Recht 2.0 Umgang mit dem Social Web im Internet und Intranet Aalen
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- Sven Braun
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1 Recht 2.0 Umgang mit dem Social Web im Internet und Intranet Aalen Ulbricht / Keppler
2 Die Referenten: RA Dr. Carsten Ulbricht IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz Spezialisierung: Internet, Social Web & Enterprise 2.0 Blog Web 2.0, Social Media & Recht unter Ulbricht / Keppler
3 Überblick A. Einführung B. Datenschutz C. Urheberrecht D. Arbeitsrecht E. Social Media Guidelines F. Zusammenfassung und Risikomanagement Ulbricht/Keppler 3
4 A. Einführung Ulbricht/Keppler 4
5 A. Einführung Enterprise 2.0 ist 1. Social Software im Unternehmen 2. Umgang mit dem Phänomen Web 2.0 Ulbricht/Keppler 5
6 A. Einführung Intranet Mitarbeiter, Interne Extranet Internet Kunden, Geschäftspartner etc Jeder (auch Wettbewerber) Ulbricht/Keppler
7 A. Einführung Blogs Wikis Social Networks Empfehlungsverfahren Social Bookmarking RSS-Readers Blogs und Podcasts im Marketing Ulbricht/Keppler 7
8 A. Einführung Rechtliche Themen Datenschutz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) Persönlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Urheberrecht Arbeitsrecht Datensicherheit Ulbricht/Keppler 8
9 B. Datenschutzrechtliche Grundlage Ulbricht/Keppler 9
10 B. Datenschutzrechtliche Grundlagen Datenschutz vs. Web 2.0 Datenschutzskandale Netz der Daten ( Datenkrake Google) Social Networks (Profile privat/business) Unsichere Datennetze Personensuchmaschinen ( Netz vergisst nicht ) Vorratsdatenspeicherung Ulbricht/Keppler 10
11 B. Datenschutzrechtliche Grundlagen Datenschutz Schutz personenbezogener Daten vor Mißbrauch Recht auf informationelle Selbstbestimmung Wesentliche Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG) und im Telemediengesetz (TMG) Keyword: personenbezogene Daten Ulbricht/Keppler 11
12 B. Datenschutzrechtliche Grundsätze BDSG regelt Erhebung, Speicherung und Nutzung ( Datenverwendung ) von personenbezogenen Daten Datenverwendung zulässig, wenn gesetzlich erlaubt oder mit Einwilligung ( 4 Abs.1 BDSG) Ł Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Ulbricht/Keppler 12
13 B. Datenschutzrechtliche Grundsätze Einwilligung ( 4a BDSG) Aufklärung über Datennutzung Schriftlich (auch elektronisch möglich) Freie Entscheidung (ohne Zwang) Pflicht zur Aufklärung vor Beginn der Datenverarbeitung Aufklärung über Widerrufsmöglichkeiten Ulbricht/Keppler 13
14 B. Datenschutzrechtliche Grundsätze GRUNDSATZ: Informierten Entscheidung Ulbricht/Keppler 14
15 C. Urheberrechtliche Grundlagen Ulbricht/Keppler 15
16 C. Urheberrechtliche Grundlagen Urheberrecht 1 UrhG Schutz von Werken der Literatur, Kunst & Wissenschaft 2 UrhG Sprachwerke Werke der Musik Lichtbildwerke Filmwerke Ł Hinreichende Schöpfungshöhe Ulbricht/Keppler 16
17 C. Urheberschaft und Nutzungsrechte Rechte des Urhebers 12 UrhG Veröffentlichungsrecht 14, 39 UrhG Enstellungs-und Änderungsverbot 15 III UrhG Recht der öffentlichen Wiedergabe 16 UrhG Vervielfältigungsrecht 17 UrhG Verbreitungsrecht Ł Umfassende Verwertungsrechte Ulbricht/Keppler 17
18 C. Urheberrechtliche Grundlagen Verwendung nur mit Zustimmung des Urhebers AUSNAHME: Im Arbeitsverhältnis gehen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, soweit dies nach dem Zweck des Arbeitsvertrages erforderlich ist ( 31 Abs.5 ivm. 43 UrhG) Ł Ł DAHER grundsätzlich ausschließliches Nutzungsrecht des AG, soweit im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und im Zusammenhang mit Funktionsbereich entstehen grundsätzlich dem AG zustehen Problem z.b. bei vor dem Arbeitsvertrag erstellten Werken oder außerhalb der Arbeitszeit, besser im Arbeitsvertrag regeln oder den Nutzungsbedingungen des Intranets (ausdrücklich Zustimmung) Ulbricht/Keppler 18
19 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Ulbricht/Keppler 19
20 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Intranet & Co.: Pflicht zur Nutzung? Direktionsrecht des Arbeitgebers Neue Medien = Bohrmaschine? Arbeitsrecht zeitgemäß? Problem: Kein Fundus an Rechtsprechung und rechtlichen Bewertungen Ulbricht/Keppler 20
21 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Chance: Gestaltung durch Spitze der Entwicklung Empfehlung Schulung der Mitarbeiter Klare Spielregeln Zustimmung protokollieren Ulbricht/Keppler 21
22 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Internet & Co.: Verweigerung der Nutzung? Direktionsrecht des Arbeitgebers Neue Medien = zwingendes Arbeitsmittel? Privatnutzung Wo steht die Rechtsprechung? Ulbricht/Keppler 22
23 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Mitnehmen bei Zukunftsthema Schulung des Betriebsrates Ausräumen von (rechtlichen) Bedenken Integration der Meinungsführerschaft des Betriebsrats Ulbricht/Keppler 23
24 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Betriebsverfassungsrecht: 87 BetrVG: Mitbestimmung 40 Abs. 2 BetrVG: Informationsund Kommunikationstechnik für die BR-Tätigkeit Ulbricht/Keppler 24
25 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Mitbestimmung, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Technische Einrichtung, dazu bestimmt, Verhalten oder Leistung der AN zu überwachen Bestimmt = objektiv und unmittelbar geeignet (BAG , Az. 1 ABR 20/74) GPS, Video, GSM, Internet-Anschluss etc. Ulbricht/Keppler 25
26 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Was fehlt? Social Media! Keine Rechtsprechung Kaum Fachpublikationen zum Thema Aber die Sachverhalte kommen auf! Ist das Arbeitsrecht noch zeitgemäß? Die arbeitsrechtlichen Instrumente sind da, sie müssen nur angewandt werden. Die Gerichte müssen im Thema ankommen, das dauert... Ulbricht/Keppler 26
27 D. Arbeitsrechtliche Grundlagen Aktuelle Fälle Entzug der Schreibberechtigung im Intranet wegen Verstosses gegen die Netikette (LAG Hessen vom , Az. 17 SaGa 1331/07) Ulbricht/Keppler 27
28 E. Social Media Guidelines Ulbricht/Keppler 28
29 E. Social Media Guidelines Gefahrenherd Mitarbeiter Ulbricht/Keppler 29
30 Was würden Sie tun? XX XX XX XX XX XX Ulbricht/Keppler 30
31 E. Social Media Guidelines Gefahrenherd Mitarbeiter Chance! Ulbricht/Keppler 31
32 E. Social Media Guidelines Aufklärung / Schaffung von Medienkompetenz Leitplanken Regeln!!! ŁSocial Media Richtlinien Ł Team aus PR/Kommunikation & Recht Ulbricht/Keppler 32
33 E. Social Media Guidelines Neue Problemkreise VertriebsMA nutzt erfolgreich für den AG seinen Xing-Account, AG will Zugangsdaten haben und verlangt einheitliches Logo Abmahnung wegen Xing-Profil (Nebentätigkeitsverbot) Vernetzung (Freundschaftsanfragen) zwischen verschiedenen Hierarchiestufen Lösung? Ulbricht/Keppler 33
34 E. Social Media Guidelines Eigenverantwortung Kenntlich machen Vorsicht mit vertraulichen Informationen des Unternehmens und der Kunden Respekt vor Wettbewerbern Respekt vor Copyright Sicherheit Kein Spam Trennung privat und Geschäft aber auch Produktivität Steuerung Ulbricht/Keppler 34
35 E. Social Media Guidelines FAZIT: Social Media Guidelines wichtig Schulung (MEDIENKOMPETENZ!!!) Steuerung der Kommunikation Kontrolle über Social Media Nutzung WICHTIG: Sachkompetentes Team Einbindung der stakeholder Lesbarkeit Klare Ansage Ulbricht/Keppler 35
36 F. Zusammenfassung und Risikomanagement Ulbricht/Keppler 36
37 F. Zusammenfassung und Risk Management Steigende Bedeutung von Enterprise 2.0 Steigende Relevanz des Datenschutzes Recht auf informationelle Selbstbestimmung Einwilligung (Grundsatz der informierten Entscheidung) Ulbricht/Keppler 37
38 F. Zusammenfassung und Risk Management Schaffung von Medienkompetenz Fortbildung und Schulung Kommunikation von Erwartungen und Zielen Management des Prozesses Einbindung der Mitarbeiter Einführung von Richtlinien Moderation Vorbereitung auf Risikoszenarien Ulbricht/Keppler 38
39 F. Zusammenfassung und Risk Management Rechtliche Maßnahmen Anpassung/Erstellung der Policies Anpassung Arbeitsverträge bzw. Betriebsvereinbarungen Nutzungsbedingungen für Werkzeuge ( Spielregeln ) Aufklärung (Urheberrecht etc.) Notice- und Takedown System implementieren DS-Beauftragter & BR einbinden Verfahrensverzeichnis Ulbricht/Keppler 39
40 F. Zusammenfassung und Risk Management Technische Maßnahmen Sicherheitsmaßnahmen des 9 BDSG (Zugangs- und Zugriffskontrolle) Such- und Filtertechnologie Zulässige Filter- und Monitoringmechanismen Ulbricht/Keppler 40
41 F. Zusammenfassung und Risk Management Weitere Maßnahmen Transparenz Kultur der Offenheit und Verantwortung Anreizsysteme Gute Kommunikation Ł Akzeptanz und Pull-Mechanismen Ulbricht/Keppler 41
42 F. Zusammenfassung und Risk Management ŁEnterprise 2.0 mit zahlreichen rechtlichen Implikationen verbunden ABER mit entsprechenden Maßnahmen Risiken kontrollierbar WEITERE ENTWICKLUNG? Ulbricht/Keppler 42
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit... RAin Dr. Birte Keppler RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. Hölderlinplatz 5 D Stuttgart Tel Fax com/intertainment Ulbricht/Keppler 43
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