Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern. Republik Korea (Südkorea)
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1 Stand: Juli 2015 Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern Republik Korea (Südkorea) Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen. Zulassungsfragen Es besteht kein Anwaltszwang, selbst beim Supreme Court ist eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben. Für ausländische Prozessparteien empfiehlt sich jedoch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, weil Gerichtssprache Koreanisch ist. Die zugelassenen koreanischen Anwälte können vor jedem Gericht in Korea auftreten. Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger Ein Pflichtverteidiger wird auf Antrag des Angeschuldigten unter den Voraussetzungen des Artikel 33 Nr. 5 Criminal Procedure Act bestellt, das auf seine finanzielle Lage und sonstige Gründe für das Fehlen eigener Verteidigung abstellt. Die Entscheidung trifft der zuständige Richter. Artikel 33 des Criminal Procedure Act gilt auch für inhaftierte Ausländer. Gebührenregelung in Korea Zu den Anwaltskosten gehören: der Vorschuss als Auftragsgebühr in Höhe von 5% des Streitwertes oder mindestens Won; ein Tageshonorar und ein Erfolgshonorar von 25% bis 30% des Streitwertes. Es gibt keine dem deutschen System ähnliche Gebührentabelle. Allerdings existieren Richtlinien des Supreme Court und des Koreanischen Anwaltsvereins mit Empfehlungscharakter. Anwaltsgebühren werden nur bis zur Höhe des in den Richtlinien des Supreme Court vorgegebenen Kostenrahmens als Verfahrenskosten anerkannt (Artikel 109 Civil Procedure
2 Act). Dies bedeutet, dass selbst im Obsiegensfall weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Kosten von der gegnerischen Seite zu ersetzen sind. Prozesskostenhilfe Auch im Falle einer ausländischen Prozesspartei kann das Gericht gemäß Artikel 128 ff Civil Procedure Act auf Antrag oder von Amts wegen Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist einerseits die Hilfsbedürftigkeit der Prozesspartei und andererseits, dass der Prozess nicht offensichtlich erfolglos ist. Andere Personen, die mit der Rechtsberatung bzw. Rechtsverfolgung beauftragt werden können Auf Anfrage einer Prozesspartei können auch juristische Berufsschreiber - langjährige Beamte der Gerichte oder der Staatsanwaltschaft oder Personen, die das juristische Berufsschreiberexamen abgelegt haben - Dokumente erstellen und Beweise vorbereiten, die für den Prozess erforderlich sind, allerdings sind sie nicht berechtigt, die Partei im Prozess zu vertreten. Auch können neben den zugelassenen Rechtsanwälten Patentspezialisten, Buchprüfer und Zollspezialisten zur Vertretung der Partei im Rahmen ihres Fachgebietes ermächtigt werden. Die Deutsch-Koreanische Industrie und Handelskammer in Seoul berät gegen Entrichtung einer Gebühr über Investitionsmöglichkeiten, Firmengründungen sowie zum Arbeits- und Steuerrecht. Ferner unterstützt sie bei der Zahlungsabwicklung (Inkasso, außergerichtliche Streitbeilegung, Schiedsgerichtsverfahren), wobei auch diese Dienstleistung gebührenpflichtig ist. Ebenfalls gewährt die Korea Legal Aid Corporation (KLC) allen sich in Korea aufhaltenden Ausländern Rechtsberatung und Rechtshilfe auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Familienrechts sowie in Verwaltungsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden. Voraussetzung hierfür sind ein legaler Aufenthalt und ein Monatseinkommen von 1,7 Millionen Won oder weniger. Bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalttaten wurden, sowie bei Prostituierten werden Beratung und Hilfe einkommensunabhängig gewährt. Die Rechtsberatung erfolgt gebührenfrei. Sollte sich der Rechtsstreit auch unter Einbeziehung der KLC nicht einvernehmlich lösen lassen, gewährt diese weitergehende Rechtshilfen, wenn in der Sache hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Im Einzelnen bestimmt die KLC einen Anwalt und übernimmt vorerst dessen Kosten und die Gerichtsgebühren. Vom Ratsuchenden sind diese Auslagen grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn er in der Hauptsache obsiegt. Gleichzeitig eröffnet ihm dies jedoch die Möglichkeit, die Kosten gegenüber dem Gegner geltend zu machen. Verliert er dagegen in der Hauptsache, sind von ihm nur die Gerichtskosten zu bezahlen. In Fällen mit einem Streitwert von weniger als 5 Mio. Won entfällt eine Kostenerstattung ganz. Zu erreichen ist die KLC über Internet Telefon (koreaweit unter der Rufnummer 132) und Fax ( ). Die Beratung erfolgt aber grundsätzlich nur in koreanischer Sprache. Dem Ratsuchenden ist daher anzuraten, sich von einer koreanischsprachigen Person zu den Terminen begleiten zu lassen.
3 Informationen zu Familienrecht sind unter zu finden. Der Botschaft sind unten stehende Anwaltsbüros bekannt, bei denen deutschsprachige Rechtsanwälte beschäftigt sind. Nach Kenntnis der Botschaft übernehmen die meisten der genannten Kanzleien bei Bedarf auch Strafsachen; ggf. empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme zur Klärung insbesondere auch der Honorarvorstellungen (Informationen zu Pflichtverteidigern s. Seite 1). Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der Nennung auf dieser Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden. Die Landesvorwahl aus Deutschland für Südkorea lautet Bei der nachfolgend angegebenen Ortsvorwahl muss bei einem Anruf aus Deutschland die 0 weggelassen werden. Bae, Kim & Lee LLC (rund 450 Berufsträger) Ansprechpartner: Sprache: RA Dr. Michael Won-Min SUH Herr Hee-Gang SHIN, Partner Herr Mino HAN, Associate Kontaktinformationen Hyundai Marine & Fire Insurance Bldg. 17 F 137 Teheran-Ro, Gangnam-Gu Seoul, (Zentrale) (Herr RA SUH) (Herr SHIN) (Herr HAN) Fax: Deutsch, Englisch, Koreanisch Deutsch, Englisch, Koreanisch Deutsch, Englisch, Koreanisch Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Banking & Finance, Gerichts- und Schiedsverfahren, geistiges Eigentum Deutsche Studenten und Referendare haben die Möglichkeit ein Praktikum bzw. die Anwalts-/ Wahlstation abzuleisten. michael.suh@bkl.co.kr heegang.shin@bkl.co.kr mino.han@bkl.co.kr Hwang Mok Park P.C. Attorneys at Law (120 Rechtsanwälte) Ansprechpartner: RA Joachim Nowak 9 th Fl., Shinhan Bank Bldg. 20, Sejongdae-ro 9-gil, Jung-gu, S e o u l Republik Korea Fax: Mobil: nowak@hmplaw.com Website: Sprache: Deutsch und Englisch Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Bank- und Versicherungsrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz RA Nowak bildet deutsche Rechtsreferendare aus.
4 KIM & CHANG Law Firm (rund 800 Berufsträger) Ansprechpartner: RA Martin Kagerbauer Herr Jeung-Jun PARK RA Kay-Jannes WEGNER Herr Jung-taek PARK Herr Robin Gill-sang LEE Herr Insoo KIM 39, Sajik-ro 8-gil (Seyang Bldg., Naeja-dong) Jongno-gu, S e o u l Tel: (Zentrale) (direkt) Fax: mkagerbauer@kimchang.com Website: kayjannes.wegner@kimchang.com jtpark@kimchang.com gslee@ip.kimchang.com jeungjun.park@kimchang.com insoo.kimm@kimchang.com Sprache: Deutsch und Englisch alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschafts- und Steuerrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz Deutsche Studenten und Rechtsreferendare werden regelmäßig ausgebildet. Law Firm Yang Jae Ansprechpartner: Frau Juhwa SHIN 6 Fl., Haedong Bldg. 251, Gangnamdae-ro, Seocho-gu Seoul Fax: Mobil: (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) juhshin@hotmail.com Sprache: Deutsch, Koreanisch, Englisch allg. Wirtschaftsrecht, insb. Forderungseinziehung, Betreuung Im-/Export Unternehmens-, Steuer-, Arbeitsrecht, Straf-und Familienrecht Yoon Yang LLC (mehr als 340 Rechtsanwälte) Ansprechpartner: Herr Bernhard Vogel 19 th, 22 nd, 23 rd, 34 th Fl. ASEM Tower 517, Yeongdongdae-ro, Gangnam-gu Seoul / (direkt) Fax: Mobil: (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) bvogel@yoonyang.com Sprache: Deutsch, Englisch allg. Wirtschafts-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Kartellrecht, M&A, gewerblicher Rechtsschutz, Bank- und Versicherungsrecht 22 Jahre Korea-Erfahrung, Partner zahlreicher öffentlicher Institutionen in Korea und Deutschland, Zulassung als Rechtsanwalt in D und beim Korean Commercial Arbitration Board KCAB, Bewerbungen von Rechtsreferendaren mit überdurchschnittlicher Qualifikation sind erwünscht
5 YULCHON, Attorneys at Law (350 Rechtsanwälte) Ansprechpartner: Herr Moritz Winkler Textile Center 12 F. 518, Teheran-ro, (Daechi-dong), Gangnam-gu Seoul (Zentrale) (direkt) Fax: Mobil: (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) Sprache: Deutsch, Englisch Der German Desk betreut deutsche und koreanische Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Deutsche Referendare haben die Möglichkeit, die Wahlpflichtstation zu absolvieren. Shin & Kim (Rechtsanwaltssozietät, mehr als 380 Berufsträger) Ansprechpartner: Herr Baek-Lim Whang 8 th Floor, State Tower Namsan 100 Toegye-ro, Jung-gu Seoul , Korea Fax: Sprache: Deutsch, Englisch, Koreanisch Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbsund Kartellrecht, Immobilienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren, Compliance, Wirtschaftsrecht) Website: blwhang@shinkim.com Deutsche Referendare können ausgebildet werden. In Busan Arynn Lee Ansprechpartner: Arynn Lee Beop-one-lo 18, Busan Fax: Sprache: Deutsch, Englisch Medizinrecht arynnlee.lawyer@gmail.com Deutsche Referendare können ausgebildet werden. Standesorganisation: Korean Bar Association 5th Fl., Lawyers' Hall / (International Affairs) 15, Beobwon-ro 3-gil, Seocho-gu Fax: S e o u l /1 (International Affairs) Website: Adresse: Post: Telefon: Telefax:
6 Seoul Square 8. Etage C.P.O. Box , Hangang-daero, Jung-gu Seoul Homepage: Seoul
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