Working Paper. Erwerbsbiographie- und kohortenspezifische Versorgungsniveaus und Versorgungslücken in Deutschland

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1 SPEZIALTHEMEN Working Paper / Nr. 114 / Working Paper 119 MAKROÖKONOMIE FINANZMÄRKTE WIRTSCHAFTSPOLITIK BRANCHEN Dr. Martin Gasche Erwerbsbiographie- und kohortenspezifische Versorgungsniveaus und Versorgungslücken in Deutschland

2 Working Paper / Nr / Working Paper Nr Das Wichtigste in Kürze Erwerbsbiographiespezifische Versorgungsniveaus in Deutschland Kohortenspezifische Versorgungsniveaus in Deutschland Fazit

3 Working Paper / Nr. 119 / AUTOR: DR. MARTIN GASCHE Tel.: martin.gasche@dresdner-bank.com 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Das Versorgungsniveau der deutschen Rentner wird durch das üblicherweise als Kennzahl verwendete rentenniveau nur unzureichend beschrieben, weil viele Erwerbstätige nicht die unterstellten 45 Jahre an Beitragszeiten aufweisen und weil viele Versicherte nicht die für den rentner unterstellte Einkommensbiographie haben, also stets das jeweils gültige Durchschnittseinkommen. Vielmehr zeichnet sich eine typische Einkommensbiographie durch im Zeitverlauf im Vergleich zum Durchschnittseinkommen steigende Einkommen aus. Zudem gibt es in der Realität durch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung unterbrochene und kürzere Erwerbsbiographien. Diesen Unterschieden wird in der hier vorgenommenen erwerbsbiographiespezifischen Betrachtungsweise von typisierten Beispielfällen Rechnung getragen. Dabei zeigen sich bei der Analyse des Versorgungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung die folgenden Ergebnisse: Die Konstruktion des rentners führt bei gleicher Anzahl von Beitragsjahren immer zu der rechnerisch höchsten Ersatzrate, definiert als Anteil der Bruttorente am letzten Bruttoeinkommen. Für realistische Einkommensbiographien mit im Zeitverlauf relativ zum Durchschnittseinkommen steigenden Einkommen, ist die Ersatzrate geringer. Realistischere Erwerbsbiographien mit längeren Ausbildungszeiten, Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung führen ebenfalls zu geringeren Versorgungsniveaus als im Fall des rentners. Grundsätzlich gilt, dass das Versorgungsniveau durch die Gesetzliche Rentenversicherung nicht hoch ist. Selbst im günstigsten Fall des rentners beträgt die Bruttorente derzeit weniger als 47 % des letzten Bruttoeinkommens. In Folge der Rentenreformen wird dieses Rentenniveau bis 2030 sukzessive auf weniger als 41 % sinken. Ein Akademiker, der ein relativ hohes und im Lebensverlauf steigendes Einkommen aufweist, muss mit einer sehr geringen Ersatzrate durch die GRV rechnen. Im Rechenbeispiel ergibt sich selbst bei 35 Jahren Beitragszeit eine Ersatzrate von nicht mehr als 35 % des letzten Bruttoeinkommens. Für diese Personengruppe ist somit zusätzliche Altersvorsorge besonders wichtig. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente reduziert das Alterseinkommen aufgrund geringerer Beitragszeiten und möglicher Rentenabschläge enorm. Ein um 9 bis 10 Prozentpunkte geringeres Versorgungsniveau ist möglich. Die Kindererziehung mit den damit verbundenen Erwerbspausen sowie möglichen Teilzeittätigkeiten schlägt sich negativ auf das Versorgungsniveau im Alter nieder. Trotz Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Höherbewertung der Beitragszahlungen ist die Ersatzrate um bis zu 8 Prozentpunkte geringer als im Fall ohne Kind und durchgängiger Erwerbstätigkeit. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann somit zwar Altersarmut vermeiden, aber keinen wirklichen Ausgleich darstellen. Niedrige Versorgungsniveaus im Alter und die Gefahr von Altersarmut bestehen besonders bei Personen mit langen Phasen der Arbeitslosigkeit, bei Teilzeitbeschäftigten und bei Geringverdienern. Entsprechend sind Vollzeittätigkeit und 3

4 Working Paper / Nr / Qualifikation, die i.d.r. ein höheres Einkommen zur Folge haben, die besten Mittel zur Vermeidung von Altersarmut. Ein Geringverdiener mit dem halben Durchschnittseinkommen (zur Zeit Euro) kann alleine mit der Rente das Grundsicherungsniveau nicht überschreiten. Ohne zusätzliche Alterseinkommen ist diese Person im Alter auf jeden Fall auf staatliche Hilfe angewiesen. Kürzere Beitragszeiten schlagen sich negativ auf die Versorgungsniveaus der GRV nieder. Dabei gilt die Faustformel, dass ein Jahr weniger Beitragszeit die Ersatzrate um rund 1 Prozentpunkt reduziert. Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt reduzieren für sich genommen die Ersatzrate um 1,2 bis 1,6 Prozentpunkte pro Jahr vorzeitigem Renteneintritts. Hinzu kommen die Einbußen aufgrund der geringeren Beitragszeit. Mithin ist mit Blick auf das Versorgungsniveau eine kürzere Beitragszeit günstiger als der mit Abschlägen versehene vorzeitige Renteneintritt. Mit anderen Worten: Ein zusätzliches Ausbildungsjahr oder ein Sabbatical-Jahr in der Erwerbszeit reduzieren die Ersatzrate weniger als der Renteneintritt vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die Berücksichtigung einer zusätzlichen Altersvorsorge wie der Riester-Rente kann die Versorgungsniveaus signifikant erhöhen. Schon 20 Jahre Ansparzeit können die Ersatzrate um rund 10 Prozentpunkte steigern. Ein Ziel der Riester-Rente besteht darin, die Versorgungslücke durch die Rentenreformen (Riester-Reform 2001 und Rürup-Reform 2004) zu schließen. Die Berechnungen zeigen, dass die Riester-Rente geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen, wenn die maximal geförderte Sparquote von 4 % des Bruttoeinkommens verwirklicht wird. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn man die einzelnen Geburtsjahrgänge betrachtet: Der Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus kann für die meisten Geburtsjahrgänge durch die Riester-Rente aufgefangen werden. Nur für die älteren rentennahen Jahrgänge bis 1950 bleibt eine kleine Versorgungslücke bestehen, weil sie nicht mehr genügend Zeit zum Riester-Sparen haben. Eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge, z.b. in Form der Riester-Rente, ist das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Altersarmut. Nur mit einer frühzeitig abgeschlossenen Riester-Rente haben Geringverdiener die Chance, eine Rente über dem Grundsicherungsniveau zu erreichen. Die kürzlich in den Medien verbreitete Aussage, dass sich die Riester-Rente für Geringverdiener nicht lohne, weil mit ihr das ohnehin auch ohne Beiträge vom Staat gewährte Grundsicherungsniveau nicht überschritten würde, kann durch diese Berechnungen nicht bestätigt werden. Die kohortenspezifische Betrachtung der Versorgungsniveaus zeigt, dass durch die Rentenreformen die Ersatzraten durch die Rente für den Geburtsjahrgang 1985 um rund 5 Prozentpunkte niedriger liegen als für den Jahrgang Die zusätzliche Altersvorsorge ist also besonders für die jüngeren Jahrgänge sehr wichtig. Jüngere Geburtsjahrgänge etwa ab 1975 sind in der Lage durch zusätzliches (gefördertes) Altersvorsorgesparen einen kapitalgedeckten Anteil am Gesamtversorgungsniveau (GRV+Riester) in Höhe von über 30 % zu erreichen. Das Rentensystem wird 4

5 Working Paper / Nr. 119 / damit zu einem echten Mischsystem mit einer starken kapitalgedeckten und deshalb demographieresistenteren Säule. Doch muss man sich klar machen, dass die Riester-Rente alleine auch wenn man stets 4 % des Einkommens spart nicht ausreichen wird, um eine lebensstandardsichernde Ersatzrate zu generieren. Hierzu sind zusätzliche Sparanstrengungen z.b. in Form der betrieblichen Altersvorsorge nötig, um diese Rentenlücke zu schließen. Dies gilt insbesondere für Bezieher mittlerer bis höherer Einkommen, wie Facharbeiter und Akademiker. 2. ERWERBSBIOGRAPHIESPEZIFISCHE VERSORGUNGSNIVEAUS IN DEUTSCHLAND Typisierte Beispielfälle und Messkonzepte Über die Höhe des Versorgungsniveaus im Alter besteht nach wie vor oft Unklarheit. Diese Information ist aber dringend notwendig, um rechzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, die bestehende Rentenlücken schließen. Deshalb werden im Folgenden nicht nur für den meist zitierten rentner, sondern für elf weitere typisierte Beispielfälle, Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente, und mögliche Ansprüche aus der zusätzlichen Altersvorsorge wie der Riester-Rente berechnet. Zudem werden die notwendigen Sparquoten abgeleitet, die zum Schließen einer etwaigen Rentenlücke erforderlich sind. Die Betrachtung wird zunächst zeitunabängig und kohortenunabhängig durchgeführt, um einige grundsätzliche Ergebnisse zu generieren. In einem zweiten Schritt wird dann aber auch eine kohortenspezifische Betrachtung der Versorgungsniveaus vorgenommen. Offizielle Angaben zum Rentenniveau beziehen sich immer auf den so genannten rentner, eine fiktive Person, die 45 Jahre das Durchschnittseinkommen verdient und in dieser Zeit Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da der rentner in der Realität wohl kaum zu finden sein wird, herrscht Unsicherheit über das realistisch zu erwartende Rentenniveau. 12 typisierte Erwerbsbiographien Der Kritik am Konzept des rentners Rechnung tragend wird im Folgenden das Gesamtversorgungsniveau im Alter und seine Entwicklung im Zeitverlauf auch für elf weitere typisierte Erwerbsbiographien dargestellt, die in Tabelle 1 und Abbildung 1 näher erläutert sind. Als Maßzahl für das Versorgungsniveau werden zwei Größen verwendet: Maßzahlen für das Versorgungsniveau Die Ersatzrate: Sie entspricht der Relation der Bruttorente zum zuletzt verdienten individuellen Bruttoeinkommen. Die Ersatzrate gibt somit Auskunft über die individuelle Einkommenssituation in der Rentenzeit im Vergleich zur Erwerbszeit (intertemporaler Einkommensvergleich bezogen auf eine Person). Das individuelle Rentenniveau: Es entspricht dem Anteil des individuellen Bruttorentenbetrags am jeweiligen Brutto-Durchschnittseinkommen der Rentenversicherung. Diese Maßzahl gibt Auskunft über die individuelle Rentenhöhe im Vergleich zu allen Erwerbstätigen. Der Vergleich der individuellen Rentenniveaus kann zudem Informationen über die relative Einkommensposition eines Rentners 5

6 Working Paper / Nr / TABELLE 1: BEISPIELFÄLLE Fall 1 Beschreibung Der Versicherte verdient in jedem Jahr das Durchschnittseinkommen (derzeit ca EUR). Bei 45 Beitragsjahren entspricht dies dem Konzept des rentners. 2 Halber (Geringverdiener) Der Versicherte verdient in jedem Jahr das halbe Durchschnittseinkommen. 3 Doppelter Der Versicherte verdient in jedem Jahr das Doppelte des Durchschnittseinkommens Gesamt Mann Frau Der Versicherte hat während seines Erwerbslebens immer das durchschnittliche Einkommen seiner Altersklasse. Das Einkommen ist also zu Beginn der Erwerbszeit mit annahmegemäß 20 Jahren zunächst geringer als das Durchschnittseinkommen (Abbildung 1). Dieses Einkommensprofil wurde aus einer nach Altersgruppen und Geschlecht differenzierten Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung des Jahres 2005 abgeleitet. Es ergibt sich also aus dem der Versichertengemeinschaft. Implizit wird somit angenommen, dass das altersspezifische Einkommensprofil des Jahres 2005 konstant bleibt und ein Versicherter während seines Erwerbslebens dieses Profil duchläuft. Der Versicherte hat während seines Erwerbslebens immer das durchschnittliche Einkommen eines Mannes in seiner Altersklasse. Es gilt die Erläuterung zum Fall 4 analog. Die Versicherte hat während ihres Erwerbslebens immer das durchschnittliche Einkommen einer Frau in ihrer Altersklasse. Es gilt die Erläuterung zum Fall 4 analog. 7 Facharbeiter 8 Akademiker 9 Teilzeitkraft 10 Alleinerziehende/r Der Versicherte tritt im Alter von 20 Jahren ins Erwerbsleben ein, verdient zunächst das Durchschnittseinkommen. Bis zum Alter von 40 Jahren erhöht sich sein Einkommen kontinuierlich auf das 1,5fache des Durchschnittseinkommens. Danach bleibt es auf diesem Niveau konstant. Der Versicherte tritt im Alter von 30 Jahren ins Erwerbsleben ein, verdient zunächst das 1,5fache des Durchschnittseinkommens. Bis zum Alter von 40 Jahren erhöht sich sein Einkommen auf das 2fache des Durchschnittseinkommens. Danach bleibt es auf diesem Niveau konstant. Der Versicherte hat immer 50 % des Einkommens des s Gesamt (Fall 4). Der Versicherte ist im Alter von 20 bis 25 erwerbstätig und verdient das Einkommen im Fall 6. Danach ist der Versicherte 6 Jahre nicht erwerbstätig. In den 10 darauffolgenden Jahren übt der Versicherte eine Teilzeittätigkeit aus und hat 50 % des Einkommens des Falls 6. Danach hat der Versicherte wieder 100 % des Einkommens des Falls Langzeitarbeitsloser Geringverdiener Erwerbsminderungsrentner Der Versicherte verdient zunächst das Einkommen des Falls 2, wird mit 50 Jahren arbeitslos, erhält 1 Jahr Arbeitslosengeld und danach Arbeitslosengeld II. Nach 7 Jahren nimmt er wieder eine Beschäftigung auf und erzielt das halbe Durchschnittseinkommen (Fall 2) bis zum Renteneintritt. Der Versicherte verdient das Durchschnittseinkommen (Fall 1) und bezieht 5 Jahre bevor Fall 1 in die Rente eintritt, eine volle Erwerbsminderungsrente, die mit dem maximal möglichen Abschlag von 10,8 % versehen ist. im Vergleich zu anderen Rentnern liefern (interpersoneller Einkommensvergleich). Für den Fall des rentners (Fall 1) ist das individuelle Rentenniveau mit dem in der Öffentlichkeit zitierten rentenniveau identisch. Da im Fall des rentners (Fall 1) das individuelle Einkommen mit dem Durchschnittseinkommen identisch ist, stimmen individuelles Rentenniveau und Ersatzrate für den rentner überein. Zudem wird eine Rentenlücke berechnet, die sich aus der Differenz zwischen 70 % des letzten Bruttoeinkommens und der Ersatzrate ergibt. Die Rentenlücke soll 6

7 Working Paper / Nr. 119 / Definition der Rentenlücke Auskunft darüber geben, wie groß der Abstand zu einer lebensstandardsichernden Rente ist. Eine lebensstandardsichernde Ersatzrate von 70 % kann man damit begründen, dass im Rentenalter die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung sowie die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge wegfallen. Zudem ist die Steuerbelastung der Bruttorenten geringer, da die Renteneinkünfte zumindest für die älteren Rentnerjahrgänge nur zum Teil versteuert werden müssen und überdies die Einkommen auf einer geringeren Progressionsstufe besteuert werden. Ferner fallen im Rentenalter diejenigen Kosten weg, die mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen wie z.b. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Aufwendungen für Arbeitskleidung. Diesen geringeren Aufwendungen muss gegengerechnet werden, dass die Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitragssatz leisten müssen. 1 Anteil am Durchschnittseinkommen Anteil am Durchschnittseinkommen 2,25 2,00 1,75 1,50 1,25 1,00 0,75 0,50 0,25 0,00 2,25 2,00 1,75 1,50 1,25 1,00 0,75 0,50 0,25 0,00 Abbildung 1 (a): Beitragspflichtige Einkommen relativ zum Durchschnittseinkommen für verschiedene Beispielfälle Beitragsjahre Fall 1: Fall 2: Halber Fall 3: Doppelter Fall 5: Mann Fall 4: Gesamt Fall 6: Frau Abbildung 1 (b): Beitragspflichtige Einkommen relativ zum Durchschnittseinkommen für verschiedene Beispielfälle Beitragsjahre Fall 7: Facharbeiter Fall 8: Akademiker Fall 9: Teilzeitkraft Fall 10: Alleinerziehende/r Fall 11: Langzeitarbeitsloser Fall 12: Erwerbsminderungsrentner 7

8 Working Paper / Nr / Zunächst wird eine kalenderjahr- und geburtsjahrgangsunabhängige Betrachtung durchgeführt. Deshalb werden die Versorgungsniveaus auf Grundlage von Beitragszeiten errechnet 2 und die Einkommen stets als Anteile am jeweiligen Durchschnittseinkommen bzw. in Entgeltpunkten ausgedrückt (Abbildung 1). In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhält ein Versicherter einen Entgeltpunkt, wenn er ein Jahr lang Beiträge nach Maßgabe des Durchschnittseinkommens entrichtet hat. Demzufolge entspricht der Anteil des individuellen Bruttoeinkommens am Durchschnittseinkommen der in einem Jahr von einer Person erworbenen Entgeltpunktzahl. Versorgungsniveau durch die gesetzliche Rente Bruttorente für alle Beispielfälle niedriger als das Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen rentner hat per Konstruktion die höchsten Ersatzraten Geringere Beitragszeit und Frühverrentung reduzieren das Versorgungsniveau Eine Rente alleine führt in den betrachteten Beispielfällen nach 45 Beitragsjahren zu individuellen Rentenniveaus zwischen 20 % und 94 % (Tabelle 2). Damit wird in keinem der Fälle eine Bruttorente erreicht, die dem Durchschnittseinkommen der erwerbstätigen Versicherten entspricht. Die Ersatzraten ausgedrückt in Prozent des letzten Bruttoeinkommens bewegen sich für die Beispielfälle zwischen 35 % und 47 %. Bemerkenswert ist, dass sich hinsichtlich der erzielten Entgeltpunkte und des Rentenniveaus der Fall des rentners (Fall 1) und der Fall 4, der gleichsam den über alle Versicherten darstellt, kaum unterscheiden. Somit ist in dieser Hinsicht das Konstrukt des rentners eine gute Annäherung an den Durchschnitt der Versicherten. Allerdings gilt dies nicht mehr, wenn 45 Beitragsjahre nicht erreicht werden und wenn man nicht die Rentenniveaus, sondern die Ersatzraten betrachtet. Denn der rentner weißt die höchsten Ersatzraten auf, was an dem der Realität widersprechenden flach verlaufenden altersspezifischen Einkommensprofil liegt (Abbildung 1). Realistisch ist dagegen ein mit dem Alter relativ zum Durchschnittseinkommen steigendes Profil (Fälle 4 bis 9). Da die Rentenhöhe aber prinzipiell vom Lebenseinkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen abhängt und sich die Ersatzrate auf die Höhe des letzten Erwerbseinkommens bezieht, müssen die Ersatzraten für die Beispielfälle mit steigenden Einkommensprofilen geringer sein als für die fälle (Fälle 1 bis 3), bei denen das Einkommen in Relation zum Durchschnittseinkommen im Zeitverlauf konstant bleibt. Eine geringere Zahl von Beitragsjahren führt zu Renteneinbußen. Ist die Beitragszeit beispielsweise um fünf Jahre geringer, reduziert dies die Ersatzrate um 5,2 Prozentpunkte. Es gilt die Faustformel, dass ein Jahr weniger Beitragszeit rund einen Prozentpunkt bei der Ersatzrate kostet. Auch wer vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Rente geht, muss zusätzlich zu den Einbußen aufgrund einer geringeren Beitragszeit Rentenabschläge von 0,3 % des Rentenbetrages für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts in Kauf nehmen. Bei einem um zwei Jahre früheren Renteneintritt, ergeben sich beispielsweise Abschläge in Höhe von 7,2 % vom Rentenbetrag. Verglichen mit 43 Beitragsjahren ohne Abschläge führt dies beispielsweise für den Fall 1 (rentner) zu einer um 3,2 Prozentpunkten geringeren Ersatzrate (Tabelle 2). Eine um zwei Jahre geringere Beitragszeit (also 43 Jahre anstatt 45 Jahre) führt dagegen zu einer Einbuße von 1,9 Prozentpunkten. Somit kann man schlussfolgern, dass es bezogen auf das Versorgungsniveau günstiger ist, später in das Erwerbsleben einzutreten bzw. in der Erwerbszeit ein Sabbatical einzulegen als früher mit Abschlägen auszuscheiden. Anders ausgedrückt: Zusätzliche Ausbildungszeit oder Sabbaticals gehen mit weniger Verlusten beim Versorgungsni- 8

9 Working Paper / Nr. 119 / veau einher als zusätzliche Rentenzeit durch Frühverrentung. 3 Dies zeigt sich auch daran, dass 40 Beitragsjahre ohne Abschläge in etwa das gleiche Versorgungsniveau erzeugen wie 43 Beitragsjahre mit Abschlägen (Tabelle 2). Deutliche Einbußen durch Erwerbsminderungsrente Anrechnung der Kindererziehungszeiten wirkt positiv aber nicht kompensierend Langzeitarbeitslosigkeit reduziert das Versorgungsniveau Die gesetzliche Rente alleine kann Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Teilzeitbeschäftigte nicht vor Altersarmut schützen Keine Lebensstandardsicherung durch gesetzliche Rente Deutlich wird auch, dass der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Fall 12) mit signifikanten Einkommenseinbußen verbunden sein kann. Im Beispielfall hat der Erwerbsminderungsrentner im Vergleich zum rentner ein um 9 bis nahezu 10 Prozentpunkte geringeres Rentenniveau bzw. eine geringere Ersatzrate. Diese Einbußen sind der kürzeren Beitragszeit und den Rentenabschlägen geschuldet. Entsprechend groß ist die Rentenlücke für den Erwerbsminderungsrentner (Tabelle 2). Kindererziehung (Fall 10) wirkt sich trotz der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Höherbewertung der Beiträge negativ auf das Versorgungsniveau aus. 4 Die Ersatzrate und das Rentenniveau sind um rund 5 bis 8 Prozentpunkte geringer als im Fall ohne Kind und durchgängiger Erwerbstätigkeit (Fall 6). Die niedrigen Ersatzraten sind damit zu begründen, dass die Beispielsperson annahmegemäß nach der Kindererziehung wieder einer Vollzeittätigkeit nachgeht. Das letzte Einkommen ist also relativ hoch. Für die Rentenleistung ist aber das Lebenszeiteinkommen relevant. Hier macht sich die Erwerbspause für die Kindererziehung und die daran anschließende Teilzeittätigkeit negativ bemerkbar. Die rentenerhöhende Wirkung der Kindererziehungszeiten und die kindbezogene Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten wirken dabei nur mildernd, ein auch nur annähernder Ausgleich der Nachteile wird nicht erreicht. Umso wichtiger ist es also für diese Personengruppe frühzeitig zusätzlich vorzusorgen. Da sich der Fall 2 und der Fall 11 nur darin unterscheiden, dass im Fall 11 in der Erwerbsbiographie eine achtjährige Phase der Arbeitslosigkeit enthalten ist, kann man die Auswirkungen dieser Arbeitslosigkeitsperiode quantifizieren: Die Ersatzrate des langzeitarbeitslosen Geringverdieners ist um 6,7 Prozentpunkte geringer als die des Geringverdieners (Fall 2). Derzeit benötigt man 27 Entgeltpunkte, um eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung im Alter zu erhalten. Somit bestätigen auch diese Berechnungen die Erkenntnis, dass vor allem Teilzeitkräfte (Fall 9), Geringverdiener (Fall 2), Alleinerziehende (Fall 10) und Personen mit Zeiten langer Arbeitslosigkeit (Fall 11) von Altersarmut bedroht sind, wenn die gesetzliche Rente die einzige Einkommensquelle im Alter darstellt. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass eine Vollzeittätigkeit und Qualifikation, die i.d.r. ein höheres Einkommen zur Folge haben, einen wirksamen Schutz vor Altersarmut darstellen. Die Frage, ob man mit der gesetzlichen Rente seinen Lebensstandard sichern kann, muss man unabhängig vom betrachteten Beispielfall mit Nein beantworten. Die Ersatzraten, hier definiert als die Bruttorente im Verhältnis zum letzten Bruttoeinkommen, liegen bei allen betrachteten Fällen unter 50 %. Wenn man annimmt, dass zur Lebensstandardsicherung 70 % des letzten Bruttoeinkommens erforderlich sind, ergibt sich selbst bei 45 Beitragsjahren für alle eine Rentenlücke von weit über 20 % des letzten Bruttoeinkommens. Wenn man eine geringere Anzahl von Beitragsjahren aufweist oder Abschläge wegen vorzeitigem Renteneintritt hinnehmen muss, wird die Rentenlücke noch größer. Diese Lücke müsste durch andere Einkommensquellen geschlossen werden. 9

10 Working Paper / Nr / TABELLE 2 (A): VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RENTE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Entgeltpunkte 45 Jahre 45,00 22,50 90,00 43,86 50,10 35,65 43 Jahre 43,00 21,50 86,00 41,61 47,49 34,00 40 Jahre 40,00 20,00 80,00 38,31 43,64 31,53 43 Jahre (Abschläge) b) 39,90 19,95 79,81 38,60 44,06 31,56 Monatsrente in Werten von 2008 a) (in EUR) 45 Jahre Jahre Jahre Jahre (Abschläge) b) individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 46,8 23,4 93,6 45,6 52,1 37,1 43 Jahre 44,7 22,4 89,4 43,3 49,4 35,4 40 Jahre 41,6 20,8 83,2 39,8 45,4 32,8 43 Jahre (Abschläge) b) 41,5 20,7 83,0 40,1 45,8 32,8 Ersatzrate in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 46,8 46,8 46,8 40,2 39,7 45,3 43 Jahre 44,7 44,7 44,7 39,0 38,3 42,8 40 Jahre 41,6 41,6 41,6 37,1 35,8 40,1 43 Jahre (Abschläge) b) 41,5 41,5 41,5 36,2 35,5 39,8 Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 23,2 23,2 23,2 29,8 30,3 24,7 43 Jahre 25,3 25,3 25,3 31,0 31,7 27,2 40 Jahre 28,4 28,4 28,4 32,9 34,2 29,9 43 Jahre (Abschläge) b) 28,5 28,5 28,5 33,8 34,5 30,2 Individuelles Rentenniveau: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum Durchschnittseinkommen. Ersatzrate: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum letzten individuellen Bruttoeinkommen. Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich der Ersatzrente. a) Es wurde der aktuelle Rentenwert West von 26,56 EUR zugrunde gelegt. Im Fall 10 (Alleinerziehende/r) sind 3 zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sowie für 4 Jahre eine kinderbezogene Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. b) Der Versicherte geht 2 Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente und muss Abschläge in Höhe von 7,2 % hinnehmen. Zusätzliche Rentenlücke durch Rentenreformen Problematisch ist dabei, dass in Zukunft diese Rentenlücke infolge der bereits beschlossenen Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Riester-Reform 2001, Rürup-Reform 2004) noch größer wird. Denn diese Reformen führen über den Mechanismus der Rentenanpassungsformel vereinfacht ausgedrückt dazu, dass im Zeitverlauf die Rentensteigerungen hinter den Lohnsteigerungen zurückbleiben, sodass das allgemeine Rentenniveau (Bruttostandardrente in Relation zum Durchschnittseinkommen) sinkt. 5 Dieser Rückgang des Rentenniveaus und der Ersatzraten zeigt sich entsprechend auch bei den hier betrachteten Fällen. Sowohl die Ersatzrate also auch die individuellen Rentenniveaus sinken von 2000 bis 2030 um 15,5 %. Ausgedrückt in Rentenniveaupunkten ist das z.b. für den rentner ein Rückgang von 7,5 Prozentpunkten (Abbildung 2). Diese Lücke aufgrund des Rückbaus des Umlagesystems sollte durch die Riester Rente geschlossen werden. Im Folgenden wird gezeigt, ob und unter welchen Bedingungen dies realisiert werden kann. 10

11 Working Paper / Nr. 119 / TABELLE 2 (B): VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RENTE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsminderungsrentner Entgeltpunkte 45 Jahre 62,25 67,25 21,93 30,62 19,29 35,68 43 Jahre 59,25 63,25 20,80 28,97 18,29 33,90 40 Jahre 54,75 57,25 19,16 26,50 16,79 31,22 43 Jahre (Abschläge) b) 54,98 58,70 19,30 26,88 16, Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Jahre Jahre (Abschläge) b) individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 64,7 69,9 22,8 31,8 20,1 37,1 43 Jahre 61,6 65,8 21,6 30,1 19,0 35,2 40 Jahre 56,9 59,5 19,9 27,6 17,5 32,5 43 Jahre (Abschläge) b) 57,2 61,0 20,1 27,9 17,7 --- Ersatzrate in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 43,2 35,0 40,2 38,5 40,1 37,1 43 Jahre 41,1 32,9 39,0 36,6 38,0 35,2 40 Jahre 38,0 29,8 37,1 33,8 34,9 32,5 43 Jahre (Abschläge) b) 38,1 30,5 36,2 34,0 35,3 --- Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 26,8 35,0 29,8 31,5 29,9 32,9 43 Jahre 28,9 37,1 31,0 33,4 32,0 34,8 40 Jahre 32,0 40,2 32,9 36,2 35,1 37,5 43 Jahre (Abschläge) b) 31,9 39,5 33,8 36,0 34,7 --- Individuelles Rentenniveau: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum Durchschnittseinkommen. Ersatzrate: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum letzten individuellen Bruttoeinkommen. Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich der Ersatzrente. a) Es wurde der aktuelle Rentenwert West von 26,56 EUR zugrunde gelegt. Im Fall 10 (Alleinerziehende/r) sind 3 zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sowie für 4 Jahre eine kinderbezogene Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. b) Der Versicherte geht 2 Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente und muss Abschläge in Höhe von 7,2 % hinnehmen. Riester-Rente zur Schließung der Versorgungslücken durch die Rentenreformen? Annahmen für die Berechnungen Seit der Riester-Reform 2001 wird der Aufbau einer kapitalgedeckten dritten Säule staatlich massiv gefördert. Die so genannte Riester-Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch den Rückbau der ersten Säule entstanden ist bzw. entstehen wird. Der durch Zulagen und Steuerersparnisse geförderte Sparhöchstbetrag stieg seit dem Jahr 2002 schrittweise an und hat im Jahr 2008 mit 4 % des Einkommens, höchstens jedoch EUR, sein Maximum erreicht. Für die Berechnungen wird vereinfachend angenommen, dass immer 4 % des Einkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden. Die Einkommen der Beispielsfälle steigen mit der gleichen Rate wie das Durchschnittseinkommen. Da der Abschluss einer Riester-Rente nicht obligatorisch ist, mithin die Beitragszeit zur GRV nicht mit der Beitragszeit für eine Riester-Rente übereinstimmen muss, werden Ansparzeiten von 20, 30, 40 und 45 Jahren unterstellt. Das angesparte Kapital verzinst sich annahmegemäß mit der jeweiligen Zuwachsrate des Durchschnittseinkommens plus 2 Prozentpunkte. Unter diesen Annahmen ergibt sich für den rentner (Fall 1) bei Renteneintritt nach 45 Jahren ein Riester-Kapital von 293 % und nach 20 Jahren Ansparzeit von 163 % 11

12 Working Paper / Nr / TABELLE 3 (A): VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RIESTER-RENTE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Kumuliertes Kapital in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre Jahre Jahre Jahre Konstante Riester-Rente (konstante Annuität) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 22,6 11,3 45,1 21,1 23,9 17,4 40 Jahre 20,9 10,5 41,8 20,2 22,9 16,6 30 Jahre 17,1 8,6 34,3 17,0 19,5 13,7 20 Jahre 12,5 6,3 25,0 12,4 14,3 10,0 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 22,6 22,6 22,6 18,6 18,2 21,3 40 Jahre 20,9 20,9 20,9 17,8 17,5 20,3 30 Jahre 17,1 17,1 17,1 15,0 14,8 16,7 20 Jahre 12,5 12,5 12,5 11,0 10,9 12,2 Dynamisierte Riester-Rente (Zuwachsrate wie Rente) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 19,1 9,6 38,2 17,9 20,2 14,7 20 Jahre 10,6 5,3 21,2 10,6 12,2 8,5 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 19,1 19,1 19,1 15,8 15,4 17,9 20 Jahre 10,6 10,6 10,6 9,3 9,3 10,4 Dynamisierte Riester-Rente (Zuwachsrate wie Durchschnittseinkommen) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 18,3 9,1 36,5 17,1 19,4 14,2 20 Jahre 10,1 5,1 20,3 10,1 11,6 8,2 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 18,3 18,3 18,3 15,1 14,8 17,3 20 Jahre 10,1 10,1 10,2 8,8 8,7 10,1 des Durchschnittseinkommens. Ein Geringverdiener (Fall 2) oder eine Teilzeitkraft (Fall 9) können dagegen nach 20 Jahren nur 81 % des Durchschnittseinkommens akkumulieren (Tabelle 3). Riester-Rente als konstante Annuität Die Höhe der aus dem angesparten Kapital erwachsenden Rente hängt von den Auszahlungsmodalitäten der Riester-Rente und der erwarteten Rentenlaufzeit ab. Als Rentenlaufzeit werden in einer Grundannahme einheitlich 20 Jahre unterstellt. Das Kapital verzinst sich in der Zeit der Auszahlung mit einer Rate von 4,5 %. Im einfachs- 12

13 Working Paper / Nr. 119 / TABELLE 3 (B): VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RIESTER-RENTE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsunfähigkeitsrentner Kumuliertes Kapital in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre a) Jahre a) Jahre Jahre Konstante Riester-Rente (konstante Annuität) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 30,3 29,8 10,6 12,2 10,1 20,9 40 Jahre 28,6 29,8 10,1 11,4 9,2 19,3 30 Jahre 24,0 272,2 8,5 10,5 7,4 15,5 20 Jahre 17,6 20,0 6,2 8,3 5,0 10,9 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 20,2 14,9 18,6 14,7 20,1 20,9 40 Jahre 19,1 14,9 17,8 13,7 18,5 19,3 30 Jahre 16,0 13,6 15,0 12,7 14,7 15,5 20 Jahre 11,7 10,0 11,0 10,0 10,1 10,9 Dynamisierte Riester-Rente (Zuwachsrate wie Rente) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 25,6 25,3 9,0 10,3 8,5 17,8 20 Jahre 15,0 17,0 5,2 7,0 4,3 9,3 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 17,1 12,6 15,8 12,4 17,1 17,8 20 Jahre 10,0 8,5 9,2 8,5 8,5 9,3 Dynamisierte Riester-Rente (Zuwachsrate wie Durchschnittseinkommen) Monatsrente in Werten von 2008 (in EUR) 45 Jahre Jahre Anfängliches individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens 45 Jahre 24,6 24,1 8,6 10,0 8,2 17,0 20 Jahre 14,4 16,2 5,1 6,8 4,1 8,8 Ersatzrate in % des letzten Einkommens 45 Jahre 16,4 12,1 15,1 12,0 16,3 17,0 20 Jahre 9,6 8,1 8,8 8,3 8,2 8,8 a) Da der Akademiker annahmegemäß 10 Jahre später ins Erwerbsleben eintritt, beträgt die berücksichtigte Eintragszeit 35 Jahre. ten Fall einer über die Rentenlaufzeit gleich hohen Annuität, also einem nominal konstanten Rentenzahlbetrag, würde dann ein rentner ausgedrückt in heutigen Werten eine Rente in Höhe von 576 EUR erhalten, was 22,6 % des Durchschnittseinkommens entspräche. Zahlt der rentner nur 20 Jahre in einen Riestervertrag ein, erhält er anfänglich eine Rente in Höhe von 12,5 % des Durchschnittseinkommens. Eine Teilzeitkraft kann dagegen nach 20 Jahren mit einer Riester-Rente von 159 EUR rechnen, was nur 6,2 % des Durchschnittseinkommens aber über 11 % ihres letzten Einkommens sind. 13

14 Working Paper / Nr / Anteil am Durchschnittseinkommen in % Abbildung 2: Entwicklung des individuellen Rentenniveaus im Zeitverlauf bis 2030 (45 Beitragsjahre) Fall 1: Fall 2: Halber Fall 3: Doppelter Fall 4: Gesamt Fall 5: Mann Fall 6: Frau Fall 7: Facharbeiter Fall 8: Akademiker Fall 9: Teilzeitkraft Fall 10: Alleinerziehende/r Fall 11: Langzeitarbeitsloser Fall 12: Erwerbsminderungsrentner Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um zehn Jahre kürzer. Dynamisierte Riester-Rente Längere Rentenlaufzeit reduziert Riester-Rente Riester-Rente kann die durch die Rentenreformen erzeugten Versorgungslücken schließen Da diese Renten aber nicht dynamisiert, also nominal konstant sind, wird ihr Gewicht relativ zum Durchschnittseinkommen im Zeitverlauf abnehmen. Nimmt man dagegen an, dass die Riester-Rente mit der Wachstumsrate der Rente dynamisiert wird, 6 ergeben sich entsprechend geringere Rentenniveaus, die im Zeitverlauf aber dann nicht so stark sinken. Ein rentner etwa kann dann nach 20 Beitragsjahren nur eine anfängliche Ersatzrate von 10,6 % realisieren, eine Teilzeitkraft von 9,2 %. Ein in Relation zum Durchschnittseinkommen konstantes Riester-Rentenniveau kann erreicht werden, wenn die Rente mit der gleichen Rate wächst wie das Durchschnittseinkommen. 7 Die zugehörigen Ersatzraten sind entsprechend noch etwas geringer (Tabelle 3). Geringere Ersatzraten ergeben sich auch, wenn man eine längere Rentenlaufzeit unterstellt. Geht man nicht von 20 Rentenjahren, sondern von 22 Jahren aus, reduziert sich z.b. für den rentner (Fall 1) die Ersatzrate nach 45 Beitragsjahren von 22,6 % auf 21,3 %. Für Fall 4 ergibt sich eine Reduktion um einen Prozentpunkt auf 17,6 %. Insgesamt zeigt sich aber, dass die Riester-Rente die Versorgungslücke, die durch die Rentenreformen bis 2030 maximal entstehen wird, auch bei einer dynamisierten Riester-Rente 8 für alle Beispielfälle schon mit einer Ansparzeit von 20 Jahren schließen kann, wenn 4 % des Einkommens angespart werden (Tabelle 4). So kann zum Beispiel der rentner durch eine Riester-Rente die Ersatzrate um 10,1 Prozentpunkte, der Facharbeiter (Fall 7) um 9,6 Prozentpunkte und die Teilzeitkraft (Fall 9) um 8,8 Prozentpunkte erhöhen. Durch die Rentenreformen entstehen bis 2030 demgegenüber Rentenlücken von maximal 7,5 Prozentpunkten, 6,9 Prozentpunkten bzw. 6,4 Prozentpunkten (Tabelle 4). Damit ist als gute Nachricht festzuhalten, dass jeder, der bis 2010 einen Riester-Vertrag ab schließt und 20 Jahre einbezahlt, mit diesem Riester-Vertrag die Leistungs- 14

15 Working Paper / Nr. 119 / TABELLE 4 (A): VERSORGUNGSLÜCKE DURCH REFORMEN IM JAHR 2030 UND VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RIESTER-RENTE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Maximale Versorgungslücke durch Rentenreformen bis 2030 in % des letzten Bruttoeinkommens 2000 bis ,5 7,5 7,5 6,4 6,3 7,2 Minimale Ersatzrate a) durch Riester in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 18,3 18,3 18,3 15,1 14,8 17,3 20 Jahre 10,1 10,1 10,2 8,8 8,7 10,1 Differenz in % des letzten Bruttoeinkommens ( - :Überdeckung) 45 Jahre -10,8-10,8-10,8-8,7-8,4-10,1 20 Jahre -2,7-2,7-2,7-2,4-2,4-2,8 a) Die Rente wird mit der Zuwachsrate des Durchschnittseinkommens dynamisiert (siehe Tabelle 3). TABELLE 4 (B): VERSORGUNGSLÜCKE DURCH REFORMEN IM JAHR 2030 UND VERSORGUNGSNIVEAU DURCH DIE RIESTER-RENTE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsunfähigkeitsrentner Maximale Versorgungslücke durch Rentenreformen bis 2030 in % des letzten Bruttoeinkommens 2000 bis ,9 5,6 6,4 6,0 6,4 5,9 Minimale Ersatzrate a) durch Riester in % des letzten Bruttoeinkommens 45 Jahre 16,4 12,1 15,1 12,0 16,3 17,0 20 Jahre 9,6 8,1 8,8 8,3 8,2 8,8 Differenz in % des letzten Bruttoeinkommens ( - :Überdeckung) 45 Jahre -9,5-6,5-8,7-5,9-9,9-11,1 20 Jahre -2,7-2,5-2,4-2,1-1,7-2,9 a) Die Rente wird mit der Zuwachsrate des Durchschnittseinkommens dynamisiert (siehe Tabelle 3). rücknahmen (aus gedrückt in % des letzten Einkommens) im Umlagesystem bis 2030 mehr als ausgleichen kann. Gesamtversorgungsniveau Zur Lebensstandardsicherung reichen Rente plus Riester- Rente kaum aus Die Betrachtung der Gesamtversorgungsniveaus (GRV+Riester) zeigt, dass eine Lebensstandardsicherung, also eine gesamte Ersatzrate von 70 %, auch bei einer Beitragszeit und einer Riester-Ansparzeit von jeweils 45 Jahren nur in den fällen (Fälle 1 bis 3) knapp erreicht werden kann. Ein rentner (Fall 1) kann höchstens eine Ersatzrate von 69,3 % erzielen. Beträgt die Riester-Zeit nur 20 Jahre, dann werden nur 59,3 % erreicht (Tabelle 5). Die Gesamtersatzraten für die anderen Beispielfälle sind noch geringer. Mithin muss zur Lebensstandardsicherung zusätzliche Vorsorge betrieben werden. Bei einer Sparquote von 6 % des Bruttoeinkommens und 45 Beitragsjahren sowohl in der GRV als auch für die zusätzliche Altersvorsorge kann in fast allen Fällen eine Ersatzrate von über oder annähernd 70 % erreicht werden (Tabelle 6). Ausnahmen bilden hier die Alleinerziehenden 15

16 Working Paper / Nr / TABELLE 5 (A): GESAMTVERSORGUNGSNIVEAU DURCH RENTE UND RIESTER-RENTE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Jahre Riester Jahre Monatsrente GRV + Riester (konstante Annuität) in Werten von 2008 a) (in EUR) Rechnerische Entgeltpunkte ,69 33,34 133,38 64,16 73,08 52, ,12 32,56 130,24 63,29 72,15 51, ,47 30,74 122,94 60,20 68,84 48, ,03 28,51 114,05 55,83 63,88 45, ,03 26,01 104,05 50,28 57,42 41,15 individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens ,3 34,7 138,7 66,7 76,0 54, ,7 33,9 135,4 65,8 75,0 53, ,9 32,0 127,8 62,6 71,6 50, ,3 29,6 118,6 58,1 66,4 47, ,1 27,0 108,2 52,3 59,7 42,8 Ersatzrate in % des letzten Bruttoeinkommens ,3 69,3 69,3 58,8 57,9 66, ,7 67,7 67,7 58,0 57,2 65, ,9 63,9 63,9 55,2 54,5 62, ,3 59,3 59,3 51,2 50,6 57, ,1 54,1 54,1 48,1 46,7 52,3 Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens ,7 0,7 0,7 11,2 12,1 3, ,3 2,3 2,3 12,0 12,8 4, ,1 6,1 6,1 14,8 15,5 8, ,7 10,7 10,7 18,8 19,4 12, ,9 15,9 15,9 21,9 23,3 17,7 Individuelles Rentenniveau: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum Durchschnittseinkommen. Ersatzrate: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum letzten individuellen Bruttoeinkommen. Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich der Ersatzrente. a) Es wurde der aktuelle Rentenwert West von 26,56 EUR zugrunde gelegt. Im Fall 10 (Alleinerziehende/r) sind 3 zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sowie für 4 Jahre eine kinderbezogene Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. Die Anzahl der Riester-Jahre beträgt für den Akademiker 35 Jahre. und die Akademiker. Bei letzteren ist das Einkommen zum Ende des Erwerbslebens besonders hoch, entsprechend niedrig sind die Ersatzraten bezogen auf das letzte Einkommen, weil für die Rentenhöhe das Lebenszeiteinkommen und nicht das letzte Einkommen entscheidend ist. Für den Akademiker macht sich somit der späte Eintritt in das Erwerbsleben bemerkbar. Alleinerziehende müssen frühzeitig riestern Problematisch ist vor allem der Fall der Alleinerziehenden. Sie weisen relativ geringe Ersatzraten auf. Entsprechend viel und entsprechend frühzeitig müssten sie zusätzlich ansparen. Im Rahmen der Riester-Rente wird dies durch sehr hohe Förderquoten erleichtert, sodass schon mit sehr geringen Eigenbeiträgen eine nennenswerte zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden kann. Freilich sind zur Lebensstandardsicherung darüber hinaus weitere Sparanstrengungen notwendig. Dass bei 16

17 Working Paper / Nr. 119 / TABELLE 5 (B): GESAMTVERSORGUNGSNIVEAU DURCH RENTE UND RIESTER-RENTE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsunfähigkeitsrentner Jahre Riester Jahre Monatsrente GRV + Riester (konstante Annuität) in Werten von 2008 (in EUR) Rechnerische Entgeltpunkte ,43 95,88 32,08 42,35 28,97 55, ,78 95,88 31,64 41,54 28,19 54, ,35 93,37 30,10 40,72 26,37 50, ,19 86,48 27,91 38,59 24,14 46, ,69 76,48 25,14 34,48 21,64 41,68 individuelles Rentenniveau in % des Durchschnittseinkommens ,1 99,7 33,4 44,0 30,1 58, ,4 99,7 32,9 43,2 29,3 56, ,7 97,1 31,3 42,3 27,4 52, ,3 89,9 29,0 40,1 25,1 48, ,5 79,5 26,1 35,8 22,5 43,3 Ersatzrate in % des letzten Bruttoeinkommens ,4 49,8 58,8 53,2 60,3 58, ,2 49,8 58,0 52,2 58,6 56, ,2 48,5 55,2 51,2 54,8 52, ,9 45,0 51,2 48,5 50,2 48, ,7 39,8 48,1 43,8 45,0 43,3 Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens ,6 20,2 11,2 16,8 9,7 12, ,8 20,2 12,0 17,8 11,4 13, ,8 21,5 14,8 18,8 15,2 17, ,1 25,0 18,8 21,5 19,8 22, ,3 30,2 21,9 26,2 25,0 26,7 Individuelles Rentenniveau: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum Durchschnittseinkommen. Ersatzrate: Individuelle Bruttomonatsrente in Relation zum letzten individuellen Bruttoeinkommen. Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich der Ersatzrente. a) Es wurde der aktuelle Rentenwert West von 26,56 EUR zugrunde gelegt. Im Fall 10 (Alleinerziehende/r) sind 3 zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sowie für 4 Jahre eine kinderbezogene Höherbewertung von Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. Die Anzahl der Riester-Jahre beträgt für den Akademiker 35 Jahre. den betroffenen Personen dafür der finanzielle Spielraum besteht, kann bezweifelt werden. Lebensstandardsichernde Mindestsparquoten zwischen 5 % und 16 % Fragt man, wie hoch die Sparquote sein müsste, um für die verschiedenen Beispielfälle die Rentenlücke bis zu einer Ersatzrate von 70 % zu schließen, zeigt sich, dass z.b. einer Beitragszeit von 45 Jahren und einer Riester-Beitragszeit von 30 Jahren Sparquoten zwischen gut 5 % und 10 % erforderlich sind (Tabelle 7). Hat man nur 40 Beitragsjahre in der GRV und 20 bei der Riester-Rente, erhöhen sich die Mindestsparquoten auf 9 % bis 16 % des Bruttoeinkommens. Unterstellt man, dass nicht 70 % des letzten Einkommens sondern 80 % lebensstandardsichernd sind, dann liegen die Mindestsparquoten für 45 Jahre GRV und 30 Jahre Riester zwischen 8 % und 13 %, bei 40 Jahren GRV und 20 Jahren Riester zwischen 12 % und 20 % (Tabelle 7). 17

18 Working Paper / Nr / TABELLE 6 (A): RENTENLÜCKE BEI 6 % SPARQUOTE FÜR DIE KAPITALGEDECKTE ALTERSVORSORGE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Jahre Riester Jahre Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens ( + : Rentenlücke; - : Überdeckung) ,6-10,6-10,6 1,9 3,0-7, ,2-8,2-8,2 3,1 4,1-5, ,5-2,5-2,5 7,3 8,0-0, ,5 4,5 4,5 13,3 13,9 6, ,7 9,7 9,7 16,4 17,8 11,6 Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich Ersatzrate. TABELLE 6 (B): RENTENLÜCKE BEI 6 % SPARQUOTE FÜR DIE KAPITALGEDECKTE ALTERSVORSORGE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsunfähigkeitsrentner Jahre Riester Jahre Rentenlücke in % des letzten Bruttoeinkommens ( + : Rentenlücke; - : Überdeckung) ,5 12,7 1,9 9,4-0,3 1, ,8 12,7 3,1 10,9 2,1 4, ,8 14,7 7,3 12,5 7,8 9, ,2 20,0 13,3 16,5 14,8 16, ,4 25,2 16,4 21,2 20,0 21,2 Rentenlücke: 70 % des letzten Bruttoentgelts abzüglich Ersatzrate. Das Problem der Rentenlücken wird von den Berechnungen noch tendenziell unterschätzt, weil zum einen die zukünftigen Rentenniveausenkungen aufgrund der Rentenreformen noch nicht berücksichtigt sind und weil zum anderen bei der Riester- Rente zur Vereinfachung mit konstanten Annuitäten gerechnet wurde. Unterstellt man eine dynamische Riester-Rente, sind die anfänglichen Zahlbeträge und damit die Ersatzraten niedriger. 9 Riester-Rente vermeidet Altersarmut Auch wenn eine Lebensstandardsicherung nur schwer zu erreichen ist, so ist aber zumindest das Auftreten von Altersarmut eher unwahrscheinlich, wenn zusätzlich zur Rente noch eine Riester-Rente existiert. Derzeit benötigt man 27 Entgeltpunkte, um eine Gesamtrente auf dem Grundsicherungsniveau zu erzielen. Eine Rente weit unterhalb des Grundsicherungsniveaus ist nur im Fall des langzeitarbeitslosen Geringverdieners (Fall 11) wahrscheinlich, wenn die Sparzeit bei der Riester-Rente kurz ist. So kann er zum Beispiel bei 40 Beitragsjahren in der GRV und 20 Riester-Jahren nur 21,6 rechnerische Entgeltpunkte akkumulieren (Tabelle 5). Beim Geringverdiener (Fall 2) und bei der Teilzeitkraft (Fall 9) kann ein frühzeitiger 18

19 Working Paper / Nr. 119 / TABELLE 7 (A): ERFORDERLICHE SPARQUOTE ZUR SCHLIESSUNG DER RENTENLÜCKE Fall Halber Doppelter Gesamt Mann Frau Jahre Riester Jahre Schließung der Lücke bis zu einer Ersatzrate von 70 % (in % des jeweiligen Bruttoeinkommens) ,4 5,4 5,4 8,0 8,2 5, ,1 9,1 9,1 12,0 12,5 9,8 Schließung der Lücke bis zu einer Ersatzrate von 80 % (in % des jeweiligen Bruttoeinkommens) ,7 7,7 7,7 10,6 10,9 8, ,3 12,3 12,3 15,6 16,2 13,1 Unterstellt wurde bei der Riester-Rente eine konstante Annuität, eine Rentenlaufzeit von 20 Jahren und eine Kapitalverzinsung von 4,5 % in der Auszahlungsphase. In der Ansparphase verzinst sich das Kapital mit der Wachstumsrate des Durchschnittseinkommens plus 2 Prozentpunkten. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. TABELLE 7 (B): ERFORDERLICHE SPARQUOTE ZUR SCHLIESSUNG DER RENTENLÜCKE Fall Facharbeiter Akademiker Teilzeitkraft Alleinerziehende/r Langzeitarbeitsloser Erwerbsunfähigkeitsrentner Jahre Riester Jahre Schließung der Lücke bis zu einer Ersatzrate von 70 % (in % des jeweiligen Bruttoeinkommens) ,7 10,3 8,0 9,9 8,1 8, ,9 16,1 12,0 14,5 13,9 13,8 Schließung der Lücke bis zu einer Ersatzrate von 80 % (in % des jeweiligen Bruttoeinkommens) ,2 13,3 10,6 13,1 10,8 11, ,3 20,1 15,6 18,5 17,9 17,5 Unterstellt wurde bei der Riester-Rente eine konstante Annuität, eine Rentenlaufzeit von 20 Jahren und eine Kapitalverzinsung von 4,5 % in der Auszahlungsphase. In der Ansparphase verzinst sich das Kapital mit der Wachstumsrate des Durchschnittseinkommens plus 2 Prozentpunkten. Die Beitragszeit des Akademikers ist aufgrund seines späteren Eintritts ins Erwerbsleben jeweils um 10 Jahre kürzer. Beginn der zusätzlichen Altersvorsorge eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus vermeiden. Bei 45 Beitragsjahren und 20 Riester-Jahren liegen sie mit 28,5 bzw. 27,9 Entgeltpunkten knapp oberhalb der Mindestentgeltpunktzahl von 27. Die kürzlich in den Medien verbreitete Aussage, dass sich die Riester-Rente für Geringverdiener nicht lohne, weil mit ihr das ohnehin auch ohne Beiträge von Staat gewährte Grundsicherungsniveau nicht überschritten würde, kann durch diese Berechnungen nicht bestätigt werden. 10 Ganz im Gegenteil: Nur mit einer Riester- Rente können Geringverdiener ein Gesamtrenteneinkommen über dem Grundsicherungsniveau erzielen. So hätte Fall 2 ohne die Riester-Rente nur 22,5 und Fall 9 nur 21,9 Entgeltpunkte gehabt (Tabelle 2). Sparen diese Personen statt 20 Jahre 30 Jahre in einen Riester-Vertrag, können sie sogar 30,7 bzw. 30,1 rechnerische Entgeltpunkte erzielen. Das Riester-Sparen lohnt sich also. 19

20 Working Paper / Nr / Im Fall der Alleinerziehenden (Fall 10) führen die durch die Kindererziehung gewährten zusätzlichen 3 Entgeltpunkte und die kinderbezogene Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten dazu, dass Altersarmut vermieden werden kann, wenn die Rente mit einer Riester-Rente kombiniert wird. Mithin kann man festhalten das die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zwar nicht zur Lebensstandardsicherung geeignet ist, aber zur Vermeidung von Altersarmut. 3. KOHORTENSPEZIFISCHE VERSORGUNGSNIVEAUS IN DEUTSCHLAND Kohortenspezifische Versorgungsniveaus durch die gesetzliche Rente Unterschiedliche Behandlung der Geburtsjahrgänge macht kohortenspezifische Betrachtung erforderlich Annahmen für die Berechnungen Für das zu erwartende Versorgungsniveau eines Rentners sind nicht nur die Erwerbsbiographie und die Anzahl der Beitragsjahre von entscheidender Bedeutung sondern auch der Geburtsjahrgang. Denn die Geburtsjahrgänge werden in unterschiedlicher Weise von den Leistungsrücknahmen im Umlagesystem und von der Anhebung des Renteneintrittsalters getroffen. Bisher wurden aus Vereinfachungsgründen die Berechnungen unabhängig vom Geburtsjahrgang durchgeführt, da sich die Anzahl der Beispielfälle mit der Anzahl der betrachteten Geburtsjahrgänge multipliziert. Um aber einen Eindruck von den Rentenniveaus verschiedener Geburtsjahrgänge zu erhalten, wird im Folgenden eine kohortenspezifische Betrachtung vorgenommen. Dazu wird angenommen, dass jeder Versicherte eines Geburtsjahrgangs im Alter von 20 ins Erwerbsleben eintritt 11 und dann bis zu dem für diesen Geburtsjahrgang gültigen gesetzlichen Renteneintrittsalter Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt und dabei die oben für die einzelnen Beispielfälle dargestellte Erwerbsbiographie durchläuft (Abbildung 1). Betrachtet werden die Jahrgänge 1945 bis Für die Jahrgänge 1945 und 1946 gilt als Renteneintrittsalter 65 Jahre. Entsprechend hat der rentner dieser Jahrgänge 45 Entgeltpunkte erworben. Vom Jahrgang 1947 bis zum Jahrgang 1958 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter in Monatsschritten an, sodass die Anzahl der Entgeltpunkte für den rentner ebenfalls um 1/12 Punkt zunimmt. Entsprechend hat der rentner des Jahrgangs 1958 insgesamt 46 Entgeltpunkte. Ab dem Jahrgang 1959 bis zum Jahrgang 1964 steigt das Renteneintrittsalter in Zweimonatsschritten, sodass die rentner des Jahrgangs 1964 und alle folgenden Jahrgänge annahmegemäß 47 Entgeltpunkte aufweisen. Für die anderen Beispielsfälle wird die Anzahl der Entgeltpunkte ebenfalls entsprechend der längeren Erwerbszeit angepasst. 12 Hinsichtlich der Riester-Rente wird angenommen, dass die Versicherten aller betrachteten Jahrgänge im Jahr 2008 einen Riester-Vertrag abschließen und bis zu ihrem Renteneintritt in jedem Jahr 4 % des Bruttoeinkommens einbezahlen. Entsprechend steigt die Anzahl der Riester-Beitragsjahre von Jahrgang zu Jahrgang an. Der Jahrgang 1945 zahlt nur im Jahr 2008 und 2009, also nur am Ende der Erwerbszeit, Riester-Beiträge, der Jahrgang 1985 dagegen 47 Jahre lang, also sein ganzes Erwerbsleben. Weiterhin wird unterstellt, dass sich das angesparte Riester-Kapital in der Ansparphase mit dem Kapitalmarktzins abzüglich eines Abschlags für die Verwaltungs- und Garantiekosten von 20 % des Zinssatzes verzinst. 13 Zur Vereinfachung wird des weiteren wieder angenommen, dass die Renten 20 Jahre in Form einer konstanten Annuität gezahlt werden. Zur Ermittlung der Annuität wurde ein Diskontierungssatz von 4,5 % unterstellt

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