HOCHSCHULE für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule LANDSHUT UNIVERSITY of Applied Sciences Hochschule für Technik, Sozialwesen, Wirtschaft

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1 HOCHSCHULE für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule LANDSHUT UNIVERSITY of Applied Sciences Hochschule für Technik, Sozialwesen, Wirtschaft Satzung für das Weiterbildungsangebot Systemisches Innovationsmanagement an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut - im folgenden Hochschule Landshut genannt - vom 02. Juni 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 und 61 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS WFK) erlässt die Hochschule Landshut folgende Satzung: Vorbemerkung: Um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Satzung zu wahren, wird auf die durchgehende Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für Frauen und Männer verzichtet. Mit allen im Text verwandten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint. 1 Studienziele Das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Führungsbereichen eines Unternehmens. Die Teilnehmer bekommen eine fundierte Einführung in Konzepte der zielorientierten Organisationsentwicklung, der Kybernetik und Synergetik und des systemischen Management. Aufbauend auf diesen Konzepten und Modellen werden eine Fülle von praxisorientierten Methoden und Instrumenten vermittelt, die zum erfolgreichen Gestalten von Innovations- und Veränderungsprozessen enorm hilfreich sind. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot ist a) ein Hochschulabschluss und eine in der Regel mindestens zweijährigen praktische Berufstätigkeit oder b) eine Hochschulzugangsberechtigung, welche die Teilnehmer für die Zulassung zum Studium befähigen würde und der Nachweis einer einschlägigen, in der Regel mindestens vierjährigen praktischen Berufstätigkeit; c) die Darlegung der persönlichen Gründe und Ziele für die Teilnahme an der Weiterbildung in einem Motivationsschreiben von in der Regel einer DIN-A4-Seite.

2 Entwurf vom Seite 2 von 8 (2) Abweichend von Abs. 1 Nr. 1 können in besonders begründeten Fällen Bewerber zugelassen werden, die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Leitungsbereich eines Unternehmens nachweisen oder eine einschlägige Weiterbildung im Leitungsbereich (allgemeines Management oder Projektmanagement) im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten nachweisen. In beiden Fällen muss die fachliche Eignung zusätzlich im Rahmen eines qualifizierten Lebenslaufs nachgewiesen werden. (3) Die Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot setzt neben der Erfüllung der Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 voraus, dass zwischen dem Teilnehmer und der Hochschule Landshut ein Vertrag über die Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot zustande gekommen ist. (4) Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie die Gleichwertigkeit von Studiengängen und Hochschulabschlüssen entscheidet die Kursleitung. 3 Eignungsnachweis, Auswahl- und Aufnahmeverfahren (1) Mit der Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot kann einmal im Studienjahr begonnen werden. Die Bewerbungstermine werden in geeigneter Form durch die Hochschule Landshut und den Kooperationspartner ( 4 Abs. 1 Satz 1) bekannt gegeben. Die Bewerbung ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Kompetenzzentrum der Hochschule Landshut einzureichen. (2) Der Eignungsnachweis nach 2 Abs. 2 wird aufgrund der form- und fristgerecht vorgelegten Bewerbungsunterlagen geführt. (3) Übersteigt die Anzahl der nach 2 als geeignet befundenen Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze, erfolgt die Auswahl nach folgendem Punktsystem: 1. Qualifikationsniveau der höchstwertigen Abschlussprüfung: Hochschulabschluss = 4 Punkte Hochschulreife = 3 Punkte Berufsausbildung = 2 Punkte 2. Prüfungsgesamtnote des letzten Abschlusszeugnisses (Hochschulabschluss, Hochschulreife oder Berufsausbildung) mit der Note: sehr gut = 4 Punkte gut = 3 Punkte befriedigend = 2 Punkte schlechter als befriedigend = 1 Punkt 3. Dauer der einschlägigen fachbezogenen Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren = 2 Punkte vier Jahren = 3 Punkte sechs Jahren = 4 Punkte

3 Entwurf vom Seite 3 von 8 4. Dauer einer Leitungs-/Führungstätigkeit von mindestens einem Jahr = 1 Punkt zwei Jahren = 2 Punkte drei Jahren = 3 Punkte Stichtag für die Berechnung der Dauer der Tätigkeiten nach Satz 1 Nrn. 3 und 4 ist der Tag des Bewerbungsschlusses. Die Rangfolge der Bewerber für die Vergabe der Teilnehmerplätze richtet sich nach der Höhe der von den Bewerbern erreichten Punktezahl. Unter Bewerbern mit gleicher Punktezahl entscheidet das Los über die Rangfolge. (4) Das Ergebnis des Eignungsnachweisverfahrens wird dem Bewerber zeitnah nach dessen Abschluss schriftlich bekannt gegeben. (5) Im Falle der Ablehnung ist die Bewerbung zu einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen. 4 Ausbildungsangebot (1) Das Weiterbildungsangebot "Systemisches Innovationsmanagement" wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner istob Privates Institut e.v. - Institut für Systemische Therapie und Organisationsberatung angeboten. Struktur, Inhalte, die Zulassung der Bewerber und Prüfungen werden von der Hochschule Landshut bestimmt. (2) Das Weiterbildungsangebot umfasst die in der Anlage 2 zu dieser Satzung genannten Inhalte. (3) Das Weiterbildungsangebot umfasst 178 Präsenz-Lehrveranstaltungsstunden. Die Lehrveranstaltungen, die Prüfungen und Leistungsnachweise sowie weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. Die Regelungen werden für alle Kurse durch den Studienplan ergänzt. Der Studienplan wird nach Erstellung durch die Prüfungskommission beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens vor Beginn der ersten Präsenz-Lehrveranstaltung des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. Der Studienplan soll, soweit nicht in dieser Satzung oder den Anlagen dazu abschließend geregelt, insbesondere Regelungen und Angaben enthalten über 1. die Bezeichnung aller Kurse sowie die Stundenzahl, die Ziele und die Inhalte, 2. die zeitliche Aufteilung aller Kurse, 3. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Kursen, 4. nähere Bestimmungen über Leistungs- und Teilnahmenachweise. (4) Ein Anspruch darauf, dass das Weiterbildungsangebot bei nicht ausreichender Anzahl von Bewerbern durchgeführt wird, besteht nicht. Desgleichen besteht weder ein Anspruch auf Zulassung zu dem Weiterbildungsangebot noch auf das Angebot einer bestimmten Anzahl an Teilnehmerplätzen.

4 Entwurf vom Seite 4 von 8 5 Prüfungskommission (1) Die Prüfungskommission der Fakultät AW/Soziale Arbeit für den Studiengang Bachelor of Arts Soziale Arbeit übernimmt die prüfungsrechtlichen Aufgaben hinsichtlich des Erwerbes des Zertifikats. (2) Die Kursleitung entscheidet über den Einsatz von Lehrbeauftragten und gewährleistet die Qualität des Lehrpersonals entsprechend den Kriterien für Lehrbeauftragte der Hochschule Landshut. 6 Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation (1) Die Zusatzqualifikation "Systemisches Innovationsmanagement" wird erworben, wenn der Teilnehmer an 80% nach Maßgabe der Anlage 1 der zu dieser Satzung zu absolvierenden Kursen teilgenommen und die zu prüfenden Module sowie die Abschlussarbeit gemäß der Anlage 1 mindestens mit der Note "ausreichend" absolviert hat. (2) In der schriftlich vorzulegenden Abschlussarbeit ist in Form einer Projektarbeit eine praxisorientierte Aufgabenstellung aus dem Bereich der internen Unternehmenskommunikation eigenständig, umfassend und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten. Es werden drei Coachingtage angeboten, die im ersten Kurs mit den Teilnehmern vereinbart werden. Diese dienen der Qualifizierung des Praxisprojektes und reflektieren den Zusammenhang von Theorie und Praxis. Die Bearbeitungsdauer beträgt unter Berücksichtigung der gestellten Aufgabe in der Regel zwei aber höchstens vier Monate. (3) Ist eine Prüfungsleistung oder die Abschlussarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet, kann die Prüfungsleistung oder Abschlussarbeit einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden; Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen. 7 Bewertung von Prüfungen, Gesamtnote (1) Die Gesamtnote des Zertifikates ergibt sich entsprechend der Gewichtung der abzuleistenden Fächer gemäß der Anlage 1. (2) Die differenzierte Bewertung der Prüfungen erfolgt mit den Notenziffern: 1,0; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 3,7; 4,0 = ausreichend 5,0 = nicht ausreichend (3) Im Zertifikat werden die Bezeichnungen der Module und der Titel der Abschlussarbeit und in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle sowie die Leistungspunkte angeführt.

5 Entwurf vom Seite 5 von 8 8 Zertifikat Über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Systemisches Innovationsmanagement" wird von der Hochschule Landshut ein Zertifikat gemäß dem Muster in der Anlage 2 zu dieser Satzung erteilt. 9 Leistungspunkte Für bestandene Prüfungen und Leistungsnachweise werden Leistungspunkte nach Maßgabe des European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Dabei entspricht ein Leistungspunkt einer Studienbelastung von 30 Zeitstunden. Die Anzahl der Leistungspunkte ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung. 10 Sonstige Bestimmungen Für das Weiterbildungsangebot, insbesondere die Prüfung, die Abschlussarbeit und das Prüfungsverfahren, gelten die Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen in Bayern - RaPO - vom 20. Juli 2007 (GVBl S. 686, BayRS WFK) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Landshut vom 06. August 2007 in ihren jeweils geltenden Fassungen entsprechend, soweit sie auf das Weiterbildungsangebot anwendbar sind und die Bestimmungen dieser Satzung nicht entgegenstehen. 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule Landshut vom und durch den Präsidenten rechtsaufsichtlich genehmigt. Landshut, gez. Prof. Dr. Erwin Blum Präsident der Hochschule Landshut Diese Satzung wurde am in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der

6 Entwurf vom Seite 6 von 8 Anlage 1 zur Satzung für das Weiterbildungsmodul Systemisches Innovationsmanagement Lfd Kurs Studienbelastung Art der Lehrveranstaltung Nr. in h 1.1 Start und Aufbau von 41,0 SU/Ü Innvationsvorhaben 1.2 Kreativmanagement und 40,0 SU/Ü Führungsstil 1.3 Changeprozesse und 35,5 SU/Ü Lernende Organisation 1.4 Teambuilding 35,5 SU/Ü 1.5 Multiprojektsteuerung 35,5 SU/Ü 1.6 Risiken des Wandels, 35,5 SU/Ü Integration von Innovation 1.7 Coaching 35,5 Ü 1.8 Praxisprojekt 65,0 Ü Summe 323,5 100% Prüfungsleistung: Der Teilnehmer hat eine schriftliche Abschlussarbeit in Form einer Projektarbeit vorzulegen. Darin wird eine praxisorientierte Aufgabenstellung aus dem Bereich der internen Unternehmenskommunikation eigenständig, umfassend und unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse bearbeitet. Abschließend wird diese Arbeit in einer 15 minütigen Präsentation mit anschließender mündlicher Prüfung durch die Dozenten den Teilnehmern vorgestellt. Notengewichtung: Projektarbeit : 4/5 Mündliche Prüfung: 1/5 Gesamt: 5/5 Leistungspunkte 10 ECTS Abkürzungsverzeichnis: S SU Ü Seminar Seminaristischer Unterricht Übung

7 Entwurf vom Seite 7 von 8 Anlage 2 zur Satzung für das Weiterbildungsmodul Systemisches Innovationsmanagement Hochschulzertifikat Herr/ Frau geboren am.. in hat an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut University of Applied Sciences mit Erfolg an dem Weiterbildungsmodul Systemisches Innovationsmanagement teilgenommen. Sie/ Er erbrachte im Rahmen der Weiterbildung folgende Prüfungsleistungen: Art der Prüfung Schriftliche Projektarbeit Mündliche Präsentation Note Thema der Abschlussarbeit Gesamtnote Die Weiterbildung umfasst 178 Präsenz-Lehrveranstaltungsstunden und 10 ECTS Punkte Landshut, den. Der Präsident der Hochschule Landshut (Siegel) Der Vorsitzende der Prüfungskommission

8 Entwurf vom Seite 8 von 8 Inhalte der Weiterbildung Kurs 1: Start und Aufbau von Innovationsvorhaben im Unternehmen Wahrnehmung von Veränderungsindikatoren in der Unternehmenslandschaft Szenario-Lerning Zukunft erkennen, bewerten, erfassen Verständnis für künftige Ziele, Risiken und Bezugssysteme entwickeln Abbildungsmöglichkeiten der erforderlichen Komplexität Wirksamkeits- und Risikoanalysen Kurs 2: Kreativmanagement und Führungsstil Anforderungen an Management und Führung Problem-Lösungsstile und adäquates Führungsverhalten Transformation von Innovationsvorhaben in Prozesse der Führungsentwicklung Unterstützung individueller Kompetenzentwicklung (strategie-orientiertes Coaching) Dialogisches Lernen Ausgangspunkte zur Entwicklung intelligenter Lösungen Kurs 3: Steuerung intelligenter Changeprozesse und Entwicklung einer Lernenden Organisation Umgang mit fundamentalen Veränderungen in Struktur und Prozessen Nutzung von Blockaden und Widerständen Wirksame Einführung von Veränderungen Wirkungsräume verstehen und gestalten Selbstverstärkende Netzwerke aufbauen Kurs 4: Leistungsoptimierung durch Teambuilding Auswahl und Zusammensetzung von Hochleistungsteams Von der Teamführung zur Selbstführung Stressphänomen und Krisen produktiv nutzen Kreativität heterogener Teams nutzen Coaching als Führungsanforderung Kurs 5: Multi-Projekt-Steuerung und Implementierung von Innovationen Controlling und Nachhaltigkeit von Veränderungsprozessen Methoden und Handwerkszeug zur erfolgreichen Integration von Innovationen Entwicklung von high-competenz Teams und Projektgruppen Unterstützung selbststeuernder Teams Networkbuilding und die Anforderungen an ein gezielte Multi-Prozess- und Multi- Projektsteuerung Kurs 7: Coaching Qualifizierung des Praxisprojektes Reflexion des Zusammenhangs von Theorie und eigener beruflicher Praxis Kurs 8: Praxisprojekt Bearbeitung einer konkreten Aufgabenstellung aus dem eigenen Arbeitsbereich

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