Nr 210 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht
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1 Nr 210 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Landesrechnungshofes über das Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit Der Finanzüberwachungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. November 2005 in Anwesenheit von Direktor Mag. Dr. Müller, sowie den Prüfern Frau Mag. Brandauer-Typplt und Herr Bayer (alle Landesrechungshof), Hofrat Dr. Berghammer (Leiter der Abteilung 2) sowie Frau Mag. Rotschopf und Frau Mag. Müller-Orthner (Referat 2/04) geschäftsordnungsgemäß mit dem zitierten Bericht des Landesrechnungshofes befasst. Die Kurzfassung des Berichtes stellt sich wie folgt dar: Die Prüfung des Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit, im Folgenden auch kurz BFF genannt, war Teil des Prüfprogrammes für das Jahr Die Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf die Jahre 2001 bis Vom BFF werden folgende Aufgaben wahrgenommen: das Salzburger Landes-Frauenförderprogramm, die Vollziehung des Landes- Gleichbehandlungsgesetzes, die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und des/der Gleichbehandlungsbeauftragten, sowie Frauenangelegenheiten (zb Rechtsberatung, Information, Servicestelle für Frauenprojekte, finanzielle Förderungen insbesondere für Frauenhäuser). Im BFF werden wesentliche Bausteine des New Public Management angewendet: Das sind ua die Arbeit mit Zielvereinbarungen bzw Zielüberprüfungen, (vereinfachte) Kosten- Leistungsrechnung, Produktbudgets. Die vom BFF wahrgenommenen Aufgaben werden in die Produktbereiche Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming, Service und Information sowie Frauenförderung gegliedert. Die Arbeitszeit der sieben Bediensteten wird mittels eines eigenen EDV-Programms (PISA) erfasst und nach den Produktbereichen ausgewertet. Ergänzend dazu sind Steuerungs- und Führungsinstrumente (zb Strategie- und Planungsklausuren sowie eine KundInnenbefragung) eingesetzt worden. Der Landesrechnungshof beurteilt es positiv, dass im BFF wesentliche Elemente des New Public Management in Eigeninitiative eingesetzt werden. Damit können wirtschaftlich bedeutsame Steuerungsinformationen gewonnen werden, die auf einen hohen Qualitätsstandard der erbrachten Dienstleistungen hindeuten. Im geprüften Zeitraum erhöhten sich die Ausgaben des BFF (einschließlich der Bildung von Rücklagen) von rund ,-- im Jahr 2001 auf rund ,-- im Jahr Die Beiträge an Frauenhäuser lagen in den einzelnen Jahren zwischen 70 % und 73 % der gesamten Ausgaben, jene für Förderungen zwischen 14 % und 20 %. 1
2 Die Ausgaben für die drei Frauenhäuser (Salzburg, Hallein, Pinzgau) erhöhten sich von rund ,-- im Jahr 2001 auf ,-- im Jahr Der Landesrechnungshof erachtet es als zweckmäßig, für die Frauenhäuser und den Frauennotruf eine eigene Produktbeschreibung zu erstellen. Damit könnte das Instrument der internen Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Prozess-Controlling für diesen budgetmäßig bedeutenden Posten noch wirksamer eingesetzt werden. Beim Frauenhaus Salzburg waren sowohl die Subventionen des Landes als auch der Personalaufwand pro angebotenen Betreuungsplatz am niedrigsten. Die höchsten Subventionen bzw den höchsten Personalaufwand pro angebotenen Betreuungsplatz wies das Frauenhaus Mirjam in Hallein auf. So beträgt das Verhältnis von Platzangebot zu Dienstposten im Frauenhaus Salzburg 1 zu 0,6, während diese Kennzahl im Frauenhaus Mirjam bei 1 zu 1,2 liegt. In diesem Zusammenhang wird vom BFF auch auf organisatorische Unzulänglichkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Mirjam (zb Nichteinhaltung der Berichtspflichten, Übermittlung unrichtiger, unvollständiger Unterlagen) sowie die kritische wirtschaftliche Lage hingewiesen. Der Landesrechnungshof regt an, der Förderung der Frauenhäuser einen einheitlichen Betreuungsstandard zu Grunde zu legen. Langfristig angestrebt werden sollte die Förderung von Frauenhäusern, die ein günstiges Verhältnis zwischen Dienstposten und Aufnahmekapazität aufweisen. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung auf der Grundlage von standardisierten Berichten und Kennzahlen beurteilt der Landesrechnungshof positiv. Weiters enthält der Bericht im Wesentlichen folgende Feststellungen bzw Empfehlungen: Das BFF gewährte im geprüften Zeitraum finanzielle Beiträge zur Förderung von Personal und Infrastruktur der Fraueneinrichtungen sowie von frauenspezifischen Projekten. Die vom BFF erarbeiteten Grundlagen für die Förderungsabwicklung (Subventionsrichtlinien, Subventionsansuchen- und Abrechnungs-Checkliste, Konzept und Evaluation) werden vom Landesrechnungshof positiv beurteilt. Die Erstreckung von Fristen für die Vorlage von Verwendungsnachweisen sollte restriktiver gehandhabt werden. Bei den sonstigen Ausgaben stellte der Landesrechnungshof erhebliche Kosten für Repräsentationen und Bewirtungen fest und empfiehlt weitere Einsparungen vorzunehmen. Zudem ist auf den entsprechenden Belegen genauer zu dokumentieren, auf welche dienstliche Veranstaltung bzw Verrichtung die jeweilige Ausgabe zurückzuführen ist und welche Personen daran teilnehmen. Das BFF hält in seiner Gegenäußerung dazu fest, dass Kosten für Repräsentationen und Bewirtungen auch einen integrativen Leistungsbestandteil der Produkte "Frauenförderung" und "Service & Information" bildeten. Das BFF verfügt auch über einen Barverlag (Handkasse), über den ein Teil der sonstigen Ausgaben abgewickelt wurde. In diesem Zusammenhang ist zu bemängeln, dass bei den über den Barverlag getätigten Ausgaben in Einzelfällen der Grundsatz der Sparsamkeit nicht beachtet wurde. Dies betrifft insbesondere die Anschaffung einer Espressomaschine um rund 700,--. Die Anschaffung von Büroausstattung ist nicht in Eigenregie über den Barverlag, sondern über die dafür zuständigen Dienststellen zu tätigen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Vorteile einer zentralen Beschaffung genutzt werden. Das Volumen der Barauszahlungen sollte grundsätzlich 2
3 möglichst gering gehalten werden und Barauszahlungen nur im unumgänglich notwendigen Ausmaß erfolgen. Das BFF weist in der Gegenäußerung darauf hin, dass diese Anschaffungen durch den kurzfristigen Bezug neuer Büroräumlichkeiten erforderlich waren. Zum Eingang der Debatte erläutert Frau Mag. Braundauer-Typplt den Landesrechnungshofbericht anhand einer Power-Point-Präsentation. Zweiter Präsident MMag. Neureiter (ÖVP) erkundigt sich ua nach den Gründen für die erheblichen Kosten für Repräsentationen und Bewirtungen, der Anschaffung einer Espressomaschine und nach der Funktion bzw Annahme des Frauennotrufes. Zum Bereich Frauenhäuser erkundigt sich dieser nach den Kriterien der Aufenthaltsdauer, ob alle Dienstposten erfasst seien, welche Frauenhäuser eine Bilanz vorgelegt hätten, welche Rolle die ambulante Beratung im Bereich der Leistungen spielen würde und wie die Kommunikation zwischen Rechnungshof, Büro für Frauenfragen und den Frauenhäusern (BFF) funktioniere. Direktor Mag. Dr. Müller führt aus, dass die Förderung durch das BFF geprüft werde und die Betreuungsstellen unterschiedliche Kennzahlen hätten. Alle Frauenhäuser haben Bilanzen vorgelegt. Die Anmerkung, dass im Frauenhaus Miriam nur 6 Plätze in der Prüfung berücksichtig worden seien und nicht 8 Plätze, die ab 2005 zur Verfügung stehen, beweise, dass sich Kennzahlen ändern würden. Bezüglich der Betreuungspersonen wird darauf hingewiesen, dass alle zu berücksichtigen seien so auch Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit einem Werkvertrag. Die Aufenthaltstage könnten als Kennziffer dienen, allerdings sei die Betreuung und Leistung in den Frauenhäusern unterschiedlich. Bezüglich der sparsamen Verwendung des Barerlages sei durch den Rechnungshof auf das notwendige Maß hingewiesen worden. Für Anschaffungen sollte der Zentraleinkauf genutzt werden. Frau Mag. Rotschopf geht in ihrer Wortmeldung auf die angesprochenen Kritikpunkte ein. Der Einkauf der Espressomaschine sei mit der Abteilung 8 mündlich abgesprochen worden. Das BFF habe die gleichen Konditionen erhalten, wie bei einem Einkauf von der Abteilung 8. Bezüglich der Kosten für die Repräsentationen und Bewirtungen wird berichtet, dass an Veranstaltungen des BFF Getränke in Eigenleistung (selbständiger Einkauf und Ausschank) zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren werden auch zahlreiche Kooperationsveranstaltungen, wie zb der internationale Frauentag vom BFF organisiert. Zum Bereich Frauenhäuser führt Frau Mag. Rotschopf aus, dass das BFF diese von der Abteilung 3 übernommen habe und diese historisch gewachsen wären. Die Organisationsstrukturen, Standards und Leistungsangebote in den Frauenhäusern seien sehr unterschiedlich. Das Frauenhaus Miriam in Hallein sei im Vergleich zum Frauenhaus in Salzburg und im Pinzgau das teuerste. 3
4 Klubvorsitzender Abg. Mag. Brenner (SPÖ) merkt an, dass im BFF die Bewussseinsbildung ua in den Bereichen Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming und Frauenförderung eine wesentliche und verantwortungsvolle Aufgabe darstelle und seiner Ansicht nach positiv zu bewerten sei. Klubvorsitzender Abg. Mag. Brenner erkundigt sich nach den Kosten, der Betreuung und Ausstattung des Frauenhauses Miriam in Hallein. Abschließend spricht dieser ein Lob an das BFF für die vorbildhafte Umsetzung des New Publik Managements aus. Zur Frage von Zweiten Präsidenten MMag. Neureiter (ÖVP) nach den ambulanten Beratungstätigkeiten antwortet Direktor Mag. Dr. Müller, dass diesbezüglich keine Daten vorliegen würden. Zum Thema Subvention wird auf die Statistik verwiesen. In einer weiteren Wortmeldung weist Zweiter Präsident MMag. Neureiter (ÖVP) darauf hin, dass die Kennzahlen bei der Betreuung um 33 % und der Fördersumme um ca 13 % unterschiedlich hoch gestiegen seien. Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) meint, dass der Standard in den Frauenhäusern gleich sein sollte. Dies sei jedoch eine politische Entscheidung. Abg. Dr. Reiter signalisiert die Zustimmung seitens der Grünen. Frau Mag. Rotschopf berichtet abschließend, dass sich die Anzahl der Plätze im Frauenhaus Miriam von sechs auf acht erhöht hätte. Im Vergleich zu den anderen Frauenhäusern sei das Halleiner Frauenhaus das teuerste. Anders im Pinzgau, dort würden auch Synergien mehr genutzt. In den Frauenhäusern werden auch Leistungen unterschiedlich angeboten. Als Beispiel wird hiezu der Nachtdienst erwähnt. In den Frauenhäusern Salzburg und Pinzgau gebe es eine Rufbereitschaft, im Frauenhaus Miriam einen Nachtdienst. Für die Frauenhäuser lägen klare Tagsätze vor. Frau Mag. Rotschopf spricht sich abschließend für standardisierte Leistungen aus und berichtet, dass Frauenhäuser beim Bund Subventionen beantragen können. Ihrer Ansicht nach sollten diese Subventionen auch genutzt werden, um die finanzielle Situation zu verbessern. Abschließend kommen die Ausschussmitglieder aller Landtagsparteien zur übereinstimmenden Auffassung, dem Landtag die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen. Der Finanzüberwachungsausschuss stellt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen sohin einstimmig den 4
5 Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Salzburg, am 9. November 2005 Die Vorsitzende: Blattl eh Die Berichterstatterin: Riezler eh Beschluss des Salzburger Landtages vom 14. Dezember 2005: Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben. 5
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