Netzeinbindung von Windenergie in Schleswig-Holstein ( Netzeinbindung )

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1 Prof. Dr. Lorenz JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA), Wiesbaden Prof. Dr. Gustav M. OBERMAIR, Regensburg I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Wiesbaden,. März 00 abrufbar unter Publikationen Energie v.0 ( Netzeinbindung ) 0 Kurzfassung.... Problemstellung.... Technische Alternativen der 0-kV-Netzverstärkungen.... Kostenvergleich der Alternativen: Kabel versus Freileitung.... Kostenvergleich mit Berücksichtigung der Einspeisebehinderungen.... Erforderliche Gesetzesergänzungen... Literatur Ergebnis: Die zwingend erforderliche 0-kV-Netzspange Breklum-Flensburg ist nur als Erdkabel unverzüglich realisierbar, technisch zulässig und wirtschaftlich zumutbar sowohl als Ein- wie als Zweisystem-Kabel, eine Verkabelung ist deshalb vom Erneuerbare-Energien-Gesetz geboten. Welche Kabelvariante gewählt wird, muss vom Netzbetreiber entschieden werden. Das EnWG muss in Absatz durch eine Definition der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ergänzt werden und in 0 Absatz durch eine Vorschrift zur umgehenden tatsächlichen Realisierung eines erforderlichen Netzausbaus. c/o Dudenstr., D - Wiesbaden T. 0 / 0-, Fax -, MAIL@JARASS.COM,

2 Kurzfassung Kapitel : Netzverstärkung erforderlich, Freileitung stößt auf massiven Widerstand Das 0-kV-Netz in der Region Nordfriesland wird durch die Einspeisung von Windenergie an der Westküste bei Starkwind in wachsendem Umfang stundenweise überlastet. Deshalb musste schon im Jahr 00 für etwa 00 Stunden die Leistung der Einspeiser durch Erzeugungsmanagement heruntergeregelt werden. Damit ist nach dem seit August 00 geltenden Erneuerbare- Energien-Gesetz ( EEG) die Notwendigkeit einer unverzüglichen Netzverstärkung gegeben. Vorgesehen ist nach Planung des zuständigen Netzbetreibers E.ON-Netz der Bau einer ca. 0 km langen 0-kV-Leitung von Breklum nach Osten zur 0/0-kV-Umspannanlage Flensburg. Die geplante Ausführung als Freileitung durch überwiegend naturnahe Landschaft stößt auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung und auch bei den betroffenen Grundstückseigentümern. Kapitel : Kabel- und Freileitungsausführung sind technisch äquivalent Als technisch äquivalente Ausführungen stehen neben der genannten Freileitung ( Systeme, */ AlSt Doppelseil) zur Übertragung von ca. 0 MVA Spitzenlast pro System auch die bewährten VPE-Kabel ( bzw. Systeme,.00 mm Cu) zur Verfügung. Hinsichtlich Grenzleistung und (mit geeigneten Längsdrosseln) auch hinsichtlich Stromaufnahme ersetzen sie die Freileitung vollständig, haben aber bei gegebener übertragener Energie gut -mal niedrigere Leitungsverluste je System, führen zu keinerlei Landschaftsbelastung und haben einen viel geringeren Flächenbe- darf (nur rund m bis m freizuhaltende Trassenbreite gegenüber 0 m und mehr bei der Freileitung). Wird die Leitung, wie vorgesehen, ganz überwiegend nur benötigt, um bei Starkwind Windeinspeisung von West nach Ost zu transportieren, so ist auch eine Ausführung als Einsystem- Kabel vertretbar. Bei einem im Mittel nur alle 0 Jahre auftretenden Kabelschaden kann die Windeinspeisung entsprechend den geltenden technischen Vorschriften sekundenschnell abgeschaltet und eine Netzgefährdung so sicher vermieden werden. Allerdings spricht nicht nur das herkömmliche (n-)-kriterium, sondern auch der weitere Ausbau der Windenergie für die zusätzliche Kapazität, die eine Ausführung als Zweisystem-Kabel bietet. Eine Entscheidung, ob Ein- oder Zweisystem-Kabel, muss aber von E.ON-Netz getroffen werden. Kapitel : Kostenvergleich der Alternativen Bei einem Kostenvergleich der Alternativen sind zunächst die Investitions- plus Betriebskosten (vor allem durch Netzverluste) des Netzbetreibers zu untersuchen. Tabelle K. Kosten des Netzbetreibers für Freileitung und für Kabel sowie die resultierenden Mehrkosten für Kabel E.ON-Netz geht dabei () () () () gegenüber BRAKEL- Investitions- plus Betriebskosten in Mio. MANN für Kabel von etwas höheren Investi- BRAKEL- E.ON- BRAKEL- E.ONtionskosten aus und MANN Netz MANN Netz für alle Leitungsvarian- () Freileitung, Mehrkosten für Kabel ten von deutlich niedrigeren Verlustkosten. (a) Kabel mit System,0 -,,0 Die resultierenden Ge- (b) Kabel mit Systemen,,0,0 samtkosten sind bei den beiden Kabelvari- Quelle: Brakelmann, 00b; E.ON-Netz, 00a; angegeben ist jeweils der Barwert der Kosten. anten sehr ähnlich, gehen aber bei der Freileitung mit, Mio. versus Mio. weit ausein-.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

3 ander. Entsprechend resultieren sehr unterschiedliche Mehrkosten der beiden Kabelvarianten gegenüber der Freileitung. Eine Abschätzung der Verlustkosten in diesem Gutachten ergibt Mehrkosten des Netzbetreibers für Kabel gegenüber Freileitung, die zwischen den von BRAKELMANN und E.ON-Netz angegebenen Werten liegen: wenige Mio. für das Einsystem-Kabel und unter 0 Mio. für das Zweisystem-Kabel. Bezogen auf eine Lebensdauer von mindestens Jahren ergeben sich also Mehrkosten in der Größenordnung von höchstens 0, Mio. pro Jahr für das Einsystem-Kabel und von höchstens 0, Mio. pro Jahr für das Zweisystem-Kabel. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind diese Kosten abzuwägen gegen den Wert der durch die Netzverstärkung zusätzlich einspeisbaren Windenergie, gemessen durch die Vergütungssummen. Der Verlust an Vergütungssummen beträgt bis zur Fertigstellung der Netzverstärkung fast Mio. pro Jahr für bestehende bzw. in Bau befindliche Windenergieanlagen, gut 0 Mio. pro Jahr durch den verhinderten Zubau von 0 MW Windleistung (das ist die Hälfte der wirtschaftlichen Leistung der neuen Leitung). Der Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-RegE, 00) schreibt in neben einer preisgünstigen gleichrangig eine umweltverträgliche Energieversorgung vor. Erdkabel führen zu einer verschwindend geringen Umweltbelastung, Freileitungen durch Landschaftsbeeinträchtigung etc. hingegen zu einer deutlich höheren Umweltbelastung. Kapitel : Erdkabel unverzüglich realisierbar und wirtschaftlich zumutbar Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fordert eine unverzügliche Netzverstärkung. Die von E.ON- Netz beantragte Ausführung als Freileitung stößt auf massive Ablehnung in der Bevölkerung, den Widerstand vieler der betroffenen Grundstückseigentümer und erhebliche Bedenken der Naturschutzbehörden und Gebietskörperschaften. Die Realisierung einer Freileitung kann deshalb, wenn überhaupt, nur mit einer Verzögerung von fünf bis zehn Jahren erfolgen, während ein Erdkabel voraussichtlich in absehbarer Zeit in Betrieb gehen könnte. Wird die Freileitung gegenüber Erdkabel um Jahre später in Betrieb genommen, so liegen die entgangenen Vergütungssummen mit rund 0 Mio. um das -fache höher als selbst die E.ON Netz GmbH ihre Mehrkosten für ein zukunftssicheres, umweltgerechtes Zweisystem-Kabel einschätzt. Ein entsprechender Netzausbau des Betreibers ist deshalb als unverzüglich realisierbar und wirtschaftlich zumutbar vom Erneuerbare-Energien-Gesetz geboten. Kapitel : Vorgeschlagene Ergänzungen zum Energiewirtschaftsgesetz und zum Erneuerbare-Energien-Gesetz Die erforderliche bundesweite Umlegung der (ausschließlich) EEG-bedingten Netzausbaukosten sollte in Absatz neu EEG (EEG, 00) gesetzlich geregelt werden. Bei einer schneller verwirklichbaren Ausbauvariante (z.b. Erdkabel statt Freileitung) sind deren eventuelle Mehrkosten gegen die dadurch über Jahre ermöglichten zusätzlichen Vergütungssummen für Erneuerbare Energien abzuwägen (EEG-Begründung, 00). Die Abwägung sollte durch eine Klarstellung im EnWG kodifiziert werden. Der Regierungsentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-RegE, 00) muss ohnehin in Absatz durch eine Definition des dort häufig verwendeten Begriffs wirtschaftlich zumutbar ergänzt werden. Darauf aufbauend sollte dann in 0 Absatz vorgesehen werden, dass der Ausbau grundsätzlich durch Erdkabel vorzunehmen ist, es sei denn, der Netzbetreiber weist nach, dass dadurch keine beschleunigte Realisierung ermöglicht wird oder eine Verkabelung technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

4 0 0 Gliederung Kurzfassung.... Problemstellung..... Netzverstärkung erforderlich, Freileitung stößt auf massiven Widerstand.. Untersuchungsauftrag. Technische Alternativen der 0-kV-Netzverstärkungen..... Übertragungsleistung.. Mögliche Lösungen für die Netzverstärkung.. Umweltverträglichkeit der alternativen Leitungsausführungen 0.. Falls Kabel: Ein System ausreichend?. Kostenvergleich der Alternativen: Kabel versus Freileitung..... Investitions- plus Betriebskosten des Netzbetreibers.. Entgangene Vergütungssummen für die Windenergieanlagenbetreiber durch fehlende Einspeisung.. Soziale Kosten der Alternativen. Kostenvergleich mit Berücksichtigung der Einspeisebehinderungen..... Zeitdauer bis zur Behebung der Einspeisebehinderungen.. Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines unverzüglichen Netzausbaus 0.. Höhere Windenergieeinspeisung durch unverzüglichen Netzausbau. Erforderliche Gesetzesergänzungen..... Bundesweite Umlegung der EEG-bedingten Netzausbaukosten erforderlich.. Erforderliche Ergänzungen des Entwurfs des Energiewirtschaftsgesetzes.. Engpass- und Erzeugungsmanagement Literatur Liste der Tabellen Tabelle K. Kosten des Netzbetreibers für Freileitung und für Kabel sowie die resultierenden Mehrkosten für Kabel Tabelle.. Erzeugungsmanagement Tabelle.. Technische Daten für 0-kV-Freileitung und für 0-kV-Kabel Tabelle.. Kosten des Netzbetreibers für Freileitung und für Kabel sowie die resultierenden Mehrkosten für Kabel Tabelle.. Entgangene Vergütungssummen für die Windenergieanlagenbetreiber durch Verhinderung der Einspeisung 0 Zu den Verfassern des Gutachtens Dieses Papier beruht auf einem Gutachten für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Die Verfasser haben seit sechs Bücher zu Energiethemen verfasst (u.a. gemeinsam zu Integration von Windenergie, zu Hochspannungsleitungen und zu Freileitung versus Kabel) sowie mehr als 0 Energieaufsätze veröffentlicht (vgl. hierzu auch /Publikationen /Energie). Sie waren in den letzten Jahren auch im Bereich von Energie- und Unternehmenssteuern wissenschaftlich und beratend tätig..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

5 Problemstellung.. Netzverstärkung erforderlich, Freileitung stößt auf massiven Widerstand Ende 00 (ISET, 00, S. 0) waren in Deutschland, GW Windenergienanlagen installiert, die, TWh e in das Netz einspeisten (% der deutschen Stromversorgung) und hierfür mehr als, Mrd. erhielten (E.ON-Netz, 00d, S. ). In Schleswig-Holstein waren Ende 00 knapp GW Windenergienanlagen installiert, die,0 TWh e in das Netz einspeisten (% des Stromverbrauchs in Schleswig- Holstein) und hierfür mehr als 0, Mrd. erhielten. Windenergie ist also ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor in Schleswig-Holstein. Bis 00 (DENA, 00, S. ) wird für Deutschland mit einer installierten Leistung von rund GW gerechnet, bis 00 von rund 0 GW (davon GW offshore), eine Verdoppelung gegenüber 00. Für Schleswig-Holstein wird bis 00 mit rund, GW gerechnet, mit weiteren geringen Zuwächsen bis 00 onshore, aber erheblichen Zuwächsen ( GW?) offshore. Zum..00 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom..000 novelliert. Es wurde damit unmissverständlich klargestellt, dass alle Erneuerbare Energie, also auch Windenergie, in das bestehende öffentliche Netz unverzüglich und vorrangig eingespeist werden muss. Reicht die bestehende Netzkapazität nicht aus, muss der Netzbetreiber unverzüglich sein Netz aus- bauen (EEG, 00, ). (Hinweis: Das EEG spricht von Erneuerbare Energien und Grubengas ; hier im Gutachten wird meist der Unterbegriff Windenergie verwendet.) In Schleswig-Holstein insgesamt, aber insbesondere in Nordfriesland, steht derzeit laut E.ON Netz GmbH (E.ON-Netz) zu wenig Netzkapazität für die Windenergieeinspeisung zur Verfügung (E.ON-Netz, 00b). Im Rahmen des Erzeugungsmanagements (ErzMan) wird deshalb bestehenden Anlagen zeitweise die Einspeisung verweigert (vgl. Tab..). Bei einem durch das EEG unterstützten weiteren Zubau von Windenergieanlagen werden diese Einspeisungsengpässe in absehbarer Zeit dramatisch zunehmen. Der erforderliche Netzausbau könnte allerdings durch sich abzeichnende Einsprüche im Genehmigungsverfahren so verzögert werden, dass der weitere vom Gesetzgeber gewünschte Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein massiv behindert wird. Der oben dargestellte Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein erhöht den Druck auf E.ON-Netz, rasch umsetzbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Einspeisemöglichkeiten wie im EEG vorgeschrieben "unverzüglich" sicherzustellen. Bis 0 sollen weitere Windkraftwerke in erheblichem Umfang installiert werden. Davon soll allerdings der größte Teil offshore gebaut und direkt über 0-kV-Kabel an das 0-kV-Netz angebunden werden (E.ON-Netz, 00a). Dieser offshore-zubau berührt also die jetzt anstehenden Probleme der Verstärkung des 0-kV-Netzes (z.b. die Frage Kabel oder Freileitung? ) nicht. Da das bestehende 0-kV-Netz für die Versorgung des nördlichen Schleswig-Holstein ohne Windenergieeinspeisung ausreichend ausgelegt ist, treten die Engpässe, die in Tabelle. dokumentiert sind, jeweils dann auf, wenn Starkwind und entsprechend hohe Windenergieerzeugung zeitlich mit (im Vergleich dazu) geringer regionaler Stromnachfrage (Schwachlast) zusammenfallen. Es muss dann nämlich der überwiegende Teil der Windenergieproduktion (soweit er nicht regional verbraucht wird) von der Westküste Richtung Flensburg ins überlagerte 0-kV-Netz transportiert werden. Dieser Fall hoher Windenergieeinspeisung bei geringer momentaner Stromnachfrage wird von E.ON-Netz (E.ON-Netz, 00a) als Entsorgung bezeichnet, im Gegensatz zur bei Schwachwind herrschenden Notwendigkeit der Versorgung, bei der in umgekehrter Richtung Strom aus dem 0-kV-Netz zu den Verbrauchern transportiert wird. Allerdings treten Starkwinde im langjährigen Mittel vor allem von Oktober bis März auf (ISET, 00, S. ), also.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

6 gerade in den Monaten mit insgesamt hoher Stromnachfrage, die Wahrscheinlichkeit des Entsorgungsfalls wird dadurch verringert. Hohe Übertragungsleistungen treten also vor allem bei Starkwind auf. Die Belastbarkeit von Freileitungen ist nach DIN EN 0 für die Standard-Umgebungsbedingungen einer Windqueranströmung von 0, m/sec und einer Lufttemperatur von C vorgegeben. Im Starkwindfall mit einem Mehrstundenmittel der Windgeschwindigkeit von deutlich über m/sec und einer dann herrschenden Lufttemperatur von weit unter C könnten Freileitungen um gut 0% stärker belastet werden (Brakelmann, 00a, S. -). Doch dürfte eine häufige und länger andauernde Belastung mit bis zu 0% der bisherigen Grenzlast wohl nur bei Einsatz eines Monitoring der Seiltemperatur zulässig sein, wenn zugleich auch die Messdaten des Temperaturmonitoring "zur Leitzentrale übermittelt und dort im Hinblick auf eine nach wie vor sichere Betriebsführung weiterverarbeitet werden können" (Brakelmann, 00a, S. 0). Ein derartiges Monitoring existiert für das untersuchte 0-kV-Freileitungsnetz nicht. Inwieweit eine entsprechende Nachrüstung technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, ist umstritten und jedenfalls nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Tabelle.. Erzeugungsmanagement "Warum wird Erzeugungsmanagement benötigt? Mit Hilfe des E.ON-Netz-Erzeugungsmanagements werden Netzbetriebsmittel wie Freileitungen oder Transformatoren vor Überlastungen geschützt. Ohne Erzeugungsmanagement könnte es bei Starkwind zur Überlastung von Netzabschnitten und zu Versorgungsausfällen kommen. Das Erzeugungsmanagement ermöglicht eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Windstrom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einzige Alternative wäre ein Stopp des Windkraftzubaus bis zum Abschluss der notwendigen Netzverstärkungsmaßnahmen. Derzeit nehmen Windparks mit einer Einspeiseleistung von insgesamt 00 MW in der E.ON-Regelzone am Erzeugungsmanagement teil, deren Anschluss an das Netz ohne diese Übergangslösung nicht mehr möglich gewesen wäre." Die Einsätze des Erzeugungsmanagements in 00 (bis..00) Datum Dauer Region maximale in Stunden gerundet Reduzierung auf Raum Niebüll Flensburg Breklum 0% Raum Heide Husum Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll Flensburg Breklum 0% Raum Niebüll Flensburg Breklum 0% Raum Niebüll Flensburg Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll Flensburg Breklum 0%.0.00 Raum Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll Flensburg Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll Flensburg Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll Flensburg Breklum 0%.0.00 Raum Niebüll-Flensburg-Breklum 0%.0.00, Raum Niebüll-Flensburg-Breklum 0% , Raum Dithmarschen-Marne/Meldorf 0%.0.00, Raum Dithmarschen-Dörpum, Husum, Breklum Demnach ist das Erfordernis von zusätzli-..00, Raum Niebüll-Flensburg-Breklum 0% (E.ONchen Leitungen zur Erfüllung der Vorschrif-..00, Raum Nordfriesland-Dörpum 0% Netz: ten des EEG unter den Beteiligten unbe-..00 Raum Nordfriesland-Dörpum 0% 00%) stritten. Entsprechend plant E.ON-Netz drei Quelle: Angaben nach E.ON-Netz, 00e, S.. neue 0-kV-Leitungen in Schleswig-Holstein: Für die geplante 0-kV-Leitung Lübeck-Göhl (ca. km) läuft bereits ein Raumordnungsverfahren. Bis Ende 00 will E.ON-Netz zudem die Unterlagen für die Planfestellungsverfahren für die geplanten 0-kV-Leitungen Breklum- Flensburg (ca. 0 km) und Heide-Pöschendorf (ca. 0 km) bei der Landesregierung Schleswig- Holstein einreichen. E.ON-Netz gibt für das Gesamtprojekt mit diesen drei Leitungen, Gesamtlänge ca. 0 km, bei der geplanten Ausführung als Zweisystem-Freileitung Investitionskosten von 0 Mio. an (E.ON- Netz, 00c; einschließlich? der erforderlichen Verstärkung von Transformatoren, Schaltern, Kompensation etc.). Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat es nun mit drei Interessengruppen zu tun, die sich jeweils auf ihr Recht berufen: Das zuständige Energieversorgungsunternehmen (bzw. der zuständige Netzbetreiber) beruft sich auf das alte Energiewirtschaftsgesetz und die jahrzehntelange Übung: Minimierung der Investitionskosten. 0%.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

7 0 0 Die Windkraftwerksbetreiber berufen sich auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Anspruch auf Einspeisung und entsprechenden Netzausbau. Bürger und Bürgerinnen (meist vertreten durch Gemeinden und Naturschutzbehörden) berufen sich auf den Natur- und Landschaftsschutz: Minimierung von Eingriffen in die Natur, die etwa durch weitere Verdrahtung der Landschaft entstehen. Die Minimierung der Investitionskosten nach bisheriger Übung (ohne wesentliche Berücksichtigung der erheblich geringeren Leitungsverluste bei Kabellösungen) wird das Energieversorgungsunternehmen zunächst immer die Lösung durch Freileitungen bevorzugen lassen, auch um Präzedenzfälle in Richtung einer allgemeinen Verkabelung der 0-kV-Ebene zu vermeiden. Damit kommt die Landesregierung Schleswig-Holstein in eine schwierige Situation: Unterstützt sie den zuständigen Netzbetreiber E.ON-Netz nicht vorbehaltlos bei der Realisierung dieser Freileitungsplanungen gegen den Widerstand der betroffenen Gemeinden und Bürger, kann E.ON-Netz die Landesregierung als Schuldigen benennen, die den von ihr selbst geforderten weiteren Ausbau der Windenergie behindert. Aber selbst bei vorbehaltloser Unterstützung dieser Freileitungsplanungen durch die Landesregierung könnte der massive Widerstand der betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer gegen die Freileitungen deren Bau jedenfalls jahrelang verzögern, wenn nicht gar ganz verhindern. In jedem Fall kann dann E.ON- Netz die EEG-Einspeisenotwendigkeiten jedenfalls für weitere Windkraftwerke nicht erfüllen und wird deshalb zusätzlicher Windleistung in wachsendem Umfang den Netzzugang verweigern. E.ON-Netz beharrt darauf (E.ON-Netz, 00a), dass jede Netzausbauvariante, auch falls sie ausschließlich für die Entsorgung der Windenergie gebaut wird, den bisher für die Versorgung von Verbrauchern verwendeten Standards genügen muss, insbesondere hinsichtlich der Redundanz der Betriebsmittel: (n-)-kriterium. Wollte die Landesregierung nun E.ON-Netz veranlassen, diese Standards nicht strikt einzuhalten (z.b. Einsystem- statt Zweisystem-Kabel), läuft sie Gefahr, für Versorgungsstörungen verantwortlich gemacht zu werden?.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

8 Untersuchungsauftrag Dieses Gutachten soll zur Auflösung der skizzierten Konflikte beitragen. Dabei fließen die neuen Erkenntnisse ein, die auf der von der Landesregierung Schleswig-Holstein veranstalteten Fachveranstaltung Windenergie in Schleswig-Holstein am..00 in Husum präsentiert wurden (Windenergie, 00). Das mittlerweile vorliegende Gutachten von Prof. BRAKELMANN zu Freileitung oder Kabel (Brakelmann, 00a) und die Bewertung dieser Studie durch E.ON-Netz (E.ON-Netz, 00a) werden berücksichtigt. Dargestellt werden jeweils beispielhaft anhand der geplanten 0-kV-Leitungsspange Breklum- Flensburg: Kapitel : Technische Alternativen Zur Wahl stehen: Zweisystem-Freileitung, Zweisystem- bzw. Einsystem-Kabel; Falls Kabel: Reicht ein System aus? Kapitel : Kostenvergleich der Alternativen Unbestritten dürfte wohl sein, dass ein einzelwirtschaftlicher Kostenvergleich nicht allein die Kosten des Netzbetreibers für die Erstinvestition berücksichtigen muss, sondern auch seine Betriebs- und Unterhaltskosten. Zudem muss aber auch der durch den Netzausbau ermöglichte einzelwirtschaftliche Nutzen der Windenergieeinspeisung berücksichtigt werden (gemes- sen durch die Vergütungssummen laut EEG). Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in neben einer sicheren und preisgünstigen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gleichrangig eine umweltverträgliche Gestaltung vor. Deshalb muss bei einem Kostenvergleich eine Bewertung der Sozialen Kosten, insbesondere der Umweltbelastungen, durch die zur Wahl stehenden technischen Alternativen mit einfließen. Kapitel : Kostenvergleich mit Berücksichtigung der Einspeisebehinderungen Inwieweit können einzelwirtschaftliche Mehrkosten einer bestimmten technischen Lösung, z.b. Kabel statt Freileitung, gerechtfertigt werden durch eine dadurch ermöglichte Mehreinspeisung von Erneuerbarer Energie, falls z.b. Kabel deutlich schneller umsetzbar sein sollten als Freileitungen? Welche Anhaltspunkte für eine Quantifizierung dieses Kostenvergleichs gibt es in den Gesetzestexten (z.b. EEG) inkl. deren Begründungen? Kapitel : Ergänzungen zum Energiewirtschaftsgesetz-RegE Diskutiert werden mögliche gesetzliche Regelungen zu: bundesweite Umlegung von Netzausbaukosten, soweit sie ausschließlich EEG-bedingt sind; präzise Abwägung von unverzüglicher versus wirtschaftlich zumutbarer Netzausbau; dauerhafte und systematische Begrenzung von seltenen, extremen und kurzzeitigen Windenergiespitzen, für die wirtschaftlich unzumutbare Netzausbaukosten erforderlich wären..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

9 . Technische Alternativen der 0-kV-Netzverstärkungen 0.. Übertragungsleistung In der Elektrotechnik muss unterschieden werden zwischen Wirkleistung (MW): etwa die Verlustleistung durch den ohmschen Widerstand der Leitungen, oder, verbraucherseits, die Leistungsaufnahme einer elektrischen Widerstandsheizung und Gesamtleistung (MVA): Sie entsteht aus der phasenrichtigen Addition von Wirkleistung und der so genannten Blindleistung, die dem Stromfluss bei rein kapazitativer Last (etwa langen leer laufenden Kabelstrecken) oder rein induktiver Last (etwa Transformatoren ohne sekundärseitige Verbraucher) entspricht. Die Grenzleistung einer Leitung, gemessen in MVA, ergibt sich aus dem thermisch zulässigen Grenzstrom. Da die Widerstandsverluste mit dem Quadrat der Stromstärke ansteigen, werden Leitungen für einen Normalbetrieb mit im Mittel etwa / bis / des Grenzstroms ausgelegt; die so definierte wirtschaftliche Leistung entspricht also / bis / der Grenzleistung. Für die technischen Daten der hier zu vergleichenden Leitungsausführungen gelten die in Tabelle. angegebenen Werte. Tabelle.. Technische Daten für 0-kV-Freileitung und für 0-kV-Kabel * 0-kV-Freileitung, Doppel-Seile */ Al/St * 0-kV-Kabel, VPE mit Seele.00 mm Cu 0 0 Thermischer Grenzstrom je Seil ca..0 A Thermischer Grenzstrom je Ader ca..0 A bei optimaler Verlegung >.000 A Widerstandsbelag je Seil 0,0 Ω/km Widerstandsbelag je Ader 0,0 Ω/km Grenzleistung je System 0 MVA Grenzleistung je System 0 MVA bei optimaler Verlegung > 0 MVA Wirtschaftliche Leistung pro System bei ca. 0 A pro Doppelseil MVA Quelle: Werte aus Obermair/Jarass/Gröhn, hochgerechnet... Mögliche Lösungen für die Netzverstärkung Wirtschaftliche Leistung pro System bei ca. 0 A je Ader 0 MVA Von allen Beteiligten wird nicht bestritten, dass eine zusätzliche Netzspange von der Westküste Schleswig-Holsteins zum 0-kV-Hochspannungsnetz erforderlich ist, die vom Raum Breklum zum 0-kV-Umspannwerk Flensburg führen soll. Als technische Alternativen hierfür kommen in Frage: 0-kV-Freileitung - zwei Systeme ( km bis km laut Netzplanung von E.ON-Netz), 0-kV-Kabel - zwei Systeme, 0-kV-Kabel - ein System ( km bis 0 km laut Alternativplanung der Windenergieanlagenbetreiber). Die Grenzleistung dieser Spange wird nach allgemeiner Übung von E.ON-Netz mit der thermischen Grenzleistung einer schweren 0-kV-Freileitung identifiziert, die (mit Zweierbündeln Al/St */) pro System 0 MVA beträgt. Das äquivalente Kabel (ein VPE-Einleiterkabel mit einem Leiterquerschnitt von.00 mm Cu) kann je nach Art der Verlegung als Dauerlast 0 MVA bis knapp 00 MVA pro System übertragen. Wegen der hohen thermischen Trägheit ist bei Kabeln eine Überlastbarkeit von bis zu % für bis zu Tagen gegeben (Brakelmann, 00a), sodass bei überwiegendem Transport von Windstrom wegen dessen Fluktuationen sogar eine %-Belastung, also mehrtägig bis zu 00 MVA, zulässig ist..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

10 Es stellt sich die Frage, bei welcher Auslegung das Netz als technisch geeignet (unbeschadet der wirtschaftlichen Zumutbarkeit) zur Aufnahme von Windenergie im Sinne von Absatz Satz und EEG anzusehen ist. Hierfür gilt unstrittig, dass ein Netzausbau technisch geeignet ist, wenn er die Abnahme des gesamten EEG-Stroms gewährleistet. Das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein schreibt entsprechend (MWAV, 00a, S. ): "Danach wäre die Leitung technisch insoweit zu dimensionieren, dass sie in der Lage ist, die prognostizierten 00 MW zu transportieren." Hierzu ist, wie gezeigt, eine Einsystem-Kabelausführung bei entsprechender Verlegung in der Lage (Tab..). Es stellt sich weiters die Frage, ob unter technischen Gesichtspunkten die 0-kV-Leitung Breklum-Flensburg gleichwertig als Freileitung oder als Kabel ausgeführt werden kann. Hierzu stimmen Prof. BRAKELMANN (Brakelmann, 00a) und E.ON-Netz (E.ON-Netz, 00a) insoweit überein, dass bei Kabelausführung ohne zusätzliche technische Maßnahmen die 0-mal niedrigere Impedanz immer den größten Anteil des Stroms auf das Kabel ziehen würde. Längsdrosseln (wie von Prof. BRAKELMANN vorgesehen, vorzugsweise an beiden Leitungsenden) sind bei einer Leitungslänge von rund 0 km ausreichend, um diesen Effekt vollständig zu kompensieren. Dieser Umstand wird von E.ON-Netz in ihrer Bewertung des Gutachtens von Prof. BRAKELMANN nicht berücksichtigt (E.ON-Netz, 00a, S. f., Punkt ). Ende November hat E.ON-Netz Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags erläutert (Schleswig-Holsteinischer Landtag, 00, Absatz ): "Das unterschiedliche elektrische Verhalten der verschiedenen Kabelarten müsse bei der Anwendung in das Gesamtnetz berücksichtigt werden." Dies ist richtig, vermittelt aber den falschen Eindruck schwieriger technischer Probleme. Richtig ist: Die natürliche niedrige Impedanz des Kabels kann und sollte ja durch die Längsdrosseln auch ohne den kostenaufwändigen Schrägregeltransformator soweit erhöht werden, dass in den beiden Fällen Versorgung und Entsorgung (vgl. Kap..) bei hoher Stromlast die verlustoptimale Aufteilung auf das Kabel und die anderen Stromkreise in der Netzregion Nordwestfriesland gegeben ist. Das so implementierte Kabel hat mit einer Impedanz von rund 0 Ohm zwischen zwei gegebenen Knotenpunkten exakt die gleiche Stromaufnahme wie sie eine Freileitung an dieser Stelle hätte. Die Entscheidung, ob unter diesen Umständen eine Freileitung oder ein Kabel (mit einem oder zwei Systemen) gewählt wird, kann demnach nicht nach technischen Gesichtspunkten getroffen werden, sondern muss sich nach den Kriterien des Energiewirtschaftsgesetzes richten: Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit (siehe die folgenden Kap.. und ). Das Kabel hat wegen seines gegenüber der Freileitung (bei den oben genannten Dimensionierungen) gut - mal geringeren ohmschen Widerstandes auch gut -mal geringere Verluste bei gleicher Strombelastung. Die Gesamtverluste mit Kabel sind also in jedem Betriebsfall niedriger als bei einer Freileitung, andererseits ist der Bauaufwand grösser (hierzu mehr im späteren Kap. ). Die Europäische Union hat Ende 00 ein Hintergrundpapier zu Verkabelung von Stromleitungen in Europa veröffentlicht, das die Vorteile einer Verkabelung insbesondere zur Beschleunigung des Leitungsbaus betont. "The use of underground cables in these environmentally critical sections of crossborder interconnections may solve the problems and therefore facilitate and speed-up the construction of the missing links in the near future." (EU, 00, S. ). Diese auf transnationale Leitungen bezogene Aussage gilt ebenfalls für ähnliche Inlandsfälle. Zudem werden in einer eigenen Tabelle die vielfältigen Vorteile einer Verkabelung dargestellt: "In the case of adoption of a general policy of undergrounding parts of electricity networks in Europe for reasons of increasing security of electricity supply, benefits may accrue to different sections of society... the likely beneficiaries: utilities, their customers, local residents and the wider community." (EU, 00, S. )... Umweltverträglichkeit der alternativen Leitungsausführungen Die Ablehnung der Ausführung als Freileitung durch die Bevölkerung, durch Gebietskörperschaften, durch Verbände des Naturschutzes u.ä. sowie durch die unmittelbar von der Trasse Berührten lässt sich mit den Kriterien der Sozialen Kosten präzisieren (erarbeitet in Jarass/Nießlein/- Obermair, und Jarass/Apfelstedt/Obermair, ). Es geht einerseits um die Beeinträchtigung des Land-.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite 0

11 schaftsbildes: In ebenem, nicht mit hohem Wald bestandenem Gelände ist die Freileitung weithin sichtbar und führt zu einer weiteren Technisierung von bisher teilweise naturnahen, als Erholungsgebiet genutzten Landschaften. Zum anderen ist der Flächenbedarf und die damit verbundene Nutzungsbeschränkung durch ein Erdkabel wesentlich geringer: Die freizuhaltende Trassenbreite beträgt nur m bis m gegenüber mindestens 0 m für eine Freileitung. Weitere Umweltbeeinträchtigungen durch Freileitungen betreffen Vogelflug, Geräusche durch Koronaentladungen, Windschäden an durchschnittenen Wäldern, Materialeintrag in den Boden etc.... Falls Kabel: Ein System ausreichend? Versorgungssicherheit, Kosten und Umweltverträglichkeit sind gemäß Energiewirtschaftgesetz maßgeblich für Entscheidungen über Alternativen bei der Stromversorgung. Zu den Kosten (im Vorgriff auf das nächste Kapitel) hier nur so viel: Die Investitionskosten des Netzbetreibers sind unbestritten für ein Zweisystem-Kabel erheblich höher, für ein Einsystem-Kabel deutlich höher als für eine Zweisystem-Freileitung. (Brakelmann, 00a, S., geht von Listenpreisen aus und zitiert ca. 0, Mio. pro km für das Zweisystem-Kabel, ca. 0, Mio. pro km für das Einsystem-Kabel und ca. 0, Mio. pro km für die Zweisystem-Freileitung; E.ON-Netz, 00a spricht von %- 0% höheren Investitionskosten für die beiden Kabelausführungen). Die laufenden Kosten durch Leitungsverluste liegen aber bei den Kabelausführungen wesentlich unter denen der Freileitung. Für die Gesamtkosten (Investitionskosten plus Barwert der laufenden Kosten) ergeben sich je nach Annahmen über Investitionskosten und Auslastung der Leitung für das Zweisystem-Kabel Mehrkosten von % bis mehr als 0% gegenüber der Zweisystem-Freileitung, während die Gesamtkosten eines Einsystem-Kabels je nach Annahmen zwischen 0% unter und 0% über denen der Freileitung liegen (Einzelheiten zur Berechnung in Kap. ). Hier stellt sich zunächst die Frage, ob aus Gründen der Versorgungssicherheit für die zu untersuchende neue Netzspange, die überwiegend durch die zu transportierende Windenergie veranlasst wird, die (von den Windkraftwerksbetreibern vorgeschlagene) Ausführung als Einsystem-Kabel zulässig ist. Generell gilt nach den allgemeinen Planungs- und Betriebsgrundsätzen (VDN, 00; E.ON- Netz, 00), dass im Netz grundsätzlich eine hinreichende Redundanz der Betriebsmittel ( (n-)-kriterium ) vorzusehen ist. Im Fall von Leitungen stellt das (n-)-kriterium sicher, dass auch nach Ausfall einer wichtigen Netzkomponente der Strom(hin)transport von den Kraftwerken zum Endverbraucher im Regelfall weiter erfolgen kann und damit eine hohe Versorgungssicherheit der Endverbraucher erreicht wird. Von entscheidender Bedeutung für die Beantwortung der anstehenden Windeinspeisefragen ist, inwieweit dieses (n-)-kriterium auch beim Strom(weg)- transport von Windkraftwerken in das überlagerte Höchstspannungsnetz unabdingbar Anwendung finden muss. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Hochspannungsleitungen in Einsystem-Ausführung. Dies wird von den zuständigen Netzbetreibern in vielen Fällen damit gerechtfertigt, dass die einzelne Leitung Teil eines vermaschten Netzes ist und deshalb im betreffenden Netzbereich insgesamt ein Betriebsmittel ausfallen kann, ohne nennenswerte Versorgungsbeschränkungen zu verursachen, das (n-)-kriterium also in diesem Sinne eingehalten wird. Vor der Entscheidung für ein Einsystem-Kabel für die Verbindung Breklum-Flensburg ist also zu prüfen, ob bei Ausfall dieses Kabels die Sicherheit der Versorgung im Versorgungsgebiet beeinträchtigt wird, oder die übrigen Betriebsmittel in der Netzregion etwa durch Überlastung gefährdet werden könnten..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

12 0 0 0 Die Sicherheit der Versorgung ist wohl nicht gefährdet: Das bestehende Regionalnetz (ohne die neue Netzspange) ist ja dafür ausgelegt, die Region sicher zu versorgen, wenn keine Windenergieeinspeisung vorliegt. Eine mögliche Überlastung des Regionalnetzes nach Ausfall des dann einen und einzigen Systems der neuen Netzspange durch bis zu 00 MW Windenergieeinspeisung kann wohl ausgeschlossen werden aufgrund der geltenden Richtlinien zum Trennen von Energieerzeugungsanlagen vom Netz (VDN, 00, S. ): "Die Erzeugungsanlagen müssen bei Über- oder Unterschreitung der durch den Netzbetreiber vorgegebenen Grenzwerte für Frequenz oder Spannung am Anschlußpunkt automatisch vom Netz getrennt werden, um unzulässige Betriebszustände auszuschließen." Die Betriebszustände des Netzes, bei denen die automatische Trennung vom Netz erfolgen muss, können vom Netzbetreiber vorgegeben werden. Darüber hinaus sind die neueren Windenergieanlagen in ein Engpassmanagement (z.b. ErzMan) einbezogen, sodass hier ein schnelles Herunterregeln bis zu 0% der Einspeiseleistung sichergestellt ist. Der Bundesverband Wind- Energie hat erklärt (Windenergie, 00), Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz von ErzMan zu unterstützen. Da nach der Fehlerstatistik der Ausfall eines 0-kV-Kabels sich im Mittel einmal in etwa 0 Jahren ereignet mit einer Reparaturdauer von typischerweise bis Tagen, ist die dadurch zu erwartende Minderung der Einspeisung viel geringer als die durch ErzMan derzeit bewirkten Einspeisereduzierungen von über 00 Stunden pro Jahr (vgl. Tab..), wobei diese Einspeisereduzierungen nach einvernehmlicher Auffassung von Einspeisern und Netzbetreibern ohne Netzverstärkung in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen werden (vgl. Kap..). Alles in allem ist also eine Ausführung der geplanten 0-kV-Leitung Breklum-Flensburg in einer Ausführung als Einsystem-Kabel auch sicherheitstechnisch vertretbar. Die Entscheidung, welche der beiden Kabelvarianten beantragt wird, obliegt allerdings ausschließlich dem Netz- betreiber (E.ON-Netz oder gegebenenfalls Dritten, z.b. Windenergieanlagenbetreiber). Im Hinblick auf die prognostizierte längerfristige Entwicklung der Windenergieerzeugung etwa bis 00 (das entspricht weniger als der halben Lebensdauer der diskutierten Leitung) dürfte E.ON-Netz (wenn von ihnen eine Verkabelung der Strecke als Lösung akzeptiert wird) doch wohl gleich zwei Systeme realisieren: Damit wird durch das Gesamtnetz eine zukunftssichere Übertragung von bis zu 00 MVA Spitzenleistung garantiert, ehe ein weiterer Netzausbau erforderlich würde. Selbst bei Ausfall eines Systems wären es für einige Starkwindtage noch weit über 00 MVA. Die Mehrkosten des Zweisystem- gegenüber dem Einsystem-Kabel erscheinen auch nach der Begründung des EEG (EEG-Begründung, 00, S. ) gerechtfertigt, da dort für die wirtschaftliche Zumutbarkeit eines Netzausbaus auf den Wert der hierdurch zusätzlich einspeisbaren Gesamtstrommenge im gesamten Vergütungszeitraum abgehoben wird (vgl. hierzu im Einzelnen Kapitel. und )..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

13 Kostenvergleich der Alternativen: Kabel versus Freileitung Im Folgenden werden für die Alternativen Kabel versus Freileitung dargestellt und verglichen: die einzelwirtschaftlichen Kosten der Netzbetreiber: Investitions- plus Betriebskosten, die einzelwirtschaftlichen Kosten der Windenergieanlagenbetreiber: Verluste durch entgangene Einspeisung sowie die Sozialen Kosten, vor allem durch Umweltbelastung... Investitions- plus Betriebskosten des Netzbetreibers Die reinen Investitionskosten einer Freileitung (etwa *0 kv in Standardausführung mit / Al/St Seilen) sind deutlich niedriger als die für eine vergleichbare Kabelausführung (etwa mit drei Einleiter-VPE-Kabeln.00 mm Cu je System), selbst wenn hier nicht zwei, sondern nur ein System eingesetzt würde. BRAKELMANN zitiert hierfür aktuelle Martkpreise (Brakelmann, 00a): ca. 0, Mio. pro km für eine 0-kV-Freileitung mit zwei Systemen, ca. 0, Mio. pro km für ein 0-kV-Kabel mit zwei Systemen, ca. 0, Mio. pro km für ein 0-kV-Kabel mit einem System. E.ON-Netz geht von % bis 0% höheren Kosten für Kabellieferung und Verlegung aus (E.ON- Netz, 00a). Ein einzelwirtschaftlicher Kostenvergleich muss nicht allein die Kosten der Erstinvestition, sondern ebenfalls die laufend anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten angemessen (Kapitalwert, Barwertierung ) berücksichtigen (z.b. Wöhe,, S. 0ff.; Schmalen, 00, S. ff.); diese in den Wirtschaftswissenschaften allgemein anerkannte Vorgehensweise sei hier noch einmal betont. Ausführungen von E.ON-Netz für diesen Kostenvergleich sind allerdings irreführend. Erst kürzlich hat E.ON verlautbart (Schleswig-Holsteinischer Landtag, 00, Absatz ): "Im Rahmen der Erfahrung der bisher realisierten Netzprojekte sei die Erfahrung gewonnen worden, dass eine elektrische Verbindung über der Erde um den Faktor drei günstiger errichtet werden könne als unter der Erde." Entsprechend schreibt E.ON-Netz in ihrer Bewertung des Gutachtens BRAKELMANN (E.ON-Netz, 00a): "Die in der Studie zugrunde gelegten Investitionskostenansätze für die Ausführungsvarianten im 0-kV-Bereich bestätigen die einschlägigen Mehrkosten einer Kabelausführung, die um den Faktor bis über den Kosten einer gleichwertigen Freileitung liegen. Die vermeintlichen Vorteile einer Erdkabelausführung werden demgegenüber an Betriebskosten festgemacht." Die Vorteile, die ein Kabel bei den jährlichen Betriebskosten gegenüber der Freileitung zeigt, sind nicht vermeintliche, sondern reale, deren Höhe durch den physikalischen Wert ohmscher Widerstand der Leitung und die Zahl der übertragenen kwh eindeutig gegeben ist. Für jede der technischen Alternativen, auch für Kabel, sind in der Tat die Kosten der ohmschen Verluste der mit weitem Abstand führende Beitrag zu den Betriebskosten; Wartungs- und Überwachungskosten sind demgegenüber fast zu vernachlässigen. Das Gutachten BRAKELMANN von Oktober 00 (Brakelmann, 00a) ging bei der Berechnung der Betriebskosten von Annahmen aus, die den Kostenvorteil des Kabels zumindest für die ersten Jahre überschätzen könnten: Die Auslastung der Leitung wird nämlich mit.00 Volllaststunden und der thermischen Grenzleistung eines Systems von rund 0 MVA angesetzt. Die Windenergieanlagen hatten in Schleswig-Holstein zwar von bis 00 im Mittel.00 Volllaststunden (ISET, 00, S. ), also rund % im Jahresdurchschnitt. Doch die nach Fertigstellung der neuen Leitung tatsächlich von Breklum nach Flensburg abzuführende Volllast von Windenergie wird jedenfalls anfangs deutlich unter der thermischen Grenzleistung je eines Systems der neuen Leitung liegen, sonst wäre diese ja schon bei Fertigstellung unterdimensioniert im Hinblick auf den weiteren Zubau von Windenergieanlagen und das anlaufende repowering. Zudem liegen die alten 0-kV-Freileitungen ja immer parallel zu der neuen 0-kV-Leitung und nehmen sowohl im Fall der Entsorgung (Transport von Windenergieüberschuss Richtung Flensburg) wie im Fall der Versorgung (Transport von Strom aus Flensburg Richtum Breklum) aufgrund der Physik einen.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

14 0 0 0 Teil des Stroms auf. Wie hoch der jeweilige Anteil genau ist, hängt von den Lastflüssen im gesamten regionalen Netz, von den Eigenschaften der verschiedenen Leitungen am Knoten Breklum und damit auch von der eingestellten Impedanz des Kabels (Dimensionierung der Längsdrosseln) ab. Die Annahme von.00 Volllaststunden bezogen auf die Grenzleistung eines 0-kV- Systems der neuen Leitung dürfte also erst dann berechtigt sein, wenn die durch das Netz einschließlich der neuen Leitung maximal abzuführende Windleistung etwa 00 MW bis 00 MW erreicht hat. BRAKELMANN hat seine Berechnungen im November 00 noch einmal mit niedrigerer Auslastung durchgeführt (Brakelmann, 00b), um die vorgebrachten Bedenken von E.ON-Netz insoweit zu berücksichtigen. Er geht nun von.00 Volllaststunden pro Jahr aus statt bisher.00 Stunden und wieder von 0 MVA Einspeisung. Mit dieser Vorgabe, einem kalkulatorischen Zinssatz von real % pro Jahr und einer Bewertung der Verluste mit den Vergütungen laut EEG berechnet BRAKELMANN den Barwert der konkurrierenden Alternativen. Tabelle.. Kosten des Netzbetreibers für Freileitung und für Kabel sowie die resultierenden Mehrkosten für Kabel () () () () Investitions- plus Betriebskosten in Mio. In Tabelle. werden in Spalte die resultierenden Investitionskosten plus Barwert der Betriebskosten angegeben (Brakelmann, 00b) und in Spalte den Angaben von E.ON-Netz (E.ON- Netz, 00a) gegenüber gestellt. BRAKEL- MANN E.ON- Netz () Freileitung, BRAKEL- MANN E.ON- Netz Mehrkosten für Kabel (a) Kabel mit System,0 -,,0 (b) Kabel mit Systemen,,0,0 Quelle: Brakelmann, 00b; E.ON-Netz, 00a; angegeben ist jeweils der Barwert der Kosten. Die Mehrkosten der Kabelausführung für den Netzbetreiber sind in Spalten und dargestellt. Interessanterweise kommen BRAKELMANN und E.ON-Netz bei den beiden Kabelvarianten zu etwa gleichen Gesamtkosten. Dagegen gibt E.ON-Netz bei Freileitungen ein ganz anderes Ergebnis an (E.ON-Netz, 00a, S. f., Punkte, und ), nämlich mit Mio. nur rund zwei Drittel der von BRAKELMANN angegebenen, Mio.. Anscheinend stellt E.ON-Netz die Verluste in der Freileitung mit einem erheblich niedrigeren Barwert in die Rechnung ein als BRAKELMANN, macht allerdings zu den hierbei verwendeten Parametern keine Angaben (z.b. bezüglich Auslastung, Kalkulationszinssatz etc.). Dies müsste von E.ON-Netz noch nachvollziehbar dargestellt werden. Korrigierte Berechnung der Verlustkosten Die Unterschiede zwischen BRAKELMANN und E.ON-Netz beruhen neben den schon oben erwähnten unterschiedlichen Annahmen zu den Investitionskosten (laut E.ON-Netz % bis 0% höhere Kosten für Kabellieferung und Verlegung) auf Unterschieden in der Bestimmung der Verlustkosten. Die Verlustkosten werden in diesem Gutachten mit den folgenden Annahmen nochmals abgeschätzt, die nach Meinung dieses Gutachtens der Realität noch näher kommen: Die neue Leitung sollte wohl so dimensioniert werden, dass die für die nächsten 0 Jahre erwartete Windenergieeinspeisung von bis zu 00 MVA am Punkt Breklum bei Volllast jedes der beiden Systeme mit der wirtschaftlichen Leistung belastet. Es wird also angenommen, dass die Windeinspeisung bei Volllast (Starkwind) der wirtschaftlichen Leistung der Leitung entspricht, also / der Grenzleistung oder ca. 0 MVA je System sowohl für Zweisystem-Freileitung als auch für Zweisystem-Kabel, aber 0 MVA für Einsystem-Kabel, bei für diese Standorte typischen (mindestens).000 Volllaststunden (ISET, 00, S. )..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

15 Hinweis: Es wird zur Vereinfachung (wie bei Brakelmann, 00a) der Versorgungslastfluss von Flensburg nach Breklum durch die neue Leitung außer Acht gelassen. Die mit dieser Annahme gegebene Unterschätzung des Kostenvorteils des Kabels bei den Leitungsverlusten lässt sich nur bei genauer Kenntnis der Lastflüsse im regionalen 0-kV-Netz quantifizieren (Bewertung der Verluste nicht mit den höheren Vergütungen laut EEG, sondern nur mit den niedrigeren Marktpreisen für elektrische Energie). Zudem wird so gerechnet, als ob während der Volllaststunden immer der Mittelwert der Leistung zu übertragen wäre. Da die Leitungsverluste aber mit dem Quadrat der übertragenen Leistung ansteigen, erhöhen bei der stark fluktuierenden Windenergieeinspeisung die Abweichungen vom Mittelwert nach oben den momentanen Verlust stärker als die Abweichungen nach unten ihn erniedrigen. Das Mehr an Verlustleistung durch diesen Effekt hängt von der mittleren quadratischen Abweichung der Windenergieeinspeisung von ihrem Mittelwert ab und dürfte mindestens 0% ausmachen. Beide Vereinfachungen begünstigen die Freileitung. Für die Bewertung der Verluste wird eine durchschnittliche EEG-Vergütung von pro kwh für die ersten 0 Jahre und danach pro kwh angenommen. Der offizielle Windenergiereport (ISET, 00, S. ) gibt für Windenergieanlagen, die 00 in windstarken Gebieten in Betrieb gehen, eine mittlere Vergütung über 0 Jahre von, pro kwh an. Bei einem Kalkulationszinssatz von % pro Jahr (wie bei Brakelmann, 00b) ergibt sich für die Aufwendungen und Erträge der ersten 0 Jahre ein Barwertfaktor von,, für die folgenden Jahre ein Barwertfaktor von,. Unter Verwendung dieser Annahmen resultiert für die Zweisystem-Freileitung ein Barwert der Verluste von, Mio., für das Zweisystem-Kabel von nur, Mio.. Wird die gleiche Leistung von 0 MVA über ein Einsystem-Kabel transportiert, so verdoppelt sich der Barwert der Verlustkosten auf rund, Mio.. Die von BRAKELMANN um einen Faktor, höher angesetzten Verlustkosten (Brakelmann, 00b), z.b. 0, Mio. Barwert der Verluste der Freileitung gegenüber den in diesem Gutachten abgeschätzten, Mio., ergeben sich wie folgt: Die Leistung der Volllast wird bei BRAKELMANN mit 0 MVA eineinhalb mal so hoch angenommen, allerdings nur für.00 Stunden gegenüber.000 Stunden in diesem Gutachten. Dies ergibt einen Faktor von, (=, *.00/000) für die Verlustleistung. Für die Vergütung geht BRAKELMANN für die ersten zehn Jahre von pro kwh aus ( pro kwh in diesem Gutachten, von pro kwh danach ( pro kwh in diesem Gutachten). Die Bewertung bei BRAKELMANN ist damit,-mal so hoch wie in diesem Gutachten. Insgesamt ergibt sich so der Faktor, (=,*,). Nach unseren Abschätzungen dürften Mehrkosten des Netzbetreibers für Kabel gegenüber Freileitung resultieren, die zwischen den für BRAKELMANN und für E.ON-Netz in Tabelle. angegebenen Werten liegen... Entgangene Vergütungssummen für die Windenergieanlagenbetreiber durch fehlende Einspeisung Wie eingangs (in Kap..) erwähnt, bestehen schon jetzt massive Bedenken gegen eine zusätzliche Freileitung in der betroffenen Region. Seitens der Bürger und Bürgerinnen, der einschlägigen Verbände und der Gebietskörperschaften ist daher mit erheblichem Widerstand zu rechnen, auch mit langjährigen verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei Ausführung als Freileitung würde deshalb die dringend erforderliche und laut EEG unverzüglich zu realisierende Netzverstärkung nachhaltig verzögert (vgl. Kap..). (a) Behinderung der Einspeisung bestehender Windenergieanlagen Altanlagen bis etwa Mitte 00, die meist nicht durch ErzMan in ihrer Einspeiseleistung reduziert werden (können), sind durch einen verspäteten Netzausbau nicht wesentlich betroffen. Neuanlagen ab etwa Mitte 00, deren Einspeiseleistungen durch ErzMan reduziert werden können: Hier werden in wachsendem Umfang und insbesondere die zuletzt zugebauten Anlagen in ihrer Einspeiseleistung begrenzt. Schon beim jetzigen Ausbauzustand der Windenergie in Nordfriesland konnte nach Angaben sowohl von E.ON-Netz wie auch vom Bundesverband Windenergie die in den Starkwindperioden erzeugbare Windenergie nicht jederzeit eingespeist werden. Z.B. zeigt die obige Tabelle. die Zahl der Stunden, nämlich rund 00 Stunden im Einzugsbereich der neuen Leitung Breklum-Flensburg, während derer im Jahr 00 durch ErzMan Windkraftwerke herunter geregelt wurden. Der oben genannte Zubau von Windenergieanlagen von 0 MW in Schleswig-Holstein bis 00 wird komplett unter ErzMan fallen, auch bisher durch ErzMan selten betroffene Windenergieanlagen werden dadurch immer stärker in die Abschaltungen geraten. Es ist wahrscheinlich nicht falsch, wenn man für diese Windener-.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

16 gieanlagen ohne die neue Leitung zukünftig mindestens mit der doppelten Stundenzahl von ErzMan-Eingriffen rechnet, also mindestens mit 00 Stunden. E.ON-Netz macht keine Angaben, welche Windleistung jeweils herunter geregelt wurde. Eine grobe Abschätzung durch (im Einzugsbereich der neuen Leitung Breklum-Flensburg) betroffene Betreiber von Windenergieanlagen zeigt (Jensen, 00), dass maximal bis zu 0 MW betroffen waren (etwa / der Zeit), häufig zwischen 0 MW und 00 MW (etwa / der Zeit) und mindestens 0 MW bis 0 MW (etwa / der Zeit). Bei zusätzlich etwa MW nicht einspeisbarer Windleistung während 00 Stunden beträgt die jährlich nicht einspeisbare Windenergie rund Mio. kwh (vgl. Tab.., Zeile a, Spalte ). (b) Behinderung der Einspeisung nach Fertigstellung weiterer Windenergieanlagen Nach Inbetriebnahme der derzeit in Bau befindlichen Windenergieanlagen und weiterer Kapazitäten durch repowering wird sowohl die Zahl der Stunden, während derer Windkraftwerke heruntergeregelt werden, massiv erhöht, wie auch die davon betroffene Einspeiseleistung. Derzeit sind im Einzugsbereich der geplanten Leitung nur relativ wenige Windenergieanlagen in Bau: Wegen der Einspeiseprobleme gibt es keine Finanzierungen, viele möglichen Investitionen liegen deshalb brach. Diese neuen Anlagen müssten deutlich häufiger von ErzMan heruntergeregelt werden als die bestehenden, vielleicht mit 00 Stunden pro Jahr. Bei zusätzlich etwa 0 MW nicht einspeisbarer Windleistung während 00 Stunden wird die nicht eingespeiste Windenergie jährlich rund Mio. kwh ausmachen (vgl. Tab.., Zeile b, Spalte ). () Verhinderung des weiteren Zubaus von Windenergieanlagen Zur Zeit kommt der Zubau vor allem in den Landkreisen Nordfriesland (für die geplante Leitung Breklum- Flensburg relevant) und Dithmarschen in wachsendem Maße zum Erliegen. Es gibt zwar Baugenehmigungen, aber kaum jemand finanziert, weil niemand die Stundenzahl der Einspeisebeschränkungen beziffern kann. Genehmigt oder antragsreif sind im Einzugsbreich der geplanten Leitung rund 0 MW bis 0 MW, weitere rund MW könnten als Ausbaupotential in absehbarer Zeit realisiert werden. Bis zur Fertigstellung der Verstärkungsleitung wird der weitere Neubau, aber auch das repowering rasch ganz zum Erliegen kommen, da ein wachsender und nennenswerter Teil der zusätzlichen Windenergieproduktion nicht eingespeist werden kann und deshalb die Investitionen aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht mehr durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum wird die gesamte Windenergieproduktion dieser dann nicht gebauten Anlagen entfallen, ein wirklich gravierender Effekt. Bisher wurde für Schleswig-Holstein (ohne offshore-windenergieanlagen, die hier unberücksichtigt bleiben können) für das Jahr 00 eine installierte Leistung von.00 MW prognostiziert (DENA, 00, S. ), dies entspricht bis 00 einem Zuwachs von rund 00 MW gegenüber 00. E.ON-Netz rechnet mittlerweile sogar mit einem noch deutlich stärkeren Zubau in den nächsten Jahren (Boxberger, 00). Von diesem geplanten Zubau könnten bei niedriger Schätzung etwa 0 MW (niedriges Szenario, vgl. Kap.., korrigierte Verlustkosten), bei hoher Schätzung bis zu 0 MW auf die zukünftige Einspeisung in Breklum entfallen. In diesem windreichen Gebiet sind Windenergieanlagen mit mindestens.000 Volllaststunden betreibbar. Damit wird bis zur Fertigstellung der neuen Leitung selbst bei niedriger Schätzung eine Windenergieerzeugung von jährlich ca. 0 Mio. kwh verhindert (vgl. Tab.., Zeile a, Spalte ). Im Bereich des Einspeisepunktes Heide ist ebenfalls mit rund MW Ausbaupotential zu rechnen, mit weiteren 0 MW im restlichen Schleswig-Holstein. Ohne die unverzügliche Realisierung der geplanten neuen 0-kV-Leitungen Heide-Pöschendorf und Lübeck-Göhl wird es auch in diesen Gebieten zu wachsenden Einspeisebehinderungen kommen..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

17 0 Entgangene Vergütungssummen für die Windenergieanlagenbetreiber Die entgangenen Vergütungssummen der Windenergieanlagenbetreiber ergeben sich durch Bewertung der fehlenden Windenergieeinspeisung mit den Sätzen des EEG; der Gesetzgeber hat nämlich durch das EEG den Wert der Windenergieeinspeisung entsprechend festgelegt. In 00 wurde die in Deutschland eingespeiste Windenergie nach EEG mit mit als rund pro kwh vergütet (vgl. Kap..); diese Vergütung wird in den nächsten Jahren schrittweise gesenkt (BMU, 00). Zum einen erhalten Neuanlagen jedes Jahr % weniger Anfangsvergütung, zum anderen laufen nach rund Jahren die erhöhten Anfangsvergütungen von rund pro kwh aus und werden durch die Basisvergütung von rund pro kwh ersetzt. Entsprechend kann für die nächsten 0 Jahre von einer durchschnittlichen EEG-Vergütung von mindestens pro kwh bzw. 0 pro MWh ausgegangen werden, für spätere Jahre von mindestens pro kwh bzw. 0 pro MWh. Für die in den nächsten Jahren in Betrieb gehenden Windenergieanlagen kann also von einer Durchschnittsvergütung von mindestens pro kwh ausgegangen werden (ISET, 00, S. ). Tabelle. zeigt die resultierenden entgangenen Vergütungssummen der Windenergieanlagenbetreiber durch fehlende Einspeisung, falls die neue Leitung nicht unverzüglich realisiert wird. Tabelle.. Entgangene Vergütungssummen für die Windenergieanlagenbetreiber durch Verhinderung der Einspeisung () () () () () (a) =Sp*Sp =Sp*Sp =*Sp Dauer der verhinderten Einspeisung Verhinderte Einspeiseleistung Verhinderte Einspeiseenergie Vergütung laut EEG Entgangene Vergütungssummen pro Jahr Entgangene Vergütungssummen für Jahre [h/a] [MW] [MWh/a] [ /MWh] [Mio. /a] [Mio. /a] () Behinderung der Einspeisung von Windenergieanlagen 0 0 (a bestehende Windenergieanlagen , nach Fertigstellung weiterer (b Windenergieanlagen , () Verhinderung des weiteren Zubaus von Windenergieanlagen (a niedriges Szenario , (b höheres Szenario , 0 Unter den für Tabelle. gemachten Annahmen entgehen den Betreibern schon bestehender Windenergieanlagen Vergütungssummen von rund, Mio. pro Jahr (Zeile a, Spalte ), für die derzeit in Bau befindlichen Anlagen nach ihrer Fertigstellung 0, Mio. pro Jahr (Zeile b, Spalte ). In jedem Jahr, in dem ein Zubau von Windenergieanlagen mangels Leitungskapazität verhindert wird, wird eine Vergütungsumme von über 0 Mio. pro Jahr nicht realisiert, falls rund 0 MW Zubau betroffen sind, von über 0 Mio. pro Jahr bei 0 MW. Dies zeigt, dass alles getan werden muss, um die schnellstmögliche Realisierung der neuen 0-kV-Verbindung Breklum- Flensburg sicherzustellen. Die allein für Jahre entgangenen Vergütungssummen (Tab.., Spalte a) liegen weit oberhalb der in Kapitel. dargestellten Mehrkosten des Netzbetreibers für ein Zweisystem-Kabel gegenüber einer Zweisystem-Freileitung. Dieser Vergleich des Werts der zusätzlich einspeisbaren Windenergie mit den Mehrkosten des Netzausbaus wird in Kapitel wieder aufgegriffen..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

18 Soziale Kosten der Alternativen Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in neben einer sicheren und preisgünstigen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität gleichrangig eine umweltverträgliche Gestaltung vor. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt fest (EEG, 00, ): "() Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige EntwickIung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung Iangfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. () Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 00 auf mindestens, Prozent und bis zum Jahr 00 auf mindestens 0 Prozent zu erhöhen." Zu der besondereren Bedeutung der Beinträchtigung von Natur und Umwelt siehe auch die Begründung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Begründung, 00, S. ). Diese Beeinträchtigungen werden volkswirtschaftlich unter dem Begriff der Sozialen Kosten gefasst. Deshalb muss bei einem Kostenvergleich eine Bewertung der Sozialen Kosten, insbesondere durch Umweltbelastungen der zur Wahl stehenden technischen Alternativen, mit einfließen. Frühere Arbeiten der Verfasser dieses Gutachtens zur Quantifizierung von Landschafts- und Umweltbelastungen von Freileitungen haben Soziale Kosten von 0, Mio. bis 0, Mio. (Barwert in heutigen Preisen für die gesamte Lebensdauer der Leitungen) pro km Freileitung ergeben, je nach Bauausführung und Art der durchschnittenen Landschaft (Jarass/Nießlein/Obermair,, S. und Jarass/Apfelstedt/Obermair, ), dagegen vernachlässigbare Soziale Kosten für VPE-Erdkabel, sofern sie nicht durch Naturschutz- oder Feuchtgebiete verlegt werden. Die Leitung Breklum-Flensburg ist von E.ON-Netz als schwere 0-kV-Freileitung in völlig ebener, teilweise touristisch genutzter Landschaft geplant. Es ist hier deshalb für die Freileitung mit nicht unerheblichen Umweltkosten zu rechnen: Nimmt man unter Berücksichtigung der unterschiedlichen durchschnittlichen Landschaftstypen pauschal den Mittelwert der oben angegebenen Kosten, also 0, Mio. pro km an, so ergeben sich für die Sozialen Kosten der Freileitungsausführung etwa Mio.. Eine genaue Abschätzung der jeweiligen Sozialen Kosten ist allerdings nicht Aufgabe dieses Gutachtens. Durch diese höheren Umweltkosten von Freileitungen muß der in den Kapiteln. und. angegebene einzelwirtschaftliche Kostenvergleich von Freileitung versus Kabel noch korrigiert werden. Auch die beim Versuch der Durchsetzung einer Freileitungslösung zu erwartenden erheblichen Mehrkosten durch langwierige Verwaltungsverfahren und gegebenenfalls gerichtliche Auseinandersetzungen sind den Sozialen Kosten zuzurechnen..0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

19 Kostenvergleich mit Berücksichtigung der Einspeisebehinderungen Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, ist seit..00 in Kraft. Die Regelungen des EEG in Bezug auf Erneuerbare Energien, hier Windenergie, sehen im Einzelnen vor: Netzbetreiber sind verpflichtet, Windenergieanlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den Windstrom vorrangig abzunehmen und zu übertragen (EEG, 00, Absatz ). Die Verpflichtung besteht auch, wenn die Abnahme erst durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau möglich wird (EEG, 00, Absatz Satz ). Dabei müssen auch bei vollständiger Auslastung des Netzbereichs durch Erneuerbare Energien weitere Windkraftanlagen angeschlossen werden, soweit ihre Netzeinspeisung bei Netzüberlastung reduziert werden kann (EEG, 00, Absatz ). Allerdings besteht die Verpflichtung zur vorrangigen Abnahme des Windstroms nur, soweit der Netzbereich nicht durch Stromeinspeisung aus bereits früher angeschlossenen Anlagen vollständig ausgelastet ist. Die Verpflichtung des Netzbetreibers zum unverzüglichen Ausbau bleibt dabei unberührt, soweit er wirtschaftlich zumutbar ist. Wie in Kapitel. (u.a. Tab.) gezeigt, muss bis zur Behebung der Netzengpässe durch den Bau der neuen Leitung Breklum-Flensburg die mögliche Einspeisung von Windenergie für eine jährlich wachsende Zahl von Stunden durch ErzMan begrenzt werden. Neu geplante Anlagen würden in das schon überlastete Netz nur für einen Bruchteil der möglichen Volllaststunden einspeisen können, was ihre Wirtschaftlichkeit massiv reduzieren und damit in den meisten Fällen ihren Bau überhaupt verhindern würde. Ein Engpassmanagement (z.b. ErzMan) darf gemäß EEG nur zur vorübergehenden Begrenzung von Windenergieeinspeisung bis zum unverzüglichen Netzausbau eingesetzt werden, nicht aber zu ihrer dauerhaften systematischen Begrenzung, andernfalls drohen Schadenser- satzansprüche (vgl. Kap..). Im Folgenden werden die zwei Fragen behandelt, die sich hinsichtlich der Wahl der technischen Alternative für die Ausführung der neuen Leitung, nämlich Freileitung oder Kabel, ergeben: die für jede Alternative zu erwartende Zeitdauer bis zur Inbetriebnahme der neuen Leitung (Kap..), die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer für den Netzbetreiber teureren Alternative unter Berücksichtigung der Kriterien des EEG (Kap..)... Zeitdauer bis zur Behebung der Einspeisebehinderungen Die Realisierung einer Freileitung stößt allgemein auf wachsenden Widerstand; dies gilt insbesondere in der hier zur Diskussion stehenden Region: Eine Freileitung erfordert im Gegensatz zum Erdkabel intensive Prüfungen im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens. Belange des Landschafts- und Umweltschutzes müssen Berücksichtigung finden. Entsprechend wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet, "da das geplante Leitungsvorhaben nach überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann" (MWAV, 00b). Massive Widerstände in den betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung müssen überwunden werden. Mittlerweile hat sich auch eine Interessengemeinschaft Erdkabel gegründet. Die darin organisierten Grundeigentümer kündigten an, dass sie ihre Grundstücke zwar für den Bau.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite

20 eines Erdkabels zur Verfügung stellen würden, aber nicht freiwillig für den Bau einer Freilei- tung (NFT, 00). Erfahrungsgemäß ziehen sich die Verfahren über viele Jahre hin (Anträge, Bescheide, Klagen, Enteignungen, weitere Gerichtsverfahren über zwei und gegebenenfalls mehr Verfahrenszüge). Allein der typische Gesamtzeitbedarf für Planfeststellungsverfahren und anschließende Enteignung beträgt mehr als 0 Jahre (Salje, 00, S. 0). Erst anschließend kann mit dem Bau begonnen werden, soweit nicht eine Klage beim Oberverwaltungsgericht (die allerdings rechtlich keine aufschiebende Wirkung hat) eine weitere Rückstellung des Baubeginns angezeigt erscheinen lässt. Der Ausgang all dieser Verfahren ist ungewiss, häufig muss nach einigen Jahren mit Alternativplanungen begonnen werden. Selbst wenn letztendlich diese Hindernisse überwunden werden könnten, ergibt sich ein Zeitverzug von 0 Jahren und mehr. Eine Ausführung als Kabel wäre hingegen mit viel weniger Problemen behaftet: Ein Planfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich. Belange des Landschafts- und Umweltschutzes wären nur marginal berührt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung könnte entfallen. Es sind kaum Widerstände in den betroffenen Gemeinden und bei der Bevölkerung zu erwarten; im Gegenteil: Betroffene Gemeinden haben den Bau des Kabels statt einer Freileitung ausdrücklich begrüsst. Enteignungen etc. wären nicht erforderlich. So hat beispielsweise die GEO (Jensen, 00) bereits von allen potentiell betroffenen Grundstückseigentümern die Zustimmung für den Bau eines Kabels eingeholt (Schleswig-Holsteinischer Landtag, 00, Absatz ; NFT, 00). Das Kabel könnte also aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit fertiggestellt werden. Eine Freileitung jedoch ist in absehbarer Zeit nicht umsetzungsfähig. Sie erfüllt deshalb wohl nicht die Forderung des EEG, dass der Netzbetreiber unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) ausreichende Netzkapazität zur Verfügung stellen muss. Dies gilt insbesondere, da eine technisch gleichwertige Alternative, nämlich die Kabelausführung, zur Verfügung steht (vgl. Kap. ), die in absehbarer Zeit realisiert werden könnte. In einem Vermerk über die Informationsreise einer Delegation des Umweltausschusses und des Agrarausschusses mit den Firmen E.ON-Netz und GEO am. Novemer 00 wird entsprechend festgehalten (Schleswig-Holsteinischer Landtag, 00, Absatz f.): "Alle seien der Auffassung, dass eine Erdkabelvariante sehr viel schneller zu realisieren sei als eine Freileitungstrasse,. Der Wille der Region sei deutlich. Die erforderlichen Flächen könnten nur über Enteignungsverfahren beschafft werden. Ein Erdkabel ließe sich sehr viel schneller realisieren und läge somit im Interesse aller Beteiligten.".. Wirtschaftliche Zumutbarkeit eines unverzüglichen Netzausbaus Zur Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit eines Netzausbaus gibt das Erneuerbare-Energien- Gesetz ein präzises und quantifizierbares Entscheidungskriterium, nämlich den Vergleich der Mehraufwendungen für den Netzausbau mit der zusätzlichen Vergütungssumme der dadurch ermöglichten Einspeisung von Erneuerbarer Energie (EEG, 00, Absatz Satz ): "Ein Netz gilt auch dann als technisch geeignet, wenn die Abnahme des Stroms. erst durch einen wirtschaftlich zumutbaren Ausbau des Netzes möglich wird." In der Gesetzesbegründung wird hierzu ausgeführt (EEG-Begründung, 00, S. ): "Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Ausbau zumutbar ist, ist auch zu berücksichtigen, dass der Netzbetreiber die ihm entstehenden Kosten über die Netznutzungsentgelte umlegen kann. Die Zumutbarkeit.0.0, : I:\00\00.0\SH\Windenergie\Windenergie, Netzeinbindung, v.0.doc Seite 0

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