Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz

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1 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachdienste Betreuungsdienst, Technik und Sicherheit sowie Information und Kommunikation im DRK-Landesverband Nordrhein e.v. (beschlossen vom Landesausschuss der Bereitschaften am und , genehmigt von der Landesversammlung am ) Präambel Diese Ausbildungsordnung regelt die Rahmenbedingungen der Aus-, Fort- und Weiterbildungen in den Fachdiensten Betreuungsdienst, Technik und Sicherheit sowie Information und Kommunikation des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband Nordrhein. Sie ist für alle Ausbildungsträger, alle verantwortlichen Leitungskräfte und Fachdienstbeauftragten, Ausbilder und Ausbildungsteilnehmer in diesen Fachdiensten verpflichtend. Auf den folgenden Seiten, sind die jeweiligen Ausbildungsgänge im Einzelnen aufgeführt. Ziel dieser Ausbildungsordnung ist die Vereinheitlichung der Vorgehensweise in allen Fachdiensten, sowie die Schaffung von Transparenz und messbarer Qualität. Zu diesem Zweck arbeiten Ausbildungsträger und Ausbilder eng und vertrauensvoll mit den zuständigen Leitungskräften der Gemeinschaften auf Kreis- und Landesverbandsebene zusammen. Die Verantwortung für die fachlichen Inhalte der Aus-, Fort- und Weiterbildungen liegt in den jeweiligen Fachbereichen des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v. Zur Einhaltung des Zieles ist eine Unterrichtung nur nach den aktuellen Lehr- und Lernunterlagen durchzuführen. Vorschläge zu Änderungen können durch die Ausbilder den zuständigen Landesbeauftragten bzw. der Landesbereitschaftsleitung zugeleitet werden. Eine für alle Ausbilder verbindliche Aktualisierung der Leitfäden erfolgt ausschließlich in Absprache mit der Landesbereitschaftsleitung. Die Verantwortung zur Durchführung der Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung nach den unten aufgeführten Rahmenbedingungen liegt beim jeweiligen Ausbilder. Bei den in dieser Ordnung verwendeten Bezeichnungen bzw. Funktionen wurde aus Gründen der leichteren Lesbarkeit eine verallgemeinernde männliche Form eines Wortes (generisches Maskulinum) verwendet. Es ist hier immer auch die weibliche Form gemeint und alle Funktionen stehen selbstverständlich Frauen und Männern in gleicher Weise offen. Eine Unterrichtsstunde für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungen nach dieser Ausbildungsordnung umfasst jeweils eine Dauer von 45 Minuten. Erläuterung: Eine Unterrichtsstunde (abgekürzt US) ist eine Messgröße in der Erwachsenenbildung. Eine Unterrichtsstunde ist, in Anlehnung an die Schulstunde, eine Lehrveranstaltung von 45 Minuten Dauer. Der Begriff Unterrichtseinheit umfasst hingegen mehrere Unterrichtsstunden, in denen ein durch das Curriculum vorgegebenes Themengebiet / Stoffgebiet behandelt werden soll. Stand: Seite: 1 / 27

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Betreuungsdienstes (BtD) Fachdienstausbildung Betreuungshelfer (BtHe) Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer (VerpflHe) Funktionsausbildung Feldkoch (FK) Fortbildung für Feldköche Seminar Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung Funktionsausbildung Kollegialer Ansprechpartner (KAP) Funktionsausbildung Kollegialer Ansprechpartner (KAP u25) Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Fachdienstes Technik und Sicherheit (TuS) Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit I (TuS I) Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit II (TuS II) Funktionsausbildung Technik und Sicherheit III (TuS III) Funktionsausbildung Stromversorgung im Einsatz Funktionsausbildung Trinkwasseraufbereitung (TWA) Fortbildung Technik und Sicherheit Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Fachdienstes Information und Kommunikation (IuK) Fachdienstausbildung Information und Kommunikation Funktionsausbildung Sprechfunker Funktionsausbildung Führungsgehilfe (FüG) Zusatzausbildung S6 (Sachgebietsleiter 6 / IuK) Fortbildung IuK Qualifikation von Ausbildern Ziel und Zweck Voraussetzungen Einweisung in die jeweilige Lehr- und Lernunterlage Hospitation Lehrprobe und Lehrberechtigung Verlängerung der Lehrberechtigung Entzug der Lehrberechtigung Sonstige Regelungen Fortbildung für Ausbilder Ziel und Zweck Voraussetzungen Träger Lehrkräfte Durchführung der Veranstaltung Anlage Prüferprotokoll nach Ziffer Inkrafttreten Stand: Seite: 2 / 27

3 1 Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Betreuungsdienstes (BtD) 1.1 Fachdienstausbildung Betreuungshelfer (BtHe) Ziel und Zweck Die Fachausbildung Betreuungshelfer baut auf die vermittelten Inhalte der Helfergrundausbildung auf. Die Teilnehmer werden mit der Anwendung der Einsatzmittel des Fachdienstes vertraut gemacht Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar - Teilnahme am HGA-Modul Betreuungsdienst - Zur Anerkennung der endgültigen Fachdienstausbildung ist die Teilnahme an der vollständigen HGA nachzuweisen Träger Die Träger der Fachdienstausbildung Betreuungshelfer sind grundsätzlich die DRK-Kreisverbände Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Fachdienstausbildung Betreuungshelfer umfasst insgesamt 32 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 4 Tage aufzuteilen. Die gesamte Fachdienstausbildung Betreuungshelfer soll nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 20 nicht überschritten werden. Die Unterrichtung durch zwei Ausbilder ist empfehlenswert. Vermittelt werden die Inhalte: - Fahrzeug- und Gerätelehre, - Umgang mit Betroffenen, - Anlaufstelle und Registrierung, - Betreuungsstelle, - Betreuungsplatz, - Notunterkunft sowie - Erkundungsmaßnahmen Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Der Teilnehmer erhält das Recht, das Fachdienstabzeichen Betreuungsdienst gemäß der gültigen Dienstbekleidungsvorschrift zu tragen. Stand: Seite: 3 / 27

4 1.2 Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer (VerpflHe) Ziel und Zweck Die Fachausbildung Verpflegungshelfer baut auf die vermittelten Inhalte der Helfergrundausbildung auf. Die Teilnehmer werden mit der Anwendung der Einsatzmittel des Fachdienstes vertraut gemacht. In der Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer werden die Teilnehmer mit den Grundsätzen der Lebensmittelhygiene und der Zubereitung von Verpflegung im Einsatz vertraut gemacht Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar - Teilnahme am HGA-Modul Betreuungsdienst - Zur Anerkennung der endgültigen Fachdienstausbildung ist die Teilnahme an der vollständigen HGA nachzuweisen. - Teilnahme am Teil Küchentechnik der Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit I - Erstunterweisung gemäß Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung - Teilnahme an den gesetzlich geforderten Folgeunterweisungen im Bereich der Lebensmittelhygiene und des Infektionsschutzes. - Die Teilnahme am Lehrgang Stromversorgung im Einsatz wird empfohlen Träger Die Träger der Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer sind grundsätzlich die DRK-Kreisverbände Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben. Zusätzliche Voraussetzung für den Ausbilder Verpflegungshelfer ist die abgeschlossene Funktionsausbildung Feldkoch Lehrgang Die Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer umfasst insgesamt 32 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung auf nicht mehr als 4 Tage aufzuteilen. Die gesamte Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer soll nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 15 nicht überschritten werden. Bei der Unterrichtung wird die Unterstützung durch einen Küchentechniker empfohlen. Vermittelt werden die Inhalte: - Erkundung, Einrichtung und Betrieb einer mobilen Kochstelle, - Warenlogistik, - Hygienegrundsätze und Dokumentation, - Fahrzeug- und Gerätelehre, - Einrichtung und Betrieb einer Verpflegungsausgabestelle, - Ergonomie und Arbeitsabläufe in der Küche, - Sonderkostformen und Unverträglichkeiten sowie - Ernährungspsychologie und physiologie Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Der Teilnehmer erhält das Recht, das Fachdienstabzeichen Verpflegung gemäß der gültigen Dienstbekleidungsvorschrift zu tragen. Stand: Seite: 4 / 27

5 1.3 Funktionsausbildung Feldkoch (FK) Ziel und Zweck Die fachlichen und rechtlichen Anforderungen bei der Zubereitung von Verpflegung machen es notwendig, die ausführenden Helfer für den Einsatz gesondert zu qualifizieren Teilnahmevoraussetzungen - abgeschlossene Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer - regelmäßige Teilnahme an den gesetzlich geforderten Folgeunterweisungen im Bereich der Lebensmittelhygiene und des Infektionsschutzes Träger Träger der Feldkochausbildung ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben. Zusätzliche Voraussetzung für den Ausbilder Feldkoch ist die abgeschlossene Führungsausbildung Gruppenführer Betreuungsdienst Lehrgang Die Funktionsausbildung Feldkoch umfasst insgesamt 37 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 4,5 Tage aufzuteilen. Die gesamte Funktionsausbildung Feldkoch soll nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 12 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Hygienegrundsätze und HACCP gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung, - Arbeitsschutz, - Einsatzvorbereitung, - Einsatzablauf und Einsatzende, - Kosten- und Speisenplanung sowie - Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsabläufe Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 5 / 27

6 1.4 Fortbildung für Feldköche Ziel und Zweck Mit der Fortbildung für Feldköche sollen die Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vertieft und erweitert werden Teilnehmer - ausgebildete Feldköche Teilnahmevoraussetzungen - Teilnahme an der Funktionsausbildung Feldkoch, - aktuelle Unterweisung nach IfSG und LMHV Träger Die Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Themen und Inhalte werden im Programm der DRK-Landesschule Nordrhein ausgeschrieben Abschluss Die Teilnahme an der Fortbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 6 / 27

7 1.5 Seminar Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung Ziel und Zweck Das Seminar vermittelt Basiskompetenzen im Umgang mit Betroffenen. Das Ziel hierbei ist, die Maßnahmen der psychosozialen Akuthilfe sicher anbieten zu können und darüber hinaus festzustellen, ob der zu Betreuende weiterer qualifizierter Notfallnachsorge bedarf Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar Träger Die Träger der Fachdienstausbildung Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung sind grundsätzlich die DRK-Kreisverbände Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Zusatzqualifikation Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung umfasst insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich an 2 zusammenhängenden Tagen durchzuführen. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 15 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Psychotraumatologie, - Ablauf einer strukturierten Betreuung, - Grundlagen der Kommunikation, - Sterben, Tod und Trauer, - Psychiatrische Notfälle, - Elemente einer psychosozialen Betreuung inkl. Rollentraining und - Selbstschutz und Psychohygiene Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 7 / 27

8 1.6 Funktionsausbildung Kollegialer Ansprechpartner (KAP) Ziel und Zweck Nach Einsätzen kann es auch bei Einsatzkräften zu Belastungen kommen. Hier ist ein niederschwelliges Unterstützungsangebot, die Kollegenhilfe, wichtig. Ebenso haben die Kollegialen Ansprechpartner die Aufgabe, in Zusammenhang mit Prävention entsprechende Informationen zu vermitteln Teilnahmevoraussetzung - abgeschlossene Ausbildung Grundlagen PSNV - eine abgeschlossene Fachdienstausbildung - psychische und physische Stabilität und Belastbarkeit - kollegial integrierte Persönlichkeit - mindestens fünf Jahre Erfahrung als aktive Einsatzkraft - Mindestalter 25 Jahre - soziale und emotionale Kompetenz sowie Fähigkeit zur Empathie - Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung sowie zur Supervision Träger Der Träger für die Funktionsausbildung Kollegialer Ansprechpartner ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben. Zusatzqualifikation für Ausbilder im Bereich Einsatzkräftenachsorge ist eine nachgewiesene Ausbildung im Psychosozialen Sektor und Einsatzerfahrung auf diesem Gebiet Lehrgang Die Zusatzqualifikation zum Kollegialen Ansprechpartner umfasst insgesamt 40 Unterrichtsstunden (davon 1 Orientierungstag und 4 Lehrgangstage). Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung in einem zeitlich sehr engen Zeitraum durchzuführen und grundsätzlich auf nicht mehr als 5 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 15 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Salutogenese (Entstehung und Erhaltung von Gesundheit), - Einsatzindikationen des KAP, - Stress und Belastungen bei Einsatzkräften, - Psychohygiene und Entspannungstechniken, - Ich als Kollegialer Ansprechpartner, - Leben und Tod, - Moderatorvariablen, - Ressourcen, - Risikomerkmale für Krisen und - PSU-Netzwerk Nordrhein Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 8 / 27

9 1.7 Funktionsausbildung Kollegialer Ansprechpartner (KAP u25) Ziel und Zweck Nach Einsätzen kann es auch bei Einsatzkräften zu Belastungen kommen. Hier ist ein niederschwelliges Unterstützungsangebot, die Kollegenhilfe, wichtig. Ebenso haben die Kollegialen Ansprechpartner zwischen 18 und 25 Jahren die Aufgabe, in Zusammenhang mit Prävention entsprechende Informationen zu vermitteln Teilnahmevoraussetzung - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar - Mindestens Hauptschulabschluss Träger Der Träger für die Funktionsausbildung KAP u25 ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben. Zusatzqualifikation für Ausbilder im Bereich Einsatzkräftenachsorge ist eine nachgewiesene Ausbildung im Psychosozialen Sektor und Einsatzerfahrung auf diesem Gebiet Lehrgang Die Zusatzqualifikation zum Kollegialen Ansprechpartner umfasst insgesamt 40 Unterrichtsstunden (davon 1 Einführungstag und 4 Lehrgangstage). Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung in einem zeitlich sehr engen Zeitraum durchzuführen und grundsätzlich auf nicht mehr als 5 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 15 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Salutogenese (Entstehung und Erhaltung von Gesundheit), - Kommunikation und Jugendsprache, - Netzwerke Netzwerken neue Wege der Kommunikation, - Belastung, Krise und Trauma, - Psychohygiene und Entspannungstechniken, - Ich als Kollegialer Ansprechpartner, - Leben und Tod, - Moderatorvariablen, - Aufgaben, Grenzen und Selbstschutz und - PSU-Netzwerk Nordrhein Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 9 / 27

10 2 Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Fachdienstes Technik und Sicherheit (TuS) 2.1 Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit I (TuS I) Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden mit der Anwendung der Einsatzmittel des Fachdienstes im Rahmen der Einsatz Einheit vertraut gemacht. So vertieft die Ausbildung Inhalte in den Bereichen Stromversorgung im Einsatz, z.b. Ausleuchtung, das Einrichten von Einsatzstellen mit mehreren Zelten sowie die Wartung und Pflege des Kraftfahrzeugparks und Gerätschaften der Einsatzeinheit. Ein weiteres Ausbildungsziel ist die Unterstützung des Betreuungsdienstes durch die Inbetriebnahme des Feldkochherdes, sowie die Wasserver- und Entsorgung der Feldküche. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Sicherheit im Einsatz gelegt Teilnehmer Helfer, die für die Mitarbeit im Trupp Technik und Sicherheit der Einsatzeinheit oder der Einheit Technik und Logistik vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar - Teilnahme am HGA-Modul Technik und Sicherheit - Zur Anerkennung der endgültigen Fachdienstausbildung ist die Teilnahme an der vollständigen HGA nachzuweisen Träger Der Träger der Fachdienstausbildung TuS ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Fachdienstausbildung TuS I baut auf die vermittelten Inhalte der Helfergrundausbildung auf. Sie umfasst insgesamt 64 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 4 Wochenenden aufzuteilen. Die gesamte Fachdienstausbildung TuS I soll nach spätestens 24 Monaten abgeschlossen sein. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 18 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte in den folgenden 4 Modulen: 1. Der Fachdienst in seinen Gliederungen, Einsatzfahrzeuge, Gasleuchten und Heizungen, Leinen und Knoten, Zeltbaurichtlinien, Absichern von Einsatzstellen; 2. Stromversorgung im Einsatz; 3. Flüssiggas, Wasserver- und -entsorgung, der Feldkochherd, Einrichten der Feldküche; 4. Einsatzübung, praktische Vertiefung der Inhalte der Module 1 bis 3. Stand: Seite: 10 / 27

11 2.1.7 Abschluss Die Teilnahme an den einzelnen Modulen wird jeweils mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Nach Abschluss aller 4 Module wird die vollständige Teilnahme mit einer Gesamtbescheinigung bestätigt. Der Teilnehmer erhält das Recht, das Fachdienstabzeichen Technik und Sicherheit gemäß der gültigen Dienstbekleidungsvorschrift zu tragen. Stand: Seite: 11 / 27

12 2.2 Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit II (TuS II) Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden mit der Anwendung der zusätzlichen Einsatzmittel des Fachdienstes vertraut gemacht, sowie auf evtl. Auslandseinsätze vorbereitet Teilnehmer - Helfer, die für die Mitarbeit in der Einheit Technik und Logistik des Kreisverbandes, der Landesvorhaltung bzw. Auslandseinsätze vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - abgeschlossene Fachdienstausbildung TuS I Träger Der Träger der Fachdienstausbildung TuS ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Fachdienstausbildung TuS II baut auf den vermittelten Inhalten der Fachdienstausbildung TuS I auf. Sie umfasst insgesamt 24 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 3 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 18 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - der Fachdienst auf Landesebene, - erweiterte Stromversorgung / Ausleuchtung sowie Netzerweiterungen, - Wasserversorgung / Wasserentsorgung (Pumpen), - Logistische Maßnahmen im Einsatz, - Karten und Geländekunde (GPS) und - technische Sondergeräte wie z.b. der Greifzug Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 12 / 27

13 2.3 Funktionsausbildung Technik und Sicherheit III (TuS III) Ziel und Zweck Die Funktionsausbildung TuS III ist eine Zusatzausbildung. Durch die hier erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, in einem Einsatz Motorkettensägen zu betreiben sowie diese vor und nach Einsätzen zu warten und zu pflegen Teilnehmer - Helfer, die für die Mitarbeit in der Einheit Technik und Logistik des Kreisverbandes, der Landesvorhaltung bzw. Auslandseinsätze vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - abgeschlossene Fachdienstausbildung TuS II Träger Der Träger der Funktionsausbildung ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Funktionsausbildung TuS III umfasst insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 2 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 15 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Aufbau und Umgang mit der Kettensäge und - Wartung und Pflege Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 13 / 27

14 2.4 Funktionsausbildung Stromversorgung im Einsatz Ziel und Zweck Die Funktionsausbildung Stromversorgung im Einsatz ist eine Zusatzausbildung, die den Helfer befähigt, unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften von der im DRK-Kreisverband beauftragten Elektrofachkraft als EUP eingesetzt zu werden. Durch die hier erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, in einem Einsatz elektrische Netze mittels eines Notstromaggregates zu errichten und zu betreiben und unter erlernten elektrotechnischen Voraussetzungen andere Stromquellen zu nutzen Teilnehmer - Helfer, die im Einsatz elektrische Anlagen installieren und betreiben sollen Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft oder hauptamtliche Mitarbeit - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar Träger Der Träger der Funktionsausbildung Stromversorgung im Einsatz sind die Kreisverbände soweit die Ausbildung nicht Bestandteil der Ausbildung TuS I ist Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Funktionsausbildung Stromversorgung im Einsatz umfasst insgesamt 16 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 2 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 18 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Grundlagen der Elektrotechnik, - Sicherheitsvorschriften, - Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz, mit Netzersatzanlagen, sowie deren Größe, Auswahl und Eigenschaften von Betriebsmitteln und - Prüf- und Messtechniken Abschluss Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 14 / 27

15 2.5 Funktionsausbildung Trinkwasseraufbereitung (TWA) Ziel und Zweck Die Funktionsausbildung Trinkwasseraufbereitung, ist eine Zusatzausbildung, für Helfer des Fachdienstes Technik und Sicherheit oder für Helfer die für die Auslandsarbeit vorgesehen sind. Durch die hier erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, in einem Einsatz aus Rohwasser Trinkwasser herzustellen Teilnehmer - Angehörige des Fachdienstes Technik und Sicherheit, die innerhalb der Landesvorhaltung bei der Trinkwasseraufbereitung mitarbeiten wollen. - Helfer die bei Auslandseinsätzen bei der Trinkwasseraufbereitung mitarbeiten wollen Teilnahmevoraussetzungen - Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit I - Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit II wird empfohlen. Für Auslandseinsätze: - Englischkenntnisse in Wort und Schrift. - Eignung und Abkömmlichkeit für Auslandseinsätze Träger Der Träger der Funktionsausbildung Trinkwasseraufbereitung ist der DRK-Landesverband Nordrhein e. V. oder das DRK-Generalsekretariat Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben. Diese werden ggf. durch Ausbilder des DRK- Generalsekretariates unterstützt werden Lehrgang Die Funktionsausbildung Trinkwasseraufbereitung umfasst insgesamt 64 Unterrichtsstunden. Aus pädagogischen Gründen wird empfohlen, die Ausbildung grundsätzlich auf nicht mehr als 8 Tage aufzuteilen. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 18 nicht überschritten werden. Vermittelt werden die Inhalte: - Grundlagen des Wassers, - Arten und Formen des Gewässers, - Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütung und Hygiene, - Vorbehandlungsverfahren, Alternativen, Filtermethoden, Chlorung und Wasseranalytik und - Reparatur / Wartung, Dokumentation Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 15 / 27

16 2.6 Fortbildung Technik und Sicherheit Ziel und Zweck Die Teilnehmer erhalten Fortbildungen individuell abgestimmt auf den Teilnehmerkreis, damit die Helfer und Führungskräfte des Fachdienstes über Neuerungen informiert werden Teilnehmer - Helfer und Führungskräfte, des Trupps Technik und Sicherheit der Einsatzeinheit, der Einheit Technik und Logistik, - Helfer in der Trinkwasseraufbereitung, - Beauftragte des Fachdienstes und - Ausbilder des Fachdienstes Technik und Sicherheit Teilnahmevoraussetzungen Sind in der jeweiligen Ausschreibung im Ausbildungsprogramm der DRK-Landesschule Nordrhein aufgeführt Träger Die Träger der Fortbildung Technik und Sicherheit ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v. auf Landesebene sowie die DRK-Kreisverbände auf Kreisebene Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Es finden verschiedene Fortbildungen im Fachdienst Technik und Sicherheit statt. Die Themen und Inhalte wechseln und sind im Programm der DRK-Landesschule Nordrhein ausgeschrieben. Vermittelt werden die Inhalte: - Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen, - Fortbildungen im Umgang mit der Ausstattung des Fachdienstes und - Ausbildung an neuen Gerätschaften Abschluss Die Teilnahme an der Fortbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 16 / 27

17 3 Fachdienst- und Funktionsausbildungen sowie Fortbildung des Fachdienstes Information und Kommunikation (IuK) 3.1 Fachdienstausbildung Information und Kommunikation Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden mit der Anwendung der unterschiedlichsten Einsatzmittel des Fachdienstes vertraut gemacht Teilnehmer Helfer, die für die Mitarbeit in der Einheit IuK des DRK-Kreisverbandes oder der Landesvorhaltung Nordrhein vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft - abgeschlossene Helfergrundausbildung - Sprechfunkausbildung - die Teilnahme am Lehrgang Stromversorgung im Einsatz wird empfohlen Träger Der Träger der Fachdienstausbildung IuK ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Fachdienstausbildung Information und Kommunikation baut auf die vermittelten Inhalte der Sprechfunkausbildung auf. Die Fachdienstausbildung Information und Kommunikation besteht aus den Modulen I bis IV und umfasst insgesamt 64 Unterrichtsstunden, aufgeteilt auf 4 Wochenenden. Die Inhalte können dem aktuell gültigen Curriculum IuK entnommen werden. Die gesamte Fachdienstausbildung IuK soll nach zirka einem Jahr abgeschlossen sein. Um das Lernziel nicht zu gefährden, sollte die Höchstteilnehmerzahl von 24 nicht überschritten werden Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Der Teilnehmer erhält das Recht, das Fachdienstabzeichen IuK gemäß der gültigen Dienstbekleidungsvorschrift zu tragen. Stand: Seite: 17 / 27

18 3.2 Funktionsausbildung Sprechfunker Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden mit den Grundlagen der Funktechnik, der Anwendung der unterschiedlichen Funkanlagen sowie mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Funkverkehrs der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vertraut gemacht. Diese Ausbildung ist Voraussetzung, um BOS-Funkgeräte nutzen bzw. bedienen zu dürfen Teilnehmer Alle ehren- und hauptamtlichen Helfer oder Mitarbeiter die im Rahmen ihrer Aufgaben BOS- Funkanlagen bedienen oder benutzen Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft oder hauptamtliche Mitarbeit - Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar Träger Die Träger der Funktionsausbildung Sprechfunker sind grundsätzlich die DRK-Kreisverbände Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Gemäß Ausbildungspakt NRW beträgt die Sprechfunkausbildung 24 Unterrichtsstunden. - Sprechfunkausbildung Analog 16 US - Sprechfunkausbildung Digital (Update) 8 US - Sprechfunkausbildung Analog und Digital 24 US Eine Höchstteilnehmerzahl von 24 sollte nicht überschritten werden Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 18 / 27

19 3.3 Funktionsausbildung Führungsgehilfe (FüG) Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden für die Wahrnehmung der Aufgaben im Führungstrupp der Einsatzeinheit sowie als Führungshilfspersonal gemäß FwDV 100 in Einsatzleitungen und Abschnittsleitungen qualifiziert. Sie werden mit den erweiterten Grundlagen der Funktechnik, der ordnungsgemäßen Abwicklung des BOS-Funkverkehrs, mit unterschiedlichen Fernmeldemittel, Betriebsunterlagen und Fernsprechgeräten sowie der Verlängerung von Fernsprechanschlüssen vertraut gemacht Teilnehmer Alle ehren- und hauptamtlichen Helfer oder Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben BOS- Funkanlagen bedienen oder benutzen und für Führungsunterstützungsaufgaben vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft oder hauptamtliche Mitarbeit, - abgeschlossene Helfergrundausbildung (bei ehrenamtlichen Helfern), - abgeschlossene Sprechfunkausbildung Träger Träger der Funktionsausbildung Führungsgehilfe ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Funktionsausbildung Führungsgehilfe entspricht dem ersten Teil der Fachdienstausbildung IuK (IuK I) und umfasst 16 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in 2 Tage. Die Inhalte können dem aktuell gültigen Curriculum IuK entnommen werden. Eine Höchstteilnehmerzahl von 24 sollte nicht überschritten werden Abschluss Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 19 / 27

20 3.4 Zusatzausbildung S6 (Sachgebietsleiter 6 / IuK) Ziel und Zweck Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt die Aufgaben eines Sachgebietsleiters 6 / IuK in einem Stab oder einer Einsatzleitung wahrzunehmen. Dazu lernen sie die Organisation und Struktur von Führungsgremien kennen, und welche Aufgaben der S6 dort innehat. Darüber hinaus wird sich mit Fernmelde-taktischer und technischer Einsatzplanung, der Nutzen von Informationsdiensten und der Zusammenarbeit mit Dritten beschäftigt Teilnehmer Helfer die für die Funktion eines S6 vorgesehen sind Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft, - abgeschlossene Fachdienstausbildung IuK, - abgeschlossene Gruppenführerausbildung IuK, - abgeschlossene Zugführerausbildung, - Kenntnisse Grundlagen der Stabsarbeit Träger Der Träger der Zusatzausbildung S6 ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Zusatzausbildung S6 umfasst einen Theorieteil von 16 Unterrichtsstunden und einen Praxisanteil in Form einer Praxissimulation Abschluss Die Teilnahme an der Zusatzausbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 20 / 27

21 3.5 Fortbildung IuK Ziel und Zweck Mit den Fortbildungsangeboten für Helfer des Fachdienstes IuK sollen die Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vertieft und erweitert werden Teilnehmer Helfer des Fachdienstes IuK Teilnahmevoraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft, - abgeschlossene Fachdienstausbildung IuK Träger Der Träger der Fortbildung IuK sind die DRK-Kreisverbände, zusätzlich bietet der DRK- Landesverband Nordrhein e.v. jährlich eine Fortbildung an Lehrkräfte Nordrhein e.v., wie unter Punkt 4 beschrieben Lehrgang Die Fortbildung IuK wird nach Bedarf veranstaltet, Ort und Dauer werden den Anforderungen angepasst Abschluss Die Teilnahme an der Fortbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erfasst. Stand: Seite: 21 / 27

22 4 Qualifikation von Ausbildern 4.1 Ziel und Zweck Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung darf ein Ausbilder selbständig Ausbildungen in den in dieser Ausbildungsordnung aufgeführten Fachdiensten durchführen. In der Einweisung in die Lehrund Lernunterlage erfährt der Ausbilderanwärter die methodisch-didaktischen Hintergründe zur Durchführung einer Ausbildungsveranstaltung. Mit der Lehrprobe erhält der Ausbilderanwärter seine Lehrberechtigung zur Durchführung eigener Ausbildungsveranstaltungen. Zur Unterrichtung einzelner Unterrichtseinheiten können zusätzlich Fachreferenten eingebunden werden. Die Verantwortung für die getreue Wiedergabe von Ausbildungsinhalten liegt bei dem Ausbilder. Die Aufteilung eines Gesamtlehrgangs auf Einzelthemen und somit die generelle Verteilung auf Fachreferenten ist nicht zulässig. 4.2 Voraussetzungen - Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft, - abgeschlossene Helfergrundausbildung, - Teilnahme an dem jeweiligen Lehrgang, zu dem die Ausbilderqualifizierung erworben werden soll, bei Funktionsausbildungen Teilnahme an der jeweils höheren Fachdienstausbildung, vor nicht mehr als 2 Jahren, - Teilnahme am Seminar Erwachsene Unterrichtsgestaltung Teil 1, oder eine gleichwertige methodisch-didaktische Qualifizierung Zusätzliche Voraussetzungen im Bereich Technik und Sicherheit Für die Lehrberechtigung Stromversorgung im Einsatz ist zusätzlich erforderlich: - fachliche Qualifikation für Elektroberufe nach DIN VDE (Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen), - praktische Erfahrung mit elektrischen Geräten der Katastrophenschutzausstattung - Volljährigkeit - abgeschlossene Fachdienstausbildung TuS I und II erforderlich. 4.3 Einweisung in die jeweilige Lehr- und Lernunterlage Träger der Einweisung Der Träger für die Einweisungsveranstaltung in den Leitfaden ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Die Einweisungsveranstaltung wird durch die DRK-Landesschule Nordrhein ausgeschrieben. Von dieser regulären Form der Einweisung kann im Ausnahmefall abgewichen werden, wenn nicht ausreichend Anwärter für eine solche Veranstaltung angemeldet sind Lehrkräfte der Einweisung Die Multiplikatoren und Lehrkräfte für die Vermittlung der Lehr- und Lernunterlagen werden ausschließlich durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.v. bestimmt und eingesetzt Einweisungsveranstaltung Die Einweisung in die Lehr- und Lernunterlage umfasst grundsätzlich 16 Unterrichtsstunden. Um das Lernziel nicht zu gefährden sollte die Höchstteilnehmerzahl von 10 nicht überschritten werden. Stand: Seite: 22 / 27

23 4.4 Hospitation Ziel und Zweck Nach der Teilnahme an der Einweisungsveranstaltung gemäß Punkt 4.3, ist es dem Ausbilderanwärter freigestellt, jedoch dringend empfohlen, an Lehrgängen als Hospitant zur Erlangung von praktischen Erfahrungen in der Lehrgangsdurchführung und zur Festigung der Lerninhalte teilzunehmen Träger Die Träger der Ausbildungsveranstaltungen sind die DRK-Kreisverbände oder der DRK- Landesverband Lehrkräfte Der Ausbilderanwärter wird während seiner gesamten Hospitation in einem Lehrgang von einem Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung begleitet Lehrgang und Dokumentation Die Hospitation wird dokumentiert, in dem der Hospitant mit auf der Teilnehmerliste und nachträglich in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v. eingepflegt wird. 4.5 Lehrprobe und Lehrberechtigung Teilnahmevoraussetzung - Teilnahme an der Einweisung in den Leitfaden innerhalb der letzten 18 Monate Träger Die Träger der Ausbildungsveranstaltungen sind hauptsächlich die regulären Träger der jeweiligen Lehrgänge und Seminare, je nach Veranstaltung DRK-Landesverband oder DRK-Kreisverband Durchführung der Lehrprobe Die Lehrprobe findet im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung statt. Die Beurteilung der Lehrprobe wird von einer durch den Landesverband autorisierten Person durchgeführt, im folgenden Prüfer des jeweiligen Fachdienstes genannt. Das vorgeschriebene Prüfprotokoll ist dieser Ausbildungsordnung als Anlage 1 angefügt Erteilung der Lehrberechtigung Befindet der Prüfer den Ausbilderanwärter als geeignet, erhält dieser seine Lehrberechtigung für die Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Der Lehrberechtigung wird vom DRK-Landesverband Nordrhein e.v. zentral in dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v. erfasst. Nachrichtlich wird die zuständige Kreisbereitschaftsleitung informiert. Eintragungen oder Änderungen der Lehrberechtigung dürfen nur durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.v. vorgenommen werden. Ein Lehrschein wird in Form eines Ausbilderausweises aus dem einheitlichen elektronischen Ressourcenmanagement-System erzeugt und ausgehändigt. Stand: Seite: 23 / 27

24 4.6 Verlängerung der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann bei Ablauf um jeweils 3 Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Teilnahme an mindestens einer, durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.v. anerkannten, Fortbildungsveranstaltung gemäß Punkt 5, von mindestens 8 Unterrichtsstunden, innerhalb der vorhergehenden Gültigkeitsdauer. - Erfolgte Durchführung von bzw. Mitwirkung an mindestens 2 Lehrgängen gemäß Lehrberechtigung innerhalb der vorhergehenden Gültigkeitsdauer. 4.7 Entzug der Lehrberechtigung Wird die Lehrberechtigung nicht verlängert gemäß Punkt 4.6, ruht sie für bis zu 12 Monate. Innerhalb dieser Frist ist eine Verlängerung beim Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen möglich. Ruht die Lehrberechtigung länger als 12 Monate wird sie entzogen. Eine erneute Teilnahme an einer Qualifizierung für Ausbilder einschließlich Prüfung durch den Landesverband wird in diesem Fall für die Wiederaufnahme der Tätigkeit als Ausbilder erforderlich. Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Nordrhein e.v. entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und / oder das Verhalten des Ausbilders für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar sind. 4.8 Sonstige Regelungen Lehrberechtigungen anderer Organisationen Verfügt ein Ausbilderanwärter bereits über eine gleichwertige Lehrberechtigung einer anderen Hilfsorganisation oder aus einem artverwandten Ausbildungsberuf, so kann diese grundsätzlich im Rahmen der Vergleichbarkeit durch einen Beauftragten des Landesverbandes im Einvernehmen mit der zuständigen Leitung der Gemeinschaft anerkannt werden. Die Einweisung auf den Leitfaden nach muss vor der Anerkennung absolviert werden. Eine Lehrprobe gemäß Punkt 4.5 findet statt, um die Leistungen anzuerkennen und die Lehrberechtigung zu dokumentieren. Stand: Seite: 24 / 27

25 5 Fortbildung für Ausbilder 5.1 Ziel und Zweck Fortbildungen beinhalten die Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten. Des Weiteren werden Neuerungen aus den Fachbereichen bekannt gegeben. 5.2 Voraussetzungen - Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung oder - Ausbilder, deren Lehrberechtigung vor weniger als 12 Monaten abgelaufen ist. 5.3 Träger Der Träger für die Fortbildung der Ausbilder ist der DRK-Landesverband Nordrhein e.v. 5.4 Lehrkräfte Die Lehrkräfte werden durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.v. bestimmt. 5.5 Durchführung der Veranstaltung Die Fortbildungsthemen werden vom DRK-Landesverband Nordrhein e.v. festgelegt. Die Fortbildungsveranstaltung ist innerhalb von 3 Jahren mindestens einmal zu absolvieren und umfasst 8 Unterrichtsstunden. Stand: Seite: 25 / 27

26 Ausbildungsordnung für die Fachdienste Betreuungsdienst, Technik und Sicherheit sowie Information 6 Anlage 6.1 Prüferprotokoll nach Ziffer Stand: Seite: 26 / 27

27 7 Inkrafttreten Diese Ausbildungsordnung tritt am in Kraft. Stand: Seite: 27 / 27

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