Bisherige Beratung Bezugsnummer Termin Status Kreistag 2011/ öffentlich

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1 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Beschlussvorlage Nr.: 2011/366 Fachbereich: Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit Auskunft erteilt: Kuhnen, Alfons Telefon: 06571/ Datum: Bisherige Beratung Bezugsnummer Termin Status Kreistag 2011/ öffentlich Beratungsfolge Termin Status Kreistag öffentlich Betreff: Breitbandversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich - Antrag der CDU/FDP-Kreistagsfraktionen vom Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Beschlussergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Sachverhalt: Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat auf Antrag der CDU/FDP-Fraktion die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Kreistagssitzung einen Sachstandsbericht über die Erschließung der Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit Breitband-Anschlüssen zu liefern. Der Sachstandbericht soll die Situation in den einzelnen Gemeinden darstellen und aufzeigen, wie eine Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gemeinden erfolgen kann. Hierbei sollen auch Aktivitäten in Bezug auf die Verbesserung der Breitbandversorgung in den Nachbarlandkreisen aufgezeigt werden. Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zu eigenen Initiativen und Aktivitäten zur Verbesserung der Breitbandsituation im Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie über Aktivitäten der Initiative Region Trier e.v. zur Verbesserung der Breitbandsituation in der Region Trier erfolgte zuletzt in der Sitzung des Kreisausschusses am , Beschlussvorlage Nr. 2008/044.

2 Sachstandsbericht Breitbandversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich Stand: November 2011 Inhalt 1. Definition Breitband 2. Breitbandtechnologien a. Kabelgebundene Lösungen i. Telekom ii. Kabel Deutschland iii. Weitere Anbieter b. Örtliche Funklösungen c. Mobilfunk-DSL 3. Fördermöglichkeiten 4. Versorgungsgrad im Landkreis a. Aufgliederung einzelne Gemeinden b. Aufgliederung nach Verbandsgemeinden 5. Zuständigkeiten 6. Erfahrungen zum Breitbandausbau in der Region 7. Fazit

3 1. Definition Breitband Eine einheitliche Definition von Breitband gibt es nicht. Grundsätzlich wird bereits von Breitband gesprochen, wenn Datenempfangsgeschwindigkeiten über dem ISDN-Standard (128 kbit/s) liegen. Diese Schwelle wird zwar von der Deutschen Telekom nach wie vor für ihre Aussagen zur Breitbandversorgung der einzelnen Gemeinden herangezogen, woraus sich die hohen Versorgungsgrade erklären, in der Realität spielt diese Schwelle jedoch keine Rolle mehr. Lange Zeit galt 1 Mbit/s als tatsächlicher DSL-Standard und wurde auch bei der Beantragung von Fördermitteln als Schwelle der Unterversorgung definiert. Aufgrund der gewachsenen Ansprüche an die Online-Nutzung wurde diese Schwelle im Förderprogramm im Jahr 2010 auf 2 Mbit/s im Datenempfang angehoben. Aufgrund der technischen Entwicklung ist absehbar, dass auch dieser Schwellenwert zukünftig keinen Bestand haben wird, da die Ansprüche an Breitbandanschlüsse aufgrund der stärkeren Nutzung von Videos, Anwendungen, Spielen etc. ständig wachsen. Da im Förderprogramm des Bundes derzeit jedoch lediglich weniger als 2 Mbit/s im Datenempfang (downstream) als unzureichende Breitbandversorgung definiert ist, wird dieser Wert auch für diesen Sachstandsbericht als maßgeblich angenommen. 2. Breitbandtechnologien Grundsätzlich lassen sich die Anschlusstechniken unterscheiden in leitungsgebundene (Festnetz) und drahtlose Anschlüsse. Die Anschlussleitung kann aus Kupfer (Telefon- oder Stromleitung, TV-Kabel) oder Glasfaser bestehen, die Funkverbindung per Mobilfunk, Richtfunk, WLAN oder Satellit aufgebaut werden. Telekom Die Deutsche Telekom ist der größte Breitband-Anbieter im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung, jeden Haushalt mit einem Telefonanschluss zu versorgen, ist grundsätzlich auch jeder Haushalt über ein Modem mit 56 kbit/s ans Internet anschließbar. Einen darüber hinausgehenden Anspruch haben die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Telekom nicht. In zahlreichen Gemeinden bietet sie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse Breitband-Anschlüsse über das Telefonkabel mit bis zu 16 Mbit/s an. Kabel Deutschland Kabel Deutschland ist in sieben Gemeinden im Landkreis als Anbieter von Kabelfernsehen aktiv. Dies sind Altrich, Bergweiler, Bernkastel-Kues, Flußbach, Graach, Traben-Trarbach und Wittlich. Dort, wo das Kabel rückkanalfähig ausgebaut ist, bietet Kabel Deutschland bis zu 32 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit an. Im Laufe des Jahres 2012 beabsichtigt Kabel Deutschland nahezu im gesamten Ausbaugebiet bis zu kbit/s schnelle Internetzugänge einzuführen. Örtliche Funklösungen In einigen Gemeinden im Landkreis, die keine oder keine ausreichenden Breitbandanschlüsse per Leitung haben, sind auf ihr Betreiben örtliche Funklösungen auf WLAN-Basis realisiert worden. Die Übertragung der Internetsignale per Funk zu den Nutzern erfolgt von einem zentralen Standort aus. Die WLAN-Funknetze werden durchweg von kleinen und mittelständischen Netzbetreibern betrieben und vermarktet. Zum Teil sind diese Unternehmen aus Selbsthilfeinitiativen für Breitband-Internet hervorgegangen. Die Bandbreiten und Preise der Angebote variieren von Ort zu Ort. Wegen der begrenzten Gesamtkapazitäten dieser Netze

4 richten sie sich eher an private Haushalte und Kleingewerbetreibende als an mittelständische und große Unternehmen. Satelliten-DSL Breitbandiges Internet kann auch individuell über spezielle Satelliten-Schüsseln genutzt werden. Diese Lösungen sind insbesondere für Haushalte im Außenbereich oder für sehr kleine Gemeinden interessant, die Breitbandanschlüsse weder über Leitungen noch über Funk zu vertretbaren Kosten erhalten können. In begrenzter Zahl können sich auch mehrere Haushalte eine Satelliten-Anbindung teilen. Auch die Kosten für Satelliten-DSL sind in den letzten Jahren gesunken (z.b. SkyDSL 6000 mit bis zu Kbit/s beim Datenempfang und bis zu Kbit/s beim Datenversand mit Flatrate inklusive Hardwaremiete ist aktuell für 50 Euro mtl. erhältlich). Mobilfunk-DSL UMTS/HSPA Seit mehreren Jahren investieren die Mobilfunknetzbetreiber Milliardensummen, um breitbandige Funk-Netze aufzubauen. Das UMTS-Mobilfunknetz wurde als Breitbandnetz konzipiert und bietet heute als Regelleistung im Datenempfang 384 kbit/s sowie im Datenversand 64 kbit/s. Um diese Bandbreite zu erhöhen, rüsten die vier Mobilfunknetzbetreiber ihre UMTS-Netze mit der sog. High Speed Packet Access-Technologie (HSPA) nach. Für einen schnelleren Datenempfang wurde in den meisten Netzgebieten bereits High Speed Downlink Packet Access (HSDPA) mit bis zu 7,2 Mbit/s implementiert. HSDPA wird z. T. bereits bis 14,4 MBit/s weiter aufgerüstet. Für die Beschleunigung des Datenversand wurden die Netze ab 2008 teilweise mit High Speed Uplink Packet Access (HSUPA) ausgestattet, was die Bitrate auf bis zu 5,8 Mbit/s steigern soll. Auch in den nicht mit UMTS versorgten Räumen nimmt die Datenrate zu. Mit Hilfe der sog. EDGE-Technologie (Enhanced Data Rates for GSM Evolution) werden die GSM-Netze nachgerüstet und können Datenübertragungen mit 220 kbit/s im Datenempfang und 110 kbit/s im Datenversand realisieren. Diese Datenraten können zwar heute fast nicht mehr als breitbandig bezeichnet werden, sie liegen aber über den Bitraten von ISDN. Problematisch für die Nutzung der heutigen UMTS-Netze als breitbandigem Internetzugang zuhause sind die physikalischen Eigenschaften der eingesetzten Frequenzen im 2-GHz-Bereich. Gebäude dämpfen diese Frequenzen stark, so dass je nach örtlichen Gegebenheiten Außenantennen notwendig werden. LTE (Long Term-Evolution) LTE, auch als 4G bezeichnet, ist ein neuer Mobilfunkstandard und zukünftiger UMTS- Nachfolger, der bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen und erstmals aufgrund der Datengeschwindigkeit DSL per Leitung ersetzen kann. Im Mai 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang im Wege einer Versteigerung vergeben. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen waren jeweils mit einer stufenweisen Ausund Aufbauverpflichtung verbunden. Ein Netzbetreiber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise Gebiete nach vier Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen dazu unterversorgte Gemeinden und Städte mit weniger als 5000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem

5 Breitband versorgt werden, in den folgenden Stufen dann auch größere Städte. Hierzu hatten die Bundesländer im Vorfeld die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in die vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co.OHG, sind aufgrund der stufenweisen Versorgungsauflage verpflichtet, zunächst mindestens 90% der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden einer vorangegangenen Prioritätsstufe zu versorgen, bevor mit der Versorgung der Städte und Gemeinden einer darauf folgenden Prioritätsstufe begonnen werden kann. Die Zuteilungsinhaber von 800-MHz-Frequenzen sind damit verpflichtet, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die genannte Auflage zu erfüllen. Die technische Verfügbarkeit einer LTE-Zelle liegt bei ca. 9 km im Radius. Je nach geographischer Beschaffenheit eines Gebietes dürfte ein Empfang in 9 km Entfernung nur in Ausnahmefällen möglich sein. Da sich die Teilnehmer die Bandbreite einer Zelle teilen, sind keine eindeutigen Aussagen zur individuellen Bandbreite möglich. Aktuelle Angebote der Unternehmen T-Mobile und Vodafone für DSL und Telefon via Funk (LTE) liegen bei Geschwindigkeiten von bis zu 3,6 Mbit/s für Datenempfang und bis 1,4 Mbit/s für Datenversand bis 21,6 Mbit/s für Datenempfang und bis 5,7 für Datenversand. 3. Versorgungsgrad im Landkreis Die der Kreisverwaltung aktuell bekannte Breitbandinfrastruktur im Landkreis Bernkastel- Wittlich ist in der Anlage 1 als Übersichtskarte und in Anlage 2 als Gesamtauflistung aller Orte im Landkreis dargestellt. Die Darstellung resultiert im Wesentlichen aus konkreten Abfragen bei Telekommunikationsunternehmen sowie auf gemeldeten Umfrageergebnissen von Verbandsund Ortsgemeindeverwaltungen sowie von der SV Wittlich und GV Morbach. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen nachfolgende Maßnahmen der Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden zur Verbesserung der Breitbandsituation im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt worden. Nach Ermittlung der tatsächlichen Versorgung in den einzelnen Ortsgemeinden (u.a. mit Bereichen Straßenbau und Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung) wurde in Zusammenarbeit überwiegend der Telekom nach den jeweils besten Möglichkeiten gesucht, die Breitbandinfrastruktur möglichst leitungsgebunden auszubauen. In den letzten Jahren wurden über Verhandlungen der Verbandsgemeinden/Gemeinden mit Telekommunikationsunternehmen und teilweise finanzieller Beteiligung der betroffenen Kommunen flächendeckende, hohe DSL- Raten in einer Vielzahl von Orten durch Anbindung verschiedener Orte mit Glasfaser (16 Mbit/s download), u.a. in der VGe Wittlich-Land 6 Gemeinden, VGe Kröv-Bausendorf 1 Gemeinde, in Morbach 2 Ortsbezirke und durch Anbindung verschiedener Orte mit Kupferkabel (6 Mbit/s download) realisiert. Gleichzeitig wurde in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen für eine Vielzahl von Orten Strukturplanungen in Auftrag gegeben. In Zusammenarbeit mit den Bauabteilungen der Verbandsgemeinden/verbandsfreie Gemeinde Morbach werden bei Erdarbeiten der Telekom in einer Vielzahl von Gemeinden Leerrohre (für spätere Glasfaserkabel) mitverlegt. Förderanträge zur Finanzierung von Leerrohrverlegungen aus dem Leerrohrprogramm des Landes wurden von Gebietskörperschaften gestellt. In 21 Gemeinden/Ortsbezirken im Landkreis wurden alternative Richtfunklösungen zur flächendeckenden Versorgung der Orte (bis 6 Mbit/s für Datenempfang) realisiert. Entlang der Mosel wird zurzeit im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamtes des Landes ein Glasfaserkabel zur Anbindung der Schleusen und Messstationen verlegt. Bis Dezember 2012 sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Bis Dezember 2013 sollen auch alle interessierten Moselgemeinden entlang der Glasfasertrasse angeschlossen sein.

6 Die Firma NGN Fibernetwork ist Betreiber des Glasfaserkabels für das Wasser- und Schifffahrtsamt. Ansprech- und Vertragspartner für Gemeinden bzw. einen geeigneten Carrier (Telekom, Kabel Deutschland etc.) ist die WeigandBau GmbH. Insgesamt potentielle Haushalte sollen entlang der Mosel angebunden werden können, davon im Landkreis Bernkastel- Wittlich rund Haushalte. Die Breitband-Stärke soll im Bereich zwischen 6 und 25 Mbit/s für Datenempfang liegen. Im Einzelfall sind auch bis zu 50 Mbit/s möglich. Für folgende Orte sind der Kreisverwaltung konkrete Ausbaupläne genannt worden: Trittenheim, Piesport, Minheim, Wintrich, Brauneberg, Andel, Graach, Wehlen, Lösnich, Wolf und Enkirch. Entlang der Autobahn A1 wurde durch die Firma NGN Fibernetwork ebenfalls ein Glasfaserkabel gelegt. Auch hier gab es das Angebot, die autobahnnahen Gemeinden anzubinden. Bei Interessenbekundungsverfahren in Sehlem und Esch haben die beteiligten Firmen jedoch kein Angebot abgegeben. In der VG Bernkastel-Kues ist aufgrund eigener Verhandlungen mit privaten Anbietern für das Jahr 2012 weitestgehend die kostenneutrale Anbindung von Wintrich, Brauneberg, Andel und Lösnich beabsichtigt. Mit dem Ausbau des Mobilfunksenders in Brauneberg kann darüber hinaus im Jahre 2012 möglicherweise eine LTE Versorgung von Veldenz, Burgen und Hirzlei erreicht werden. In der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf wurde in den Alftalgemeinden (Bausendorf mit Olkenbach, Kinderbeuern mit Hetzhof, Bengel mit Springiersbach), in Kinheim mit Ortsteil Kindel sowie in Reil mit dem Ortsteil Heißer Stein Bedarfsermittlungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage fanden im Frühjahr 2011 entsprechende Interessenbekundungsverfahren statt. Nach Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens hat nur ein Telekommunikationsunternehmen (Provider) Interesse an einem erdgebundenen Breitbandausbau und eine unverbindliche Kostenkalkulation vorgelegt. Mit den Zuschussträgern (ADD/Ministerium) wurde der weitere Verfahrensweg abgestimmt und besprochen. Hier wurde ein Zuschuss für die Hinzuziehung der Beraterfirma zugesagt. Weiterhin wurde erklärt, dass nach einer erfolgreichen öffentlichen Ausschreibung Breitbandausbaumaßnahmen nur dann noch bezuschusst werden, wenn keine anderweitige Breitbandtechnologie im Ausbaugebiet zur Verfügung steht. In Kenntnis dessen fand im Juli 2011 eine Besprechung mit der Beraterfirma statt, um die weitere Vorgehensweise bzw. nächsten Schritte abzustimmen. Im Besprechungstermin mit der Beraterfirma wurden die der Verwaltung derzeit bekannten Entwicklungen im Breitbandsektor für die vorgenannten Kommunen dargelegt und erläutert. Die Beraterfirma wurde beauftragt, weitergehende Prüfungen durchzuführen und für die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am eine Handlungsempfehlung vorzulegen. In dieser Besprechung wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Sanierung der Schleusensteuerung das Wasser- und Schifffahrtsamt (WASA) entlang der Mosel bereits eine Leerrohrverlegung mit Glasfaserkabeln durchführt und Interesse an einem erdgebundenen Breitbandausbau der Gemeinde Kinheim signalisiert hat. Fazit der Verbandsgemeindeverwaltung: Ein Großteil der unter- bzw. unversorgten Gemeinden und Ortsteile kann über LTE eine leistungsstarke Breitbandanbindung (>3 MBit/s) erhalten. Für den unversorgten Bereich (Ortsteil Hetzhof) wird die Beraterfirma weitere Ermittlungen durchführen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Gleiches gilt für die Gemeinde Kinheim. Insbesondere sollen die Gespräche mit der bauausführenden Firma (Glasfaserverkabelung s.o.) weitergeführt werden. In der Verbandsgemeinde Manderscheid wurde in der Ortsgemeinde Bettenfeld mittels Fragebogen eine Bedarfsermittlung in der Bevölkerung (Markterkundung) durchgeführt, auf deren Basis ein Interessensbekundungsverfahren stattfinden soll. Ähnliche Bedarfsermittlungen laufen zurzeit in den Ortsgemeinden Meerfeld und Großlittgen. In der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron wurde durch die ADD der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Breitbanderschließung im ländlichen Raum für die Ortsgemeinden Minheim, Piesport, Trittenheim und Neumagen-Dhron erteilt. Die geplanten Baumaßnahmen und Anschlüsse sollen bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

7 In der VG Thalfang a.e. gibt es für die Ortsgemeinde Deuselbach eine Investitionsabsicht der Telekom, eine entsprechende Fördervoranfrage ist gestellt. Da für die Gemeinden Gräfendhron und Merschbach keine Breitbandlösungen in Sicht sind, soll ein externer Berater eingeschaltet werden. In der Stadt Wittlich ist geplant, die Industriegebiete Wengerohr und Wengerohr-Süd mit einem Highspeed-Netz zu versorgen. Ein externes Unternehmen wird in Kürze ein Konzept zur Versorgung dieser beiden Industriegebiete vorlegen. Es ist vorgesehen, den Glasfaserausbau im Jahr 2012 umzusetzen. Mobilfunk (LTE) Die Unternehmen T-Mobile und Vodafone haben Ende 2010 mit der Aufrüstung ihrer vorhandenen Mobilfunkmasten auf LTE-Standard im Landkreis Bernkastel-Wittlich begonnen. Insgesamt 85 Gemeinden aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich sind in der von Rheinland- Pfalz nach Priorität 1 gemeldeten Liste (Anlage 3), die damit vorrangig mit LTE- Mobilfunktechnik versorgt werden sollen. In der Pressemitteilung vom teilt die Bundesnetzagentur mit, dass in Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich 90 % der Bevölkerung der mit Priorität 1 gelisteten Gemeinden und Städte mit DSL versorgt sind und daher die Telekommunikationsunternehmen den LTE-Ausbau u.a. in Rheinland-Pfalz auch in den Kommunen der Priorität 2 vornehmen dürfen (Anlage 4). Damit ist die kurzfristige Verpflichtung entfallen, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich noch unterversorgten Gemeinden mit Vorrang zu versorgen. Das Unternehmen Vodafone beabsichtigt, den LTE-Ausbau voraussichtlich bis zum Jahre 2015 bundesweit abzuschließen. Eine Aussage, wann die Aufrüstung der Mobilfunkmasten im Landkreis Bernkastel-Wittlich abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht getroffen werden. Auch der Vertreter von T-Mobile kann aktuell noch keine Aussagen über den Abschluss des LTE-Ausbaus im Landkreis machen, der nunmehr überwiegend unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte erfolgt. Nach Auskunft von Vertretern von T-Mobile sowie von Vodafone wird von beiden Unternehmen der LTE-Ausbau vorrangig durch Erweiterung der vorhandenen Mobilfunkmasten vorgenommen. Eine Absprache unter den Telekommunikationsunternehmen dergestalt, dass über ihre Netze eine flächendeckende Versorgung im Landkreis angestrebt wird, gibt es vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber gewollten Wettbewerbs nicht. Deshalb ist davon auszugehen, dass nach Aufrüstung der Mobilfunkmasten auf LTE-Technik weiterhin weiße Flecken im Landkreis verbleiben. Zusätzliche Mobilfunkmasten in diesen Bereichen werden auf Antrag und unter finanzieller Beteiligung der betroffenen Kommune/n von den vorgenannten Telekommunikationsunternehmen jedoch in Aussicht gestellt. Folgende Standorte von Vodafone sind mit LTE-Technik in Betrieb: Willwerscheid, Kröv, Binsfeld und Malborn. In den nächsten Wochen kommen Standorte bei Ürzig, Reil, Landscheid und Monzel hinzu. Eine detaillierte Ausbauplanung für das ab April beginnenden Geschäftsjahr 2012/13 existiert aktuell noch nicht. Das Unternehmen T-Mobile hat folgende Mobilfunkmasten mit LTE-Technik aufgerüstet und in Betrieb: Gornhausen/Hardtkopf, Hasborn, Malborn und Bengel. Geplant sind derzeit bis Ende 1.Quartal 2012 die Aufrüstung der Mobilfunkmasten in Willwerscheid/Schrack, Neumagen- Dhron, Morscheid-Riedenburg und Traben-Trabach. Die vorgenannten Unternehmen haben das weitere Ausbauprogramm für das Jahr 2012 noch nicht beschlossen. Der Kreisverwaltung liegen derzeit noch keine abschließenden Informationen vor, welche zusätzlichen Orte neben den Standortgemeinden über den jeweiligen mit LTE aufgerüsteten Mobilfunkmast die Mindestversorgung von 2 MBit/s im Datenempfang erreichen.

8 4. Fördermöglichkeiten Eine finanzielle Förderung des Breitband-Infrastrukturausbaus im ländlichen Raum erfolgt im Rahmen der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise im ländlichen Raum. Städte mit mehr als Einwohnern sind nicht antragsberechtigt. Zusammenhängend bebaute Gebiete, die einen ländlichen Charakter aufweisen und vom übrigen Stadtgebiet klar abgegrenzt sind, können jedoch in die Förderung der Breitbanderschließung im ländlichen Raum einbezogen werden. Förderfähig sind Zuschüsse der Zuwendungsempfänger an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastrukturen. Weiterhin ist die kommunale Eigenverlegung von Leerrohren förderfähig. Nachzuweisen sind: die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung, d.h. weniger als 2 MBit/s downstream für mind. 5 % der Bevölkerung des Ortes, unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der Netzbetreiber. der ermittelte und prognostizierte Bedarf an Breitbandanschlüssen im zu versorgenden Gebiet, aufgeschlüsselt nach beruflicher und privater Nutzung. Sofern ein Interessenbekundungsverfahren zu dem Ergebnis geführt hat, dass eine Breitbanderschließung nicht ohne öffentliche Zuwendung erfolgen kann, ist die jeweilige Erschließungsmaßnahme wettbewerbs- und technikneutral auf der Grundlage des ermittelten und prognostizierten Bedarfs und unter Angabe der angestrebten Bandbreite (Geschwindigkeit) auszuschreiben. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter, aus der der Zuschussbetrag hervorgeht, den der Anbieter zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält. Die Höhe der Förderung pro Projekt beträgt bis zu 90% (höchstens jedoch Euro), bei Gemeinschaftsprojekten auf Landkreis- oder Verbandsgemeindeebene ebenso bis zu 90% (höchstens jedoch Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuschüsse bis zu Euro werden nicht gewährt (Bagatellgrenze). Ausgaben für Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten sind bis zu 90% (höchstens jedoch Euro), bei Gemeinschaftsprojekten Euro, zuwendungsfähig. Ausgaben im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens und der Angebotserstellung sind nicht förderfähig. Die Förderung greift auch bei Breitbanderschließungsmaßnahmen von Gewerbegebieten im ländlichen Raum. In Ausnahmefällen ist eine Einzelerschließung von Gewerbegebieten möglich. Nachzuweisen ist auch hier die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung (d.h. weniger als 2 MBit/s für Datenempfang). "Upgrades" z.b. von 2 MBit/s auf 6 MBit/s sind nicht förderfähig. Nutznießer der Förderung muss das gesamte Gewerbegebiet, zumindest aber die deutlich überwiegende Zahl der hier ansässigen Unternehmen sein. Die Versorgung einzelner Unternehmen mit sehr schnellen Breitbandverbindungen (Standleitungen, 32 MBit/s symmetrisch, Glasfaser etc.) ist nicht förderfähig. Problematisch ist derzeit die Fördersituation bzw. die nicht ausreichend vorhandenen Fördermittel. Bei der ADD vorliegende Förderanträge bzw. Fördervoranfragen (insgesamt rund 60) können derzeit nicht bearbeitet werden, da die verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

9 5. Zuständigkeiten Nach dem Telekommunikationsgesetz sind die Telekommunikationsunternehmen nicht zur Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur in Deutschland verpflichtet. Deshalb erfolgt in den ländlichen Regionen mit unterversorgten Kommunen der weitere Ausbau in der Regel nach rein betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Telekommunikationsunternehmen. Deshalb ist in unterversorgten Kommunen die Herstellung des Zugangs zu breitbandigen Telekommunikationsanschlüssen eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die derzeit zu den freiwilligen Aufgaben der Ortsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden bzw. verbandsfreien und kreisfreien Städten gehört. In einem Schreiben an den Landkreis Cochem-Zell hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur R-P am zur Zuständigkeit des Breitbandausbaus folgendes ausgeführt: Die Frage, ob der Breitbandausbau durch kommunale Gebietskörperschaften und damit die Schaffung eines Internetzuganges für die Einwohner aus Sicht des Kommunalwirtschaftsrechts zulässig ist, ist entscheidend davon abhängig, ob diese Aufgabe als eine solche der kommunalen Daseinsvorsorge zu qualifizieren ist. Zum Kernbereich der Selbstverwaltung zählt traditionellerweise die sogenannte kommunale Daseinsvorsorge, was insbesondere heißt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit essentiellen Dienstleistungen und Gütern, außerhalb des Bereichs von gesetzlich begründeten Sonderzuständigkeiten, durch die Gemeinden zu gewährleisten ist. Im Mittelpunkt der Daseinsvorsorge steht der Gedanke, dass der Einzelne individuelle Freiheiten nur dann wahrnehmen kann, wenn hierfür die entsprechenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Grundvoraussetzungen bestehen. Aus dem Stellenwert, den ein leistungsfähiger Internetzugang für das Dasein des Einzelnen in der Informationsgesellschaft besitzt, ergibt sich, dass die Schaffung eines lnternetzuganges durch kommunale Gebietskörperschaften entweder durch den Breitbandausbau oder durch die Einrichtung von orts- und ortsteilweiten W-LAN-Zonen grundsätzlich als ein Gegenstand der kommunalen Daseinsvorsorge einzuordnen ist. Zumindest werden von der Informationsvorsorge als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge Mindeststandards umfasst. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung den Gemeinden einen breiten Einschätzungsspielraum eröffnet, was den Umfang und den Inhalt ihrer kommunalen Daseinsvorsorge betrifft. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als kommunale Wirtschaftstätigkeit all jene Unternehmungen zu qualifizieren sind, die auch von einem Privatunternehmer mit Gewinnerzielungsabsicht ins Werk gesetzt werden könnten, ist die Aufgabe als wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinden zu qualifizieren. Ein wirtschaftliches Unternehmen darf die Gemeinde nach 85 Abs.1 Nr.1 der Gemeindeordnung nur errichten, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt. Da die Schaffung eines Internetzugangs durch den Breitbandausbau dazu gedacht ist, den Gemeindeeinwohnern die gleichen Zugangschancen zum Informationsmedium Internet zu eröffnen und die eigene Kommune hierdurch für Bürger und Investoren attraktiver zu machen, kann ein öffentlicher Zweck bejaht werden. Da die Telekommunikation von der Subsidiaritätsklausel des 85 Abs.1 Nr.3 Gemeindeordnung nicht ausgenommen ist, muss bei einem von einer kommunalen Gebietskörperschaft beabsichtigten Breitbandausbau ferner geprüft werden, ob der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Letzteres wird dort zu verneinen sein, wo sich zu wenige Interessenten für Hochleistungs- Internetanschlüsse finden lassen und deshalb ein wirtschaftliches Interesse für private Anbieter nicht besteht. ln diesen Fällen steht die Subsidiaritätsklausel einem Breitbandausbau durch kommunale Gebietskörperschaften nicht entgegen. Nach alledem ist die Förderung des Breitbandausbaus durch kommunale Gebietskörperschaften grundsätzlich als kommunalrechtlich zulässig zu beurteilen. Ob und in welchem Umfang diese

10 freiwillige Aufgabe im Einzelfall konkret wahrgenommen wird, ist - unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - primär kommunalpolitisch zu entscheiden. Wie bereits oben dargelegt, handelt es sich bei dem Ausbau von Breitbandnetzen um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Ob die Gemeinden oder die Kreise die Verantwortung für diese Aufgabe tragen und diese selbst durchführen, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist daher auf Artikel 28 Abs.2 S.1 Grundgesetz als verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft abzustellen. Danach ist originär den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Eine Zuständigkeit der Landkreise für den Ausbau von Breitbandnetzen kann sich jedoch aus 2 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung ergeben, wonach die Landkreise auf das Kreisgebiet bezogene öffentliche Aufgaben als freie Aufgaben der Selbstverwaltung wahrnehmen können. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 28. April A 11423/10.OVG- kommt es bei der Abgrenzung von örtlichen und überörtlichen Aufgaben maßgeblich auf die jeweiligen Gemeindestrukturen an. Je kleingliedriger die gemeindliche Struktur, desto eher ist eine Aufgabe örtlich nicht mehr erfüllbar und wird zu einer überörtlichen Aufgabe. Schließlich kann sich nach Auffassung des OVG Koblenz die Aufgabenzuordnung auch innerhalb eines Landkreises unterscheiden. Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebietes die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt. Nach diesen vom OVG formulierten Grundsätzen wird den Landkreisen in vielen Fällen die Zuständigkeit für die Errichtung von Breitbandnetzen zufallen können. In jedem Fall möglich und vielfach auch sinnvoll sind Formen der interkommunalen Zusammenarbeit der kreisangehörigen Gemeinden und des Kreises. 6. Erfahrungen zum Breitbandausbau in der Region Die Kreisverwaltungen in der Region Trier haben flächendeckend zunächst in Bezug auf die Breitbandversorgung in Zusammenarbeit mit der Initiative Region Trier e.v. eine Moderationsund Informationsfunktion übernommen. In den letzten 3 Jahren sind aufgrund unterschiedlicher Versorgungsstrukturen in den Landkreisen teils unterschiedliche Vorgehensweisen in Angriff genommen worden. Landkreis Bernkastel-Wittlich Die Übernahme einer Informations- und Koordinierungsfunktion durch die Kreisverwaltung und die konkrete Erstellung und Umsetzung von Lösungskonzepten durch die Verbandsgemeinden/verbandsfreie Gemeinde Morbach/Stadt Wittlich hat sich bewährt. Die konkrete Kenntnis der Gebietskörperschaften vor Ort über vorhandene Kabeltrassen sowie Straßen-, Kanal- und sonstige Tiefbaumaßnahmen sowie der unmittelbare Kontakt zu den Ortsgemeinden ist notwendige Voraussetzung für effiziente und finanzierbare Breidbandlösungen im Falle der Unterversorgung. Die Aktivitäten der Kreisverwaltung bestehen in der fortlaufenden Information der nachgeordneten Gebietskörperschaften über Fördermöglichkeiten, technische Entwicklungen sowie über Arbeitsergebnisse von regionalen Arbeitskreisen. Auf Anfrage erfolgt die Abfrage der vorhandenen Telekommunikationsinfrastruktur aus dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur für einzelne Gebietskörperschaften, die Beratung einzelner Gebietskörperschaften über Fördermöglichkeiten, technische Alternativen und Ansprechpartner von Telekommunikationsunternehmen. Darüber hinaus wird durch regelmäßige Abfragen die Breitbandversorgung der Kommunen im Landkreis ständig fortgeschrieben und die im Internetauftritt hinterlegten Informationen aktualisiert.

11 Landkreis Trier-Saarburg Die Aktivitäten der Kreisverwaltung Trier-Saarburg entsprechen weitestgehend der Vorgehensweise der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Anfang 2010 wurde seitens des Kreises mit den Bürgermeistern ein koordiniertes kreisweites Vorgehen und die Entwicklung einer Gesamtkonzeption erörtert. Dabei wurde davon ausgegangen, dass eine zukunftsfähige Breitbandversorgung nach dem derzeitigen Stand der Technik auf Sicht nur mit kabelgebundenen Lösungen (Glasfaserleitung) zu realisieren ist. Die Erstellung eines kreisweiten Konzeptes sowie eine solidarische Finanzierung des Aufbaus der Infrastruktur wurden wegen des sehr unterschiedlichen Ausbaustandes in den einzelnen Verbandsgemeinden sowie der Größe des Gebietes und der Vielzahl der Ortschaften als problematisch angesehen. Eine kleinteiligere, am jeweiligen Umsetzungsstand der Kommunen orientierte Vorgehensweise wurde für sinnvoller erachtet. Vulkaneifelkreis Auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG) Daun-Vulkaneifel mbh übernimmt eine Beratungs- und Moderationsfunktion für die unterversorgten Orte im Vulkaneifelkreis. Die unterversorgten Gemeinden wurden von der WfG durch gezielte Beratung über die Möglichkeiten eines Breitbandausbaus informiert und bei der konkreten Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindeverwaltungen unterstützt. Über die persönliche Sensibilisierung der Gemeindevertreter der unterversorgten Gemeinden gelang es kurzfristig, dass für einzelne Ortsgemeinden Interessensbekundungsverfahren durchgeführt und Breitbandengpässe durch entsprechende Ausbaumaßnahmen beseitigt wurden. Im Jahr 2009 plante die WfG zunächst, ein Büro mit einem Planungsauftrag für die flächendeckende Breitbandversorgung im Landkreis zu beauftragen. Aufgrund der Darstellungen im Breitbandatlas und eigener Erhebungen wurde jedoch festgestellt, dass die Breitbandversorgung im Landkreis sehr heterogen ist und eine kreisweite Planung offensichtlich nicht sinnvoll erschien. Zudem wurde seitens einer Kreistagsfraktion eine kreisweite Planung aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten für die Grundlagenerhebung, der Analyse und der Erarbeitung von Planungsvorschlägen sowie des damit verbundenen Zeitaufwands vor dem Hintergrund der sehr heterogenen Versorgungsstruktur als nicht zielführend abgelehnt. Eifelkreis Bitburg-Prüm Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist im Verhältnis zu den Nachbarkreisen eine besonders hohe Anzahl der Ortsgemeinden nicht oder nicht ausreichend mit Breitband versorgt. Neben der bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich wahrgenommenen Beratungs- und Koordinierungsfunktion hat der Kreistag des Eifelkreises in der Sitzung vom die Initiative zur Koordinierung der Breitbandaktivitäten auf Kreisebene durch die Verwaltung beschlossen. Im Anschluss wurde die Fa. Konext GmbH, Düsseldorf/Berlin, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. In den Monaten Dezember 2010 und Januar 2011 wurde die Bedarfserhebung in allen Haushalten, Betrieben und Institutionen im gesamten Eifelkreis durchgeführt. Rund Rückmeldungen gingen ein, dies entspricht einer Quote von rd. 13 % aller Haushalte/Anschlüsse im Kreisgebiet. Die Meldungen wurden durch das Büro verarbeitet und für die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) auf der Markterkundungsplattform des Landes Rheinland-Pfalz aufbereitet. Am 15 März 2011 startete das Interessenbekundungsverfahren im Landkreis. Während des Verfahrens wurden von Telekommunikationsunternehmen keine Lösungen angeboten. Daher prüft die Verwaltung derzeit ergebnisoffen Modelle zur Gestaltung und Finanzierung und steht hierzu in

12 Verhandlungen mit dem Land. Das Gesamtvolumen für einen flächendeckenden Breitbandausbau wird derzeit von der Verwaltung auf rund 12 Millionen Euro geschätzt. Landkreis Cochem Zell Auch im Landkreis Cochem-Zell ist ein Großteil der Ortsgemeinden nicht oder nicht ausreichend mit Breitband versorgt. Von Seiten des Landkreises wurde deshalb die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell in Auftrag gegeben. Ein Tochterunternehmen von inexio KGaA hat ein tragfähiges Geschäftsmodell für den Breitbandausbau Landkreis Cochem-Zell entwickelt. Auf Grundlage dieses Geschäftsmodells sollen der Bau und der Betrieb eines Breitbandnetzes getrennt werden. Auf der einen Seite soll die Planung und der Ausbau der Breitband-Infrastruktur mittels Glasfasertechnik von einer Breitbandinfrastruktur-Gesellschaft Cochem-Zell mbh durchgeführt werden, auf der anderen Seite soll inexio und ggf. auch ein weiterer Telekommunikationsanbieter das neu zu erstellende Breitband-Netz mieten und betreiben. Die wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung des Konzeptes ist die Verbundenheit der 92 Städte und Gemeinden des Landkreises, die sich durch eine Kooperationsvereinbarung auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Breitbandausbau auf Landkreisebene geeinigt haben. Die Gemeinderäte haben die Aufgabe Breitbandversorgung auf die fünf Verbandsgemeinden übertragen und sollen in der Infrastrukturgesellschaft durch den Landkreis und die fünf Verbandsgemeinden vertreten werden. Die Mitwirkung des Landkreises an der geplanten Breitbandinfrastrukturgesellschaft erfolgte vornehmlich vor dem Hintergrund, dass über das Kreiswasserwerk der Landkreis ein umfangreiches Leitungsnetz verfügt, das in die Breitbandinfrastrukturgesellschaft als Sacheinlage eingebracht werden kann. Des Weiteren wollen zwei Versorgungsunternehmen sowie ein privates Softwarehaus sich in Form von Sach- und Bareinlagen als Gesellschafter beteiligen. Soweit vorhanden sollen die Gesellschafter eigene nutzbare Infrastrukturen einbringen, so dass der Gesellschaftsanteil neben den Bareinlagen auch über Sachwerte erfolgen kann. Zu den Sacheinlagen zählen Glasfaserleitungen und Leerrohre, die in den Planungen optimal zusammengefasst und zu einem funktionsfähigen Netz vereint werden sollen. Die Nutzung der Sacheinlagen soll der Gesellschaft zeitlich begrenzt inklusive einem Nießbrauchrecht überlassen werden. Trotz der vorhandenen Sacheinlagen werden für den Komplettausbau rund 160 km weitere Glasfaserleitungen notwendig sein. Die Gesamtinvestitionssumme soll rund 18 Mio. betragen und der gesamte Ausbau soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Investitionssumme wird durch die Kommunen, einen Telekommunikationsanbieter und weitere private Investoren getragen. Das Konzept sieht vor, dass diese Anteile den Gesellschaftern innerhalb der Mietdauer von 20 Jahren inklusive einer Guthabenverzinsung zurückfließen sollen. Die Kommunen müssen keine verlorenen Baukostenzuschüsse aufbringen und werden hier selbst Teileigentümer des Breitbandnetzes. Die Finanzierung durch die Banken konnte aufgrund der geprüften Wirtschaftlichkeit des Konzeptes und der privaten Beteiligung mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz in Form einer Bürgschaft in Aussicht gestellt werden. Die geplante Beteiligung der Kommunen an der noch zu gründenden Breitbandinfrastruktur- Gesellschaft Cochem-Zell mbh ist im Oktober 2011 von der ADD Trier kommunalrechtlich sanktioniert worden. 7. Fazit: Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung von grundlegender Bedeutung. Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist eine

13 wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Immer mehr Geschäftsmodelle, Dienste und Anwendungen können nur mit einem schnellen Zugang zum Netz genutzt werden. Wertschöpfungs- und Kommunikationsprozesse in Unternehmen, Verwaltungen und im gesellschaftlichen Leben werden immer stärker über schnelle Datenleitungen abgewickelt. Die gesellschaftliche Bedeutung von Breitbandinternet wird insbesondere in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit weiter stark zunehmen. Dazu gehört in Zeiten flexibler Arbeitsprozesse auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentrales Ziel muss es daher sein, flächendeckend neben Ballungsräumen auch ländliche Räume mit schnellen Internetzugängen auszustatten. Insbesondere für die ländlichen Räume ist der flächendeckende Ausbau der Breitbandinfrastruktur für die Stärkung der Lebens- und Standortqualität enorm wichtig. Nach dem Telekommunikationsgesetz gibt es aktuell keinen verpflichtenden Universaldienst für Telekommunikationsunternehmen beim Breitbandausbau. Dies führt zu deutlichen Nachteilen für die ländlichen Regionen. Denn während die Telekommunikationsunternehmen in den Ballungsgebieten mit hohen Kundenzahlen eine moderne Breitbandinfrastruktur mit hohen bis sehr hohen Bandbreiten vorhalten und entsprechend des technischen Fortschritts zügig weiter ausbauen, versagt der Markt in großen Teilen ländlicher Regionen. Die am Markt führenden Telekommunikationsunternehmen investieren hier in unterversorgten Orten in den Ausbau des Leitungsnetzes in der Regel nur, wenn es sich aus ihrer Sicht betriebswirtschaftlich darstellen lässt. Dies hat zur Folge, dass der Leitungsausbau in diesen Orten von Telekommunikationsunternehmen regelmäßig nur erfolgt, wenn die Kommunen entsprechende Zuschüsse zu den Baukosten zahlen. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben können unterversorgte Kommunen nur durch eigenes Engagement vor Ort den Breitbandausbau forcieren. Die jeweils sehr unterschiedliche Ausgangssituation der unterversorgten Orte im Landkreis erfordert grundsätzlich jeweils die Prüfung im Einzelfall, mit welcher zur Verfügung stehenden Technik den vor Ort ermittelten Bedarfen nach Breitbandinternet auch vor dem Hintergrund eines vertretbaren Kosten- /Nutzenverhältnisses Rechnung getragen werden kann. Daher sind pauschale Empfehlungen insoweit wenig hilfreich. Mit der in der Umsetzung befindlichen LTE-Technik der Unternehmen Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG und Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh (E-Plus) könnte kurzfristig zumindest der Grundbedarf an breitbandigem Internet im Landkreis über Mobilfunk-DSL ohne finanzielle Belastung der Kommunen umgesetzt werden. Da die mit der Lizenzversteigerung aufgegebene Verpflichtung, zunächst 90 % der Bevölkerung der von den jeweiligen Bundesländern gemeldeten unterversorgten Gemeinden und Städte zu erschließen, in Rheinland-Pfalz erfüllt ist, bleibt abzuwarten, in welchem Zeitfenster vorgenannte Unternehmen den LTE-Ausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich fortsetzen und die Aufrüstung der im Landkreis vorhandenen Mobilfunkmasten abschließen sowie ggf. zur Schließung von Funklücken weitere Masten in Betrieb nehmen. Eine zukunftsfähige Breitbandversorgung ist nach Expertenmeinung nach dem derzeitigen Stand der Technik auf Sicht nur mit kabelgebundenen Lösungen (Glasfaserleitung) zu realisieren. Die aktuellen Förderprogramme zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur greifen aber nur, wenn durch keine technische Lösung mindestens 2 MBit/s im Datenempfang bei mindestens 95 Prozent der Haushalte eines Ortes erreicht wird. Sofern ein Ort aus Kostengründen zunächst eine entsprechende Breitbandversorgung per Funklösung realisiert, ist ein späterer leitungsgebundener Ausbau der Breitbandinfrastruktur nicht mehr förderfähig.

14 Breitband-Versorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich Vulkaneifelkreis Eckfeld Manderscheid Meerfeld Wallscheid Pantenburg Niedermanderscheid Bettenfeld VG Manderscheid Dierfeld Laufeld Hontheim Oberöfflingen Niederscheidweiler Karl Schwarzenborn Gipperath Schladt Willwerscheid Greimerath Plein Großlittgen Minderlittgen Musweiler Bitburg-Prüm Diefenbach Dorf Bombogen Wittlich Bergweiler Dreis Salmrohr Dodenburg Heidweiler Heckenmünster Dierscheid Hetzerath Kövenig Traben Starkenburg Trarbach VG Traben-Trarbach Wehlen Graach an der Mosel Beuren Bernkastel-Kues Andel Veldenz Burgen Minheim Kleinich Longkamp Monzelfeld Kommen VG Bernkastel-Kues Piesport Hochscheid Wederath Gornhausen Gonzerath Neumagen-Dhron Hinzerath Elzerath Heinzerath Horath Haag Merscheid Trier-Saarburg Odert Merschbach Hunolstein Gräfendhron Etgert Berglicht Gielert Wolzburg Büdlich Breit Schönberg Talling Kabelgebundenes Internet (DSL 2000) Gut (mehr als 80%) (64 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile) Mittel (50-80%) (15 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile) Schlecht (weniger als 50%) (63 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile) LTE (Long-Term-Evolution) LTE verfügbar (17 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile) WLAN (Wireless Local Area Network ) WLAN verfügbar (20 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile) Grenzen der Verbandsgemeinden/Stadt Wittlich/EG Morbach Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Stephan von St. Vith, Lückenburg Burtscheid für insgesamt 142 Gemeinden/Ortsteile/Stadtteile 10 Kilometer Daten der Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz Hundheim Wenigerath Bischofsdhron Morbach EG Morbach Gutenthal Hoxel Morscheid-Riedenburg Neunkirchen Breitbandverfügbarkeit Rapperath Weiperath Heidenburg Stadt Trier Lötzbeuren Irmenach Filzen Wintrich Rivenich Kindel Lieser Kesten Erlenbach Enkirch Kröv Zeltingen-Rachtig Brauneberg Esch Burg (Mosel) Wolf Erden Lösnich Maring-Noviand Klausen Reil Bengel Kinheim Osann-Monzel Dörbach Sehlem Ürzig Platten VG Wittlich-Land Gladbach Niersbach Kinderbeuern Wengerohr Altrich Bruch Arenrath Bausendorf Neuerburg Stadt Wittlich Binsfeld VG Kröv-Bausendorf Flußbach Lüxem Hupperath Landscheid Cochem-Zell Hasborn Niederöfflingen Eisenschmitt Oberscheidweiler Immert Thalfang Rorodt Deuselbach Bäsch Hilscheid Dhronecken Malborn VG Thalfang am Erbeskopf Birkenfeld Rhei Rhe

15 DSL Telekom Kabel D land LTE W-Lan Anbieter Bewertung Gemeinde Verbandsgemeinde/Stadt DSL 2000 DSL 6000 DSL 2000 kabelgebunden Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues Ja Mindestens 80% Bernkastel-Kues Andel Bernkastel-Kues % Bernkastel-Kues Wehlen Bernkastel-Kues 3 0 Weniger als 50 % Brauneberg Bernkastel-Kues Mindestens 80% Braunberg-Filzen Bernkastel-Kues Mindestens 80% Burgen Bernkastel-Kues 0 0 Weniger als 50 % Erden Bernkastel-Kues Mindestens 80% Gornhausen Bernkastel-Kues x Weniger als 50 % Graach Bernkastel-Kues 96 5 Ja Mindestens 80% Hochscheid Bernkastel-Kues 19 0 Weniger als 50 % Kesten Bernkastel-Kues 86 0 Mindestens 80% Kleinich Bernkastel-Kues Mindestens 80% Kommen Bernkastel-Kues 31 0 Weniger als 50 % Lieser Bernkastel-Kues Weniger als 50 % Longkamp Bernkastel-Kues Mindestens 80% Lösnich Bernkastel-Kues % Maring-Noviand Bernkastel-Kues 83 1 Mindestens 80% Monzelfeld Bernkastel-Kues 88 0 Mindestens 80% Mülheim Bernkastel-Kues Mindestens 80% Ürzig Bernkastel-Kues Mindestens 80% Veldenz Bernkastel-Kues % Wintrich Bernkastel-Kues 0 0 Weniger als 50 % Zeltingen-Rachtig Bernkastel-Kues % Bausendorf Kröv-Bausendorf 4 0 x Weniger als 50 % Bengel Kröv-Bausendorf 0 0 x Weniger als 50 % Diefenbach Kröv-Bausendorf 0 0 x Weniger als 50 % Flußbach Kröv-Bausendorf 0 0 Ja (145 Objekte) Mindestens 80% Hontheim Kröv-Bausendorf 81 0 Mindestens 80% Kinderbeuern Kröv-Bausendorf 0 0 x Weniger als 50 % Kinheim Kröv-Bausendorf 0 0 Weniger als 50 % Kinheim-Kindel Kröv-Bausendorf 0 0 x Weniger als 50 % Kröv Kröv-Bausendorf x Ja (Paracom) Mindestens 80% Kröv-Kövenig Kröv-Bausendorf 99 0 Mindestens 80% Reil Kröv-Bausendorf 0 0 Ja (Paracom) Weniger als 50 % Willwerscheid Kröv-Bausendorf 73 0 x % Bettenfeld Manderscheid 3 0 Weniger als 50 % Dierfeld Manderscheid 0 0 Weniger als 50 %

16 Eckfeld Manderscheid 1 0 Weniger als 50 % Eisenschmitt Manderscheid 25 0 Weniger als 50 % Gipperath Manderscheid 0 0 Weniger als 50 % Greimerath Manderscheid % Großlittgen Manderscheid 2 0 Weniger als 50 % Hasborn Manderscheid x Mindestens 80% Karl Manderscheid 0 0 Weniger als 50 % Laufeld Manderscheid 0 0 Ja (Paracom) Weniger als 50 % Manderscheid Manderscheid Mindestens 80% Manderscheid-Niederm. Manderscheid Mindestens 80% Meerfeld Manderscheid 0 0 Weniger als 50 % Muswweiler Manderscheid % Niederöfflingen Manderscheid Mindestens 80% Niederscheidweiler Manderscheid 0 0 Weniger als 50 % Oberöfflingen Manderscheid 0 0 Ja Weniger als 50 % Oberscheidweiler Manderscheid Mindestens 80% Pantenburg Manderscheid % Schladt Manderscheid 0 0 Weniger als 50 % Schwarzenborn Manderscheid Mindestens 80% Wallscheid Manderscheid 0 0 Ja (Paracom) Weniger als 50 % Morbach Morbach Mindestens 80% Morbach-Bischofsdhron Morbach % Morbach-Elzerath Morbach % Morbach-Gonzerath Morbach Mindestens 80% Morbach-Gutenthal Morbach % Morbach-Haag Morbach Mindestens 80% Morbach-Heinzerath Morbach Weniger als 50 % Morbach-Hinzerath Morbach Mindestens 80% Morbach-Hoxel Morbach Weniger als 50 % Morbach-Hundheim Morbach % Morbach-Hunolstein Morbach Weniger als 50 % Morbach-merscheid Morbach Mindestens 80% Morbach-Morscheid-riedenb. Morbach Weniger als 50 % Morbach-Odert Morbach Weniger als 50 % Morbach-Rapperath Morbach Mindestens 80% Morbach-Wederath Morbach 0 0 Weniger als 50 % Morbach-Weiperath Morbach Mindestens 80% Morbach-Wenigerath Morbach % Morbach-Wolzburg Morbach Weniger als 50 % Minheim Neumagen-Dhron 0 0 Mindestens 80%

17 Neumagen-Dhron Neumagen-Dhron Mindestens 80% Piesport Neumagen-Dhron 9 0 Mindestens 80% Trittenheim Neumagen-Dhron 0 0 Mindestens 80% Berglicht Thalfang Mindestens 80% Breit Thalfang Mindestens 80% Büdlich Thalfang Mindestens 80% Burtscheid Thalfang Mindestens 80% Deuselbach Thalfang Weniger als 50 % Dhronecken Thalfang 11 6 x Weniger als 50 % Etgert Thalfang 5 0 Weniger als 50 % Gielert Thalfang Mindestens 80% Gräfendhron Thalfang 0 0 Weniger als 50 % Heidenburg Thalfang 41 0 Weniger als 50 % Hilscheid Thalfang Mindestens 80% Horath Thalfang Mindestens 80% Immert Thalfang 95 0 Mindestens 80% Lückenburg Thalfang 95 0 Mindestens 80% Malborn Thalfang x Mindestens 80% Merschbach Thalfang 0 0 Weniger als 50 % Neunkirchen Thalfang geplant Weniger als 50 % Rorodt Thalfang 0 0 Weniger als 50 % Schönberg Thalfang 7 7 geplant Ja Weniger als 50 % Talling Thalfang 95 3 geplant Mindestens 80% Thalfang Thalfang Mindestens 80% Thalfang-Bäsch Thalfang Mindestens 80% Burg Traben-Trarbach 0 0 Ja Weniger als 50 % Enkirch Traben-Trarbach 40 0 Weniger als 50 % Irmenach Traben-Trarbach Ja Mindestens 80% Irmenach-Beuren Traben-Trarbach Ja Mindestens 80% Lötzbeuren Traben-Trarbach 98 1 Mindestens 80% Starkenburg Traben-Trarbach 99 1 Mindestens 80% Traben-Trarbach Traben Traben-Trarbach Ja x Ja Mindestens 80% Traben-trarbach trarbach Traben-Trarbach Ja Ja Mindestens 80% Traben-Trarbach Wolf Traben-Trarbach 12 0 x Weniger als 50 % Wittlich Wittlich Ja (Paracom) Mindestens 80% Wittlich-Bombogen Wittlich 1 0 Ja Ja (Paracom) Weniger als 50 % Wittlich-Dorf Wittlich 3 0 Ja Weniger als 50 % Wittlich-Neuerburg Wittlich 0 0 Weniger als 50 % Wittlich-Lüxem Wittlich 88 0 Mindestens 80% Wittlich-Wengerohr Wittlich 2 0 Ja (712 Objekte) Ja (Paracom) %

18 Altrich Wittlich-Land Ja Ja (Paracom) Mindestens 80% Arenrath Wittlich-Land 1 0 x Weniger als 50 % Bergweiler Wittlich-Land 0 0 Ja (318 Objekte) Mindestens 80% Binsfeld Wittlich-Land x Mindestens 80% Bruch Wittlich-Land 0 0 Weniger als 50 % Dierscheid Wittlich-Land 95 0 Mindestens 80% Dodenburg Wittlich-Land 4 0 Weniger als 50 % Dreis Wittlich-Land Mindestens 80% Esch Wittlich-Land 0 0 Weniger als 50 % Gladbach Wittlich-Land 0 0 Ja (De Facto) Weniger als 50 % Heckenmünster Wittlich-Land % Heidweiler Wittlich-Land 0 0 Ja (Wireless-DSL) Weniger als 50 % Hetzerath Wittlich-Land Mindestens 80% Hetzerath-Erlenbach Wittlich-Land Mindestens 80% Hupperath Wittlich-Land 0 0 Weniger als 50 % Klausen Wittlich-Land 3 0 Ja (Wireless-DSL) Weniger als 50 % Landscheid Wittlich-Land Mindestens 80% Minderlittgen Wittlich-Land 28 0 Weniger als 50 % Niersbach Wittlich-Land 0 0 Ja (De Facto) Weniger als 50 % Osann-Monzel Wittlich-Land x Mindestens 80% Osann-Monzel Monzel Wittlich-Land x Mindestens 80% Platten Wittlich-Land 20 0 Ja (Paracom) Weniger als 50 % Plein Wittlich-Land 5 0 x Weniger als 50 % Rivenich Wittlich-Land 2 0 Weniger als 50 % Salmtal Dörbach Wittlich-Land Mindestens 80% Salmtal Salmrohr Wittlich-Land Mindestens 80% Sehlem Wittlich-Land 49 0 Weniger als 50 %

19 Mit Breitband unterversorgte Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz Prioritätsstufe 1 Gemeinden der Prioritätsstufe 1 ArtGemeinde Prägung Gemeindeschlüssel Einwohner Haushalte Verfügbarkeit 384 Kbit/s für Prozent der Haushalte Verfügbarkeit 384 Kbit/s für Haushalte Verfügbarkeit 1 Mbit/s für Prozent der Haushalte Verfügbarkeit 1 Mbit/s für Haushalte Mogendorf Ortsgemeinde halbstädtisch , Moschheim Ortsgemeinde halbstädtisch Ötzingen Ortsgemeinde halbstädtisch Staudt Ortsgemeinde halbstädtisch Niedersayn Ortsgemeinde ländlich ,56 79 Landkreis Bernkastel-Wittlich Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Brauneberg Ortsgemeinde ländlich , , Burgen Ortsgemeinde ländlich , , Erden Ortsgemeinde halbstädtisch , , Gornhausen Ortsgemeinde ländlich Graach an der Mosel Ortsgemeinde ländlich , , Kesten Ortsgemeinde ländlich , , Lieser Ortsgemeinde halbstädtisch , , Lösnich Ortsgemeinde halbstädtisch , , Longkamp Ortsgemeinde halbstädtisch Maring-Noviand Ortsgemeinde halbstädtisch , , Monzelfeld Ortsgemeinde halbstädtisch , , Mülheim (Mosel) Ortsgemeinde halbstädtisch , , Ürzig Ortsgemeinde halbstädtisch , , Veldenz Ortsgemeinde ländlich , Wintrich Ortsgemeinde ländlich , , Zeltingen-Rachtig Ortsgemeinde halbstädtisch , ,1 567 Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf Bausendorf Ortsgemeinde halbstädtisch , , Bengel Ortsgemeinde ländlich , , Flußbach Ortsgemeinde ländlich Hontheim Ortsgemeinde ländlich , , Kinderbeuern Ortsgemeinde halbstädtisch , , Kinheim Ortsgemeinde ländlich , , Kröv Ortsgemeinde halbstädtisch , Reil Ortsgemeinde ländlich , , Verbandsgemeinde Manderscheid Bettenfeld Ortsgemeinde ländlich , , Eckfeld Ortsgemeinde ländlich , , Eisenschmitt Ortsgemeinde ländlich , , Gipperath Ortsgemeinde ländlich , , Greimerath Ortsgemeinde ländlich , , Großlittgen Ortsgemeinde ländlich , , Hasborn Ortsgemeinde ländlich , , Karl Ortsgemeinde ländlich , , Laufeld Ortsgemeinde ländlich , , Meerfeld Ortsgemeinde ländlich , , Musweiler Ortsgemeinde ländlich , , Niederöfflingen Ortsgemeinde ländlich , , Niederscheidweile r Ortsgemeinde ländlich , , Oberöfflingen Ortsgemeinde ländlich , , Pantenburg Ortsgemeinde ländlich , , Schladt Ortsgemeinde ländlich Wallscheid Ortsgemeinde ländlich , ,43 83 Verbandsgemeinde Neumagen-Drohn Minheim Ortsgemeinde ländlich , , Neumagen-Dhron Ortsgemeinde halbstädtisch , , Piesport Ortsgemeinde ländlich , , Trittenheim Ortsgemeinde halbstädtisch , , von 37

20 Mit Breitband unterversorgte Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz Prioritätsstufe 1 Gemeinden der Prioritätsstufe 1 ArtGemeinde Prägung Gemeindeschlüssel Einwohner Haushalte Verfügbarkeit 384 Kbit/s für Prozent der Haushalte Verfügbarkeit 384 Kbit/s für Haushalte Verfügbarkeit 1 Mbit/s für Prozent der Haushalte Verfügbarkeit 1 Mbit/s für Haushalte Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Berglicht Ortsgemeinde ländlich , , Burtscheid Ortsgemeinde ländlich , , Deuselbach Ortsgemeinde ländlich , Dhronecken Ortsgemeinde ländlich , , Etgert Ortsgemeinde ländlich , , Gräfendhron Ortsgemeinde ländlich Hilscheid Ortsgemeinde ländlich , , Horath Ortsgemeinde ländlich Immert Ortsgemeinde ländlich , , Lückenburg Ortsgemeinde ländlich , , Malborn Ortsgemeinde ländlich , , Merschbach Ortsgemeinde ländlich Neunkirchen Ortsgemeinde ländlich , Schönberg Ortsgemeinde ländlich , , Talling Ortsgemeinde ländlich , , Thalfang Ortsgemeinde ländlich , ,1 448 Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Burg (Mosel) Ortsgemeinde halbstädtisch , , Enkirch Ortsgemeinde ländlich , , Starkenburg Ortsgemeinde halbstädtisch , Lötzbeuren Ortsgemeinde ländlich , , Irmenach Ortsgemeinde ländlich Verbandsgemeinde Wittlich-Land Altrich Ortsgemeinde ländlich Arenrath Ortsgemeinde ländlich , , Bergweiler Ortsgemeinde ländlich Binsfeld Ortsgemeinde halbstädtisch , , Bruch Ortsgemeinde ländlich , , Dierscheid Ortsgemeinde ländlich , , Dreis Ortsgemeinde halbstädtisch , , Esch Ortsgemeinde halbstädtisch , , Gladbach Ortsgemeinde ländlich , , Heidweiler Ortsgemeinde ländlich , , Hupperath Ortsgemeinde halbstädtisch Klausen Ortsgemeinde halbstädtisch , Osann-Monzel Ortsgemeinde ländlich , , Platten Ortsgemeinde halbstädtisch , , Plein Ortsgemeinde ländlich Rivenich Ortsgemeinde ländlich , Salmtal Ortsgemeinde halbstädtisch , , Landscheid Ortsgemeinde ländlich , , Niersbach Ortsgemeinde ländlich Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld Ortsgemeinde ländlich , , Dackscheid Ortsgemeinde ländlich , , Dahnen Ortsgemeinde ländlich , , Daleiden Ortsgemeinde ländlich , , Dasburg Ortsgemeinde ländlich Eilscheid Ortsgemeinde ländlich Eschfeld Ortsgemeinde ländlich , , Euscheid Ortsgemeinde ländlich , , Großkampenberg Ortsgemeinde ländlich , , Hargarten Ortsgemeinde ländlich , , Herzfeld Ortsgemeinde ländlich , , Irrhausen Ortsgemeinde ländlich , , von 37

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