Technische Bedingungen und Hinweise. der Stadtwerke Mainz Netze GmbH (TBH)
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- Andreas Kasimir Kappel
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1 Technische Bedingungen und Hinweise der Stadtwerke Mainz Netze GmbH (TBH) für die Errichtung, Erweiterung, Änderung, Inbetriebsetzung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und den Einbau von Elektrizitätsmesseinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH - Niederspannung - Stand: Januar 2012
2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Anlagen... 3 Verzeichnis der Abkürzungen... 3 Vorwort Geltungsbereich Netzgebiet Ansprechpartner... 5 Vertriebsbüro... 5 Ansprechpartner Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Elektrische Anlage Überprüfung der elektrische Anlage Netzanschluss (siehe TAB2007 Abschnitt 5) Mess- und Steuereinrichtungen (siehe TAB2007 Abschnitt 7) Allgemeine Hinweise Messeinrichtungen > 63 A (Wandlermessung) Elektrische Verbrauchsgeräte (siehe TAB2007 Abschnitt 10) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Hinweise für die Installation von Wärmespeicher-Anlagen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen (siehe TAB 2007 Abschnitt 11) Eigenerzeugungsanlagen und Notstromaggregate (siehe TAB 2007 Abschnitt 13).. 13 Inkrafttreten TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 2 -
3 Verzeichnis der Anlagen Anlage E1 Anlage E2 Anlage E3 Anlage E4 Anlage E5 Anlage E6 Anlage E7 Schaltbild Zählerplatz im Einfamilienhaus Schaltbild Tausch Wechselstromzähler > Drehstromzähler Schaltbild Zählerplatz dezentral angeordnet Schaltbild Zählerplatz im Mehrfamilienhaus Schaltbild Wandlermessung integriert im Zählerschrank Schaltbild Wandlermessung mit externem Messschrank Schaltbild Wärmepumpen Anlage und gesteuerte Direktheizung Anlage E8.1 Schaltbild Nachtspeicheranlage 1 Anlage E8.2 Schaltbild Nachtspeicheranlage 2 Verzeichnis der Abkürzungen EEG KWK NAV SWMN ÜWG RHE TBH Erneuerbare-Energien-Gesetz Kraft-Wärme-Kopplung Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV ) vom Stadtwerke Mainz Netze GmbH Überlandwerk Groß-Gerau GmbH Rheinhessen-Energie GmbH Technische Bedingungen und Hinweise Stadtwerke Mainz Netze GmbH GmbH TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 3 -
4 Vorwort Die Technischen Bedingungen und Hinweise Strom (TBH Strom) der Stadtwerke Mainz Netze GmbH (SWMN) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - beinhalten Regelungen und Abläufe für die Errichtung und Änderung von Kundenanlagen zur Elektrizitätsversorgung (elektrischen Anlagen) im Netzgebiet der SWMN. Im Netzgebiet gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 bzw. eine entsprechende Nachfolgeregelung, soweit in diesen TBH keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Bei Widersprüchen zwischen den TAB 2007 und diesen TBH gehen die TBH vor. Die TBH Strom sind Technische Anschlussbedingungen im Sinne des 20 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV). Elektrische Anlagen sind nach der NAV, dem Stand der Technik, dem technischen Regelwerk und den technischen Bedingungen und Hinweisen des Netzbetreibers zu errichten, zu erweitern, zu ändern, in Betrieb zu setzen und instand zu halten. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen (nachfolgend Installationsunternehmen genannt) unter Anerkennung der NAV auszuführen. Die Vornahme oder Unterlassung einer Überprüfung von elektrischen Anlagen durch den Netzbetreiber entbindet das Installationsunternehmen nicht von der Haftung für die Mängelfreiheit der elektrischen Anlage. Um Arbeiten an elektrischen Anlagen einschließlich der Inbetriebsetzung verantwortungsbewusst durchführen zu können, verpflichtet sich das Installationsunternehmen zur ständigen Information und Weiterbildung in allen Fragen der Ausführung von Installationsarbeiten an elektrischen Anlagen und der Neuerungen auf dem Gebiet der Installationstechnik und zur Förderung der gemeinsamen Interessen - zum engen Kontakt mit den Bezirksleitern des Netzbetreibers. Die jeweils gültige Version dieser TBH kann im Internet unter abgerufen werden. Der Netzbetreiber bedient sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Rechte und Pflichten der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG), die im Namen und im Auftrag des Netzbetreibers tätig wird. TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 4 -
5 1. Geltungsbereich 1.1 Netzgebiet Diese technischen Bedingungen und Hinweise (TBH) gelten für den Bau und die Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen sowie für den Einbau von Elektrizitätsmesseinrichtungen (nachfolgend auch Stromzähler oder Zähler genannt) im Netzgebiet des Netzbetreibers. Das Netzgebiet des Netzbetreibers umfasst die folgenden Städte / Gemeinden: Mainz (inkl. aller Vororte), Mainz-Amöneburg, -Kastel und -Kostheim, Ginsheim- Gustavsburg, Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur, Raunheim, Badenheim, Sprendlingen und St. Johann. 1.2 Ansprechpartner Für die objektbezogene technische Beratung und Festlegung und Überprüfung von elektrischen Anlagen sind folgende Ansprechpartner für den Netzbetreiber zuständig: Vertriebsbüro Dipl.-Ing. (FH) Michael Eifinger Tel.: Mobil: Fax: michael.eifinger@stadtwerke-mainz.de Referent Vertrieb EEG und KWK-Anlagen sowie Großprojekte und Sonderanlagen Frank Klopfleisch Tel.: Mobil: Fax: frank.klopfleisch@stadtwerke-mainz.de Installateur- und Marktpartnerbetreuung für die Netzbereiche SWM, ÜWG und RHE TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 5 -
6 Ansprechpartner Für die Städte / Gemeinden Mainz (inkl. aller Vororte) Mainz-Amöneburg, -Kastel und -Kostheim Gustavsburg Helmut Scheidt Tel.: Fax: helmut.scheidt@stadtwerke-mainz.de Elektrische Anlagen und Messe Märkte Anschlüsse Wolfgang Sutter Tel.: Mobil: Fax: wolfgang.sutter@stadtwerke-mainz.de Elektrische Anlagen und Messe Märkte Anschlüsse Michael Kamm Tel.: Fax: michael.kamm@stadtwerke-mainz.de Anschlusswesen und Netzanschlüsse Horst Kirmse Tel.: Fax: horst.kirmse@stadtwerke-mainz.de Anschlusswesen und Netzanschlüsse Postanschrift: Stadtwerke Mainz Netze GmbH Rheinallee Mainz Für die Gemeinden Badenheim, Sprendlingen, St. Johann sind die vorgenannten Ansprechpartner zuständig. Postanschrift: Rheinhessen-Energie GmbH Rheinallee Mainz TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 6 -
7 Für die Städte / Gemeinden Biebesheim Raunheim Bischofsheim Riedstadt Büttelborn Stockstadt Ginsheim Trebur Nauheim Dipl.-Ing. Peter Gote Tel.: Fax: peter.gote@uewg.de Dezentraler Vertrieb EEG und KWK- Anlagen Großprojekte und Sonderanlagen Dipl.-Ing. (FH) Luca Tararà Tel.: Fax: luca.tarara@uewg.de Dezentraler Vertrieb EEG und KWK- Anlagen Großprojekte und Sonderanlagen Jan Henrik Schulze Tel.: Fax: jan.schulze@uewg.de Baustromanlagen Günter Lorenz Tel.: Fax: guenter.lorenz@uewg.de Anschlusswesen Netzanschlüsse und Sonderanlagen Michael Kamm Tel.: Fax: michael.kamm@uewg.de Anschlusswesen und Netzanschlüsse Postanschrift: Überlandwerk Groß-Gerau GmbH Friedrichstraße Groß-Gerau TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 7 -
8 2. Anmeldeverfahren Nach erfolgter Herstellung, Änderung bzw. Verstärkung der elektrischen Anlage ist vom Installationsunternehmen das Formular Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage lesbar (d.h. in Maschinenschrift oder Druckschrift) und vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Netzbetreiber einzureichen, und zwar - je nach Stadt / Gemeinde - an die folgende Stelle (Annahmestelle): Mainz (inkl. aller Vororte), Mainz-Amöneburg, -Kastel, -Kostheim, Gustavsburg Stadtwerke Mainz Netze GmbH Rheinallee Mainz Tel.: Fax: Badenheim, Sprendlingen, St. Johann Rheinhessen-Energie GmbH Rheinallee Mainz Tel.: Fax: Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Ginsheim, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur Überlandwerk Groß-Gerau GmbH Friedrichstraße Groß-Gerau Tel.: Fax: Die Formulare stehen auf der Website des Netzbetreibers zum Download zur Verfügung. Pro Zähler ist ein Antragsformular einzureichen. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind mindestens fünf Arbeitstage vor Inbetriebsetzung der Anlage bei der Annahmestelle einzureichen; bei Sammelmeldungen (d.h. wenn mehr als zehn Zähler zu setzen sind) mindestens zehn Arbeitstage vorher. TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 8 -
9 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 3.1 Elektrische Anlage Das Installationsunternehmen setzt die elektrische Anlage im Auftrag des Netzbetreibers durch Einsetzen der Hausanschlusssicherungen und Überprüfung der Drehrichtung (Rechtsdrehfeld) in Betrieb ( 14 NAV). Die Außenleiter (L1, L2, L3) und der Neutralleiter (N) bzw. der PEN-Leiter müssen in der gesamten elektrischen Anlage - auch an der Zählerstelle - durchgängig gekennzeichnet sein. Erfolgt - bedingt durch einen Störungsfall - ein Sicherungswechsel, so ist die DIN EN (VDE ) anzuwenden. Der Netzbetreiber behält sich das Recht vor, jederzeit die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. 3.2 Überprüfung der elektrische Anlage Der Netzbetreiber ist gemäß der NAV berechtigt, elektrische Anlagen vor und nach der Inbetriebsetzung zu überprüfen. Werden dabei Mängel erkannt, informiert der Netzbetreiber hierüber unverzüglich das betreffende Installationsunternehmen und fordert es auf, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Handelt es sich bei den erkannten Mängeln um sicherheitsrelevante Mängel, werden hierüber auch der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer informiert. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet. Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilernetz übernimmt der Netzbetreiber keine Haftung für deren Mängelfreiheit. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib oder Leben darstellen. Jeder zusätzliche Zeitaufwand des Netzbetreibers, der auf einen Mangel an der elektrischen Anlage zurückzuführen ist, wird dem Installationsunternehmen in Rechnung gestellt. 4. Netzanschluss (siehe TAB2007 Abschnitt 5) Der Anmeldung eines Netzanschlusses (Neuanschluss) muss ein amtlicher Lageplan in Fotokopie beigefügt werden. Am Netzanschluss wird Drehstrom mit einer Nennspannung von 230/400 Volt im Toleranzbereich nach DIN IEC zur Verfügung gestellt. Die Netzform am Übergabepunkt ist ein TN-C-System. Bei der Festlegung von Netzanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen und Verteilungen ist die jeweils einschlägige Landesbauordnung zu beachten. Hieraus ist abzuleiten, dass in Treppenhäusern der Gebäudeklasse 3 und 4 (hierzu zählen auch Mehrfamilienhäuser), keine Hausanschlusskästen installiert werden dürfen. Ebenfalls sind in Treppenhäusern TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 9 -
10 Messeinrichtungen und Hauptverteiler nicht zulässig. Eine vorherige Abstimmung mit allen Beteiligten (Architekten, Planern, Bauherren, Installationsunternehmen sowie dem Netzbetreiber) wird dringend empfohlen. Technische Fragen sind vom Installationsunternehmen im Vorfeld der Ausführung mit dem Netzbetreiber zu klären. Im Bedarfsfall sind für Überprüfungen auf Veranlassung des Netzbetreibers weitere Planunterlagen vorzulegen. Sollten Unklarheiten bestehen, so ist eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner des Netzbetreibers erforderlich. Für die Ausführung des Hausanschlussraumes und des Netzanschlusses gelten DIN 18012, DIN 18015, DIN VDE 0100 und DIN VDE Hausanschlusskästen, Hauptverteiler und Messeinrichtungen müssen frei zugänglich und sicher bedienbar sein, Bedienungs- und Arbeitsflächen vor diesen Betriebseinrichtungen müssen mindestens 1,20 m betragen. Die Nennstromstärke der Sicherungen im Hausanschlusskasten wird gemäß der angemeldeten Leistung (kva unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors) vom Netzbetreiber festgelegt. Netzseitig wird mindestens der große Prüfstrom nach DIN EN (VDE ) bereitgestellt. Die Dimensionierung der angeschlossenen Verbraucheranlage, beginnend mit der Hauptleitung am Hausanschlusskasten, obliegt dem konzessionierten Installationsunternehmen. 5. Mess- und Steuereinrichtungen (siehe TAB2007 Abschnitt 7) 5.1 Allgemeine Hinweise Die nachfolgend beschriebenen Bedingungen gelten gleichermaßen für Dritte i. S. d. 21b Energiewirtschaftsgesetz und der MessZV, die auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb durchführen und dabei eine in ihrem Eigentum stehende Messeinrichtung einbauen. Die Erfassung der an der Entnahmestelle bezogenen elektrischen Wirkarbeit erfolgt durch eine Standardlastprofilmessung. Für elektrische Anlagen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als kwh ist eine registrierende Leistungsmessung vorzusehen. Es sind die in der TAB 2007 beschriebenen Anforderungen für Zählerplätze, Mess- und Steuereinrichtungen einzuhalten. Die Zählerplätze für Direktmessungen bis 60 A sind grundsätzlich mit Zählersteckklemmen auszurüsten. Es sind Zählerplätze mit 3-Punktbefestigung vorzusehen. Die Zählersteckklemmen sind vom Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten zu liefern, auf der Zählertafel zu montieren und anzuschließen. Die Zubehörteile (Stifte 45 mm lang, Klemmen und Plombierdeckel mit Hartpapierschieber) sind vom Anschlussnehmer oder dessen Beauftragten beizustellen. Die Zählersteckklemmen dürfen nicht als Abzweigklemmen verwendet werden. Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SH-Schalter, NH-Sicherungen) vorzusehen. Im oberen Anschlussraum ist hinter jedem Zähler ein dreipoliger, sperr- und plombierbarer Hauptschalter einzubauen. TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 10 -
11 Der verriegelbare Hauptschalter muss auch bei einem Zählerwechsel (Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom) installiert werden. Bei diesem Vorgang ist der verriegelbare Hauptschalter am Abgang nur einpolig anzuschließen um eventuelle Kurzschlüsse durch eingelegte Brücken zu verhindern. Nachdem der Zähler gewechselt wurde, muss das Installationsunternehmen den dreiphasigen Anschluss herstellen. Bei der Montage von Zählerschränken müssen diese der DIN VDE 0603 und DIN sowie der TAB 2007 und deren Hinweisen entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass bei Unterputzanlagen ein zusätzliches Zählerfeld (als Leerplatz) im unteren Anschlussraum installiert wird. Die Steuerleitungen oder Leerrohre sind bei dezentraler Anordnung der Zählerstellen gemäß den TAB 2007 (Pkt. 9) mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Bei zentraler Anordnung der Zählerstellen wird die Installation der Steuerleitung empfohlen. Werden Überspannungsableiter eingesetzt, ist die VDEW-Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B einzuhalten. Danach dürfen im unteren Anschlussraum nur Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B eingesetzt werden. Die Mess- und Steuereinrichtungen gehen nicht in das Eigentum des Anschlussnehmers bzw. des Grundstückseigentümers über. 5.2 Messeinrichtungen > 63 A (Wandlermessung) Bei einem Bemessungsstrom größer 63 A (TAB 2007, Pkt. 7.5), ist eine Wandlermessung erforderlich. Für die Aufnahme der Messeinrichtungen sind Schutzschränke (Leitfabrikat: Firma Paul Deppe) entsprechend der Spezifikation des Netzbetreibers zu installieren. Diese können mit Bestellschein auch im Zentrallager des Netzbetreibers (Rheinallee 41, Mainz, Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr) oder im Lager der ÜWG (Wasserweg 41, Groß-Gerau, Öffnungszeiten: Mo Do Uhr; Fr Uhr) bezogen werden. In der Anlage E5 und E6 ist der grundsätzliche Aufbau dargestellt. Stromwandler werden nur dann ausgehändigt, wenn in dem Formular Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage die technischen Daten unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors eingetragen sind. Bei zu großen oder zu klein ausgelegten Wandlermesseinrichtungen - bedingt durch unkorrekte Leistungsangaben - müssen diese Anlagen zu Lasten des Anschlussnehmers angepasst werden. Vom Installationsunternehmen muss ein Kabelkanal 60 x 40 zwischen dem Lastteil (Wandlerfeld) bis zum Messschrank (siehe Anlage E6) installiert werden. Die Verlegung und Verdrahtung der Messleitungen (Sekundärkreis) werden vom Netzbetreiber vorgenommen. Ferner ist bei Planung und Ausführung darauf zu achten, dass eine Leitung von einem vorhandenen analogen Telefonnebenanschluss zum Messschrank installiert wird. Grundsätzlich ist vor der Ausführung von Wandlermesseinrichtungen des Netzbetreibers eine Aufbauskizze zur Genehmigung und Gegenzeichnung vorzulegen. TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 11 -
12 6. Elektrische Verbrauchsgeräte (siehe TAB2007 Abschnitt 10) 6.1. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Erläuterungen für den Anschluss und Betrieb von Elektro-Wärmepumpen und sonstigen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Anschlussbedingungen Für den Anschluss und Betrieb von Elektro-Wärmepumpen ist die TAB 2007, insbesondere Pkt zu beachten. Wird der darin genannte zulässige Anlaufstrom von 30 A überschritten, so sind entsprechende Anlassvorrichtungen zu installieren. Werden in einer Anlage mehrere Elektro-Wärmepumpen parallel betrieben, so ist bezüglich des Anlaufstromes ebenfalls die TAB 2007, Pkt zu beachten. Ferner sind Zeitglieder einzubauen, die eine gemeinsame Zuschaltung verhindern. Für die Messung des Elektrizitätsbedarfs von Elektro-Wärmepumpen und sonstigen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind folgende Installationen erforderlich: eine Zählertafel mit plombierbarem Steuerschütz, das so anzuschließen ist, dass nur zur Freigabezeit eingeschaltet wird, eine Zählertafel für den Rundsteuerempfänger Einfach- oder Duoschaltung, sowie einem plombierbaren Sicherungselement D0 II zur Versorgung des Rundsteuerempfängers, eine Steuersicherung (nicht plombierbar) für den Steuerstromkreis. Ist in der Anlage bereits ein Rundsteuerempfänger vorhanden, so kann dieser ggf. zur Tarifschaltung der Verbrauchseinrichtungen mit verwendet werden. 6.2 Hinweise für die Installation von Wärmespeicher-Anlagen Soll eine Wärmespeicheranlage (Nachtspeicheranlage) installiert werden, ist dies über das Formular Antrag auf Installation einer Wärmespeicheranlage anzuzeigen. Technische Fragen sind vom Installationsunternehmen im Vorfeld der Ausführung mit dem Netzbetreiber zu klären und erforderliche Planunterlagen vorzulegen. 6.3 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen In den Städten / Gemeinden Mainz (inkl. aller Vororte), Mainz-Amöneburg, -Kastel, -Kostheim und Gustavsburg wird eine Tonfrequenz-Rundsteueranlage mit einer Frequenz von / 3 Hertz sowie in den Städten / Gemeinden Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Ginsheim, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Stockstadt und Trebur eine Tonfrequenz- Rundsteueranlage mit einer Frequenz von 168 Hertz betrieben. Der Betreiber von unverdrosselten Kondensatoren muss dafür sorgen, dass unzulässig hohe Resonanzverstärkungen vermieden werden; ggf. muss eine Kompensationsanlage installiert werden, deren Verdrosselungsgrad 7% (p=7%) beträgt. TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 12 -
13 7. Vorübergehend angeschlossene Anlagen (siehe TAB 2007 Abschnitt 11) Baustrom und andere provisorische Anschlüsse werden vom Netzbetreiber nur an Verteilerschränke angeschlossen, die der DIN EN (VDE 0660 Teil 501) entsprechen. Bevor die Baustrom-Verteilerschränke aufgestellt werden, muss mit dem Installationsunternehmen und dem jeweiligen Ansprechpartner vor Ort eine Begehung stattfinden. Nach Setzung des Zählers wird der Verteilerschrank vom Netzbetreiber mit einem Vorhängeschloss versehen und der Schlüssel der verantwortlichen Person (z. B. Bauleiter) ausgehändigt. Die VDN-Richtlinie Anschlussschränke im Freien ist zu beachten. Darüber hinaus können sich weitere Anforderungen in Abhängigkeit des Verwendungszwecks ergeben, die zwischen dem Netzbetreiber und dem konzessionierten Installationsunternehmen im Einzelfall abzustimmen sind. Der Netzbetreiber behält sich das Recht vor, jederzeit die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. 8. Eigenerzeugungsanlagen und Notstromaggregate (siehe TAB 2007 Abschnitt 13) Bei der Installation von Eigenerzeugungsanlagen oder Notstromaggregaten sind stets die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sowie die VDEW- Richtlinie Notstromaggregate und das Merkblatt Messung des Netzbetreibers zu beachten. Messeinrichtungen von Eigenerzeugungsanlagen, die in das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers einspeisen, sind stets im Vorhinein mit diesem abzustimmen. Inkrafttreten Diese TBH treten mit Wirkung zum 01. Januar 2012 in Kraft und ersetzen die TBH Strom der Stadtwerke Mainz Netze GmbH (vormals EnRM - Energienetze Rhein-Main GmbH) vom in der Fassung vom Mainz, den 15. Dezember 2011 Stadtwerke Mainz Netze GmbH TBH Strom (Niederspannung), gültig ab Seite 13 -
14 Anlage E1 zu den TBH Strom Schaltbild Zählerplatz im Einfamilienhaus Abbildung 1 1. Oberer Anschlussraum (Höhe 150 mm) mit verriegelbarem Hauptschalter Max. zwei Sicherungsautomaten für Waschmaschine, Trockner und Kellerbeleuchtung 3. Leerplatz für Rundsteuerempfänger (nur bei Unterputzmontage) 4. Zählerplatz mit Steckklemme (Leitfabrikat Hager) 5. Nulleiterabgriff für Rundsteuerempfänger 4 6. Sicherung für Rundsteuerempfänger (D II max. 10 A) polige Steuerleitungsklemme 8. Stromkreisverteiler neben Zählerplatz (rechts oder links) 9. SH max. 63 A (selektiver Haupt - Leitungsschutzschalter) Unterer Anschlussraum (Höhe 300 mm) Abbildung N Änderung Eif Datum Name Zählerplatzaufbau nach DIN VDE 0603 und DIN bis 63 A Nennstrom (Darstellung mit SH Variante) Bild 1
15 Anlage E2 zu den TBH Strom Zählerwechsel von Wechsel- auf Drehstromzähler N P E N P E k Wh 1 ~ P E N 8 1. Verriegelbarer Hauptschalter (abgangsseitig 1-phasig angeschlossen) 2. Max. zwei Sicherungsautomaten für Kellerbeleuchtung und Waschmaschine 3. PE- und N-Klemme (Brücke in blau) 4. Provisorischer Klemmstein 5. Wechselstromzähler 6. Drei Zählersteckverbinder jeweils 1-phasig 7. SH Schalter oder NH Sicherung max. 63 A 8. PEN-Klemme Änderung Eif Datum Name Zählerplatzvorbereitung für den Tausch von WS-Zähler gegen DS-Zähler bei Bestandsanlagen (SWM Netz, Darstellung mit SH Variante) Bild 2
16 Anlage E3 zu den TBH Strom Schaltbild Zählerplatz dezentral angeordnet
17 Anlage E4 zu den TBH Strom Schaltbild Zählerplatz im Mehrfamilienhaus
18 Anlage E5 zu den TBH Strom Schaltbild Wandlermessung integriert im Zählerschrank
19 Anlage E6 zu den TBH Strom Schaltbild Wandlermessung mit externem Messwandlerschrank
20 Anlage E7 zu den TBH Strom Schaltbild Wärmepumpen Anlage und gesteuerte Direktheizung blau grün / gelb N PE unterer Anschlussraum Zählerfeld oberer Anschlussraum verriegelbarer Hauptschalter 63 A schwarz braun Drehstromzähler ET Zählersteckklemme blau SH - Schalter grün / gelb Steuer,- Lastschütz 100% ED für die Freigabe der Schaltzeiten (plombierbar) Steuersicherung "Kundenanlage" Rundsteuer - Empfänger blau Steuersicherung für TRE PEN L1 L2 L3 Wärmepumpe und Direktheizung: Kontakt bei Betrieb geschlossen Änderung Eif Datum Name Zählerverdrahtung bei Wärmepumpen und gesteuerte Direktheizung, sowie alle unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Bild 9
21 Anlage E8.1 zu den TBH Strom Schaltbild Nachtspeicheranlage 1
22 Anlage E8.2 zu den TBH Strom Schaltbild Nachtspeicheranlage 2
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