Verband für Abbruch und Entsorgung e.v. Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen in Hamburg

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1 Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen in Hamburg Hamburg, 13. November 2013

2 Wer sind wir? freiwilliger Zusammenschluss von 60 Unternehmen der Abbruch-, Sanierungs- und Entsorgungsbranche. gegründet am in Rostock Mitgliedsunternehmen: Abbrecher Kieswerke Schadstoffsanierer Entsorger Deponiebetreiber Bodenwaschanlagen Transportunternehmen Bauschuttrecycler Abfallsortieranlagen Umweltlabore Ingenieurbüros Metallrecycler Regionaler Verband für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Brandenburg

3

4 Was bieten wir? aktuelle Informationen... Entwicklungen im Umwelt-, Abfall-, Gefahrstoff-, Arbeitsschutz- und Vergaberecht Marktentwicklungen, technische und technologische Neuerungen Forum für die Unternehmen Erfahrungsaustausch, Problemdiskussionen, Weiterbildung Interessenvertretung durch Arbeit in Gremien der Bundesländer durch Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften auf Bundes- und Landesebene durch Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb Unterstützung der Mitglieder bei der Lösung von Problemen wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder Sicherheitsleistungen Weiterbildung und Qualifizierung Versicherungen u. v. a. m.

5 Der Vorstand Vorsitzender Steffen Scheitz HCH Umwelt GmbH Stellvertreter Ralf Staretzek Buhck GmbH & Co. KG Fachvorstand Olaf Dragorius Döring Bauschuttaufbereitung GmbH Fachvorstand Werner Süß Gollan Recycling GmbH

6 Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen in Hamburg

7 Hamburg Hamburger Unternehmen können ab sofort die Versicherungslösung in Anspruch nehmen. Vereinbarung zur Versicherungslösung mit der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 07. August 2013 unterzeichnet. Unterzeichnung des Rahmenvertrages durch den Staatsrat für Umwelt in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg (BSU), Holger Lange, (Foto links) und den Vorsitzenden des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.v., Steffen Scheitz, (Foto rechts).

8 Ziel und Zweck der Erhebung von Sicherheitsleistungen Sicherstellung der Nachsorgepflichten keine Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln Finanzielle Deckung der Nachsorgepflichten Präventive Sicherung der finanziellen Mittel

9 Worin besteht das Hauptproblem? müssen erheben Anlagenbetreiber müssen Vollzugsbehörden Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistungen erbringen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt, am in Kraft getreten aus Kann -Vorschrift wurde Soll -Vorschrift 12 Abs. 1 Satz 2 BImSchG für Neu-/Änderungsgenehmigungen 17 Abs. 4a BImSchG für nachträgliche Anordnungen Konkrete Umsetzung in den Ländern durch Erlasse

10 Worin besteht der Interessenkonflikt? Behörde Umfassende Sicherung der Erfüllung der Pflichten nach BImSchG Unternehmen Möglichst geringe Einschränkung der Liquidität und Bonität

11 Fragen, Fragen, Fragen Höhe der Sicherheitsleistung? Welche Kosten kommen auf mich zu? Höhe und Form der Sicherheiten? Auswirkungen auf die Bonität und Liquidität? Muss ich mich künftig von Produktionsbereichen trennen? Muss ich Personal entlassen? Kann ich in Zukunft noch investieren? Können die Kosten reduziert werden? Gibt es eine Lösung? JA

12 ... Versicherungslösung entwickelt Verband für Abbruch und Entsorgung e.v. unterstützt betreut begleitet umgesetzt Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Rechtsanwaltskanzlei Köchling & Krahnefeld, Hamburg zuständige Ministerien und Behörden in Hamburg und Schleswig- Holstein und die Entsorgergemeinschaften Nord in Zusammenarbeit mit der R+V Allgemeine Versicherung AG und der Funk Gruppe Hamburg

13 Ausgangssituation: Regelfall Behörde Unternehmen Sicherheitsleistung Hausbank

14 Regelfall Sicherheiten belasten Bonität und Liquidität begrenzen Kreditrahmen/-linie binden Kapital und Vermögen begrenzen Investitionstätigkeit schränken Flexibilität ein

15 Bewertung von banküblichen Sicherheiten Bank akzeptiert nur Sicherheiten, die auch tatsächlich verwertbar sind!!!

16 Problemstellung: Können die jährlichen Kosten und die Höhe der Sicherheiten bei Gewährleistung der vollen Sicherheitsleistung reduziert werden? Regelfall Idee Höhe Sicherheitsleistung/ Bürgschaft ( ) Kosten/Jahr Kosten/Jahr Sicherheiten Sicherheiten

17 Lösungsansatz Idee: Ziel: Gründung eines bundesweit offenen Verbundes/Zusammenschlusses von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen - umfassende Sicherung der Erfüllung der Pflichten nach 5 Abs. 3 BImSchG - geringe Einschränkung der Liquidität und Bonität der Unternehmen Bürgschaft über die volle Höhe der Sicherheitsleistung erheblich reduzierte Sicherheiten für die Unternehmen deutlich geringere Bürgschaftskosten als marktüblich keine gesamtschuldnerische Haftung untereinander (jeder haftet für sich allein) Grundgedanke: Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmen könnte ein Anreiz für einen Sicherungsgeber sein, günstige Konditionen für die Mitglieder dieses losen Verbundes bzw. Zusammenschlusses anzubieten.

18 Versicherung

19 Inhaltliche und zeitliche Umsetzung der Idee IV. Quartal 2010 Ideenfindung, Diskussion mit Wirtschaftsministerium, Unternehmen Interessenabwägung, Machbarkeit, Risiken usw. 1. Halbjahr 2011 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und Machbarkeit eines Verbundes/Zusammenschlusses von Anlagenbetreibern Entwicklung von verschiedenen rechtlichen Modellen (Gutachten, Kanzlei Köchling & Krahnefeld, Hamburg) 2. Halbjahr 2011 Prüfung Wirtschaftlichkeit der Modelle durch Einholung von Angeboten von 7 Versicherern (Funk Gruppe, Hamburg) Prüfung und Entscheidung zu den Angeboten (Zuschlag R+V) Verhandlungen zu den wirtschaftlichen Konditionen Erarbeitung und Abstimmung der Vertragsentwürfe 2012 Endfassungen der Verträge Abschlussverhandlungen zu den wirtschaftlichen Konditionen Unterzeichnung der Verträge für MV 2013 Beginn praktische Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern Vertragsunterzeichnung HH und SH und Beginn praktische Umsetzung Vorbereitung der Umsetzung in anderen Bundesländern (NI, BB, BE)

20 Restsicherheiten 15 % = ( ) Behörde Beispiel mit Versicherungslösung Unternehmen Sicherheitsleistung Avalprovision 1,5 % = 450 /Jahr u. U. keine Sicherheiten notwendig Abtretung der Bürgschaft von an die R+V Hausbank

21 Höhe Sicherheitsleistung Vergleich ohne Versicherungslösung mit Versicherungslösung Bürgschaftssumme (Urkunde) Gewährleistungssumme im Insolvenzfall jährliche Belastung Höhe der zu stellenden Sicherheiten Einschränkung Kreditrahmen und Bonität sehr groß angemessen

22 Versicherungslösung - Eckpunkte insolvenzfest verwertbar vollstreckbar Sicherheitsleistung Sicherheiten Bürgschaftskosten Haftung Vertragsdauer Verfahren R+V ist im Falle der Insolvenz eines Anlagenbetreibers verpflichtet, Bürgschaftssumme an die Genehmigungsbehörde zu zahlen nicht Teil der Insolvenzmasse sofort durchsetzbaren Anspruch der Behörde gegenüber der R+V Anspruch aus der Bürgschaft wird gleichzeitig mit der Hauptforderung fällig Gewährleistung der Sicherheitsleistung in voller durch die Behörde festgesetzten Höhe (100 %) bonitätsabhängige Reduzierung der durch die Unternehmen zu stellenden Sicherheiten um 70 bis 85 % jährlichen Kosten (Prämien) sind bonitätsabhängig um 30 % geringer als marktüblich keine gesamtschuldnerische Haftung, keine Nachschusspflichten unbefristet vereinfachtes Beitrittsverfahren, vereinfachte Bonitätsprüfung

23 Versicherungslösung Umsetzung Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Verträge bereits abgeschlossen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) bisher hat kein Unternehmen das Angebot der R+V abgelehnt Hamburg Unternehmen können ab sofort die Versicherungslösung in Anspruch nehmen Vereinbarung zur Versicherungslösung wurde am 07. August 2013 unterzeichnet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein hat die Versicherungslösung ebenfalls anerkannt. Unternehmen können ebenfalls ab sofort die Versicherungslösung in Anspruch nehmen. Informationsveranstaltung am in Rendsburg Niedersachsen Das zuständige Ministerium prüft gegenwärtig die Unterlagen. mündlich bereits positiv Signal Berlin/Brandenburg Berlin und Brandenburg zeigen großes Interesse Gespräch mit dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg und mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin am in Potsdam

24 und jetzt Versicherungslösung konkret: Konditionen, Beispiele, Verfahren Frau Angelika Seebohm Funk International GmbH Zentrale Hamburg und danach beantworten wir gern Ihre Fragen

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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