Baukultur und Klimaschutz
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- Mina Beckenbauer
- vor 5 Jahren
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1 Baukultur und Klimaschutz Ein kleiner Praxisleitfaden für die energetische Sanierung historischer Gebäude Das neue Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal
2 I Was ist ein Denkmal Und was sind Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz? Was ein Denkmal ist, regeln die Denkmalschutzgesetze der Länder. Förderfähig sind sowohl eingetragene Baudenkmale (Einzeldenkmal) als auch Gebäude, die sich innerhalb eines Denkmalensembles oder Denkmalbereichs befinden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich dazu an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Welche Gebäude eine sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach 24 EnEV haben, legt die Kommune fest. Eine entsprechende Bestätigung für Ihr Gebäude muss im Zuge der Förderantragstellung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde auf einem KfW-Formblatt erfolgen. Ggf. ist nach dem örtlichen Satzungsrecht (z.b. in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet) eine Genehmigung der Sanierungsmaßnahme erforderlich. Eine Beratung bei Denkmalschutzbehörde und Stadt kann übrigens auch Klarheit verschaffen über weitere Anforderungen an die äußere Gebäudehülle (z.b. den Einsatz bestimmter Materialien für Fassaden, Fenster und Dach), ggf. aber auch weitere Fördermöglichkeiten. Abhängig ist eine Förderung im Programm KfW- Effizienzhaus Denkmal von der Gebäudenutzung: Die Förderung gilt für Wohngebäude und beheizte 2
3 Gebäude, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden (z.b. Industriedenkmale). In Gebäuden mit verschiedenen Nutzungen (z.b. einem Wohn- und Geschäftshaus) wird nur der Wohnanteil gefördert. Ebenfalls gefördert werden Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Im Programm 218 und 219 werden auch Nichtwohngebäude der sozialen Infrastruktur als KfW-Effizienzhaus Denkmal gefördert. Was wird im Programm KfW-Effizienzhaus Denkmal gefördert? Gefördert werden die Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die zum Erreichen der Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus Denkmal erforderlich sind (Komplettsanierung), aber auch Einzelmaßnahmen. Bestandteil der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung der äußeren Gebäudehülle (Dach bzw. Dachraum, Türen, Fenster, Fassade, Kellerdecke) und zur energieeffizienten Wärmeversorgung (z.b. Heizungserneuerung, Fern- oder Nahwärmeanschluss, Nutzung regenerativer Energien). Es können nur Gebäude gefördert werden, deren Bauantrag zur Errichtung vor dem eingereicht wurde. 3
4 II Voraussetzungen für die Förderung Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal: Nicht mehr als 160 % des Jahresprimärenergiebedarfes eines vergleichbaren Neubaus Bei der Förderung einer Gesamtmaßnahme kommt es auf die Höhe des Jahres-Primärenergiebedarfs (Qp) des Gebäudes an. Das Denkmal oder das Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz darf rechnerisch einen bis zu 60 % höheren Primärenergiebedarf aufweisen, als sein Referenzgebäude. Gemäß EnEV 2009 wird dem realen Gebäude als Referenz ein Vergleichsobjekt gegenüber gestellt, dessen äußere Gestalt genau dem vorhandenen Gebäude entspricht, allerdings werden für die technischen Werte der Gebäudehülle und der Haustechnik Neubauanforderungen gemäß EnEV 2009 angenommen. Der Primärenergiebedarf von Altbau und Referenzgebäude wird durch Berechnung ermittelt und gegenübergestellt. Bei der Qualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust H T) gibt es bei Gesamtmaßnahmen keine festen Anforderungen an einzelne Bauteile. Es sind aber mindestens an zwei unterschiedlichen Bauteilen der Gebäudehülle Verbesserungen vorzunehmen. Wird ein H T-Wert von 175 % des Referenzgebäudes erreicht, gilt diese Anforderung als erfüllt. 4
5 Bestandsgebäude max. 160% Referenzgebäude = 100% Bei Einzelmaßnahmen: Einhaltung bestimmter Bauteilanforderungen Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen gelten Mindestanforderungen an die wärmetechnische Qualität für verschiedene Bauteile, die der besonderen Situation bei erhaltenswerter Bausubstanz Rechnung tragen: 5
6 Bauteil U-Wert (W/m 2 K) Wand-Außendämmung 0,20 Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk. Anforderungen sind - unabhängig vom U-Wert - erfüllt, wenn Hohlraum vollständig mit Dämmstoff WLG 035* ausgeblasen wird. Innendämmung (Massivwände) Anforderungen in der Regel mit ca. 8 cm WLG 045* erfüllbar Innendämmung (Fachwerk) Aufbauten der Systemhersteller beachten! Wände/ Böden/ Kellerdecke gegen Erdreich/ gegen ungeheizte Räume Anforderungen bei massiven Böden in der Regel mit 12cm WLG 035* erfüllbar Dachflächen (Steildach/ Flachdach) Anforderung: mindestens 24cm WLG 040* Dachflächen (Gauben/ Gaubenwangen) Geschossdecken zum (unbeheizten) Dachraum 0,45 0,80 0,25 0,14 0,20 0,14 Fensteraustausch 1,40 Fensterertüchtigung z.b. Sanierung von Kastenfenstern 1,60 * WLG = Wärmeleitgruppe Die Konstruktion muss am konkreten Objekt durch den Sachverständigen geprüft und berechnet werden. Die Angaben dienen lediglich der Übersicht! 6
7 Als Einzelmaßnahme förderfähig sind auch haustechnische Anlagen: - Erneuerung von Heizungsanlagen - die Optimierung der Wärmeverteilung im Gebäude - Einbau von Lüftungsanlagen. Sachverständiger Energieberater für Baudenkmale ist Voraussetzung Als Bedingung für die Förderung muss ein Energieberater für Baudenkmale den Nachweis führen, dass alle denkmalverträglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes durchgeführt werden. Energieberater für Baudenkmale sind im Denkmalbereich besonders erfahrene Spezialisten. Die zertifizierten Energieberater für Baudenkmale finden Sie in einer zentralen Expertenliste im Internet unter: Alle Maßnahmen sind grundsätzlich durch den Sachverständigen fachlich zu planen und bei der Baudurchführung zu begleiten. Auch bei Überschreitung der Zielvorgabe (max. 160 % des Primärenergieverbrauchs des Referenzgebäudes), falls z.b. eine Ertüchtigung der Gebäudehülle nicht möglich ist oder regenerative Energien nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, kann trotzdem eine Förderung erfolgen, Voraussetzung ist die entsprechende Begründung durch den Sachverständigen. 7
8 III Förderkonditionen Die Förderung der energetischen Sanierung von Denkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz kann als Kreditvariante (Einzelmaßnahmen oder KfW- Effizienzhaus Denkmal) oder durch einen Investitionszuschuss gefördert werden. Die KfW staffelt ihre Förderbedingungen bei der energetischen Altbausanierung nach dem erreichten energetischen Standard. Je geringer der Primärenergiebedarf, umso höher die Förderung. Darüber hinaus können Zuschüsse für 50 % der Kosten für die Baubegleitung durch Sachverständige gefördert werden (KfW-Programm-Nr. 431). Der maximale Zuschussbetrag beträgt
9 Aktuelle Konditionen der Zuschussvariante im Überblick: Programm Primärenergiebedarf Tilgungszuschuss Investitionszuschuss Programm Nr. 430 Einzelmaßnahmen KfW-Effizienzhaus Denkmal 10,0% je WE* (max. je ) 160% 10,0 % je WE* (max. je ) KfW-Effizienzhaus % KfW-Effizienzhaus % 10,0 % je WE* (max. je ) 12,5 % je WE* (max. je ) KfW-Effizienzhaus 85 85% 15,0 % je WE* (max. je ) KfW-Effizienzhaus 70 70% 20,0 % je WE* (max. je ) KfW-Effizienzhaus 55 55% 25,0 % je WE* (max. je ) Die Konditionen der Kreditvariante im Überblick: Programm Primärenergiebedarf Programm Nr. 151/152 Einzelmaßnahmen - % KfW-Effizienzhaus Denkmal 160% 2,5 % (max ) KfW-Effizienzhaus % 2,5 % (max ) KfW-Effizienzhaus % 5,0 % (max ) KfW-Effizienzhaus 85 85% 7,5 % (max ) KfW-Effizienzhaus 70 70% 12,5 % (max ) KfW-Effizienzhaus 55 55% 17,5 % (max ) * WE = Wohneinheit (Stand: ) 9
10 Die Zinssätze für die Kreditvariante sind veränderlich. Sie können sich außerdem je nach Laufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Dauer der Zinsbindung unterscheiden. Aktuell bestehen folgende Kreditvarianten: Kreditvarianten Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufjahre Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre 10 Jahre 1-2 Jahre 1-3 Jahre 1-5 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre Eff. Anfangszins* 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 % (* Stand: ) Für die Kreditvariante muss stets die Hausbank genutzt werden, die den KfW-Kredit an den Antragsteller durchleitet. Die Zuschussvariante ist dagegen bei der KfW zu beantragen. Letzteres gilt auch für die Förderung der Planung und Baubegleitung durch einen Energieberater für Baudenkmale unabhängig davon, ob für die eigentlichen Investitionsmaßnahmen die Zuschuss- oder die Kreditvariante gewählt wird. Zu den jeweils aktuellen Konditionen besuchen Sie bitte die Internetseiten der KfW unter 10
11 IV Der Weg zur Förderung 1. Informieren: Sachverständigen suchen oder empfehlen lassen: 3. Bestandsaufnahme und Analyse der Sanierungsmöglichkeiten 4. Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde bzw. der Kommune 5. Entscheidung, ob und wie energetisch saniert werden soll 6. Bestätigung des Sachverständigen und der Kommune mit dem Kreditantrag an die Hausbank senden (Kreditvariante) 7. Antrag auf Investitionszuschuss an die KfW senden (Zuschussvariante) 8. Nach Durchführung der Maßnahmen: Bestätigung des Sachverständigen zur Durchführung der Maßnahmen 9. Zuschuss zur Baubegleitung des Sachverständigen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungstellung des Sachverständigen direkt bei der KfW beantragen. 11
12 V KfW-Programm Energetische Stadtsanierung Neue Impulse für mehr Energieeffizienz im Quartier setzt das neue KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung. Damit sollen im Quartier Maßnahmen in die Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur angestoßen werden. Löst man sich vom einzelnen Gebäude, können z.b. um erneuerbare Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren erhalten. Durch die konzeptionelle Vorbereitung der Maßnahmen im Quartier können verschiedene Eigentümergruppen, insbesondere auch die privaten Vermieter, verstärkt in den Sanierungsprozess einbezogen werden. Gerade in dicht bebauten Innenstädten mit schützenswerter Bausubstanz ist zudem eine behutsame Abwägung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und baukulturellen Belangen von großer Bedeutung. Hier sind die Maßnahmen und baulichen Auflagen sorgfältig mit dem Ziel der Wahrung des Stadtbildes aufeinander abzustimmen. Das neue Förderprogramm wird hierzu in Verbindung mit dem neuen Förderbaustein Effizienzhaus Denkmal im Rahmen des bestehenden und mit Bundesmitteln vergünstigten KfW-Programms Energieeffizient Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) einen wichtigen Beitrag leisten. 12
13 VI Warum dieses Faltblatt? In den letzten Jahren sind im Rahmen europäischer Vorgaben und nationaler Klimaschutzanstrengungen gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz entwickelt worden, die das Ziel haben, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien für die Gebäudenutzung zu erhöhen. Diese Anforderungen gelten nicht nur für die Errichtung von Neubauten, sondern im Grundsatz auch für die Sanierung von Gebäuden. Für bestimmte Gebäude, nämlich für Baudenkmale und für Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz lässt die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in 24 allerdings Ausnahmen zu, sofern die erforderlichen Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würden. Diese Regelung soll dazu dienen, Energieeffizienzmaßnahmen bei solchen Gebäuden auf ein substanzverträgliches, aber energetisch sinnvolles Maß zu beschränken. In falsch verstandener Anwendung dieser Regelung führt das in der Praxis jedoch sehr häufig dazu, dass für diese Bauten überhaupt keine energetischen Untersuchungen durchgeführt werden. Dadurch werden Chancen für eine sinnvolle und zeitgemäße energetische Verbesserung dieser Gebäude nicht genutzt. Viele Fachleute sehen für die Zukunft die Gefahr, dass durch eine Unterlassung sinnvoller energetischer Optimierungen gerade an den denkmalpflegerisch und baukulturell besonders wertvollen 13
14 Altbauten auf Dauer eine Entwertung dieser Substanz stattfinden wird. Niemand so die Befürchtung wird auf Dauer bereit sein, die sehr viel höheren Energiekosten zu zahlen, die mit einem mangelhaften energetischen Sanierungsstand einhergehen. Eine Förderung der energetischen Sanierung über die KfW-Programme scheiterte bisher häufig an erhöhten technischen Vorgaben, die mit den Erfordernissen der Denkmalpflege nicht kompatibel waren. Deshalb ist im April 2012, maßgeblich beeinflusst durch die Initiative der Denkmalfachverbände, ein speziell auf die Anforderungen von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zugeschnittener Programmbaustein in den KfW-Programmen zum energieeffizienten Sanieren aufgelegt worden : Das KfW-Effizienzhaus Denkmal. Dadurch soll ein Anreiz für Eigentümer solcher Gebäude geschaffen werden, in höherem Maße als bisher sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die neuen Förderbedingungen ermöglichen eine auf das konkrete Gebäude zugeschnittene energetisch sinnvolle Sanierung bei Erhalt der schützenswerten Substanz. Dieses Faltblatt soll einige praktische Hinweise für alle beteiligten Akteure vermitteln und damit einen Beitrag leisten, sich im Vorschriften- und Förderdschungel besser zurechtzufinden. 14
15 Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bezugsquelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat Bürgerservice und Besucherdienst Invalidenstr Berlin Telefon Fax Text: Marita Klempnow, Dipl.- Bauing. Diana Hasler, Dipl.-Ing. Architekt. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gestaltung: ORCA Affairs GmbH, Berlin RitterSlagman Werbeagentur, Hamburg Druck: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Z 25, Hausdruckerei Bildnachweise: Marita Klempnow, Dipl.-Bauing. Diana Hasler, Dipl.-Ing Architekt. Stand: August 2013 Nachdruck und Vervielfältigung Alle Rechte vorbehalten 15
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