Gliederung. Leistungsbeschreibung Stand: Jeder MENSCH ist anders und jeder anders MENSCH. 1. Träger. 2. Aufgaben- / Leistungsangebote

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1 A-pro-part ggmbh Ambulant begleitetes Wohnen Dieker Str Ottersberg 1 fon fax leitung@a-pro-part.de Leistungsbeschreibung Stand: Jeder MENSCH ist anders und jeder anders MENSCH Gliederung 1. Träger 2. Aufgaben- / Leistungsangebote A) Ambulante Kinder- u. Jugendhilfen (Einzelfallhilfen) B) Ambulante Hilfe für junge Volljährige (Einzelfallhilfen) C) Sozialpädagogische Familienhilfe D) Coaching für Pflegefamilien E) Familienhebammen 3. Räumliche und technische Ausstattung 4. Örtliches Tätigkeitsfeld 5. Qualitätsentwicklung

2 2 1. Träger A-pro-part ggmbh (Ambulant begleitetes Wohnen) ist ein Anbieter ambulanter Leistungen der Kinder- u. Jugendhilfe gemäß SGB VIII in freier Trägerschaft. Wir orientieren uns in unserer Unternehmensphilosophie und -führung an partizipativen und kooperativen Konzepten. Unser Leitbild Jedes menschliche Leben ist einzigartig, unersetzlich, unverfügbar und in seiner Verschiedenheit von gleichem Wert. Allgemeine Prinzipien der methodischen Gestaltung Methodisch ist das Betreuungskonzept an folgenden fachlichen Leitlinien und methodischen Grundlagen orientiert: Personenorientierung, Mehrdimensionalität, Empowerment, Ressourcenorientierung, Interprofessionalität und Leistungstransparenz gegenüber den Leistungsempfängern und den Kooperationspartnern, Bezüglich der Angebote A und B greifen wir auf einzelne Elemente des Konzepts Sich - am - Jugendlichen - orientieren 1 zurück: pädagogische Haltung (grundlegendes Interesse am Jugendlichen, Akzeptanz und Parteilichkeit für den jungen Menschen; Verzicht auf einseitige Vorgabe von Lebenszielen und Normen), professionelle Haltung (gleichrangige Berücksichtigung von verbalen Äußerungen und Handlungen der jungen Menschen sowie der institutionell und gesellschaftlich vorgegebenen Bedingungen), Widerspruchsprinzip (engagierte und Stand haltende Auseinandersetzung mit den jungen Menschen in Bereichen, in denen es Diskrepanzen zwischen Wunsch, Verhalten und Wirklichkeit gibt). Wir gehen ergänzend zum o.a. Konzept davon aus, dass den jungen Menschen in akuten Überforderungssituationen auch mit einer sorgenden, sie vor destruktiven Umwegen bewahrenden Haltung zu begegnen ist. Wir gehen ebenso davon aus, dass Verbindlichkeiten festzulegen sind und dass deren Einhaltung zu kontrollieren ist. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen Fremd- und/oder Selbstgefährdungen droht. 1 Hekele, Kurt: Sich-am-Jugendichen-orientieren. Weinheim und München 2005 (Neuauflage)

3 3 2. Aufgaben- / Leistungsangebote Die ambulanten Hilfen werden in enger und verbindlicher Kooperation mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe fortlaufend evaluiert. Die Aufgabenbereiche werden gemäß den Ergebnissen der Erziehungskonferenzen und der Hilfeplanung ausgestaltet. A-pro-part ggmbh unterstützt eine auf den Einzelfall bezogene Vernetzung der beteiligten Personen, Fachdienste und -disziplinen. Angestrebt wird dabei, die Entscheidung über ein konkretes Betreuungsarrangement nicht ausschließlich an den Einzelnormen des SGB VIII, sondern an dem für den Einzelfall möglichst passgenau bestimmten, geeigneten und notwendigen Erfordernissen im Sinne flexibler Betreuung zu orientieren. Hierzu wird eine Steuerung über das für den Einzelfall festgelegte Stundendeputat angestrebt, das die besondere Problemlage und den spezifischen Betreuungsbedarf berücksichtigt. Aus Trägersicht würde demnach eine als flexible ambulante Betreuung gekennzeichnete, nach 27, Abs. 2 bewilligte Leistung dem Trägerselbstverständnis für die Gestaltung der Leistung entsprechen. Zu Beginn der Leistungserbringung wird zwischen LeistungsempfängerIn und A-pro-part ggmbh eine Betreuungsvereinbarung geschlossen, in der die individuell notwendigen Hilfen aus dem nachfolgenden Spektrum der Leistungsangebote benannt und ausdifferenziert werden. Die Betreuungsvereinbarung gestaltet und orientiert sich anhand der in der Hilfeplanung vereinbarten Aufgaben und Ziele. Sie enthält neben den übergeordneten Zielen der Hilfeplanung auch individuelle Verabredungen und ggf. fördermethodische Handlungsstrategien. Die Betreuungsvereinbarung wird dem zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe übersandt. Zur Unterstützung des Hilfeplanungsprozesses erstellen wir regelmäßig Verlaufsdokumentationen, Stellungnahmen und/oder Tischvorlagen. An der Erstellung bzw. Überprüfung und Reflexion dieser Dokumentierungen und inhaltlichen Einschätzungen werden die Leistungsberechtigten entsprechend ihren Möglichkeiten verbindlich beteiligt.

4 4 A) Ambulante Kinder- u. Jugendhilfen; Ambulante Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfen) Rechtsgrundlage: Kinder- u. Jugendhilfen nach 27 i. V. m. 30, 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für Jugendliche nach 35a SGB VIII Zielgruppe / Leistungsempfänger: Kinder und Jugendliche, die in ihrem Lebensumfeld (Familie, Schule, Nachbarschaft, u.a.) durch psychische oder soziale Belastungen auffälliges Verhalten erkennen lassen und individuelle personenorientierte Förderung und Unterstützung benötigen. Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung (psychische Erkrankung) haben oder von einer solchen bedroht sind. Leistungsangebot: Unsere Angebote ambulanter sozialraumorientierter Einzelfallhilfen basieren auf sozialpädagogischer und alltagspraktischer Unterstützung zur Bewältigung von Entwicklungsaufgaben unter enger Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Entlastungs-, Beratungsgespräche und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen: Schule / Ausbildung (ressourcenorientierte Motivationshilfen, Konfliktbearbeitung, Hausaufgabenhilfe, vermittelnder Kontakt zu Lehrkräften / Ausbildern / etc.) Familienzusammenleben (inhaltliche Schwerpunkte: Verhalten und Rolle gegenüber Eltern und Familienmitgliedern; Unterstützung im Umgang mit und Aushalten von Konfliktsituationen, Begleitung in Ablösungsprozessen, etc.) Freizeitbereich (ressourcenorientierte Motivationshilfen; vermittelnder Kontakt zu Vereinen, Institutionen und sonstigen sozialen Bezügen, etc.) Motivation, Begleitung und Unterstützung im Zusammenhang mit medizinischer bzw. therapeutischer Indikation in vermittelnder Kooperation mit: Kinder- und Jugendpsychiatrie Rotenburg Fachärzten und Therapeuten Allgemeinmedizinern / Hausärzten Beratungsstellen Eine Telefon- bzw. Rufbereitschaft wird vorgehalten. Personelle Ausstattung: Dipl. Sozialpädagogen / Sozialarbeiter ggf. Erzieher (nur als ergänzende Fachkraft)

5 5 B) Ambulante Hilfe für junge Volljährige; Ambulante Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfen) Rechtsgrundlage: Ambulante Hilfe für junge Volljährige nach 41 i. V. m. 30, 34, 35 SGB VIII Eingliederungshilfe für junge Volljährige nach 35a SGB VIII Zielgruppe / Leistungsempfänger: Junge Volljährige mit sozialen bzw. psychosozialen Schwierigkeiten, deren Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche Lebensführung unterhalb des in diesem Lebensalter allgemein erreichten Niveaus der Sozialisation liegt. Beurteilungskriterien: Grad der Autonomie Stand der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung Beziehungsfähigkeit zur sozialen Umwelt alltags- und lebenspraktische Kompetenzen Junge Volljährige, die eine seelische Behinderung (psychische Erkrankung) haben oder von einer solchen bedroht sind. Leistungsangebot: Unsere Leitlinien bei den Hilfen für junge Volljährige: Orientierung am Alltag bzw. an der Lebenswelt und am Sozialraum des jungen Volljährigen Verdeutlichung der Chancen und Kompromißlinien gesellschaftlichen Zusammenlebens Stärkung sozialer Kompetenz (Privat- und Berufsleben) Förderung lebenspraktischer Kompetenz partnerschaftliches und kooperatives Zusammenwirken bei der Ausgestaltung der Hilfe (orientiert an den eigenen Vorstellungen und Entwürfen des jungen Volljährigen [vgl.dazu Münder u.a., Frankfurter LPK-KJHG 1998, 41 Rz. 3] auf der Grundlage einer systemisch ausgerichteten Empathie der begleitenden sozialpädagogischen Fachkraft) Unsere Angebote ambulanter sozialraumorientierter Hilfe für junge Volljährige, so wie ambulante Eingliederungshilfe für junge Volljährige basieren auf sozialpädagogischer und alltagspraktischer Unterstützung zur produktiven Bewältigung der (Post-) Adoleszenz unter enger Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Entlastungs-, Beratungsgespräche und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen: Schule / Ausbildung (ressourcenorientierte Motivationshilfen, Konfliktbearbeitung, vermittelnder Kontakt zu Lehrkräften / Ausbildern / etc.) Haushaltsführung (Umgang mit finanziellen Ressourcen,

6 6 Wohnungsorganisation, etc.) persönliche Angelegenheiten (Gesundheitsfürsorge; Beziehungsangelegenheiten; Identitätsfindung; etc.) Freizeitbereich (ressourcenorientierte Motivationshilfen; vermittelnder Kontakt zu Vereinen, Institutionen und sonstigen sozialen Bezügen) Motivation, Begleitung und Unterstützung im Zusammenhang mit medizinischer bzw. therapeutischer Indikation in vermittelnder Kooperation mit: Psychiatrie / Tagesklinik (Diakoniekrankenhaus Rotenburg) Fachärzten und Therapeuten Allgemeinmedizinern / Hausärzten Beratungsstellen (Suchtberatung; etc.) Eine Telefon- bzw. Rufbereitschaft wird vorgehalten. Personelle Ausstattung: Dipl. Sozialpädagogen / Sozialarbeiter ggf. Erzieher (nur als ergänzende Fachkraft)

7 7 C) Sozialpädagogische Familienhilfe Rechtsgrundlage: Sozialpädagogische Familienhilfe nach 27 i. V. m. 31 SGB VIII Zielgruppe / Leistungsempfänger: Familien, die ihre Erziehungsaufgaben vorübergehend nicht alleine bewältigen können. Familien mit akuten sozioökonomischen Belastungen, bestehenden oder drohenden Unterversorgungslagen: Ökonomische Probleme z.b. durch andauernde Arbeitslosigkeit, Ver- oder Überschuldung, Sozialhilfebezug, etc. Soziale Probleme Schul- und Erziehungschwierigkeiten, Partnerschafts- und Beziehungskonflikte, Verlust sozialer Sicherheit, Isolation, Überforderungssituationen, schwierige Wohnverhältnisse, etc. Biographische Probleme Gewalt, Scheidung, Tod, psychische Labilität, Suchtkrankheiten, schwerwiegende Erkrankungen, etc. Leistungsangebot: Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) durch A-pro-part ggmbh gliedert sich in drei ineinandergreifende, zeitlich individuell zu definierende Phasen: Die Einstiegsphase (i. d. R. bis zu drei Monate) dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Vertrauensbildung und Abklärung der Motivation zur Bereitschaft und Möglichkeit einer längerfristigen und verbindlichen Zusammenarbeit (Familienressorcenanalyse; Konkretisierung des Hilfebedarfs) In der Hauptphase (i. d. R. sechs Monate bis zwei Jahre) werden die im Hilfeplan formulierten Ziele der Familie auf der Grundlage einer verbindlichen Arbeitsvereinbarung gemeinsam erarbeitet. Die Ablösephase (i. d. R. bis zu drei Monate) dient dazu, die erarbeiteten Kompetenzen der Familie unter begleiteter aber reduzierter Anwesenheit der sozialpädagogischen Fachkraft zu überprüfen. Bei Bedarf kann eine zeitlich befristete Nachbetreuung angeboten werden (telefonische Reflexions- und Beratungsgespräche für alle Familienmitglieder; Besuchstermine in der Familie, etc.)

8 8 Eine Telefon- bzw. Rufbereitschaft wird vorgehalten. Methodische Arbeitsweisen und Aufgaben: Erziehungsaufgaben beratende Gespräche zur Unterstützung der Erziehungsanforderungen in der Familie Entwicklung der familieneigenen Ressourcen und Stabilisierung des Familiensystems Beziehungs- und Rollenklärung der Familienmitglieder modellhaftes Handeln in erzieherischen Schlüsselsituationen im Alltag Reflexion der Erziehungsfunktion, dem Erziehungsstil, und dem erzieherischen Handeln in der Familie Unterstützung in der Wahrnehmung der elterlichen Sorge innerhalb und außerhalb der Familie Unterstützung und Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten Unterstützung und Erweiterung der Erziehungskompetenzen der Eltern Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung der Kinder (ggf. Erschließung von Förderungsmöglichkeiten für die Kinder) Erschließung von Angeboten im Sozialraum ( Spielkreise, Mutter-Kind Unterstützung, Jugendzentren, etc.) Alltagsanforderungen Stärkung der Kommunikationskompetenz und Umgangsformen Unterstützung in der Alltagsgestaltung und Aufarbeitung der Alltagsprobleme Unterstützung bei administrativen Aufgaben (ggf. begleitete Behördengänge, Arztbesuche, etc.) lebenspraktische Hilfen (Haushaltsangelegenheiten. z.b. Einkaufsplanung und Haushaltsorganisation) gemeinsames Erarbeiten einer Alltagsstruktur Einüben des Einhaltens von Terminen, Vereinbarungen und Absprachen Konflikte und Krisensituationen Bearbeitung von- und Vermittlung in Konflikten und Krisen Stabilisierung des Familiensystems allparteiliche Unterstützung der verschiedenen Konfliktpartner Erarbeiten von Konfliktursachen und Lösungsmodellen Entwicklung und Einführung von Konfliktregeln und Einhaltung von Absprachen Vermittlung weiterer Hilfen (z.b. therapeutische Hilfen) Krisenintervention

9 9 Selbsthilfe, Ressourcen, Freizeit Offenlegung und Stärkung der familieneigenen Ressourcen Anregung und Förderung des Selbsthilfepotentials der Familie Anregung und Förderung eines Beziehungs- und Unterstützungssystems im sozialen Umfeld (Freunde, Nachbarn, etc.) Erschließung von förderlichen Angeboten im Sozialraum (Spielkreise, Mutter-Kind- Kreise, Kindergarten, Schule, Jugendzentren, Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen, etc.) Erschließung von Freizeitangeboten bzw. -möglichkeiten Personelle Ausstattung: Dipl. Sozialpädagogen / Sozialarbeiter ggf. Erzieher (nur als ergänzende Fachkraft)

10 10 D) Coaching von Pflegefamilien Vorbemerkung: Das zunächst als Projekt betrachtete Leistungsangebot wurde auf Grund sozialwissenschaftlicher Forschung, so wie aufgrund direkter Rückmeldung aus der Praxis des Pflegekinderwesens angeregt und entwickelt. Krisenindizierte (Beziehungs-) Abbrüche und ggf. weiterführende, kostenintensive Unterbringungen soll möglichst präventiv entgegengewirkt werden. Rechtsgrundlage: Hilfe zur Erziehung nach 27 (2) i. V. m. 33 SGB VIII Zielgruppe / Leistungsempfänger: Pflegefamilien, die ihren Erziehungsauftrag vorübergehend nicht alleine bewältigen können. Pflegefamilien in akuten oder drohenden Überforderungsphasen. Leistungsangebot: Sozialpädagogisches Coaching zur entlastenden Unterstützung von Pflegefamilien in ihren Erziehungsaufgaben: Ansprechpartner auf kurzem Weg (Telefonbereitschaft) Regelmäßige Entlastungs- und Beratungsgespräche für Pflegeeltern und Pflegekinder und -Jugendliche vermittelnder Kontakt zur Herkunftsfamilie Initiatorische Anregung von Kooperationsmöglichkeiten und gegenseitige Unterstützung unter den Pflegefamilien Fachliche Begleitung in Ablösungs- u. Verselbstständigungsprozessen der Kinder und Jugendlichen aus der Pflegefamilie hinaus Personelle Ausstattung: Dipl. Sozialpädagogen / Sozialarbeiter

11 11 E) Familienhebammen gem. 27 (2) SGB VIII Vorbemerkung: Das zunächst als Projekt betrachtete Leistungsangebot orientiert sich inhaltlich am Konzept Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter Netzwerk Familienhebamme (Modellprojekt der Stiftung >Eine Chance für Kinder< / Hannover). Vorrangiges Ziel des möglichst präventiv ausgerichteten Projektes ist die Abwehr und Vermeidung drohender Kindeswohlgefährdungen, so wie eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen. Aufgrund ihrer Kompetenz als Fachpersonal im Gesundheitswesen ist es durch die aufsuchende Arbeit der Familienhebamme leichter möglich,... Frauen in schwierigen materiellen und psychosozialen belastenden Lebenslagen und/oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch sofort nach der Entbindung zu erreichen.... Entwicklungsdefizite von Kindern frühzeitiger zu erkennen und die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge und der Untersuchungen der Kinder zur Früherkennung von Krankheit zu gewährleisten.... eine auf praktischer Unterstützung basierende Vertrauensbasis aufzubauen. Rechtsgrundlage: Hilfe zur Erziehung nach 27 (2) Zielgruppe / Leistungsempfänger: Schwangere Frauen und (junge) Mütter in schwierigen sozialen und/oder psychosozialen Verhältnissen: Minderjährige Erstgebärende Schwangere Frauen (ggf. bereits Mütter) aus belasteten Familien mit schwerwiegenden sozialen Problemlagen Psychisch labile oder kranke Frauen (z.b. mit Suchterkrankung) Ausländische schwangere Frauen mit Hemmschwellen zum deutschen Gesundheitswesen

12 12 Leistungsangebot: Beratungs- und Unterstützungsleistung in gesundheitlicher und psychosozialer Hinsicht. Praktische Anleitung in Säuglings- und Kleinkinderpflege Moderatoren- und Controlerfunktion der Familienhebamme (u.a. bezüglich medizinische Vorsorge) Erziehungsberatung und -Training Die Familienhebamme wird begleitend durch eine sozialpädagogische Fachkraft, vor allem hinsichtlich der Kooperation und Vernetzung mit allen an der gesundheitlichen, sozialen, psychischen und materiellen Versorgung der Familie partizipierenden bzw. zuständigen Personen, Fachkräfte und Einrichtungen, zusätzlich gecoacht und unterstützt (Tandemsystem). Personelle Ausstattung: Hebammen (Familienhebammen) möglichst mit pädagogischer Zusatzqualifikation Dipl. Sozialpädagogen / Sozialarbeiter

13 13 3. Räumliche und technische Ausstattung Den MitarbeiterInnen steht ein Büro mit PC (mit Internetzugang) und zeitgemäßer Kommunikationstechnik zur Verfügung (Handy zur Gewährleistung der Erreichbarkeit). 4. Örtliches Tätigkeitsfeld Unsere ambulanten Angebote leisten wir in den Landkreisen Verden (Aller), Osterholz und Rotenburg (Wümme) im Radius von 25 km Entfernung von Ottersberg, so wie in den Städten Verden, Osterholz-Scharmbeck, Oyten, Achim und Rotenburg. 5. Qualitätsentwicklung Die Qualitätsentwicklung der Hilfeleistungen von A-pro-part ggmbh wird durch ein eigenes Qualitätsmanagement System gewährleistet. Alle angebotenen Hilfen werden in ihren Schlüsselprozessen dokumentiert und transparente Verantwortlichkeiten in den Prozessen geklärt und dargestellt. Auch Organisations- und Verwaltungsprozesse werden dokumentiert und fortlaufend optimiert. Wichtig ist uns dabei, dass das System lebendig bleibt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Damit dies gewährleistet ist, gibt es im System verschiedene Rückkoppelungsschleifen. Dazu gehören Mitarbeitergespräche, Maßnahmen zur Gewährleistung der Partizipation der LeistungsempfängerInnen (z.b. Befragungen zur Zufriedenheit, Planungsgespräche, Vereinbarungen, etc.) externe Supervision sowie regelmäßige Auswertungen der Maßnahme mit den Leistungsempfängern und den beteiligten Institutionen und Behörden. Insbesondere bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe für (junge) Menschen mit psychischer Erkrankung, bzw. seelischer Behinderung ist eine klare Diagnostik Grundvoraussetzung zur Ausgestaltung der Hilfe. Bei unseren Angeboten der Eingliederungshilfe ist deshalb eine regelmäßige Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachberatung und Fallsupervision fester Bestandteil der Qualitätssicherung. A-pro-part ggmbh erachtet die individuelle Lebenszufriedenheit seiner LeistungsempfängerInnen als ein bedeutendes Kriterium zur Beurteilung und Evaluation des jeweiligen Begleitungs- und Assistenzverhältnisses.

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