Lehrgangsbeschreibung. Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

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1 Lehrgangsbeschreibung Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

2 Herausgeber Handwerkskammer Koblenz Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit August-Horch-Straße Koblenz Telefon 0261/ Fax 0261/ Inhalt Peter Kupetz/Mathilde Braun Überarbeitung Mathilde Braun Stand Augst 2013 Gebäudeenergieberater/-in (HwK) Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 4 Aufgaben des Gebäudeenergieberaters Seite 5 Teilnahmevoraussetzungen Seite 5 Lehrgangsstruktur Seite 5 Lehrgangsleitung Seite 6 Lehrgangsinhalte Seite 6 Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen Seite 7 Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen Seite 7 Technische Anlagen bewerten und auswählen Seite 8 Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden Seite 8 Modernisierung planen Seite 9 Lehrgangsabschluss Seite 10 Anerkennungen Seite 10 Förderung Seite 12 Ausblick Seite 13 Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 3

4 Einleitung Wussten Sie eigentlich, dass in ca. 90 % des bundesdeutschen Gebäudebestandes eine energetische Sanierung erforderlich ist? dass eine Kilowattstunde Arbeit in einem Neubau vier bis sechs Mal effizienter eingesetzt wird, als in einem Altbau? dass 80 % der Bauherren nach einer Energieberatung bereit sind, höhere Investitionen zu tätigen, als sie ursprünglich vorgesehen hatten? In der BRD, einem High-Tech-Land, werden zur Zeit nur rund 30 % der eingesetzten Gesamtenergie aus Kohle, Öl, Gas, Kernkraft, etc. in Nutzenergie umgewandelt. Zwei Drittel gehen also ungenutzt verloren. Der Energieanteil zur Versorgung des Gebäudebestandes beträgt hiervon ca. 40 %. Hier liegt die zukünftige Aufgabe des Gebäudeenergieberaters. Mit kompetenter Beratung kann es gelingen, die Energieanteil von 40% besser zu nutzen und somit die Emissionen erheblich zu mindern. Im Jahr 1990 hat die Enquete-Kommission Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre des deutschen Bundestages ein technisch mögliches CO2-Minderungspotential von bis zu 90 % für die Energieversorgung der Gebäude ermittelt. Zwei Jahre später hat die BRD auf der Umweltkonferenz in Rio, zusammen mit einer großen Zahl anderer Staaten, verkündet, bis zum Jahre 2005 ein Viertel (25 %) weniger Energie zu verbrauchen als noch im Jahr Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt und es scheint in den verbleibenden Jahren mit den derzeitigen politischen Methoden nicht erreichbar. Ein Weg, den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu reduzieren, ist die kundennahe kompetente Energie-Beratung. Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 4

5 Aufgaben des Gebäudeenergieberaters Bei erforderlichen Sanierungs- oder Baumaßnahmen kann der Gebäudeenergieberater den Bauherren über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Energieeinsparung informieren. Durch das Gewerke übergreifende Beraten - insbesondere bei der Auswahl der Baustoffe - beweist der Gebäudeenergieberater, dass er Schnittstelle zwischen nahezu allen am Bau beteiligten Gewerken ist. Mit seiner fachübergreifenden Kompetenz erwirbt sich der Gebäudeenergieberater das Vertrauen seiner Kunden. Damit erschließt er sich den dynamischen Markt der energietechnischen Modernisierung von Wohn- und Gewerbebauten. Der Gebäudeenergieberater führt eine Bestandsaufnahme unter ökologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten durch erstellt ein kostengünstiges Modernisierungskonzept zur energetischen Modernisierung stellt sein Wissen auch bei der Durchführung der Maßnahme Gewerke übergreifend zur Verfügung berät zu den Fördermöglichkeiten der Energieberatung und der Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen Teilnahmevoraussetzungen Dieser Lehrgang spricht alle qualifizierten Fach- und Führungskräfte aus den Bau- und Ausbauberufen an. Da Kenntnisse bei der Planung und in der Durchführung im Baubereich vorausgesetzt werden, sind das in erster Linie Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister. Zugelassen zur Prüfung werden auch Interessenten, die gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können. Es ist bei der Anmeldung ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel) und Praxis in der Kommunikation über das Internet ( , Downloads). Für eine schnelle Kommunikation mit Ihnen ist die Angabe einer - Adresse erforderlich. Lehrgangsstruktur Der Lehrgang wird nach einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan durchgeführt. Die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater umfasst 280 Unterrichtseinheiten. Sie wird als Teilzeitmaßnahme, freitags von 16:30 Uhr bis 20:45 Uhr (5 U-Std.) und samstags von 8:30 Uhr bis 12:45 Uhr (5 U-Std.) angeboten. Der Unterricht erfolgt in Form von Informationsvermittlung und Workshops. Sie erhalten die Vermittlung der Lehrinhalte von praxiserfahrenen Dozenten. Zur Energiebilanzierung eines Gebäudes lernen Sie Excel- Arbeitshilfen kennen und es wird ein Softwareprogramm vorgestellt und angewandt. Durch den Aufbau des Lehrganges und die unterschiedlichen fachlichen Ausbildungen der Lehrgangsteilnehmer erfolgt eine abwechslungsreiche und interessante Weiterbildung. Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 5

6 Lehrgangsleitung Die Leitung dieses Lehrganges erfolgt durch das Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit der Handwerkskammer Koblenz, federführend durch Diplom-Ingenieurin Mathilde Braun. Bei ihr laufen alle Fäden zusammen und Sie erreichen immer eine kompetente Ansprechpartnerin für Ihre Fragen. Unterlagen, Termine, Veränderungen und Neuerungen hat Frau Braun gebündelt für Sie vorbereitet. Telefon 0261/ , Telefax 0261/ , Lehrgangsinhalte Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen Baustoffkunde Baukonstruktion Umweltschutz und Baustoffrecycling Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen Wärmeschutz Feuchteschutz Schallschutz Brandschutz Technische Anlagen bewerten und auswählen Umwelt- und Energietechnik Anlagentechnik - Heizung Anlagentechnik - Raumlufttechnik Anlagentechnik - Beleuchtung/Elektrotechnik Anlagentechnik Erneuerbare Energien Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden Anforderungen und Nachweise, rechtliche Grundlagen (insbes. EnEV) Luftdichtheit, Wärmebrücken Anwendungs- und Umsetzungsfragen Luftdichtheitsmessung und Thermographie Modernisierungen planen Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden Gebäude und technische Anlagen aufnehmen und für die bauphysikalische Beurteilung dokumentieren Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung und mit geltender Normen durchführen Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 6

7 Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln, berechnen und darstellen. Kosten-/Nutzenrechnung der geplanten Modernisierungsmaßnahme aufstellen Entsorgungskonzept für die geplante Modernisierungsmaßnahme aufstellen Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen Aspekte der Sanierungsplanung und -umsetzung denkmalgeschützter Gebäude Ausschreibungen erstellen und vergeben und eine Qualitätssicherung im Rahmen der Baubegleitung durchführen Baurecht, Haftungs- und Vertragsrecht Kommunikations- und Präsentationstechniken Kundenorientierte Beratung Marketingstrategien Fachtheoretische und fachpraktische Prüfung Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen Der Bereich Bauwerk und Baukonstruktion beinhaltet die Bereiche Baustoffkunde, Baukonstruktion und Umweltschutz und Baustoffrecycling (u. a. Schadstoffe in Altbauten). Im Rahmen dieses Ausbildungsabschnittes lernen Sie die bauphysikalischen Eigenschaften der unterschiedlichen Baustoffe kennen. Gleichzeitig erhalten Sie auch Informationen zur ökologischen Beurteilung eines Baustoffes, denn gutes Baumaterial ist häufig nicht umweltfreundlich. Selbstverständlich bewerten Sie auch komplette Konstruktionen wie Dächer, Wände, Decken und Fenster mit ihrem ein- oder mehrschaligen Aufbau. Darüber hinaus muss bei einer umweltfreundlichen Baumaßnahme die Abfallvermeidung während der Maßnahme genauso berücksichtigt werden wie die Recyclingfähigkeit des Baumaterials nach einem Abriss. Bei der Modernisierung von Altbauten ist besonders auf vorhandene Schadstoffe wie z. B. eingebaute Asbestprodukte, alte Mineralwolle, Schimmel und sonstige Schädlinge zu achten. Die Gesundheitsrisiken und Sanierungsmöglichkeiten werden im Lehrgang beleuchtet. Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen Im Bereich der Bauphysik prüfen Sie die Funktion der Bauteile für den Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Feststellung und Ausmaß des Wärmeverlustes, ob über die vorhandene oder eine neu zu erstellende Fassadenkonstruktion, gehören genauso dazu wie das Aufspüren von wärmetechnischen Lecks (Wärmebrü- Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 7

8 cken). Sie liefern nicht nur technische Lösungen, sondern geben dem Nutzer auch einen Fahrplan in die Hand, wie er sich, auf sein Wohnumfeld bezogen, am energiesparendsten verhalten kann. Ähnliches gilt natürlich auch für den Bereich des Feuchteschutzes, denn eine falsche oder unsachgemäß durchgeführte Dämmung kann zu erheblichen Gebäudeschäden führen. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen bietet sich die Chance, nicht nur die Dämmung der Gebäudehülle aufzubringen, sondern evtl. auch den Schallschutz zu verbessern. Werden Bauteile abgerissen, ersetzt oder neue eingebaut, sind die Schallschutz- und Brandschutzanforderungen zu beachten. Technische Anlagen bewerten und auswählen Technische Anlagen haben einen großen Einfluss auf das Energiesparpotential eines Gebäudes. Durch die gestiegenen Energiepreise und die neue Öko-Steuer ist ein zusätzlicher Beratungsbedarf vorhanden. Sie als zukünftiger Gebäudeenergieberater werden nicht nur den Heizkessel als klassischen Wärmeerzeuger kennenlernen, sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten der Energieerzeugung, -einsparung und -optimierung. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von A wie Absorptionswärmepumpe bis Z wie Zentrale Energieversorgung. Die Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien sollte auch bei der Altbausanierung nicht fehlen. Allerdings ist das Zusammenspiel aller Anlagenkomponenten Schwerpunkt jeder Anlagenkonzeption. Deshalb werden Lüftungs- oder elektrische Anlagen und die Gebäudeautomation ebenfalls auf Ihrem Stundenplan stehen. Nur wenn Wärmequellen-, Wärmeverteilungs- und Wärmenutzungsanlagen aufeinander abgestimmt sind, kann die jeweilige Anlage im bestmöglichen und somit energiesparendsten Lastbereich gefahren werden. Energiesparende Beleuchtung sowie der Einsatz von selbst erzeugtem Solarstrom sind Bestandteile des Handlungsfeldes Technische Anlagen, da Sie mit in die Energiebilanzierung des Gebäudes einfließen. Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden Schwerpunkt dieses Handlungsfeldes ist die Vermittlung und Anwendung der rechtlichen Grundlagen zur Energieeinsparung und effizienz. Es werden die Anforderungen für die Neubauten und den Bestand betrachtet. Die Rechen- und Nachweisverfahren, die zur Erstellung der Energiebilanz eines Gebäudes erforderlich sind, werden im Unterricht erläutert und in der Modernisierungsplanung praktisch eingeübt. Diese Berechnungen sind besonders wichtig, denn nur so können Sie prüfen, ob eine geplante Baumaßnahme den Anforderungen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 8

9 Die Luftdichtheit des Gebäudes ist eine wesentliche Anforderung der Energieeinsparverordnung. Wie Sie erreicht und überprüft werden kann, ist Bestandteil des Lehrgangs. Den Energieausweis für Wohngebäude wird der Gebäudeenergieberater nach dem Lehrgang erstellen können. Modernisierungen planen In diesem Fach wird das Wissen aus den vorangegangenen Handlungsfeldern zusammengeführt. Zu Beginn der Modernisierungsplanung erlernen Sie, ein Gebäude und seine technischen Anlagen aufzunehmen und für die bauphysikalische Beurteilung zu dokumentieren. Mit Hilfe von EDV-gestützter und standardisierter Rechenverfahren wird eine Energiebilanz des Gebäudes erstellt und bewertet. Anschließend entwickeln Sie ein Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des gesamten Gebäudes, weisen es rechnerisch nach und können verschiedene Modernisierungsvarianten erläutern. Darin ist grundsätzlich auch die Kosten-/Nutzenrechnung mit möglichen finanziellen Fördermöglichkeiten enthalten. Sie führen einfache Plausibilitätschecks durch und vergleichen Ihre Berechnungen mit dem tatsächlichen Energieverbrauch. Handelt es sich bei der Modernisierung um ein historisch erhaltenswertes Gebäude oder denkmalgeschütztes Gebäude, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Aufstellung eines Entsorgungskonzeptes. Schadstoffe und alte Bauteile sowie Anlagen sind fachgerecht aus dem Gebäude zu entfernen. Zum Abschluss der Modernisierungsplanung wird der schriftliche Beratungsbericht erstellt und das kundenorientierte Beratungsgespräch geführt. Hier zeigen Sie Ihrem Auftraggeber Ihre Fachkompetenz und schaffen den Grundstein zur Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen. Im Lehrgang wird ausführlich die geförderte Vor-Ort-Beratung besprochen. Durch die Qualifizierungsanforderungen für die Gebäudeenergieberater zum Eintrag in die Energieeffizienz- Expertenliste der Deutschen Energieagentur sind die Fachthemen wie Ausschreibung, Vergabe, Baubegleitung und Qualitätssicherung für Neubauten und Gebäudesanierungen als Inhalte in den Lehrgang aufgenommen worden. Abschließend gibt Ihnen der Gebäudeenergieberater-Lehrgang für die Beratertätigkeit Tipps zum Haftungsund Vertragsrecht und gibt Ihnen Marketing-Werkzeuge an die Hand, um sich ein neues Marktfeld zu erschließen. Lehrgangsabschluss Der Lehrgang schließt mit einer anerkannten Fortbildungsprüfung der Handwerkskammer Koblenz ab. Diese Prüfung gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil. In der fachtheoretischen schriftlichen Prüfung weisen Sie Ihre Kenntnisse nach in den Handlungsfeldern Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen, bauphysikalische Anforderungen berücksichti- Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 9

10 gen, technische Anlagen bewerten und auswählen, gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden. Im fachpraktischen Teil führen Sie eine Modernisierungsplanung anhand einer Projektarbeit durch. Das daraus resultierende Ergebnis erläutern Sie anschließend in einem Fachgespräch dem Prüfungsausschuss. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis und eine Zertifikat zum Gebäudeenergieberater/-in (HWK). Anerkennungen Der erfolgreiche Abschluss zum Gebäudeenergieberater/-in (HWK) berechtigt verschiedene Dienstleistungen anzubieten. Wenn auch Sie diese Dienstleistungen anbieten möchten, empfehlen wir Ihnen vorab zu überprüfen, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Der Abschluss berechtigt Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen, als Sachverständiger im Sinne der KfW-Förderbank den Kunden bei Anträgen der Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren zu unterstützen zum Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena), um Bundesfördermittel abzurufen. Energieausweis Am ist die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft getreten. Danach dürfen Absolventen des Gebäudeenergieberaterlehrgangs laut 21 Energieausweise für Wohngebäude ausstellen, wenn bestimmte Eingangsqualifizierungen vorhanden sind. Bei der deutschen Energieagentur (dena) ist eine freiwillige Registrierung als Energieausweisaussteller in die Expertendatenbank für energieeffizientes Bauen und Sanieren möglich. Die Eintragung berechtigt nicht automatisch zum Beantragen von Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau und zum Ausstellen der Energieausweise gemäß EnEV Mehr Informationen finden Sie unter Antragsberechtigung als BAFA-Berater Die Energieberatung vor Ort (Wohngebäude) kann durch das Förderprogramm des Bundes Energiesparberatung vor Ort bezuschusst werden. Sie muss von einem Berater durchgeführt werden, der von der Bewilligungsbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) anerkannt bzw. zugelassen wurde. Die geprüften Gebäudeenergieberater der Handwerkskammern sind für die Zulassung als BAFA-Berater antragsberechtigt; allerdings muss der Berater gewährleisten, dass u. a. mit der Energieberatung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenden ausgeschlossen ist. Die Handwerkskammer Koblenz stellt Ihnen für die Beantragung die Erklärung des Anbieters von Aus-/ Weiterbildungsmaßnahmen zu Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 10

11 vor Ort (Formblatt FB3) aus. Mehr Informationen finden Sie unter oder Telefon: 06196/ oder KfW-Sachverständiger Ein Sachverständiger im Sinne der KfW- Programme ist ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter geführter Sachverständiger oder eine nach 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person. Der Sachverständige bestätigt bei Antragstellung die Planung des Vorhabens nach den Programmbedingungen der Merkblätter. Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt der Sachverständige die fachgerechte Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen oder des förderten KfW-Effizienzhauses. Der Sachverständige bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten und durchgeführten energetischen Maßnahmen gemäß der "Liste der förderfähigen Maßnahmen" und erklärt diese Prüfung in den Bestätigungen im "Online-Antrag" sowie nach Durchführung im "Verwendungsnachweis". Die Prüfung für den Verwendungsnachweis erfolgt anhand der dem Sachverständigen vorzulegenden Rechnungen. Auf Grundlage dieser beiden Prüfungen erklärt der Zuschussnehmer im Online-Antrag und im Verwendungsnachweis die geplanten bzw. tatsächlich angefallenen Kosten. Energieeffizienz-Expertenliste Um die Qualität bei geförderten Energieberatungen, hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern, haben die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe vereinbart, zukünftig entsprechende Experten für die Bundesförderprogramme in einer zentralen Liste zu erfassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) wurde mit dem Aufbau und der Betreuung der Energieeffizienz-Expertenliste betraut. Am 15. Dezember 2011 ging die Liste an den Start. Voraussichtlich wird der Eintrag in diese Liste ab dem verbindlich. Energieexperten haben für den Eintrag eine Qualifizierung nach dem dena-regelheft nachzuweisen, um zukünftig ihre Kunden bei der Inanspruchnahme von Bundesfördermittel unterstützen zu können. Weitere Informationen zur Liste finden Sie unter Unabhängigkeitsklausel Wie bei der BAFA-Liste auch, müssen Sie als Energieeffizienz-Experte bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisherigen Anforderungen des BAFA an die Vor-Ort-Energieberater werden weiter für die Eintragung als Vor-Ort-Energieberater in die Liste übernommen. Sie dürfen weiterhin kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben. Für die KfW-Programme gilt, dass der Experte für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen ist. Neben einer Beratung, Planung und Baubegleitung für das Vorhaben darf der Experte weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln. Der Energiebedarfsausweis ist Bauunterlage im Sinne der Bauunterlagenprüf-Verordnung und ist dem Bauantrag beizufügen. Der für das jeweilige Bauvorhaben bau-vorlageberechtigte Entwurfsverfasser hat somit den Energiebedarfsausweis zu unterschreiben. (Festgelegt in 64 Abs. 1 Landesbauordnung). Ihm obliegt letztlich die Verantwortung für das Ineinandergreifen seiner Entwürfe und der Nachweise für die Energieprüfung. Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung (z. B. Neubau beheizter Gebäude) und Änderung von Gebäuden müssen von einem Bauvorlageberechtigten unterschrieben sein. Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 11

12 Bauvorlageberechtigt ist: (siehe 63 LBauO, Bauvorlageberechtigung ) Wer auf Grund des Architektengesetzes Rheinland-Pfalz (R-P) die Berufsbezeichnung Architekt zu führen berechtigt ist, Wer in einer von der Kammer der Beratenden Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen ist Wer auf Grund des Architekturgesetzes R-P die Berufsbezeichnung Innenarchitekt zu führen berechtigt ist, für die bauliche Änderung von Gebäuden. Energieberaterdatenbanken Im Folgenden sind Institutionen aufgelistet, über die sich Absolventen der Gebäudeenergieberater- Lehrgänge für einen Beitrag und zum Teil kostenfrei in Energieberaterdatenbanken eintragen oder sich im Internet präsentieren lassen können. Diese Adressenlisten werden i. d. R. von den Institutionen gepflegt und ins Internet gestellt. Institution Internetadresse Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (obligatorisch für die Anerkennung als Energieberater für das Vor-Ort-Beratungs-Förderprogramm der BAFA, freiwillige Listung erfolgt über dena) Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ung/ Deutsche Energieberaternetzwerk e. V. (gilt nur für Mitglieder des DEN) Deutsche Energie-Agentur (dena) (freiwillige Eintragung als Aussteller von Energieausweisen mit und ohne dena-gütesiegel, Aussteller für dena- Gütesiegel Effizienzhaus) Deutsche Energie-Agentur (dena) Förderung Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Finanzierung der Lehrgangsgebühr: Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 12

13 Ausblick Mit dieser Fortbildung als zusätzlichem Werkzeug zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie nicht nur solide arbeiten, sondern auch innovativ in die Zukunft schauen und sich mit aktuellen Themen befassen. Was auf der politischen Ebene nur mühsam funktioniert, nehmen Sie jetzt als Gebäudeenergieberater in Angriff, gemäß der Devise Global denken - lokal handeln. Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Seite 13

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