Die neue Gesundheitsversicherung Das bringt die Gesundheitsreform den Versicherten

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1 DIE NEUE GESUNDHEITSVERSICHERUNG Die neue Gesundheitsversicherung Das bringt die Gesundheitsreform den Versicherten WILLKOMMEN IN DER SOLIDARITÄT.

2 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gesundheit ist ein hohes Gut. Denn Gesundheit ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Menschen Lebenschancen, Fähigkeiten und Träume verwirklichen können. Die Gesundheitsreform 2007 bereitet den Weg zur neuen Gesundheitsversicherung. Zukünftig wird in Deutschland niemand mehr ohne eine Krankenversicherung sein. Für mehrere hunderttausend Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen den Schutz einer Krankenversicherung verloren haben, bedeutet das ganz konkret: Sie werden von ihrer Versicherung wieder aufgenommen. Und niemand wird in Zukunft diesen Schutz mehr verlieren können. Die neue Gesundheitsversicherung bietet aber für die Versicherten noch viel mehr. So ermöglicht sie erstmals eine Vielzahl neuer und umfangreicher Wahlmöglichkeiten. Die Kassen können spezielle Tarife anbieten, die stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten eingehen. Sie macht vieles transparenter, und die Versicherten können erstmals sehen, ob ihre Kasse mit den Beiträgen gut wirtschaftet. Patientinnen und Patienten profitieren von neuen Leistungen: Ältere Menschen, die ins Krankenhaus kommen, haben jetzt einen Anspruch auf Rehabilitation, damit sie wenn möglich nach der Entlassung weiter zu Hause leben können. Junge Familien, die überlastet sind, haben einen Anspruch auf Kuren. Sterbende haben einen Anspruch darauf, in ihrer vertrauten Umgebung von speziell ausgebildeten Teams bis zum Lebensende betreut zu werden. Menschen mit seltenen oder schweren Krankheiten haben die Chance, sich in Krankenhäusern ambulant behandeln zu lassen.

3 Vorwort Inhaltsverzeichnis Ein verbessertes Entlassungsmanagement sorgt schließlich dafür, dass für alle Patientinnen und Patienten beim Verlassen des Krankenhauses ein guter Übergang in die ambulante Versorgung gewährleistet ist. Bei den Krankenkassen werden verkrustete Strukturen aufgebrochen! Sie werden von Aufgaben entlastet, die wenig mit Angeboten für ihre Versicherten zu tun haben. Quälende Abstimmungsprozesse, die vielfach Fortschritte verhindert haben, werden vereinfacht. Transparenz und Effizienz zum Nutzen der Versicherten werden an erster Stelle stehen. Die Kassen haben neue Verhandlungsmöglichkeiten, um ihren Versicherten die beste Qualität zu bezahlbaren Preisen anbieten zu können. Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse werden gleich behandelt. Jeder Mensch ist für die Versicherung gleich wertvoll, egal wo er lebt, wie alt er ist oder wie krank. Die Kassen können sich darauf konzentrieren, tatsächlich nur noch für die beste Versorgung ihrer Kunden zu sorgen. Diese Broschüre soll Ihnen einen ersten Eindruck von den Änderungen vermitteln und Fragen beantworten. Wenn Sie mehr erfahren möchten oder spezielle Fragen haben, wenden Sie sich gern an das Bürgertelefon meines Ministeriums. Oder fragen Sie Ihre Krankenkasse. Die neue Gesundheitsversicherung Eine Versicherungschance für jeden 05 Mehr Leistung für die Gesundheit 09 Vorsorge stark machen 11 Bessere Behandlung durch engere Zusammenarbeit 15 Mehr Wahlfreiheit für die Versicherten 18 Mehr Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung 21 Der Gesundheitsfonds schafft klare Verhältnisse 23 Stichwortverzeichnis 26 Ulla Schmidt Bundesministerin für Gesundheit Impressum 28

4 05 Die neue Gesundheitsversicherung Eine Versicherungschance für jeden Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Vielen Menschen in Deutschland konnte es bisher jederzeit so gehen. Damit dies in Zukunft niemandem mehr passiert, bekommen jetzt alle die Chance, sich zu versichern. Alle Nichtversicherten erhalten ein Rückkehrrecht in ihre Versicherung. Zugleich soll aber niemand die Gesundheitsversicherung ausnutzen, indem er oder sie sich erst dann krankenversichert, wenn eine gesundheitliche Notlage bereits eingetreten ist. Deswegen werden alle auch verpflichtet, einen Versicherungsschutz abzuschließen.»meine Frau und ich leben seit 30 Jahren im Ausland. Nun sind wir Rentner und möchten gern nach Deutschland zurückkehren. Nimmt uns eine Krankenversicherung auf?«ja. Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wie Sie zuletzt in Deutschland versichert waren. Sie können die Zuständigkeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen. Die Gesundheitsversicherung für alle ist vor allem ein Recht auf Gesund heitsschutz für jeden Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, erhalten wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel als Arbeiter oder Angestellter tätig war, kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Selbständige, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, haben in jedem Fall Zugang zur privaten Krankenversicherung.»Ich bin als Selbständiger im Moment nicht krankenversichert. Weil ich für zwei Monate die Beiträge nicht zahlen konnte, kündigte mir die gesetzliche Krankenkasse. Kann ich mich jetzt wieder versichern?«ja. Da Sie zuletzt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, müssen Sie

5 06 07 seit dem 1. April 2007 wieder in der GKV versichert werden. Bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Und noch eine gute Nachricht: Der monatliche Mindestbeitrag für Selbständige mit niedrigen Einkommen wurde mit dem 1. April 2007 von rund 250 auf rund 170 Euro abgesenkt. Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Seit dem 1. April 2007 greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenver sicherung (GKV). Ehemals GKV-Versicherte ohne Versicherungsschutz müssen wieder in ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin versichert werden. Die Kassen dürfen solche Personen nicht abweisen. Auch Auslandsrückkehrer kommen in ihre Krankenkasse zurück. Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) Zum 1. Juli 2007 wird der erweiterte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Er wird auch für Personen geöffnet, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Das gilt auch für Auslandsrückkehrer, die keinen Zugang zur GKV haben. Für die Versicherung im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle. Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Ärztinnen und Ärzte haben eine Behandlungspflicht. Ab 1. Januar 2009 gilt auch im Bereich der PKV die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen.»ich bin geschieden, lebe von Unterhalt und bin zurzeit nicht krankenversichert. Während der Ehe hatte ich abgeleitet von meinem Mann Beihilfeanspruch und eine private Restkostenversicherung abgeschlossen. Ich war noch nie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Kann ich mich jetzt gesetzlich versichern? «Da Sie zuletzt privat krankenversichert waren, ist in Ihrem Fall die private Krankenversicherung zuständig. Ab dem 1. Juli 2007 können Sie sich im Standardtarif privat versichern. Ab dem 1. Januar 2009 besteht für Sie die Pflicht, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Auch für den Basistarif gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die Leistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichbar. Auch bei Privatversicherten wird die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung sichergestellt. Standardtarife und Basistarife dürfen nach dem 1. Juli 2007 maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV. Ist das für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird der Beitrag halbiert. Und wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger. Gemeinschaft funktioniert am besten, wenn sich alle daran beteiligen Die Einführung der Versicherungspflicht bedeutet, dass jede und jeder seinen Teil dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss. Niemandem kann jetzt mehr der Versicherungsschutz vollständig entzogen werden zum Beispiel wegen Beitragsrückstand. Auf der anderen Seite gilt: Wer sich zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, ver sichert, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Nutzen Sie die Chance: für Ihre Gesundheit, für unsere solidarische Gemeinschaft.»Ich bin selbständig und habe meinen privaten Versicherungsschutz verloren, weil ich eine Zeitlang meine Beiträge nicht zahlen konnte. Später wurde ich wegen einer Vorerkrankung von keiner privaten Krankenversicherung mehr aufgenommen. Habe ich jetzt eine Chance?«Ja. Sie können nicht mehr abgelehnt werden. Ab 1. Juli 2007 können Sie sich im Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichern. Und zwar ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Ab dem 1. Januar 2009 besteht für Sie Versicherungspflicht. Wo Sie sich informieren können Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert? Dann wenden Sie sich an Ihre ehemalige gesetzliche Krankenkasse, deren Rechtsnachfolger oder Ihre frühere Krankenversicherung. Waren Sie zuletzt privat versichert? Dann wenden Sie sich für weitere Auskünfte zunächst auch an eine gesetzliche Krankenkasse, an eine Verbraucherberatung oder Ihre frühere Krankenversicherung. Waren Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert? Dann können Sie sich an jede gesetzliche Kasse wenden, um zu klären, ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind.

6 09 Mehr Leistung für die Gesundheit Die Gesundheitsreform 2007 ist die erste Reform seit langem, bei der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht eingeschränkt, sondern gezielt ausgebaut werden. Ein Recht auf Rehabilitation Bei vielen schwerwiegenden Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder nach einer Hüftoperation ist eine umfassende medizinische Rehabilitation des Patienten erforderlich. Ziel ist es, die Patienten bei der Wiederherstellung ihrer Fähigkeiten zu unterstützen oder weitere Beein träch - tigungen abzuwenden. Früher waren Reha- Maßnahmen Ermessensleistungen der Kassen. Seit dem 1. April haben Versicherte einen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Reha-Maßnahmen. Wahlfreiheit für Schwangere Viele schwangere Frauen entscheiden sich gegen eine Entbindung im Krankenhaus und wollen ihr Kind gern in einem Geburtshaus zur Welt bringen. Diese Möglichkeit, eine eigene, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Wahl zu treffen, wird jetzt noch stärker unterstützt: Seit dem 1. April 2007 sind die Krankenkassen verpflichtet, bei ambulanten Geburten im Geburtshaus einen Betriebskostenzuschuss zu zahlen. Die Frauen werden damit finanziell deutlich entlastet. Selbsthilfe wird gefördert Menschen, die selbst krank sind oder die eine Krankheit hatten, sind oft die besten Ratgeber. Alle Betroffenen, die sich in Selbsthilfegruppen zusammenschließen, spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, andere Menschen über bestimmte Krankheiten und Behinderungen zu informieren und aufzuklären. Deshalb sind die Krankenkassen nun gesetzlich verpflichtet, die Arbeit von Selbsthilfegruppen im Bereich der gesundheitlichen Prävention oder Rehabilitation finanziell zu unterstützen. Damit wird die Selbsthilfeförderung verlässlich gestaltet und die Arbeit der Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen gestärkt. In Würde sterben Schwerstkranke Menschen haben jetzt Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Versorgung. Ambulante Pflegeteams (so genannte Palliative-Care-Teams) aus ärztlichem und pflegerischem Personal können diesen Menschen ein würdevolles Sterben mit wenig Schmerzen ermöglichen. Mit dem Ausbau der ambulanten Palliativ versorgung kommt die Gesundheits reform

7 10 11 dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen entgegen, in der häuslichen Umgebung zu bleiben. Die Gesundheitsreform 2007 verbessert zudem die Rahmenbedingungen für Kinderhospize. Mussten die Einrichtungen bislang einen Kostenanteil von zehn Prozent selbst tragen (durch Spenden und ehrenamtliches Engagement), verringert sich dieser Anteil nun auf fünf Prozent. Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung Alle Patientinnen und Patienten sollen auch in Zukunft Zugang zu neuen diag nostischen und therapeutischen Verfahren und zu besseren Arzneimitteln haben. Dabei stehen die Sicherheit der Patienten und die Qualität der Versorgung im Mittelpunkt. Kosten-Nutzen-Bewertung Nicht jedes Arzneimittel, das neu ist, ist auch besser. Und nicht jedes Arzneimittel, das teuer ist, ist auch gut. Deshalb wird jetzt geprüft, ob die Preise für Arzneimittel in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung soll sicherstellen, dass neue Arzneimittel die Behandlung der Patientinnen und Patienten auch wirklich verbessern. Vier-Augen-Prinzip in der Arztpraxis Spezielle, hochinnovative Arzneimittel (zum Beispiel aus gentechnisch her gestell ten Wirkstoffen) haben oftmals ein sehr eingeschränktes Wirkungsspektrum und gleichzeitig ein erhöhtes Risikopotenzial. Im Interesse der Patientensicherheit ist des halb jetzt für die Verordnung solcher Medikamente eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich. Wenn ein Arzt ein solches Arzneimittel verschreiben will, wird er zunächst die Meinung eines speziell quali fizierten zweiten Kollegen einholen. Vorsorge stark machen Mit der Gesundheitsreform wird Vorsorge noch stärker gemacht. Zum Beispiel bei den Rahmenbedingungen im Betrieb oder bei den Vorsorgeleistungen der Krankenkassen. Aber auch jeder Einzelne kann einen größeren Teil beisteuern, indem er oder sie Verantwortung für die eigene Gesundheit übernimmt. Hier hat die Gesundheitsreform noch mehr Anreize geschaffen. Gesunder Arbeitsplatz: Bessere betriebliche Gesundheitsförderung Einen großen Teil unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz. Und damit dieser uns nicht krank macht, werden die Krankenkassen jetzt an der Gesundheitsförderung in Betrieben mitwirken. Gemeinsam mit den Versicherten und den Verantwortlichen des Betriebes erarbeiten sie Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Arbeitnehmer. Dabei arbeiten sie eng mit den Unfallversicherungsträgern zusammen. und Väter (so genannte Mutter-/Vater- Kind-Kuren ) Ermessensleistungen der Krankenkassen und wurden in vielen Fällen abgelehnt. Jetzt sind diese Kuren Pflichtleistungen geworden. Das heißt: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse auch bezahlt werden. Anspruch auf Impfungen Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin. Mit der Gesundheitsreform werden alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen (zum Beispiel Diphtherie oder Hepatitis B) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Die Impfungen selbst bleiben natürlich freiwillig. Vorsorge und Früherkennung: Anreize werden weiter verstärkt Familien stark machen Erschöpfungszustände, nervliche Erkrankungen oder chronische Rückenschmerzen: Nicht wenige Eltern stoßen im Erziehungsalltag an körperliche und seelische Grenzen. Bislang waren die medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter Schon bisher ermuntern viele Krankenkassen ihre Versicherten dazu, von den empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen Gebrauch zu machen, zum Beispiel im Rahmen von Bonusprogrammen. Diese Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt, und eine Praxisgebühr fällt nicht an. Aber noch im-

8 13 mer nehmen weniger als die Hälfte aller Frauen und nicht einmal 20 Prozent aller Männer diese Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wahr. Deshalb sind mit der Gesundheitsreform weitere Anreize geschaffen worden. Verminderte Belastungsgrenze bei regelmäßiger Vorsorge Für jüngere Versicherte ist die regelmäßige Teilnahme an den empfohlenen Vorsor ge- und Früherkennungsuntersuchungen künftig ein Weg, um im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die verminderte Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Regelung gilt ab 1. Januar Sie betrifft Frauen, die am Stichtag 1. April 2007 unter 35 Jahre alt sind, sowie Männer, die an diesem Tag unter 45 Jahre alt sind. Die neue Bonusregelung für Vorsorge und Früherkennung ab 1. Januar 2008 Nehmen Sie regelmäßig am Check-up teil? Ab 35 Jahren sollten Sie alle zwei Jahre zur Gesundheitsuntersuchung, dem so genannten Check-up, gehen. Dabei geht es um die Früherkennung häufiger Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus. Wenn Sie nach dem Stichtag 1. April 1972 geboren wurden, zahlt sich die regel mäßige Teilnahme an den Gesund heitsuntersuchungen nicht nur gesundheitlich für Sie aus, sondern gege benen falls auch finanziell: Sie haben An spruch auf die verminderte Belastungsgrenze, falls Sie später an einem chronischen Leiden erkranken. Sie müs sen dann maximal ein Prozent (im Regelfall gelten zwei Prozent) Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Gehen Sie regelmäßig zur Krebs-Früherkennung? Wenn Sie eine Frau sind, sollten Sie ab 20 Jahren regelmäßig an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs teilnehmen. Wenn Sie nach dem Stichtag 1. April 1987 geboren wurden, zahlt sich die regel mäßige Teilnahme an den Krebs- Früherkennungsuntersuchungen nicht nur gesundheitlich für Sie aus, sondern gegebenenfalls auch finan ziell: Sie haben Anspruch auf die ver min derte Belastungsgrenze, falls Sie später an einem Krebsleiden erkranken. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Mann sind und nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Denn Männer sollten ab 45 Jahren regelmäßig an Untersuchun gen zur Früherkennung von Krebs teilnehmen.

9 14 15 Für ältere Versicherte (also Frauen, die am 1. April 2007 mindestens 35 Jahre alt sind, und Männer, die an diesem Datum mindestens 45 Jahre alt sind) gilt diese Regelung nicht. Wenn sie im späteren Lebensverlauf chronisch krank werden, können sie die verminderte Belastungsgrenze von einem Prozent in jedem Fall in Anspruch nehmen. Auch Versicherte, die schon vor dem 1. April 2007 an einer chronischen Erkrankung gelitten haben und bereits von der Ein-Prozent-Zuzahlungsgrenze nach altem Recht profitieren konnten, behalten ihre Zuzahlungsvergünstigung. Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist es besonders wichtig, dass sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen, um eine Verschlimmerung der Krankheit und das Entstehen von Folgeerkrankungen zu vermeiden. Voraussetzung für die verminderte Belastungsgrenze ist deshalb künftig in jedem Fall, dass sich die Patientin oder der Patient im Fall einer chronischen Erkrankung am Behandlungsprozess beteiligt. Das be deutet: Sie oder er nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Chroniker teil oder folgt den Therapieempfehlungen des Arztes. Bonusheft wie bei der Zahnvorsorge Ab dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über alle Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu informieren. Zudem werden sie ein einheitliches Bonusheft entwickeln, in dem alle in Anspruch genommenen Vorsorgeund Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert werden. Für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen. Eine Übersicht über alle Untersuchungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, finden Sie im Internet unter: Bessere Behandlung durch engere Zusammenarbeit Oft werden beim Wechsel zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen (zum Beispiel zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten) Behandlungsabläufe unterbrochen. Die Gesundheitsreform enthält deshalb gezielte Maßnahmen, um Patienten einen reibungslosen Übergang zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege zu ermöglichen ohne unnötige Mehrfachuntersuchungen und Wartezeiten bei der Behandlung. Ambulante Behandlung auch im Krankenhaus Für die Behandlung bestimmter Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids sind spezialisierte Krankenhäuser oft besser gerüstet als eine Arztpraxis. Deshalb wird Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Krankheiten der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus ermöglicht. Die Krankheit von Ramona B., 13, wird jetzt von den besten Spezialisten behandelt Für sie und ihre Eltern ist es eine große Erleichterung, dass sie jetzt wie in der normalen Sprechstunde beim Hausarzt den Mukoviszidose-Spezialisten in der Klinik zur ambulanten Behandlung aufsuchen können. Ramonas schwere Krankheit wird dadurch optimal behandelt. Entlassungsmanagement wird verbessert Krankenhausärzte können jetzt Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, für maximal drei Tage häusliche Krankenpflege verordnen und Arzneimittel mitgeben. Damit wird ein Problem des Versorgungsalltags gelöst: Denn bislang mussten sich Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen wurden, ihre Verordnungen von einem niedergelassenen Arzt ausstellen lassen, obwohl der Krankenhausarzt oftmals besser über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten informiert ist. Flexiblerer Einsatz der häuslichen Krankenpflege Ramona muss ein diszipliniertes Leben führen. Sie leidet an Mukoviszidose und muss mehrmals am Tag inhalieren sowie konsequent auf ihre Ernährung achten. Bislang hatten gesetzlich Versicherte nur im eigenen Haushalt Anspruch auf Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, wie etwa Wundversorgung oder Katheterpflege. Das Gesetz berücksichtigte nicht,

10 17 dass immer mehr Menschen in anderen Wohnformen leben, zum Beispiel in Wohngemeinschaften oder in betreuten Wohneinrichtungen. Mit der Gesundheitsreform wurde der Anspruch auf häusliche Krankenpflege auch auf andere Wohnformen ausgeweitet. Er besteht jetzt unter bestimmten Voraussetzungen sogar an anderen Orten, zum Beispiel in der Schule oder in Behindertenwerkstätten. Häusliche Krankenpflege in der Schule Philipp K. ist ein sportlicher junger Mann und besucht die Realschule. Der 15-Jährige leidet unter schweren Atembeschwerden und muss dreimal am Tag abgesaugt werden. Dies ist mittlerweile auch während der Schulzeit problemlos möglich, denn die Krankenschwester besucht den Jugendlichen in der Schule, wo sie ganz flexibel eine Leistung der häuslichen Krankenpflege erbringt. Vernetzung gezielt fördern Mit der Gesundheitsreform 2007 werden solche integrierten Versorgungsangebote gezielt gefördert, die die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten wie zum Beispiel Diabetes mellitus oder Bandscheibenerkrankungen zum Ziel haben. Unter Integrierter Versorgung versteht man eine abgestimmte Versorgung, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken. Mit der Gesundheitsreform kann auch die Pflege in die Integrierte Versorgung einbezogen werden. Durch die Verzahnung von Pflege- und Krankenversicherung wird die medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten verbessert. Sandra V., 53, profitiert von den besseren Behandlungsmöglichkeiten in der Integrierten Versorgung Mit ihrer Bandscheibenerkrankung steht die Büroangestellte nicht alleine da. Rückenschmerzen sind eine typische Zivilisationskrankheit, die vom ständigen Sitzen und Arbeiten vor dem Computer herrührt. Sandra V. ist froh, dass ihre Krankenkasse jetzt eine so genannte In tegrierte Versorgung anbietet: Die Termine beim Hausarzt und beim Orthopäden sind perfekt koordiniert. Außerdem bietet die Integrierte Versorgung eine hervorragende Rückenschule. Seit Sandra V. daran teilnimmt, sind ihre Rückenschmerzen deutlich zurückgegangen.

11 18 19 Mehr Wahlfreiheit für die Versicherten Seit dem 1. April 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, allen gesetzlich Versicherten ein breites Spektrum an Wahltarifen anzubieten. Das bringt mehr Wettbewerb für die Kassen, vor allem aber mehr Wahlfreiheit für die Versicherten. Jeder kann jetzt das Angebot auswählen, das zu seiner persönlichen Situation gut passt. Der Hausarzttarif Jede Krankenkasse muss ihren Versicherten einen speziellen Hausarzttarif anbieten. Wer diesen Tarif wählt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen bleibt für Versicherte freiwillig. Wer mitmacht, erhält von seiner Krankenkasse Vergünstigungen. Der Wahltarif für Integrierte Versorgung und strukturierte Behandlungsprogramme Integrierte Versorgung und strukturierte Behandlungsprogramme sorgen für mehr Qualität der Versorgung: Alle an der Behandlung beteiligten Partner arbeiten eng zusammen. Doppeluntersuchungen werden vermieden, der Patient stärker in die Behandlung einbezogen. Bieten Krankenkassen diese Versorgungsformen an zum Beispiel strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes, müssen sie die Teilnahme ihrer Versicherten mit einem speziellen Tarif belohnen. Der Selbstbehalttarif Bislang konnten nur freiwillig gesetzlich Versicherte den Selbstbehalttarif wählen. Jetzt kann jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung diesen Tarif vereinbaren. Selbstbehalttarif bedeutet: Der Versicherte zahlt die Behandlungskosten bis zu einem gewissen Betrag selbst. Im Gegenzug bekommt er von seiner Krankenkasse einen günstigeren Tarif. Der Kostenerstattungstarif Bei der Kostenerstattung erhalten die Versicherten die medizinischen Leistungen, die sie benötigen, gegen Rechnung. Die Rechnung reichen sie dann bei ihrer Krankenkasse ein. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahn ärztliche Leistungen. In besonderen Kosten erstattungstarifen können höhere Ver gü tungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür erhebt die Krankenkasse eine zusätzliche Prämie. Tarife für besondere Therapierichtungen Krankenkassen können ihren Versicherten Tarife für die Erstattung von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen anbieten, die nicht zur Regelversorgung gehören zum Beispiel homöopathische Arzneien. Versicherte, die diese Ausweitung des Leistungsanspruchs wählen, zahlen hierfür eine zusätzliche Prämie. Individueller Krankengeldanspruch Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Krankenkassen einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld auch all jenen Versicherten anbieten, die bislang keinen Anspruch da rauf haben und daher einen ermäßigten Beitragssatz zahlen. Dazu zählen alle hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen. Außer dem so genannte unständig beschäftigte Arbeitnehmer, die in der Regel mal bei diesem, mal bei jenem Arbeitge ber beschäftigt sind. Für den neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch verlangt die Krankenkasse einen Prämienzuschlag. Für wen die neuen Tarife gelten Die neuen Tarife gelten zumeist für die - jenigen Versicherten, die für ihren Krankenkassenbeitrag selbst aufkommen. Versicherte, die ihren Krankenkassenbeitrag nicht selbst zahlen, zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld, können nur Wahltarife zu besonderen Versorgungsformen (zum Beispiel Hausarzttarif) wählen, keine Selbst behalt- oder Kostenerstattungstarife. Für die Teilnahme an besonderen Ver sorgungsformen, zum Beispiel hausarzt zen trierte Versorgung, Integrierte Versorgung oder strukturierte Behandlungs pro gramme, kann die Krankenkasse Prämienzahlungen und Zuzahlungser mäßigungen bis zu einer bestimmten Summe vorsehen. Freie Wahl der Reha-Einrichtung Mit der Gesundheitsreform 2007 werden alle Reha-Einrichtungen zu einem unabhängigen Qualitätsmanagement (Zertifizierung) verpflichtet. Dies dient der Verbesserung der Reha-Versorgung in Deutschland und gibt den Patientinnen und Patienten eine wichtige Orientierung bei der Wahl der Einrichtung. Denn Versicherte müssen nicht mehr die von der Krankenkasse vorgeschlagene Einrichtung belegen, sondern sie können frei wählen zwischen den bundesweit zugelassenen und zertifizierten Reha-Einrichtungen. Fallen dabei Mehrkosten an, weil die vom Versicherten gewünschte Reha-Einrichtung teurer ist als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Einrichtung, dann sind die Mehrkosten allerdings vom Versicherten zu tragen. Die Wahlmöglichkeiten gelten außerdem nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung, nicht aber die Unfall- oder Rentenversicherung für die Reha-Maßnahme zuständig ist. Das Zertifizierungsverfahren wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

12 21 Mehr Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung Mit der Gesundheitsreform 2007 wird die private Krankenversicherung versichertenfreundlicher gestaltet und stärker als bislang auf den Wettbewerb ausgerichtet. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung Ab dem 1. Januar 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Es besteht Kontrahierungszwang, das bedeutet: Versicherte dür fen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Kosten im Basistarif Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (derzeit rund 500 Euro) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zuviel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen. Der Basistarif für freiwillig gesetzlich Versicherte Hat ein Versicherter mit seinem Einkommen drei Jahre lang über der Versiche rungs pflichtgrenze gelegen (2007 liegt die Ver sicherungspflichtgrenze bei Euro), ist er nicht mehr pflicht versichert, sondern freiwillig versichert. Ab diesem Zeitpunkt kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif wechseln. Neue Regelung für die Versicherungspflichtgrenze Bislang konnten Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln, sobald sie über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze von Euro pro Monat (Jahreseinkommen ) lagen. Mit dem Stichtag 2. Februar 2007 gilt, dass Versicherte drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen müssen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Der Basistarif für Kunden der PKV Wer bereits privat krankenversichert ist, kann vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni

13 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Der Basistarif für ältere Versicherte der PKV Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln. Gleiches gilt auch für Versicherte, die die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können. Wechselrecht bei PKV-Neuverträgen Wer ab dem 1. Januar 2009 einen privaten Krankenversicherungsvertrag neu abschließt, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens. Alterungsrückstellungen Übertragung wird möglich Privatversicherte bilden so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird. Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung ihre Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen. Wer bislang das Versicherungsunternehmen wechseln wollte, musste sich neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was die Beiträge erheblich verteuert hat. Mit der Gesundheitsreform wird die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen erleichtert. Die Regelungen für bereits PKV-Versicherte Privatversicherte, die innerhalb ihrer Versicherung in den Basistarif wechseln, nehmen die Alterungsrückstellungen in vollem Umfang mit. Bei Privatversicherten, die innerhalb des ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln, werden die Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs auf den neuen Versicherer übertragen. PKV-Neuverträge ab 1. Januar 2009 Neuversicherte, das heißt Versicherte, die ab dem 1. Januar 2009 einen Vertrag neu abschließen, können bei einem späteren Wechsel zu einem anderen Ver siche rungs unternehmen ihre Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen. Dies gilt auch, wenn der Versicherte in einem anderen Tarif als dem Basistarif versichert werden möchte. Eine Aufnahmepflicht besteht für das Versicherungsunternehmen allerdings nur im Basistarif. Der Gesundheitsfonds schafft klare Verhältnisse Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu und gerecht gestaltet. Der Gesundheitsfonds bringt den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mehr Klarheit, wohin ihre Gelder fließen. Eine Versichertengemeinschaft, ein Beitragssatz, faire Bedingungen Ab 1. Januar 2009 gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz. Das bedeutet: Alle Krankenkassen verlangen dann den gleichen prozentualen Beitragssatz. Dieser wird von der Bundesregierung festgelegt. Die Beiträge, die wie bisher abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden, fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den neuen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen die Finanzmittel, die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendig sind. Hierbei wird die unterschiedliche Versichertenund Krankheitsstruktur berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Mehr Klarheit für die Versicherten Der Gesundheitsfonds wird die Finanzierung in der gesetzlichen Krankenver sicherung transparenter machen. Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen oder aber besonders gute Versorgungsangebote machen, können von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben. Kassen, die besonders gut haushalten, können ihren Versicherten Prämien zurücker statten. Hierdurch bringt der Gesundheitsfonds den Beitragszahlerin nen und Beitragszahlern mehr Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder. Dies setzt ein deutlicheres Preissignal als die gegenwärtigen, nur in Prozentpunkten benennbaren Unterschiede zwischen den verschiedenen Beitragssätzen der Kassen. Ein Zusatzbeitrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Zusatz beiträge in einer Höhe von bis zu acht Euro wer den ohne Einkommensprüfung erhoben. Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung den Zusatzbeitrag oder bekommt eine Prämie. Für Kinder oder den mitversicherten Partner bezahlt oder bekommt man

14 14 25 keine Prämie. Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. In diesen Fällen übernehmen die Sozialhilfeträger die Kosten. Versicherte haben Kündigungsrecht! Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Krankenkassen müssen wirtschaftlich arbeiten Den Krankenkassen werden mit der Reform umfangreiche neue Möglichkeiten für eine wirtschaftliche und hochwertige Versorgung der Versicherten an die Hand gegeben. Sie können zum Beispiel mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen, Hilfsmittel günstiger einkaufen oder mit Heilmittelerbringern verhandeln. Sie können Verträge mit besonders qualifizierten Ärzten schließen oder mit Krankenhäusern die ambulante Behandlung für schwer kranke Versicherte vereinbaren. Im Mittelpunkt: Die beste Versorgung der Versicherten Die faire Verteilung der Beitragseinnahmen schafft mehr Wettbewerb um die beste Qualität der Angebote. Denn für die Krankenkassen steht nicht mehr die Frage des eigenen Beitragssatzes im Mittelpunkt. Sie können sich um das Wesentliche kümmern um den besten Service, um die beste Betreuung, um die beste Versorgung für ihre Versicherten. Beispielrechnungen: Niemand wird finanziell überfordert Beispiel 1: Angestellter mit monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen von Euro brutto. Die Kranken kasse erhebt einen prozentualen Zusatzbeitrag von einem Prozent. Der Versicherte zahlt 14 Euro zusätzlichen Beitrag oder wechselt gemäß dem Sonderkündigungsrecht die Krankenkasse. Beispiel 2: Rentner mit 800 Euro monatlicher Rente. Die Krankenkasse erhebt einen pauschalen Zusatzbeitrag von neun Euro im Monat. Der Versicherte zahlt einen monatlichen Beitrag von acht Euro (Ein-Prozent-Regelung) oder wechselt gemäß dem Sonderkündigungsrecht die Krankenkasse.

15 26 27 Stichwortverzeichnis Alterungsrückstellung 22 Ambulante Behandlung im Krankenhaus 15, 25 Arzneimittel 10, 15, 19 Auslandsrückkehrer 6 Basistarif in der privaten Krankenversicherung 6, 21, 22 Belastungsgrenze 13, 14 Beitragssatz 19, 23, 25 Betriebliche Gesundheitsförderung 11 Bonusheft 14 Chronisch Kranke 14 Freiwillig Versicherte 18, 21 Früherkennung 11, 13, 14 Gesundheitsfonds 23 Hausarzttarif 18, 19 Impfungen 11 Integrierte Versorgung 17, 18, 19 Kinderhospize 10 Kontrahierungszwang 21 Kostenerstattungstarif 18, 19 Kündigungsrecht 25 Krankengeldanspruch 19 Krankenpflege, häusliche 15, 17 Krankenversicherungsschutz 5, 6 Mutter-/Vater-Kind-Kuren 11 Neuversicherte der privaten Krankenversicherung 22 Palliative-Care-Teams 9 Palliativversorgung 9 Prämien 19, 23 Prävention 9 Privatversicherte 6, 22 Rehabilitation 9, 11, 15 Selbsthilfe 9 Selbstbehalttarif 18 Standardtarif 6, 7 Verminderte Belastungsgrenze 13, 14 Versicherungspflichtgrenze 21 Vorsorge 11, 13, 14 Wahlfreiheit für Schwangere 9 Wahlfreiheit bei Reha-Einrichtungen 19 Wahltarife 18, 19 Zugang gesetzliche Krankenversicherung 5, 6 Zugang private Krankenversicherung 5, 6 Zusatzbeitrag 23, 25 Zuzahlungen 13

16 28 Informationsangebote des Bundesministeriums für Gesundheit Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit Referat Öffentlichkeitsarbeit Berlin Konzeption und Text: BMG, A&B ONE, Berlin Gestaltung: Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH Druck: Wagemann Medien GmbH, Berlin Fotos: Getty Images, doc stock health + wellness Stand: Mai 2007, 3. Auflage Wenn Sie diese Broschüre bestellen möchten Bestellnr.: BMG-G publikationen@bundesregierung.de Telefon: / * Fax: / * Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Bürgertelefon Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und Freitag zwischen 8 und 12 Uhr (kostenpflichtig) unter folgenden Telefonnummern: Fragen zum Versicherungsschutz / * Fragen zur Krankenversicherung / * Fragen zur Pflegeversicherung / * Fragen zur gesundheitlichen Prävention / * Fragen zur Suchtvorbeugung 02 21/ ** Gehörlosen-/Hörgeschädigten-Service, Schreibtelefon / * Newsletter Wenn Sie alle 14 Tage Informationen rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter unter: Gesundheitspolitische Informationen Die Gesundheitspolitischen Informationen erscheinen alle zwei Monate und behandeln Themen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Prävention. Die kostenlose Publikation wird Ihnen per Post zugesandt. Abonnement unter: Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie jederzeit kostenlos anfordern: Bestellnr.: BMG-G publikationen@bundesregierung.de Telefon: / * Fax: / * Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Internetportale Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: Aktuelle Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie unter: Aktuelle Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie unter: Aktuelle Informationen zur Kampagne Bewegung und Gesundheit finden Sie unter: * Kostenpflichtig. Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste Ihres Telefonanbieters in der Regel 0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz. ** BZgA-Informationstelefon zur Suchtvorbeugung, Mo Do Uhr, Fr So Uhr

17 Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

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