ebusiness im Umfeld von Sozialversicherungsunternehmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ebusiness im Umfeld von Sozialversicherungsunternehmen"

Transkript

1 ebusiness im Umfeld von Sozialversicherungsunternehmen Kurzbeschreibung Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen, Voraussetzungen, Ziele und mögliche Einsatzgebiete für ebusinesslösungen im Umfeld der in eahv/iv zusammengeschlossenen Sozialversicherungsunternehmen (SVU). Kategorie Positionspapier Nummer eahv/iv-002 Datum Version 1.0 Status Definitiv Genehmigung Vorstand Gültigkeit Sofort Ersetzt Herausgeber Verein eahv/iv ( / info@eahv-iv.ch)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck Nutzen Grundlagen egovernment und ebusiness Sozialversicherungsunternehmen (SVU) Geschäftspartner Interaktionsstufen Voraussetzungen Organisatorische und mentale Voraussetzungen Digitale Identität Technische Voraussetzungen Architektur von ebusinesslösungen Authentifizierungsverfahren ( Login ) Kosten und Nutzen Kosten Nutzen Wirtschaftlichkeit Strategische Empfehlungen an die SVU Mögliche ebusinesslösungen Portfolio nach Interaktions- und Sicherheitsstufe Konkrete Situation Mitte Anhang...16 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Dienstleistungen der in eahv/iv zusammengeschlossenen Mitglieder... 5 Abbildung 2: Geschäftspartner von SVU... 6 Abbildung 3: Interaktionsstufen im Bereich ebusiness... 6 Abbildung 4: Architektur einer ebusiness-infrastruktur... 9 Abbildung 5: Authentifizierungsverfahren Abbildung 6: Ziele und Nutzen von ebusiness Abbildung 7: Portfolio von ebusinesslösungen nach Interaktions- und Sicherheitsstufe (nicht abschliessend) eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 2 / 16

3 Verwendete Abkürzungen BAK DMZ ELM KAK PK SVU VAK ZAS Ausgleichskasse des Bundes: EAK (Eidgenössische Ausgleichskasse) sowie SAK (Schweizerische Ausgleichskasse) unter dem Dach der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS). Demilitarisierte Zone (engl. Demilitarized Zone). Eine DMZ ist ein durch Firewalls vom internen Netz und vom Internet abgetrennter Netzbereich. Sie ist nicht so sicher, wie das interne, aber auch nicht so unsicher wie das externe Netz. Einheitliches Lohnmeldeverfahren. Kantonale Ausgleichskasse. Pensionskasse. Sozialversicherungsunternehmen: Unternehmen, welches Dienstleistungen im Sozialversicherungsbereich anbietet. Darunter gehören nicht nur AHV- Ausgleichskassen und IV-Stellen, sondern beispielsweise auch Familienausgleichskassen sowie Pensionskassen. Verbandsausgleichskasse. Zentrale Ausgleichsstelle. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 3 / 16

4 1 Zweck Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen, Voraussetzungen, Ziele und mögliche Einsatzgebiete für ebusinesslösungen im Umfeld der in eahv/iv zusammengeschlossenen Sozialversicherungsunternehmen (SVU). 2 Nutzen Nutzen für die Mitglieder von eahv/iv Das Papier soll den Mitgliedern von eahv/iv als grober Leitfaden zur Beurteilung ihrer individuellen Situation bezüglich ebusiness dienen. Nutzen für die Geschäftspartner der eahv/iv-mitglieder Das Papier soll der Aussenwelt (z.b. Mitglieder) aufzeigen, was die in eahv/iv zusammengeschlossenen Sozialversicherungsunternehmen (SVU) unter ebusiness verstehen, was bereits vorhanden ist und wo zukünftige Nutzenpotentiale liegen. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 4 / 16

5 3 Grundlagen 3.1 egovernment und ebusiness Der Bund versteht unter dem Begriff egovernment die Unterstützung der Beziehungen, Prozesse und der politischen Partizipation innerhalb der staatlichen Stellen aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie zwischen den staatlichen Stellen (Bund Kantone Gemeinden) und deren Anspruchsgruppen (Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen, Institutionen) durch die Bereitstellung entsprechender Interaktionsmöglichkeiten mittels elektronischer Medien 1. egovernment soll also die Abwicklung demokratischer Prozess unterstützen. Diese Aspekte sind für Sozialversicherungsunternehmen (vgl. unten) wenig relevant. Wir verwenden deswegen hier den etwas allgemeineren Begriff ebusiness und verstehen darunter die Abwicklung von Geschäften von Sozialversicherungsunternehmen (SVU) mit ihren Geschäftspartnern via elektronische Medien, insbesondere via Internet. Damit sollen natürlich v.a. jene Prozesse verstanden werden, welche mit der jeweiligen Aussenwelt (vgl. Abschnitt Geschäftspartner ) abgewickelt werden. 3.2 Sozialversicherungsunternehmen (SVU) Formal sind die Mitglieder von eahv/iv Ausgleichskassen und IV-Stellen, also Durchführungsstellen der ersten Säule der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge. Das Aufgabenspektrum vieler Ausgleichskassen geht aber oft wesentlich über die Abwicklung der AHV und IV hinaus. Fast immer sind sie oft in Personalunion auch noch Familienausgleichskassen. Einige VAK führen eine Pensionskasse oder führen den Beitragsbezug für die Kranken- und Unfallversicherung durch (vgl. Abbildung 1: Dienstleistungen der in eahv/iv zusammengeschlossenen Mitglieder). Verschiedene KAK und IVST sind unter dem Dach einer SVA (Sozialversicherungsanstalt) zusammengefasst. Diese umfassende Definition liefert einen der Hauptansatzpunkte für potentielle ebusinesslösungen: die Empfänger der hier beschriebenen Dienstleistungen sind oft ein und dieselbe Unternehmung. Mit dem Ansatz alles aus einer Hand ist es somit möglich, die administrativen Tätigkeiten der Mitglieder wesentlich zu erleichtern. Das beginnt bei einer einheitlichen Internetplattform und endet bei kombinierten Lösungen, bei welchen unterschiedliche Geschäfte in einem Arbeitsgang erledigt werden können 2. Dienstleistung Durchführungsstellen KAK/BAK VAK IV-Stelle Beitragsbezug AHV/IV/EO, ALV AHV und IV-Renten, Taggelder, Hilflosenentschädigungen Ergänzungsleistungen zu AHV und IV Erwerbsersatz, Mutterschaftsentschädigung Prämienverbilligung KVG Kinderzulagen (Beitragsbezug und Leistungen) Familienzulagen in der Landwirtschaft Abklärungen zur IV Eingliederungsmassnahmen der IV Berufliche Vorsorge (2. Säule) Beitragsbezug für Kranken- und Unfallversicherungen Legende: = typischerweise; Nur Teilweise. Abbildung 1: Dienstleistungen der in eahv/iv zusammengeschlossenen Mitglieder 1 Regieren in der Informationsgesellschaft - Die egovernment-strategie des Bundes; Informatikstrategieorgan Bund ISB vom 13. Februar Siehe eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 5 / 16

6 3.3 Geschäftspartner Sozialversicherungen wickeln Geschäfte mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern ab. Mitglieder Geldinstitute Versicherte / Leistungsbezüger ebusiness im Umfeld von Sozialversicherungsunternehmen Sozialversicherungsunternehmen (SVU) Andere SVU Ärzte Revisionsstellen Zentrale Ausgleichsstelle Ämter / Behörden Vorsorgeeinrichtungen Abbildung 2: Geschäftspartner von SVU Der Verkehr mit den Geschäftspartnern erfolgt bereits heute in vielen Bereichen elektronisch, so z.b. im Bereich Zahlungsverkehr mit den Geldinstituten (Banken, Post) und insbesondere auch mit der ZAS. In den meisten anderen Bereichen ist die elektronische Abwicklung aber bislang noch wenig verbreitet. 3.4 Interaktionsstufen Die Interaktion zwischen SVU und ihren Geschäftspartnern erfolgt idealtypisch auf den 3 Stufen Information, Kommunikation und Transaktion (vgl. Abbildung 3: Interaktionsstufen im Bereich ebusiness). Information Kommunikation Transaktion Bereitstellung von statischen oder dynamischen Informationen. Beispiele: News, Merkblätter, Formulare etc. Austausch von Informationen zwischen einzelnen Akteuren oder Gruppen. Beispiele: , Öffentliches Forum, Kontaktformular, Abodienst. Abwicklung elektronischer Dienstleistungen zwischen einzelnen Akteuren oder Gruppen (Erbringung von Dienstleistungen, Auslösung von Prozessen, usw.). Beispiele: Meldung von Löhnen oder Mitarbeitenden, Bestellungen (z.b. IK-Auszug) Abbildung 3: Interaktionsstufen im Bereich ebusiness In den letzten Jahren haben die meisten SVU grosse Anstrengungen im Bereich Information und Kommunikation gemacht. So haben heute fast alle SVU einen Internet-Auftritt, in welchem sie Informationen, Merkblätter, ausfüllbare (PDF-)Formulare und meist auch ein Kontaktformular anbieten. Mit jeder SVU kann zudem heute via kommuniziert werden. Eine grosse Verbreitung haben auch Berechnungshilfen gefunden, mit welchen z.b. Versicherte eine sehr grobe Schätzung ihrer Rente oder Mitglieder die Beiträge an die 2.te Säule berechnen können. Die höchste Stufe von ebusiness ist die Interaktionsstufe Transaktion. Damit können die beteiligten Akteure (also z.b. SVU und Mitglieder) Geschäfte vollständig und ohne Medienbrüche abwickeln oder zumindest einzelne Prozesse initialisieren. Ein Beispiel hierfür ist das neue Meldeverfahren für Mitarbeitende via Internet. 2 Ein bereits realisiertes Beispiel ist die Lohnmeldung. Bei dieser Lösung können nicht nur die effektiven Löhne gemeldet werden, sondern auch noch Austritte von Mitarbeitenden, neue Akontobeiträge sowie Kontrollfragen z.b. im Zusammenhang mit der Anschlusskontrolle an die obligatorische berufliche Vorsorge. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 6 / 16

7 Die Transaktionsstufe bedingt seitens SVU einige materielle, organisatorische und mentale Vorbereitungen. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 7 / 16

8 4 Voraussetzungen Dieses Kapitel beschreibt die Voraussetzungen für ebusinesslösungen im Bereich Transaktion. 4.1 Organisatorische und mentale Voraussetzungen Der Einsatz von ebusinesslösungen bedingt in jedem Fall organisatorische und allenfalls auch mentale Voraussetzungen innerhalb der SVU. Im einfachsten Fall muss definiert werden, welche Mitarbeiter Anfragen aus dem öffentlichen Internetauftritt entgegennehmen. Spätestens ab dem Moment, wo ebusiness auf der Stufe Transaktion abgewickelt wird (Bsp: Meldeverfahren für Mitarbeitende ), kommen weitere Fragen hinzu: Sollen zum Beispiel elektronisch eingegangene Aufträge einzeln ausgedruckt und in das Papierdossier gelegt werden oder will man den Einstieg in das Zeitalter von ebusiness als Anlass zum Aufbau einer elektronischen Ablage nutzen? Wie motiviert man die MitarbeiterInnen zur aktiven Mitarbeit für ein ebusiness-projekt, welches mittelfristig gewisse manuelle Arbeiten spürbar reduzieren wird? Wie organisiert man den Betrieb des internen Informationssystems, welches unter Umständen neu eine Anbindung an die Aussenwelt erhält und darum eine wesentlich höhere Verfügbarkeit erhalten muss? Müssen allenfalls bisherige Regelungen so angepasst werden, dass ebusiness-prozesse einfacher bzw. effizienter ablaufen? Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die seriöse Behandlung solcher Fragen durch das SVU- Management für die Einführung von ebusinesslösungen ebenso wichtig ist wie die Verfügbarkeit der technischen Lösung selber. 4.2 Digitale Identität In einem ebusiness-szenario sitzt man seinen Geschäftspartnern oder Kunden nicht mehr von Angesicht zu Angesicht gegenüber, sondern kommuniziert elektronisch miteinander. Trotzdem möchte man bei wichtigen Geschäften sicher sein, mit wem man es zu tun hat und die Abmachungen verbindlich festhalten. Diesen Anliegen dienen die elektronische Signatur und verwandte Verfahren. Per wurde im Obligationenrecht die sog. qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt 3. Gleichzeitig ist das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur 4 (ZertES) inklusive der entsprechenden Verordnung (VZertES) in Kraft getreten. In einer ersten Stellungnahme hat das BSV festgehalten, dass die OR-Regelung für Ausgleichskassen zwar nicht bindend ist, aber bereits heute freiwillig genutzt werden kann. Vorsorge-Einrichtungen (Pensionskassen) sind frei bzw. können entsprechende Regelungen in ihren Reglementen selber bestimmen. Für IV-Stellen dürften analoge Regelungen gelten wie für die Ausgleichskassen. Die für Gerichts- und Verwaltungsbehörden (inkl. Ausgleichskassen) notwendigen Regelungen sollen im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege durch das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG) geregelt werden 5. Die SVU werden früher oder später zur Einführung des elektronischen Behördenverkehrs und damit zu ebusiness im Zusammenhang mit dem elektronischen Austausch von Dokumenten verpflichtet sein. Dabei wird es nicht bloss um den Aspekt der elektronischen Signatur bzw. um den Aspekt der Authentizität bzw. Gültigkeit von Dokumenten gehen, sondern auch um den Aspekt, wie beispielsweise Verfügungen oder Entscheide einem Geschäftspartner rechtsgültig mitzuteilen sind Abs. 2bis OR 4 Diese Dokumente regeln die Voraussetzungen, unter denen sich Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten im Bereich der elektronischen Signatur anerkennen lassen können sowie die Rechte und Pflichten der anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten. 5 Siehe eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 8 / 16

9 Auch wenn zurzeit meistens nur von der elektronischen Unterschrift digitaler Dokumente gesprochen wird, so geht es letztlich um das Thema der digitalen Identität, welche beispielsweise auch für interaktive Logins und anderes mehr verwendet werden kann. Aus Sicht der Praxis geht es zudem um die wahre Identität von Unternehmen sowie von natürlichen Personen, welche entweder für sich selbst oder als Vertreter eines Unternehmens agieren wollen. Diese Identitätsprobleme sind in der Schweiz mangels eindeutiger Nummer zwar ungelöst, aber immerhin erkannt. Eine schweizweite Lösung der Identitätsprobleme dürfte wohl noch etwas dauern. Die digitale Identität ist also letztlich nicht nur ein Problem, welches Technokraten unter sich lösen können. Es geht auch letztlich um die Normierung bzw. Harmonisierung von Registern im Bereich natürlicher und juristischer Personen. eahv/iv hat zu diesem Thema ein Projekt Digitale Identität lanciert mit dem Ziel, seinen Mitgliedern die Chancen und Risiken sowie mögliche Massnahmen aufzuzeigen. 4.3 Technische Voraussetzungen Architektur von ebusinesslösungen Die technischen Voraussetzungen für die Interaktionsstufen Information und Kommunikation sind gering: die SVU benötigt einen Internetauftritt, welcher bei irgendeinem Internet-Provider betrieben wird. Die Abwicklung von Transaktionen hingegen bedingt eine nicht ganz triviale ebusiness- Infrastruktur (vgl. Abbildung 4: Architektur einer ebusiness-infrastruktur). Öffentlicher Internetauftritt Web-Server Internes Informationssystem Internet Irgend ein Internetprovider Geschäftspartner ebusiness- Frontend Geschütztes Netz ebusiness- Backend SachbearbeiterIn Web-Server Application-Server DMZ SVU unsichere Zone mässig sichere Zone sichere Zone Abbildung 4: Architektur einer ebusiness-infrastruktur Eine ebusinesslösung für die Abwicklung von Transaktionen besteht aus 2 Bestandteilen: Das Frontend ist eine Weblösung, welche der Geschäftspartner (z.b. das Mitglied) sieht und mit welcher er direkt arbeitet. Das Frontend enthält im Prinzip nur Formulare ( Eingabemasken ) und es wird idealerweise bei einem Internetprovider mit Direktanschluss an das AHV/IV-Netz betrieben. Da Rechner mit Direktanschluss an das Internet selbst mit Schutzvorkehrungen wie Firewalls als gefährlich taxiert werden müssen, dürfen sich darauf zumindest keine vertraulichen Daten befinden. Diese müssen via sog. Backend im sichereren Bereich bezogen werden. Das Backend ist das Gegenstück des Frontend im sicheren Bereich, also typischerweise bei der SVU selber. Das Backend verarbeitet die Aufträge des Frontends und gibt die Aufträge an das interne Informationssystem weiter. Diese etwas komplizierte Architektur ist das wichtigste Sicherheitselement überhaupt. Übrige Sicherheitselemente sind Verschlüsselung, Firewalls sowie ein Authentifizierungsverfahren ( Login ), welches allerdings nicht immer und auch nicht immer in derselben Ausprägung existieren muss. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 9 / 16

10 4.3.2 Authentifizierungsverfahren ( Login ) Die Publikation von Informationen oder auch die Bereitstellung von Berechnungsformularen ist aus Sicht der Sicherheit unbedenklich und bedingt auch keiner Authentifizierung. Ähnliches gilt auch für Transaktionen wie z.b. die Erstanmeldung eines Mitglieds oder die Bestellung eines IK-Auszugs (sofern dort wenigstens die Adresse in einem gültigen Verzeichnis überprüft wird). Für Transaktionen wie z.b. das Meldeverfahren für Mitarbeitende oder Online-Erfassung von Lohnmeldungen ist eine Authentifizierung ( Login ) aus folgenden Gründen notwendig: Das Mitglied will als Individuum erkannt werden. Gibt z.b. ein Mitglied mit wenigen Arbeitnehmern seine Löhne ein, so sind z.b. die mutmasslichen Arbeitnehmer bereits ausgefüllt und es muss im einfachsten Fall nur noch die Beschäftigungsdauer und den AHV-Lohn erfassen. Anderseits will es aber keine Spalte für FAK-Zulagen sehen, wenn es gar nicht an diesem Sozialwerk angeschlossen ist. Eine Ausgleichskasse kann nicht Meldungen von Löhnen oder Versicherten verarbeiten, ohne ausreichend Sicherheit über die Authentizität des Absenders zu haben. Für die obigen Beispiele genügt ein einfaches Passwortverfahren. Will aber beispielsweise eine Pensionskasse ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, Vorsorgeausweise abzurufen, dann ist eine sog. Token-Authentifizierung notwendig. Bei diesem Verfahren muss der Geschäftspartner seine Authentizität zusätzlich mit etwas (sog. Token ) nachweisen, das er hat. Der Token kann eine Sicherheitskarte (Bsp: SecurID), eine Streichliste, ein Fingerprint oder eine digitale Unterschrift 6 sein. Verfahren Merkmale Schutz Kosten Passwort- Authentifizierung Token- Authentifizierung 7 Abbildung 5: Authentifizierungsverfahren Der Benutzer muss eine Identifikation (Nummer oder Name) sowie ein Passwort kennen. Verfahren analog der Anmeldung in einem lokalen Netzwerk. Analog Passwort-Authentifizierung. Zusätzlich muss der Benutzer noch ein Etwas (Token) haben. Ein Token kann sein: Sicherheitskarte (Bsp: SecurId), Streichliste oder eine digitale Unterschrift z.b. in der Form eines USB-Steckers oder ähnlich. Mittel bis hoch Gering Sehr Hoch Eher hoch In Abbildung 5 sind die beiden Verfahren noch einmal zusammengefasst. Wo welche Verfahren typischerweise notwendig sind, wird in Abschnitt 7 aufgezeigt. 6 Digitale Unterschriften existieren nur für natürliche Personen und enthalten keine Informationen darüber, für welche Firma der Inhaber agieren darf. Hier existieren zurzeit Ideen eines auf der HR-Nummer (bzw. ZEFIX) basierten Trust- Directory, wo Firmen ihre Repräsentanten registrieren können. 7 Token-Authentifizierung wird auch etwa als Two factor authentication bezeichnet, weil man dabei etwas (Identifikation und Passwort) wissen und zusätzlich etwas (ein Token) haben muss. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 10 / 16

11 5 Kosten und Nutzen 5.1 Kosten Die Erfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen ist natürlich mit Kosten verbunden. Diese werden nachstehend kurz charakterisiert. Beschaffungs- oder Realisierungskosten Software: Wie in Abschnitt 4.3 aufgezeigt wurde, müssen ebusinesslösungen in den meisten Fällen relativ hohen technischen Anforderungen, v.a. in den Bereich Sicherheit und Verfügbarkeit genügen. Weil oft unterschiedliche Lösungen (Bsp: Lohnmeldeverfahren, Meldverfahren für Mitarbeitende) auf derselben technischen Plattform realisiert werden können, handelt es sich hier v.a. um eine einmalige Investition, welche in der Folge für mehrere Jahre genutzt werden kann. Abhängig von der Architektur des internen Informationssystems können auch erhebliche Kosten für eine Realisierung eines ebusiness-backend anfallen 8. Infrastruktur: Der oben erwähnte Investitionscharakter manifestiert sich v.a. auch im Bereich der Infrastruktur: eine ebusinesslösung bedingt eine DMZ mit dedizierten Web-Servers und Sicherheitseinrichtungen wie z.b. einer Firewall. Diese Infrastruktur ist in den meisten Fällen teilbar mit anderen Lösungen bzw. Lösungen anderer Betreiber. Betriebskosten und Support Diesem Bereich sind die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur, den fachlichen Unterhalt sowie für den Support v.a. zuhanden der Geschäftspartner zuzurechnen. Ein wesentliches Merkmal von ebusinesslösungen ist ihre hohe Verfügbarkeit auch ausserhalb üblicher Bürozeiten. Wenn die Menge der elektronisch agierenden Geschäftspartner zunimmt, könnten also auch z.b. Kosten für eine externe Hotline anfallen. Einführungskosten In diesem Bereich ist in etwa mit folgenden Kosten und/oder internen Zusatzaufwänden zu rechnen: Kosten für die eigentliche Inbetriebnahme der Lösung. Kosten für die Bekanntmachung der Lösung (Marketingkosten) Kosten für die Anpassung der internen Prozesse 5.2 Nutzen Für die Kunden ebusinesslösungen sollen primär einen Kundennutzen haben, sonst werden sie gar nicht genutzt. Die bei vielen Kassen bereits realisierten Interaktionsstufen Information und Kommunikation ermöglichen es den Geschäftspartnern von SVU, auch ausserhalb der normalen Öffnungsbzw. Auskunftszeiten Informationen zu beziehen, was sowohl für Mitglieder als auch für Versicherte von grossem Nutzen ist, weil sie tagsüber oft keine Zeit für administrative Belange haben. Die SVU hat weniger Anrufe und etabliert sich zudem als Unternehmen, das kundenorientiert ist und technologisch mit der Zeit geht. Etwas weniger klar dürfte die Situation bei der Interaktionsstufe Transaktion sein. Warum soll sich z.b. ein Mitglied die Mühe machen, seine Löhne online zu erfassen, wenn der Versand einer Lohnliste auch genügen würde? Die Antwort wird die Praxis zeigen. Aufgrund der bisherigen Pilotversuche bei unterschiedlichen Kassen könnte die Antwort wie folgt lauten: Der Geschäftspartner will seine administrativen Aufgaben möglichst ohne Papierkram und in einem einzigen Arbeitsgang erledigen können, um die Sache dann als erledigt vergessen zu können. 8 Sofern nur ein klassisches System zur Verfügung steht, muss ein dediziertes Backend beschafft oder realisiert werden und zusätzlich müssen Schnittstellen zum bisherigen System realisiert werden. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 11 / 16

12 Wer als Mitglied seine bspw Löhne interaktiv erfasst, kann dann die produzierte Rekapitulation ausdrucken, ablegen und das Geschäft vergessen. Für die SVU Aus Sicht der SVU werden Transaktionen (elektronisch abgewickelte Geschäfte) natürlich spätestens dann einen spürbaren Rationalisierungseffekt haben, wenn ein gewisses Volumen erreicht wird. Einige Kassen haben damit begonnen, die Anlieferung elektronischer Meldungen finanziell zu honorieren. Ob diese Honorierung fallweise, via Rückerstattung von Verwaltungskosten oder pauschal durch generell tiefe Verwaltungskosten erfolgt, ist eine Frage der Kassenpolitik. Ausgleichskassen finanzieren ihre administrativen Kosten über Verwaltungskosten und nicht etwa über die einbezahlten Beiträge für die Sozialwerke. Die entsprechenden Verwaltungskostenregelungen sind in jeder Kasse unterschiedlich und korrelieren mit der Struktur der Mitglieder 9 sowie von der Effizienz der Ausgleichskasse. Wenn also die Mitglieder bei ebusinesslösungen mitmachen, dann reduzieren sie letztlich auch ihre Verwaltungskosten. Jederzeit, einfach und papierlos Nutzen für das Mitglied Nutzen für die SVU Optimierte Verwaltungskosten Die Abbildung links zeigt auf, dass die Mitglieder im Idealfall einen doppelten Nutzen aus ebusinesslösungen realisieren können, weil sie via die Verwaltungskosten direkt mit der Effizienz der Ausgleichskasse gekoppelt sind. Papierlose Lösungen erfordern Lösungen zur Eliminierung der Unterschrift. Der entfallene Medienbruch reduziert den administrativen Aufwand sowohl beim Mitglied als auch der Ausgleichskasse. Abbildung 6: Ziele und Nutzen von ebusiness 5.3 Wirtschaftlichkeit Natürlich sollte mittelfristig der Nutzen die Kosten übersteigen. Folgende Bemerkungen können allenfalls diesbezüglich eine Hilfestellung sein: In einigen Fällen dürfte der realisierte Nutzen die Kosten erst nach einigen Jahren übersteigen. Ein allenfalls erzielbarer interner Rationalisierungseffekt ist in vielen Fällen nur erreichbar, wenn auch das Backend entsprechend mit der ebusinesslösung integriert wird. ebusinesslösungen werden früher oder später nicht mehr optional sein, weil die Geschäftspartner solche Lösungen irgendeinmal einfach als Standard-Dienstleistung erwarten. 9 Kantonale Ausgleichskassen haben oft etwas höhere Verwaltungskosten, da sie tendenziell mehr Mitglieder (v.a. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) mit tiefen Lohnsummen haben. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 12 / 16

13 6 Strategische Empfehlungen an die SVU 1 Die Interaktionsstufen Information und Kommunikation sollten flächendeckend (durch alle SVU) angeboten werden. 2 Im Bereich der Transaktionsstufe stehen ebusinesslösungen für Mitglieder im Vordergrund. Priorität hat dabei die Abwicklung möglichst häufig vorkommender, gleichartiger Meldungen, wie z.b. Meldungen für Mitarbeitende. 3 Die Etablierung von ebusinesslösungen braucht Zeit. Es kann daher zweckmässig sein, auch dann Lösungen anzubieten, wenn die Backendverarbeitung noch nicht mit der Internetlösung gekoppelt ist. So zum Beispiel ist es sinnvoll, ELM-Dateien auch dann empfangen zu können, wenn die Backendverarbeitung noch nicht optimiert ist. 4 ebusinesslösungen sollten primär die Kundenprozesse abbilden, selbst wenn die Verarbeitung innerhalb der SVU dann spartenorientiert bzw. von Fachabteilungen (z.b. AHV und PK) ist. In vielen Fällen wird das zu kombinierten Lösungen führen, wo z.b. Mitglieder ihre Mitarbeitenden nicht nur in der AHV, sondern gleichzeitig auch in der FAK oder der PK anmelden können. Oder: anlässlich der jährlichen Lohnmeldung kann das Mitglied gleichzeitig auch noch gerade einen neuen Pauschalbetrag melden oder Fragen bzgl. BVG-Anschluss beantworten. 5 Wo nötig, sollten Angebote segmentiert bzw. der Mitgliederstruktur angepasst sein. Ein Mitglied mit wenig Personalwechseln wünscht eine andere Lösung als z.b. ein Personalvermittlungsbüro. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 13 / 16

14 7 Mögliche ebusinesslösungen 7.1 Portfolio nach Interaktions- und Sicherheitsstufe Die nachstehende Abbildung enthält ein unvollständiges Portfolio möglicher ebusinesslösungen nach Interaktions- und Sicherheitsstufe. Beachten Sie die Kommentare weiter unten. Interaktionsstufe Information und Kommunikation Transaktion Internetauftritte Öffentlich / Kontaktformulare (Ausfüllbare) PDF-Formulare Bestellungen Sicherheitsstufe Passwort- Authentifizierung Token- Authentifizierung Interaktive Berechnungsprogramme Abfragen mässig vertraulicher Daten Abfragen PK-Daten Austausch vertraulicher Dossiers Steuermeldungen (SE) Arbeitgeberkontrolle Mitglieder-Anmeldung Anfrage Eingliederungsstätten Lohnmeldungen Meldung von Mitarbeitenden Mutation von Vorsorgeverhältnissen Zweigstellen- Informationssystem Abwicklung von Kinderzulagen Abbildung 7: Portfolio von ebusinesslösungen nach Interaktions- und Sicherheitsstufe (nicht abschliessend) Bei der Interpretation dieser Abbildung sollten folgende Aspekte beachtet werden: Einzelne Lösungen können nicht immer zwingend einer fixen Sicherheitsstufe zugeordnet werden. Beispiele: Es wäre ideal, wenn Lohnmeldungen (z.b. im ELM-Format) im Rahmen einer geschützten Internetlösung übermittelt werden, weil dann die Unterschrift nicht mehr nötig ist. Der Vorgang kann aber auch über eine öffentliche Lösung abgewickelt werden, allerdings muss das Mitglied dann die Meldung noch auf dem Papier visieren. Es ist denkbar, dass für die Mutation von Vorsorgeverhältnissen via Internet lediglich eine Passwort-Authentifizierung benötigt wird, sofern die bisher versicherten Löhne nicht angezeigt werden. Abhängig vom Ausbaugrad können Lösungen auch der Stufe Interaktion oder Transaktion zugeordnet werden. In einer solchen Grauzone befinden sich beispielsweise ausfüllbare PDF- Formulare. Wenn eine SVU darauf vorbereitet ist, dann kann sie elektronisch signierte Meldungen durchaus als Auslöser konkreter Transaktionen verwenden. Komplexität und Kosten nehmen von oben links nach unten rechts zu. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 14 / 16

15 7.2 Konkrete Situation Mitte 2005 ebusinesslösung Verfügba rkeit Status Kommentar Primär öffentliche Lösungen Internetauftritte / Kontaktformulare Interaktive Berechnungsformulare (Ausfüllbare) PDF-Formulare [1] Regelung geplant Bsp: Rentenschätzung u.ä. Bestellungen [3] Bsp: Bestellung IK-Auszug u.ä. Primär passwortgeschützte Lösungen Abfrage mässig vertraulicher Daten [2] Mitgliederanmeldung Einfache -schnittstelle mit KMU- Gründerportal vorhanden. Lohnmeldungen Standard vorhanden Standard und Lösungen vorhanden. Meldung von Mitarbeitenden Standard vorhanden Standard und Lösungen vorhanden. Steuermeldungen Interkantonal geregelt, CH-weit nicht. Lösungen mit Token Authentifizierung Abfragen PK-Daten Austausch vertraulicher Dossiers Wichtiges Bedürfnis für IV-Stellen. Arbeitgeberkontrolle Projekt Nur Lösungen innerhalb von Kassen. Anfrage Eingliederungsstätten Heute postalisch. Mutation von PK Mobil. Vorsorgeverhältnissen (2. Säule) Abwicklung von Kinderzulagen Zweigstelleninformationssystem Untersch. Lösungen, teilweise über eigene Netze, anderswo via echte ebusinesslösungen Verfügbarkeit: Grob geschätzter Anteil aller SVU, welche die Lösung anbieten. Die Symbole bedeuten jeweils: +/- 20%; für +/- 10%; für mehr als 1 aber deutlich weniger als 10%, nicht vorhanden. Beachte, dass die Verfügbarkeit nichts bezüglich des tatsächlichen Nutzungsgrads durch die Geschäftspartner aussagt. Kommentare [1] Die Speicherung von PDF-Formularen wurde von Adobe aus kommerziellen Gründen unterbunden. Sie kann nur mit speziellen Lösungen, wie sie z.b. die KDMZ der Stadt Zürich anbietet, gelöst werden. Solche Dokumente können zwar übermittelt werden, haben aber mangels digitaler Unterschrift (noch) keine rechtliche Relevanz. [2] Die Abfrage von besonders schützenswerte Personendaten (vgl. SR DSG), ist mit einer bloss passwortgeschützten Lösung unzulässig. [3] Bsp: Bestellung IK-Auszug. Existiert heute als lösung, welche in die Kassenwebs eingebunden werden kann. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 15 / 16

16 8 Anhang Mitarbeit und Überprüfung Name Firma Pool Breidenbach, Peter AK AIHK IGAKIS Hubleur, Daniel InfoRom InfoRom Rüegg, Daniel IGS Gmbh IGS Rüttimann, Urs AK Luzern PIA Scheitlin, Hans-Jörg (M&S) IGAKIS Stähli, Franz SVA ZH IGS Uhlmann, Thomas LöPa Solo Vinzens, Ignaz IGS Gmbh IGS Von Wyl, Astrid InfoRom Inforom Änderungskontrolle Version Datum Autoren Kommentar Scheitlin/Breidenbach Erste Version im Status Entwurf. Publiziert in der alten e-ahv Scheitlin Arbeitsversion: Korrekturen & Erweiterungen aufgrund der ersten Sitzung des reaktivierten Projektteams. Verteilung nur an die beiden Präsidenten Scheitlin Korrekturen des Präsidenten eingebaut. Diskussionsvariante für Projektteam Scheitlin Korrekturen gemäss Projektsitzung vom 20.6: Tabelle über Dienstleistungen vereinfacht, Aussagen über Kosten zugefügt, div. Details Scheitlin Div. Inputs aus Vernehmlassung im PT eingebaut. Kandidat für die Publikation Scheitlin Inputs Vorstand integriert. Vom Vorstand am 23. August 2005 genehmigt. eahv-iv (ebusiness) 1-0.doc / Seite 16 / 16

Abwicklung von Geschäften via Internet (ebusiness)

Abwicklung von Geschäften via Internet (ebusiness) schwerpunkt Schwerpunkt Abwicklung von Geschäften via Internet (ebusiness) Mit der Bereitstellung von Internetauftritten haben Sozialversicherungsunternehmen (SVU 1 ) in den letzten Jahren einen bedeutsamen

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht

Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit

Mehr

Die integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept

Die integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem

Mehr

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung

E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013)

Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung (Dieses Formular ist gültig für Ansprüche ab 1.1.2013) Wir bitten um Beantwortung der nachstehenden Fragen und Rücksendung dieses Formulars an Bildungsdirektion,

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Checkliste Vorbereitungsarbeiten für ELM

Checkliste Vorbereitungsarbeiten für ELM Checkliste Vorbereitungsarbeiten für ELM Wenn Sie die Lohndaten via ELM (elektronisches Lohnmeldeverfahren) übermitteln wollen, sind einige Punkte besonders zu beachten. Beispielsweise müssen Ihr Unternehmen

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

PartnerWeb: Anleitung

PartnerWeb: Anleitung PartnerWeb: Anleitung 123 Ausgleichskasse Stand: 29.08.2011 / drj So registrieren Sie sich im PartnerWeb: Erstanmeldung Der erstmalige Zutritt zum PartnerWeb erfordert eine Partnernummer, die Sie auf der

Mehr

IRF2000 Application Note Lösung von IP-Adresskonflikten bei zwei identischen Netzwerken

IRF2000 Application Note Lösung von IP-Adresskonflikten bei zwei identischen Netzwerken Version 2.0 1 Original-Application Note ads-tec GmbH IRF2000 Application Note Lösung von IP-Adresskonflikten bei zwei identischen Netzwerken Stand: 27.10.2014 ads-tec GmbH 2014 IRF2000 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einleitung: Frontend Backend

Einleitung: Frontend Backend Die Internetseite des LSW Deutschland e.v. hat ein neues Gesicht bekommen. Ab dem 01.01.2012 ist sie in Form eines Content Management Systems (CMS) im Netz. Einleitung: Die Grundlage für die Neuprogrammierung

Mehr

Kundenbefragung 2015. Informationen Resultate Analysen Massnahmen

Kundenbefragung 2015. Informationen Resultate Analysen Massnahmen Informationen Resultate Analysen Massnahmen Inhalt Allgemein Zusammenfassung der Umfrage 3 Durchführung der Umfrage 3 Massnahmen aufgrund der Umfrage 3 Umfrage nach Kundensegmente Arbeitgeber Grossbetriebe

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

ISAP Kundencenter. Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved.

ISAP Kundencenter. Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved. ISAP Kundencenter Alles. Einfach. Online. Das Handbuch zum neuen ISAP Kundencenter. 1992 2014 ISAP AG. All rights reserved. ISAP Kundencenter Im Rahmen unseres Supports möchten wir Ihnen über unterschiedliche

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -

Secure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden - Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Nutzung des Webmail Interface Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste

Mehr

Kurzanleitung SEPPmail

Kurzanleitung SEPPmail Eine Region Meine Bank Kurzanleitung SEPPmail (E-Mail Verschlüsselungslösung) Im folgenden Dokument wird Ihnen Schritt für Schritt die Bedienung unserer Verschlüsselungslösung SEPPmail gezeigt und alle

Mehr

Fragen und Antworten zu Secure E-Mail

Fragen und Antworten zu Secure E-Mail Fragen und Antworten zu Secure E-Mail Inhalt Secure E-Mail Sinn und Zweck Was ist Secure E-Mail? Warum führt die Suva Secure E-Mail ein? Welche E-Mails sollten verschlüsselt gesendet werden? Wie grenzt

Mehr

Stadt Luzern. 1. Wozu ein Benutzerkonto?

Stadt Luzern. 1. Wozu ein Benutzerkonto? Stadt Luzern Kommunikation 1. Wozu ein Benutzerkonto? Wenn Sie unseren Onlineschalter oder andere Dienste in unserem Webauftritt nutzen möchten, richten Sie am besten gleich ein persönliches Benutzerkonto

Mehr

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau Anleitung "Neue IMS-Version 2012" Dokumenttyp: Anleitung Autor: ZD/sf, Version: 1.2 Gültig ab: 08.03.2012 Änderungskontrolle Version Datum Erstellt

Mehr

Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva

Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail

Mehr

Lieber SPAMRobin -Kunde!

Lieber SPAMRobin -Kunde! Lieber SPAMRobin -Kunde! Wir freuen uns, dass Sie sich für SPAMRobin entschieden haben. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung erleichtern und die Funktionen näher bringen. Bitte führen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015

Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur

Mehr

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG Rötelstraße 27 74172 Neckarsulm Telefon +49 (0) 71 32-325-0 Telefax +49 (0) 71 32-325-150 Email info@binder-connector

Mehr

Kapsch Carrier Solutions GmbH Service & Support Helpdesk

Kapsch Carrier Solutions GmbH Service & Support Helpdesk Kapsch Carrier Solutions GmbH Kundenanleitung Tickets erstellen und bearbeiten 1 Das Helpdesk ist über folgende Webseite erreichbar https://support-neuss.kapschcarrier.com 2 Sie haben die Möglichkeit,

Mehr

2 Die Terminaldienste Prüfungsanforderungen von Microsoft: Lernziele:

2 Die Terminaldienste Prüfungsanforderungen von Microsoft: Lernziele: 2 Die Terminaldienste Prüfungsanforderungen von Microsoft: Configuring Terminal Services o Configure Windows Server 2008 Terminal Services RemoteApp (TS RemoteApp) o Configure Terminal Services Gateway

Mehr

Manual «Online Service Center» der Messe Luzern AG

Manual «Online Service Center» der Messe Luzern AG Manual «Online Service Center» der Messe Luzern AG www.service.messeluzern.ch JETZT NEU Das «Online Service Center» erleichtert Ihre Messeorganisation. Messe Luzern AG Horwerstrasse 87 CH-6005 Luzern Tel.

Mehr

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung Online Liedmeldung Jetzt neu: Online Reporting www.olr.ccli.com Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Wichtige Information für Kirchen und Gemeinden Keine Software zu installieren Liedmeldung

Mehr

ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen

ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsbeschreibung... 3 2 Integration Agenda ANYWHERE... 4 3 Highlights... 5 3.1 Sofort einsatzbereit ohne Installationsaufwand... 5

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Leitfaden Meine Daten ändern

Leitfaden Meine Daten ändern Finanzdirektion des Kantons Bern Einleitung BE-Login ist die elektronische Plattform des Kantons Bern. Nach erfolgter Registrierung und anschliessender Anmeldung können Sie diverse Behördengänge zentral

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f.

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von: http://www.firstsurf.de/klietm9950_f. Themen neu 3 Was lernen Sie hier? Sie formulieren Ihre Vermutungen und Meinungen. Was machen Sie? Sie erklären Wörter und Ausdrücke und beurteilen Aussagen. Einkaufen im Internet Lektion 5 in Themen neu

Mehr

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Kurzanleitung 2012 GM Academy v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Diese Kurzanleitung soll erläutern, wie die neue Kennwort Regelung funktionieren wird. Die GM Academy führt eine

Mehr

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE

COMPUTER MULTIMEDIA SERVICE Umgang mit Web-Zertifikaten Was ist ein Web-Zertifikat? Alle Webseiten, welche mit https (statt http) beginnen, benötigen zwingend ein Zertifikat, welches vom Internet-Browser eingelesen wird. Ein Web

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Benutzerhandbuch MedHQ-App

Benutzerhandbuch MedHQ-App Benutzerhandbuch MedHQ-App T h o r D y n a m i c s G m b H A m B ü c h e n b e r g s k a m p 2 2 2 1 0 3 9 B ö r n s e n V e r s i o n 1. 0 S t a n d : 0 4 / 2 0 1 5 z u r M e d H Q - A p p - V e r s i

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der

Mehr

Intranet E-Mail Moodle

Intranet E-Mail Moodle Intranet E-Mail Moodle Manual für Lernende V1.0 1 / 8 Inhaltsverzeichnis Übersicht... 3 1. Intranet... 3 2. Anmeldenamen... 4 3. Passwort... 4 3.1 Erste Anmeldung... 4 3.2 Passwort ändern... 5 3.3 Passwort

Mehr

Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011

Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011 Durchführung der Datenübernahme nach Reisekosten 2011 1. Starten Sie QuickSteuer Deluxe 2010. Rufen Sie anschließend über den Menüpunkt /Extras/Reisekosten Rechner den QuickSteuer Deluxe 2010 Reisekosten-Rechner,

Mehr

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A361 Web-Server Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.03 Status: Genehmigt

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver

Mehr

Leitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus. mailto: ecampusadmin@init-software.de

Leitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus. mailto: ecampusadmin@init-software.de Leitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus Version 1.0 (15.05.2013) Autor: INIT ecampus-team mailto: ecampusadmin@init-software.de Inhaltsverzeichnis Inhalt Leitfaden für die ersten Schritte im

Mehr

Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch

Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch Stand: 7.10.2013 Autor: Berthold Müller 1. Login Vorgang... 2 2. Passwort ändern und Benutzerdaten überprüfen und anpassen... 2 2.1. Maske mit Benutzerdaten... 3

Mehr

Sparkasse Vogtland. Secure E-Mail Datensicherheit im Internet. Kundenleitfaden. Sparkasse Vogtland. Kundeninformation Secure E-Mail 1

Sparkasse Vogtland. Secure E-Mail Datensicherheit im Internet. Kundenleitfaden. Sparkasse Vogtland. Kundeninformation Secure E-Mail 1 Secure E-Mail Datensicherheit im Internet Sparkasse Kundenleitfaden Sparkasse Kundeninformation Secure E-Mail 1 Willkommen bei Secure E-Mail In unserem elektronischen Zeitalter ersetzen E-Mails zunehmend

Mehr

Sparkasse Duisburg. E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden

Sparkasse Duisburg. E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail. Anwendungsleitfaden für Kunden Sparkasse Duisburg E-Mail versenden aber sicher! Sichere E-Mail Anwendungsleitfaden für Kunden ,,Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität.

Mehr

460.106 de (dok.pf/pf.ch) 04.2013 PF. E-Rechnung light Kundenwunsch erfüllen auch ohne Softwarelösung eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung

460.106 de (dok.pf/pf.ch) 04.2013 PF. E-Rechnung light Kundenwunsch erfüllen auch ohne Softwarelösung eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung 460.106 de (dok.pf/pf.ch) 04.2013 PF E-Rechnung light Kundenwunsch erfüllen auch ohne Softwarelösung eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung Ihre Vorteile bei der E-Rechnung light von PostFinance Mit

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Sicherer Mailversand des Referats Automatisiertes Auskunftsverfahren (IS14 der Bundesnetzagentur)

Sicherer Mailversand des Referats Automatisiertes Auskunftsverfahren (IS14 der Bundesnetzagentur) Sicherer Mailversand des Referats Automatisiertes Auskunftsverfahren (IS14 der Bundesnetzagentur) - Nutzungshinweis für den Sicheren E-Mail- Versand mit dem Webmail Portal Inhalt I. Einleitung II. III.

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

NetStream Helpdesk-Online. Verwalten und erstellen Sie Ihre eigenen Tickets

NetStream Helpdesk-Online. Verwalten und erstellen Sie Ihre eigenen Tickets Verwalten und erstellen Sie Ihre eigenen Tickets NetStream GmbH 2014 Was ist NetStream Helpdesk-Online? NetStream Helpdesk-Online ist ein professionelles Support-Tool, mit dem Sie alle Ihre Support-Anfragen

Mehr

De-Mail Versandoptionen

De-Mail Versandoptionen Mentana- Claimsoft GmbH Seite 1 De-Mail Versandoptionen Version 1.0 Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde/Spree E-Mail: support@mentana.de De-Mail: support@mentana.de-mail.de

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.

Mehr

Anleitung Administration Spitex-Organisationen

Anleitung Administration Spitex-Organisationen webways ag Rosentalstrasse 70 4058 Basel Tel. 061 695 99 99 Fax 061 695 99 98 www.webways.ch info@webways.ch Anleitung Administration Spitex-Organisationen So aktualisieren Sie Ihre Daten Version: 01.04.02

Mehr

PayPal API Zugang aktivieren und nutzen Version / Datum V 1.5 / 15.09.2014. a) Aktivierung auf der PayPal Internetseite. 1 von 7

PayPal API Zugang aktivieren und nutzen Version / Datum V 1.5 / 15.09.2014. a) Aktivierung auf der PayPal Internetseite. 1 von 7 Software WISO Mein Geld Thema PayPal API Zugang aktivieren und nutzen Version / Datum V 1.5 / 15.09.2014 Das vorliegende Dokument, zeigt wie der API Zugang von PayPal auf der Internetseite aktiviert und

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,

Mehr

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof

Bedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung

Mehr

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr