ORGANISATIONSPLAN DER KIRCHLICHEN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE (KPH) WIEN/KREMS

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1 ORGANISATIONSPLAN DER KIRCHLICHEN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE (KPH) WIEN/KREMS Rektorat Mayerweckstraße Wien T Campus Krems-Mitterau Dr. Gschmeidler-Straße Krems/Donau T Campus Wien-Gersthof Severin-Schreiber-Gasse Wien T Campus Wien-Strebersdorf Mayerweckstraße Wien T FBZ Stephansplatz Stephansplatz 3/III 1010 Wien T URL DVR (042) DVR Schulkennzahl Bankverbindung: IBAN: AT , BIC: RLNWATWW

2 2 1 Vorbemerkungen (1) Die Organe der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems sind der Hochschulrat ( 8 Statut), das Rektorat ( 11 Statut), der Rektor/die Rektorin ( 9 Statut) und das Hochschulkollegium ( 13 Statut). (2) Die Institute der KPH Wien/Krems sind im Sinne von 16 HG eingerichtet und für die Planung, Organisation und Durchführung des Studien- und Forschungsbetriebs der Hochschule hauptverantwortlich. Die Bestellung der InstitutsleiterInnen erfolgt gemäß 12 (2) Statut durch den Hochschulrat nach Stellungnahme durch den Rektor/die Rektorin. Gemäß Pkt IV 18 Satzung sind sie als Dienstvorgesetzte im Rahmen ihrer Förderpflicht für die Personalentwicklung gemeinsam mit dem Rektorat zuständig. Die InstitutsleiterInnen gemäß Pkt II 1 und 2 Satzung sind die für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organe für Studiengänge, Lehrgänge und Hochschullehrgänge. (3) Die der KPH Wien/Krems angeschlossenen Praxisschulen (PVS Campus Wien-Strebersdorf, PVS Campus Krems und PNMS Campus Wien-Strebersdorf) sind katholische Privatschulen im Sinne des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962 idgf. Gemäß 23 (2) lit. a PrivSchG ist das BMBF Schulbehörde erster Instanz. Die Praxisschulen nehmen die in 23 HG normierten Aufgaben wahr. (4) Die InstitutsleiterInnen und PraxisschulleiterInnen sind gemeinsam mit dem Rektorat und der Geschäftsführung der Hochschulstiftung für eine ordnungsgemäße und effiziente Vollziehung des Budgets im Interesse der Träger bzw Subventionsgeber verantwortlich. 2 Institute a) Institut für Ausbildung Wien b) Institut für Ausbildung Krems c) Institut für Ausbildung Religion - Christliche Konfessionen d) Institut für Ausbildung Islamische Religion e) Institut für Ausbildung Alevitische Religion f) Institut für Ausbildung Jüdische Religion g) Institut für Fortbildung h) Institut für Fortbildung Religion i) Institut für Forschung und Entwicklung

3 3 3 Rektorat (1) Das Rektorat der KPH Wien/Krems besteht aus einem/einer RektorIn und unbeschadet 10 (1) Statut - drei VizerektorInnen. Entsprechend 10 (4) Statut findet für die dienstrechtliche Stellung von einem / einer der drei VizerektorInnen 14 (4) HG keine Anwendung. (2) Die VizektorInnen tragen folgende Bezeichnungen entsprechend ihrer Aufgabengebiete: a. VizerektorIn für Ausbildung (inkl. Praxisschulen) b. VizerektorIn für Fort- und Weiterbildung c. VizerektorIn für Forschung & Entwicklung, Ökumene und internationale Beziehungen 4 Aufgabengebiete der Rektoratsmitglieder Zusätzlich zu den in Statut, Hochschulgesetz sowie der Geschäftsordnung des Rektorats beschriebenen Aufgaben und Pflichten sind den Mitgliedern des Rektorats folgende Aufgabengebiete zugeordnet: 1. Im Verantwortungsbereich des Rektors/der Rektorin befinden sich neben organisationsspezifischen Aufgaben, wie der Evidenz, das Controlling der Bundesmittel sowie der Personaleinsatz von Lehrenden, das Zentrum für Qualitätsentwicklung & Evaluation sowie das Medienzentrum (inkl. PH-Online). Der/die RektorIn ist darüber hinaus für die Abstimmung der Tätigkeiten des Rektorats mit dem/der GeschäftsführerIn der Hochschulstiftung verantwortlich. 2. Im Verantwortungsbereich des Vizerektors /der Vizerektorin für Lehre & Praxisschulen befinden sich das Institut für Ausbildung Wien, das Institut für Ausbildung Krems, das Institut für Ausbildung Christliche Religion, das Institut für Islamische Religion und das Institut für Islamisch-alevitische Religion sowie die drei Praxisschulen und das Büro für Pädagogisch-Praktische Studien. Der/ die Vizerektor/in ist für die inhaltliche Abstimmung mit dem/der Leiter/in der Bibliotheken der KPH verantwortlich. 3. Im Verantwortungsbereich des Vizerektors /der Vizerektorin für Fort- und Weiterbildung befinden sich das Institut für Fortbildung, das Institut für Fortbildung Religion, das Zentrum für Weiterbildung sowie die Beratungszentren für Schulentwicklung & Leadership, für Gesundheitsförderung und Berufszufriedenheit (Kompass) sowie das Zentrum für Begabungsentwicklung und Innovation (TIBI).

4 4 4. Im Verantwortungsbereich des Vizerektors /der Vizerektorin für Forschung & Entwicklung, Ökumene und internationale Beziehungen befinden sich das Institut für Forschung & Entwicklung, das Internationale Büro, die Hochschulpastoral sowie das interreligiöse & interkulturelle Beratungszentrum. Zusätzlich ist er/sie für die internationalen Beziehungen der Hochschule verantwortlich. 5 Aufgabengebiete der Institute 1. Das Institut für Ausbildung Wien ist für die Erstausbildung von LehrerInnen im Bereich der Primarstufe sowie im Bereich der Sekundarstufe (Clusterangebote) am Campus Wien-Strebersdorf zuständig. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: Sicherung eines qualitätsvollen Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich Studien in Kooperation mit dem Büro für Pädagogisch-Praktische Studien. Qualifikation von PraxislehrerInnen Kooperation mit den drei Instituten für die Ausbildung Religion in der Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation des Schwerpunkts Religion Primarstufe (ab 2016) sowie in den Angeboten in der Sekundarstufe Kooperation mit allen Instituten, Beratungszentren und Organisationseinheiten der KPH sowie der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit 2. Das Institut für Ausbildung Krems ist für die Erstausbildung von LehrerInnen im Bereich der Primarstufe sowie im Bereich der Sekundarstufe (Clusterangebote) am Campus Krems-Mitterau zuständig. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete:

5 5 Sicherung eines qualitätsvollen Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich Studien in Kooperation mit dem Büro für Pädagogisch-Praktische Studien Qualifikation von PraxislehrerInnen Kooperation mit den drei Instituten für die Ausbildung Religion in der Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation des Schwerpunkts Religion Primarstufe (ab 2016) sowie in den Angeboten in der Sekundarstufe Kooperation mit allen Instituten, Beratungszentren und Organisationseinheiten der KPH sowie der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit 3. Das Institut für Ausbildung Religion - Christliche Konfessionen (katholisch für den Bereich Diözese St. Pölten und Erzdiözese Wien; evangelisch, altkatholisch, orthodox, orientalisch-orthodox sowie freikirchlich österreichweit) ist für die Umsetzung des (jeweils konfessionell zugordneten) Schwerpunkts Religion im Primarstufencurriculum und für die entsprechenden Angebote im Rahmen der Clusterangebote im Bereich der Sekundarstufe verantwortlich. Sicherung eines qualitätsvollen Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich für die Ausbildung von ReligionslehrerInnen für die genannten Konfessionen, wobei die Durchführung der konfessionsgebundenen Module sowie der Module mit konfessioneller Kooperation inhaltlich in Absprache mit den einzelnen Kirchen erfolgt Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstituten der anderen Religionsgemeinschaften für interreligiöse Angebote Studien, die für die Ausbildung zum / zur Religionslehrer/in erforderlich sind

6 6 Qualifikation von PraxislehrerInnen für die jeweilige Konfession sowie von Lehrgängen zur Erlangung der außerordentliche Lehrbefähigung für Religion Kooperation mit dem Institut für Ausbildung Wien und dem Institut für Ausbildung Krems in der Planung, Organisation und Durchführung der Primarstufenausbildung sowie der Angebote im Bereich der Sekundarstufenlehrer/innenbildung Kooperation mit dem Institut für Forschung & Entwicklung, mit den Instituten für Fortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung für die Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung sowie mit allen Organisationseinheiten der KPH 4. Das Institut für Ausbildung Islamische Religion ist für die Umsetzung des Schwerpunkts islamische Religion im Rahmen des Primarstufencurriculums und für etwaige Angebote im Rahmen der Clusterangebote im Bereich der Sekundarstufe verantwortlich Sicherung eines qualitätsvollen Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich für die Ausbildung von islamischen ReligionslehrerInnen, wobei die Durchführung der konfessionsgebundenen Module inhaltlich in Absprache mit Islam. Glaubensgemeinschaft erfolgt Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstituten der anderen Religionsgemeinschaften für interreligiöse Angebote Studien, die für die Ausbildung zum / zur islam. Religionslehrer/in erforderlich sind Qualifikation von PraxislehrerInnen für islamische Religion Kooperation mit dem Institut für Ausbildung Wien und dem Institut für Ausbildung Krems in der Planung, Organisation und Durchführung der Primarstufenausbildung sowie der Angebote im Bereich der Sekundarstufenlehrer/innenbildung

7 7 Kooperation mit dem Institut für Forschung & Entwicklung, mit den Instituten der LehrerInnenfortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung für die Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung sowie mit allen Organisationseinheiten der KPH 5. Das Institut für Ausbildung Alevitische Religion ist für die Umsetzung des Schwerpunkts alevitische Religion im Rahmen des Primarstufencurriculums und für etwaige Angebote im Rahmen der Clusterangebote im Bereich der Sekundarstufe verantwortlich Sicherung eines qualifizierten Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich für die Ausbildung von alevitischen ReligionslehrerInnen, wobei die Durchführung der konfessionsgebundenen Module inhaltlich in Absprache mit der Alevitischen Glaubensgemeinschaft erfolgt Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstituten der anderen Religionsgemeinschaften für interreligiöse Angebote Studien, die für die Ausbildung zum / zur alevitischen Religionslehrer/in erforderlich sind Qualifikation von PraxislehrerInnen für alevitische Religion Kooperation mit dem Institut für Ausbildung Wien und dem Institut für Ausbildung Krems in der Planung, Organisation und Durchführung der Primarstufenausbildung sowie der Angebote im Bereich der Sekundarstufenlehrer/innenbildung Kooperation mit dem Institut für Forschung & Entwicklung, mit den Instituten der LehrerInnenfortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung für die Weiterentwicklung einer LehrerInnenbildung sowie mit allen Organisationseinheiten der KPH

8 8 6. Das Institut für Ausbildung Jüdische Religion ist für die Umsetzung des Schwerpunkts jüdische Religion im Rahmen des Primarstufencurriculums und für etwaige Angebote im Rahmen der Clusterangebote im Bereich der Sekundarstufe verantwortlich Sicherung eines qualifizierten Studienangebotes im Sinne einer wissenschaftlich für die Ausbildung jüdischen ReligionslehrerInnen, wobei die Durchführung der konfessionsgebundenen Module inhaltlich in Absprache mit dem Verein Beth Chabad Jüdische Erziehungs- und Bildungsstätte erfolgt Zusammenarbeit mit den Ausbildungsinstituten der anderen Religionsgemeinschaften für interreligiöse Angebote Studien, die für die Ausbildung zum / zur jüdischen Religionslehrer/in erforderlich sind Qualifikation von PraxislehrerInnen für jüdische Religion Kooperation mit dem Institut für Ausbildung Wien und dem Institut für Ausbildung Krems in der Planung, Organisation und Durchführung der Primarstufenausbildung sowie der Angebote im Bereich der Sekundarstufenlehrer/innenbildung Kooperation mit dem Institut für Forschung & Entwicklung, mit den Instituten der LehrerInnenfortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung für die Weiterentwicklung einer LehrerInnenbildung sowie mit allen Organisationseinheiten der KPH 7. Das Institut für Fortbildung ist für die Fortbildung von LehrerInnen aller Gegenstände aller Schularten und -typen im Bereich des Stadtschulrates für Wien sowie des Landesschulrates für Niederösterreich zuständig. Ebenso werden bundesweite Angebote für einzelne Schularten/-typen angeboten. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: Planung, Organisation, Bewerbung, Durchführung und Evaluation der Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer der einzelnen Schularten /-typen und Fächer auf der Basis des Fortbildungskonzeptes der KPH Wien/Krems

9 9 Wahrnehmung und Profilierung der Veranstaltungen entsprechend den regionalen und lokalen Gegebenheiten und Erfordernissen in enger Kooperation mit dem Schulbehörden Planung, Organisation, Bewerbung, Durchführung und Evaluation der Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer konfessioneller Privatschulen in Zusammenwirken mit dem Institut für Fortbildung Religion Vernetzung mit den Ausbildungsinstituten, den anderen Instituten der LehrerInnenfortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung sowie den Beratungszentren zur synergetischen Nutzung der Angebote 8. Das Institut für Fortbildung Religion ist für die Fortbildung von ReligionslehrerInnen katholisch für den Bereich der Diözese St. Pölten und der Erzdiözese Wien zuständig. Für evangelische, altkatholische, orthodoxe, orientalisch-orthodoxe sowie freikirchliche Religion ist das Institut für ganz Österreich verantwortlich. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: Planung, Organisation, Bewerbung und Durchführung der vielschichtigen Fortbildungsangebote für ReligionslehrerInnen der genannten Konfessionen Planung, Organisation, Durchführung des Unterrichtspraktikums bzw des Mentorings für ReligionslehrerInnen an höheren Schulen in Kooperation mit anderen Pädagogischen Hochschulen Spezielle Berücksichtigung der Möglichkeiten grundlegender theologischer Auseinandersetzung in der Fort- und Weiterbildung; Berücksichtigung der ökumenischen Dimension der KPH Wien/Krems mit ihrem kirchenspezifischen Profil Vernetzung mit den Ausbildungsinstituten, den anderen Instituten der LehrerInnenfortbildung und dem Zentrum für Weiterbildung sowie den Beratungszentren zur synergetischen Nutzung der Angebote

10 10 9. Das Institut für Forschung & Entwicklung ist für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen institutionellen Forschung sowie die dafür notwendige Entwicklung institutioneller Kooperationen zuständig. Dies umfasst insbesondere folgende Aufgabengebiete: Förderung und Sicherung qualifizierter Entwicklungs- und Forschungsprojekte im Sinne einer wissenschaftlich fundierten, forschungsgeleiteten und berufsfeldbezogenen Hochschulbildung Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation aller Aspekte des Entwicklungs- und Forschungsbetriebes und dessen Qualitätssicherung Kooperation mit den Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstituten sowie mit den Praxisschulen für die Verbindung von Forschung, Lehre und Praxis Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zur Förderung von Entwicklungs- und Forschungsprojekten und Projektteams Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung an nationalen und internationalen Entwicklungsund Forschungsdiskursen Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Entwicklungs- und Forschungsprojekten mit nationalen und internationalen KooperationspartnerInnen 6 In-Kraft-Treten Der Organisationsplan tritt mit dem Datum der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der KPH Wien/Krems in Kraft. Mag. Dr. Christoph Berger, MA Rektor Angepasst

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