Anlage zum Kreditantrag KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291)

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1 Zurücksetzen Anlage zum Kreditantrag KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) Bitte füllen Sie die Anlage zum Kreditantrag in Druckschrift oder maschinell aus (Zutreffendes bitte ankreuzen sowie entsprechende Leerfelder ausfüllen) und senden sie zusammen mit dem Antrag an die KfW zurück. Ein ausfüllbares PDF-Formular finden Sie unter An die KfW Frankfurt Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Allgemeines Die "KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende" dient der Finanzierung von größeren Unternehmensvorhaben in Deutschland im Zusammenhang mit der Energiewende. Finanziert werden schwerpunktmäßig: 1. Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz (bitte Seiten 2-6 ausfüllen) 2. Innovationsvorhaben (FuE) in den Bereichen Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung (bitte Seiten 9-11 ausfüllen) 3. Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien (bitte Seiten ausfüllen) Bitte nicht beschriften Stand: 04/2014 Formularnummer:

2 Seite 2 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) 1. Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz Folgende Maßnahmen sollen im Einzelnen durchgeführt werden: 1. Maßnahmen zur Energieeinsparung Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Ersatzinvestition Neuinvestition Im Bereich: Anlagentechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen Prozesskälte/Prozesswärme (sofern keine natürlichen Kältemittel eingesetzt werden, bitten wir um Begründung unter Erläuterung des Vorhabens) Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik andere Maßnahmen zur Energieeinsparung Kosten (in Tausend Euro) Erläuterung des Vorhabens: Endenergieeinsparung (bei KWK-Anlagen Primärenergieeinsparung) (bezogen auf die Investitionsmaßnahmen) bei Ersatzinvestition: Der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre beträgt kwh pro Jahr. Der Verbrauch nach Durchführung der Investition beträgt kwh pro Jahr 1 ; es werden % Energie, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, eingespart. Die Endenergieeinsparung (bei KWK-Anlagen Primärenergieeinsparung) absolut beträgt somit kwh pro Jahr. Mit der durchgeführten Maßnahme wird eine CO 2 -Einsparung von kg/jahr erreicht (Hinweis: Energieumrechnungszahlen und CO 2 -Emissionsfaktoren finden Sie in der Anlage). 1 Hinweis: bei Änderung der (Produktions-)Kapazität bezogen auf die Kapazität vor Durchführung der Maßnahme

3 Seite 3 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) bei Neuinvestition: Der Verbrauch nach Durchführung der Investition beträgt kwh pro Jahr; die Energieeinsparung beträgt % bezogen auf den durchschnittlichen Energieverbrauch der Branche 1 von kwh pro Jahr. Die End energieeinsparung (bei KWK-Anlagen Primärenergieeinsparung) absolut beträgt somit kwh pro Jahr. Daraus resultiert eine CO 2 -Einsparung von kg/jahr (Hinweis: Energieumrechnungszahlen und CO 2 -Emissionsfaktoren finden Sie in der Anlage). 2. Sanierung und Neubau von Gebäuden Hinweis: Zur Berechnung des Energiebedarfs bei Gebäuden gilt die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). a) Sanierung Erläuterung des Vorhabens/Maßnahmen: Kosten (in Tausend Euro) Sanierungsmaßnahmen: Angaben zum Gebäude Nettogrundfläche vor Sanierung: m² Nettogrundfläche nach Sanierung: m² Berechnung Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der EnEV und den zugrunde liegenden DIN-Normen. Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Jahres-Primärenergiebedarf Der Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV beträgt vor der Sanierung kwh/(m² a) Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs Q P nach der EnEV für das Referenzgebäude (Neubauniveau) beträgt kwh/(m² a) Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV beträgt nach der Sanierung kwh/ (m² a) Transmissionswärmetransferkoeffizient (Berechnung siehe Anlage 2) Der Wert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T für das Referenzgebäude (Neubauniveau) beläuft sich auf W/(m² K) Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T beläuft sich nach der Sanierung auf W/(m² K) Endenergieeinsparung/Primärenergieeinsparung Endenergieeinsparung von absolut Primärenergieeinsparung von absolut kwh pro Jahr. MWh pro Jahr. Energieträger 1 Vergleich mit anderen in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen

4 Seite 4 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) CO 2 -Einsparung Mit der Sanierung des Gebäudes wird eine CO 2 -Einsparung von kg/jahr erzielt (Hinweis: Energieumrechnungszahlen und CO 2 -Emissionsfaktoren finden Sie in der Anlage). b) Neubau Erläuterung des Vorhabens/Maßnahmen: Neubau, Nettogrundfläche m² Erweiterungs- bzw. Anbau und Bestandsgebäude thermisch getrennt Nettogrundfläche Anbau: m² Nettogrundfläche Bestandsgebäude: m² Erweiterungs- bzw. Anbau mit Bestandsgebäude thermisch verbunden Nettogrundfläche Anbau: m² Nettogrundfläche Bestandsgebäude: m² Kosten (in Tausend Euro) Baumaßnahmen: Berechnung Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der EnEV und den zugrunde liegenden DIN-Normen. Nachzuweisen sind jeweils die für einen entsprechenden Neubau gültigen Werte. Jahres-Primärenergiebedarf Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs Q P nach der EnEV für das Referenzgebäude beträgt kwh/(m² a) Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf Q P nach der EnEV beträgt kwh/(m² a) Transmissionswärmetransferkoeffizient (Berechnung siehe Anlage 2) Der Wert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T für das Referenzgebäude beläuft sich auf W/(m² K) Der berechnete auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T beläuft sich auf W/(m² K) Endenergieeinsparung/Primärenergieeinsparung Endenergieeinsparung von absolut Primärenergieeinsparung von absolut kwh pro Jahr. MWh pro Jahr. Energieträger CO 2 -Einsparung Die CO 2 -Einsparung gegenüber dem Neubau-Niveau nach der EnEV beträgt (Hinweis: Energieumrechnungszahlen und CO 2 -Emissionsfaktoren finden Sie in der Anlage). kg/jahr.

5 Seite 5 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) A. Erklärung des Antragstellers Ich/wir versichere/versichern, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel B. Einwilligung zur Datenverarbeitung 1.1 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Mir ist bekannt, dass die KfW berechtigt ist, alle in dieser Anlage angegebenen firmen-, personenbezogenen und sonstigen Daten zum Zwecke der Bearbeitung und Abwicklung des Kredites zu erheben, elektronisch zu verarbeiten und zu speichern. 1.2 Datenweiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ich bin damit einverstanden, dass die KfW nach Antragseingang dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Technologie (BMWi) Informationen zu meinem Kreditantrag (insb. Kreditnehmer, Branche, Umsatz, Kreditbetrag, Verwendungszweck) weiterleitet. 1.3 Ablehnung Mir ist bekannt, dass mein Antrag auf Gewährung eines Kredites im Rahmen der KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende ohne die vorstehend beschriebene Verwendung meiner Antragsdaten nicht erfolgen und mein Antrag abgelehnt werden kann. 1.4 Datennutzung zwecks Analyse der Nachhaltigkeit Mir ist bekannt, dass die KfW sowie ggf. beauftragte Dritte berechtigt sind, alle erhobenen Daten zum Zwecke von Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen (volks- und betriebswirtschaftliche Analysen, statistische Auswertungen, Evaluierung) zu verwenden. Mir ist in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass die KfW berechtigt ist, die Ergebnisse dieser Erhebungen in anonymisierter Form zu veröffentlichen und an das BMWi weiterzugeben. 1.5 Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke Ich erkläre mich widerruflich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Institution, Anschrift, Telefonnummer und -Adresse) durch die KfW und beauftragte Dritte (etwa Marktforschungsinstitute) zu Zwecken der Marktforschung über die Abwicklung des Kreditangebotes genutzt werden können. Ich erkläre mich in diesem Zusammenhang ebenfalls widerruflich damit einverstanden, dass ich nach Abschluss der Maßnahmen per Telefon kontaktiert werden kann und ich zu Zwecken der Erfolgskontrolle des Kreditangebots und der damit durchgeführten Maßnahme, beispielsweise zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und Akzeptanz, Auskunft gebe. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke erfolgt freiwillig und kann jederzeit bei der KfW, Frankfurt widerrufen werden. 1.6 Bankgeheimnis Im Rahmen der Datenübermittlung zu den vorstehend genannten Zwecken und an die genannten Stellen befreie ich die KfW vom Bankgeheimnis. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel

6 Seite 6 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) C. Erklärung des Sachverständigen Ich versichere, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen kann. Für die Sanierung bzw. Errichtung eines Gebäudes gem. Nr. 2 und für Einzelmaßnahmen an Gebäuden Ich bin ein nach 21 i. V. m. Anlage 11, Ziffern 1, 3 und 4 EnEV Ausstellungsberechtigter für Ausweise für Nichtwohngebäude. eine nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohn - gebäude. Ort, Datum Unterschrift und Stempel Sachverständiger

7 Seite 7 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz Anlage 1: Energieumrechnungszahlen und CO 2 -Emissionsfaktoren a) Heizwerte der Energieträger und Faktoren für die Umrechnung von spezifischen Mengeneinheiten in Wärmeeinheiten Energieträger Mengeneinheit Heizwert (MJoule) Heizwert (kwh) Steinkohlen 1 kg Braunkohlen 1 kg Brennholz (1 m³ = 0,7 t) kg Dieselkraftstoff kg Heizöl, leicht kg Heizöl, schwer kg Flüssiggas kg Erdgas m³ Strom kwh Dieser Durchschnittswert gilt für die Gesamtförderung bzw. Produktion. Im Übrigen gelten unterschiedliche Heizwerte. 2 ohne Biokraftstoffe Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen; Stand: b) CO 2 -Emissionsfaktoren Brennstoffbezogene Emissionsfaktoren Energieträger Direkte CO 2 -Emissionsfaktoren (t CO 2 / TJ) Steinkohle (roh) 94,3 Braunkohlen (Industrie) 110,7 Holzabfälle, Resthölzer (Industrie) 9,51 Brennstoffe Dieselkraftstoff 74,0 Heizöl, leicht 74,0 Heizöl, schwer 78,0 Flüssiggas 65,0 Erdgas H (Verbund) 56,0 (g CO 2 / kwh) Nah-/Fernwärme aus KWK 200 Nah-/Fernwärme aus Heizwerken 303 Strom Strom-Mix 565 Quelle: Umweltbundesamt (UBA)

8 Seite 8 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz Anlage 2: Berechnung des spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizient H T Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient ist wie folgt zu ermitteln: Dabei bedeuten: H T spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient in W/(m² K) H T,D Transmissionswärmetransferkoeffizient zwischen der beheizten und/oder gekühlten Gebäudezone und außen nach DIN V in W/K H T,ju Transmissionswärmetransferkoeffizient zwischen beheizten und/oder gekühlten und unbeheizten Gebäudezonen nach DIN V in W/K H T,s Wärmetransferkoeffizient der beheizten und/oder gekühlten Gebäudezone über das Erdreich nach DIN V in W/K F x Temperatur-Korrekturfaktor nach DIN V , auch wenn die Temperatur in einer unbeheizten Zone mit dem detaillierten Verfahren ermittelt worden ist. Alternativ kann mit Fx = (ϑi,soll ϑu,januar)/(ϑi,soll + 1,3) ein fiktiver Fx-Wert berechnet werden; hierfür ist ϑu,januar jedoch ohne die internen Eintrage der Anlagentechnik zu ermitteln. Wird die angrenzende nicht temperierte Zone im U-Wert nach außen berücksichtigt oder der Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich nach DIN EN ISO berechnet, so ist Fx = 1 zu setzen; A Wärmeübertragende Umfassungsfläche in m²; Die Wärme übertragende Umfassungsflache A eines Nichtwohngebäudes in m² ist nach DIN V zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Flächen sind die äußere Begrenzung mindestens aller beheizten und/oder gekühlten Zonen nach DIN V

9 Seite 9 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) 2. Innovationsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung a. Erläuterung des Vorhabens/Maßnahmen: Kompakte und allgemein verständliche Darstellung des Innovationsvorhabens; in diesem Zusammenhang Ausführungen über den innovativen Charakter. b. Darlegungen über die Wettbewerbsvorteile und Marktchancen für das Unternehmen. c. Ausführungen über die mit dem Innovationsvorhaben angestrebten Ziele und Auswirkungen auf Produktion und Absatz. d. Bereits erfolgte oder beantragte anderweitige Förderung des Innovationsvorhabens.

10 Seite 10 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) e. Höhe der Innovationsaufwendungen getrennt für jeden Programmteil: Personalkosten Gemeinkosten Maschinen/Geräte/Einrichtungen Materialkosten Externe Dienstleistungen Schulung/Ausbildung Grunderwerb Gewerbliche Baukosten Sonstiges Kosten (in Tausend Euro)

11 Seite 11 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) A. Erklärung des Antragstellers Ich/wir versichere/versichern, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel B. Einwilligung zur Datenverarbeitung 1.1 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Mir ist bekannt, dass die KfW berechtigt ist, alle in dieser Anlage angegebenen firmen-, personenbezogenen und sonstigen Daten zum Zwecke der Bearbeitung und Abwicklung des Kredites zu erheben, elektronisch zu verarbeiten und zu speichern. 1.2 Datenweiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ich bin damit einverstanden, dass die KfW nach Antragseingang dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Technologie (BMWi) Informationen zu meinem Kreditantrag (insb. Kreditnehmer, Branche, Umsatz, Kreditbetrag, Verwendungszweck) weiterleitet. 1.3 Ablehnung Mir ist bekannt, dass mein Antrag auf Gewährung eines Kredites im Rahmen der KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende ohne die vorstehend beschriebene Verwendung meiner Antragsdaten nicht erfolgen und mein Antrag abgelehnt werden kann. 1.4 Datennutzung zwecks Analyse der Nachhaltigkeit Mir ist bekannt, dass die KfW sowie ggf. beauftragte Dritte berechtigt sind, alle erhobenen Daten zum Zwecke von Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen (volks- und betriebswirtschaftliche Analysen, statistische Auswertungen, Evaluierung) zu verwenden. Mir ist in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass die KfW berechtigt ist, die Ergebnisse dieser Erhebungen in anonymisierter Form zu veröffentlichen und an das BMWi weiterzugeben. 1.5 Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke Ich erkläre mich widerruflich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Institution, Anschrift, Telefonnummer und -Adresse) durch die KfW und beauftragte Dritte (etwa Marktforschungsinstitute) zu Zwecken der Marktforschung über die Abwicklung des Kreditangebotes genutzt werden können. Ich erkläre mich in diesem Zusammenhang ebenfalls widerruflich damit einverstanden, dass ich nach Abschluss der Maßnahmen per Telefon kontaktiert werden kann und ich zu Zwecken der Erfolgskontrolle des Kreditangebots und der damit durchgeführten Maßnahme, beispielsweise zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und Akzeptanz, Auskunft gebe. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung "Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke" erfolgt freiwillig und kann jederzeit bei der KfW, Frankfurt widerrufen werden. 1.6 Bankgeheimnis Im Rahmen der Datenübermittlung zu den vorstehend genannten Zwecken und an die genannten Stellen befreie ich die KfW vom Bankgeheimnis. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel

12 Seite 12 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) 3. Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien 1. Allgemeiner Teil Teil 1 ist von allen Antragstellern auszufüllen. Sofern ausschließlich Strom oder ausschließlich Wärme erzeugt wird, bitte im nicht zutreffenden Teil jeweils "0" angeben. a) Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Neuerrichtung die Erweiterung einer bestehenden Anlage 1 b) installierte Nennleistung bzw. Spitzenleistung der Anlage: kw elektrisch (bei PV-Anlagen: kw Peak ) kw thermisch c) erwartete jährliche Energieerzeugung: Strom: kwh/a Wärme: kwh/a Kälte: kwh/a d) aus der Energieerzeugung resultierende jährliche CO 2 -Emissionsminderung 2 : kg/a e) Hersteller und Anzahl der Anlage(n) 3 Anzahl Hersteller/Typbezeichnung Anzahl Hersteller/Typbezeichnung f) Liegen alle für die Errichtung und den Betrieb der Anlage/n erforderlichen Genehmigungen vor? ja nein die Anlage ist nicht genehmigungspflichtig 4 Falls nein, wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens? Die Baugenehmigung ist vollziehbar nicht vollziehbar Die Anforderungen der TA Luft und der TA Lärm werden im gesamten Einwirkungsbereich der Anlage/n sicher erfüllt. g) Sofern Strom erzeugt wird: Liegt die Einspeisezusage des Energieversorgers vor? ja nein wurde beantragt 2. Teil: Photovoltaik/Solarthermie Teil 2 a) e) ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Photovoltaikanlagen errichten. Teil 3 f) h) ist nur von den Antragstellern, die eine PV-Freiflächenanlage errichten. Antragsteller, die eine Solarthermie-Anlage errichten füllen bitte nur Teil 3 a) aus. Für Aufdachanlagen kann die Kurzanlage Formularnummer verwendet werden. a) Modulfläche: m² PV Solarthermie b) Typ: kristalline Module auf Siliziumbasis Dünnschichtmodule auf anderer Basis Dünnschichtmodule auf Siliziumbasis c) Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Module Bestätigungen des Antragstellers: Cadmium-Tellurid-Module: Für die unbedingte, kostenfreie und insolvenzsichere Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung der gebrauchten Module wird eine Vereinbarung mit dem Anlagenhersteller oder dem Modulhersteller getroffen. für alle anderen Module, die nicht auf Cadmium-Tellurid-Basis beruhen: Für die unbedingte, kostenfreie Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung wird eine Vereinbarung mit dem Anlagenhersteller oder dem Modulhersteller getroffen. d) Die Photovoltaikanlage ist nach IEC 61215/61646 IEC in der gültigen Ausgabe zertifiziert. 1 Bitte in b) und c) die Angaben zur Leistung/Energieerzeugung nur für die zusätzlich errichtete/n Anlage/n angeben. 2 Umrechnungsfaktoren für die CO 2 -Emissionsminderung sind als Anlage beigefügt. 3 Ggf. als Anlage beifügen. Bei Windkraftanlagen bitte auch Nabenhöhe und Rotordurchmesser angeben. 4 Bei Biogasanlagen: Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass keine Genehmigungspflicht besteht, wurde der Hausbank vorgelegt Bei Geothermievorhaben: Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass nach Landesrecht keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wurde der Hausbank vorgelegt.

13 Seite 13 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) e) Art der Montage Dach Fassade Freifläche f) Welche Flächenkategorie nach 32 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird genutzt? versiegelte Fläche Konversionsfläche Grünfläche (ehemalige Ackerfläche) keine davon, sonstige bauliche Anlage g) Naturschutzaspekte Ich/wir bestätige/n, dass die Anlage nicht in einem geschützten Biotop oder sonstigem Schutzgebiet liegt. die Neuversiegelungsrate (Größe der Einzelfundamente im Verhältnis zur Gesamtfläche) kleiner als 5 % ist. der Anteil der die Horizontale überdeckenden Gesamt-Modulgrößen im Verhältnis zur Gesamtfläche kleiner als 50 % ist. Modultische mit weniger als 3 m Tiefe eingesetzt werden oder bei Modultischen mit mehr als 3 m Tiefe ein Regenwasserabfluss mit ortsnaher Versickerung vorgesehen ist. für die Ableitung des erzeugten Stroms keine neuen Freilandleitungen benötigt werden. die Einzäunung der Anlage so gestaltet ist, dass sie für Kleinsäuger und Amphibien keine Barrierewirkung entfaltet. die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Anlagenfläche mit einem geeigneten Monitoring dokumentiert wird. h) Rückbau der Anlage Ich/wir bestätige/n, dass für den Rückbau der Anlage nach Ablauf der Lebensdauer angemessene Rücklagen gebildet werden. 3. Teil: Feste Biomasse Teil 3 ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus fester Biomasse errichten. Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse werden nur bis zu einer Größe von 2MW Feuerungswärmeleistung und Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Strom aus fester Biomasse nur bis zu einer Größe von 5 MW Feuerungswärmeleistung gefördert. Größere Anlagen werden nur gefördert, sofern es sich um Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (KWK) handelt. KWK-Anlagen mit Gesamtnutzungsgraden unter 80 % werden nicht gefördert. a) Wirkungsgrad der Anlage 1 Elektrisch % thermisch % Gesamtnutzungsgrad % b) Inputstoffe Ich/wir bestätige/n, dass ausschließlich feste Biomasse gemäß BiomasseV eingesetzt wird. bei Anlagen gemäß 1. BImSchV nur die dort zugelassenen Brennstoffe eingesetzt werden. 4. Teil: Biogas Teil 4 ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Biogas mit dem Zweck der Einspeisung in ein Gasnetz oder zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme errichten. KWK-Anlagen mit Gesamtnutzungsgraden unter 80 % werden nicht gefördert. a) Anlagen zur Erzeugung von Biogas Ich/wir bestätige/n, dass gasdicht abgedeckte und flüssigkeitsdichte Behälter für die Nachgärung bzw. für das Gärrestelager errichtet werden. Sicherungseinrichtungen für einen nicht-bestimmungsgemäßen Betriebszustand (zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen für Störfall oder Überproduktion) vorgesehen sind. Sofern Abfälle eingesetzt werden, ausschließlich Abfälle gemäß Bioabfallverordnung. Für die Gärreste eine Lagerkapazität von mind. 6 Monaten sichergestellt ist/wird. die Gärreste ggf. nach Kompostierung landwirtschaftlich genutzt werden und der Nachweis über die Abnahme und Nutzung der Gärreste auf landwirtschaftlichen Flächen der Hausbank vorgelegt wurde. 2 1 Sofern ausschließlich Strom oder ausschließlich Wärme erzeugt wird, bitte im nicht zutreffenden Teil "0" angeben. 2 Eine Förderung der Biogasanlage kann nicht erfolgen, sofern die Gärreste getrocknet und energetisch genutzt werden.

14 Seite 14 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) b) Anlagen zur Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz Ich/wir bestätige/n, dass die Methanemissionen bei der Aufbereitung des Biogases maximal 0,5 % betragen. der Stromverbrauch für die Aufbereitung des Biogases maximal 0,5 kwh pro Normkubikmeter Rohgas beträgt. Die für die Erzeugung und Aufbereitung des Biogases erforderliche Prozesswärme entweder aus erneuerbaren Energien oder aus der Abwärme der Gasaufbereitungs- und Einspeiseanlage stammt. c) Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen zur Nutzung von Biogas Ich/wir bestätige/n, dass Das Emissionsminimierungsgebot der TA Luft hinsichtlich der Formaldehydemissionen bei Verbrennungsmotoren eingehalten wird. Der Methanschlupf auf ein Minimum begrenzt wird. d) Wirkungsgrad der Energieerzeugungsanlage 1 Elektrisch % thermisch % Gesamtnutzungsgrad % 5. Teil: Windkraft Teil 5 ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windkraft errichten. a) Art der Montage onshore Repowering offshore b) Hinderniskennzeichnung Ich/wir bestätige/n, dass die Hinderniskennzeichnung erfolgt ausschließlich durch LED-Beleuchtung die Tag und Nachtbefeuerungslichtstärke sichtweitenabhängig reduziert wird. nachts Feuer W, rot eingesetzt wird und dabei folgende Lichtstärken-Grenzwerte (ungedimmtes Feuer) eingehalten werden: im Abstrahlwinkel von 5 Grad bis +5 Grad beträgt die photometrische Lichtstärke max. 255 cd und die effektive Lichtstärke max. 155 cd im Abstrahlwinkel von < 15 Grad und > +15 Grad liegt die photometrische Lichtstärke bei max. 25,5 cd und die effektive Lichtstärke bei max. 15 cd c) Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen (Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen) und Ausweisung des finanziellen Umfangs: Die vorstehend beschriebenen Kompensationsmaßnahmen entsprechen der Genehmigung gehen über die in der Genehmigung vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus. d) Schallleistungspegel 2 vermessener Schalleistungspegel bei 10m/s db Ton-/Impulshaltigkeit / db e) Der Windturbinen-Hersteller garantiert eine Verfügbarkeit seiner Anlagen von mindestens 96 % weniger als 96 % über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren weniger als 3 Jahren. f) Wirtschaftlichkeit Ich/wir bestätige/n, dass Ein reiner Sicherheitsabschlag (ohne Parkabschlag, Verfügbarkeit, Netzverluste) von mindestens 7 % berücksichtigt wird. Für Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Versicherung Beträge in Höhe von mindestens 13 % kalkuliert wurden oder alternativ ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen wird. 1 Eine Förderung der Biogasanlage kann nicht erfolgen, sofern die Gärreste getrocknet und energetisch genutzt werden. 2 Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen darf der gem. folgender Formel (L = lg (RE), (RE = Referenzertrag)), berechnete Grenzwert der Lärmemission bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s als Vermessungskriterium nicht überschritten werden:

15 Seite 15 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) Für den Rückbau der Anlagen nach Ablauf der Lebensdauer Rücklagen in Höhe von mindestens EUR pro MW installierter Leistung gebildet wird. g) Gewerbesteuer: prozentualer Anteil der Gewerbesteuerzahlung am Standort der Windkraftanlage: % und am Unternehmenssitz: % 6. Teil: Wasserkraft Teil 6 ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft errichten. Zusätzlich ist die wasserrechtliche Genehmigung inkl. Anlage zu Ausgleichsmaßnahmen einzureichen. Die Neuerrichtung von Wasserkraftwerken wird nur gefördert, wenn ein entsprechendes Gutachten eines zertifizierten Umweltgutachters mit einem positiven Ergebnis bezüglich der Umweltauswirkungen vorliegt. Das Gutachten ist als Anlage einzureichen. a) Art der Anlage Laufwasserkraftwerk Speicherkraftwerk Pumpspeicherkraftwerk sonstige Anlage: b) Art des Vorhabens Modernisierung eines bestehenden Wasserkraftwerkes Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerkes Reaktivierung eines Wasserkraftwerkes Neuerrichtung eines Wasserkraftwerkes c) Leistung der Anlage vor Modernisierung/Erweiterung/Reaktivierung: kw; nachher KW d) Welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen: e) Charakterisierung des Gewässers: Gefälle- und Abflussverhältnisse: Regulierungsgrad: f) Bewertung des Gewässerzustands: Ökologischer Zustand/Potenzial: Chemischer Zustand: Gewässerstrukturgüte: das Gewässer wurde nach WRRL 1 als erheblich verändert eingestuft das Gewässer wurde nach WRRL als künstlich eingestuft. g) In der wasserrechtlichen Genehmigung inkl. Anlage (ggf. in dem Gutachten eines zertifizierten Umweltgutachters) wird die Einhaltung der Anforderungen des Leitfadens für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft (vgl.: hinsichtlich folgendem bestätigt der verbleibenden Mindestwassermenge in der Ausleitungsstrecke, der Verbesserung der Durchgängigkeit und der Verbesserung des Fischschutzes 7. Teil: Geothermie Teil 7 ist von allen Antragstellern auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus Geothermie errichten. a) Auslegung Primärkreislauf Dublette Triplette sonstige: 1 EG-Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60/EG

16 Seite 16 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) b) Wirkungsgrad der Anlage 1 Elektrisch % thermisch % Gesamtnutzungsgrad % c) Bohrtiefe (vertikale Tiefe, nicht Bohrstrecke): m d) Stromerzeugungsprozess 2 ORC Kalina sonstige Anlage e) Wärmeauskopplung 2 nach der Stromerzeugung direkte Nutzung der Wärme aus dem geförderten Thermalwasser Kombination der direkten Wärmenutzung und der Wärmeauskopplung nach der Stromerzeugung 8. Teil: Verbundvorhaben Teil 8 ist von allen Antragstellern (zusätzlich zu den zutreffenden Angaben in den Teilen 3. 8.) auszufüllen, die Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus einer oder mehrerer Sparten der Erneuerbaren Energien mit Energiespeichern oder Lastmanagement kombinieren. a) Welche Energiespeicher oder vergleichbares Lastmanagement werden genutzt? Elektrische Batterien/Akkus stationär Elektrische Batterien/Akkus für mobilen Einsatz (Elektromobilität) sonstige Energiespeicher (bitte Art des Speichers oder des Lastmanagements angeben): b) Installierte Leistung (Strom und/oder Wärme) der einzelnen Anlagen: Anlagentyp: Leistung: kw Anlagentyp: Leistung: kw c) Angaben zu den Energiespeichern bzw. dem vergleichbaren Lastmanagement: Installierte Leistung: kw Kapazität: kwh Ladedauer: Stunden A. Erklärung des Antragstellers Ich/wir versichere/versichern, dass die in der vorliegenden "Bestätigung zum Kreditantrag" gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass ich/wir sie durch geeignete Unterlagen belegen kann/können. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel B. Einwilligung zur Datenverarbeitung 1.1 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Mir ist bekannt, dass die KfW berechtigt ist, alle in dieser Anlage angegebenen firmen-, personenbezogenen und sonstigen Daten zum Zwecke der Bearbeitung und Abwicklung des Kredites zu erheben, elektronisch zu verarbeiten und zu speichern. 1.2 Datenweiterleitung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ich bin damit einverstanden, dass die KfW nach Antragseingang dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Technologie (BMWi) Informationen zu meinem Kreditantrag (insb. Kreditnehmer, Branche, Umsatz, Kreditbetrag, Verwendungszweck) weiterleitet. 1 Eine Förderung der Biogasanlage kann nicht erfolgen, sofern die Gärreste getrocknet und energetisch genutzt werden. 2 Bei Biogasanlagen: Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass keine Genehmigungspflicht besteht, wurde der Hausbank vorgelegt Bei Geothermievorhaben: Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass nach Landesrecht keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wurde der Hausbank vorgelegt.

17 Seite 17 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) 1.3 Ablehnung Mir ist bekannt, dass mein Antrag auf Gewährung eines Kredites im Rahmen der KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende ohne die vorstehend beschriebene Verwendung meiner Antragsdaten nicht erfolgen und mein Antrag abgelehnt werden kann. 1.4 Datennutzung zwecks Analyse der Nachhaltigkeit Mir ist bekannt, dass die KfW sowie ggf. beauftragte Dritte berechtigt sind, alle erhobenen Daten zum Zwecke von Erhebungen zur Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen (volks- und betriebswirtschaftliche Analysen, statistische Auswertungen, Evaluierung) zu verwenden. Mir ist in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass die KfW berechtigt ist, die Ergebnisse dieser Erhebungen in anonymisierter Form zu veröffentlichen und an das BMWi weiterzugeben. 1.5 Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke Ich erkläre mich widerruflich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Institution, Anschrift, Telefonnummer und -Adresse) durch die KfW und beauftragte Dritte (etwa Marktforschungsinstitute) zu Zwecken der Marktforschung über die Abwicklung des Kreditangebotes genutzt werden können. Ich erkläre mich in diesem Zusammenhang ebenfalls widerruflich damit einverstanden, dass ich nach Abschluss der Maßnahmen per Telefon kontaktiert werden kann und ich zu Zwecken der Erfolgskontrolle des Kreditangebots und der damit durchgeführten Maßnahme, beispielsweise zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit und Akzeptanz, Auskunft gebe. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung "Nutzung personenbezogener Daten für Marktforschungszwecke" erfolgt freiwillig und kann jederzeit bei der KfW, Frankfurt widerrufen werden. 1.6 Bankgeheimnis Im Rahmen der Datenübermittlung zu den vorstehend genannten Zwecken und an die genannten Stellen befreie ich die KfW vom Bankgeheimnis. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel

18 Seite 18 zur Bestätigung KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende (291) Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien Anlage: CO 2 -Emissionsminderungsfaktoren Strom aus erneuerbaren Energieträgern Minderungsfaktoren für CO 2 -Äquivalente (einschließlich Vorketten) in g/kwhel Wasserkraft 907 Windenergie 820 Photovoltaik 649 biogene Festbrennstoffe 877 biogene flüssige Brennstoffe 579 Biogas 530 Klärgas 803 Deponiegas 803 biogener Anteil des Abfalls 875 Geothermie 577 Wärme aus erneuerbaren Energieträgern Minderungsfaktoren für CO 2 -Äquivalente (einschließlich Vorketten) in g/kwhendenergie biogene Festbrennstoffe 291 biogene flüssige Brennstoffe 278 biogene gasförmige Brennstoffe 241 biogener Anteil des Abfalls 296 Solarthermie 224 Wärmepumpen 93 Tiefengeothermie 68 Quelle: Umweltbundesamt, 2009

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