Informationsveranstaltung
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- Vincent Lorenz
- vor 8 Jahren
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1 Informationsveranstaltung Flughafenerweiterung Stand der Klageverfahren und Ausblick RA Dr. Martin Schröder RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER
2 I. Stand der Klageverfahren RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER 2 2
3 I. Stand der Klageverfahren Gegen den Planfeststellungsbeschluss des HMWVL vom für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main wurden mehr als 230 Klagen erhoben. Der HessVGH machte von 93a VwGO (Musterverfahren) Gebrauch: Auswahl von 11 Musterverfahren Aussetzung der übrigen Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterverfahren 3 3
4 I. Stand der Klageverfahren Die Verfahren der folgenden Kläger wählte der HessVGH als Musterverfahren aus: 1. Stadt Offenbach am Main 2. TLR Tanklager Raunheim GmbH 3. Stadt Mörfelden Walldorf 4. BUND 5. Stadt Raunheim 6. Stadt Rüsselsheim 7. Stadt Neu Isenburg 8. Deutsche Lufthansa AG und Lufthansa Cargo AG 9. Grundstückseigentümer aus Frankfurt am Main 10. Klinikum Offenbach GmbH 11. Grundstückseigentümer aus Kelsterbach 4 4
5 I. Stand der Klageverfahren Alle übrigen Verfahren wurden ausgesetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über alle Musterverfahren. Mit Beschlüssen vom wurden auch die Verfahren der Stadt Hattersheim am Main und der von dem Verein Lebenswertes Hattersheim unterstützten Klägerinnen und Kläger ausgesetzt. 5 5
6 I. Stand der Klageverfahren Rechtskräftige Entscheidungen über die 11 Musterverfahren: Beschluss des BVerwG vom : Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des BUND Urteil des BVerwG vom über die Klagen der Städte Offenbach, Mörfelden Waldorf, Neu Isenburg, Raunheim, Rüsselsheim, der Grundstückseigentümer aus Frankfurt und aus Kelsterbach sowie der Klinikums Offenbach GmbH Rücknahme der Klage durch die Deutsche Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG. Beschluss des BVerwG vom : Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der TLR Tanklager Raunheim GmbH. 6 6
7 I. Stand der Klageverfahren Alle von dem HessVGH ausgewählten Musterverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen. => Verfügungen des HessVGH vom : Die Aussetzung der Verfahren der Stadt Hattersheim am Main und der von dem Verein Lebenswertes Hattersheim unterstützten Klägerinnen und Kläger ist beendet. Fristsetzung bis zum , um ergänzend vorzutragen, insbesondere zu den folgenden Punkten: Fortführung der erhobenen Klage Tatsächliche oder rechtliche Besonderheiten des Verfahrens im Verhältnis zu den Musterverfahren Ergänzender Sachvortrag 7 7
8 I. Stand der Klageverfahren Mit Schriftsätzen vom bzw haben wir ergänzend vorgetragen: Die mit Klagebegründungen vom gestellten Anträge, insbesondere die Anträge auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom , werden aufrechterhalten. Nachdem das HMWVL durch die sogenannte Planklarstellung vom das Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr allgemein verfügt hat, wurde insoweit jeweils eine Teilerledigterklärung abgegeben. Im Hinblick auf die Verfahren haben wir beantragt, die mündliche Verhandlung zu terminieren und nicht im Beschlussweg zu entscheiden. In der Sache haben wir insbesondere zu den folgenden Punkten ergänzend vorgetragen: 8 8
9 II. Ergänzender Vortrag RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER 9 9
10 II. Ergänzender Vortrag Planungshindernis aus dem Planfeststellungsbeschluss vom Der Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik vom betreffend des Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main enthält auf Seite 10 den folgenden Absatz: Die Befürchtungen, dass später eine Start oder Landebahn etwa parallel zur Bahn 18 West errichtet werden könnte, entbehren jeder Grundlage. Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird auf keinen Fall erteilt. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss vom (Seiten ) sah darin kein Planungshindernis
11 II. Ergänzender Vortrag Planungshindernis aus dem Planfeststellungsbeschluss vom Der HessVGH sah in dem Musterurteil vom (11 C 227/08.T u.a., Rn. 298 ff.) ebenfalls kein Planungshindernis. Zur Begründung erklärt der HessVGH (a.a.o., Rn. 302): Die Planfeststellungsbehörde hat zwar 1971 erkennbar damit gerechnet, dass das Luftverkehrsaufkommen weiterhin zunehmen wird, sie hat die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses aber nicht in dem Wissen formuliert, dass der Flughafen Frankfurt Main ca. 40 Jahre später an eine nur durch eine Erweiterung überwindbare Kapazitätsgrenze stoßen wird ( )
12 II. Ergänzender Vortrag Planungshindernis aus dem Planfeststellungsbeschluss vom Quelle: Offenbach Post vom
13 II. Ergänzender Vortrag Undurchführbares Flugbetriebssystem als Grundlage aller Auswirkungsprognosen Alle Prognosen der Auswirkungen des Betriebs des ausgebauten Flughafens gehen davon aus, dass die Routen der Südumfliegung bei Betriebsrichtung 25 weit mehr als 90 % des Verkehrs aufnehmen. Diese Annahme ist unrealistisch. Die Südumfliegung führt zur Kreuzung und Verflechtung von Flugwegen und wird aus Sicherheitsgründen nicht in der Lage sein, den ihr zugedachten Verkehr aufzunehmen
14 II. Ergänzender Vortrag Routenbelegung Planungsfall 2020 Tag/Nacht Betriebsrichtung 25 (sechs verkehrsreichste Monate) Quelle: Planfeststellungsunterlagen, Planteil B11 Kap. 12. v , Seite
15 II. Ergänzender Vortrag Quelle: Gutachten Andreas Heiter vom , erstellt i.a. der Städte Flörsheim, Hattersheim, Hochheim, LH Mainz 15 15
16 II. Ergänzender Vortrag Die gravierenden Sicherheitsprobleme der Südumfliegungsrouten bestätigt ein Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung vom Dezember Gegenstand: Eine schwere Störung am Flughafen Frankfurt am Main. 2 Nr. 3 des Flugunfalluntersuchungsgesetzes (FlUUG) definiert die schwere Störung als ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, das sich beinahe ein Unfall ereignet hätte
17 II. Ergänzender Vortrag 17 17
18 II. Ergänzender Vortrag 18 18
19 II. Ergänzender Vortrag 19 19
20 II. Ergänzender Vortrag In seinem Südumfliegungsurteil vom (9 C 323/12.T, Rn. 91) meint der HessVGH, die Sicherheitsempfehlungen der BFU seien zwischenzeitlich durch betriebliche Maßnahmen umgesetzt worden. Dem hält die GdF (Der Flugleiter 2014/01, Seite 47) entgegen, eine Umsetzung der wichtigsten Sicherheitsempfehlung der BFU (Entzerrung der Südumfliegung und der Fehlanflüge der Piste 25L) sei bis heute noch nicht einmal ansatzweise erfolgt
21 II. Ergänzender Vortrag In seinem Südumfliegungsurteil vom (9 C 323/12.T, Rn. 88) meint der HessVGH, die Bahnen 25L und 25C würden wie stets in der Vergangenheit in Abhängigkeit voneinander betrieben, eine Minderung der festgelegten Kapazität ergebe sich daher daraus nicht. Mit feiner Ironie erklärt die GdF (Der Flugleiter 2014/01, Seite 46) dazu: Bei allem gebotenen Respekt muss man allerdings anlässlich dieser Einschätzung zur Kapazität die Vermutung in Betracht ziehen, dass sich dem Senat der Umstand, dass zwischen abhängigem Betrieb und abhängigem Betrieb kapazitätsmindernde Welten liegen können, möglicherweise nicht vollumfänglich erschlossen hat. 21
22 II. Ergänzender Vortrag Weiterer Vortrag in Stichpunkten: Übersehener Forschungsreaktor in Mainz Bretzenheim Wesentlich unterschätzte Vogelschlaggefahr Grundlegende Verkennung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Rechte der Klägerinnen und Kläger Wertminderung von Grundstücken weder ermittelt noch abgewogen 22 22
23 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER 23 23
24 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Realität Wirbelschleppenereignis am , Plattstraße 39 und Maler Schütz Straße
25 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Realität Wirbelschleppenereignis am , Plattstraße 39 und Maler Schütz Straße
26 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Realität Wirbelschleppenereignis am , Plattstraße 39 und Maler Schütz Straße
27 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Realität Wirbelschleppenereignis am , Weilbacher Straße Quelle: Echo Online.de, Artikel vom
28 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Realität Abwurf von Teilen der Dacheindeckung durch Wirbelschleppen 28 28
29 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Physik Quelle: Arbeitsgruppe Verkehrsmeteorologie hannover.de/forschung/allgemein1/forschung/unfaelle.htm 29 29
30 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Physik Anflug einer B 747 auf den alten Flughafen von Hongkong Quelle: Arbeitsgruppe Verkehrsmeteorologie hannover.de/forschung/allgemein1/forschung/unfaelle.htm 30 30
31 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Dichtung Nach dem Wirbelschleppengutachten (Anlage II. 1. zum Gutachten G 1 i.d.f. vom ) der Fraport liegt das Gefährdungspotenzial für Gebäudeschäden durch Wirbelschleppen in Flörsheim bei < 10 7 M.a.W.: Man muss in Flörsheim statistisch länger als 10 Millionen Jahre warten, um einmal ein Wirbelschleppenereignis zu beobachten
32 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Dichtung Quelle: Planfeststellungsunterlagen, Gliederungsnummer G 1. II. 1 3 Zonen zum Gefährdungspotenzial von Wirbelschleppen für Gebäude, Planungsfall 2020, vom
33 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Dichtung und Wahrheit Das Wirbelschleppengutachten der Fraport verfehlt die Realität mindestens um den Faktor 10 Millionen. Es ist eklatant und rechtserheblich fehlerhaft
34 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Abwägungsfehler Das HMWVL hat das Wirbelschleppengutachten der Fraport dennoch dem Planfeststellungsbeschluss vom für den Ausbau des Flughafens zugrunde gelegt. Die Abwägung des HMWVL beruht auf dem eklatant fehlerhaften Wirbelschleppengutachten und ist damit selbst mangelhaft
35 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Planergänzungsbeschluss vom Nachdem das HMWVL ebenso wie die Fraport AG trotz der Erfahrungsberichte aus Raunheim das Wirbelschleppenproblem durch Vorlage eines falschen Gutachtens verharmlost hatten, musste das HMWVL unter dem Druck der Anträge reagieren und heraus kam der Planergänzungsbeschluss vom
36 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Eilverfahren vor dem HessVGH Im Weg des Eilverfahrens hatten die Stadt Flörsheim und Flörsheimer Bürger bei dem HessVGH die Beschränkung des Anflugbetriebs auf die Landebahn Nordwest bei Betriebsrichtung 07 verlangt. Flugzeugen der Wirbelschleppenkategorie Heavy (über 136 t) und der B 757 sollten untersagt werden. Mit Beschlüssen vom lehnte der HessVGH die Eilanträge ab, gestand jedoch zu, dass die Wirbelschleppen der Flugzeuge kausal für die abgeworfenen Ziegel sind, das Wirbelschleppengutachten der Planfeststellung erschüttert ist, die abgeworfenen Wirbelschleppen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen
37 III. Exkurs: Wirbelschleppen in Flörsheim Eilverfahren vor dem HessVGH Aber: Der HessVGH war der Meinung, dass das mit dem Planergänzungsbeschluss vom verfügte Dachklammerprogramm schnell und effektiv und damit eine ausreichende Gefahrenabwehrmaßnahme sei. Nach bisheriger Kenntnis ist das Dachklammerprogramm nicht effektiv. Es lässt nicht erwarten, dass eine ausreichende Zahl von Dächern in Flörsheim geklammert wird
38 IV. Ausblick RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER 38 38
39 IV. Ausblick Im nächsten Schritt wird das Gericht darüber entscheiden, ob in den Verfahren der Stadt Hattersheim am Main und der von dem Verein Lebenswertes Hattersheim unterstützten Klägerinnen und Kläger eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist. Diese Entscheidung dürfte im April oder Mai dieses Jahres fallen. Wenn in diesen Verfahren das Urteilsverfahren gewählt wird, könnte die mündliche Verhandlung noch in diesem Jahr stattfinden
40 RA Dr. Martin Schröder Prinzregentenplatz 21, München Tel: 089/ , Fax: 089/ , E Mail: schroeder@messerschmidt kollegen.de kollegen.de RECHTSANWÄLTE MESSERSCHMIDT DR. NIEDERMEIER UND PARTNER 40 40
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