Real Estate Insights Aktuelle Brancheninformationen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "www.pwc.de Real Estate Insights Aktuelle Brancheninformationen Deutschland, Österreich und der Schweiz"

Transkript

1 Real Estate Insights Aktuelle Brancheninformationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz März 2013

2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, der Immobilienmarkt in Deutschland boomt. Die Stimmung auf dem Markt ist so gut wie seit 2008 nicht mehr. Deutschland ist der gefragteste Investitionsstandort in Europa. Dies sind die Ergebnisse der Emerging Trends 2013, einer Studie, die PwC jährlich mit dem Urban Land Institute durchführt. Aber auch die Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt ändern sich. Weiterhin beschäftigt die Regulierung des geschlossenen Fondsmarktes durch die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) und ihre bevorstehende Umsetzung in nationales Recht die Branche ein Thema, dem wir uns in der ersten Ausgabe der Real Estate Insights 2013 verstärkt widmen möchten. Mit dem Referentenentwurf zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2012 steht eine Anpassung der Investmentbesteuerung an das neue Kapitalanlagegesetzbuch bevor. Die neuen Regelungen sollen ab Juli 2013 Anwendung finden. Unser erster Beitrag beleuchtet die künftigen formellen Anforderungen an Investmentfonds, die bei Nichterfüllung mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein können. Für viele Unternehmen stehen Kostenoptimierungen auf der Agenda. Unternehmen, deren Kerngeschäft nicht Immobilien sind, widmen sich verstärkt wieder Corporate-Real-Estate- Management (CREM) Überlegungen. Nicht immer jedoch führt CREM bei der Bemühung um maximale Effizienz im Umgang mit Produktionsressourcen zum Erfolg. Wir zeigen Ihnen mögliche Stolpersteine und Ansätze zu ihrer Überwindung auf. Aufgrund der höheren Transparenzanforderungen infolge der AIFM-Umsetzung müssen Fondsgesellschaften mit steigenden Kosten und sinkenden Margen rechnen. Sie sollten nach Optionen suchen, ihre operative Effizienz zu steigern etwa durch Auslagerung von Geschäftsaktivitäten. Wir stellen Ihnen Möglichkeiten vor, wie Fondsgesellschaften sich durch die Konzentration auf ihre Kernkompetenzen weiterhin erfolgreich am Markt behaupten können. Und last but not least wenden wir uns der aktuellen Lage am Schweizer Immobilientransaktionsmarkt sowie den geltenden Regelungen zur Grundstücksteuer in der Schweiz zu und zeigen Ihnen zudem die Schwierigkeiten der Immobilienbewertung in Ost- und Südeuropa auf. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre! Jochen Brücken Country Leader Real Estate Germany Uwe Stoschek Global Real Estate Tax Leader, Real Estate Industry Leader EMEA 2

3 Inhalt Vorwort...2 Geplante Änderungen der Investment besteuerung durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches...4 Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nach dem Investmentgesetz...6 Auslagerung als Reaktion auf steigenden Kostendruck im geschlossenen Fondsmarkt...8 Der European cities hotel forecast 2013 von PwC untersucht 19 Hotelmärkte...10 Erfolgreiche Sparmaßnahmen im Corporate Real Estate Management...12 Anwendung des Amendments zu IFRS 10 auf Immobilienfonds und REITs Der Schweizer Immobilientransaktionsmarkt...16 Regelungen zur Schweizer Grundstücksteuer...18 Schwierigkeiten der Immobilienbewertung in Ost- und Südosteuropa...20 Veröffentlichungen...22 Veranstaltungen...23 Ihre Ansprechpartner...24 Bestellung und Abbestellung...25 Real Estate Insights erscheint alle vier Monate. Frühere Ausgaben unseres Newsletters können Sie aus unserem Archiv über diesen Link herunterladen: 3

4 Geplante Änderungen der Investmentbesteuerung durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches Die Qualifizierung als transparenter Investment fonds wird künftig an strenge formale Voraussetzungen geknüpft sein. Am 30. Januar 2013 hat die Bundesregierung dem Entwurf zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes (InvStG-E) und anderer Gesetze an das AIFM- Umsetzungsgesetz (AIFM: Alternative Investment Fund Manager) zugestimmt. Der Entwurf sieht für Investmentfonds weiterhin eine transparente Besteuerung vor. Zudem soll im InvStG-E auch die Besteuerung von Investmentgesellschaften geregelt werden. Anpassung der Investmentbesteuerung an das Kapitalanlagegesetzbuch Im Rahmen der Umsetzung der AIFM- Richtlinie soll das bisherige Investmentgesetz (InvG) in das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert werden. Aufgrund der neuen rechtlichen Regelungen der Fondsprodukte ist auch eine Anpassung des bisherigen Investmentsteuergesetzes (InvStG) erforderlich. Die Neuregelungen sollen ab dem 22. Juli 2013 Anwendung finden. Formelle Anforderungen an Investmentfonds Investmentfonds sollen grundsätzlich weiterhin steuerlich transparent behandelt werden. Die Definition des Investmentfonds soll zukünftig nicht mehr nur an die aufsichtsrechtliche Beurteilung anknüpfen, sondern es werden zusätzliche formelle Anforderungen im InvStG-E definiert. Die in 1 Abs. 1b InvStG-E definierten Anforderungen sind an die bisherigen Anforderungen des InvG angelehnt. Zentrale Anforderungen nach 1 Abs. 1b InvStG-E sind: Risikomischung: Diese liegt regelmäßig vor, wenn (unmittelbar) in mehr als drei Vermögensgegenstände mit unterschiedlichen Anlagerisiken angelegt wird. Eine indirekte Risikodiversifizierung über Immobiliengesellschaften soll nach der Gesetzesbegründung mit dem Hinweis auf das BaFin-Rundschreiben 14/2008 weiterhin möglich sein. Aufsicht: Der Investmentfonds muss einer Aufsicht über Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage unterstellt sein. 4

5 Rücknahme: Eine Anteilsrücknahme muss mindestens einmal jährlich möglich sein. Vermögensanlage: Die Vermögensanlage muss zu mindestens 90 Prozent in zulässige Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke) erfolgen. Unternehmensbeteiligungen: Die Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen ist auf 20 Prozent des Fondsvermögens begrenzt (eine einzelne Unter nehmensbeteiligung muss unter 10 Prozent des Fondsvermögens liegen). Immobilien-Investmentfonds dürfen bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens in Immobiliengesellschaften investieren. Kreditaufnahme: Grundsätzlich wird die (kurzfristige) Kreditaufnahme auf 30 Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Für Immobilieninvestmentfonds ist zusätzlich eine langfristige Kreditaufnahme bis zu 50 Prozent des Verkehrswertes des Immobilienvermögens zulässig. Investitionsgesellschaften Sofern nicht alle Voraussetzungen für eine steuerliche Qualifizierung als Investmentfonds erfüllt sind, soll eine Besteuerung als sogenannte Investitionsgesellschaft greifen. Die steuerlichen Folgen hängen dabei von der rechtlichen Ausgestaltung der Gesellschaft ab: Personen-Investitionsgesellschaften: Inländische Investmentkommanditgesellschaften und vergleichbare ausländische Personen-Investitionsgesellschaften sollen nach 18 InvStG-E steuerlich transparent behandelt werden. Kapitalinvestitionsgesellschaften: Kapitalinvestitionsgesellschaften sollen wie normale Körperschaften besteuert werden. Die Ausschüttungen sollen auf Ebene der Anleger wie Dividenden besteuert werden, jedoch sollen die Steuerbefreiungen des 8b KStG und des 3 Nr. 40 EStG künftig nur Anwendung finden, wenn die Kapitalinvestitionsgesellschaft nicht steuerbefreit ist (EU-Gesellschaften) bzw. einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegt (Drittländer). Die in einem ersten Referentenentwurf geplante Pauschalbesteuerung auf Investorenebene wurde im Regierungsentwurf nicht aufgenommen. Übergangsvorschriften Investmentfonds, die vor dem 22. Juli 2013 aufgelegt werden und unter das bisherige InvStG fallen, sollen weiterhin als Investmentfonds behandelt werden, auch wenn sie die neuen Voraussetzungen des 1 Abs. 1b InvStG-E nicht erfüllen. Fazit Insbesondere ausländische Fondsvehikel werden voraussichtlich nicht alle Voraussetzungen des 1 Abs. 1b InvStG-E erfüllen und somit künftig als Investitionsgesellschaften besteuert. Dies kann vor allem bei der Einordnung als Kapitalinvestitionsgesellschaft zu steuerlichen Nachteilen führen. Die im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf bereits vorgenommenen Entschärfungen sind zu begrüßen. Die weitere Entwicklung der konkreten Gesetzesumsetzung sollte jedoch genau im Auge behalten werden. Sascha Goller, Steuerberater, ist Senior Consultant im Bereich Asset Management Real Estate Tax bei PwC in Berlin. Florian Kurth, Steuerberater, ist Senior Consultant im Bereich Asset Management Real Estate Tax bei PwC in München. 5

6 Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nach dem Investmentgesetz Gemäß 70 Abs. 2 des Investmentgesetzes (InvG) ist der Wert der Beteiligung an einer Immobilien- Gesellschaft eines Immobilien- Sondervermögens durch einen Abschlussprüfer im Sinne von 319 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 HGB nach den für die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen allgemein anerkannten Grundsätzen zu ermitteln, wobei die Immobilien mit dem Wert des nach 77 Abs. 1 InvG gebildeten Sachverständigenausschusses anzusetzen sind. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) gibt dem Berufsstand mit dem IDW Praxishinweises 1/2012 Vorgaben für einen einheitlichen Bewertungsprozess vor. Grundlagen und praktische Anwendung Am 10. August 2012 hat der Hauptfachausschuss den IDW Praxishinweis 1/2012 veröffentlicht. Bereits seit dem Investmentänderungsgesetz von 2007 besteht die Regelung, dass der Wert einer Beteiligung an einer Immobilien- Gesellschaft mindestens einmal jährlich durch einen Abschlussprüfer im Sinne des 319 HGB nach den für die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen allgemein anerkannten Grundsätzen zu ermitteln ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben einschließlich der ergänzenden aufsichtsrechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um eine einheitliche Interpretation und Vorgehensweise des Abschlussprüfers in seiner Funktion als Bewerter zu gewährleisten. Der IDW Praxishinweis 1/2012 greift die wesentlichen Aspekte auf und gibt somit Hinweise für eine einheitliche Umsetzung der Bewertungstätigkeit. Bewertungsmethode und generelle Vorgehensweise In 70 Abs. 2 InvG ist präzisiert, dass bei der Bewertung einer Immobilien- Gesellschaft die in der Vermögensaufstellung ausgewiesenen Immobilien mit dem Wert anzusetzen sind, der vom Sachverständigenausschuss der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) zuletzt fest gestellt wurde. Damit wird eine spezifische Bewertungsmethode definiert, die nicht dem Ertragswertverfahren gemäß IDW S 1 entspricht, sondern einen statischen Net-Asset- Value-Ansatz fordert. Maßgebliche Der IDW Praxishinweis 1/2012 bietet eine geeignete berufsrechtliche Grundlage, um Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften einheitlich und mit vergleichbaren Maßstäben und Grundsätzen zu bewerten. 6

7 Grundlage für eine solche Bewertung ist die aktuelle monatliche Vermögensaufstellung der Immobilien- Gesellschaft, die von der KAG aus dem monatlichen Reporting der lokalen Buchhalter in eine investmentrechtliche Vermögensaufstellung übertragen wird. Ausgewählte Bewertungshandlungen Da die Immobilien investmentrechtlich mit dem Sachverständigenwert anzusetzen sind, entfällt insoweit deren eigenständige Wertermittlung durch den Bewerter. Dieser hat sich durch eine kritische Durchsicht der Sachverständigengutachten von deren Angemessenheit zu überzeugen. Darüber hinaus hat der Bewerter Doppelerfassungen und Unterlassungen zu identifizieren. Zudem kann er besondere Wertkomponenten in der Bewertung berücksichtigen wie etwa abweichende Gewinnverteilungsabreden und erschwerte Vermarktungsmöglichkeiten. Für den Fall der Veräußerung einer Immobilie oder Beteiligung sind aus der Veräußerungsgewinnbesteuerung Rückstellungen für künftig anfallende Steuern zu bilden. Im Rahmen der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass bei Verkaufsverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer eine Aufteilung der Abschläge für künftige Steuerlasten vereinbart wird, die aus den bisherigen Erfahrungen der KAG sowie den aktuellen Marktusancen abzuleiten ist. Ausblick Durch das Anlegerschutz- und Funktions verbesserungsgesetz sowie die Transformation der AIFM-Richtlinie der EU in nationales Recht erweitert sich die Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers als Bewerter in Turnus und Umfang. Dies führt in naher Zukunft zu einer höheren Zahl periodisch durchzuführender Bewertungen von Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften, da dann auch bisher nicht regulierte geschlossene Fonds betroffen sind. Der IDW Praxishinweis 1/2012 schafft hier eine geeignete berufsrechtliche Grundlage, um mit vergleichbaren Maßstäben und Grundsätzen zu einem einheitlichen Vorgehen im Prozess der Bewertung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zu gelangen. Heiko Sundermann ist Manager im Bereich Financial Services Asset Management bei PwC in Frankfurt am Main. 7

8 Auslagerung als Reaktion auf steigenden Kostendruck im geschlossenen Fondsmarkt Die Regulierung des geschossenen Fondsmarktes durch die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) und die nachfolgende Umsetzung in nationales Recht wird konkret. Zu erwarten sind erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Branche insbesondere ein steigender Margendruck und, damit einhergehend, die Überprüfung der derzeitigen Wertschöpfungskette der Gesellschaften. Regulatorischer Hintergrund Mit dem Entwurf zu Level 2 sowie dem deutschen AIFMD-Umsetzungsgesetz liegen die Details der bevorstehenden Regulierung vor. Diese sehen für Anbieter geschlossener Fonds wesentliche Änderungen vor, so etwa die Einführung eines umfangreichen Risikomanagements und einer Compliance-Organisation oder die Auswahl einer Verwahrstelle für die Investmentvermögen. Viele der neuen Vorschriften sind für Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) aus dem Wertpapiermarkt bereits seit Jahren tägliche Praxis. Entwicklungen im offenen Wertpapiermarkt Diese deutlich stärkere Regulierung des Marktes für offene Wertpapierfonds war bisher im Wesentlichen durch das deutsche Investmentgesetz geregelt. Die Fokussierung auf die eigenen Kernkompetenzen und die Überprüfung der Wertschöpfungskette waren hier bereits früh Thema. Das vierte Finanzmarktförderungsgesetz (2002) ermöglichte erstmals in größerem Umfang eine Auslagerung wesentlicher Geschäftsaktivitäten. Dies war praktisch die Geburtsstunde der Master-Kapitalanlage gesellschaften (Master-KAGs) und Serviceprovider. Schnell wurden Services entlang der Wertschöpfungskette aufgebaut und angeboten und im Verlauf der Jahre nahm die Spezialisierung hier weiter zu. Auslagerungspotenzial der Fondsadministration erreicht bei Wertpapierfonds 70 Prozent Heute sind im Hinblick auf die Fondsadministration im Wertpapiermarkt bereits gut 40 Prozent der Assets ausgelagert. Weitere knapp 30 Prozent sind Die zukünftige Regulierung geschlossener Fonds wird zu Make-or-buy-Entscheidungen entlang der Wertschöpfungskette führen. 8

9 eigene Assets von Master-KAGs, die höchstwahrscheinlich nicht für eine Auslagerung in Betracht kommen werden. Viele Gesellschaften haben sich über die Jahre als Master-KAG und Serviceprovider oder reine Assetmanager positioniert. Trotzdem gibt es noch eine beachtliche Zahl von Gesellschaften, die nach wie vor alle Leistungen vollständig selber erbringen. Sie stellen im Wesentlichen die verbleibenden knapp 30 Prozent der Fondsgesellschaften dar und somit das Potenzial für weitere Auslagerungsaktivitäten (siehe Abb. 1). Analogie für den Markt geschlossener Fonds Es gibt Anzeichen dafür, dass sich die Auslagerungsbestrebungen im Markt der geschlossenen Fonds wiederholen. Aufgrund der anstehenden Regulierung und der damit verbundenen höheren Transparenzanforderungen werden die Kosten der Fondsgesellschaften steigen und die Margen sinken. Um sich im Wettbewerb behaupten zu können, müssen die Gesellschaften ihre operative Effizienz steigern. Wie bereits die Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt gezeigt haben, liegt eine mögliche Reaktion auf den steigenden Kostendruck in der Überprüfung der Wertschöpfungskette und der Fokussierung auf die eigenen Kernkompetenzen. Die damit verbundene Auslagerung von Geschäftsaktivitäten verspricht nicht immer eine sofortige absolute Kostensenkung, allerdings in den meisten Fällen eine Variabilisierung von Kosten. Diese ermöglicht es den Gesellschaften, schneller und flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren. Zwei Punkte werden entscheidend sein, wenn es darum geht, im Markt zu bestehen: Erstens müssen die Prozesse der geschlossenen Fondshäuser stärker standardisiert werden, sowohl innerhalb der einzelnen Gesellschaften als auch unternehmensübergreifend in der gesamten Branche. Zweitens müssen die Anbieter von Dienstleistungen bereits jetzt künftige Skaleneffekte erkennen Abb. 1 Anteil ausgelagerter Assets under Administration im deutschen Wertpapierfondsmarkt für Fondsadministration, ,56 % 28,87 % 27,31 % ausgelagert inhouse: Full-Service-Assetmanager inhouse: Master-KAG/Serviceprovider ausländische Assetmanager Quelle: PwC Research. und bereit sein, die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen. Fazit Der Markt ist in Bewegung geraten. Die Fondshäuser haben begonnen, sich anzupassen und innovative Optionen zu prüfen. Die nächsten Monate werden geprägt sein von Sondierungsgesprächen zwischen den Emissionshäusern und potenziellen Serviceprovidern. Diese Suche nach geeigneten Partnern wird sich verstärken und die Dienstleister in puncto Entwicklung schneller Lösungen fordern. Wer seine Chancen frühzeitig erkennt und von bestehenden Kompetenzen im Wertpapiermarkt profitieren kann, wird sich erfolgreich behaupten können. Zusätzlich können die Emissionshäuser ihre Profitabilität durch eine Fokussierung auf ihre Kernkompetenz stützen oder sogar steigern. Susanne Eickermann-Riepe ist Partnerin im Bereich Asset Management Alternatives bei PwC in Frankfurt am Main. 41,26 % Sebastian Baroud ist Manager im Bereich Asset Management Consulting bei PwC in München. Thomas Rübelmann ist Consultant im Bereich Asset Management Alternatives bei PwC in München. 9

10 Der European cities hotel forecast 2013 von PwC untersucht 19 Hotelmärkte Die Wachstumserwartungen für 2013 sind für die meisten europäischen Hotelmärkte schwächer/ moderater als im Vorjahr. Die Hotels in Frankfurt am Main und Berlin erzielten im Jahr 2012 deutliche Zuwachsraten: Der Erlös pro verfügbarem Zimmer, der Revenue per available room (RevPAR), stieg in Frankfurt um 6,2 und in Berlin um 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Dynamik wird sich zwar 2013 so nicht fortsetzten; es wird jedoch bei erwarteten RevPAR- Zuwächsen von 3,5 Prozent für Frankfurt und 3,2 Prozent für Berlin mit stabilen bzw. leicht positiven Wachstumsraten gerechnet. Verhaltenes Wachstum aufgrund von angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Die Hotelmärkte in Europa werden durch die unsicheren wirtschaftlichen Erwartungen in Europa und weltweit beeinflusst. Zweistellige Wachstumsraten wie sie Ende 2011 noch für einige Hotelmärkte erwartet wurden sind deshalb zunächst einmal in die Ferne gerückt, so das Fazit der Hotelexperten von PwC. Auch wenn die Zukunft der Hotelbranche aufgrund der wachsenden Touristenströme international langfristig als positiv einzuschätzen ist, müssen die Hoteliers in Genf, Rom, Brüssel, Zürich, Amsterdam, Madrid und London im Jahr 2013 mit negativen Erlösentwicklungen rechnen. In London ist dies jedoch vorrangig auf das hohe RevPAR-Niveau im Olympiajahr 2012 zurückzuführen. Besucherzahlen in Berlin weiter ansteigend Die deutsche Hauptstadt liegt beim prognostizierten RevPAR-Wachstum auf dem fünften Platz der europäischen Städte, die von PwC untersucht wurden. Die Hotelzimmer werden hier im Jahr 2013 im Schnitt zu 73,5 Prozent aus gelastet sein. Damit wäre die Auslastung noch einmal höher als im Jahr 2012, was in erster Linie auf die positive touristische Entwicklung in der Metropole zurückzuführen ist. Aufgrund der guten Nachfrage kann auch beim durchschnittlichen Nettozimmerpreis, der sogenannten Average Daily Rate (ADR), mit einem Anstieg von 2 Prozent auf bis zu 90 Euro im Jahr 2013 gerechnet werden. Die Hotelexperten von PwC merken jedoch auch an, dass Berlin in Bezug auf die Hotelentwicklung zu den Hotspots in Europa gehört, da sich zahlreiche Objekte im 10

11 Bau oder in der Planung befinden. Das wachsende Hotelangebot wird den dortigen Wettbewerb in den nächsten Jahren wohl nicht entschärfen. Frankfurt am Main auf Platz vier Die Mainmetropole wird 2013 eine durchschnittliche Zimmerauslastung von 69,5 Prozent erzielen. Im Vergleich zu Berlin sind die Hotelzimmer in Frankfurt um rund vier Prozentpunkte weniger ausgelastet, da Frankfurt von Freizeitreisenden weniger nachgefragt wird als Berlin. Die Geschäfts- und Messegäste sowie die internationalen Gäste in Frankfurt sorgen jedoch dafür, dass der durchschnittliche Zimmerpreis bei rund 121 Euro und damit rund 31 Euro über dem Preis in Berlin liegen wird. Wien stabil, Genf und Zürich mit leichten Einbußen auf hohem Niveau Die Hotels in Wien können 2013 eine stabile RevPAR-Entwicklung mit einem minimalen Plus von 0,4 Prozent erwarten, wobei die Hotelexperten die Gefahr sehen, dass es im Luxussegment des Wiener Hotelmarktes zu einem Überangebot kommen kann, da im ersten Wiener Bezirk zurzeit vier Luxushotels gebaut werden. Die Hotelmärkte in Genf und Zürich werden 2013 ebenfalls zu den Städten mit dem höchsten RevPAR in Europa gehören. Für Genf wird ein RevPAR von rund 162 Euro dies entspricht Rang zwei nach Paris und für Zürich ein RevPAR von rund 132 Euro (Rang vier) erwartet. Im Vergleich zum Vorjahr liegt die RevPAR-Veränderung bei 0,3 Prozent in Genf und bei 1,3 Prozent in Zürich. Die folgende Aufstellung (siehe Abb. 2) zeigt die Prognose für die Hotel - märkte in Europa für das Jahr 2013 (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozent; aufgeführt nach den erwarteten Veränderungsraten beim RevPAR). Die Analysen für die Hotelstudie wurden im vierten Quartal 2012 vom europäischen Branchenteam Hospitality & Leisure von PwC durchgeführt. Die Prognosen basieren auf einem ökonometrischen Modell, in das auch die aktuellen Entwicklungen auf den Hotelmärkten eingeflossen sind. Dirk Hennig ist Partner im Bereich Real Estate Valuation bei PwC in Berlin. Markus Hauk ist Manager im Bereich Real Estate Hospitality & Leisure bei PwC in Frankfurt am Main. Abb. 2 Erwartete Wachstumsraten für die durchschnittliche Zimmerauslastung, den durchschnittlichen Nettozimmerpreis und den RevPAR in den europäischen Hotelmärkten im Jahr 2013 (im Vergleich zum Vorjahr) durchschnittliche Zimmerauslastung durchschnittlicher Netto-Zimmerpreis/ Tag Zuwachs Zimmerauslastung Zuwachs durchschnittlicher Nettozimmerpreis/Tag Zuwachs RevPAR Moskau 67,1 % 153,12 103,54 0,1 % 5,2 % Frankfurt am Main 69,5 % 121,05 84,07 1,2 % 2,3 % Prag 69,5 % 73,62 51,16 0,5 % 1,7 % Mailand 61,4 % 130,99 80,45 0,1 % 1,1 % Lissabon 63,5 % 84,15 53,43 0,2 % 0,6 % Wien 70,4 % 98,21 69,18 1,4% 1,8 % Genf 63,7 % 253,85 161,80 1,6% 1,3 % Rom 65,2 % 146,57 95,51 2,1% 1,0 % Brüssel 68,5 % 104,81 71,77 1,6 % 2,7% Zürich 70,9 % 185,44 131,53 0,4 % 1,6% Quelle: PwC 2012, Benchmarkdaten: STR Global

12 Erfolgreiche Sparmaßnahmen im Corporate Real Estate Management Sparmaßnahmen im Corporate Real Estate Management führen aufgrund ungünstig konzipierter Prozesse und Anreizsysteme oftmals zu Kostensteigerungen. Angesichts des ausgeprägten Wettbewerbs ist eine maximale Effizienz im Umgang mit Produktionsressourcen das erklärte Ziel vieler Unternehmen. Auch das Corporate Real Estate Management (CREM) rückt dabei in den Fokus der Optimierungsbemühungen und soll zur Kostenreduktion beitragen. Fehler bei der Gestaltung des Sparprozesses und der Anreizsysteme können jedoch gegenteilige Effekte und sogar Kostensteigerungen verursachen. Ausgangssituation Folgende Faktoren führen in vielen Fällen zu Ineffizienz und hohen Verwaltungskosten bei der Umsetzung von Sparmaßnahmen: ein zu komplexer Anforderungskatalog ein zentrales Controlling intransparente und ungeeignete Reportingprozesse fehlerhaft ausgerichtete Anreizsysteme Komplexer Anforderungskatalog Die Komplexität von Konzernen verleitet erfahrungsgemäß viele Verantwortliche dazu, die Vorgaben für Spar maßnahmen ebenfalls komplex zu gestalten. Die Anforderungen an die Ausrichtung, Art, Langfristigkeit, Erfassung und Dokumentation von Sparmaßnahmen bilden dabei oftmals nur einen Bruchteil der Anforderungsliste was jedoch im Ergebnis dazu führen kann, dass die zahlreichen hier aufgeführten Kriterien von den Umsetzungsverantwortlichen nicht mehr verstanden und folglich nicht akzeptiert werden. Daher sollte weniger die Erfassung jeder nur denkbaren Ausgestaltungsmöglichkeit von Sparmaßnahmen das Ziel eines solchen Kataloges sein, sondern vielmehr die priorisierte Kommunikation der essenziellen Anforderungen. Da Umsetzung und Erfassung oft nur begleitend zum Tagesgeschäft ausgeführt werden können, ist hier eine Fokussierung auf die wesentlichen Anforderungen unabdingbar. So lässt sich vermeiden, dass der Verwaltungsaufwand zur Erfassung der Sparmaßnahmen unverhältnismäßig hoch wird. 12

13 Zentrales Controlling Vor dem Hintergrund der globalen Präsenz eines Konzerns ist lokales Know-how eine wesentliche Bedingung der erfolgreichen Umsetzung von Sparmaßnahmen; ihr Qualitätscontrolling hingegen wird oftmals zentral organisiert. Dies führt zu doppelten Strukturen und entsprechendem Mehraufwand. Es hat sich bewährt, neben der Initiierung und Erfassung von Sparmaßnahmen insbesondere auch das Qualitätscontrolling dezentral zu organisieren. So werden kurze Kommunikationswege zwischen Erfassung und Qualitätssicherung ermöglicht. Intransparente und ungeeignete Reportingprozesse Die konzernweite Integration aller Unternehmenseinheiten im Rahmen der IT-Systemlandschaft hat meist zur Folge, dass die für Erfassung und Reporting genutzten Systeme nicht geeignet sind, immobilienspezifische Sachverhalte abzubilden. Prozessstrukturen und (IT-)Programme sollten daher an die Besonderheiten von CREM-Sparmaßnahmen angepasst werden, damit unnötige Dokumentationsschritte vermieden werden. Die Verknüpfung mit der unternehmenseigenen Systemlandschaft kann meist bereits mit wenigen Schnittstellen hergestellt werden. Fehlerhaft ausgerichtete Anreizsysteme Werden Mitarbeiter ausschließlich am potenziellen Kostensenkungsvolumen der von ihnen angeregten Sparmaßnahmen gemessen, so ist damit zu rechnen, dass zwar viele Maßnahmen vorgeschlagen werden, jedoch nicht unbedingt solche, die den Anforderungen genügen. Der Aufwand für die Qualitätssicherung wird dann zu hoch. Zwar sollten Mitarbeiter, die für das Vorschlagen (sowie Dokumentieren und Umsetzen) von Sparmaßnahmen verantwortlich sind, aus Gründen der Motivation hauptsächlich volumenabhängige Anreize erhalten, die Zielerreichung sollte jedoch zu einem gewissen Teil auch nach der Qualität der Vorschläge beurteilt werden. Bei Mitarbeitern auf Ebene der dezentralen Qualitätskontrolle sollte die Gewichtung genau umgekehrt erfolgen: Sie sollten primär für die Qualität und nur sekundär für die Höhe der potenziell einsparbaren Kosten verantwortlich sein. Die Mitarbeiter im zentralen Controlling sollten die Sparmaßnahmen abschließend prüfen und diese gegenüber der internen Revision verantworten. Fazit Durch ein Zusammenspiel dieser Maßnahmen lässt sich nach unserer Erfahrung die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung von Sparmaßnahmen herstellen. Zugleich wird sichergestellt, dass die erzielten Einsparungen nicht auf der anderen Seite durch höhere Verwaltungskosten verbraucht werden. Christian Pöschl ist Consultant im Bereich Transaction Services Real Estate bei PwC in Frankfurt am Main. Andreas Hägele ist Senior Consultant im Bereich Transaction Services Real Estate bei PwC in München. 13

14 Anwendung des Amendments zu IFRS 10 auf Immobilienfonds und REITs Im Oktober 2012 hat der International Accounting Standards Board (IASB) ein Amendment zu IFRS 10 veröffentlicht, durch das insbesondere Fonds, die die Kriterien einer Investment Entity erfüllen, in die Lage versetzt werden, ihre Investitionen zum Fair Value zu bewerten, statt sie konsolidieren zu müssen. Was ist eine Investment Entity? Um die Regelungen des Amendments anwenden zu können, muss ein Immobilienfonds oder ein Real Estate Investment Trust (REIT) die Definition einer Investment Entity erfüllen. Dafür müssen folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sein: Erhalt von finanziellen Mitteln von einem oder mehreren Investoren, um diesem/diesen Investmentmanagement-Dienstleistungen anbieten zu können Geschäftszweck ist ausschließlich die Investition der Mittel mit dem Ziel, Rückflüsse aus Wertsteigerungen bzw. Investmenterträgen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge) zu generieren Bewertung und Beurteilung der Performance von im Wesentlichen allen Investments erfolgt auf Fair- Value-Basis Neben den allgemeinen Definitionsmerkmalen müssen bei der Beurteilung zusätzlich auch die folgenden typischen Charakteristika berücksichtigt werden: Halten von mehr als einem Investment Existenz von mehr als einem Investor Investoren sind keine nahestehenden Personen Halten von Beteiligungen in Form von Eigenkapital oder ähnlichen Anteilen Sofern eines oder mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind, kann ein Fonds zwar immer noch eine Investment Entity sein, in diesen Fällen muss jedoch im Anhang ausführlich dargestellt werden, warum trotz Fehlens einiger Charakteristika, dennoch dem Grunde nach eine Investment Entity vorliegt. Ferner ist es für die Qualifizierung als Investment Entity nicht schädlich, wenn der Immobilienfonds oder der REIT investitionsbezogene Dienstleistungen an Dritte erbringt. Das Amendment entbindet Investment Entities von der Anwendung der komplexen Konsolidierungsvorschriften des IFRS

15 Dies gilt auch für die Erbringung von Managementdienstleistungen und finanzielle Unterstützung an Beteiligungs unternehmen, sofern diese keinen wesentlichen separaten Geschäfts zweck darstellen und nur der Maximierung der Rück flüsse aus der Beteiligung dienen. Bilanzielle Auswirkungen bei der Investment Entity und ihrem Mutterunternehmen Sofern ein Immobilienfonds oder ein REIT die Definition einer Investment Entity erfüllt, werden die Beteiligungen grundsätzlich nicht im Sinne des IFRS 10 vollkonsolidiert, sondern ergebniswirksam zum Fair Value bewertet. Dies bedeutet, dass der Fonds in seinem Abschluss statt der Immobilien lediglich Beteiligungen an den Immobilienobjektgesellschaften ausweist. Die einzige Ausnahme hiervon stellen Beteiligungen an Unternehmen dar, die gegenüber dem Fonds Dienstleistungen erbringen, die mit der Investmenttätigkeit des Fonds verbunden sind. Diese Unternehmen sind auch dann vom Fonds zu konsolidieren, wenn die Definition einer Investment Entity erfüllt ist. Das Mutterunternehmen eines Fonds bzw. eines REIT wenn dieses selbst keine Investment Entity ist muss hingegen sämtliche über den Fonds bzw. REIT (Investment Entity) gehaltenen Beteiligungen an Tochterunternehmen nach IFRS 10 in seinem Konzernabschluss konsolidieren. Ein sogenannter Roll-up der Fair-Value- Bewertung der Beteiligungen auf ein Mutterunternehmen, das keine Investment Entity darstellt, ist nicht zulässig. Erstanwendung Die Regelungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Fluch oder Segen der neuen Regelungen? Es bleibt abzuwarten, inwiefern Investoren in Immobilienfonds tat sächlich einen Nutzen aus dem Abschluss haben werden, wenn dort künftig statt Immobilien lediglich Finanzinstrumente ausgewiesen werden. Darüber hinaus stellt sich für REITs die Frage, wie der Ausweis von Finanzinstrumenten sich auf deren Strukturkennzahlen und Qualifizierungsvoraussetzungen und damit auf ihre steuerlichen Vorteile auswirken wird. Anita Dietrich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Director im Servicebereich Capital Markets & Accounting Advisory Services Financial Services bei PwC in Frankfurt am Main und deutsche Vertreterin in der globalen IFRS Real Estate Industry Accounting Group von PwC. Carolin Stoek, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist Managerin im National Office Financial Services bei PwC in Frankfurt am Main und Secretary der globalen IFRS Real Estate Industry Accounting Group von PwC. 15

16 Der Schweizer Immobilientransaktions- markt Die viel beschworene Preisblase am Schweizer Immobilienmarkt lässt sich mit Blick auf die Fakten nicht begründen. Vielmehr haben rational erklärbare Faktoren zu einer steigenden Nachfrage nach Schweizer Immobilien geführt und so den Preisanstieg verursacht. Überhitzung des Schweizer Immobilienmarkts? In der Vergangenheit machte der Schweizer Immobilienmarkt nur selten Schlagzeilen. Seit aber die Schweizer Nationalbank die Gefahr einer Überhitzung des heimischen Immobilienmarktes diagnostizierte, hat sich dies geändert (siehe Abb. 3). Die historische Preisentwicklung ist in der Regel ein ungenügender Indikator für eine Preisblase. Bessere Gradmesser sind die regionale Angebots- und Nachfragesituation sowie makroökonomische und andere wertbestimmende Faktoren. Rekordtiefe Zinsen Das historisch tiefe Zinsumfeld in der Schweiz zehnjährige Schweizer Bundesanleihen erbrachten Anfang Januar 2013 eine Rendite von rund 0,5 Prozent führt dazu, dass Investoren mittlerweile Ankaufsrenditen von unter 3 Prozent in Kauf nehmen. Die bei einem Zinsanstieg zu erwartenden Ausfälle dürften aber den Schweizer Immobilienmarkt nicht substanziell bedrohen. Hoher Anlagedruck Die negative Entwicklung an den Kapitalmärkten führte bei vielen Schweizer Anlegern zu höheren Immobilienquoten und dadurch zu einem weiteren Anstieg der Immobilienpreise. So ist die Allokation für Immobiliendirektanlagen bei den Pensionskassen des Landes in den letzten zehn Jahren um einen Drittel Eine Preisblase bei Schweizer Immobilien gibt es nicht! Eine Fortsetzung des Preisanstieges der vergangenen Jahre ist aber ebenfalls unwahrscheinlich. 16

17 Abb. 3 Jährliche Renditen in % IPD Schweiz 10-jährige Schweizer Bundesobligation Quellen: Bloomberg; Schweizerische Nationalbank. Norwegian Government Pension Fund Global, der im November 2012 für eine Milliarde Franken den Zürcher Hauptsitz der Credit Suisse erwarb. Hindernisse bei grenzüberschreitenden Investitionen Für die meisten internationalen Investoren ist die Schweiz aber wegen mangelnder Transparenz und Illiquidität kein Zielmarkt. Auch das föderalistische Steuersystem ist für sie ein Hindernis, ganz zu schweigen von der Franken-Stärke. Umgekehrt üben sich auch Schweizer Investoren bei Auslandsinvestments in Zurückhaltung. Viele haben nicht die kritische Größe, um im Ausland ein diversifiziertes und kosteneffizientes Immobilienportfolio aufzubauen. Internationale Immobilieninvestments werden daher oft indirekt über Immobilienaktien oder -fonds getätigt. gestiegen. Einen größeren Effekt dürften aber die börsennotierten Immobilienfonds und -AGs verursacht haben, deren Verkehrswerte sich, vor allem aufgrund von Neugeldzuflüssen, seit 2000 beinahe verdreifacht haben. Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung Die mit der EU verhandelte Personenfreizügigkeit und der daraus seit 2007 resultierende migrationsbedingte Zuzug haben bei Wohn- und Geschäftsliegenschaften ebenfalls einen preis treibenden Effekt gezeigt. Gefragte Mehrfamilienhäuser Der Wohnsektor hat in der Immobilienallokation institutioneller Investoren das größte Gewicht. Dies liegt daran, dass die Schweizer mit einer Wohneigentumsquote von rund 40 Prozent ein Volk von Mietern sind. Um höhere Renditen zu erzielen, investieren viele Kapitalanleger daher in Projektentwicklungen statt in Bestandsbauten. Abnehmende Nachfrage nach Geschäftsimmobilien Rege Bautätigkeit und eine unsichere Wirtschaftslage trüben den Ausblick für Geschäftsimmobilien. Die im Herbst 2012 durchgeführten Interviews für die Publikation Emerging Trends in Real Estate Europe 2013 zeigen, dass die Investoren in Zukunft noch stärker auf Ballungsräume, insbesondere Zürich und Genf, fokussieren wollen. Die Renditeunterschiede zwischen erst- und zweitklassigen Lagen dürften sich dabei vergrößern: In ganz Europa ist ein Fokus auf Toplagen zu verzeichnen. Internationale Investoren in der Schweiz Da die sogenannte Lex Koller den Erwerb von Wohnimmobilien durch Ausländer verbietet, müssen sich internationale Investoren auf gewerbliche Objekte beschränken. Neben institutionellen Immobilieninvestoren und vermögenden Privatpersonen, deren Investitionsmotiv oft die Vermögenssicherung ist, haben in jüngster Zeit auch Staatsfonds in der Schweiz investiert. Dazu zählt auch der Fazit Während einige Teilmärkte im Sektor für selbst genutzte Wohnimmobilien Überhitzungstendenzen zeigen, kann unseres Erachtens von einer Immobilienblase nicht die Rede sein. Eine sich verschlechternde Wirtschaftslage in Europa wird auch die Schweiz beeinträchtigen mit entsprechend negativen Konsequenzen für den Immobilienmarkt. Sollten die Immobilienpreise sinken, dürften sich auch die Transaktionsvolumina verringern. Sven Schaltegger, MRICS, CFA, ist Senior Manager im Bereich Real Estate Advisory bei PwC in Zürich. 17

18 Regelungen zur Schweizer Grundstücksteuer Die Grundstücksteuer ist in der Schweiz in jedem Kanton unterschiedlich ausgestaltet und benannt: Einige haben sie als Spezialvermögensteuer ausgestaltet, andere als eine Minimalsteuer, wieder andere erheben keine solche Steuer. Je nach Kanton und wirtschaftlicher Lage kann sich für ein Unternehmen somit eine wesentliche Steuerbelastung ergeben. Daher sollten sich Unternehmen, die in der Schweiz ein Grundstück erwerben, halten oder veräussern möchten, mit dieser Steuer auseinandersetzen. Grundsatz Besitzt ein Unternehmen Grundeigentum in der Schweiz, so wird dieses, neben der Kapitalsteuer, in diversen Kantonen auch mit einer Grundstücksteuer belegt. Sie wird von dem Gemeinwesen erhoben, in dessen Hoheitsgebiet sich das Grundstück befindet. Steuerpflichtig ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Kantone wie Zürich und Aargau verzichten hingegen auf die Erhebung einer solchen Steuer. Spezialvermögensteuer oder Minimalsteuer In der Mehrheit der Kantone (z. B. Bern, Waadt und Genf) ist die Grundstücksteuer eine Spezialvermögensteuer, die zusätzlich zur Kapitalsteuer erhoben wird (siehe Abb. 4). Sie ist unabhängig von der sonstigen Steuerlast des Unternehmens geschuldet. Kantone wie Basel-Stadt oder Schaffhausen definieren die Grundstücksteuer hingegen als Minimalsteuer (siehe Abb. 5). Diese wird nur erhoben, wenn der Minimalsteuerbetrag die kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern übersteigt. Kantone wie Luzern, Thurgau und Tessin erheben eine separate Vermögensteuer auf Grundstücken. Zusätzlich wird eine Minimalsteuer erhoben, sofern diese die kantonalen Gewinnund Kapitalsteuern übersteigt. Bemessungsgrundlage und Steuersatz Im Gegensatz zur Kapitalsteuer auf dem Nettovermögen wird die Grundstücksteuer auf dem Wert des Grundstücks ohne Abzug der Schulden berechnet. In der Regel werden die Grundstücke nach den für die Vermögensteuer geltenden Bestimmungen bewertet. Mehrheitlich stellen die Kantone auf den Verkehrswert, den Ertragswert oder auf eine Kombination beider Werte ab. In einigen Kantonen gelten andere Kriterien, wie etwa ein Prozentsatz des Markt- oder Schatzwertes. Viele Schweizer Kantone erheben auf Grundstücke spezielle Steuern, die die Unternehmen in unterschiedlicher Weise belasten können. 18

19 Die Spezialvermögensteuersätze liegen aktuell zwischen 0,5 und 3 Promille (siehe Abb. 4), die Minimalsteuersätze zwischen 0,1 und 2 Promille (siehe Abb. 5). Um die Mehrbelastung im interkantonalen Verhältnis zu begrenzen, darf der Minimalsteuersatz laut Bundesgericht 2 Promille nicht überschreiten. Veranlagung Die Grundstücksteuer wird jährlich erhoben. Es findet in der Regel keine Pro-rata-Besteuerung statt; eine Ausnahme hiervon gilt etwa im Kanton Basel-Stadt. In den meisten Kantonen, z. B. Bern, Schaffhausen und Genf, erfolgt die Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes am Ende des Steuerjahres. Die Grundstücksteuer wird demnach von derjenigen Person geschuldet, die zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin ist. Andere, wie Luzern, St. Gallen und Waadt, praktizieren eine Veranlagung aufgrund des Grundstückwertes zu Beginn des Steuerjahres. Steuerpflichtig ist somit derjenige, der zu Beginn des entsprechenden Steuerjahres Eigentümer ist. Veräußert ein Unternehmen im Februar ein Grundstück, so erhält es unter Umständen im Oktober eine Rechnung über die Grundstücksteuer für das gesamte Jahr. Bei Transaktionen empfiehlt es sich deshalb, vertraglich eine Aufteilung der Steuerlast zu vereinbaren. Befreiung von der Grundstücksteuer Juristische Personen sind zum Beispiel in Schaffhausen und Waadt von der Grundstücksteuer befreit, sofern sie auf den entsprechenden Grundstücken den eigenen Betrieb führen. Basel-Stadt geht noch einen Schritt weiter und befreit auch diejenigen Grundstücke, auf denen sich der Betrieb einer nahestehenden Person befindet. Diese Regelung kann für Konzern-Immobiliengesellschaften von Interesse sein. Beliebte Liegenschaftskantone wie Bern kennen solche Befreiungen jedoch nicht. Praxishinweis Unternehmen, die ein Grundstück in der Schweiz erwerben möchten, sollten die Frage der Grundstücksteuer am bevorzugten Standort im Voraus klären, um später Überraschungen zu vermeiden. Besteht Flexibilität im Hinblick auf den Standort, die Nutzung des zu erwerbenden Grundstücks oder den Transaktionszeitpunkt, so kann sich ein Abb. 5 Überblick über die Kantone mit Minimalsteuern GE VD Kanton mit monistischem B teuerungssyste m NE FR Minimalsteuer < 1 Minimalsteuer 1 1,9 Minimalsteuer 2 fester Steuerbetrag JU VS SO BE BL LU AG substanzielles Optimierungspotenzial ergeben. Dr. Beatrice Van der Haegen, diplomierte Steuerexpertin, ist Director im Bereich Corporate Tax bei PwC in Basel. Jochen Richner, diplomierter Steuerexperte, ist Senior Manager im Bereich Corporate Tax bei PwC in Basel. Abb. 4 Überblick über die Kantone mit Spezialvermögensteuer (Stand: 2012) GE VD NE max. Spezialvermögensteuer < 1 max. Spezialvermögensteuer 1 1,9 max. Spezialvermögensteuer 2 FR JU VS SO BS BE BS BL LU AG OW OW NW NW SH SH ZH ZG ZH ZG UR UR SZ SZ TI TI TG TG SG GL SG AR AI AI AR GR GR 19

20 Schwierigkeiten der Immobilienbewertung in Ost- und Südosteuropa Eine nach wie vor schwierige Marktlage stellt Marktteilnehmer wie auch Immobilienbewerter vor besondere Herausforderungen. Auch nach der weltweiten Immobilienkrise haben sich viele Märkte noch nicht wieder erholt und stellen Eigentümer, Financiers und Projektentwickler weiterhin vor große Herausforderungen. Während das Finanzierungs- und Investmentgeschäft in Ost- und Südosteuropa vor der Finanzkrise noch florierte, ist heute eine anhaltend starke Zurückhaltung der Marktteilnehmer zu spüren. Insbesondere die hoch engagierten Banken stecken noch tief in der Krise. Viele, die nicht allzu genau auf die mit einer finanzierten Immobilie verbundenen Risiken geachtet haben, finden ihre Kreditengagements in der Restrukturierung oder gar in der Work-out-Abteilung wieder und müssen teils hohe Wertberichtigungen in Kauf nehmen. Die Finanzierung basierte oftmals auf zu hohen Immobilienwerten Vor der Krise wurde innerhalb der aufstrebenden Märkte in vielen ost- und südosteuropäischen Ländern der Erwerb und die Finanzierung der Objekte auf der Basis von teilweise sehr hohen Bewertungen vorgenommen. Die Beleihungsabschläge hielten sich dabei in Grenzen oder wurden komplett ignoriert. Der Fremdkapitalanteil betrug nicht selten 80 bis 90 Prozent oder sogar noch mehr. Der Qualität der zugrunde liegenden Bewertung sowie insbesondere der Nachhaltigkeit des Wertes wurde nur wenig Bedeutung beigemessen. In vielen Fällen zählten allein das Neugeschäft und das angestrebte Wachstum. Welche Folgen hatte die Krise? Die während der Krise rapide sinkende Investitionstätigkeit in einem schwierigen (volks-)wirtschaftlichen Umfeld schlug sich bald in stark rückläufigen Immobilienpreisen, sinkenden Mieten und verminderter Entwicklungstätigkeit nieder. Konkurse der zuvor finanzierten Projektentwicklungsgesellschaften waren an der Tagesordnung und auch die Eigentümer von Bestandsimmobilien gerieten aufgrund von sinkenden Mieten und steigendem Leerstand in Bedrängnis. Heute sind deshalb viele Banken unfreiwillig Besitzer der zuvor von ihnen finanzierten Immobilien und müssen diese wegen des nicht nur kurzfristigen Marktpreiseinbruchs zu Bilanzierungszwecken bewerten. Das Motto lautet jetzt: Mit der Vergangenheit abschließen, transparent aufdecken. 20

ConTraX Real Estate. Investmentmarkt in Deutschland 2005 (gewerbliche Immobilien) Transaktionsvolumen Gesamt / Nutzungsart

ConTraX Real Estate. Investmentmarkt in Deutschland 2005 (gewerbliche Immobilien) Transaktionsvolumen Gesamt / Nutzungsart ConTraX Real Estate Investmentmarkt in Deutschland 2005 (gewerbliche ) Der Investmentmarkt im Bereich gewerbliche wurde im Jahr 2005 maßgeblich von ausländischen Investoren geprägt. Das wurde auch so erwartet.

Mehr

Präsentation Asset Management. Andreas Schlatter

Präsentation Asset Management. Andreas Schlatter Asset management Vertraulich Präsentation Asset Management Andreas Schlatter 12. Juni 2012 Asset Management als Tätigkeit Anlageuniversum Asset Manager als Intermediär Anleger - Kunden «Public» Markets

Mehr

Asset Management Vortrag: nach dem Outsourcing folgt das Insourcing?!

Asset Management Vortrag: nach dem Outsourcing folgt das Insourcing?! Asset Management Vortrag: nach dem Outsourcing folgt das Insourcing?! Verfasser: Norbert Rolf MRICS - Leiter Property Companies STRABAG Property and Facility Services GmbH; Datum: [03.04.2014] Die Asset

Mehr

ConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report

ConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report ConTraX Real Estate Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report Der deutsche Büromarkt ist in 2005 wieder gestiegen. Mit einer Steigerung von 10,6 % gegenüber 2004 wurde das beste Ergebnis seit

Mehr

Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert

Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Medienmitteilung Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Winterthur, 02. Januar 2013 Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 39 369 Firmen neu in das Handelsregister eingetragen. Das sind etwas

Mehr

Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland

Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland Marktstudie Kurzfassung Offene Immobilienfonds mit Domizil in Deutschland Robert Morgner & Thomas Wild Tel.: 0371/6 51 38 36 Kanzlei für Vermögensplanung Fax: 0371/6 51 38 37 Fürstenstr. 94 Email: info@vermoegenskanzlei.info

Mehr

Online-Marketing in deutschen KMU

Online-Marketing in deutschen KMU Online-Marketing in deutschen KMU - April 2009-1 - Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, Rezzo Schlauch Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung a.d. Die Käuferportal-Studie gibt einen Einblick in die

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

www.pwc.ch/startup PwC StartUp Services Der nächste Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft

www.pwc.ch/startup PwC StartUp Services Der nächste Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft www.pwc.ch/startup PwC StartUp Services Der nächste Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft Die Entwicklung Ihres Unternehmens Sie stehen mit Ihrer Idee und Ihrem Unternehmen erst am Anfang, ein spannender

Mehr

effektweit VertriebsKlima

effektweit VertriebsKlima effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung der Krankenversicherungsprämien für 2016

Mehr

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Dr. Thomas König Chief Executive Officer Sydbank (Schweiz) AG Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Und willkommen in einer Welt besonderer Kompetenzen und erstklassiger Beratung mit nur einem Ziel:

Mehr

Mittelstandsbeteiligungen

Mittelstandsbeteiligungen Unser Ziel ist ein breit aufgestelltes Unternehmensportfolio, das langfristig erfolgreich von der nächsten Generation weitergeführt wird. Wir investieren in mittelständische Betriebe, an die wir glauben

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

Studie zu unabhängige Vermögensverwalter Die Großen erwirtschaften die Erträge, die Kleinen sind effizient

Studie zu unabhängige Vermögensverwalter Die Großen erwirtschaften die Erträge, die Kleinen sind effizient Studie zu unabhängige Vermögensverwalter Die Großen erwirtschaften die Erträge, die Kleinen sind effizient Eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft App Audit zeigt, wie sich die Geschäftsmodelle

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

Ebenfalls positiv entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie sanken im zweiten Quartal um fast 9 Prozent.

Ebenfalls positiv entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie sanken im zweiten Quartal um fast 9 Prozent. Schweizer PK-Index von State Street: Dank einer Rendite von 5.61 Prozent im zweiten Quartal erreichen die Pensionskassen eine Performance von 3.35 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Ebenfalls positiv entwickeln

Mehr

Schweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent.

Schweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent. Schweizer PK-Index von State Street: Enttäuschender Auftakt zum Anlagejahr 2009 mit einem Minus von 2.14 Prozent. Ebenfalls enttäuschend entwickeln sich die Transaktionskosten: Sie erhöhten sich im ersten

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Presseinformation 11.03.2010 Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftkrise hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf die

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2011 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2011: Rückgang der durchschnittlichen Deckungsgrade Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: Hausinvest ISIN: DE0009807016 WKN: 980701 Emittent: Commerz Real Investment GmbH Wertpapierart / Anlageart Es handelt sich um einen offenen Immobilienfond, der weltweit in Gewerbeimmobilien

Mehr

INVESTMENTMARKTBERICHT STUTTGART 2013/2014

INVESTMENTMARKTBERICHT STUTTGART 2013/2014 INVESTMENTMARKTBERICHT STUTTGART 2013/2014 INHALT. Investmentmarkt Stuttgart 3 Transaktionsvolumen/Renditeüberblick 4 Nutzungsarten/Käufer-/Verkäufergruppen 5 Fazit & Prognose 6 Ansprechpartner 7 2 3 INVESTMENTMARKT

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

Infrastrukturkreditfonds

Infrastrukturkreditfonds 12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen

Mehr

Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen

Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen 25. Juni 2013 DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank Pressestelle Privatanleger erwarten anhaltend negative Realzinsen Jeder Vierte will auf Niedrigzinsen reagieren und Anlagen umschichten /

Mehr

1. Büroimmobilienmarktbericht für Braunschweig

1. Büroimmobilienmarktbericht für Braunschweig Presseinformation 1. Büroimmobilienmarkbericht Braunschweig 1 / 5 1. Büroimmobilienmarktbericht für Braunschweig Innerhalb eines Jahres hat die Altmeppen Gesellschaft für Immobilienbewertung und - beratung

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg Die Investmentplattform für professionelle Anleger *Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle:

Mehr

Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie

Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie 1 Operative Beratung Strategische Beratung Wir beraten Sie in strategischen Fragen und überlassen nichts dem Zufall. Unsere zielgerichteten Tools

Mehr

HDH. Deutsche geben mehr Geld für Möbel aus. Möbel: Kapazitätsauslastung sinkt leicht. Guter November mit Plus 8,5 Prozent

HDH. Deutsche geben mehr Geld für Möbel aus. Möbel: Kapazitätsauslastung sinkt leicht. Guter November mit Plus 8,5 Prozent Deutsche geben mehr Geld für Möbel aus Das ist mal eine schöne Zahl: Pro Kopf gaben die Bundesbürger im vergangenen Jahr durchschnittlich 373 Euro für Möbel aus. Das ist immerhin der beste Wert seit 10

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS)

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies Anlageziel: Angestrebt wird eine Bruttowertentwicklung (vor Abzug der Kosten) von 5 Prozent über dem

Mehr

3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage

3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage DAB bank AG Corporate Communications Dr. Jürgen Eikenbusch E-Mail: communications@dab.com www.dab-bank.de 3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage Zum dritten Mal hat die

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

CRM 2.0-Barometer 2014. Deutlicher Wandel der CRM-Anforderungen in den letzten Jahren. Eine Studie der ec4u expert consulting ag.

CRM 2.0-Barometer 2014. Deutlicher Wandel der CRM-Anforderungen in den letzten Jahren. Eine Studie der ec4u expert consulting ag. CRM 2.0-Barometer 2014 Deutlicher Wandel der CRM-Anforderungen in den letzten Jahren Eine Studie der ec4u expert consulting ag Oktober 2014 ec4u expert consulting ag Zur Gießerei 19-27 B 76227 Karlsruhe

Mehr

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014

Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 30.06.2014 Swisscanto Pensionskassen- Monitor per 36.2014 Ergebnisse des Swisscanto Pensionskassen-Monitors für das zweite Quartal 2014: Leichte Verbesserung der Deckungsgradsituation Entwicklung der Deckungsgrade

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

HGB war gestern Rechnungslegungsvorschriften. Investment vermögen nach KAGB

HGB war gestern Rechnungslegungsvorschriften. Investment vermögen nach KAGB www.pwc.de/de/events www.pwc.de/the_academy HGB war gestern Rechnungslegungsvorschriften für geschlossene Investment vermögen nach KAGB Seminar 25.03.2014, Frankfurt/M. 03.04.2014, München 09.10.2014,

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Privatanleger rechnen mit Fortsetzung der Minizins-Ära

Privatanleger rechnen mit Fortsetzung der Minizins-Ära Privatanleger rechnen mit Fortsetzung der Minizins-Ära Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Anlageumfeld und Konsequenzen für die persönliche Finanzplanung Wien 20. August 2013 Rückfragen an: Christian Kronberger

Mehr

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM

ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten

OUTSOURCING ADVISOR. Analyse von SW-Anwendungen und IT-Dienstleistungen auf ihre Global Sourcing Eignung. Bewertung von Dienstleistern und Standorten Outsourcing Advisor Bewerten Sie Ihre Unternehmensanwendungen auf Global Sourcing Eignung, Wirtschaftlichkeit und wählen Sie den idealen Dienstleister aus. OUTSOURCING ADVISOR Der Outsourcing Advisor ist

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Berlin mit höchstem Zuwachs in ITK-Branche Schwache Finanzbranche bremst Frankfurt aus Immobilienwirtschaft mit wenig Beschäftigungsaufbau

Berlin mit höchstem Zuwachs in ITK-Branche Schwache Finanzbranche bremst Frankfurt aus Immobilienwirtschaft mit wenig Beschäftigungsaufbau P R E S S E M I T T E I L U N G Neue Untersuchung zu Top-15 Bürostandorten 2,2 Millionen mehr Bürobeschäftigte seit Finanzbranche auf Schrumpfkurs und Immobilienwirtschaft mit wenig Beschäftigungsaufbau

Mehr

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien Steuern sind zum Sparen da. Immobilien »Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler und Finanzminister STEUERN SPAREN. Unterm

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg?

Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? FOCAM Family Office Das Ziel ist Ihnen bekannt. Aber was ist der richtige Weg? Im Bereich der Finanzdienstleistungen für größere Vermögen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Lösungswege.

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Club Deals. Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren. Juni 2011

Club Deals. Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren. Juni 2011 Club Deals Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren Juni 2011 Club Deals Mehrheitliche Beteiligungen als Kauf (bis 100%) oder über eine Kapitalerhöhung durch eine Gruppe von unternehmerisch

Mehr

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds Vorteile des SemperReal Estate Stetige Erträge bei geringen Schwankungen Sichere Erträge aus Top-Vermietungsquote Performance des SemperReal Estate basiert auf

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

Rhein-Main KOMPASS Der Wirtschaftstrend-Report der Helaba

Rhein-Main KOMPASS Der Wirtschaftstrend-Report der Helaba Rhein-Main KOMPASS Der Wirtschaftstrend-Report der Helaba Konjunkturumfrage Herbst 2011: Wirtschaft im Bezirk der IHK Frankfurt am Main steht auf stabilen Beinen Die regionale Wirtschaft steht weiterhin

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

kompakt. Warum ziehen Büromieter um? Research Newsletter Juni 2013

kompakt. Warum ziehen Büromieter um? Research Newsletter Juni 2013 kompakt. Research Newsletter Juni 2013 Warum ziehen Büromieter um? Die Umzüge von Büronutzern sind ein Schwerpunkt der Büromarktberichterstattung. Vertragsdaten werden in aggregierter Form analysiert und

Mehr

S pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln

S pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln S pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln E r f o l g b e g i n n t i m D e ta i l Schon seit über 50 Jahren überzeugt der Templeton Growth Fund, Inc. durch sein langfristig

Mehr

FONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT

FONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT FONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 19. November 2014 www.bepartners.pro AGENDA WAS STEHT ZUR AUSWAHL? OFFENE FRAGEN PERSONEN- GESELLSCHAFT 2 WAS STEHT ZUR

Mehr

Erfüllen wir Ihre Erwartungen?

Erfüllen wir Ihre Erwartungen? S Berliner Sparkasse Erfüllen wir Ihre Erwartungen? Loyalitäts- und Zufriedenheitsbefragung in der BusinessLine. Ergebnisse 2012. Vorwort Liebe Kundin, lieber Kunde, eine lebendige Kundenbeziehung entsteht

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Innovation. Gewerbeanmeldungen rückläufig Abmeldungen steigen

Innovation. Gewerbeanmeldungen rückläufig Abmeldungen steigen Innovation Gewerbeanmeldungen rückläufig Abmeldungen steigen Im Jahr 2008 gingen die Gewerbeanmeldungen in um - 4,2 % auf 70 636 im Vergleich zum Vorjahr zurück (Tab. 49). Nur in (- 7,1 %) und in - Anhalt

Mehr

Pressemitteilung. Colliers International: Rekord-Halbjahr auf dem deutschen Hotelinvestmentmarkt

Pressemitteilung. Colliers International: Rekord-Halbjahr auf dem deutschen Hotelinvestmentmarkt Pressemitteilung Colliers International: Rekord-Halbjahr auf dem deutschen Hotelinvestmentmarkt - Transaktionsvolumen steigt gegenüber Vorjahr um 110 Prozent - Große Portfolios prägen den Markt - Nachfrage

Mehr

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds

Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Erstinformation zum Entwurf eines Real Estate Investment Trust-Gesetzes veröffentlicht am 26.09.2006

Erstinformation zum Entwurf eines Real Estate Investment Trust-Gesetzes veröffentlicht am 26.09.2006 BODENSEEFORUM 2006 REAL ESTATE VALUATION Aktualisierte Fassung vom 23.10.2006 Erstinformation zum Entwurf eines Real Estate Investment Trust-Gesetzes veröffentlicht am 26.09.2006 HANSNETSCHER REAL ESTATE

Mehr

5.4. Der Wirtschaftsbereich Unternehmensservices

5.4. Der Wirtschaftsbereich Unternehmensservices 5.4. Der Wirtschaftsbereich Unternehmensservices Struktur der Unternehmen, Beschäftigten und Umsätze im Jahr 2001 Im Jahre 2001 waren 14,1% der Dienstleistungsunternehmen (absolut 64.373) und 13% der Dienstleistungsbeschäftigten

Mehr

Ergebnisse Investorenumfrage 2015 Investitionsstrategien institutioneller Investoren am deutschen Wohnimmobilienmarkt

Ergebnisse Investorenumfrage 2015 Investitionsstrategien institutioneller Investoren am deutschen Wohnimmobilienmarkt Ergebnisse Investorenumfrage 2015 Investitionsstrategien institutioneller Investoren am deutschen Wohnimmobilienmarkt Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung und Profil der Befragten 2.

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Mehr Geld. Mehr Strategie. Mehr Service. Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg

Mehr Geld. Mehr Strategie. Mehr Service. Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg Mehr Geld. Mehr Strategie. Mehr Service. R Raiffeisenbank Beuerberg-Eurasburg eg Schön, dass Sie sich näher über uns informieren! Unsere Bank bietet ihren Kunden seit über 115 Jahren einen sicheren und

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

awr Übersicht Referat

awr Übersicht Referat Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)

Mehr

Abacus GmbH Mandanten-Informationen

Abacus GmbH Mandanten-Informationen Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr