Ausgabe 04/2014 August/September Vertriebskennzeichen Preis: 15,-- Euro

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1 Ausgabe 04/2014 August/September Vertriebskennzeichen Preis: 15,-- Euro unternehmensjurist Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsabteilungen DER GUTE VERTRAG Bevor ein Schriftstück als Vertrag bindende Wirkung erlangt, müssen kaufmännisch, technisch und juristisch Verantwortliche vor allem eines machen: miteinander reden. Manchmal ist es gar nicht einfach, den richtigen Dreh zu finden, bis alle Elemente an ihrem Platz sind. SCHWERPUNKT Litigation & ADR

2 INHALT unternehmensjurist TITELTHEMA SCHWERPUNKT VERBAND 14 VERTRÄGE Bevor ein Vertrag unterschriftsreif ist, durchläuft er viele Phasen, in denen er geprüft und vor allem vehandelt wird. Wir haben Syndici zu Kriterien für einen guten Vertrag und zur Vorgehensweise befragt. STANDARDS 03 EDITORIAL 08 KURZ & KNAPP 89 REVISION 90 PERSONENREGISTER, IMPRESSUM 38 KONFLIKTLÖSUNG Das Vertretungsverbot spielt im Alltag vieler Syndici keine Rolle, weil sie auf Modelle der Alternativen Streitschlichtung setzen. 42 US-LITIGATION Das Rechtssystem der USA wirkt oft abschreckend. Doch gerade deutsche Unternehmen können sich gut gegen US-Kläger wappnen. 76 BESTANDSSCHUTZ Einschätzung zur Bindungswirkung von bestandskräftigen Befreiungsbescheiden sowie zu Ansprüchen aufgrund des besonderen Vertrauensschutzes durch die langjährige Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung und des Berufsrechts. 83 WORKSHOPS Social Media und Ihr Unternehmen und Corporate Reorganization thematisieren Workshops im September und Oktober. 84 SUMMIT-RÜCKBLICK Eindrücke vom M&A Summit sowie Corporate Summit in Frankfurt. 87 FACH- & REGIONALGRUPPEN Treffen der FG Arbeitsrecht und der RG Berlin/Brandenburg. 88 SAVE THE DATE Termine von Fach- und Regionalgruppen, Workshops, Summits und Kongressen. 6 Ausgabe 4/2014

3 unternehmensjurist INHALT STRATEGIE & MANAGEMENT TRENDS & THEMEN JOB & KARRIERE 22 KRISENMANAGEMENT Nur wer sich auf Krisen vorbereitet, kann im konkreten Fall schnell und angemessen reagieren. 26 HONORARVERHANDLUNGEN Von Kanzleien wird einiges an Aufwand für den Verkaufs- und Abrechnungsprozess erwartet. 30 IM ÖFFENTLICHEN DIENST Juristen im öffentlichen Dienst haben vielfältige Einsatzbereiche und stehen unter besonderer Beobachtung. 34 AD-HOC-GREMIEN Trotz geballtem Fachwissen ist es oft schwer zu ermitteln, wann genau der richtige Zeitpunkt für eine Ad-hoc-Meldung gekommen ist. 46 SCHADENSERSATZ In Mecklenburg-Vorpommern ist ein heftiger Streit zwischen dem Land und einem Zulieferer der insolventen P+S Werften um Schadensersatz entbrannt. 50 INTERNATIONALE TV-RECHTE Vertragsabschluss von DFL Sports Enterprises GmbH und Deutsche Fußball Liga mit 21st Century Fox. 54 IHK, AHK & CO Für Syndici zählen neben dem Know-how auf nationaler und internationaler Ebene vor allem die guten Kontakte der Kammern. 58 RENTENVERSICHERUNG Die BSG-Urteile sorgen bei Arbeitgebern, Syndikusanwälten und den Versorgungswerken für Ratlosigkeit und große Unsicherheit. 62 GEHALTSSTUDIE Der Sprung auf die unterste disziplinarische Führungsebene ist mit einem überdurchschnittlichen Gehaltssprung verbunden. 66 KOMMUNIKATION Die Flut an Carbon Copys (CC) und die Neigung, auch kleinste Dinge damit zu regeln, haben s in Verruf gebracht. 72 PORTRÄT In der Rechtsabteilung der Alba Group sollen Spaß und Work-Life- Balance nicht unter der ständig steigenden Arbeitslast leiden. Ausgabe 4/2014 7

4 STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist HONORARVERHANDLUNGEN EWIGES STOSSEN UND ZIEHEN Unternehmen schauen immer genauer auf die Kosten ihrer Rechtsberatung; da kommt ihnen der Wettbewerb unter den Kanzleien gerade recht. Der Preiskampf führt nicht automatisch dazu, dass der Günstigste das Rennen macht, doch von jeder Kanzlei wird heute erheblich mehr Aufwand für den Verkaufs- und Abrechnungsprozess erwartet als früher. Schon seit längerem achten Unternehmen darauf, nicht nur ihre Bleistifte gut und günstig einzukaufen, sondern auch ihre externen Rechtsberater. Das hat Folgen für die Honorargestaltung der Kanzleien. Denn wer die Kosten der eigenen Rechtsabteilung streng budgetiert, erwartet auch von den externen Rechtsanwälten Kostenbewusstsein und die Bereitschaft, mit IT-gestützten Rechnungssystemen zu arbeiten. Der Chemiekonzern Bayer hat der klassischen Einkaufsabteilung eine juristische Einkaufsabteilung an die Seite gestellt, um Qualität zu einem angemessenen Preis einzukaufen. Deren Chefin Dr. Ute Rajathurai hat klare Vorstellungen, was sie von Kanzleien erwartet, die sich um ein Mandat bewerben, und was nicht. Kanzleien sollten kreativ sein und möglichst von sich aus Budgets für bestimmte Aufgaben anbieten, forderte die Leiterin des Global Legal Spend Management auf dem Open Kanzleiforum in Düsseldorf. Not amused ist Rajathurai, wenn die Bewerber bei der Abgabe ihres Angebots die vorgegebenen Kommunikationswege nicht einhalten. Etwa, wenn sie das Angebot nicht in den vorgegebenen Word- 26 Ausgabe 4/2014

5 unternehmensjurist STRATEGIE & MANAGEMENT Die Zukunft der Honorargestaltung war Thema beim Open Kanzleiforum in Düsseldorf. Dort trafen Dr. Ute Rajathurai von der Bayer Business Services GmbH und Dr. Klaus-Peter Weber von Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH auf die Rechtsanwälte Dr. Hubertus Kolster, Managing Partner CMS Hasche Sigle, und Dr. Thomas Fox von Latham & Watkins. Dokumenten und Excel-Listen einreichen. PDFs gehen gar nicht, so Rajathurai. In der Summe wollen die Unternehmen die Angebotszahlen der Kanzleien so bequem wie möglich erfassen. Die Einkaufsabteilung von Bayer speichert und analysiert daher sämtliche Angebote und später die Abrechnungen in einer Datenbank. Eine solche E-Billing-Datenbank ist ein wirkungsvolles Tool. Mit den Angebots- und Abrechnungsdaten einiger Jahre bestückt, liefert sie den Einkaufsjuristen eine Vielzahl geldwerter Erkenntnisse. Dank der Datenbank wissen sie genau, wie viel Aufwand ein bestimmter Auftrag in der Vergangenheit verursacht hat, und welches Honorar die extern beauftragten Kanzleien dafür abgerechnet haben. Kanzleien, die Key Performance Indicators erheben, können präzisere Angebote machen Geht es um Pitches, hilft die Datenbank, den Preiskorridor für die neuen Angebote festzulegen. Geben mehrere Kanzleien ein Angebot ab, können die Einkäufer sofort sehen, ob sich das Angebot im gewünschten Preisrahmen bewegt oder nicht. Damit Kanzleien derartige Angebote erstellen können, brauchen sie ein gutes eigenes Controlling. Die amerikanische Spezialistin für Legal Procurement, Dr. Silvia Hodges Silverstein, plädiert in ihrem gerade erschienenen Buch Der Rechtsmarkt in Deutschland dafür, dass Kanzleien Leistungskennzahlen, sogenannte Key Performance Indicators (KPI), erheben sollten. Zu Leistungskennzahlen gehören unter anderem das in Rechnung gestellte und das bezahlte Honorar, die Schnelligkeit der Rechnungsstellung, die Leverage, also das Verhältnis von Partnern zu Nichtpartnern und Nicht-Anwälten, die Zahl der abrechenbaren Stunden je Leistungsträger und vieles mehr. Die Ratschläge von Dr. Hodges Silverstein lassen sich verallgemeinern. Eine Kanzlei, die weiß, welche Einnahmen sie mit bestimmten Mandaten erzielt hat, kann Einkäufern mit klaren Ansagen über das voraussichtlich erforderliche Budget gegenübertreten. CMS-Partner Dr. Hubertus Kolster sieht seine Kanzlei gut gerüstet, um die Einkäufer auf der anderen Seite des Verhandlungstisches zu überzeugen und trotzdem auf ihre Kosten Ausgabe 4/

6 STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist Dr. Ute Rajathurai, Head of Global Legal Spend Management, Bayer Business Services GmbH Dr. Klaus-Peter Weber, General Counsel und Mitglied des Executive Committee, Goodyear Dunlop D-A-CH zu kommen. Wir haben unsere Hausaufgaben in Sachen Effizienz und Beratungsqualität gemacht, erklärte Kolster in Düsseldorf und verwies beispielsweise auf den vermehrten Einsatz IT-basierter Tools. Doch so gut wie CMS scheinen noch nicht alle Kanzleien ausgerüstet. Dies lässt zumindest eine Beobachtung der Bayer-Einkaufsabteilung vermuten. Hier gehen regelmäßig Angebote unterschiedlicher Kanzleien ein, die nicht nur um einige Prozent voneinander abweichen, ganz egal, ob es um ein Auftragsvolumen von Euro geht oder um einen Millionenauftrag: Wir sind überrascht, dass die Angebote teilweise um 400 Prozent auseinander klaffen, sagt Rajathurai. Ist nun der Preis der allein ausschlaggebende Faktor, um das Mandat zu erhalten? Die Antwort der Unternehmensjuristen lautet Nein. Der Preis spielt eine wichtige Rolle, keine Frage. Aber: Ebenso wichtig ist das Gesamtbild. Und zu diesem tragen Einfühlungsvermögen und Kunden-Know-how ebenso bei wie der klangvolle Name einer Kanzlei. Gutes Branchen-Know-how ist Basis für gute Zusammenarbeit von Kanzleien mit Syndici Für Dr. Klaus-Peter Weber, General Counsel Goodyear Dunlop D-A-CH, ist die Beziehung zu der jeweiligen Kanzlei sehr wichtig: Eine gute Beziehung setzt voraus, dass sich der externe Rechtsberater in die Bedürfnisse des Unternehmens eindenkt und womöglich von sich aus auf Sparpotenziale hinweist. Webers Einschätzung deckt sich mit den Ergebnissen des Otto-Henning-Rechtsabteilungs-Reports 2013/2014. Gefragt, mit welchen Maßnahmen Kanzleien die Qualität der Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung stärken könnten, nannten die General Counsel und Leiter der Rechtsabteilungen an erster Stelle zwar die Reduzierung der Kosten, direkt dahinter jedoch eine Verbesserung des wirtschaftlichen und juristischen Branchen-Know-hows, ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen Anforderungen sowie die persönliche Beratung durch den Vertrauensanwalt. Weber illustrierte in Düsseldorf seinen Wunsch nach vertrauensvoller Zusammenarbeit am Beispiel eines Mandatierungsprozesses. Käme eine teure High-End-Kanzlei auf ihn zu und würde ihn darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu vergebenden Auftrag um ein Standardproblem handele, das auch eine günstigere Kanzlei lösen könne, würde das bei ihm Vertrauen erzeugen: Das wäre der perfekte Start einer Beziehung. Den nächsten Auftrag hätte diese Kanzlei schon fast sicher! Und solche Hinweise geben zu können, müsse sich die Kanzlei jedoch in das Unternehmen eindenken. Das funktioniere nur, indem sie nachfrage. Einige Kanzleien tun das. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, uns sehr genau mit den Bedürfnissen unserer Mandanten auseinanderzusetzen und sehr gezielt nachzufragen, sagt CMS-Partner Dr. Hubertus Kolster. Dies ist offenbar nicht die Regel: Unternehmensjurist Weber attestiert vielen Bewerberkanzleien noch eine erhebliche Kontakthemmung, wenn es um die Kommunikation mit seinem Unternehmen geht. Preislich und inhaltlich differenzierte Angebote sind ein weiteres Instrument, um Unternehmen von einem höheren Preis zu überzeugen. Diese differenzieren mittlerweile gerne zwischen Commodity-Geschäft und Grey-Hair -Geschäft: Das eine muss billiger, das andere darf teurer sein. Unterschiedliche Anforderungen und damit zu erwartende unterschiedliche Leistungen sollten in Angeboten entsprechend differenziert dargestellt werden. So kann beispielsweise ein Vertrag unterschiedliche und daher unterschiedlich teure Bestandteile aufweisen. Diese Bestandteile sollte die Kanzlei dann addieren und daraus, so die Idealvorstellung der Unternehmensjuristen, ein Budget errechnen. Nur: Was gilt als Standardgeschäft? Hier gibt es noch keine einheitliche Antwort. Und selbst Bayer mit seiner juristischen Einkaufsabteilung hat noch keine Katalogpreise für bestimmte Beratungsdienste. Doch Dank ihrer Datenbank hat die Einkaufsabteilung eine Vorstellung davon, was eher Standardgeschäft ist und was auch mal mehr kosten darf. Doch auch mit der besten Datenbank lässt sich etwaiger Mehraufwand nicht immer präzise vorhersagen. Sind Kanzleien, die sich auf Pauschalpreise eingelassen haben, dann automatisch die Dummen? Nach Einschätzung der Syndici nicht. Auch hier sollte man miteinander reden, so Goodyear-Dunlop-Jurist Weber. Wichtig sei es, miteinander im Gespräch zu bleiben und etwaigen Mehraufwand direkt zu kommunizieren Für die stetige Absprache und Abstimmung während des Beratungsprozesses plädiert auch Bayer-Juristin Rajathurai, denn: Kommt jemand unabgesprochen am Ende mit einer höheren Rechnung, nehmen wir das nicht hin. Transparente Angebote sind zugleich die beste Voraussetzung für die Rechnungsstellung. Hat sich die Kanzlei die Mühe 28 Ausgabe 4/2014

7 unternehmensjurist STRATEGIE & MANAGEMENT gemacht, ihre Kosten und ihren Aufwand transparent zu machen, ist das Unternehmen auch gut vorbereitet, ohne Widerstand die Rechnung zu begleichen. Die Zeiten, in denen eine Rechnung aus einem Satz bestand: Ich erlaube mir, Ihnen für meine Leistungen die Summe X in Rechnung zu stellen, sind im Geschäftsverkehr mit Konzernen lange vorbei. Das gilt selbst für jene Notfälle, in denen Unternehmen bereit sind, fast jeden beliebigen Preis zu bezahlen. Kanzleianwälte betonen hingegen, dass trotz aller Caps (Deckelungen ab einer bestimmten Honorarsumme) und Rabatte die Mehrheit der Beratungsdienstleistungen immer noch nach Stunden abgerechnet würde. Die Alternative Fee Arrangements, abgekürzt Afa, sei noch nicht so stark verbreitet, wie Unternehmen das gerne hätten. Überwiegend wird Arbeit der Kanzleien unverändert nach Stunden abgerechnet Rechtsanwalt Dr. Thomas Fox, Büroleiter der Münchner Niederlassung von Latham & Watkins, hat weltweit die Beratungsstunden seiner Kanzlei analysiert: Wir haben nachgezählt und festgestellt, dass weltweit nur ein kleiner einstelliger Prozentsatz aller Mandate mit einem Afa abgerechnet wurde. Das heißt, nur in drei bis vier Prozent des gesamten Auftragsvolumens der Kanzlei waren Pauschalpreise, Erfolgsprämien, Caps oder Vergünstigungen für bestimmte Dienstleistungen vereinbart worden. Beim Rest wurde nach Stunden abgerechnet, zum jeweiligen Stundensatz der Kanzlei. Der liegt bei Latham im Bereich Banking Finance bei rund 400 Euro. Fox: In bestimmten Bereichen gibt es nur wenige Spezialisten, das schlägt sich auch im Preis nieder. CMS-Partner Hubertus Kolster rät seinen Kanzlei-Kollegen insgesamt zu Selbstbewusstsein: Kanzleien sollten wissen, was sie können und das entsprechend anbieten. Eva Engelken TRANSPARENZ IST TRUMPF Mit einer E-Billing-Software erfassen die Unternehmensjuristen ihre Kostenstruktur. Diese erlaubt eine detaillierte Aufschlüsselung und damit unter anderem Vergleich monatlicher Ausgaben für juristische Dienstleistungen Abgleich der von einer Kanzlei ingesamt gestellten Rechnungen mit infrage gestellten Rechnungen Länge der Mandate im Verhältnis zu deren Kosten Ausgaben je Tätigkeitsgebiet Ausgabenrangliste der Mandate Ausgabenrangliste der Kanzleien Vergleich Ist-Ausgaben mit Soll-Budget Vergleich der in Rechnung gestellten Stundensätze je Leistungsträgergruppe Jahr für Jahr Vergleich der Blended Rates je Tätigkeitsbereich Jahr für Jahr Stundensatzvergleiche der Kanzleien Rangliste der Kanzleien, auf Zufriedenheit mit der Kanzlei basierend Verhältnis der komplexen zu nichtkomplexen Mandaten Anteil der Mandate mit festgesetztem Budget Anteil der Mandate unter Alternative Fee Arrangement (AFA)* Leistungsträger/Mitarbeiterprofile Kanzleivergleich: Partneranteil je Prozessphase *Alternative Fee Arrangement sind Pauschalpreise, Modelle mit Erfolgsprämien, Deckelungen ab einer bestimmten Honorarsumme (=Caps) oder Vergünstigungen (=Rabatte) für bestimmte einfachere Dienstleistungen.

8 TRENDS & THEMEN unternehmensjurist SCHADENSERSATZ EINE FRAGE DES VERTRAUENS Können Unternehmer auf staatliche Zusagen an Dritte bauen? In Mecklenburg-Vorpommern ist ein heftiger Streit zwischen dem Land und einem Zulieferer der insolventen P+S Werften um Schadensersatz entbrannt. Mit ungewissem Ausgang. Harald Selck hat richtig Wut im Bauch. Sie richtet sich gegen die Politiker des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dort vor allem gegen die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium. Von falschen Versprechungen ist die Rede und von getäuschtem Vertrauen. Doch was ist der Grund für die Verärgerung des Unternehmers? Selcks Firma, die KLH Montage GmbH in Bad Doberan, hatte für die P+S Werften GmbH in Wolgast und Stralsund Kühlanlagen montiert. Nachdem die Werft Insolvenz anmelden musste, blieb der Unternehmer auf Forderungen in Höhe von rund einer Million Euro sitzen. Damit wollte er sich jedoch nicht abfinden, zog vor Gericht und erstritt einen Teilerfolg. Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll zur Hälfte für den Schaden aufkommen, den der Unternehmer durch die widerrufene Beihilfenzusage des Landes bei der Insolvenz der P+S Werften erlitten hat, urteilten die Richter am Landgericht Schwerin (AZ.: 4 O 56/13). Doch Grund zur Freude gibt es für Selck noch nicht. Die Anwälte des Landes haben sofort Berufung eingelegt und damit dafür gesorgt, dass der Richterspruch noch nicht rechtskräftig ist. Das Urteil ist unhaltbar, begründet der Beklagten-Anwalt Dr. Boris Uphoff, Partner der Großkanzlei McDermott Will & Emery, seinen Schritt. Die Äußerungen zeigen, dass der Rechtsstreit einige Brisanz hat und über den Einzelfall hinaus interessant werden kann. Denn die Parteien streiten um Grundsatzfragen. In welchem Umfang muss das Land über den möglichen Widerruf der Beihilfen und die Folgen aufklären? Inwieweit müssen sich Unternehmer selbst ein Bild über die finanzielle Schieflage ihrer Geschäftspartner machen und sich mit den Fallstricken des Beihilferechts auskennen? Und haben die Unternehmen überhaupt einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen die öffentliche Hand aus einer widerrufenen Beihilfenzusage? Der Streit zwischen Selck und dem Land Mecklenburg-Vorpommern geht auf ein Treffen im Landeswirtschaftsministerium am 5. Juni 2012 zurück. An diesem Tag hatten die Vertreter der Behörde mehrere Zulieferer, darunter auch Harald Selck, zu einer Krisensitzung gerufen, um die angeschlagene P+S Werften vor dem Untergang zu bewahren. Zu diesem Zweck sollte das Förderinstitut des Landes ein auf sechs Monate befristetes Rettungsdarlehen gewähren, für das sich das Land verbürgen wollte. Die 46 Ausgabe 4/2014

9 unternehmensjurist TRENDS & THEMEN Vertreter des Wirtschaftsministeriums wiesen darauf hin, dass die EU- Kommission der Beihilfe noch zustimmen müsse und dass die Werft mit dieser Finanzierungshilfe keinesfalls gerettet sei. Gleichzeitig forderte die Landesregierung die Anwesenden auf, ihre Lieferungen und Arbeiten bei der Werft fortzuführen, um die Krise auf keinen Fall weiter zu verschärfen. Als sich Ende August 2012 herausstellte, dass der Liquiditätsbedarf der Werft doch größer war als ursprünglich angenommen und ein tragfähiges Sanierungskonzept nicht zustande kommen würde, widerrief das Land seine Bürgschaftszusage. Wenig später musste die P+S Werften Insolvenz anmelden und die Zulieferer bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Über diese Möglichkeit des Widerrufs mit seinen fatalen Folgen sei er in der Krisensitzung zu keinem Zeitpunkt informiert worden, kritisiert Unternehmer Selck. Wenn ich das von Anfang an gewusst hätte, hätte ich meine Arbeiten sofort eingestellt, behauptet er. Dagegen ist das Land der Meinung, dass dem Unternehmen kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch zusteht. Der Beihilfebescheid ist ein Verwaltungsakt, aus dem man nicht einfach einen Anspruch aus dem Zivilrecht ableiten kann, argumentiert Anwalt Uphoff. Das Land habe nach geltendem EU-Recht nicht anders handeln können, als die Beihilfe zu stoppen, als es erkennen musste, dass kein tragfähiges Sanierungskonzept aufgestellt werden konnte. Zudem müsse ein Unternehmer wissen, dass Beihilfen auch widerrufen werden können. Es gibt keine Aufklärungspflicht des Landes in solch einem Fall. Es ist vielmehr die Pflicht des Unternehmers, sich selbst zu informieren, so Uphoff weiter. In seinem Urteil vom 8. Mai 2014 gesteht das Landgericht Schwerin dem Kläger zu, die Hälfte des Schadens vom Land zurückzufordern. Die Begründung: Das Land sei durch das Krisengespräch als sogenannte Dritte anzusehen, habe in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen und so die Geschäftsverhandlung erheblich beeinflusst. Landgericht stärkt die Rechte der Unternehmen Wird das hierdurch entstandene Vertrauen enttäuscht, könne das Land für den entstandenen Schaden nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsabschluss ( culpa in contrahendo ) persönlich haften. Das beklagte Land genieße als öffentlich-rechtliche Körperschaft eine besondere Vertrauensstellung und man könne davon ausgehen, dass wohl geprüft und verantwortungsgetragen ein Unternehmen im eigenen Land nicht zu risikobehafteten Handlungen veranlasst wird, so die Argumentation des Gerichts. Uphoff kann in diesem Zusammenhang jedoch keine Pflichtverletzung des Landes erkennen. Es hat die Werftenzulieferer umfassend über alle damals bekannten Tatsachen unterrichtet, sagt er. Ganz schuldlos ist der Unternehmer Selck aber auch für die Schweriner Richter nicht. Sie erkennen ein Mitverschulden an, weshalb er den entstandenen Schaden nur zur Hälfte geltend machen darf. Die Klägerin trifft hier der Vorwurf, gegen das Gebot der eigenen Interessenwahrnehmung verstoßen zu haben. Bei der Klägerin handelt es sich um ein nicht nur kleines am Geschäftsleben teilnehmendes Unternehmen. In Kenntnis der angespannten finanziellen Lage ihres Geschäftspartners der P+S Werften GmbH hätte sie sich bereits aus eigenem Interesse vor weiteren Leistungsausführungen in der von ihr behaupteten erheblichen Höhe über mögliche Risikofaktoren fachmännisch beraten lassen können und müssen und entsprechende Auskünfte zuvor einholen müssen, urteilen die Schweriner Richter. Ausgabe 4/

10 TRENDS & THEMEN unternehmensjurist Prof. Dr. Andreas Haratsch, Leiter Fakultät Recht Fernuniversität Hagen Harald Selck, Geschäftsführer KLH Montage GmbH Dr. Boris Uphoff, Partner McDermott Will & Emery Nun wird sich zeigen, wie die nächste Instanz die Aufklärungspflicht des Landes sieht. Wie die Entscheidung auch ausfällt, Unternehmen sind besser beraten, das finanzielle Risiko kränkelnder Geschäftspartner selbst abzuschätzen. Auch mit dem Beihilferecht im August sind neue Leitlinien für Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten in Kraft getreten (siehe Kasten) sollten sie sich auskennen und daran denken, dass die EU-Kommission derartige Hilfen nur unter strengen Auflagen genehmigt. Schließlich bergen sie immer die Gefahr, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt wird und strukturelle Veränderungen ausbleiben, weil kränkelnde Firmen künstlich über Wasser gehalten werden. Staatliche Beihilfen stehen immer unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die Europäische Kommission, erklärt Professor Dr. Andreas Haratsch, Leiter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Fernuniversität Hagen. Fließt das Geld vorher, weil das Unternehmen droht unterzugehen, besteht ein gewisses Risiko, dass die Beihilfe auch widerrufen werden kann. Das gelte erst recht, wenn sich herausstellte, dass die Beihilfe rechtswidrig war, also gar nicht gezahlt werden durfte. In diesem Fall können sich die Empfänger der Beihilfe, aber auch Dritte, zum Beispiel Zulieferer, in der Regel nicht auf Vertrauensschutz berufen, so Haratsch. Das Land muss dann die gewährte Hilfe zurückfordern. Anders sieht es aus, wenn der Staat die Beihilfe fehlerhaft, also durch eigenes Verschulden, gewährt hat. Dann muss er im Rahmen der Staatshaftung für Folgeschäden haften, so Haratsch. Allerdings dürften die Ansprüche nicht so hoch sein, dass die Beihilfe nicht zurückgefordert werden kann. Hier hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Grenzen gezogen. Ob nun die Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern mit ihrer Bürgschaftszusicherung für P+S Werften einen Fehler gemacht hat, wird das Oberlandesgericht Rostock beurteilen müssen. Die Entscheidung wird frühestens im Oktober erwartet. Anke Stachow RETTUNG IN DER NOT Die EU-Kommission hat die Leitlinien für die Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen überarbeitet. Folgende Grundsätze gelten nach wie vor: Kurzfristige Rettungsbeihilfen für Firmen in finanziellen Schwierigkeiten werden nur sechs Monate gezahlt Langfristige Umstrukturierungsbeihilfen werden nur genehmigt, wenn sie zurückgezahlt werden und einmal in zehn Jahren gewährt. Umstrukturierungsplan muss gewährleisten, dass das Unternehmen auch ohne finanzielle Hilfen weiter existiert. Wichtige Neuerungen bei den Leitlinien: Staatliche Hilfen für Umstrukturierungen bei kleineren und mittleren Unternehmen sollen vereinfacht werden Wettbewerbsverzerrungen sollen durch Darlehen und Garantien statt direkter Zuschüsse reduziert werden Beihilfen können für kleine und mittlere Unternehmen bei vereinfachtem Umstrukturierungsplan für maximal 18 Monate gewährt werden Bessere Filter, um zu gewährleisten, dass Steuergelder nicht verschwendet werden: Mitgliedsstaaten müssen aufzeigen, dass die Beihilfe erforderlich ist, um Härtefälle (zum Beispiel hohe Arbeitslosigkeit in bestimmten Gebieten) zu vermeiden Privatinvestoren sollen sich an Umstrukturierungskosten beteiligen, zum Beispiel durch die Übernahme von Verlusten, die vor der staatlichen Finanzhilfe entstanden sind. Staat soll nach erfolgreicher Umstrukturierung angemessene Rendite erhalten. (Quelle: Europäische Kommission / STB Web) 48 Ausgabe 4/2014

11 JOB & KARRIERE unternehmensjurist KOMMUNIKATION VOM ABSICHERN UND ANGEBEN s sind inzwischen eines der wichtigsten Kommunikationsmittel im Wirtschaftsleben. Doch irgendetwas ist in den vergangenen Jahren schiefgegangen. Die Flut an sogenannten Carbon Copys (CC) und die Neigung, auch die kleinsten Dinge damit zu regeln, haben die elektronische Nachricht in Verruf gebracht. Viele Unternehmen arbeiten deshalb an Alternativen. Eine wahre -Flut überschwemmt auch bei Armin Behringer in schöner Regelmäßigkeit den elektronischen Briefkasten. Der Leiter der Rechtsabteilung bei der Rudolf Wild GmbH & Co. KG in Eppelheim bei Heidelberg hat den Eindruck, dass die Anzahl der elektronischen Nachrichten in den vergangenen Jahren immer stärker zugenommen hat. Das liegt seiner Meinung nach nicht nur daran, dass sich die zur Standardkommunikationsform entwickelt und damit den Austausch von Papierdokumenten nahezu vollständig abgelöst hat. Parallel habe sich auch eine gewisse Absicherungsmentalität breit gemacht, die für eine exponentielle Zunahme sorgt. Zwar ermöglicht die einen raschen Austausch von Gedanken und Dokumenten, sie führt jedoch häufig dazu, dass auch Personen in die Kommunikation einbe- 66 Ausgabe 4/2014

12 unternehmensjurist JOB & KARRIERE zogen werden, die bestenfalls am Rande mit dem Vorgang zu tun haben, kritisiert Behringer. Hier gilt es, ein Gespür dafür zu entwickeln, was wichtig ist und deshalb auch tatsächlich zur Kenntnis genommen werden muss. Immer mehr Menschen klagen darüber, dass sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit damit verbringen, s zu checken und zu beantworten. Und beinahe jeder kennt das Kommunikationsdesaster, bei dem die elektronischen Nachrichten fast schon im Minutentakt hin und her geschickt werden. Meist geht es nur um Lappalien, die aber zig Menschen beschäftigen, weil ihre Adresse freiwillig oder unfreiwillig im CC-Feld steht. Das hat die inzwischen bei vielen in Misskredit gebracht. Der Umgang mit s ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. Doch kaum ein Konzern hat bis jetzt einen so drastischen Schritt gewagt wie der IT-Konzern Atos SE. Das Unternehmen mit rund Mitarbeitern hat das Ende des -Zeitalters eingeläutet zumindest für die interne Kommunikation. Das Volumen wurde zu groß, um Aufgaben sinnvoll zu erledigen, sagt Alexandra Knupe, Vice President Marketing und Communications bei Atos Deutschland. Tatsächlich weisen Studien darauf hin, dass Manager zum Teil zwischen fünf bis 20 Stunden pro Woche damit verbringen, s zu lesen und zu schreiben. Gleichzeitig erachten sie jedoch nur rund 30 Prozent davon als hilfreich für ihre Arbeit. Diese Diskrepanz wollte man bei Atos nicht mehr hinnehmen. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und die Strategie Zero- entwickelt. Kern ist ein Enterprise Social Network mit dem klingenden Namen bluekiwi. Das Netzwerk funktioniert wie ein Facebook fürs Unternehmen. Hier können Gruppen eingerichtet, Diskussionen gestartet, Ideen geteilt und bewertet werden. Aus dem Netzwerk können dann weitere Kanäle angesteuert werden, ein Dokumentenmanagement-System etwa, ein Chat- Programm und ein Programm zum Telefonieren. Tatsächlich sind die Kanäle, über die kommuniziert wird, durch das Zero- -Programm nicht weniger geworden. Unser Ziel ist, dass Mitarbeiter für jede Aufgabe das passende Werkzeug zur Hand haben und nicht immer automatisch eine neue interne verfassen, sagt Knupe. Auch die Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Atos sind über bluekiwi organisiert. Hierzu dienen insbesondere die Communitys zu Themenkomplexen wie Gesellschaftsrecht, Compliance oder Legal Operations. Dort tauschen sie sich mit ihren Fachkollegen weltweit aus. Über das Netzwerk finden sich auch Informations- und Literaturquellen. Und gleichzeitig können fachliche Fragen an Kollegen auf der ganzen Welt eingestellt und diskutiert werden. Enterprise Social Networks sind inzwischen auch in Europa auf dem Vormarsch Die ersten Erfahrungen seien sehr positiv, heißt es bei Atos. Die interne Vernetzung und der Austausch zwischen den Kollegen gerade auf globaler Ebene sei noch intensiver geworden. Man erhält in einem Posting übersichtlich alle Reaktionen zu einer Frage oder einer Agenda und muss nicht mehrere s nachverfolgen und abgleichen, ob der Verteiler komplett war, sagt Knupe. In den USA haben sich Enterprise Social Networks, wie sie bei Atos genutzt werden, längst als Kommunikationskanal etabliert. Am weitesten verbreitet sind dort die Programme Yammer und Jive. Während beim ersteren vor allem die aktuelle Kommunikation im Vordergrund steht, geht es bei letzterem eher um projektorientiertes Arbeiten. Beiden ist aber gemeinsam, dass sie die Funktionen, die Mitarbeiter aus ihren privaten Netzwerken kennen, auf das Berufsleben übertragen. Ob sich Enterprise Social Networks auch in Deutschland FÜNF SCHRITTE AUS DEM -CHAOS Schritt 1: Spam sollten Sie sofort löschen. Schritt 2: Was Sie nicht betrifft, sollten Sie mit einer Arbeitsanweisung weiterleiten oder gleich löschen. Schritt 3: Was für die Akten notwendig ist, aber sonst nicht bearbeitet werden muss, sollten Sie gleich archivieren. Schritt 4: Was Sie innerhalb von zwei Minuten erledigen können, sollten Sie sofort erledigen. Schritt 5: Was Sie nicht in zwei Minuten erledi gen können, sollten Sie terminieren. Dies kann gleich aus dem -Programm heraus erfolgen. Quelle: Jürgen Kurz, Tempus GmbH, Autor des Buches Für immer aufgeräumt auch digital Ausgabe 4/

13 JOB & KARRIERE unternehmensjurist Armin Behringer, Leiter der Rechtsabteilung, Rudolf Wild GmbH & Co. KG Annick Fuchs, Director Legal, PayPal Deutschland GmbH durchsetzen werden, insbesondere in den Rechtsabteilungen, bleibt abzuwarten. Soweit es sich um Cloud-Dienste handelt, noch dazu Cloud-Dienste aus den USA, scheint hier Skepsis angebracht. So ist bei den Stichpunkten Datensicherheit und Datenschutz Vorsicht geboten. Und nicht jeder sieht die Notwendigkeit, sich schon vollständig von der zu lösen. Denn es gibt noch genügend Möglichkeiten, diese Form der Kommunikation zu verbessern. S RICHTIG SCHREIBEN Achten Sie auf die Betreff-Zeile: Nur mit einer konkreten Betreff-Zeile ist es dem Empfänger möglich, die thematisch einzuordnen und sie richtig zu gewichten. Sie hilft auch dabei, diese für einen späteren Zeitpunkt auffindbar zu archivieren. Schicken Sie nur eine pro Thema: Es ist sinnvoll für jedes Thema eine separate zu schicken. Damit bewahren alle Kommunikationsteilnehmer den Überblick. Die elektronischen Nachrichten werden strukturierter und es wird klar, wie, wann und wo reagiert werden muss. Beachten Sie den richtigen Ton: Auch bei der ist ein Mindestmaß an Höflichkeit sinnvoll. Verwenden Sie Grußformeln und bleiben Sie sachlich. Ironie funktioniert hier so gut wie nie. Verzichten Sie auf durchgängige Großschreibung. Dies wird als Schreien wahrgenommen. Jürgen Kurz, Geschäftsführer, Tempus GmbH Die ist nur das Medium, sagt Jürgen Kurz, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Tempus GmbH und Autor des Buches Für immer aufgeräumt auch digital. Ob man 100 s empfange oder 100 Nachrichten aus dem sozialen Netzwerk, dies mache keinen Unterschied. Selbst ein Zettel im Postfach funktioniert nach derselben Logik. Ich erhalte eine Nachricht und muss jetzt reagieren. Kurz ist deshalb der Auffassung, dass der richtige Umgang mit der auch eine Kulturfrage sei. Ein schönes Beispiel ist das CC. Es habe zwei Funktionen, meint der Berater. Zum einen diene es der Absicherung. Wer den Chef von jedem seiner Schritte in Kenntnis setzt, kann zumindest sagen, der Vorgesetzte sei immer informiert gewesen, falls mal etwas schiefgeht. Die zweite Funktion ist die Selbstvermarktung. Mit dem CC soll deutlich gemacht werden, dass hier jemand aktiv ist. Wer also einen Ansatz gegen die -Flut sucht, muss sowohl für das richtige Kommunikationsklima sorgen als auch Ängste vor Fehlern nehmen. Zudem muss er klare Regeln für die Kommunikation definieren. Gerade beim CC sieht Kurz schon Fortschritte. Hier hätten sich inzwischen Standards herausgebildet. Für den in Kopie gesetzten Adressaten bedeutete das vielfach, dass er diese Nachricht lesen kann, wenn er Zeit hat, sie aber nicht lesen muss. Außerdem muss der Empfänger nicht befürchten, dass auf Seite drei der dann doch noch die entscheidende Arbeitsanweisung kommt. Die überbordende -Kommunikation muss priorisiert und strukturiert werden Doch wichtig ist auch der eigene Umgang mit den s. Sie sind heute eine Art To-Do-Liste, die immer wieder neu aufgefrischt wird. Wer die elektronischen Nachrichten nur sichte und nicht bearbeite, der werde das schlechte Gefühl nicht los, das er beim Gedanken an seinen -Account bekomme, meint Kurz. Deshalb muss man in der Lage sein, Prioritäten zu setzen, denn nicht jede ist gleich wichtig. Schon lange ist es möglich, diese Prioritäten auch in den gängigen -Programmen wie Outlook zu verankern. Der Schlüssel hierzu sind Ordnerstrukturen und Filter (siehe Kasten). Das Unternehmen TravelScout24 hat hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht. Jeder Mitarbeiter hat klar unterteilte Postfachstrukturen, erklärt Mark Schumacher, Vice President von TravelScout24. Es gibt Verteiler-, Newsletter- und CC-Ordner, denen die s automatisch zugeteilt werden. Fortsetzung auf Seite Ausgabe 4/2014

14 JOB & KARRIERE unternehmensjurist Fortsetzung von Seite 68 Nur Mails, die als An die Adresse des Mitarbeiters haben, landen in dessen Hauptposteingang. Das CC-Postfach ist in der Hierarchie direkt darunter angeordnet. Gleichzeitig gibt es Verteiler-Postfächer, die von mehreren Mitarbeitern bearbeitet werden. Hier werden Markierungen wie unbearbeitet, in Arbeit und erledigt benutzt. Die Struktur entschlackt den Hauptposteingang deutlich und gibt dem Mitarbeiter eine Richtschnur, welche s er zuerst bearbeiten soll. Ordnerstrukturen erleichtern zwar das Leben, doch die Zahl der s sinkt dadurch nicht. Annick Fuchs, Director Legal für Deutschland, Österreich und die Schweiz beim Bezahldienst PayPal, und ihr Team arbeiten deshalb nach dem Grundsatz: Think before you write erst denken, dann schreiben. Für die tägliche Arbeit bedeutet dies, dass so wenig wie möglich per kommuniziert und stattdessen lieber der persönliche Kontakt gewählt wird. Die fünf Juristen der Rechtsabteilung sitzen gemeinsam im Großraum. So fällt es deutlich leichter, einen Kollegen am Platz aufzusuchen und eine Frage im persönlichen Gespräch zu klären. Alles in allem würde ich sagen, dass die Kollegen bei uns dem 1:1-Gespräch ganz klar den Vorzug vor einer Reply-to-all-Mail geben, sagt Fuchs. Zu dieser Strategie gehört auch das 15-minütige Standup-Meeting am Morgen, in dem das Team bespricht, welche Themen, Projekte und Aufgaben anstehen. So ist jeder stets auf dem Laufenden. Gleichzeitig gibt es bei PayPal auch moderne digitale Systeme, etwa für den Austausch von Dokumenten mit sensiblen Daten innerhalb der Abteilung. Wenn es um nicht-sensible Informationen geht, arbeitet die Rechtsabteilung mit Tools wie Wunderlist, Trello oder Yammer. Letzteres wird allerdings eher für den Austausch von unternehmensinternen Neuigkeiten genutzt, wie Fuchs einschränkt. Doch ganz auf s zu verzichten, steht bei PayPal nicht zur Debatte. Schließlich gibt es auch die eindeutigen Vorteile, etwa bei der Erreichbarkeit. Durch mobile Geräte wie Smartphones und Tablets sind wir in der Lage, einfach und schnell auf s zu reagieren auch dann, wenn man einmal nicht am Schreibtisch sitzt, sagt Fuchs. Junge Mitarbeiter organisieren ihre Arbeit schon jetzt über soziale Netzwerke Im Gegensatz dazu ist man bei Atos zuversichtlich, dass der Wandel hin zum Zero- gelingen wird. Auch wenn er natürlich nicht ganz so konsequent zu handhaben ist. Nach außen hin müssen die Mitarbeiter schließlich immer noch erreichbar bleiben. Und da ist die nach wie vor das adäquate Mittel. Aber intern wird das Konzept schon gelebt. Das Unternehmen hofft dabei vor allem auf die neuen jungen Mitarbeiter aus den Hochschulen. Sie organisieren ihr Leben und ihre Arbeit meist nur noch über soziale Netzwerke und nutzen keine s mehr, gibt sich Alexandra Knupe zuversichtlich. Ihr schwebt ein klares Bild vor: Das vorhandene Wissen der Mitarbeiter wird besser vernetzt und gleichzeitig werden die riesigen Datenmengen, die zahlreiche Mitarbeiter beschäftigen, eingedämmt. Es geht insgesamt um einen Kulturwandel, um eine neue Art intern zu arbeiten und um mehr Kooperation, sagt Knupe. Es ist unklar, ob das Atos-Beispiel Schule machen wird. Doch wahrscheinlich werden sich die Rechtsabteilungen darauf einstellen müssen, in Zukunft mehr Kommunikationskanäle zu nutzen als bisher. Dann wird es die Aufgabe sein, jedes Mal wieder zu entscheiden, wann welches Medium gerade geeignet ist. Und wann der altmodische Griff zum Telefon doch die bessere Lösung ist. Henning Zander ARBEITEN MIT FILTERN Schon mit einigen wenigen Handgriffen kann man seine -Kommunikation optimieren. Eine wichtige Hilfe sind dabei Filter. Sie können bei allen gängigen -Programmen von Outlook bis Thunderbird aktiviert werden. Über Filter werden s eines bestimmten Absenders oder mit einem bestimmten Inhalt oder einer bestimmten Betreffzeile direkt in einem eigenen Ordner abgelegt. Dies bietet sich für s an, die keiner aktuellen Reaktion bedürfen. Hierzu können etwa der interne Firmennewsletter gehören, Infoschreiben eines Verbandes oder wenn man wirklich will der CC-Verlauf zu einem bestimmten Thema. Bei Thunderbird können die Filter über den Menüpunkt Extras und den Unterpunkt Filter angelegt werden. Bei Outlook 2010 findet sich diese Funktion unter dem Begriff Regeln. Wählen Sie die Registerkarte Datei aus. Klicken Sie auf Regeln und Benachrichtigungen verwalten. Hier können Sie eine Neue Regel anlegen. 70 Ausgabe 4/2014

15 REGISTER/IMPRESSUM unternehmensjurist PERSONENREGISTER Ackermann, Sebastian, RWE AG (24) Alfes, Dr. André (32) Bage, Tobias, RWE AG (84) Ballasch, Dr. Alexander, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (45, 50) Barwig, Christophe, ABB AG (16) Behringer, Armin, Rudolf Wild GmbH & Co. KG (57, 66) Bertram, Dr. Oliver, Taylor Wessing (60) Borsos, Eliza, DMK Deutsche Milchkontor GmbH (15) Brandenburger, Anja, Alba Group (73) Brendel, Horst, Norddeutscher Rundfunk (31) Brügmann, Dr. Stefan, HSH Nordbank AG (87) Bühler, Dr. Stephan, SGL Carbon SE (35) Doll, Frank, Burger King Beteiligungs GmbH (21, 22) Dorn, Michael, AlixPartners (83) Dürr, Boris, Heuking Kühn Lüer Wojtek (84) Ebner, Dr. Timm, Heraeus Holding GmbH (86) Eckert, Dr. Jan, ZF Friedrichshafen AG (86) Fischer, Britta, Deutsche Lufthansa AG (87) Fox, Dr. Thomas, Latham & Watkins (29) Fuchs, Annick, PayPal Deutschland GmbH (68) Gesell, Dr. Harald, Oppenhoff & Partner (86) Gottschall, Rolf, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (32) Greif, Stefan, Alba Group (73) Grobecker, Dr. Wolfgang, P+P Pöllath & Parters (86) Gröning, Maximilian, KPMG law (85) Grohé, Ulrich, Alba Group (73) Grub, Dr. Maximilian, CMS Hasche Sigle (84) Grund, Björn Stephan, Alba Group (73) Guntersdorfer, Michael, Infineon Technologies AG (42) Haar, Tobias, Gameforge AG (15) Haratsch, Prof. Dr. Andreas, Fernuniversität Hagen (48) Hemig, Frank, IHK Köln (54) Hennicke, Carsten, Heidelberger Leben Group (85) Hennke, Dr. Peter, Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (84) Hildebrandt, Dieter (37) Hoeren, Dr. Thomas, Universität Münster (54) Hoppenstedt, Dr. Hendrik, MdB (87) Horn, Dr. Hendrik, Bertelsmann SE & Co. KGaA (84) Huff, Martin W., Rechtsanwaltskammer Köln (57, 59) Huffmann, Helge, Yahoo Deutschland (9) Hutschneider, Markus, Deutsche Bahn AG (86) Ihlenfeld, Katrin, Braskem Europe GmbH (56) Kaiser, Dr. Marc, Audi AG (87) Kasch, Mathias, White & Case (86) Kämper, Dr. Christoph, Metro AG (85) Ketteler, Michael, Andreas Stihl AG & Co. KG (16) Kiem, Prof. Dr. Roger, White & Case (86) Kirsten, Roland, Douglas Holding AG (85) Knupe, Alexandra, Atos Deutschland (67) Klaesner, Amy C., Shearman & Sterling (85) Klauze, Dr. Andreas, Siemens AG (14) Koehlbrandt, Jan Heiko, Alfred C. Toepfer GmbH (45, 55) König, Dr. Thomas, Shearman & Sterling (85) Kolster, Dr. Hubertus, CMS Hasche Sigle (27) Korbaniak, Janita, Alba Group (73) Korf, Christian, Bilfinger SE (38) Kurz, Jürgen, Tempus GmbH (68) Lienhard, Bernd, Thomas Cook AG (23) Lütgenau, Martin, Tomorrow Focus Media GmbH (10) Meyding, Dr. Thomas, CMS Hasche Sigle (84) Mundt, Andreas, Bundeskartellamt (12) Nase, Dr. Eva, P+P Pöllath & Parters (86) Neubauer, Martin, ZF Friedrichshafen AG (14) Neuhaus, Dr. Martin, Latham & Watkins (86) Noeske, Verena (73) Paepke, Jürgen, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (52) Port, Thomas, SevenOne Media GmbH (10) Rahn, Bettina, Alba Group (57, 73) Rajathurai, Dr. Ute, Bayer Business Services GmbH (26) Reffken, Dr. Hendrik, Alba Group (73) Reuker, Ulf, Park Wirtschaftsrecht (60) Sandvoß, Petra, Handelskammer Hamburg (55) Scheel, Holger, Marquard & Bahls AG (85) Schieffer, Dr. Frank, Siemens AG (21, 35) Schmiady, Hendrik, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (84) Schober, Lutz, Städt. Krankenhäuser Dresden- Friedrichstadt und Dresden-Neustadt (21, 31) Schumacher, Mark, TravelScout24 (68) Schuster, Dr. Doris-Maria, Gleiss Lutz (59) Seitz, Christine, IHK Frankfurt am Main (54) Selck, Harald, KLH Montage GmbH (45, 46) Sieh, Christian, Deutscher Bundeswehrverband e.v. (32) Silverstein, Dr. Silvia Hodges (27) Stephan, Dr. Klaus-Dieter, Hengeler Mueller (35) Sterzel, Eva, Merck KGaA (84) Teller, Andreas, SWK Stadtwerke Krefeld AG (31) Uphoff, Dr. Boris, McDermott Will & Emery (46) Vogel, Dr. Carsten, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH (86) von Oehsen, Thomas, ISS Institutional Shareholder Services Inc. (84) Wagener, Dr. Martin, Audi AG (87) Wandrey, Dr. Marcus, Axel Springer SE (86) Weber, Klaus-Peter, Goodyear Dunlop Tires D-A- CH (21, 28) Wegener, Patrick (23) Weiß, Prof. Dr. Wolfgang, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (30) Zilles, Dr. Stephan, LSG Sky Chefs (85) Zwaack, Hendrik, Deutsche Lufthansa AG (89) BILDNACHWEIS: Titel Fotolia / ag visuell 6, 14, 18, 20 istockphoto / Sashkinw 6, Thomas Fedra 7, RF / Nutdanai Apikhomboonwaroot 7, RF / mikekiev 7, 72 Alba Group 8 Fotolia / ArTo 9 123RF / Alexey Romanenko RF / Illia Uriadnikov (Montage) RF / Olga Miltsova 22 istock / Topp Yimgrimm 26 Fotolia / midosemsem 28 Thomas Fedra (Bild Rajathurai) RF / rphotos (Montage) 37 Daniel Schäfer RF / kzenon (Montage) RF / Matt Trapp 50 istockphoto / Vertigo3d, DFL (Montage) RF / Kheng Ho Toh 58f istockphoto / 4x6 66 istockphoto / berndstuhlmann 66 istockphoto / marcello77 76 Fotolia / Jörg Lantelme URHEBERRECHTE: Die im Magazin enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. BEILAGENHINWEIS: Dieser Ausgabe liegen Beilagen der Forum Institut Management GmbH, der Fachmedien Recht und Wirtschaft der dfv Mediengruppe sowie der NOMOS Verlagsgesellschaft GmbH bei. IMPRESSUM Erscheinungsort Bundesrepublik Deutschland, ISSN Herausgeber: dfv Association Services GmbH Ein Unternehmen der dfv Mediengruppe Mainzer Landstraße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Geschäftsführung: Dr. Michael Henning, Peter Schneider Redaktion: Wolfgang Borgfeld, Peter Schneider (Ltg., V.i.S.d.P.) redaktion@unternehmensjurist.net Autoren und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Andreas Bong, Eva Engelken, Daniel Grosse, Kerstin Hinrichsen- Dreyer, Franziska Jandl, Karin Matussek, Andrea J. Nienhaus, Bijan Peymani, Tim Proll-Gerwe, Anke Stachow, Hans Thurn-Frähmke, Hendrik Wieduwilt, Henning Zander, Hendrik Zwaack Art-Direktor & Bildredaktion: Uwe Laube Newsface Lektorat: Thomas Leja Anzeigen: Susanne Carstens Telefon Katrin Kortmann Telefon Bezugspreis Unternehmensjurist Inland: 6 Ausgaben 90 Euro Ausland: 6 Ausgaben 120 Euro Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten Abonnement: abo@unternehmensjurist.net Produktion: Printmedien-Services dfv Druck: W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co.KG Augsburger Straße Stuttgart 90 Ausgabe 4/2014

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