IAS39 SPRENGSTOFF FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

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1 IAS39 SPRENGSTOFF FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die International accounting standards (IAS) verfolgen das Ziel, den Jahresabschluss für den externen Leser als Entscheidungsbasis brauchbar zu machen. In der Praxis muss jedoch, wie wir an zwei Beispielen zeigen, noch an den IAS 39 gefeilt werden, damit für die Banken mehr Nutzen als Schaden entsteht. von Hannes Enthofer und Heinz Hausknecht Für den Zugang zu internationalen Börsen müssen Banken Jahresabschlüsse nach IAS erstellen - der Zugang zum Neuen Markt in Frankfurt ist beispielsweise nur mittels IAS-Abschluss möglich. Der IAS 39 behandelt die Bilanzierung und Bewertung von Financial Instruments. IAS 39 tritt für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, in Kraft. Damit verliert die vorher anzuwendende IAS 5 ihre Einsatzmöglichkeit und ist nur mehr für Investitionen in Sachanlagen gültig. Für wen ist daher IAS 39 im Bankensektor notwendig? Für alle börsenotierten Banken und deren Tochterbanken, wenn sie in den Konsolidierungskreis einzubeziehen sind. Kriterien zur Konsolidierung (ein Kriterium genügt): Stimmrechtsmehrheit Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik Ernennung oder Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums Bestimmung der Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Vorstandes Nicht in den Konsolidierungskreis einzubeziehen ist das Tochterunternehmen, wenn die Beherrschung nur vorübergehend ist (z.b., wenn ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung in naher Zukunft erworben wurde). Es bestehen unterschiedliche Zielsetzungen für Jahresabschlüsse, die nach IAS oder HGB aufgestellt werden. Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS Der Jahresabschluss nach IAS soll folgende, für wirtschaftliche Entscheidungen externer Leser nützliche, Informationen vermitteln: Darstellung der finanziellen Situation Veränderung der finanziellen Situation erbrachte Leistungen des Unternehmens. Weiters erweist er sich als Rechenschaftslegung des Managements. Die Jahresabschlüsse sollen es ermöglichen, über Halten oder Verkaufen von Anteilen an diesem Unternehmens und über die Wiederbestellung oder Abberufung des Managements entscheiden zu können. Der Leser des Jahresabschlusses soll abschätzen können, wann und mit welcher Wahrscheinlichkeit das Unternehmen in der Lage ist, flüssige Mittel zu erwirtschaften. IAS 39 Copyright Finance Trainer Seite 1

2 Zielsetzung des HGB Das HGB konkretisiert an keiner Stelle explizit die Ziele der Rechnungslegung, noch sind spezielle Vorschriften für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Rechnungslegung: Vollständigkeitsprinzip Anschaffungskostenprinzip Realisationsprinzip Niederstwertprinzip Imparitätsprinzip Einzelbewertungsprinzip und im Besonderen das Vorsichtsprinzip Das HGB ermöglicht in hohem Maße Bilanzpolitik, die durch das Maßgeblichkeitsprinzip (die Handelsbilanz ist die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung) noch verstärkt wird. Dadurch wird in guten Jahren, das Ergebnis eher schlechter dargestellt, um Ausschüttungen und Steuerleistungen gering zu halten und stille Reserven für schlechte Zeiten anzusammeln. In schlechten Jahren wird das Ergebnis eher besser dargestellt (Auflösung stiller Reserven). Vor der Verabschiedung von IAS 39 gab es keinen spezifischen Standard für den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten. Die eindeutige Schlussfolgerung aus dem oben Dargestellten ist: endlich IAS und endlich Bewertungsregeln für Financial Instruments. Die Banken, die nach IAS bilanzieren, sind durch IAS 39 jedoch von massiven Umstellungen betroffen: Bei der erstmaligen Bilanzierung sind alle finanziellen Vermögenswerte nach ihren Charakteristika und ihrem Zweck in eine der vier folgenden Kategorien einzuordnen: Originäre Darlehen und Forderungen Handel Held-to-maturity (Wertpapiere bzw. Forderungen mit einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Fälligkeit halten möchte und kann) und Available-for-sale. Die Einordnung in diese Kategorien hat bereits beim erstmaligen Ansatz zu erfolgen. Umgruppierungen aus der Kategorie Handel in andere Kategorien sind nicht möglich, auch wenn aufgrund bestimmter Marktentwicklungen kein Handel stattfindet oder der Fair Value (= Barwert) nicht mehr zuverlässig ermittelt werden kann. Die Zuordnung zur Kategorie Held-to-maturity wird sehr restriktiv angewandt (ist daher von untergeordneter Bedeutung im Vergleich zum Anlagevermögen nach HGB). Fallen die Voraussetzungen für eine Zuordnung zu Held-to-maturity weg, so ist mit dem Fair Value zu bewerten. Erstmalig sind alle Derivative zu erfassen. Es gilt prinzipiell die Bewertung zu Fair Value. Bei der Fair Value-Bewertung ist stets von der Unternehmensfortführung auszugehen (es dürfen keine Zerschlagungswerte angesetzt werden). IAS 39 Copyright Finance Trainer Seite

3 Das IAS 39-Bewertungsschema zur Folgebewertung Handel Vermögenskategorien Availablefor-sale Held-tomaturity Originäre Darlehen / Forderungen Bewertungsmaßstab Fair Value (Barwert) Fair Value (Barwert) Amortising Cost (=Accrual) Amortising Cost (=Accrual) Behandlung Wertänderung erfolgswirksam erfolgswirksam oder erfolgsneutral, einmalige Entscheidung Verteilung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Nominalwert Verteilung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Nominalwert Hedging mit Derivativen Derivative werden stets als Handelsgeschäft angesehen, es sei denn, sie sind Teil eines Hedgings. Unter Hedging versteht IAS die Zuordnung eines oder mehrerer Sicherungsinstrumente zu einem Grundgeschäft, sodass die Wertänderung des Absicherungsinstruments eine entgegengesetzte Wertänderung des Grundgeschäfts ausgleicht. Sicherungsgeschäfte sind nach IAS 39 Derivative, deren Fair Value oder Cash Flow sich umgekehrt zum Fair Value oder Cash Flow des Grundgeschäfts entwickelt. Für das Hedge Accounting im Sinne von IAS 39 müssen folgende Kriterien kumulativ erfüllt sein: Die Dokumentation des Sicherungszusammenhangs muss bereits zu Beginn des Sicherungsgeschäfts erfolgen und die Zielsetzung des Managements verdeutlichen. Der Sicherungszusammenhang muss effizient sein. Das heißt, während der gesamten Laufzeit des Hedges muss die Wertänderung des Grundgeschäfts fast zur Gänze durch entgegengesetzte Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts ausgeglichen werden. Ein Hedge gilt als effizient, wenn die Wertänderungsspanne der Barwerte (Verhältnis von Bewertungsgewinn und verlust) zwischen 80 % und 15 % liegt; Beispiel: Beträgt der Verlust aus einem Sicherungsgeschäft 110 und der Gewinn aus dem Grundgeschäft 100, so liegt der Absicherungseffekt bei 110 % (110/100) bzw. 90,91 % (100/110), sodass dieser Sicherungszusammenhang als effizient einzustufen ist. Die Effizienz des Sicherungszusammenhangs muss zuverlässig ermittelbar sein. Die Effizienz des Sicherungszusammenhangs muss während des Berichtszeitraumes laufend überwacht werden. Die folgenden beiden Beispiele zeigen die großen Unterschiede bei der Bewertung und GuV-Wirkung nach HGB und IAS 39. Es wird ersichtlich, dass die Zielsetzung von IAS 39 (Transparenz über die finanzielle Situation und deren Veränderung) damit eindeutig nicht erreicht. Sowohl die selektiven Anforderungen für den Nachweis des effektiven Hedges als auch der administrative Aufwand bei der Dokumentation der Mikro-Hedges werden wohl dazu führen, dass die Mehrzahl der Derivativen, die als Hedge verwendet werden, einer Fair-Value-Bewertung unterliegen. Die daraus resultierenden möglichen Verzerrungen im Ergebnis können inhaltlich nicht interpretiert werden. Nachbesserungen von IAS 39 erscheinen unbedingt notwendig, wenn IAS den Banken mehr Nutzen als Schaden bringen soll. IAS 39 Copyright Finance Trainer Seite 3

4 Vergleich IAS 39 - HGB: Beispiel 1 Emission 5 J. Fix - abgesichert durch Festzinsempfänger Swap 5 J. DIE KONSTRUKTION ZINSSWAP 6 Mo 5,40% EURIBOR - 6 BP BANK 1. Periode 3,75% EURIBOR PARTNER 5,50 Emission 5 Jahre 5 Jahre Fix Emission zu Euribor +16 Nach HGB eindeutig ein Hedge - bei IAS 39 ist auf keinen Fall ein Makrohedge möglich, ein Mikrohedge nur wenn ausreichende Korrelation permanent nachgewiesen werden kann (Impairment-Test). Das ist allerdings unsicher - wir werden das an einem Beispiel in der nächsten Ausgabe aufzeigen. DAS ERGEBNIS 1,0000 0,5000 0,0000-0,5000-1,0000-1,5000 -, Mo 6 Mo 9 Mo 1 Mo Bewertung nach IAS 39: Zinsrückgang ergibt ein positives MTM für den Zinsswap Bewertung nach HGB Bewertung nach IAS 39: Zinsanstieg führt zu einer Abwertung des Zinsswaps ZINSSZENARIO Zinsen Bewertung LIBOR Bewertungssatz Fest in 3 Mo 4,00% 5,80% in 6 Mo 4,50% 5,60% in 9 Mo 5,30% in 1 Mo 5,0% Emission Zinsaufwand Geldmarkt 6 Mo Zinsertrag Zinsswap Zinsertrag Zinsswap Zinsaufwand Ergebnis HGB 3 Mo -1,375 0,93 1,350-0,938-0,040 6 Mo -,750 1,845,700-1,875-0,080 9 Mo -4,15,955 4,050-0,10 1 Mo -5,500 4,065 5,400-4,15-0,160 + MTM Zinsswap = Ergebnis IAS 39-1,67-1,667-0,856-0,936 0,335 0,15 0,707 0,547 INTERPRETATION Auf die Gesamtlaufzeit betrachtet ist die kontinuierliche HGB-Betrachtung richtig es gibt kein Kurswertrisiko. IAS stellt die wirtschaftliche Situation der Kombination Emission/Derivat falsch dar nicht interpretierbare Ergebnisschwankungen sind die Folge. Erst nach 5 Jahren ist das kumulierte Ergebnis für HGB und IAS 39 gleich. IAS 39 Copyright Finance Trainer Seite 4

5 Vergleich IAS 39 - HGB: Beispiel Refinanzierung Fremdwährungskredit über ein Devisen-Swap EUR % 106,54 105,00 1,54 PROFIT DIE KONSTRUKTION CHF ,5% 1 1 Kundenkredit CHF 4,5% Devisen-Swap zu 1,60 und 1, Mo 167, 167, 3 Interbank Refinanzierung im EUR zu 5,0%,0000 1,5000 1,0000 0,5000 0,0000-0,5000-1,0000 DAS ERGEBNIS 3 Mo 6 Mo 9 Mo 1 Mo IAS-Bewertung: Annäherung CHF Zinsen führt zu Überbewertung HBG-Bewertung IAS-Bewertung: Auseinanderdriften der Zinsdifferenz führt zu Unterbewertung MARKTDATEN Kassa EUR/CHF Zinssatz CHF Zinssatz EUR FX Swap 1,5500 1,50% -39 1,500,00% - 1,5000 3,50% -56 1,4700 3,50% 0 CHF Zinsertrag Kunde Zinsaufwand Swap EUR Zinsaufwand Refi Zinsertrag Swap Gesamt (HGB) CHF Zinsertrag Kunde EUR Zinsaufwand Refi Bewertung FX-Swap in EUR Gesamt IAS 39 1,00-1,00-1,000 1,385 0,385 1,00-1,000-0,188-0,414,400 -,400 -,000,770 0,770,400 -,000 0,884 0,463 INTERPRETATION 3,600-3,600 4,155 1,155 3,600 1,986 1,386 4,800-4,800-4,000 5,540 1,540 4,800-4,000,74 1,540 Die HGB-Bewertung entspricht der wirtschaftlichen Situation des Finanzierungsgeschäftes. IAS 39 ist nur bei Auslaufen richtig - dazwischen sind Ergebnisverzerrungen durch die Barwertbetrachtung des Devisenswaps unvermeidlich und nicht interpretierbar. IAS 39 Copyright Finance Trainer Seite 5

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