HINWEISE FÜR AUSBILDUNGSSTÄTTEN [IBA & IDL] GRUNDSÄTZE FÜR DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN [IBA & IDL]
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- Klaudia Hausler
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1 HINWEISE FÜR AUSBILDUNGSSTÄTTEN [IBA & IDL] GRUNDSÄTZE FÜR DIE EIGNUNG VON AUSBILDUNGSSTÄTTEN [IBA & IDL] 1 Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte (1) In den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft müssen Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren der Ausbildungsstätte gewährleisten, dass die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. (2) Die Ausbildungsstätte in den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft soll über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung verfügen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige notwendigen Ausbildungsmittel (bürotechnische Einrichtungen, Büroorganisationsmittel, Qualifizierungsaktivitäten wie Lehrgänge, Programme, usw.). (3) Eine Ausbildungsstätte, an welcher die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmittel nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgenommen wird (z. B. Verbundausbildung). Wird die Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten durchgeführt, so müssen in der Gesamtheit der Ausbildungsstätten die Grundsätze zur Eignung erfüllt sein. 2 Ausbildungspersonal (1) Wer die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte unmittelbar verantwortlich und im wesentlichen Umfang selbst vermittelt, muss hierfür fachlich und persönlich geeignet sein. (2) Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die/der Ausbildungsleiter/in eine dem Studiengang entsprechende Qualifikation hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. (3) Von der/vom Ausbildungsleiter/in können gelegentlich oder in begrenztem Umfang Aufgaben an Personen ü- bertragen werden, für die die fachlichen Anforderungen nach Absatz 2 nicht erfüllt sind (Fachausbilder/in). Ausbildungsaufgaben wahrnehmen, nicht mehr als 16 Studierende ausbilden. 4 Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Ausbildung (1) Die Ausbildungsstätte im Ausbildungsbereich Technik und Wirtschaft legt dem zuständigen Dualen Senat eine Ausbildungsübersicht vor, aus der hervorgeht, dass die Ausbildung in der Ausbildungsstätte nach den geltenden Studien- und Ausbildungsplänen planmäßig und vollständig durchgeführt wird. Hierbei ist insbesondere nachzuweisen, dass die praktische Ausbildung im Betrieb - konkretisiert in den Studienplänen / Ausbildungsplänen - eingehalten und umgesetzt wird. Die Ausbildungsübersicht soll Angaben über die mit dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt des jeweiligen Ausbildungshalbjahres zugeordneten Themen Gebiete/Abteilungen, in denen betriebliche Praktika stattfinden, beinhalten, betriebliche Seminare aufzeigen und ggf. Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten ausweisen. (2) Die Ausbildungsstätten ermöglichen den Studierenden in den verschiedenen Bereichen bzw. Themen sowohl fachliches als auch soziales Lernen. Zielsetzung ist, die Selbständigkeit der Studierenden zu fördern durch z. B. Übertragung von Projektarbeiten, Mitarbeit am Tagesgeschäft und unterschiedliche Praxiseinsätze. (3) Die Ausbildungsstätte schließt vor jeder Praxisphase mit der/dem Studierenden eine Lernzielvereinbarung ab. In dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung. (4) Die Ausbildungsstätte gewährt den Studierenden einen angemessenen Zeitraum zur Erstellung ihrer Praxisarbeiten bzw. der Studien- und der Diplomarbeit. Näheres regelt die Prüfungsordnung des Ausbildungsbereichs. Außerdem hat die Ausbildungsstätte die Aufgabe, innerhalb der einzelnen Ausbildungsstätte oder im Verbund von mehreren Ausbildungsstätten derselben Fachrichtung die in den Praxisplänen ausgewiesene praxisbegleitende Information und Reflexion zu vermitteln. 3 Zahl der Ausbildungsplätze (4) Die Zahl der Ausbildungsplätze muss so bemessen sein, dass die ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist. (5) Es wird empfohlen, dass Ausbilder in den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft, die ausschließlich 5 Beteiligung an der Gremienarbeit bzw. in Prüfungskommissionen (1) Die Ausbildungsstätten beteiligen sich an der Gremienarbeit insbesondere an den Arbeitskreisen der Ausbildungsleiter/innen und Ausbilder/innen. Für den Dualen
2 Senat, den Senat (academic board) und das Kuratorium erfolgt die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Basis des Wahlmodus in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. (2) Die Ausbildungsstätten erklären sich bereit, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die Mitwirkung in den Prüfungskommissionen zu ermöglichen. Die Beteiligung betrifft insbesondere die Prüfungsteile B (praxisbezogene Prüfungsteile) und hierbei die Erarbeitung von Fallstudien, Stellung sowie Korrektur von Prüfungsaufgaben sowie die Abnahme der mündlichen Prüfung, soweit dieses Prüfungsbestandteile sind. Kontakt für alle Fragen der Eignung von Ausbildungsstätten in IBA & IDL: Prof. Dr. rer. pol. Joachim Weber Leiter der Studiengänge IBA & IDL Prof. Dr. Wolf-F. Sommer Ursula Merkel Post: Herdweg 21, D Stuttgart Tel.: + 49 (0) /623/740, Fax: weber@ba-stuttgart.de sommer@ba-stuttgart.de merkel@ba-stuttgart.de 6 Sonstige Eignungsvoraussetzungen Studierende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist. 7 Feststellung und Überwachung der Eignung (1) Zuständig für die Feststellung, Überwachung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte ist der Duale Senat der jeweiligen Berufsakademie. (2) Die Ausbildungsstätte benennt dem Dualen Senat den/die für die Durchführung der Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsbereich verantwortliche(n) Ausbildungsleiter/in. (3) Die Ausbildungsstätte hat jede Änderung von Tatsachen, die der Eignungsfeststellung zugrunde lagen, unverzüglich dem Dualen Senat mitzuteilen. (4) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat der Duale Senat die Ausbildungsstätte aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen. (5) Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder wird der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, so wirkt der Duale Senat darauf hin, dass der betroffene Studierende seine Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte fortsetzen kann. (6) Im Auftrage des Dualen Senates ist der Leiter des jeweiligen Studienganges beauftragt, die Eignung der Ausbildungsstätte gemäß den Ziffern (1) bis (5) festzustellen und zu überwachen.
3 PRAKTISCHE AUSBILDUNG IM BETRIEB [IBA & IDL] Modulname Modulkennzeichnung Praxismodul I W-IB-PM I Stand Lage des Moduls Umfang des Moduls Niveau Credit Points Dauer Vorläufer Nachfolger 1. Studienjahr 600 Workload-Stunden (incl. 20 Präsenzstunden) Grundstudium 20 CP in der Regel 24 Wochen keiner W-IB-PM II Lernziele Die Praxismodule dienen grundsätzlich dem Transfer und der Vertiefung der in den Theoriephasen erlernten Inhalten sowie dem Kennenlernen der Praxislösungen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist das Erlernen und die Anwendung von Handlungskompetenzen durch die Studierenden. Die Studierenden erfahren die betriebsspezifische Ausprägung der in den Praxisphasen des ersten Studienjahres dargestellten Funktionen. Ebenfalls lernen sie erste Arbeits- und Problemlösungsmethoden kennen. Lerninhalte Aus den nachfolgend benannten Lerninhalten des praktischen Ausbildungsplanes sind exemplarische Sachverhalte auszuwählen. A Betriebliche Leistungserstellung: 1. Unternehmens- und Branchenkenntnisse: Produkt- und Leistungsprogramm des Unternehmens - Organisation des Gesamtunternehmens Zusammenwirken der einzelnen Unternehmensbereiche Überblick über wichtige Konkurrenten, Lieferanten und Kunden 2. Betriebliche Leistungserstellung: Einordnung der betrieblichen Leistungserstellung in das Gesamtunternehmen Zusammenwirken der einzelnen Bereiche Produktions- und Leistungsprogramm Verfahren und Ablaufplanung Auftragsplanung Programmplanung Ressourcenplanung Steuerung des Prozessablaufs Disposition - Einführung in das betriebliche Auftrags- und Projektmanagement 3. Einkauf und Lagerwesen: Einkauf (Beschaffungsmarktforschung Kriterien und Ablauf der Lieferantenauswahl - Phasen des Einkaufsvorgangs am praktischen Beispiel Global Sourcing) Lagerwesen (Transportmittelplanung Steuerung und Überwachung des Wareneingangs - Lagersysteme und Lagertechnik Vorgang der Materialbereitstellung) B Praxisphase: Marketing und Vertrieb: 1. Absatzplanung und Vertrieb: Einordnung des Marketing und des Vertriebs in das Gesamtunternehmen Prozess der Absatzplanung Marktforschung (Datenquellen, Datenerhebung, Datenanalyse) - Organisation des Vertriebs Verkaufsanbahnung Verkaufsabwicklung Vertriebslogistik - Kundenbetreuung und Kundendienst Vertriebsschulung 2. Marketing-Mix: Produktenwicklung und gestaltung (Forschung und Entwicklung / Innovationsmanagement), Preisbildung und Konditionenpolitik, Distribution und Kommunikation Planung, Realisation und Kontrolle von Marketingmaßnahmen Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen und Messen sowie Verkaufsförderungsaktionen
4 Lernergebnisse Die Studierenden können konstruktiv in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten und sind offen für Anregungen. Sie haben gelernt ihren Standpunkt unter Heranziehung einer betriebswirtschaftlichen Argumentation zu verteidigen. Sie können hierbei mit Kritik umgehen und adäquat kritisieren. Lernmethoden begleitende Lehrveranstaltung Prüfungsleistung Die Studierenden können Daten und Informationen aus diversen Quellen sammeln und nach vorgegebenen Kriterien aufbereiten. Sie können die zur Verfügung stehenden Lern- und Arbeitsmittel zunehmend selbstständig zum Wissenserwerb nutzen. Die Studierenden haben gelernt Verständnisfragen rechtzeitig zu stellen. Sie übernehmen unter Anleitung Mitverantwortung für den Lernerfolg. Die Studierenden verfügen über einen grundlegenden Bestand an Wissen, Fähigeiten und Fertigkeiten. Im Vordergrund stehen also: Grundlagen, Wissen, Verständnis, Beobachten angeleitetes Arbeiten am Arbeitsplatz, Seminare, Workshops, Projektarbeit Die begleitende Lehrveranstaltung hat einen Umfang von 20 Stunden. Sie umfasst die Präsentation der Projektarbeit, deren inhaltliche Diskussion und Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens. In den ersten beiden Praxismodulen besteht die Prüfungsleistung jeweils aus einer Projektarbeit und deren Präsentation. Ende des Praxismoduls Prüfungstermin Prüfungsmethoden Projektarbeit und deren Präsentation Umfang / Dauer Projektarbeit: Worte plus/minus 10% Präsentation: 15 Minuten Bewertungsregel Literatur Leistungsabhängige Notenstufen, i.d.r. Mindestbestehensanforderung: 50% der maximal geforderten Leistung; Weber, Joachim: Theorie und Praxis ein Widerspruch? Ein Plädoyer für Wissenschaft und Wissenschaftliches Arbeiten, in: Studium und Praxis, 4, 2003, 1, S Modulname Modulkennzeichnung Praxismodul II W-IB-PM II Stand Lage des Moduls Umfang des Moduls Niveau Credit Points Dauer Vorläufer Nachfolger Lernziele 2. Studienjahr 600 Workload-Stunden (incl. 20 Präsenzstunden) Grundstudium 20 CP in der Regel 24 Wochen W-IB-PM I W-IB-PM III Die Praxismodule dienen grundsätzlich dem Transfer und der Vertiefung der in den Theoriephasen erlernten Inhalten sowie dem Kennenlernen der Praxislösungen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist das Erlernen und die Anwendung von Handlungskompetenzen durch die Studierenden. Die Studierenden erfahren die betriebsspezifischen Ausprägungen der in den Praxisphasen des zweiten Studienjahres dargestellten Funktionen. Sie wenden Arbeits- und Problemlösungstechniken an.
5 Lerninhalte Aus den nachfolgend benannten Lerninhalten des praktischen Ausbildungsplanes sind exemplarische Sachverhalte auszuwählen. A Finanz- und Rechnungswesen / Controlling: 1. Finanzbuchhaltung: Inventur Anlagenbuchhaltung Kreditoren Debitorenbuchhaltung (einschließlich Zahlungsverkehr und Kontierung sowie Mahn- und Klagewesen) Jahresabschluss 2. Kosten- und Leistungsrechnung: Planungsrechnung (kostenstellen- /kostenträgerbezogen) und Überwachung Betriebsabrechnung und innerbetriebliche Leistungsverrechnung Kalkulation 3. Investition und Finanzierung: Unternehmensspezifische Ausprägungen der Investitionsrechnung / Wirtschaftlichkeitsrechnung Finanzierung - Finanzmanagement 4. Controlling: Planungsprozesse Planungs- und Steuerungsinstrumente Berichtswesen Produktcontrolling Projektcontrolling Vertriebscontrolling B Personalmanagement und Organisation: 1. Führungs- und Unternehmensorganisation: Aufbauorganisation (Kennenlernen der Organisationsstruktur des Unternehmens Abgrenzung zu anderen Strukturen Instrumente der Aufbauorganisation Stellenplanung Stellenbewertung) - Ablauforganisation (Instrumente der Ablauforganisation Ablauforganisatorische Untersuchungen (z.b. Büroorganisation und Kommunikation)) 2. Personalmanagement: Personalpolitik, Personalstrategien Vergütungssysteme Flexibilisierung Arbeitszeitmodelle - Personalbedarfsplanung Personalmarketing Maßnahmen der Personalbeschaffung Personalauswahl (Einstellung, Versetzung und Ausscheiden von Mitarbeitern) - Personalbetreuung und entwicklung (Betreuungsgespräche Beurteilungen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen Lohn- und Gehaltsabrechnung) 3. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz: Arbeits- und sozialrechtliche Grundkenntnisse Betriebsverfassungsgesetz Arbeitsordnung Betriebsvereinbarung Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Unfallverhütung und Umweltschutz Gesundheitsmanagement Lernergebnisse Die Studierenden können effektiv in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten und sind in der Lage die Gruppenleitung anzuerkennen. Sie haben gelernt, ihren Standpunkt unter Heranziehung einer theoretisch fundierten Argumentation zu verteidigen. Sie in der Lage, alle zur Verfügung stehenden Lern- und Arbeitsmittel zum Wissenserwerb zu nutzen. Dabei können sie Routineforschungsaufgaben unter Anleitung übernehmen. Die Studierenden stellen gezielt Verständnisfragen, beteiligen sich aktiv an fachlichen Diskussionen und übernehmen zunehmend Mitverantwortung für den Lernerfolg. Sie können den Lehrenden angemessen Feedback geben. Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen sowie ihre Fähigeiten und Fertigkeiten in realen Situation oder Problemstellungen professionell anzuwenden. Im Vordergrund stehen: Anwendung, Üben, Analyse angeleitetes Arbeiten am Arbeitsplatz, Seminare, Workshops, Projektarbeit Lernmethoden begleitende Lehrveranstaltung Die begleitende Lehrveranstaltung hat einen Umfang von 20 Stunden. Sie umfasst sie die Präsentation der Projektarbeit, deren inhaltliche Diskussion und Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens. Projektarbeit und deren Präsentation. Prüfungsleistung Prüfungstermin Ende des Praxismoduls Prüfungsmethoden Projektarbeit und deren Präsentation Umfang / Dauer Projektarbeit: Worte plus/minus 10% Präsentation: 15 Minuten Bewertungsregel Leistungsabhängige Notenstufen, i.d.r. Mindestbestehensanforderung: 50% der maximal geforderten Leistung Literatur Weber, Joachim: Theorie und Praxis ein Widerspruch? Ein Plädoyer für Wissenschaft und Wissenschaftliches Arbeiten, in: Studium und Praxis, 4, 2003, 1, S
6 Modulname Modulkennzeichnung Praxismodul III W-IB-PM III Stand Lage des Moduls Umfang des Moduls Niveau Credit Points Dauer Vorläufer Nachfolger Lernziele Lerninhalte Lernergebnisse Lernmethoden begleitende Lehrveranstaltung Prüfungsleistung Prüfungstermin Prüfungsmethoden Umfang / Dauer Bewertungsregel Literatur 3. Studienjahr 600 Workload-Stunden (incl. 20 Präsenzstunden) Hauptstudium 20 CP in der Regel 24 Wochen W-IB-PM II keiner Die Praxismodule dienen grundsätzlich dem Transfer und der Vertiefung der in den Theoriephasen erlernten Inhalten sowie dem Kennenlernen der Praxislösungen. Ein weiteres wesentliches Ziel ist das Erlernen und die Anwendung von Handlungskompetenzen durch die Studierenden. Die Studierenden sammeln in den Praxisphasen des dritten Studienjahres vertiefte berufspraktische Erfahrungen und können betriebliche Zusammenhänge zwischen den betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen erkennen und bewerten. Sie wenden Arbeits- und Problemlösungsmethoden selbstständig in komplexen Situationen an. Aus den nachfolgend benannten Lerninhalten des praktischen Ausbildungsplanes sind exemplarische Sachverhalte auszuwählen. Vertiefte Ausbildung in den gewählten Funktions- und Profilbereichen: Die praktische Ausbildung in der 5. und 6. Praxisphase soll in selbstständig durchzuführenden Projekten der für das Vertiefungsstudium gewählten Funktionen (Marketing, Finanzen & Controlling, Human Resources Management etc.) erfolgen. Die Studierenden sind imstande, alle zur Verfügung stehenden Lern- und Arbeitsmittel für den Wissenserwerb zu nutzen. Dabei können sie Routineforschungsaufgaben unter minimaler Anleitung selbstständig übernehmen. Die Studierenden können effektiv in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten und sind in der Lage die Gruppenleitung anzuerkennen und diese gegebenenfalls auch selbst zu übernehmen. Sie haben gelernt, ihren Standpunkt unter Heranziehung einer theoretisch fundierten Argumentation zu verteidigen. Sie haben ein Gefühl für vielschichtige und komplexe Probleme entwickelt und können konstruktiv mit dieser Situation umgehen. Sie stellen gezielt Verständnisfragen, beteiligen sich aktiv an differenzierten fachlichen Diskussionen und übernehmen Mitverantwortung für den Lernerfolg. Sie können den Lehrenden angemessen Feedback geben. Die Studierenden sind in der Lage, das erworbene Wissen sowie ihre Fähigeiten und Fertigkeiten auf bislang unbekannte oder neue realen Situation zu übertragen und entsprechend professionelle Problemlösungen zu entwickeln. Im Vordergrund stehen also: Selbstständigkeit, Weiterentwicklung, Entscheidungsfähigkeit angeleitetes Arbeiten am Arbeitsplatz, Seminare, Workshops, Projektarbeit Die begleitende Lehrveranstaltung hat einen Umfang von 20 Stunden. Sie dient sie der Vorbereitung der mündlichen Prüfung. Mündliche Prüfung. Ende des Praxismoduls mündliche Prüfung: Frage- bzw. Gesprächsrunde und ggf. Referat / Präsentation Mündliche Prüfung: ca. 30 Minuten je Kandidat Leistungsabhängige Notenstufen, i.d.r. Mindestbestehensanforderung: 50% der maximal geforderten Leistung; Weber, Joachim: Theorie und Praxis ein Widerspruch? Ein Plädoyer für Wissenschaft und Wissenschaftliches Arbeiten, in: Studium und Praxis, 4, 2003, 1, S
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