Einführung eines Krankenhausinformationssystems. Evangelischen Krankenhaus Bielefeld

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1 Einführung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld Referent: Christian Bake Stabsstelle Recht/Versicherungen Königsweg Bielefeld Tel.: 0521/ Christian.Bake@bethel.de 1

2 A Einführung: Information über die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und das Evangelische Krankenhaus Bielefeld ggmbh Siehe: B Bericht über den aktuellen Sachstand der Einführung eines KIS 2

3 I. Projektstart im Sommer Arbeitsgruppe Recht Die drei Häuser werden jetzt unter dem neuen Rechtsdach, Evangelisches Krankenhaus Bielefeld ggmbh betrieben. 3

4 Mitglieder der Arbeitsgruppe 1. Leiter der EDV 2. Leiter Medizinisches Controlling/Codierwesen 3. Ein Arzt 4. Pflegedienstleitung 5. Ein Mitarbeitervertreter (MAV) 4

5 2. Herangehensweise an das Thema 5

6 II. Datenschutzkonzept/Kriterien für ein Zugriffsberechtigungssystem 1. Rechtliche Rahmenbedingungen DSG.EKD Durchführungsverordnung (DSVO) Datenschutz in Krankenhäusern gemäß 38 DSVO 6

7 (1) Daten von Patientinnen und Patienten dürfen im Krankenhaus erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies im Rahmen der Behandlungsverhältnisse einschließlich der verwaltungsmäßigen Abwicklung und Leistungsberechnung zur Erfüllung der mit der Behandlung im Zusammenhang stehenden Dokumentationspflichten oder eines damit zusammenhängenden Rechtsstreites erforderlich ist. (5) Satz 2 Zur Datenübermittlung Als Übermittlung gilt auch die Weitergabe der Daten von Patientinnen und Patienten zwischen Behandlungseinrichtungen verschiedener Fachrichtungen in einem Krankenhaus (Fachabteilungen), sofern diese Fachabteilungen nicht unmittelbar mit Untersuchung oder Behandlung und Pflege befasst sind. 7

8 (5) Die Übermittlung von Daten von Patientinnen und Patienten an (andere Fachabteilungen im Hause) und deren Nutzung ist neben der Erfüllung von Pflichten aufgrund bestehender Rechtsvorschriften nur zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Behandlung einschließlich Mit-, Weiter- und Nachbehandlung, wenn die Patientin oder der Patient nach Hinweis auf die beabsichtigte Übermittlung nicht etwas anderes bestimmt hat. 8

9 2. Erforderlichkeitsgrundsatz 1. Daten müssen zur Aufgabenerfüllung unverzichtbar sein. 2. Datenerhebung auf Vorrat ist ebenso unzulässig. 9

10 III. Differenzierung der Datenkategorien im Rahmen eines Berechtigungskonzeptes 1. Allgemeine Datenkategorien a) Allgemeine personenbezogene Daten; b) Behandlungsdaten, 203 StGB); c) Sonstige betriebliche Daten. 10

11 2. Datenkategorien im engeren Sinne Gruppe 1: Personenbezogene Stammdaten a) Kernstammdatensatz (als reduzierter Datensatz) Aufnahmenummer PID Nummer Fallnummer Name, Vorname Geburtsdatum Geschlecht 11

12 b) Erweiterter Stammdatensatz Kernstammdatensatz a) und Anschrift Krankenkasse Verlauf 12

13 Gruppe 2: Behandlungsdaten Berufsgeheimnis der Ärzte und des Hilfspersonals. 203 Strafgesetzbuch 13

14 3. Folgende Zugriffsrechte sind aus unserer Sicht zu berücksichtigen a) Rechte der behandelnden Fachabteilungen b) Abteilungsübergreifende Zugriffsberechtigungen/Verlegung c) Notfall d) Erneuter Aufenthalt im Krankenhaus e) Zugriff der Verwaltung 14

15 4. Dokumentation Berechtigungsprofile Anlage: Berechtigungsmatrix (Stand März 2006; Vorschlag AG Recht) 15

16 KIS-Arbeitsgruppen (Stand ) Schnittstellen (Com-Server, BAPI) Altdatenübernahme (Migration, Archivierung) Rechtekonzept (Datenschutz, Auswertungsfunktion) Technik/Netz (Server, Rechner) GebDat-Ablösung (Perinatalmoduleinführung) Stationsarbeitsplatz Pflege-Einführung Stationsarbeitsplatz Arzt-Einführung Anästhesiedokumentation OP-Moduleinführung Ambulanzmoduleinführung (ab ) 16

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