Preisliste Controller Interface HMI S-Monitoring. Ausgabe Schweiz Preise in CHF

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1 Preisliste 2015 Controller Interface HMI S-Monitoring Ausgabe Schweiz Preise in CHF

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3 Saia-Burgess Controls AG Bahnhofstrasse Murten, Schweiz T F info@saia-pcd.com support@saia-pcd.com Preisliste 2015 CHF Gültig ab 1. Januar Änderungen vorbehalten. Saia PCD Controller Interface HMI S-Monitoring Software-Tools und Bibliotheken Saia PG5 Controls Suite... Saia PG5 Add-on Bibliotheken und Tools... SBC.NET Suite und SBC OPC-Server... Saia Visi.Plus... SBC E-Line System Saia PCD E-Controller Saia PCD E-Line frei programmierbare Module Saia PCD E-Line E/A Module Modulare Steuerungen Saia PCD Saia PCD Saia PCD E/A Module für Saia PCD1 und PCD Saia PCD E/A Module für Saia PCD Kompakte Steuerungen Saia PCD Saia PCD3.Compact Saia PCD3.WAC (Wide Area Controller) RIO Dezentrale Datenpunkte Smart-RIO Ethernet Profi-S-Net RIO SBC S-Bus RIO HMI Web Panels Saia PCD Semigrafik-Anzeigen Saia PCD Web Panel MB Saia PCD Web Panel und Panel PCs mit Windows Dedizierte Raumregler Kompakte Raumregler PCD7.L79xN Komibinierbares Raumreglersystem PCD7.L6xx SBC S-Monitoring Saia PCD E-Controller und Saia PCD E-Monitor Saia PCD S0-Impulszähler Module Energiezähler mit Kommunikationsschnittstellen Energiezähler mit S0-Impulsausgang oder S0+ Protokoll Zubehör für Saia PCD Netzteile mit 24 VDC Ausgang Modems, RF-Modems und Routers Netzwerkkomponenten: Ethernet TCP/IP, RS Komponenten für Schaltschranke Adapter Flachband-zu-Schraubklemmen und Relais-Interface Koppelbausteine mit lokaler Vorrangbedienungs Funktionalität Steuerungskomponenten KOL.H KOP.F KOP.J KOP.K KFD KFE KFT Saia PCD Produkte für OEM-Applikationen Kundenspezifische Lösungen/OEM-Anwendungen Dokumentation und Ausbildung Saia PCD Dokumentation Ausbildung (Workshops)... 75

4 Allgemeine Lieferbedingungen SBC AG Saia-Burgess Controls AG 1. Geltungsbereich Verkäufe von Saia-Burgess Controls AG (nachstehend SBC AG) erfolgen ausdrücklich nur auf Grundlage der hier genannten Bestimmungen. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf dem Auftrag des Käufers oder einer anderen Urkunde, im Vertrag oder einer Vereinbarung werden als massgebliche Veränderungen angesehen und zurückgewiesen und sind für SBC AG nicht bindend, soweit SBC AG diese nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Die Annahme des Auftrags des Käufers durch SBC AG steht unter der ausdrücklichen Bedingung der Zustimmung des Käufers zu den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes. Die Annahme der Lieferung von SBC AG durch den Käufer stellt eine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes durch den Käufer dar. 2. Umfang und Ausführung der Lieferung Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellungsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet. 3. Preise 3.1 Die Preise verstehen sich ab Lieferwerk (EXW), ohne irgendwelche Abzüge. 3.2 Die Preise sind berechnet aufgrund der im Zeitpunkt des Angebots geltenden Materialpreise, Lohnansätze und sonstigen Herstellungskosten, Transportkosten, Wechselkurse, Zölle, Steuern und Abgaben. Bis zum Zeitpunkt der Ablieferung eintretende Erhöhungen der die Preise bestimmenden Faktoren gehen zu Lasten des Bestellers. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Die Rechnung ist innerhalb dreissig Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn und soweit die Zahlung in der Schweiz in Schweizerfranken zur freien Verfügung der SBC AG gestellt worden sind. 4.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins zu jenem Satz zu bezahlen, der in der Schweiz für kurzfristige Bankkredite verlangt wird. Ist der Preis in ausländischer Währung geschuldet, gilt der Zinssatz für kurzfristige Bankkredite im Land der Währung; Zusätzlich hat der Besteller die SBC AG für allfällige Währungsverluste zwischen Fälligkeit und Zahlung zu entschädigen. 4.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die die SBC AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Die Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen, oder die Verrechnung mit von SBC AG nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers ist unzulässig. 5. Lieferfrist 5.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Ausfuhr-, Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Ware versandbereit ist. Teillieferungen und die Stellung von Teilrechnungen sind zulässig. 5.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von SBC AG liegen, wie z.b. das Fehlen behördlicher Ausfuhr-, Einfuhr- oder Zahlungsbewilligungen, Verspätung von Zahlungen; verzögerte Übermittlung technischer Angaben; nachträgliche Änderungen der Bestellung, Fälle Höherer Gewalt, wie Epidemien, Krieg, Aufruhr; erhebliche Betriebsstörungen; Unfälle, Arbeitskonflikte; verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen; Naturereignisse. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, so kann jede Partei den Auftrag des Käufers stornieren. Sofern der Käufer den Auftrag storniert, wird er SBC AG die vor der Stornierung erbrachten Leistungen vergüten und alle aus einer solchen Stornierung herrührenden und SBC AG entstandenen Kosten bezahlen. 5.3 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. 5.4 Bei Liefer- oder Leistungsverzug hat der Besteller der SBC AG eine angemessene Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen zu setzen. Wird diese aus von SBC AG zu vertretenden Gründen überschritten, ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verzögerten Teils der Lieferung oder Leistung zu verweigern. Belastet die bloss teilweise Annahme den Besteller in unzumutbarer Weise, ist er berechtigt, vom ganzen Vertrag zurückzutreten. 5.5 Beharrt SBC AG nicht auf der Erfüllung des Vertrages, wird im Falle einer Annullierung des Auftrages durch den Besteller aus Gründen, welche SBC AG nicht zu vertreten hat, eine Vertragsstrafe von 20% des auf den annullierten Teil der Lieferung oder Leistung entfallenden Vertragspreises fällig, sei es denn, SBC AG könne einen höheren Schaden nachweisen. 6. Stornierung und Änderung Liefertermin 6.1 Die Stornierung eines Auftrags bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SBC AG. Der Käufer haftet in jedem Fall für Stornierungsgebühren, die Folgendes einschliessen können: (a) eine Preisanpassung auf Grundlage der Menge der gelieferten Waren, (b) alle direkten oder indirekten für den stornierten Auftrag des Käufers entstandenen und noch entstehenden Kosten, (c) die vollen Kosten für alle für kundenspezifische Waren benötigten speziellen Materialien und (d) eine angemessene Vergütung für anteilige Kosten und erwarteten Gewinn in Übereinstimmung mit den Industriestandards. SBC AG kann bei Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer oder bei Bankrott-, Insolvenz-, Auflösungs- oder Nachlassverfahren einen Auftrag des Käufers ganz oder teilweise stornieren. 6.2 Bei Waren, deren Lieferung innerhalb von 30 Tagen vorgesehen ist, ist eine Änderung des Liefertermins nicht möglich. Bei Waren, deren Lieferung innerhalb von 30 bis 60 Tagen vorgesehen ist, kann der Liefertermin mit SBC AG vorheriger 2 2

5 schriftlicher Zustimmung geändert werden. Wird der Liefertermin um mehr als 60 Tage verschoben, so kann dieser nicht nochmals geändert werden. 7. Technische Unterlagen 7.1 Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von SBC AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Produktes oder von Bestandteilen verwendet werden. Sie dürfen für die Wartung und Bedienung benutzt werden, soweit sie entsprechend gekennzeichnet sind. 7.2 Angaben in technischen Unterlagen beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen. Massskizzen, Schaltungsschemata, Abbildungen und Gewichtsangaben in den Preislisten und Drucksachen sind nicht verbindlich. Verbindliche Angaben werden von Fall zu Fall auf besondere Anfrage gemacht. 8. Vorschriften am Bestimmungsort Der Besteller hat SBC AG rechtzeitig auf die gesetzlichen, behördlichen und andere Vorschriften im Bestimmungsland aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrags zu beachten sind. 9. Eigentum, Nutzen und Gefahr, Transport, Versicherung 9.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von SBC AG bis der Besteller alle Forderungen beglichen hat, die SBC AG ihm gegenüber zustehen. 9.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Lieferwerk an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko unter ähnlichen Klauseln oder einschliesslich Montage erfolgt. Wird der Versand verzögert aus Gründen, die SBC AG nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 9.3 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 9.4 Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie durch SBC AG zu besorgen ist, gilt sie als im Auftrag des Bestellers abgeschlossen. 10. Prüfung der Lieferung, Mängelrügen Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Transportschäden Fehllieferungen und Fehlmengen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung, schriftlich gegenüber SBC AG zu rügen, andernfalls gelten die Waren als genehmigt, es sei denn SBC AG hat den Mangel arglistig verschwiegen 11. Gewährleistung 11.1 SBC AG verpflichtet sich für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten vom Datecode, (soweit nicht anders angegeben) alle Teile, die nachweislich infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach eigener Wahl instand zu stellen oder zu ersetzen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen erlischt sechs (6) Monate nach ihrer Lieferung, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung Der Besteller ist berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Vertragspreises zu verlangen, wenn - die Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, - SBC AG die Nachbesserung oder Nachlieferung in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt oder, wenn - SBC AG die Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert oder schuldhaft verzögert Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel zufolge normaler Abnützung, mangelhafter Lagerung oder Wartung, Missachtung der Montage- und Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Eingriffe des Bestellers oder Dritter, die Verwendung von Nicht-Originalteilen sowie Mängel aus anderen Gründen, die SBC AG nicht zu vertreten hat Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, Leistung oder Beratung insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen SBC AG kann, ohne den Besteller zu benachrichtigen, Änderungen an Produkten vornehmen, die deren Form, Passform und Funktion nicht verändern und für den Besteller zumutbar sind. 12. Entschädigung bei Rechtsverletzung 12.1 SBC AG stimmt zu, (i) den Besteller gegen sämtliche Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die ausschliesslich darauf beruhen, dass allein von SBC AG hergestellte und gelieferte Waren ein Schweizer Patent, Schweizer Urheberrecht oder geschützte Topographien nach dem Schweizerischen Topographiengesetz einer dritten Partei direkt verletzen, zu verteidigen oder diese beizulegen und (ii) der dritten Partei endgültig zugesprochene Kosten und Schadensersatzansprüche zu bezahlen, vorausgesetzt dass (A) SBC AG von einer solchen Forderung sofort schriftlich informiert wird, (B) SBC AG die alleinige Kontrolle über eine solche Verteidigung oder Beilegung übertragen wird und SBC AG einen Berater nach ihrer Wahl einschalten kann und (C) der Besteller SBC AG alle verfügbaren Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellt. Da SBC AG die alleinige Abwicklung solcher Forderungen aus Rechtsverletzung übernimmt, ersetzt SBC AG keinesfalls allfällige Anwaltsgebühren des Bestellers SBC AG haftet nicht für eine ohne die schriftliche Zustimmung von SBC AG erfolgte Beilegung oder einen solchen Vergleich über eine Forderung eines Dritten. Für SBC AG besteht keine Verpflichtung und dieser Artikel 8 gilt nicht für Forderungen aus Verletzung von geistigen Eigentumsrechten einer dritten Partei (i) durch nicht im Katalog von SBC AG aufgeführte Waren oder durch nach Weisung, Design, Verfahren oder Spezifikation des Bestellers entwickelte Waren, (ii) durch Kombination von Waren mit anderen Elementen, wenn eine solche Rechtsverletzung anderenfalls hätte verhindert werden können, (iii) durch veränderte Waren, wenn eine solche Rechtsverletzung durch die unveränderten Waren hätte verhindert werden können, (iv) durch nicht für ihren ordnungsgemässen Zweck verwendete Waren oder (v) durch Software, wenn diese Software nicht die neueste Version der von SBC AG herausgegebenen und dem Besteller zur Verfügung 3 3

6 gestellten Software ist. Der Besteller ist verpflichtet, SBC AG gegen aus diesen in Artikel 12(b) genannten Ausschlüssen resultierende Ansprüche, Klagen oder Verfahren jeglicher Art zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, es sei denn der Besteller hat dies nicht zu vertreten Wenn ein Anspruch geltend gemacht wurde oder SBC AG glaubt, dass er wahrscheinlich geltend gemacht wird oder ein zuständiges Gericht eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlässt, gegen die eine Berufung nicht zugelassen ist, so ist SBC AG nach seiner Wahl berechtigt, (i) dem Besteller die Rechte zu beschaffen, um solche Waren weiter nutzen zu können, oder (ii) solche Waren so zu ersetzen oder zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden, soweit dadurch die Funktionalität nicht beeinträchtigt wird. Erweist sich der Anspruch als berechtigt oder wird die Unterlassungsverfügung definitiv und gelingt SBC AG weder die Beschaffung von Rechten gemäss (i) noch ein Ersatz oder eine Veränderung gemäss (ii) innerhalb einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Frist, so ist der Besteller zur Rückgabe solcher Waren unter Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich 20 % jährlicher Wertminderung ab Versanddatum berechtigt. Das Vorstehende stellt die abschliessenden Rechte des Bestellers für tatsächliche oder behauptete Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten dar. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Massgabe von Ziffer Software Software, die auf der Vorderseite aufgeführt ist oder die in einer auf der Vorderseite aufgeführten Ware installiert ist, unterliegt den folgenden Bedingungen, sofern nicht der Software ein Software-Lizenzvertrag beigefügt ist. Unter der Bedingung der Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller räumt SBC AG ein persönliches, beschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht am Objektcode der Software ausschliesslich für interne Zwecke des Bestellers ein. Die Lizenz ist auf solche Arten von Waren beschränkt, die im Auftrag des Bestellers, für den dieses Dokument entweder als Angebot oder als Auftragsbestätigung dient, aufgeführt sind. Es ist keine andere Nutzung gestattet. SBC AG behält für sich selbst (oder gegebenenfalls für seine Lieferanten) alle Rechte und das Eigentum an sämtlicher hiernach gelieferter Software, welche immer vertrauliche und proprietäre Informationen beinhaltet und deren Eigentum, insbesondere alle Rechte an Patenten, Urheberrecht, Marken und Geschäftsgeheimnissen einschliesst. Der Besteller wird nicht versuchen, die Software ohne schriftliche Zustimmung von SBC AG zu übertragen, unter zu lizenzieren oder die Software weiterzuverteilen, sofern dies hierin nicht ausdrücklich gestattet ist. Der Besteller wird diese Software nur vervielfältigen, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung notwendig ist. Der Besteller darf Sicherheitskopien nur im notwendigen Umfang anfertigen. Der Besteller wird diese Software auch nicht offen legen, verteilen oder zeigen oder sie in anderer Weise anderen zugänglich machen (sofern SBC AG dies nicht schriftlich genehmigt) oder eine unautorisierte Nutzung der Software gestatten. Der Besteller ist zu einer Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des Art. 21 URG berechtigt. Der Besteller ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen nur im Rahmen des Art. 21 URG berechtigt. SBC AG kann diese Lizenz kündigen, wenn der Besteller wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt. 14. Haftungsbegrenzung 14.1 SBC AG haftet für Vorsatz von sich, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern SBC AG kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen; und in jedem Fall ist die Haftung von SBC AG beschränkt auf die Höhe des Vertragspreises für diejenigen Waren, welche dem Ersatzanspruch zugrunde liegen SBC AG haftet ferner bei der absichtlichen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung durch SBC AG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Besteller vertraut und vertrauen darf. Sofern SBC AG kein Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; indirekte und Folgeschäden sind ausgeschlossen; und in jedem Fall ist die Haftung von SBC AG beschränkt auf die Höhe des Vertragspreises für diejenigen Waren, welche dem Ersatzanspruch zugrunde liegen SBC AG haftet ferner im Falle der absichtlichen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch SBC AG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels Bei Übernahme einer schriftlichen Garantie richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. Wo diese den Haftungsumfang nicht regelt, gilt diese Ziffer SBC AG haftet ferner in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftpflichtgesetz Im Übrigen ist die Haftung von SBC AG gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen Sofern der Besteller SBC AG nach Massgabe der vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, hat er SBC AG, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Besteller hat SBC AG Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. 15. Empfehlungen Von SBC AG bezüglich der Nutzung, des Designs, der Anwendung oder des Betriebs der Produkte erteilte Empfehlungen oder gewährte Unterstützung stellen keine Zusicherungen oder Garantien irgendeiner Art, ausdrücklich oder impliziert, dar, und solche Informationen werden vom Besteller auf sein eigenes Risiko angenommen, ohne eine Verpflichtung oder Haftung SBC AG. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers, die Tauglichkeit der Produkte für die Nutzung in der/den Anwendung/en des Bestellers zu ermitteln. Das Unterlassen von SBC AG, Empfehlungen auszusprechen oder Unterstützung zu leisten, führt nicht zu einer Haftung der SBC AG. 16. Gesetze 16.1 Der Besteller wird alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Anordnungen jeder Regierungsbehörde in jedem Land mit zuständiger Gesetzgebung, insbesondere die Gesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, welche die Einfuhr oder die Ausfuhr der von SBC AG zur Verfügung gestellten Produkte regeln, einhalten und wird alle erforderlichen Einfuhr- /Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit einer späteren Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung und der Nutzung aller von SBC AG gekauften, lizenzierten und erhaltenen Produkte, Technologien und Software einholen. Sofern nicht anderweitig gemeinsam schriftlich vereinbart, akzeptiert der Besteller, dass er die Produkte nicht im Zusammenhang mit einer nukleare Spaltung oder Verschmelzung einschliessenden Tätigkeit, einer Nutzung oder Handhabung von nuklearem Material oder nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen nutzen wird. 4 4

7 16.2 Auf dieser Grundlage von SBC AG gelieferte Produkte und Dienstleistungen werden unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Regelungen der Schweiz hergestellt und geliefert. Der Besteller bestätigt, dass er sicherstellen wird, dass alle Produkte ordnungsgemäss installiert und gemäss den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen benutzt werden, und der Besteller wird SBC AG freihalten von Kosten, Forderungen, Klagen und Haftungen, die sich aus diesen Bestimmungen oder in anderer Weise sich aus der Benutzung der Produkte durch den Besteller oder Dritte ergeben, es sei denn dass der Besteller diese nicht zu vertreten hat. 17. WEEE 17.1 Die Preise beinhalten keine Kosten für das Recycling der Produkte gemäss der europäischen WEEE-Richtlinie 2002/96/EC oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen in andern Ländern, und solche oder ähnliche Kosten können zum offerierten Preis dazu addiert werden Sofern kein Aufschlag gemäss vorstehender Ziffer 17 (a) vorgenommen wurde und wenn die Bestimmungen der in einem örtlichen Rechtssystem implementierten WEEE-Richtlinie 2002/96/EC oder vergleichbaren gesetzlichen Regelungen in andern Ländern für Produktegelten, so liegt die Finanzierung und die Organisation der Beseitigung der Elektro- und Elektronikalt-/Schrottgeräte in der Verantwortung des Bestellers, der hiermit diese Verantwortung annimmt, und der Besteller wird SBC AG von solchen Haftungen freistellen. Der Besteller wird die Sammlung, die Verarbeitung und das Recycling der Produkte unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Regelungen abwickeln und wird diese Verpflichtung an den Endverbraucher der Produkte weitergeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch den Besteller kann zu der Anwendung von strafrechtlichen Sanktionen gemäss den örtlichen Gesetzen und Regelungen führen. 18. Entschädigung Der Besteller wird SBC AG für alle Kosten und Schäden, einschliesslich Anwaltskosten, schadlos halten, die SBC AG aus einer tatsächlichen oder drohenden schuldhaften Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. 19. Schlussbestimmungen 19.1 Die Parteien können während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Bestellung vertrauliche Informationen austauschen. Alle vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei und müssen von der empfangenden Partei für unbeschränkte Dauer vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden, (b) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne dessen unrechtmässige Handlung bekannt sind, (c) der Empfänger von einer dritten Partei ohne Beschränkungen wie jene in diesem Artikel empfangen hat, oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, einschliesslich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnissen. Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht offen legen, wobei SBC AG vertrauliche Informationen gegenüber ihren Konzerngesellschaften, Angestellten, Führungskräften, Beratern, Vertretern und Auftragnehmern offen legen darf Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschliesslich der auf der Vorderseite aufgeführten Bedingungen) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen SBC AG und dem Besteller dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Abmachungen und können nur durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ergänzt werden Der Besteller darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SBC AG nicht übertragen. SBC AG kann ihre Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne die Zustimmung des Bestellers als Unterauftrag weitergeben Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niedergelegte Erklärungen, Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für SBC AG nicht bindend Überschriften und Untertitel dienen nur der Erleichterung der Bezugnahme und ändern die Bedeutung oder die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Das Unterlassen von SBC AG, Regelungen dieses Vertrages für irgendeinen Zeitraum zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen darf nicht als Ausserkraftsetzung dieser Regelung oder des Rechts von SBC AG ausgelegt werden, danach jede Regelung durchzusetzen Für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Regelung dieses Vertrages gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Vertrag eine Regelung hinzugefügt werden, die in ihren Bestimmungen insoweit der alten ähnelt, als dies bezüglich Gesetzmässigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit möglich ist Bestimmungen, die ihrer Art nach die Kündigung, Stornierung oder Fertigstellung des Auftrags des Bestellers nach Annahme durch SBC AG überdauern sollen, gelten fort Alle Übertragungs- und Schreibfehler unterliegen der Korrektur Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren keine Rechte an Dritte. 20. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 20.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Murten. SBC AG ist auch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 21. Sprache Im Falle von Widersprüchen mit der für Bequemlichkeitszwecke erstellten deutschen Übersetzung gilt die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fassung vom Mai

8 Saia PG5 Controls-Suite : Engineering und Programmierung Programmierwerkzeug Saia PG5 (eine Lizenz pro Gesellschaft) Saia PG5 Demo Demoversion mit allen Funktionen Laufzeit beschränkt auf 90 Tage (Download von kostenlos) Saia PG5 Core Package Programmiersoftware mit Editoren (IL, Fupla, Graftec), Netzwerk-Konfiguratoren, Standardbibliotheken (Analog, Kommunikation, Arithmetisch & Logik, Wide Area, File-System), Applikationsbibliotheken (Alarming, Blinds-Lighting, , Trending (HDlog), Energiezähler, DALI, Modbus, EIB, EnOcean, JCI N2-Bus), Web-Editor und FBox-Builder (Basis Version) Saia PG5 HVAC Package (HLK) Gleich wie Saia PG5 Core Package und dazu Bibliotheken (HLK, Belimo MP-Bus, LonWorks, Raumregler, Modem) und BACnet-Konfigurator Saia PG5 Extended Package Gleich wie Saia PG5 HVAC-Paket und dazu Bibliothek DDC Suite Saia PG5 Software Upgrade Aktualisierung gemäss Kunden-Schlüssel - Version 2.0 zu 2.1 Saia PG5 Software Upgrade Aktualisierung von Core zu HVAC Package Saia PG5 Software Upgrade Aktualisierung von HVAC zu Extended Package Saia PG5 End-User License Der Endkunde wird durch den Besteller betreut (gemäss Kunden-Schlüssel) PCD8.PG5-DEMO PCD8.PG5-CORE 3' PCD8.PG5-HVAC 4' PCD8.PG5-EXTENDED 5' PCD8.PG5-UPGRADE 1' New PCD8.PG5-UPGR-HVAC 1' New PCD8.PG5-UPGR-EXTD 1' PCD8.PG5-ENDUSER 1' ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 6

9 Saia PG5 Controls-Suite : Engineering und Programmierung Saia PG5 Optionen - Add-on Bibliotheken Saia PG5 HVAC Library HLK Bibliothek für Gebäudeautomation Saia PG5 Belimo MP-Bus Library Bibliothek für Belimo MP-Bus Saia PG5 Lon IP + FT Bibliothek für LonWork Anwendung Saia PG5 Room Controller Bibliothek für Raumbediengeräte Saia PG5 Modem Library Basis Modem Bibliothek und Data Buffer, DTMF, Seiter und SMS Bibliotheken Saia PG5 DDC Suite Library DDC-Suite Bibliothek für Gebäudeautomation (verfügbar in Deutsch / Englisch / Französisch) PCD8.PG5-LIBHVAC 1' PCD8.PG5-LIBMPBUS 1' PCD8.PG5-LIBLON 1' PCD8.PG5-LIBROOM 1' PCD8.PG5-LIBMODEM PCD8.PG5-LIBDDC 1' Saia PG5 Optionen - Add-on tools Saia PG5 WebEditor Softwarepaket für Saia PG5 Web-Editor als Stand-alone-Tool Saia PG5 FBox Builder ("advanced version") Softwarepaket für Saia PG5 FBox-Builder IL-Kenntnisse notwendig und 1 Tag Ausbildung eingeschlossen PCD8.PG5-WEB8-SA PCD8.PG5-FBOXBLD 1' ' SBC.NET Suite SBC.NET Suite Kommunikations-Klassenbibliotheken für die Programmierung von Windows-Anwendungen mit Komponenten, basierend auf Microsoft.NET- Technik, inklusive Dokumentation und Beispielen sowie Zugang zu Updates für 1 Jahr PCD8.SBC.NETSUITE 1) 2' SBC OPC-Server für S-Bus S-Bus OPC-Server - Demo Version beschränkte Laufzeit von 1 Stunde (Download von kostenlos) S-Bus OPC-Server - Vollversion für 1 PC und eine (1) Applikation S-Bus OPC-Server - Vollversion für 3 PC der gleichen Applikation S-Bus OPC-Server - Vollversion für 5 PC der gleichen Applikation S-Bus OPC-Server - Vollversion für unlimitierte Anzahl PC der gleichen Applikation S-Bus OPC-Server - Vollversion für unlimitierte Anzahl von Lizenzen, für OEM PCD8.OPC-DEMO PCD8.OPC-1 1' PCD8.OPC-3 2' PCD8.OPC-5 4' PCD8.OPC-UL 6' PCD8.OPC-OEM 33' ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 7 7

10 Saia Visi.Plus - Softwarepaket für Visualisierung Saia Visi.Plus Pakete in deutsch und englisch (eine Lizenz pro Projekt) (Engineering Edition ist jeder PG5 Lizenz enthalten) Visi.Plus Demo - Demo Paket (Download von kostenlos) Visi.Plus Mini - Mini Paket Datenmanagement-System, Datenbank-System, Grafik-Editor, Engineering-Tool, Zeitschaltprogramm, Trend- und Alarmerfassung und SBC S-Treiber für 1'000 Informationspunkte (ca. 65 Hardwaredatenpunkte) Visi.Plus Basic - Basis Paket Datenmanagement-System, Datenbank-System, Grafik-Editor, Engineering-Tool, Zeitschaltprogramm, Trend- und Alarmerfassung, MALM - Fernalarmierung über Seiter/SMS/ , PRT - Zugriffsprotokollierung und SBC S-Treiber für 10'000 Informationspunkte (ca. 650 Hardwaredatenpunkte) Visi.Plus Standard - Standard Paket Datenmanagement-System, Datenbank-System, Grafik-Editor, Engineering-Tool, Zeitschaltprogramm, Trend- und Alarmerfassung, MALM - Fernalarmierung über Seiter/SMS/ , PRT - Zugriffsprotokollierung, pchart - Trenddarstellungs, Web-Server 2 und SBC S-Treiber für Informationspunkte (ca. 6'500 Hardwaredatenpunkte) Visi.Plus Upgrade - Version Aktualisierung (gemäss Kunden Visi.Plus Paket) PCD8.VP-DEMO PCD8.VP-MINI 2' PCD8.VP-BASIC 5' PCD8.VP-STD 12' PCD8.VP-UPGRADE SBC S-Driver Optionen - Add-on zu Visi.Plus Pakete Option für Visi.Plus Pakete SBC S-Driver für zusätzliche 10'000 Informationspunkte (ca. 650 Hardwaredatenpunkte) Option für Visi.Plus Pakete SBC S-Driver für zusätzliche 25'000 Informationspunkte (ca. 1'625 Hardwaredatenpunkte) Bemerkung : nicht möglich mit dem Mini Paket Option für Visi.Plus Pakete SBC S-Driver für zusätzliche 50'000 Informationspunkte (ca. 3'250 Hardwaredatenpunkte) Bemerkung : nicht möglich mit dem Mini Paket Option für Visi.Plus Pakete SBC S-Driver für uneingeschränkte Informationspunkte Bemerkung : nicht möglich mit dem Mini Paket PCD8.VP-SBUS10K PCD8.VP-SBUS25K PCD8.VP-SBUS50K PCD8.VP-SBUSUL 2' ' ' ' ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 8

11 Saia Visi.Plus - Softwarepaket für Visualisierung Modul Optionen - Add-on zu Visi.Plus Pakete GE2 - Grafikeditor Runtime-System, zusätzlich zwei Bedienplätze GE5 - Grafikeditor Runtime-System, zusätzlich fünf Bedienplätze GE10 - Grafikeditor Runtime-System, zusätzlich zehn Bedienplätze GEUL - Grafikeditor Runtime-System, Bedienplätze unlimitiert PRT - Zugriffsprotokollierung (enthalten im Basic- und Standard-Paket) pchart - Trenddarstellungswerkzeug Jeden Benutzer (1.. 10) kostet eine komplette pchart Lizenz (ein Benutzer enthalten im Standard-Paket) pcalc - Berechnungen für Energieauswertung und Anlageüberwachung, bis 1'000 Formeln mit je 16 Variablen MALM - Fernalarmierung über Seiter/SMS/ (enthalten im Basic- und Standard-Paket) MALM Voice - Versenden von Sprachnachrichten mit Quittierung via DTMF (Zusatzoption zu MALM) MALM ESPA Fernalarmierung (senden) per ESPA-Protokoll (Zusatzoption zu MALM) ESPA Alarme und Meldungen empfangen via ESPA-Protokoll an Visi.Plus psms - SMS via GSM-Modem empfangen und auswerten (GSM-Modem ist nicht im Lieferumfang enthalten) SNMP - SNMP-Treiber zur Überwachung von Netzwerkkomponenten mit SNMP Polling Web-Server 2 für 2 zusätzliche gleichzeitige Verbindungen Web-Server 5 für 5 zusätzliche gleichzeitige Verbindungen Web-Server 20 für maximal 20 gleichzeitige Verbindungen PCD8.VP-GE PCD8.VP-GE5 1' PCD8.VP-GE10 2' PCD8.VP-GEUL 4' PCD8.VP-PRT PCD8.VP-PCHART 1' PCD8.VP-PCALC 1' PCD8.VP-MALM PCD8.VP-MALMVOICE 2' PCD8.VP-MALMESPA 2' PCD8.VP-ESPA 3' PCD8.VP-PSMS 2' PCD8.VP-SNMP 2' PCD8.VP-WEB2 1' PCD8.VP-WEB5 1' PCD8.VP-WEB20 3' Andere Visi.Plus Treiber OPC1 - OPC-Client Client für 250 Informationspunkte OPC2 - OPC-Client Client für 1'000 Informationspunkte OPC3 - OPC-Client Client für 10'000 Informationspunkte PCD8.VP-OPC1 PCD8.VP-OPC2 PCD8.VP-OPC3 1' ' ' ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 9 9

12 SBC E-Line System Saia PCD1 E-Controller Saia PCD1 Saia PCD E-Controller mit Ethernet TCP/IP Energie Kontroller mit S-Monitoring-Funktion für Elektro-Schaltschrank, Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 1 MByte Anwenderprogramm (RAM), Speicher für Backup, 1 MByte RAM DB/Text, interner 128 MByte Flash-Speicher, USB-Port für PG5, keine E/A Modulsteckplätze on-board E/A : - 2 Interrupts-Eingänge, 1 Ausgang (PWM) - 12 Digitale-E/A (4E/4A/4 konfigurierbar) - 2 Analog-Eingänge (12 Bit), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-485 (bis zu 115 Kbits/s), 1 Schnittstelle (Steckplatz A) für PCD7.F1xxS PCD1.M0160E Saia PCD Flash-Speicherkarte Basis Module für usd Flash-Speicherkarte, steckbar auf Slot M1 oder M2 (Saia PCD usd Karte nicht inbegriffen) Saia PCD usd Flash-Speicherkarte 1024 MByte (inklusive SD-Flash-Adapter) PCD7.R PCD7.R-MSD Saia PCD E-Line frei programmierbare Module E-Line DALI Modul frei programmierbar für bis zu 64 DALI Vorschaltgeräte mit integrierter DALI-Bus-Spannungsversorgung Speisung 24 VAC/VDC 4 digitale Eingänge 24 VAC/VDC 4 Schnittstellen: RS-485 (S-Bus), zusätzliche RS-485, USB & NFC (Service) E-Line Ein-/Ausgangsmodul für Licht und Beschattung, frei programmierbar Speisung 24 VAC/VDC 4 digitale Eingänge 24 VAC/VDC 2 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 8 A, max. Einschaltstrom 15 A, inkl.galvanisch getrennter Strommessung 2 analoge Ausgänge 12 Bit, V (3 ma max.) 3 Schnittstellen: RS-485 (S-Bus), USB & NFC (Service) New PCD1.F2611-C15 1) New PCD1.G1100-C15 1) ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 10

13 SBC E-Line System Saia PCD1 E-Line Ein-/Ausgangsmodul für Raumautomation frei programmierbar Speisung 24 VAC/VDC 8 digitale Eingänge 24 VAC/VDC 3 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 6 A, max. Einschaltstrom 15 A, 1 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 10 A, max. Einschaltstrom 65 A, 4 Triacs 24 VCA oder 230 VAC/1 A 4 analoge Eingänge 12 Bit, V, ±10 V, 0(4)...20 ma, Pt/Ni 1000, NTC, KTY, Ohm, Ohm, Ohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, V (3 ma max.) 3 Schnittstellen: RS-485 (S-Bus), USB & NFC (Service) E-Line Ein-/Ausgangsmodul für Raumautomation mit zusätzlicher RS-485 Schnittstelle frei programmierbar Speisung 24 VAC/VDC 8 digitale Eingänge 24 VAC/VDC 3 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 6 A, max. Einschaltstrom 15 A 1 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 10 A, max. Einschaltstrom 65 A 4 Triacs 24 VCA oder 230 VAC/1 A 4 analoge Eingänge 12 Bit, V, ±10 V, 0(4)...20 ma, Pt/Ni 1000, NTC, KTY, Ohm, Ohm, Ohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, V (3 ma max.) 4 Schnittstellen: RS-485 (S-Bus), zusätzliche RS-485, USB & NFC (Service) E-Line Ein-/Ausgangsmodul für Analoganwendungen frei programmierbar Speisung 24 VAC/VDC 4 analoge Eingänge 12 Bit, V, ±10 V, 0(4)...20 ma, Pt/Ni 1000, NTC, KTY, Ohm, Ohm, Ohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, V (4 ma max.) 3 Schnittstellen: RS-485 (S-Bus), USB & NFC (Service) New PCD1.G3600-C15 1) New PCD1.G3601-C15 1) New PCD1.W5300-C15 1) Saia PCD E-line-Ein-/Ausgangsmodule E-Line digitales Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 4 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 6 Relais Schliesser 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) E-Line digitales Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 24 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 6 Relais Schliesser 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) E-Line digitales Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 16 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) New PCD1.B1000-A20 1) New PCD1.B1010-A20 1) New PCD1.B1020-A20 1) ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 11 11

14 SBC E-Line System Saia PCD1 E-Line kombiniertes Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 16 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 4 Relais Schliesser 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 8 analoge Eingänge 12 Bit, V, Pt/Ni 1000, Ni 1000/TK 5000, NTC, KTY Ohm, 100 Ohm kohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, 0 10 V (10 ma max.) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) E-Line kombiniertes Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 12 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 12 analoge Eingänge 12 Bit, V, Pt/Ni 1000, Ni 1000/TK 5000, NTC, KTY Ohm, 100 Ohm kohm 8 analoge Ausgänge 12 Bit, V (10 ma max.) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) E-Line kombiniertes Ein-/Ausgangsmodul Manuelle Vorrangbedienebene für alle Ausgänge Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 8 digitale Eingänge 24 VDC (Quellbetrieb) 4 Relais Wechsler 230 VAC / 30 VDC, 4 A (Ohm'sche Last) 16 analoge Eingänge 12 Bit, V, Pt/Ni 1000, Ni 1000/TK 5000, NTC, KTY Ohm, 100 Ohm kohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, V (10 ma max.) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) E-Line analoges Ein-/Ausgangsmodul Status LED für Ein- und Ausgänge Speisung 24 VDC 4 analoge Eingänge 12 Bit, V, ±10 V, 0(4)...20 ma, Pt/Ni 1000, NTC, KTY, Ohm, Ohm, Ohm 4 analoge Ausgänge 12 Bit, V (4 ma max.) 1 Schnittstelle RS-485 (S-Bus) New PCD1.G5000-A20 1) New PCD1.G5010-A20 1) 1' New PCD1.G5020-A20 1) New PCD1.W5300-A10 1) ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 12

15 Saia PCD1 Modular programmierbare Steuerungen CPU Basismodul mit on-board E/A und bis zu 2 E/A-Steckplätzen PCD1 Prozessoreinheit Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 512 KByte Anwenderprogramm (RAM), Speicher für Backup, interner 8 MByte Flash-Speicher, USB-Port für PG5, bis zu 50 E/A, 2 E/A-Modulsteckplätze, on-board E/A : - 2 Interrupts-Eingänge, 1 Ausgang (PWM) - 12 Digitale-E/A (4E/4A/4 konfigurierbar) - 2 Analog-Eingänge (12 Bit), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-485 (bis zu 115 Kbits/s), 1 Schnittstelle (Steckplatz A) für PCD7.F1xxS PCD1 Prozessoreinheit mit Ethernet TCP/IP Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 512 KByte Anwenderprogramm (RAM), Speicher für Backup, interner 8 MByte Flash-Speicher, USB-Port für PG5, bis zu 50 E/A, 2 E/A-Modulsteckplätze, on-board E/A : - 2 Interrupts-Eingänge, 1 Ausgang (PWM) - 12 Digitale-E/A (4E/4A/4 konfigurierbar) - 2 Analog-Eingänge (12 Bit), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-485 (bis zu 115 Kbits/s), 1 Schnittstelle (Steckplatz A) für PCD7.F1xxS PCD1 Prozessoreinheit mit Ethernet TCP/IP Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 1 MByte Anwenderprogramm (RAM), Speicher für Backup, 1 MByte RAM DB/Text, interner 128 MByte Flash-Speicher, USB-Port für PG5, bis zu 50 E/A, 2 E/A-Modulsteckplätze, on-board E/A : - 2 Interrupts-Eingänge, 1 Ausgang (PWM) - 12 Digitale-E/A (4E/4A/4 konfigurierbar) - 2 Analog-Eingänge (12 Bit), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-485 (bis zu 115 Kbits/s), 1 Schnittstelle (Steckplatz A) für PCD7.F1xxS PCD1.M PCD1.M PCD1.M2160 1' ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 13 13

16 Saia PCD1 Modular programmierbare Steuerungen Saia PCD1.Room mit Ethernet TCP/IP für Raumautomations- und HLKSE-Anwendungen, Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 256 KByte Anwenderprogramm (RAM), Speicher für Backup, interner 8 MByte Flash-Speicher, USB-Port für PG5, bis zu 40 E/A, 1 freier E/A-Modulsteckplatz, on-board E/A (inkl. fixem..w525 auf E/A Slot 1) : - 2 Interrupts-Eingänge, 1 Ausgang (PWM) - 12 Digitale-E/A (4E/4A/4 konfigurierbar) - 8 Analog-E/A (6E/2A), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-485 (bis zu 115 Kbits/s), 1 Schnittstelle (Steckplatz A) für PCD7.F1xxS, Die Funktion Smart RIO Manager wird nicht unterstützt, S-Bus/Modbus Stationen begrenzt auf max 10 Einheiten PCD1.M2110R Flash-Speichermodule für PCD1.M2xxx Flash-Speichermodul mit 4 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) ; benutzbar auch in PCD3.F1xx Modul Flash-Speichermodul für BACnet Firmware, für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für BACnet Firmware mit 128 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für LON-IP Firmware, für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für LON-IP Firmware mit 128 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) PCD7.R550M04 3) PCD7.R PCD7.R PCD7.R PCD7.R Saia PCD Flash-Speicherkarte Basis Module für usd Flash-Speicherkarte, steckbar auf Slot M1 oder M2 (Saia PCD usd Karte nicht inbegriffen) Saia PCD usd Flash-Speicherkarte 1024 MByte (inklusive SD-Flash-Adapter) PCD7.R PCD7.R-MSD ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 14

17 Saia PCD1 Modular programmierbare Steuerungen Serielle Schnittstellen-Module für PCD1.M2xxx Serielles Schnittstellenmodul RS-422 / RS-485. Serielles Schnittstellenmodul RS-232 bis 115 kbit/s, für Modemanschluss geeignet Serielles Schnittstellenmodul RS-485 mit galvanischer Trennung Serielles Schnittstellenmodul mit 1x RS-422 / RS-485 und 1 Steckplatz zur Aufnahme von PCD7.F1xxS Serielles Schnittstellenmodul mit 1x RS-232 und 1 Steckplatz zur Aufnahme von PCD7.F1xxS PCD7.F110S PCD7.F121S PCD7.F150S PCD2.F PCD2.F Kommunikationsschnittstellen für spezifische Protokolle für PCD1.M2xxx Belimo MP-Bus Schnittstellenmodul, max. 8 Antriebe und Fühler anschliessbar BACnet MS/TP Serielles Schnittstellenmodul mit 1x RS-422 / RS- 485 und 1 Steckplatz zur Aufnahme von PCD7.F1xxS LonWorks -Schnittstellenmodul (Lon FTT10) für bis zu 254 Netzwerkvariablen und 1 Steckplatz zur Aufnahme von PCD7.F1xxS DALI Master Schnittstellenmodul für bis zu 64 DALI Vorschaltgeräte, mit integrierter DALI-Bus-Spannungsversorgung M-Bus Master Schnittstellenmodul für bis zu 240 M-Bus Slave-Adressen frei verteilbar auf 2 M-Bus Schnittstellen M-Bus Master Schnittstellenmodul für bis zu 20 M-Bus Slave-Adressen frei verteilbar auf 2 M-Bus Schnittstellen M-Bus Master Schnittstellenmodul für bis zu 60 M-Bus Slave-Adressen frei verteilbar auf 2 M-Bus Schnittstellen M-Bus Master Schnittstellenmodul für bis zu 120 M-Bus Slave-Adressen frei verteilbar auf 2 M-Bus Schnittstellen Belimo MP-Bus Schnittstellenmodul für bis zu 8 Antriebe und 1 Steckplatz zur Aufnahme von PCD7.F1xxS PCD7.F180S PCD2.F PCD2.F PCD2.F PCD2.F2700 1' PCD2.F PCD2.F PCD2.F PCD2.F ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 15 15

18 Saia PCD1 Modular programmierbare Steuerungen Lithium Batterie für Datensicherung PCD1.M2xxx Lithium-Batterie zu PCD Prozessoreinheit (RENATA Knopfform Typ CR 2032) Deckel für PCD1.M2xxx Deckel zu PCD1.M2xxx ohne SBC Logo (mit neutralem Gehäusedeckel) Steckbare Schraubklemmenblöcke für PCD1.M2xxx Steckbarer Schraubklemmenblock 11-polig, Beschriftung Steckbarer Schraubklemmenblock 9-polig, Beschriftung Steckbarer Schraubklemmenblock 10-polig, Beschriftung Steckbarer Schraubklemmenblock 10-polig, Beschriftung ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 16

19 Saia PCD2 Modular programmierbare Steuerungen CPU Basismodul mit on-board E/A und bis zu 8 E/A-Steckplätzen PCD2 Prozessoreinheit Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 1 MByte Anwenderprogramm (RAM), USB-Port für PG5, bis zu 1024 E/A, erweiterbar mit PCD2.Cxx0 oder PCD3.Cxx0, 8 E/A-Modulsteckplätze, on-board E/A: 6 Interrupt-Eingänge, 2 Ausgänge (PWM), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-232, RS-485 (115 KBits/s), Profi-S-Net/MPI, 3 Steckplätze A1/A2/C für Kommunikationsmodule PCD2 Prozessoreinheit mit Ethernet TCP/IP Web und FTP Server, Filesystem, CPU mit 1 MByte Anwenderprogramm (RAM), 1x Ethernet TCP/IP (2x RJ45 Switch), USB-Port für PG5, bis zu 1024 E/A, erweiterbar mit PCD2.Cxx0 oder PCD3.Cxx0, 8 E/A-Modulsteckplätze, on-board E/A: 6 Interrupt-Eingänge, 2 Ausgänge (PWM), Uhr (RTC), Datensicherung 1-3 Jahre, RS-232, RS-485 (115 KBits/s), Profi-S-Net/MPI, 3 Steckplätze A1/A2/C für Kommunikationsmodule PCD2.M5440 PCD2.M5540 1' ' Erweiterungsgehäuse und Kabel für PCD2.M5xxx Erweiterungsgehäuse mit 4 E/A-Modulsteckplätzen und 24 VDC Speisung für PCD2.M5xxx Erweiterungsgehäuse mit 8 E/A-Modulsteckplätzen und 24 VDC Speisung für PCD2.M5xxx Verbindungsstecker PCD2.C1000/..C2000 zu PCD2.C1000/..C2000 Erweiterungskabel PCD2.M5xxx zu PCD2.C1000/..C2000 oder PCD3.Cxxx (0.9 m - ab Version C) Erweiterungskabel PCD3.M/T/C zu PCD3.Cxxx oder PCD2.C1000/..C2000 zu PCD2.C1000/..C2000 (Länge 0.7 m) Erweiterungskabel PCD3.M/T/C zu PCD3.Cxxx oder PCD2.C1000/..C2000 zu PCD2.C1000/..C2000 (Länge 1.2 m) PCD2.C PCD2.C PCD2.K PCD2.K PCD3.K PCD3.K Embedded Web edisplay mit Nano-Browser für PCD2.M5xxx Web edisplay mit Nano-Browser Embedded Display für PCD2.M5xxx, 128 x 88 Pixel-Graphik-Display, 4 Graustufen, LED Hintergrundbeleuchtung und Joystick für Navigation PCD7.D3100E ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 17 17

20 Saia PCD2 Modular programmierbare Steuerungen Flash-Speichermodule für PCD2.M5xxx Flash-Speichermodul mit 4 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) ; benutzbar auch in PCD3.F1xx Modul Flash-Speichermodul 4 MByte mit 1 MByte als Backup für Anwenderprogramm und 3 MByte File System, für PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für BACnet Firmware, für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für BACnet Firmware mit 128 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für LON-IP Firmware, für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) Flash-Speichermodul für LON-IP Firmware mit 128 MByte File System (für Anwenderprogramm Backup, Web Seiten,..), für PCD1.M2xxx, PCD2.M5xxx und PCD3.M5xxx/..M6xxx (steckbar auf Slot M1 oder M2) PCD7.R550M04 3) PCD7.R551M04 3) PCD7.R PCD7.R PCD7.R PCD7.R Saia PCD Flash-Speicherkarte Basic Module für SD Flash-Speicherkarte, für PCD2.M5xxx, steckbar auf E/A Steckplätze (Saia PCD SD Karte nicht inbegriffen) PCD2.R Saia PCD SD Flash-Speicherkarte 512 MByte PCD7.R-SD Saia PCD SD Flash-Speicherkarte 1024 MByte PCD7.R-SD Basis Module für usd Flash-Speicherkarte, steckbar auf Slot M1 oder M2 (Saia PCD usd Karte nicht inbegriffen) PCD7.R Saia PCD usd Flash-Speicherkarte 1024 MByte (inklusive SD-Flash-Adapter) PCD7.R-MSD ) In Vorbereitung 2) Solange Vorrat 3) Nicht empfohlen für neue Projekte 18

Lieferbedingungen der Saia-Burgess Controls AG

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