Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
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- Gerburg Gerber
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1 Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg Hamburg - Telefon Fax Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen Sie die Abgabetermine und Zahlungsfristen für die Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung, Einkommensteuererklärung, Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, Gewerbesteuererklärung, Vorauszahlungen für Gewerbesteuer und Vorauszahlungen für Grundsteuer. Feiertage und Wochenenden sind hinsichtlich des Stichtages bereits berücksichtigt. Hinweis: Wenn Sie die Erklärungen nicht fristgerecht abgeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Wenn Sie die Zahlungsfristen nicht einhalten, sind Zinsen häufig schon nach einem Tag fällig. Beachten Sie die Überweisungsdauer. Eine Überweisung kann bis zu 3 Tage benötigen. Zum Fälligkeitstermin muss das Geld beim Empfänger eingegangen sein. Schecks gelten erst 3 Tage nach dem Eingang als wirksame und damit auch als geleistete Zahlung. Umsatzsteuervoranmeldungen Die Voranmeldungen für die Umsatzsteuer sind mit der Elster-Software elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Software ist bei den Finanzämtern, oder als Download erhältlich. Monatliche Zahlungen Anmeldungszeitraum Abgabe und Zahlung fällig am Bei Überweisung oder Scheck fällig am Dezember Januar Januar 2012 Januar Februar Februar 2012 Februar März März 2012 März April April 2012 April Mai Mai 2012 Mai Juni Juni 2012 Juni Juli Juli 2012 Juli August August 2012
2 August September September 2012 September Oktober Oktober 2012 Oktober November November 2012 November Dezember Dezember 2012 Dezember Januar Januar 2013 Zahlungen per Quartal IV. Quartal Januar Januar 2012 I. Quartal April April 2012 II. Quartal Juli Juli 2012 III. Quartal Oktober Oktober 2012 IV. Quartal Januar Januar 2013 Zahlungen per Jahr Jahr Januar Januar 2012 Jahr Januar Januar 2013 Hinweis: Dauerfristverlängerung Um zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen einen Monat Zeit zu gewinnen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Ausschlaggebend sind dann immer die Termine des jeweiligen Folgemonats. Dies empfiehlt sich vor allem für per Quartal veranlagte Steuerpflichtige, da sich in diesen Fällen außer der Fristverlängerung nichts ändert. Monatlich Zahlungspflichtige müssen eine Sondervorauszahlung leisten, wenn sie ihre Frist dauerhaft verlängern lassen.
3 Lohnsteuer Die Voranmeldungen für die Lohnsteuer sind per Elster-Software elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Anmeldungszeitraum Abgabe und Zahlung fällig am Bei Überweisung oder Scheck fällig am Dezember Januar Januar 2012 Januar Februar Februar 2012 Februar März März 2012 März April April 2012 April Mai Mai 2012 Mai Juni Juni 2012 Juni Juli Juli 2012 Juli August August 2012 August September September 2012 September Oktober Oktober 2012 Oktober November November 2012 November Dezember Dezember 2012 Dezember Januar Januar 2013
4 Einkommensteuererklärung Bei der Einkommensteuererklärung können Steuerzahler zwischen der Papierform und der elektronischen Abgabe wählen. Abgabe Einkommensteuererklärung bis Anmerkungen spätestens zahlbar 31. Mai 2012 ohne Steuerberater 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids 31. Dezember 2012 mit Steuerberater 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Einkommensteuer - Vorauszahlungen Zeitraum der Einkommensteuer - Vorauszahlungen I. Quartal März 2012 II. Quartal Juni 2012 III. Quartal September 2012 IV. Quartal Dezember 2012 Gewerbesteuererklärung Die Gewerbesteuererklärung ist in der Papierform abzugeben. Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis Anmerkungen 31. Mai 2012 ohne Steuerberater 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids 31. Dezember 2012 mit Steuerberater 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
5 Vorauszahlung Gewerbesteuer Zeitraum für Gewerbesteuer - Vorauszahlungen I. Quartal Februar 2012 II. Quartal Mai 2012 III. Quartal August 2012 IV. Quartal November 2012 Grundsteuer - Zahlungstermine Zeitraum der Grundsteuer I. Quartal Februar 2012 II. Quartal Mai 2012 III. Quartal August 2012 IV. Quartal November 2012 Hinweis: Beträgt die Grundsteuer weniger als 15,00 Euro pro Jahr, ist die Steuer in einem Jahresbetrag zu zahlen. Beträgt die Grundsteuer weniger als 30,00 Euro pro Jahr, ist die Steuer in zwei Teilen zu zahlen: für das Jahr 2012 ist die erste Zahlung am 15. Februar 2012 fällig. Die zweite Zahlung ist dann am 15. August 2012 fällig. Steuertipps ab dem Jahr 2002 finden Sie auf
e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
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