richtig umsetzt oder Korrekturen oder neue Releases der Softwareprodukte nicht sofort nach deren Lieferung eingespielt hat (siehe Ziffer 10.2). Der Kunde trägt hierfür die Beweislast. - Sämtliche Arbeiten, die durch höhere Gewalt oder durch äußere Einwirkung oder durch Verwendung von Betriebsmaterialien und Zubehör entstehen, das nicht den Leistungsbeschreibung, Funktionsbeschreibungen oder Spezifikationen von Innovabee oder der Hersteller entspricht. Bei Verwendung von nicht der Leistungsbeschreibung, Funktionsbeschreibung oder Spezifikation entsprechendem Zubehör obliegt der Nachweis, dass Mängel nicht durch dieses Zubehör ausgelöst wurden, dem Kunden. - Vor-Ort-Einsätze von Innovabee (vgl. Ziffer 9.3) 7. Ausschluss der Leistungspflicht 7.1 Ändert der Kunde die Softwareprodukte unberechtigt oder verwendet er sie in Verbindung mit Produkten, für die Innovabee die Software nicht freigegeben hat, entfallen sämtliche Leistungspflichten von Innovabee aus diesem Vertrag. Die Verpflichtung von Innovabee entfällt nicht, wenn Änderungen mit Zustimmung von Innovabee erfolgt sind oder von Innovabee durchgeführt wurden oder der Kunde zu den Änderungen gesetzlich berechtigt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Leistungen der Innovabee aus diesem Vertrag durch die Änderungen nicht erschwert werden. 7.2 Soweit Innovabee in den Fällen der Ziffer 7.1 Pflegeleistungen erbringt, ist Innovabee berechtigt, diese Leistungen entsprechend seiner jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste abzurechnen (auch Spesen, Reisekosten und Reisezeiten). Innovabee wird den Kunden bei der Feststellung von Tatsachen, die eine gesonderte Berechnung der Leistungen rechtfertigen, soweit als möglich informieren. 8. Vergütung 8.1 Für die Pflegeleistungen von Innovabee gemäß den Ziffern 3, 4 und 5 entrichtet der Kunde die im Pflegeschein vereinbarte jährliche Vergütung. Die Vergütung ist jeweils im voraus zum des Kalenderjahres fällig. Soweit die Pflegevereinbarung nicht am eines Jahres beginnt, ist das erste Jahr ein Rumpfjahr, das mit dem des Jahres endet, in dem die Pflegevereinbarung begonnen hat. Die Vergütung für dieses Rumpfjahr beträgt x/12 der Jahresvergütung, wobei x mit der Anzahl der angefangenen Monate des Rumpfjahres gleichzusetzen ist. Sie ist mit dem 01. des Monats fällig, in dem die erste Hälfte des Rumpfjahres abläuft. 8.2 Zur Pflegevergütung addiert sich die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. 8.3 Bei Vor-Ort-Einsätzen von Innovabee wird die anfallende Arbeits- und Reisezeit sowie Reisekosten und Spesen entsprechend den Preislisten von Innovabee abgerechnet. 8.4 Im Falle des Verzuges, berechnet Innovabee Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Innovabee kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Innovabee ist berechtigt, weitergehende Verzögerungsschäden geltend zu machen. 8.5 Innovabee ist berechtigt, die Preise für die Softwarepflege mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten, erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres zu erhöhen. Bei einer Anhebung der Pflegegebühren von über 10 % im Kalenderjahr ist der Kunde berechtigt, die Pflegevereinbarung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beenden. 8.6 Erwirbt der Kunde das Recht, die Innovabee-Standardsoftware auf einem Serversystem höherer Innovabee-Preisgruppe zu nutzen, als ursprünglich im Softwarepflegeschein vereinbart oder erwirbt der Kunde zusätzliche Softwaremodule (dazu zählen auch Client-Module) wird die Ver- Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 2 von 5

12 gütung entsprechend angehoben. Die Pflegevergütung wird im gleichen Verhältnis angehoben, in dem die zusätzliche Vergütung für die Erweiterung des Nutzungsrechts gemäß dem Softwarekaufvertrag zu der Vergütung für das zuvor bestehende Nutzungsrecht steht. 8.7 Nutzt der Kunde die Softwareprodukte über das im Softwareüberlassungsvertrag gewährte Maß hinaus, ist die doppelte Softwarepflegegebühr entsprechend der Preisliste von Innovabee für die in Anspruch genommene Nutzung zu entrichten. Weitere Ansprüche von Innovabee wegen der Übernutzung bleiben unberührt. 9. Mitwirkung des Kunden bei der Lieferung neuer Releases und Korrekturen 9.1 Für die Arbeiten von Innovabee stellt der Kunde die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung, insbesondere soweit Arbeiten im Hause des Kunden erforderlich sind, die dafür erforderlichen Räumlichkeiten, organisatorische und technische IT-/TK- Kapazität und Infrastruktur sowie Daten und Testdaten. Der Kunde stellt eine Datenfernverarbeitungsleitung zum Server, und sofern auch PC-Client-Produkte zum Einsatz kommen zu einem PC-Client Referenzsystem zur Verfügung. Für die DFV- Fernwartung wird der Kunde auf eigene Kosten ggf. die notwendigen von Innovabee festzulegenden Drittprodukte erwerben und betriebsbereit installieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeiten von Innovabee bestmöglich zu unterstützen. 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Lieferung das neue Release oder die Korrektur bei sich einzuspielen und auf evtl. Sachmängel zu untersuchen und festgestellte Sachmängel sofort gegenüber Innovabee geltend zu machen. 9.3 Aufgetretene Sachmängel sind vom Kunden in für Innovabee nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und schriftlich unmittelbar nach deren Feststellung zu melden. 9.4 Korrekturen und neue Releases erhält der Kunde per Datenfernübertragung oder durch Versand von Datenträgern oder durch Bereitstellung zum Download im Internet. Der Kunde erhält in diesem Fall von Innovabee die notwendigen Informationen, um die Softwareprodukte abzurufen. Die konkrete Art der Lieferung wird gesondert vereinbart. Die Kosten für die Datenfernübertragung trägt der Kunde. 10. Mängel bei neuen Releases 10.1 Innovabee steht dafür ein, dass neue Releases frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die neuen Releases nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben (Ziffer 4.2) oder, wenn sich die neuen Releases nicht zu der bestimmungsgemäßen Verwendung eignen, die in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der neuen Releases erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der neuen Releases. Sofern Innovabee die Softwareprodukte mittels Datenträger liefert, ist Ablieferungszeitpunkt der Zugang des Datenträgers beim Kunden. Sofern Innovabee die Softwareprodukte durch Datenfernübertragung liefert, ist Ablieferungszeitpunkt der Zeitpunkt, in dem die Datenfernübertragung abgeschlossen ist. Sofern Innovabee die Software im Internet bereitgestellt hat, ist Ablieferungszeitpunkt der Zeitpunkt, in dem der Kunde die zum Abruf notwendigen Informationen erhalten hat. Bei Arglist und Übernahme einer Garantie gelten statt dessen die gesetzlichen Fristen Der Kunde kann keine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln geltend machen, wenn der Kunde selbst die Releases unberechtigt verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Änderung den Analyse- und Bearbeitungsaufwand nicht wesentlich erschwert und der Mangel den Releases bei Ablieferung anhaftete. Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 3 von 5

13 10.4 Der Kunde wird die Releases möglichst unverzüglich nach Ablieferung auf etwaige Mängel hin untersuchen und solche unverzüglich nach ihrer Entdeckung und möglichst schriftlich mitteilen. Werden entdeckte Mängel nicht unverzüglich mitgeteilt, kann der Kunde wegen dieser Mängel keine Ansprüche wegen Sachund Rechtsmängeln mehr geltend machen Werden Innovabee während der Gewährleistungsfrist Mängel gemeldet, wird Innovabee kostenlos nacherfüllen. - Innovabee wird zunächst versuchen, den Mangel zu beseitigen. Dies gilt nicht, sofern dem Kunden die Mängelbeseitigung unzumutbar ist. - Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, ist Innovabee berechtigt, dem Kunden ein neues Exemplar des Releases zu liefern, das diesen Mangel nicht enthält. Innovabee ist berechtigt, geltend zu machen, dass die Mängelbeseitigung und/oder die Neulieferung unzumutbar ist. Liefert Innovabee im Rahmen der Nacherfüllung durch Beseitigung oder durch Neulieferung ein mangelfreies Release, so ist der Kunde verpflichtet, seinerseits das bisher bei ihm in Ersatz befindliche Release zurückzugewähren Die Nacherfüllung bzw. die Beseitigung des Mangels gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Nachbesserungsversuche mit angemessener Frist erfolglos waren. In diesem Falle ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Pflegevergütung anteilig herabzusetzen. Daneben ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Insoweit gilt Ziffer Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung nicht berechtigt, wenn der Mangel des Releases unerheblich ist Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung ist Innovabee berechtigt, für den vom Kunden bis zur außerordentlichen Kündigung gezogenen Nutzen aus dem Release eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit des Releases errechnet, unter Abzug einer angemessenen Minderung entsprechend dem Maß, in dem die Nutzung des Releases aufgrund des Mangels eingeschränkt war. 11. Haftung Innovabee haftet ausschließlich nach folgenden Bestimmungen: 11.1 Innovabee haftet der Höhe nach unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und schwerwiegendem Organisationsverschulden, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens, und bei Übernahme einer Garantie Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und erheblichen Pflichtverletzungen haftet Innovabee, wenn keiner der in Ziffer 12.1 bezeichneten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden In allen anderen Fällen ist die Haftung von Innovabee beschränkt auf die vertraglich geschuldete Vergütung, maximal jedoch Dies gilt vor allem bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und unerheblichen Pflichtverletzungen Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Innovabee als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Innovabee verschuldeten Datenverlust haftet Innovabee ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und die Rekonstruktion der Daten, die auch bei Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 4 von 5

14 der Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 12. Laufzeit dieses Vertrages 12.1 Der Pflegevertrag tritt mit Unterzeichnung des Softwarepflegescheines in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit Der Pflegevertrag ist für jede der beiden Vertragsparteien jeweils jährlich zum Kalenderjahresende, erstmals nach Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündbar Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Innovabee ist insbesondere berechtigt, den Pflegevertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Pflegevereinbarung nicht pünktlich nachkommt, in Vermögensverfall gerät oder Tatsachen für eine Überschuldung oder eine Zahlungseinstellung oder für eine geplante Liquidation vom Kunden sprechen. 13. Schlichtungsklausel 13.1 Der Kunde und Innovabee werden bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V., Prof. Dr. Jürgen W. Goebel Schöne Aussicht Bad Homburg v.d.h. Tel.: / Fax: / dgrischlichtung@aol.com Schlussbestimmungen 14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei Gegen Forderungen von Innovabee kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Innovabee Änderungen und Ergänzungen und sonstige Nachträge des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten. kontaktieren, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungsgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt. 203 BGB gilt entsprechend. Stand 02/2012 Innovabee GmbH Seite 5 von 5

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