1. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
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- Lioba Mareke Hoch
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1 Berechtigter Nutzerkreis im Sinne von Ziff. 2.3 a) der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale (gem. Ziff der Tarifbestimmungen des Hochstift-Tarifs, Stand: ): 1. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres; 2. Nach Vollendung des 15. Lebensjahres: a) Schüler und ordentlich Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren sozialen Diensten.
2 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter Antrag auf Gewährung eines Ausgleichs aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 20xx Name des antragstellenden Verkehrsunternehmens: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort des Betriebssitzes: Ansprechpartner/ -in: Telefon/ Telefax: -adresse: Bankverbindung Name der Bank: IBAN: BIC: Prognose der Wagenkilometer Wagenkilometer Wagenkilometer im insgesamt Gebiet des nph nach 42 PBefG 0 0 nach 43 Abs. 2 PBefG 0 0 Summe 0 0 Prognose der Erträge im Ausbildungsverkehr Erträge in Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von: Schülermonats-Tickets (aus Schulwegkostenträgertickets) Schulweg-Tickets (aus Schulwegkostenträgertickets) Semestertickets (Lokal & Regional) Monatstickets Auszubildende (Selbstzahler) vergleichbaren Fahrkarten Erträge aus erhöhten Beförderungsentgelten im Ausbildungsverkehr Summe der Erträge Bei den gemeldeten Erträgen handelt es sich um: Netto-Werte (bitte ankreuzen) Brutto-Werte inklusive Umsatzsteuer in Höhe von x % Hinweise zu den gemeldeten Prognosewerten: Ich versichere die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie die Einhaltung der Ausgleichsvoraussetzungen gem. Ziff. 4 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom xx Ort, Datum Unterschrift Name in Druckbuchstaben
3 Hinweise zum Ausfüllen des Antrags: 1. Der ausgefüllte Antrag ist bis zum des Förderjahres beim nph, Bahnhofstr. 27a, Paderborn einzureichen. 2. Sowohl die "Wagenkilometer insgesamt" als auch die "Erträge im Ausbildungsverkehr" können in Bezug auf das gesamte Verkehrsunternehmen oder in Bezug auf die Leistungen des Verkehrsunternehmens in NRW gemeldet werden. Wichtig ist, dass alle Daten den selben Bezug haben - entweder das gesamte Verkehrsunternehmen oder NRW Progonose der Wagenkilometer: Unter Wagenkilometer verstehen sich die fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer im Förderjahr einschließlich Verstärkerfahrten ohne Gewichtung von Fahrzeuggrößen. Ein- und Aussetzfahrten werden nicht berücksichtigt. (vgl. Ziff. 2.3 e) der Allgemeinen Vorschrift) Die prognostizierten Wagenkilometer sind grundsätzlich auf das Vorjahr zu beziehen. Sind Änderungen bereits bei Antragstellung absehbar (z.b. aufgrund von Betreiberwechseln im Laufe des Förderjahres), sind diese bei der Meldung zu berücksichtigen. 4. Prognose der Erträge im Ausbildungsverkehr: Gem. Ziff. 3.4 der Allgemeinen Vorschrift gehören zu den Erträgen im Ausbildungsverkehr: - alle Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs, - Erträge aus erhöhten Beförderungsentgelten im Ausbildungsverkehr - von den Verkehrsunternehmen vereinnahmte Eigenanteile für Schülertickets gem. 97 Schulgesetz NRW Da es im Hochstift keine Schülertickets gem. 97 Abs. 3 Schulgesetz NRW gibt, ist die Angabe dieser Erträge nicht vorgesehen. Die Prognose der Ertragsdaten erfolgt auf Grundlage der Einnahmen aus dem Vorjahr. Für das Förderjahr sind keine Tarifmaßnahmen einzurechnen. Absehbare Betreiberwechsel im Förderjahr sind bei der Prognose zu berücksichtigen. Grundsätzlich sind die Erträge als Netto-Beträge zu melden. Werden Brutto-Beträge gemeldet, ist der beinhaltete durchschnittliche Umsatzsteuersatz ebenfalls im Antragsvordruck anzugeben. 5. Sind bei der Meldung der Prognosewerte Besonderheiten berücksichtigt worden (z.b. ein Betreiberwechsel) sind diese unter "Hinweise" zu erläutern. - Seite 2 -
4 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter Name des Verkehrsunternehmens: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort des Betriebssitzes: Ansprechpartner/ -in: Telefon/ Telefax: -adresse: Endabrechnung für das Jahr 20xx tatsächlich erbrachte Wagenkilometer Wagenkilometer Wagenkilometer im insgesamt Gebiet des nph nach 42 PBefG 0 0 nach 43 Abs. 2 PBefG 0 0 Summe 0 0 tatsächlich erzielte Erträge im Ausbildungsverkehr Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von: Schülermonats-Tickets (aus Schulwegkostenträgertickets) Schulweg-Tickets (aus Schulwegkostenträgertickets) Semestertickets (Lokal & Regional) Monatstickets Auszubildende (Selbstzahler) vergleichbaren Fahrkarten Erträge aus erhöhten Beförderungsentgelten im Ausbildungsverkehr Summe der Erträge Bei den gemeldeten Erträgen handelt es sich um: (bitte ankreuzen) Erträge in Netto-Werte Brutto-Werte inklusive Umsatzsteuer in Höhe von x % Ich versichere die Richtigkeit der gemachten Angaben und habe als Bestätigung das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters beigefügt. Ort, Datum Unterschrift Name in Druckbuchstaben Die Richtigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt. Ort, Datum Unterschrift Stempel - Seite 1 -
5 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter Prüfung der Überkompensation für das Jahr 20xx 1. Ermittlung der maßgeblichen Kosten Kosten in 2013 aus der Erbringung von Linienverkehren gem. 42, 43 Nr. 2 PBefG Anteil der Wagenkilometer im Gebiet des nph Anteil des Ausbildungsverkehrs an der Gesamtnachfrage maßgebliche Kosten des Ausbildungsverkehrs 5 % Gewinn-Aufschlag (ohne Nachweis) Summe - 0,0% 2. Ermittlung der maßgeblichen Einnahmen Summe der tatsächlich erzielten Erträge im Ausbildungsverkehr Anteil der Wagenkilometer im Gebiet des nph Summe der Erträge im Gebiet des nph im Förderjahr bewilligte Ausgleichsleistungen gem. 11a ÖPNVG NRW Summe Feststellung einer Überkompensation Summe der Einnahmen Summe der Kosten Saldo Überkompensation liegt vor Ich versichere die Richtigkeit der gemachten Angaben und habe als Bestätigung das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters beigefügt. Ort, Datum Unterschrift Name in Druckbuchstaben Die Richtigkeit der gemachten Angaben wird bestätigt. Ort, Datum Unterschrift Stempel - Seite 2 -
6 Hinweise zum Ausfüllen der Formulare zur Endabrechnung: 1. Die Endabrechnung ist bis zum des zweiten auf das Förderjahr folgenden Jahres beim nph, Bahnhofstr. 27a, Paderborn einzureichen. 2. Sowohl die "Wagenkilometer insgesamt", die "Erträge im Ausbildungsverkehr" als auch die "Ist- Kosten" können in Bezug auf das gesamte Verkehrsunternehmen oder in Bezug auf die Leistungen des Verkehrsunternehmens in NRW gemeldet werden. Wichtig ist, dass alle Daten den selben Bezug haben - entweder das gesamte Verkehrsunternehmen oder NRW tatsächlich erbrachte Wagenkilometer: Unter Wagenkilometer verstehen sich die tatsächlich erbrachten fahrplanmäßigen Nutzwagenkilometer einschließlich Verstärkerfahrten ohne Gewichtung von Fahrzeuggrößen. Ein- und Aussetzfahrten werden nicht berücksichtigt. (vgl. Ziff. 2.3 e) der Allgemeinen Vorschrift) 4. tatsächlich erzielte Erträge im Ausbildungsverkehr: Gem. Ziff. 3.4 der Allgemeinen Vorschrift gehören zu den Erträgen im Ausbildungsverkehr: - alle Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs, - Erträge aus erhöhten Beförderungsentgelten im Ausbildungsverkehr - von den Verkehrsunternehmen vereinnahmte Eigenanteile für Schülertickets gem. 97 Schulgesetz NRW Da es im Hochstift keine Schülertickets gem. 97 Abs. 3 Schulgesetz NRW gibt, ist die Angabe dieser Erträge nicht vorgesehen. Maßgeblich für die zu meldenden Erträge sind nicht die erzielten kassentechnischen Einnahmen, sondern die aufgrund der Einnahmeaufteilung der Verkehrsverbünde dem Verkehrsunternehmen zustehenden Einnahmen. Grundsätzlich sind die Erträge als Netto-Beträge zu melden. Werden Brutto-Beträge gemeldet, ist der beinhaltete durchschnittliche Umsatzsteuersatz ebenfalls im Antragsvordruck anzugeben. 5. Als Ist-Kosten sind alle im Zusammenhang mit der Erbringung von Linienverkehren gem. 42, 43 Nr. 2 PBefG entstandenen Kosten auf Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung zu melden. Die Kosten sind ohne Umsatzsteuer zu melden (Netto-Werte). 6. Die Anteile des Ausbildungsverkehrs an der Gesamtnachfrage der einzelnen Verkehrsunternehmen werden auf der Internetseite des nph veröffentlicht. Die Festlegung der Anteile erfolgt auf Grundlage von Verkehrserhebungen. 7. Ohne besonderen Nachweis wird ein Aufschlag von 5 % der maßgeblichen Kosten als angemessener Gewinn i. S. des Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007 berücksichtigt. Soll der Nachweis eines höheren angemessenen Gewinns erfolgen, ist im Vorfeld der Endabrechnung mit dem nph Kontakt aufzunehmen. 8. Die Richtigkeit der im Rahmen der Endabrechnung getätigten Angaben ist durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters zu belegen. - Seite 3 -
7 nph Postfach Paderborn «Firma» «Anrede» «Name» «Straße» «PLZ» «Ort» Bahnhofstr. 27 a Paderborn Fon 05251/ Fax 05251/ info@nph.de Bahnhof/Haltestelle Paderborn Hbf Mitglied des Nahverkehr Westfalen-Lippe Ansprechpartner/in Durchwahl Mail-Adresse Datum VORLÄUFIGER BEWILLIGUNGSBESCHEID Gewährung eines Ausgleichs aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. 11a ÖPNVG NRW Bezug: Ihr Antrag auf Gewährung eines Ausgleichs gem. 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW Anlagen: Ermittlung des Ausgleichsbetrages Rechtsmittelverzicht Sehr geehrter Herr «Name», auf Ihren o.g. Antrag bewillige ich Ihnen gem. Ziff. 5.3 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW für die Zeit vom xx xx (Bewilligungszeitraum) einen vorläufigen Ausgleichsbetrag in Höhe von xxx.xxx,xx. Die Auszahlung des bewilligten Ausgleichsbetrages erfolgt in zwei Abschlägen: 1. xxx.xxx,xx nach Rechtskraft dieses Bescheides 2. xxx.xxx,xx zum dieses Jahres durch Überweisung auf das von Ihnen im Rahmen der Antragstellung angegebene Bankkonto. Die erste Auszahlung kann durch Erklärung eines Rechtsmittelverzichtes beschleunigt werden.
8 Seite 2 von 4 Der Betrag ist zur Durchführung folgender Maßnahme bestimmt: Der Betrag ist als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen, die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im Straßenbahn-, O- Busverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß 42, 43 Nummer 2 PBefG entstehen und nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Finanzierungsart: Der Ausgleich wird als pauschalierte Förderung gewährt. Die vorläufige Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bescheidung im Rahmen der Endabrechnung gem. Ziff. 8.4 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale. Darüber hinaus steht die vorläufige Bewilligung unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sofern eine Überkompensation festgestellt wird oder der Verwendungsnachweis unvollständig oder fehlerhaft ist. Ermittlung des Ausgleichsbetrages: Der Ausgleichsbetrag wurde gemäß der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom xx auf Grundlage des 11a ÖPNVG NRW, den entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Landes NRW, den Hinweisen zur Erstellung einer allgemeinen Vorschrift nach 11a Absatz 2 Satz 6 ÖPNVG NRW und weitergehenden Ausführungen der Bezirksregierung Detmold ermittelt. Grundlage für den ermittelten Ausgleichsbetrag sind die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung eingereichten Prognosedaten. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages und der Abschläge entnehmen Sie im Einzelnen bitte der Anlage 1. Auszahlung: Die Auszahlung des für das Jahr 20xx vorläufig gewährten Ausgleichsbetrages erfolgt in zwei Abschlägen. Die erste Abschlagszahlung (70 % des Ausgleichsbetrages) erhalten Sie nach Rechtskraft dieses Bescheides. Diese Auszahlung kann beschleunigt werden, wenn durch schriftliche Erklärung auf einen Rechtsbehelf verzichtet wird. Die zweite Abschlagszahlung (30 % des Ausgleichsbetrages) erfolgt zum xx. Die Beträge werden auf das von Ihnen im Rahmen der Antragstellung angegebene Bankkonto überwiesen. Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis erfolgt durch Vorlage der für die Endabrechnung notwendigen Unterlagen gem. Ziff. 4.6 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale vom xx Die Allgemeine Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr- Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW sowie alle weiteren darin genannten Unterlagen in der aktuell gültigen Fassung finden Sie auf der Internetseite des nph unter
9 Seite 3 von 4 Nebenbestimmungen 1. Der Verwendungsnachweis ist vollständig bis zum xx einzureichen. 2. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bescheidung nach Ziff. 8.4 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale durch einen endgültigen Bewilligungsbescheid. 3. Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung der Gewährung entsprechender Mittel durch das Land NRW. 4. Die Bewilligung erfolgt unter Auflage der Erfüllung der Ausgleichsvoraussetzungen gem. Ziff. 4 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale. 5. Die Bewilligung erfolgt unter Anwendung des Auszahlungsverfahrens nach Ziff. 8 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr- Pauschale. 6. Die Auszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sofern im Rahmen der Endabrechnung eine Überkompensation oder eine Überzahlung ohne Verrechnungsmöglichkeit festgestellt wird. Bei Nichtvorlage, unvollständigen oder fehlerhaften Verwendungsnachweisen erfolgt ebenfalls die Rückforderung der ausgezahlten Mittel. 7. Die Bewilligung dieses Ausgleichs ist eine Subvention im Sinne von 264 StGB in Verbindung mit 1 Landessubventionsgesetz. Alle Angaben im Antrag, den Antragsunterlagen und im Verwendungsnachweis, von denen die Beschaffung, Gewährung, Rückforderung oder das Belassen einer Zuwendung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen. 8. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass der gewährte Ausgleich aufgrund eines rechtskräftigen Urteils eines zuständigen Gerichts als unzulässige Beihilfe zu bewerten ist. Der Bewilligungsempfänger wird darauf hingewiesen, dass Vertrauensschutzgesichtspunkte im Falle der Rückforderung einer unzulässigen Beihilfe kaum ins Gewicht fallen. 9. Gemäß 16 Abs. 7 ÖPNVG NRW unterliegt die Verwendung der Mittel der Prüfung durch den Landesrechnungshof. 10. Die Mittel dürfen nicht als Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach den 12 und 13 ÖPNVG NRW verwendet werden.
10 Seite 4 von 4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht in Minden, Königswall 8, Minden (Postanschrift: Postfach 3240, Minden), schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein- Westfalen ERVVO VG/FG vom (GV.NRW S. 926) eingereicht werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrich Conradi Verbandsvorsteher
11 Anlage 1 Ermittlung des Ausgleichsbetrages für: «Firma» 1. Ihre Erträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph (Ziff. 5.2 der Allgemeinen Vorschrift) Prognose der Wagenkilometer insgesamt Prognose der Wagenkilometer im Gebiet des nph xxx.xxx xxx.xxx Anteil der im Gebiet des nph erbrachten Wagenkilometer xx,xxx % Netto-Summe der Erträge im Ausbildungsverkehr laut Prognose x.xxx.xxx,xx Ihre Erträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph x.xxx.xxx,xx 2. Ihr Anteil an den Gesamterträgen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph (Ziff. 5.1 der Allgemeinen Vorschrift) Gemeldete Gesamterträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph xx.xxx.xxx,xx Ihre Erträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph x.xxx.xxx,xx Ihr Anteil an den Gesamterträgen im Ausbildungsverkehr xx,xxx % 3. Ausgleichsbetrag und Abschläge für das Jahr 20xx (Ziff. 5.3 der Allgemeinen Vorschrift) Ausgleichsbetrag insgesamt gem. Ziff. 3.1 der Allgemeinen Vorschrift x.xxx.xxx,xx Ihr Anteil an den Gesamterträgen im Ausbildungsverkehr xx,xxx % Ihr Ausgleichsbetrag für das Jahr 20xx xxx.xxx,xx 1. Abschlag (entspricht 70 % Ihres Ausgleichsbetrages) xxx.xxx,xx 2. Abschlag zum (entspricht 30 % Ihres Ausgleichsbetrages) xxx.xxx,xx
12 Anlage 2 An den Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter (nph) Bahnhofstr. 27 a Paderborn (Telefax-Nr.: ) «Firma» Bewilligungsempfänger «Straße» Straße «PLZ» «Ort» Ort Erklärung des Rechtsmittelverzichtes Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich den Verzicht auf einen Rechtsbehelf für den vorläufigen Bewilligungsbescheid vom xx.xx.20xx. Ich bitte um sofortige Überweisung des ersten Auszahlungsbetrages für das laufende Förderjahr. Ort, Datum Unterschrift Name in Druckbuchstaben
13 nph Postfach Paderborn «Firma» «Anrede» «Name» «Straße» «PLZ» «Ort» Bahnhofstr. 27 a Paderborn Fon 05251/ Fax 05251/ info@nph.de Bahnhof/Haltestelle Paderborn Hbf Mitglied des Nahverkehr Westfalen-Lippe Ansprechpartner/in Durchwahl Mail-Adresse Datum ENDGÜLTIGER BEWILLIGUNGSBESCHEID Gewährung eines Ausgleichs aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale gem. 11a ÖPNVG NRW Bezug: Anlage: Ihr Antrag auf Gewährung eines Ausgleichs gem. 11a ÖPNVG NRW Mein vorläufiger Bewilligungsbescheid vom xx.xx.20xx Ergebnis der Endabrechnung Sehr geehrter Herr «Name», auf Ihren o.g. Antrag bewillige ich Ihnen unter Abänderung des Bescheides vom xx.xx.20xx gem. Ziff. 5.3 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW für die Zeit vom xx xx (Bewilligungszeitraum) endgültig einen Ausgleichsbetrag in Höhe von xxx.xxx,xx. Unter Verrechnung der im Jahr 20xx bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von xxx.xxx,xx ergibt sich ein Saldo in Höhe von: +/- xxx.xxx,xx. Dieser Saldo wird mit der ersten Abschlagszahlung des vorläufig zu bewilligenden Ausgleichsbetrages für das Jahr 20xx verrechnet/ ausgezahlt.
14 Seite 2 von 4 Der Betrag ist zur Durchführung folgender Maßnahme bestimmt: Der Betrag ist als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen, die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im Straßenbahn-, O- Busverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß 42, 43 Nummer 2 PBefG entstehen und nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Finanzierungsart: Der Ausgleich wird als pauschalierte Förderung gewährt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sofern eine Überkompensation gem. Ziff. 6 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale vorliegt. Ermittlung des Ausgleichsbetrages: Der Ausgleichsbetrag wurde gemäß der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom xx auf Grundlage des 11a ÖPNVG NRW, den entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Landes NRW, den Hinweisen zur Erstellung einer allgemeinen Vorschrift nach 11a Absatz 2 Satz 6 ÖPNVG und weitergehenden Ausführungen der Bezirksregierung Detmold ermittelt. Grundlage für den ermittelten Ausgleichsbetrag sind die von Ihnen im Rahmen der Antragstellung sowie der Endabrechnung für das Jahr 20xx eingereichten Daten. Die Ermittlung des Ausgleichsbetrages und des Saldos entnehmen Sie im Einzelnen bitte der Anlage 1. Auszahlung: Der ermittelte Saldo wird mit der ersten Abschlagszahlung für das Jahr 20xx verrechnet. Näheres entnehmen Sie bitte dem vorläufigen Bewilligungsbescheid für das Jahr 20xx. Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis gem. Ziff. 4.6 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale vom xx liegt bereits vor. Die Allgemeine Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr- Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW sowie alle weiteren darin genannten Unterlagen in der aktuell gültigen Fassung finden Sie auf der Internetseite des nph unter
15 Seite 3 von 4 Nebenbestimmungen 1. Die Bewilligung erfolgt unter der Bedingung der Gewährung entsprechender Mittel durch das Land NRW. 2. Die Bewilligung erfolgt unter Auflage der Erfüllung der Ausgleichsvoraussetzungen gem. Ziff. 4 der Allgemeinen Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr-Pauschale. 3. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung. 4. Die Bewilligung dieses Ausgleichs ist eine Subvention im Sinne von 264 StGB in Verbindung mit 1 Landessubventionsgesetz. Alle Angaben im Antrag, den Antragsunterlagen und im Verwendungsnachweis, von denen die Beschaffung, Gewährung, Rückforderung oder das Belassen einer Zuwendung abhängig sind, sind subventionserhebliche Tatsachen. 5. Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass der gewährte Ausgleich aufgrund eines rechtskräftigen Urteils eines zuständigen Gerichts als unzulässige Beihilfe zu bewerten ist. Der Bewilligungsempfänger wird darauf hingewiesen, dass Vertrauensschutzgesichtspunkte im Falle der Rückforderung einer unzulässigen Beihilfe kaum ins Gewicht fallen. 6. Gemäß 16 Abs. 7 ÖPNVG NRW unterliegt die Verwendung der Mittel der Prüfung durch den Landesrechnungshof. 7. Die Mittel dürfen nicht als Eigenanteil im Rahmen der Förderung nach den 12 und 13 ÖPNVG NRW verwendet werden.
16 Seite 4 von 4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht in Minden, Königswall 8, Minden (Postanschrift: Postfach 3240, Minden), schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein- Westfalen ERVVO VG/FG vom (GV.NRW S. 926) eingereicht werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrich Conradi Verbandsvorsteher
17 Anlage 1 Ergebnis der Endabrechnung für: «Firma» Beschreibung Prognose Endabrechnung Ihre Wagenkilometer insgesamt xxx.xxx xxx.xxx Ihre Wagenkilometer im Gebiet des nph xxx.xxx xxx.xxx Anteil Ihrer Wagenkilometer im Gebiet des nph xx,xxx % xx,xxx % Netto-Summe Ihrer Erträge im Ausbildungsverkehr x.xxx.xxx,xx x.xxx.xxx,xx Ihre Erträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph (gem. Ziff. 5.2 der Allgemeinen Vorschrift) x.xxx.xxx,xx x.xxx.xxx,xx Gesamterträge im Ausbildungsverkehr im Gebiet des nph (Meldungen aller Verkehrsunternehmen) xx.xxx.xxx,xx xx.xxx.xxx,xx Ihr Anteil an den Gesamterträgen im Ausbildungsverkehr (gem. Ziff. 5.1 der Allgemeinen Vorschrift) xx,xxx % xx,xxx % Ausgleichsbetrag insgesamt für das Jahr 20XX (gem. Ziff. 3.1 der Allgemeinen Vorschrift) x.xxx.xxx,xx x.xxx.xxx,xx Ihr Ausgleichsbetrag für das Jahr 20xx (gem. Ziff. 5.3 der Allgemeinen Vorschrift) xxx.xxx,xx xxx.xxx,xx Saldo xx.xxx,xx
Allgemeine Vorschrift des nph für die Auszahlung der Ausbildungsverkehr- Pauschale nach 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW. vom 02.04.2014
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