Arbeitskreis Jugendberufshilfe in Baden-Württemberg. Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe eine Übersicht Stand:
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- Claudia Schwarz
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1 Arbeitskreis Jugendberufshilfe in Baden-Württemberg Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe eine Übersicht Stand: Teil A: Leistungen im Rechtskreis des SGB VIII Teil B: Leistungen in den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II Teil C: Förderung von Migrantinnen und Migranten Teil D: Förderungen des Landes (teilweise mit kommunaler Kofinanzierung), Bundes und der Europäischen Union (ESF und internationaler Austausch)
2 Teil A: Leistungen im Rechtskreis des SGB VIII Leistung Zielgruppe Ziele und Inhalte Dauer/Laufzeit Finanzierung Leistungen nach 13 Abs.1 Sozial benachteiligte junge Zum Spektrum der Leistung, die die soziale und Strukturell: unbefristet Kommunale Mittel SGB VIII Menschen im Sinne des 13 berufliche Integration dieser jungen Menschen Individuell: Beratung unbefristet; SGB VIII, die keine Leistungen zum Ziel hat, gehören u.a.: alle anderen Angebote vernach dem SGB II beziehen sozialpädagogische Hilfen schieden nach örtlichem Zukönnen und vom SGB III nicht Bewerbungstraining schnitt partizipieren. Kompetenzcheck Beratung und Vermittlung Sozialpädagogisch begleitete Sozial benachteiligte junge Zum Spektrum der Leistung, die die soziale und Strukturell: unbefristet Kommunale Mittel ( 13 Abs. 2 Ausbildungs- und Be- Menschen im Sinne des 13 berufliche Integration dieser jungen Menschen Individuell: alle Angebote sind SGB VIII, auch in Verbindung schäftigungsmaßnahmen SGB VIII, die keine Leistungen zum Ziel hat, gehören u.a.: in der individuellen Laufzeit mit 27 SGB VIII) nach 13 Abs. 2 SGB VIII nach dem SGB II beziehen Ausbildung verschieden, je nach örtlichem können und vom SGB III nicht Beschäftigung Zuschnitt partizipieren. Sozialpädagogische Betreuung Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorbereitung auf die Erlangung des Hauptschulabschlusses Projekt "Individuelle Lernbeglei- Förderschüler/innen, Haupt- Durch Nachhilfe in Deutsch und Mathematik, Strukturell: unbefristet kommunale Mittel tung für benachteiligte Jugend- schüler/innen, Schüler/innen des individuelle Wegeplanung und persönliche liche beim Übergang zwischen BVJ und BEJ, Jugendliche in Begleitung gelingt es, sozial benachteiligten Schule und Beruf Schulen für Erziehungshilfe jungen Menschen Wege zur sozialen und beruflichen Integration zu erschließen. Ehrenamtliche werden als Lernbegleiter/innen gewonnen und eingesetzt. Seite 1
3 Teil B: Leistungen in den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II Leistung Zielgruppe Ziele und Inhalte Dauer/Laufzeit Finanzierung Berufsberatung nach Junge Menschen und Individuell abgestimmte Unterstützung bei der Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) 29 ff. SGB III Erwachsene, die am Arbeits- Studien- und Berufswahl im Rahmen von leben teilnehmen oder teil- persönlichen Gesprächen bei den Berufsnehmen wollen. berater/innen der Agenturen für Arbeit Förderung aus dem Ausbildungssuchende, von Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit Vermittlungsbudget Arbeitslosigkeit bedrohte der Bundesagentur für Arbeit kann bei der Individuell: Das Vermittlungs- (unter Berücksichtigung der ( 44 SGB III) Arbeitssuchende und Arbeits- Anbahnung oder Aufnahme einer ver- budget bietet die Grundlage für Eigenleistungsfähigkeit in Einzellose sicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert die flexible, bedarfsgerechte fällen bis zu 100 % möglich) werden, wenn dies für die berufliche Ein- gliederung notwendig ist. und unbürokratische Förderung und ist ein Instrument, mit dem verschiedene Hilfestellungen im Einzelfall gewährt werden können. Berufsorientierung nach Junge Menschen und Die Berufsorientierung dient der Vorbereitung Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) 33 SGB III Erwachsene auf die Berufswahl. Dabei soll sie umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. Seite 2
4 Berufsorientierungsmaßnahmen Schüler/innen an allgemein Diese Maßnahme ergänzt das vorhandene Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit und nach 48 SGB III bildenden Schulen Dienstleistungsangebot der Agenturen für Individuell: Die Maßnahmen Kofinanzierung durch Dritte Arbeit (AA) - insbesondere die Berufs- können bis zu 4 Wochen (mind. 50%) orientierung nach 33 SGB III - und den laut Lehrplan durch die Schule durchzuführenden Teil der Berufsoreintierung und Berufswahlvor- dauern und sollen regelmäßig in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden. bereitung. Sie ersetzen nicht das Regelangebot der Schulen und der Berufsberatung. Bis zum 31. Dezember 2013 können Berufsorientierungs- maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Junge Menschen sollen einen vertieften Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt erhalten, besser auf die Berufswahl und damit auf den Übergang Schule - Beruf vorbereitet werden. Zeit durchgeführt werden. ( 130 SGB III) Vermittlung in Ausbildung Ausbildungssuchende Bei der Ausbildungsvermittlung handelt es sich Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) ( 35 SGB III) um eine gezielte Unterstützung von Jugendlichen bei der Ausbildungssuche und um Nachwuchsgewinnung für Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit stellt sicher, dass Ausbildungssuchende, deren berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird, eine verstärkte vermittlerische Unterstützung erhalten. Seite 3
5 Berufseinstiegsbegleitung Junge Menschen, die voraus- Das Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit und nach 49 SGB III sichtlich Schwierigkeiten haben Schüler/innen beim Übergang von der allgemein Individuell: Die Begleitung be- Kofinanzierung durch Dritte werden, den Abschluss der bildenden Schule in Ausbildung individuell zu ginnt mit dem Besuch der (mind. 50%) allgemeinbildenden Schule zu unterstützen und dadurch die berufliche Ein- Vorabgangsklasse der allerreichen und den Übergang in gliederung zu erleichtern. Die Berufseinstiegs- gemein bildenden Schule und eine Berufsausbildung zu begleitung soll insbesondere dazu beitragen, die endet ein halbes Jahr nach bewältigen. Chancen der Schüler/innen auf einen erfolg- Beginn der Berufsausbildung. reichen Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu verbessern. Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufsein- Sie endet spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule. stiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei der Erreichung des Abschlusses der allgemein bildenden Schule Berufsorientierung und Berufswahl Ausbildungsplatzsuche Begleitung im Übergangssystem Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Maßnahmen zur Aktivierung Ausbildungssuchende Die berufliche Eingliederung der Zielgruppen soll Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosigkeit bedrohte unterstützt werden durch: Individuell: Maßnahmen zur nach 45 SGB III Arbeitssuchende Heranführung an den Ausbildungs- und Kenntnisvermittlung max. Arbeitslose Arbeitsmarkt 8 Wochen Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen bei oder von einem Arbeitgeber im Rechtskreis SGB III max. 6 Wochen / im Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit Rechtskreis SGB II max. 12 Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme Wochen Seite 4
6 Einstiegsqualifizierung nach 1. Bei der Agentur für Arbeit Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) dient Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) 54a SGB III gemeldete Ausbildungs- der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen Individuell: mind. 6 max.12 bewerber/innen mit - aus für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Monate individuellen Gründen - ein- geschränkten Vermittlungs- Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung perspektiven, die auch nach den umfasst ein Praktikum von 6 bis maximal 12 bundesweiten Nachver- mittlungsaktionen keine Aus- bildungsstelle haben, Monaten. Finanziert wird ein Zuschuss zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten 2. Ausbildungssuchende, die Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialnoch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungs- reife verfügen, versicherungsbeitrag. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche können während der Teilnahme an einer EQ durch 3. lernbeeinträchtigte und sozial ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) unterbenachteiligte Ausbildungs- suchende. stützt werden. Die Einstiegsqualifizierung wurde auf die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert. Förderung der beruflichen von Arbeitslosigkeit bedrohte Die Maßnahmen Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) Weiterbildung nach Arbeitnehmer vermitteln berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten Individuell: zur Erreichung des (Leistungen nur bei Erfüllung der 81 ff SGB III Arbeitslose und Fähigkeiten Bildungszieles notwendige Voraussetzungen, ob die Not- Arbeitnehmer ohne Berufs- führen zum Erwerb eines beruflichen Ab- Dauer wendigkeit gegeben ist und abschluss schlusses Leistungen für die Eingliederung bereiten auf den nachträglichen Erwerb des erforderlich sind) Hauptschulabschlusses vor (Rechtsanspruch nach 81 (3) SGB III) Seite 5
7 Berufsvorbereitende Bildungs- Zur Zielgruppe berufsvor- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) maßnahme nach 51 ff SGB III bereitender Bildungsmaßnahmen bereiten auf die Aufnahme einer Ausbildung vor Individuell: befristet; zwischen der BA gehören junge Menschen, oder dienen der beruflichen Eingliederung. Sie 9 und 11 Monaten denen die direkte Aufnahme sollten u.a. die jungen Menschen bei der Berufs- Für junge Menschen mit einer Berufsausbildung wegen wahl unterstützen, ihre soziale und berufliche Behinderung, die ausschließlich in ihrer Person liegender Gründe Handlungsfähigkeit stärken. das Ziel der Arbeitsaufnahme nicht möglich ist (sofern sie Ein besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung haben, beträgt die maximale ohne berufliche Erstausbildung der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss individuelle Förderdauer bis sind, ihre allgemeine Schulpflicht im Rahmen einer berufsvorbereitenden zu 18 Monaten. erfüllt und in der Regel das 25. Bildungsmaßnahme ( 53 SGB III). Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen. Arbeitsgelegenheiten nach Erwerbsfähige Leistungs- Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit bzw. 16d SGB II berechtigte durch Arbeiten Individuell: Leistungsberechtigte zugelassene kommunale Träger hier: unter 25 Jahren, die keine Arbeit finden dürfen innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten tätig sein. Seite 6
8 Außerbetriebliche Berufsaus- Hierzu gehören junge Menschen Förderungsbedürftigen jungen Menschen soll Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) bildung nach 76 SGB III ohne berufliche Erstausbildung, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsaus- Individuell: bis zum Abschluss die die allgemeine Schulpflicht ausbildung ermöglicht werden. erfüllt haben. Förderungsfähig sind lern- beeinträchtigte und sozial Die BaE kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden: benachteiligte junge Menschen, die auch unter Einsatz der ausbildungsfördernden Instrumente (insbesondere der ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. 75 SGB III) eine 1. Integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird. betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. 2. Kooperatives Modell Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung im Kooperationsbetrieb statt. Während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu fördern. Ist bei Ausbildungsabbrechern die Eingliederung in Ausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos, so kann die Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden. Seite 7
9 Ausbildungsbegleitende Hilfen Lernbeeinträchtigte und sozial Die Leistungen nach 75 SGB III zielen darauf Strukturell: unbefristet Bundesagentur für Arbeit (100 %) (abh) nach 75 SGB III benachteiligte Auszubildende, ab, jungen Menschen, die besonderer Hilfen Individuell: während der Ausdie wegen in ihrer Person bedürfen, durch ausbildungsbegleitende Hilfen bildung bzw. EQ liegenden Gründe ohne die Nach erfolgreichem Ende der Förderung eine Berufsaus- a) die Aufnahme, Fortsetzung sowie den Ausbildung mit abh bis bildung bzw. Einstiegs- erfolgreichen Abschluss einer Berufsaus- Begründung oder Festigung qualifizierung nicht beginnen, bildung in anerkannten Ausbildungsberufen eines Arbeitsverhältnisses fortsetzen oder erfolgreich (auch Zweitausbildung) zu ermöglich, (Ende spätestens 6 Monate beenden können. nach Begründung des Arbeitsb) die erfolgreiche Absolvierung einer Einstiegs- verhältnisses). qualifizierung ( 54a SGB III) und deren Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung zu verbessern. Hierzu gehören Maßnahmen: 1) zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, 2) zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 3) zur sozialpädagogischen Begleitung. Seite 8
10 Teil C: Förderung von Migrantinnen und Migranten Leistung Zielgruppe Ziele und Inhalte Dauer/Laufzeit Finanzierung Jugendmigrationsdienste (JMD) neu zugewanderte Jugend- Ziele: Strukturell: unbefristet Bund (überführt in den Kinderliche und junge Erwachsene bis Verbesserung der Integrationschancen Individuell: unbefristet und Jugendplan des Bundes) zur Vollendung des 27. Lebens- Förderung der Chancengerechtigkeit und Eigenmittel der Träger jahres Förderung der Partizipation junger Migrantinnen und Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene von 12 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Migrationshintergrund und Migranten Im Mittelpunkt der JMD stehen: individuelle Begleitung der Zielgruppen vor, während und nach den Integrationskursen (gem. 44, 44a Aufenthaltsgesetz). Die Begleitung erfolgt im Rahmen des Casemanagements. Beratungs- und Gruppenangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen Integrationskurse gem. neu zugewanderte Jugend- Der Integrationskurs besteht aus einem Sprach- Strukturell: unbefristet Bund (100 %) 44, 44a Aufenthaltsgesetz liche und junge Erwachsene bis kurs und einem Orientierungskurs und vermittelt Individuell: 645 Stunden, kann auf zur Vollendung des 27. Lebens- Sprachkenntnisse bis zu 945 Stunden ausgeweitet jahres Wissen zur Alltagsorientierung werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland Berufsbezogene Sprach- Personen mit Migrationshinter- Nach einem Kurs sollen die Teilnehmer/innen so Strukturell: bis 2013 ESF(Bund) und Bundesamt für förderung grund, die dem Arbeitsmarkt gut fachlich und sprachlich qualifiziert sein, dass Individuell: 730 Stunden Migration und Flüchtlinge zur Verfügung stehen (auch junge Menschen unter 25) sie leichter eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt finden. Die Qualifizierung erfolgt in drei Teilen: Theoretischer Unterricht Praktikum Betriebsbesichtigungen Seite 9
11 Integrationssprachkurs mit Nicht schulpflichtige Jugendliche Berufsbezogenes Sprachangebot, das neben Strukturell: seit 2001 Mittel der Baden-Württemberg Berufsorientierung und erwachsene Personen der Sprachförderung auch Praktika zur Berufs- Individuell: 6 Monate (davon 1 Stiftung orientierung enthält Monat Praktikum) Projektträger: Innenministerium (Voraussetzung: erfolgreiche Absolvierung eines Integrationskurses des Bundes) Baden-Württemberg, wird über Regierungspräsidien organisiert Talent im Land Baden-Württem- Begabte Schüler aus Zu- Talent im Land Baden-Württemberg verfolgt ein Strukturell: bis zu 50 Robert Bosch Stiftung, berg - Schülerstipendien für wandererfamilien, deren umfassendes Förderkonzept. Zur Förderung Stipendiaten pro Jahr Baden-Württemberg Stiftung begabte Zuwanderer schwierige Lebensverhältnisse gehören u.a.: Individuell: bis zum Erreichen einer erfolgreichen Schul- Stipendien des angestrebten höheren karriere im Wege stehen Zusatzunterricht Schulabschlusses persönliche Beratung Bildungsprogramm Seite 10
12 Teil D: Förderungen des Landes (teilweise mit kommunaler Kofinanzierung), Bundes und der Europäischen Union (ESF und internationaler Austausch) Leistung Zielgruppe Ziele und Inhalte Dauer/Laufzeit Finanzierung Projekt Jugendberufshelfer Schüler/innen im Übergangs- Die Schüler/innen in einem Bildungsgang des Strukturell: örtlich unterschied- Kultusministerium bereich zwischen Schule und Übergangsbereichs finden nach dem Abschluss lich: teilweise unbegrenzt, teil- teilw. mit ESF kofinanziert Beruf einen beruflichen Anschluss durch: weise an die Förderung des Eigenmittel der Träger Berufsorientierung und Berufsfindung Kultusministeriums gebunden Kommunale Mittel Akquisition u. Vermittlung von Praktika, Arbeits- und Ausbildungsstellen Abbau von Problemen, die die Aufnahme und Individuell: z.b. BVJ/VAB und BEJ: 1 Jahr und das Absolvieren einer Ausbildung erschweren Aufbau und Entwicklung von Kooperationen Jugendsozialarbeit an Schüler/innen der öffentlichen Unter Jugendsozialarbeit an Schulen ist die Strukturell: Fördergrundsätze Sozialministerium öffentlichen Schulen Schulen ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebens- gelten bis zum Kommunale Mittel lagenorientierte Förderung der Schüler/innen zu verstehen. Dazu gehören auch Hilfen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Berufliche Integration im Sozial benachteiligte junge Sozial benachteiligte junge Menschen, die mit Strukturell: unbegrenzt Sozialministerium Rahmen der Mobilen Jugend- Menschen ihren besonderen Problemen beim Übergang von Individuell: unterschiedlich Kommunale Mittel arbeit der Schule in den Beruf kaum noch über her- Mittel der freien Träger kömmliche Angebote zu erreichen sind, erhalten im Rahmen der Mobilen Jugendarbeit bedarfsgerechte Integrationshilfen. Berufspraktisches Jahr (BPJ) Benachteiligte Jugendliche ohne Im Rahmen eines Betriebspraktikums werden den Strukturell: im Landesjugendplan Land (Sozialministerium) und Ausbildung bis 25 Jahre Jugendlichen berufspraktische Kenntnisse und vorgesehen teilweise ESF, Unterstützung der Fertigkeiten sowie berufstheoretische Inhalte Individuell: bis zu 12 Monaten BA im Rahmen von 45 SGB III vermittelt. Dazu kommt die sozialpädagogische und 75 SGB III Begleitung, die der Stabilisierung der Persönlich- Im Ausbildungsbündnis verankert keit dient. Seite 11
13 Schulverweigerung - die zweite Schüler/innen Ziel: Reintegration der Schüler/innen in die Strukturell: bis ESF (Bund) und Kofinanzierung Chance ab 12 Jahren und bis maximal Regelschule. 21 Koordinierungsstellen in (z.b.: kommunale Mittel) zum Beginn der letzten Klassen- Die Koordinierungsstellen haben folgende Baden-Württemberg stufe Aufgaben: die eine Hauptschule, eine Aufstellung eines individuellen Entwicklungs- Individuell: unterschiedlich, max. Förderschule oder eine andere und Bildungsplans bis Programmende Schulform besuchen, auf der Koordinierung, Einleitung und Begleitung aller für die schulische und soziale Integration er- forderlichen Unterstützungsangebote Koordinierung der unmittelbaren sozial- pädagogischen Arbeit mit Schüler/innen Eltern und Schulen der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Junge Menschen mit sozialen Die Modellkommunen sollen: Strukturell: bis Ende 2013 ESF (Bund) und Kofinanzierung Region Benachteiligungen oder für die Zusammenarbeit von Schule, Arbeits- 3 Modellkommunen in Baden- (z.b.: kommunale Mittel) individuellen Beeinträchtigungen förderung und Jugendhilfe neue Strukturen auf- Württemberg bauen und neue Verfahren entwickeln, Lücken in der Angebotslandschaft erfassen und das Angebot systematisch weiterentwickeln, Angebote und Akteure rechtskreisübergreifend verzahnen. Kompetenzagenturen Jugendliche und junge Die Zielgruppe wird an Integrations- und Qualifizier- Strukturell: bis ESF (Bund) und Kofinanzierung Erwachsene, die einen fest- ungsangebote durch Kompetenzfeststellung, Individuell: unterschiedlich, max. (z.b.: kommunale Mittel) gestellten besonderen Unter- Bildungsplanung, Casemanagement und bis Programmende stützungsbedarf aufgrund Initiierungsfunktion herangeführt. 21 Kompetenzagenturen in sozialer Benachteiligungen Baden-Württemberg oder indivdueller Beeinträchtigungen haben. Seite 12
14 Regionales Übergangs- Jugendliche mit Förderbedarf Das Übergangsmanagement verbessert die Strukturell: ESF (Bund) und Bundesmittel management am Übergang Schule/Ausbildung Kooperation der Akteure, erreicht Transparenz Individuell: bis zu 3 Jahren Förderinitiative des Programms in der regionalen Beratungs- und Angebots- 4 Standorte in Baden- "Perspektive Berufsabschluss" struktur und steigert die Effektivität der Württemberg Förderung. Abschlussorientierte modulare An- und ungelernte junge Der Anteil an- und ungelernter junger Er- Strukturell: ESF (Bund) und Bundesmittel Nachqualifizierung Erwachsene wachsener soll verringert werden. Individuell: bis zu 3 Jahren Förderinitiative des Programms Im Zusammenwirken mit den regional tätigen 3 Standorte in Baden- "Perspektive Berufsabschluss" Arbeitsmarktakteuren sollen Württemberg Konzepte für bedarfsgerechte Nachqualifizierung regional angepasst implementiert, bestehende Fördermöglichkeiten transparent gemacht und gebündelt, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden. JOBSTARTER CONNECT- Jugendliche, denen ein direkter Vier Anwendungsbereiche sind zur Erprobung Strukturell: bis 2013 ESF (Bund) und Bundesmittel Einsatz von Ausbildungsbau- Einstieg in die Ausbildung bis- in der Praxis vorgesehen: Individuell: je nach Förderbereich Eigenmittel der Träger steinen zur Ausbildungs- und lang nicht gelungen ist Qualifizierung von Altbewerber/innen über des Projektes zwischen einem Berufsintegration Qualifizierungsbausteine und vier Jahren, gegebenenfalls Ausbildungsbausteine an der Schnittstelle mit Verlängerungsoption Benachteiligtenförderung/betriebliche Ausbildung Ausbildungsbausteine an der Schnittstelle schulische Berufsausbildung/Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung Ausbildungsbausteine in der Nachqualifizierung junger Erwachsener Seite 13
15 JOBSTARTER Ausbildungssuchende JOBSTARTER-Teams Strukturell: bis 2013 ESF (Bund) und Bundesmittel kleine und mittlere Betriebe helfen Betrieben bei der Organisation und Individuell: unterschiedlich Eigenmittel der Träger Durchführung der Ausbildung unterrichten über die Voraussetzungen und Anforderungen der dualen Ausbildung informieren über neue und modernisierte Ausbildungsberufe beraten bei der Organisation von Ausbildungskooperationen akquirieren und vermitteln Ausbildungsplätze begleiten das erste Ausbildungsjahr Soziale Stadt - Bildung, Jugendliche, die einen Die Projekte sollen Strukturell: bis 2014 ESF (Bund) und Bundesmittel Wirtschaft, Arbeit im Quartier besseren Zugang zu Ausbildung den Übergang von der Schule in den Beruf Das Programm bezieht sich auf (BIWAQ) und Arbeitsmarkt erhalten sollen verbessern die Gebiete des Städtebau- Langzeitarbeitslose Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen förderungsprogramms "Stadt- Eltern Abbrüche vermeiden teile mit besonderem Ent- die Eltern in den Berufswahlprozess ihrer wicklungsbedarf - soziale Stadt" Kinder einbeziehen Berufsausbildung in Teilzeit Junge Mütter und Väter Junge Mütter und Väter erhalten Strukturell: auch im Rahmen der ESF (und Kofinanzierungsmittel Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche ESF-Förderphase von des Landes und der Bundes- Beratung und Unterstützung vor und während 2013 vorgesehen agentur für Arbeit; letztere ggf. der Ausbildung Individuell: bis zum Abschluss im Rahmen der beruflichen Organisation einer verlässlichen Kinder- der Ausbildung Weiterbildung, vgl. Teil C) betreuung ausbildungsfördernde Maßnahmen und Nachhilfeunterricht (nach Bedarf) Seite 14
16 IdA - Integration durch Benachteiligte Jugendliche Das Programm hat zwei Schwerpunkte: Strukturell: bis 2015 ESF-Bund und Bundesmittel des Austausch arbeitslose junge Erwachsene Erhöhung der Beschäftigungschancen Es werden 5 Projektverbünde BMAS Transnationale Mobilitäts- und junge alleinerziehende Frauen benachteiligter Personengruppen durch aus Baden-Württemberg ge- Austauschprojekte Menschen mit Behinderungen Förderung des transnationalen Austausches fördert. und der transnationalen Mobilität Entwicklung von Netzwerkstrukturen und Kooperationsbeziehungen zu Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Gefördert werden ausschließlich Projektverbünde, die mit mindestens einem transnationalen Partner aus mindestens einem EU-Mitgliedsstaat zusammenarbeiten. LEONARDO DA VINCI Personen in der beruflichen Über Ausbildungsabschnitte oder Praktika im Strukturell/Individuell:: Zuschüsse werden als Erstausbildung Ausland fördert das Programm internationale bis max 2 Jahre Pauschalen für den Aufenthalt, Personen am Arbeitsmarkt - Fachkompetenz, soziale und interkulturelle (projektbezogen) für sprachliche und interkulturelle Arbeitnehmer und Hochschul- Kompetenzen, sowie Fremdsprachenkompetenz Vorbereitung sowie für die absolventen Fachkräfte in der beruflichen Bildung - Ausbilder, Berufsbildungsverantwortliche Organisation des Projekts vergeben. Die Höhe der Zuschüsse ist der Fördertabelle im Nationalen Aufruf zu entnehmen. Seite 15
17 XENOS II - Integration und Benachteiligte Jugendliche und Die Zielgruppen sollen beim Einstieg und der Strukturell: bis ESF-Bund und Bundesmittel des Vielfalt junge Erwachsene Integration in den Arbeitsmarkt und in die Individuell: max. 3 Jahre pro BMAS Gesellschaft nachhaltig unterstützt werden. Projekt An verschiedenen Lernorten (Schule, Jugendhilfe, Bildungsträger, Betrieb) geht es darum, die arbeitsmarktbezogenen Handlungskompetenzen (berufliche Qualifizierung, Konfliktfähigkeit, interkulturelle und soziale Kompetenzen) der jungen Menschen zu verbessern. ESF in Baden-Württemberg Jugendliche und junge Maßnahmen Strukturell: bis 2013 ESF-Land Erwachsene zur Vermeidung von Schulversagen Individuell: je nach Entscheidung Kommunale Mittel zur Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf des Regionalen ESF-Arbeits- kreises zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz Jährlich gibt es zwischen 80 bis 90 Projekte im Land. Assistiere Berufsausbildung - Junge Mütter und Väter, Carpo ist ein Kooperationsprojekt des Strukturell. bis 2013 ESF, Kofinanzierungsmittel Das Projekt carpo Jugendliche mit Migrations- Diakonischen Werkes Württemberg e.v. und des Individuell: bis zum Abschluss des Landes und Unterstützung hintergrund, Jugendliche, die Päritätischen Baden-Württemberg e.v.. Es gibt der Ausbildung der BA im Rahmen von einen geschlechtsuntypischen 14 Projektstandorte im Land. Assistierte Berufs- 45 SGB III und 75 SGB III Beruf ergreifen wollen und junge ausbildung bietet Jugendlichen und Betrieben ein Im Ausbildungsbündnis verankert Menschen, die seit über einem Jahr keine Ausbildungsstelle ist, chancenarmen Jugendlichen eine Berufsausgefunden haben umfassendes Unterstützungsangebot. Die Idee bildung zu ermöglichen. Seite 16
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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung(EQ) Berufsvorbereitungsjahr
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Unterstützungsangebote von Ausbildungssuchenden mit Flucht- und Migrationshintergrund (IST) Erste Anlaufstellen: Beteiligte Organisationen: Maßnahmen: Status: Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltstitel, Duldung
Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
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