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1 Escuelas Oficiales de Idiomas CONSEJERÍA DE EDUCACIÓN Comunidad de Madrid CERTIFICADO DE NIVEL AVANZADO ALEMÁN COMPRENSIÓN DE LECTURA TAREA 4 4. AUFGABE (6 x 1 Punkt = 6 Punkte) PUNKTE Diese Aufgabe hat zwei Teile. Sie haben für die Aufgabe insgesamt 15 Minuten Zeit. Lesen Sie die Texte nicht Wort für Wort. Suchen Sie nur die Informationen, die für die Fragen relevant sind. Schreiben Sie diese Informationen in die Tabelle. Grammatik- und Rechtschreibfehler werden nicht negativ bewertet. Frage 0 ist ein Beispiel. Das ist Ihre Situation: Sie möchten für ein Jahr in Bern als Sprachassistent arbeiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie interessante Informationen zu der Stelle und zur Krankenversicherung in der Schweiz. Achtung: Der Prüfer sagt Ihnen, wann Sie mit dieser Aufgabe beginnen sollen. Beginnen Sie nicht früher

2 TEIL 1: SPRACHASSISTENZ 0 Als Sprachassistent/in kann man die eigenen Fremdsprachenkenntnisse verbessern und: Erfahrungen in der Fremdsprachendidaktik sammeln 20 Für seinen Unterricht soll der Sprachassistent Folgendes vorbereiten: 21 Für die Schulleitung bzw. Sekretariat übernimmt der Sprachassistent folgende Aufgaben: 22 Der Verdienst für die Sprachassistenz deckt die Kosten für: Sprachassistenz-Programm Sprachassistentinnen und Sprachassistenten in der Schweiz Definition und Ziele Im Rahmen dieses Programms kann der Teilnehmer ein Jahr als Sprachassistent an einer Schule in der Schweiz verbringen. Mit dem Sprachassistenz-Programm werden hauptsächlich zwei Ziele verfolgt: Die Teilnehmer insbesondere zukünftige Sprachlehrer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Fremdsprachkenntnisse zu verbessern und Erfahrungen in der Fremdsprachendidaktik zu sammeln. Darüber hinaus erhalten sie die Gelegenheit, ihr Wissen über die Schweiz und das schweizerische Bildungssystem zu vertiefen. Den Schweizer Schülern soll Gelegenheit gegeben werden, eine Person kennen zu lernen, die aus einem Land stammt, in dem die zu erlernende Sprache gesprochen wird. Auf diese Weise sollen nicht nur ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessert, sondern auch ihre Motivation gesteigert und ihr Interesse am Herkunftsland der Sprachassistenten gefördert werden. Rolle und Aufgaben des Sprachassistenten In Absprache mit der Sprachassistenzperson erstellt die Gastschule ein Arbeitsprogramm, in dem die vom Sprachassistenten zu erfüllenden Aufgaben aufgeführt sind. In enger Zusammenarbeit mit den Schweizer Lehrkräften und unter deren Anleitung und Aufsicht leistet der Sprachassistent folgende Beiträge: Schülerinnen und Schüler Die Assistenzperson bringt den Fremdsprachaufenthalt in die Schule

3 Als jugendlicher native speaker steigert sie die Motivation der Schüler, Fremdsprachen zu lernen. Sie fördert die mündliche Sprachkompetenz und hilft Sprechhemmungen abzubauen. Die Assistenzperson sorgt für interessante Aktivitäten und Gesprächsthemen im Gruppen- und Halbklassen-Unterricht. Die Assistenzperson betreut Schüler mit schwachen Fremdsprachleistungen (Tutorat). Die Assistenzperson verbreitet landeskundliche Informationen zu ihrem Herkunftsland. Lehrerinnen und Lehrer Die Assistenzperson ist eine sprachliche und landeskundliche Referenzperson. Die Assistenzperson ist ein Brückenkopf zu ihrer Herkunftsregion und bahnt Kontaktefür Studienwochen und Schulaustauschprojekte an. Die Assistenzperson unterstützt die Kollegen bei der Erstellung von Arbeitsunterlagen für den fremdsprachigen Fachunterricht (Immersionsbzw. bilinguale Klassen). Schulleiterinnen und Schulleiter Die Assistenzperson leistet einen Beitrag zur Weltoffenheit der Schule. Sie fördert die europäische und internationale Ausrichtung der schweizerischen Gastschule. Die Assistenzperson ist eine willkommene Anlaufstelle im eigenen Haus. Sie unterstützt die Schulleitung und das Sekretariat bei Übersetzungen und der Redaktion fremdsprachiger Texte (z. B. Homepage der Schule, Schulleitbild, Schulbroschüre). Die Assistenzperson übernimmt bei punktuellen Abwesenheiten von Lehrern einzelne Unterrichtsstunden. Damit trägt sie zur Reduktion von Unterrichtsausfall bei und erlernt gleichzeitig das Arbeiten und den Umgang mit einer ganzen Klasse. Bewerbungskriterien Selektion Anstellung 1. Bewerben können sich ausländische Studierende oder Graduierte a) der deutschen, englischen, französischen, italienischen, oder spanischen Sprache und Literatur; b) des Fachbereichs Deutsch (DaF), Englisch (EFL), Französisch (FLE), Italienisch oder Spanisch als Fremdsprache; c) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Fachbereiche Pädagogik, Geschichte, Geographie, Mathematik und Naturwissenschaften, vorzugsweise mit deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder Literatur im Nebenfach. 2. Der Bewerber muss deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Muttersprache sein und über gute Deutsch- bzw. Französischkenntnisse verfügen (entsprechend der Sprachregion in der Schweiz, für die er sich bewirbt)

4 3. Folgende Fähigkeiten werden vorausgesetzt: gute Allgemeinbildung, klare Ausdrucksweise in der Muttersprache und pädagogische Grundkenntnisse. Wünschenswert wäre darüber hinaus der sichere Umgang mit neuen Unterrichtstechnologien. 4. Alter: zwischen 21 und 30 Jahren. Anstellungsdauer und Arbeitsbedingungen Die Anstellungszeit beträgt in der Regel 10 Monate (1. September 30. Juni). In der deutschen Schweiz stellen die Schulen die Sprachassistenzpersonen oft für das ganze Schuljahr an (Mitte August bis Mitte Juli). Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 12 Stunden pro Woche (16 Lektionen zu 45 Minuten). Während der Assistenzzeit wird der Sprachassistent in den schweizerischen Schulalltag integriert. Der Sprachassistent nimmt Wohnsitz in der Schweiz vorzugsweise im anstellenden Kanton und in einem der Schule nahegelegenen Ort. Der monatliche Mindest-Bruttolohn, d. h. der Betrag vor allen Abzügen, beträgt (netto ca. 2'400. oder ca. 1'500. ). Dieser Lohn ist auf den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person ausgerichtet. Kontakt Peter A. Ehrhard Beauftragter der WBZ für das Sprachassistenzprogramm in der Schweiz Bertastrasse 33, 8003 Zürich Tel. (+41) (0) Fax: (+41) (0) peter.ehrhard@bluewin.ch (adaptiert) TEIL 2: KRANKENVERSICHERUNG 0 Wie hoch ist die Franchise (erste Kostenbeteiligung) für Erwachsene? 300 CF 23 Wer wird vom Arbeitgeber automatisch gegen Unfälle versichert? 24 Bei welchen Unfällen bezahlt die UVG- Versicherung die Heilungskosten? 25 Was braucht man, wenn man Arzt oder Krankenhaus selbst wählen will? - 4 -

5 Krankenkasse alles von A bis Z Grundversicherung Seit dem ist die Grundversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Sie sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Grundversicherung deckt die Risiken "Krankheit" und "Unfall" ab. Wer durch seinen Arbeitgeber bereits gegen Unfall versichert ist, kann die Unfalldeckung kündigen. Die Grundversicherung übernimmt ausschliesslich Leistungen, die im Wohnkanton des Versicherten erbracht werden. Ausnahme: Benötigt der Versicherte aus medizinisch zwingenden Gründen Leistungen, die im Wohnkanton nicht durchgeführt werden können (komplexe Eingriffe wie Organtransplantationen etc.) oder muss er notfallmässig Leistungen ausserhalb seines Wohnkantons in Anspruch nehmen, so sind diese ebenfalls gedeckt. Dies gilt auch bei vorübergehenden Auslandaufenthalten. Die Prämien 1 für die Grundversicherung unterscheiden sich nach Wohnort und Alter des Versicherten: Kinder (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) junge Erwachsene (19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr) Erwachsene Franchise Wenn Kosten für Arzt, Spital 2 oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten zuerst selber Kosten übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten (abzüglich Selbstbehalt). Die Franchise muss pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden. Für Erwachsene beträgt die gesetzliche Franchise 300, für Kinder 0. Kostenbeteiligung Bis zu einem festen Jahresbetrag, der Franchise, muss der Versicherte für die Kosten von bezogenen medizinischen Leistungen selber aufkommen. Die Franchise übersteigende Kosten müssen vom Versicherten in der Regel zu 10% (Selbstbehalt) übernommen werden, maximal 700 pro Jahr ( 350 pro Jahr bei Kindern). Ausgenommen von Franchise und Selbstbehalt sind Leistungen bei Mutterschaft. Beispiel einer Kostenbeteiligung Ein Versicherter hat eine Franchise von 300 und in einem Kalenderjahr Kosten für Arzt und Medikamente von 2400: Arztrechnungen Krankenkassenabrechnung a) Dr. Müller 1300 b) Dr. Meier 700 c) Medikamente Generika Originalmedikamente Total 2400 Ihre medizinischen Kosten: Franchise Zwischensumme für Selbstbehalt % der Arztrechnungen 10% der Generika 20% des Originalmedikamentes Die Krankenkasse übernimmt 1870 Grundversicherung mit Unfalldeckung? Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) mit Unfalldeckung deckt die 1 Beiträge 2 Krankenhaus - 5 -

6 Heilungskosten bei Krankheit und bei einem Unfall. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals. Spartipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen und von niedrigeren Prämien profitieren! Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert), daher können diese Angestellten die Krankenversicherung bei der Krankenkasse bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt bis zu 10%. Die UVG-Versicherung deckt sowohl die Heilungskosten bei Berufsunfällen als auch diejenigen bei Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Wer Arbeitslosen-Taggeld bezieht, wird von der SUVA gegen Unfall versichert. Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall- Versicherung nach KVG (Grundversicherung mit Unfalldeckung). Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder mit Franchise noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen vor: Taggelder, Invalidenrenten, Integritätsentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und sogar Hinterlassenenrenten. Zusatzversicherung? Wer bei einem unfallbedingten Spitalaufenthalt im 2-Bett-Zimmer (halbprivat) oder im 1-Bett- Zimmer (privat) gepflegt werden will oder das Spital, die Ärztin oder den Arzt frei wählen möchte, benötigt eine Spitalzusatzversicherung, sofern nicht bereits durch die UVG-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt. Wer nach einem Unfall nicht auf zusätzliche Leistungen im ambulanten Bereich (z.b. nichtärztliche Psychotherapie, Behandlung durch Naturheiler) verzichten will, schliesst auch die ambulante Zusatzversicherung ab, sofern nicht bereits durch die UVG-Versicherung des Arbeitgebers gedeckt (adaptiert) - 6 -

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