Hinweise zu Vergaben für private Zuwendungsempfänger (Stand Dezember 2018)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinweise zu Vergaben für private Zuwendungsempfänger (Stand Dezember 2018)"

Transkript

1 Hinweise zu Vergaben für private Zuwendungsempfänger (Stand Dezember 2018) Die Rahmenbedingungen für die Entscheidung der Bezirksregierung ergeben sich aus den vergabe- und zuwendungsrechtlichen Regelungen: 23, 44, 55 LHO, den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, den VOL/A, VOL/B, VgV, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - und dem Runderlass des Finanzministeriums NRW zur Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichtbeachtung des Vergaberechts. Die zugrundliegende Zuwendung wird gemäß den 23, 44 LHO regelmäßig im Rahmen einer Projektförderung ausgezahlt. Die Allgemeinen Nebenbedingungen zum Zuwendungsbescheid (ANBest) sind zu beachten. Die Regelungen zum Vergaberecht finden Sie auch unter Das Ziel des Vergaberechts ist es, das Beste (= wirtschaftlichste) Angebot zu finden und Chancengleichheit für die Bieter herzustellen. Jeder soll die Möglichkeit haben, Aufträge aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Jeder einzelne Auflagenverstoß kann zum vollständigen, regelmäßig aber zu einem Teil-Widerruf (auch für die Vergangenheit) gemäß 49 f. Verwaltungsverfahrensgesetz NRW führen. Vergabevorschriften ja oder nein? Da Sie eine Zuwendung ausschließlich aus Landesmitteln oder zusätzlich noch aus Mitteln der Pflegekassen erhalten, richtet sich die Frage der Anwendung der Vergabevorschriften nach der Höhe der Zuwendung. Sollte die Fördersumme bis Euro betragen, so gilt für alle Ausgaben das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die strengeren Vergaberegelungen gelten nicht. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie jede Ausgabe frei nach eigenem Gutdünken tätigen können. Bei jeder Ausgabe über 500 Euro haben Sie der Bewilligungsbehörde im Verwendungsnachweis zu belegen, dass die Ausgabe wirtschaftlich und sparsam war. Der Nachweis hat über Unterlagen, Marktrecherche, Leistungsbeschreibungen etc. -wie auch bei der Vergabe zu erfolgen. Entscheidend ist, dass die Bewilligungsbehörde anhand von Unterlagen und eines Vermerks nachvollziehen kann, dass Sie das wirtschaftlichste Angebot gewählt haben.

2 Häufige Fehler/ Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Behauptung: Eine schriftliche Bestätigung, dass das gewählte Angebot das wirtschaftlichste war, reicht nicht. bekannt und bewährt : Die Referentin/ der Referent wird immer genommen und man hat gute Erfahrungen gemacht. Dies ist eine grobe Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots, da nicht recherchiert wurde, ob es nicht andere, genau so gute Anbieter gibt. Kein Beauftragungsvermerk vorhanden. Sollte die Fördersumme mehr als Euro betragen, so sind die geltenden und Vergaberegelungen zwingend zu beachten. Häufige Fehler/ Verstöße gegen das Vergaberecht Folgende Beispiele sollen die Auswirkung von Fehlern beim Einkauf mit öffentlichen Mitteln zeigen (die Auflistung ist nicht abschließend): Falsche Vergabeart: falsche Schätzung des Auftragswerts ( 3 Abs.1 Vergabeverordnung - VgV), Teilung von Aufträgen: Eine Teilung der Auftragspositionen wird fälschlicherweise vorgenommen, obwohl zusammenhängende Ausstattungsgüter (z.b. Mobiliar = Schränke, Tische, Stühle) als ein Auftragswert zu sehen sind. Die Vergabeart richtet sich nach dem Beschaffungsziel: wenn das eine ohne das andere keinen Sinn macht, gehört es in einen Auftrag. Was zusammengehört, muss grundsätzlich auch zusammen ausgeschrieben werden, ggf. in Losen, ( 3 Abs. 2 VgV, 2 Abs.2 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/A). Fehlende Dringlichkeit: Die ggf. endende Frist für den Abruf der Fördermittel ist nicht als Tatbestand der besonderen Dringlichkeit zu sehen ( 3 Abs.5 g VOL/A). Nachbestellung von Ersatzteilen/ Zubehör beim gleichen Hersteller ( 3 Abs.5 d VOL/A): Dies ist bis zu 20 % vom ursprünglichen Wert desselben Auftrags zulässig.

3 Zu wenig Recherche nach weiteren, bundesweiten Anbietern: Es gäbe nur ein Unternehmen, Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsatz, ( 3 Abs.5 l VOL/A). Chancengleichheit missachtet, bspw. Bevorzugung ortsansässiger Bieter, 2 Abs.1 VOL/A Wertungsfehler ( 16 VOL/A): nachträgliche Verhandlung/ Änderung der Angebote oder Preise ( 15 VOL/A), nachträgliche Herausnahme von Leistungen aus den Angeboten ( 7 VOL/A), fehlende oder mangelhafte Wertung von zugelassenen Nebenangeboten/ Änderungsvorschlägen ( 16 VOL/A), sonstige vergabefremden Erwägungen. Veröffentlichung der Ausschreibung ( 20 VOL/A): Reicht auf der firmeneigenen Homepage nicht aus, Empfehlung: Vergabemarktplatz auf oder nutzen Mängel in der Dokumentation/ Vergabevermerk: Vergabevermerk fehlt oder ist unvollständig Fehler bei der Vergabe Auflagenverstoß keine Fördermittel! Wie geht s richtig? Was können Sie tun, damit Ihre Zuwendung nicht gekürzt wird? Schritt 1: Bei der Vergabe die Wertgrenzen beachten (siehe Tabelle Seite 4) und je nach Auftragswert die richtige Vergabeart wählen (Verwaltungsvorschriften - VV - zu 55 Landeshaushaltsordnung NRW - LHO).

4 a. Öffentliche Ausschreibung viel Wettbewerb b. weniger Wettbewerb c. Freihändige Vergabe kaum Wettbewerb TIPP: Der Vorteil bei der Wahl der richtigen Vergabeart liegt in der Rechtssicherheit. Im Vorfeld haben Sie mit einer öffentlichen Ausschreibung vielleicht mehr Arbeit, dafür müssen Sie im Nachhinein mit weniger Unsicherheit und einer geringeren Wahrscheinlichkeit einer Rückforderung von Mitteln rechnen. Im Zweifel kann man die nächsthöhere Vergabeart wählen. Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses sollte man sich exakt an den Beschaffungsplan (und das Gutachten) halten. Wird davon abgewichen, sollte dies ausführlich begründet werden. Bei der Auswertung der Angebote muss darauf geachtet werden, dass die Bieter keine Formfehler begangen haben. Zu beachten ist, dass nach Angebotsabgabe keine Nachverhandlungen bzgl. der Preise und Modalitäten mit den Bietern stattfinden. Eine freihändige Vergabe ist möglich, wenn die Voraussetzungen des 3 Abs. 5 VOL/A vorliegen. Im Vorfeld kann diese Vergabe weniger Arbeit bedeuten, jedoch ist die Gefahr möglicher Vergabefehler relativ hoch. Hinzu kann der Aufwand für die Begründung bei einem drohenden Widerruf kommen, der seinerseits leider häufig fehleranfällig ist. Das Verwenden öffentlicher Gelder für eigene Maßnahmen erfordert neben einer sparsamen Vorgehensweise auch eine gründliche Planung, detaillierten Beschreibung der Leistung und eine nach objektiven Gesichtspunkten fairen Bieterauswahl. Dadurch erhalten alle Bieter die Chance, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten.

5 Auftragsinhalt Wertgrenze[1][2] Art der Vergabe gem. VV zu 55 LHO Stand: Jan Liefer- und Direktkauf bis 500 Dienstleistungen ( 3 Abs. 6 VOL/A) bis freihändige Vergabe mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern bis OHNE öffentlichen Teilnehmerwettbewerb mindestens sechs Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern bis MIT öffentlichen Teilnehmerwettbewerb bis Öffentliche Ausschreibung ab Beachtung des EU-Vergaberechts (VgV und GWB) Bauleistungen bis freihändige Vergabe 3 Vergleichsangebote (möglichst unter den Bewerbern wechseln) bis für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) Landschaftsbau, Straßenausstattung bis für alle übrigen Gewerke OHNE öffentlichen Teilnehmerwettbewerb ( 3 Abs. 3 VOB/A): mehrere, im Allgemeinen mindestens 3 geeignete Bewerber auffordern und möglichst unter den Bewerbern wechseln ( 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) bis für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik) Landschaftsbau, Straßenausstattung bis für alle übrigen Gewerke bis ab MIT öffentlichen Teilnehmerwettbewerb ( 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) Öffentliche Ausschreibung Beachtung des EU-Vergaberechts (VOB/A Abschnitt 2) Schritt 2: Eine präzise und ausführliche Dokumentation ist zu jedem Schritt und jedem Angebot zu schreiben. Dieser Vergabevermerk ist Pflicht und als Nachweis für mögliche Nachfragen der Bezirksregierung (= Anhörung) geeignet. Schritt 3: Darf die Bezirksregierung beraten? Nein, wer prüft, darf nicht beraten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Zuwendungsrechts liegt beim Zuwendungsempfänger. Hinweise: Diese Handreichung stellt eine Empfehlung dar. Sie ist keine rechtsbindende Erklärung.

Hinweise zu Vergaben für Zuwendungsempfänger

Hinweise zu Vergaben für Zuwendungsempfänger Nachdem Sie das Bewilligungsverfahren für Ihre Maßnahme erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie zunächst einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Hinweisen, Bestimmungen und Auflagen. Bis zu diesem

Mehr

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: -1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6 Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw. Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vergabe/Weiterleitung von Fördermitteln durch die Kommunen im Rahmen der Projektförderung ILJA bzw. Ein-Topf 1. Hintergrund Im Rahmen einer Projektförderung übernehmen

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Vergabe. ESF-Förderperiode

Vergabe. ESF-Förderperiode ESF-Förderperiode 2014 2020 Frage der Verwaltungsbehörde Antwort der EU-Kommission (22.01.2014) Frage: Müssen Begünstigte die Bestimmungen des öffentlichen rechts weiterhin beachten, wenn sie bei Erhalt

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/2007 Mitteilung Nr. 19-27.03.2007 Neufassung der Vergabeordnung 1. Zweck der Regelung Dem Konzern Stadt

Mehr

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom Seite 341 bis 364

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom Seite 341 bis 364 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 8.6.2018 Seite 341 bis 364 631 Änderung des Runderlasses Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) Runderlass des Ministeriums

Mehr

Dokumentation der Vergabe

Dokumentation der Vergabe M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften

Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg Herbert Jungwirth Liegenschaften Information zur Vergabepraxis des Sachgebietes Liegenschaften Verwaltung der kreiseigenen Liegenschaften

Mehr

/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016

/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 16-01404/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 Verweisungen auf Bundesrecht in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW (ANBest-P SW) Stand: 07.02.2017 INHALT Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Seite

Mehr

Auftragsvergabeordnung der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung

Auftragsvergabeordnung der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 06.03.2007 - - - 07.03.2007 1. Änderung 14.05.2013 - - - 15.05.2013 2. Änderung 3. Änderung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten Vorbemerkungen Projektträger

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

44 LHO Anlage 3. (zu Nr. 5.1 zu 44 LHO)

44 LHO Anlage 3. (zu Nr. 5.1 zu 44 LHO) (zu Nr. 5.1 zu 44 LHO) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest- GK) Die ANBest-GK enthalten Nebenbestimmungen

Mehr

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Vergabevorschriften zu beachten. Am 18. April 2016 ist die neue Vergaberechtsreform in Kraft getreten. Die Vergaberechtsreform

Mehr

Vergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht

Vergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht Vergaberecht Forum II: Förderung Zuwendungsregeln - Vergaberecht 3. Fachtagung Sportanlagenbau Im Zusammenarbeit mit Frau Christina S. Haase, LL.M. Freitag, den 05.04.2019 15.45 Uhr 16.30 Uhr im Olympiasaal

Mehr

Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen

Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Riskiert die Landesregierung das Ende vieler kleiner Projektträger durch eine mangelhafte Projektabwicklung?

Riskiert die Landesregierung das Ende vieler kleiner Projektträger durch eine mangelhafte Projektabwicklung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14963 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5779 vom 21. März 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Matthias

Mehr

Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte in Bayern

Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte in Bayern Vergaben unterhalb der EU Schwellenwerte in Bayern 28. November 2006 Brüssel Unser Verband Der Bayerische Gemeindetag ist der kommunale Spitzenverband für die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte und Städte,

Mehr

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Vergaberechtliche Aspekte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Radebeul, 17. November 2016 Steffen Pawlik Berater der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v.

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern Leitfaden www.stmwi.bayern.de Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Bayern I. Grundlagen des Vergaberechts

Mehr

Das neue Vergaberecht

Das neue Vergaberecht Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei

Mehr

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) im Veranstaltungszentrum im Ostdeutschen Rosengarten Dienstag, 28. April 2009 1 Einleitung 2 Übersicht

Mehr

Seite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren

Seite 1. geschätzte Auftragssumme. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren Seite 1 Auftraggeber Vergabevermerk ( 30 VOL/A) VOL Leistung: Maßnahme: Fachbereich: Fachdienst: Zentralbereich: geschätzte Auftragssumme Vergabeart Öffentliche Ausschreibung EU-Vergabe Offenes Verfahren

Mehr

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt. Vergabeordnung der Stadt Bergisch Gladbach (VergO) für die Vergabe von Bauleistungs-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen in der Fassung des VIII. Nachtrages 1. Anwendungsbereich 1.1 Die städtische Vergabeordnung

Mehr

Vergabe von Bauleistungen nach der VOB -

Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Präqualifikation Dr. Rüdiger Kratzenberg Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung VgV 2010 Vergabeverordnung

Mehr

Änd. VwV-SäHO. Az.: 24-H1007/17/ /8032. Vom 20. März 2015

Änd. VwV-SäHO. Az.: 24-H1007/17/ /8032. Vom 20. März 2015 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO)

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim, Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband

Mehr

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019 Aktuelle Informationen Stand: Montag, 30. April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Ansprechpartner(/in) : Katharina Lenhart MO DO 9:00 15:30 Uhr Telefon

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) (zu Nr. 5.1 zu 44 LHO) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Die ANBest-I enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i. S. des 36 des Hessischen

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (zu Nr. 5.1 zu 44 LHO) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i. S. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Vergabeprüfung in der Wirtschafts- und Innovationsförderung Erläuterungen im Seminar des FTVT e.v. am in Erfurt

Vergabeprüfung in der Wirtschafts- und Innovationsförderung Erläuterungen im Seminar des FTVT e.v. am in Erfurt Erläuterungen im Seminar des FTVT e.v. am 17.10.2017 in Erfurt Warum strengere Vergabeprüfung? Wirtschafts- und Innovationsförderung in Thüringen überwiegend mit EFRE-Mitteln kofinanziert generell: Prüfungsschwerpunkt

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) (alle Hinweise ohne Gewähr, da grundsätzlich die Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens und die Einhaltung der Vergabevorschriften

Mehr

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17 Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Artikel 1

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Artikel 1 Entwurf Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes Artikel 1 Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 259), zuletzt geändert

Mehr

Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung Mai 2017 in Berlin

Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung Mai 2017 in Berlin Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung Mai 2017 in Berlin www.netzwerk-ländlicher-raum.de/schulungen Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Hier investiert

Mehr

Vergaberecht im Umbruch: Konjunkturpaket und Vergaberechtsreform: Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wagner CMS Hasche Sigle, Stuttgart

Vergaberecht im Umbruch: Konjunkturpaket und Vergaberechtsreform: Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wagner CMS Hasche Sigle, Stuttgart Vergaberecht im Umbruch: Konjunkturpaket und Vergaberechtsreform: Rechtsanwalt Dr. Volkmar Wagner CMS Hasche Sigle, Stuttgart Konjunkturpaket und Vergaberecht Seite 2 Konjunkturpaket II (I): Im Bund umgesetzt

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle

122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle 122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr

Mehr

Auftragsvergabe. (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch

Auftragsvergabe. (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch Auftragsvergabe (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch 27.04.2017 AGENDA 1. Rechtsgrundlagen des neuen Vergaberechts (Vergaberechtsreform 2016) 2. Vergabegrundsätze 3. Vergabeverfahren 4. Ablauf und

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen. Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Die ANBest-GK enthalten Nebenstimmungen (Bedingungen

Mehr

Checkliste zur Vergabeprüfung

Checkliste zur Vergabeprüfung Anlage 2 (zu Ziffer VII Nummer 1) Checkliste zur Vergabeprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben Durchführende Stelle für die Vergabeprüfung Bezeichnung der geprüften Maßnahme Zuwendungsempfänger

Mehr

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG

Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG , den (Vergabestelle) Tel.: (Bearbeiter/in) Ablauf der Zuschlagsfrist Vergabevermerk anhand einer Checkliste (V. 1.3) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG am Ablauf der Bindefrist am ggf. Ablauf der

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erläuterungen.

Mehr

Tel.: Fax: Schwellenwert in Höhe von XX0.000 EUR ist damit erreicht bzw. überschritten? Ja (vgl. 2 VgV)

Tel.: Fax:   Schwellenwert in Höhe von XX0.000 EUR ist damit erreicht bzw. überschritten? Ja (vgl. 2 VgV) (Vergabestelle) (Bearbeiter/-in) (Datum) Tel.: Fax: E-Mail: Vergabevermerk (v1.7 v. 26.9.13) Dokumentation gem. 20 VOL/A bzw. 24 EG Betr.: 1. Allgemeine Angaben 1.1. Art der Leistung und Angaben zur Bedarfsermittlung:

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Die ANBest-I enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i. S. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Abteilung integrierte ländliche Entwicklung - Bewilligungsbehörde -

Abteilung integrierte ländliche Entwicklung - Bewilligungsbehörde - Abteilung integrierte ländliche Entwicklung - Bewilligungsbehörde - Ludwigslust, den 10.05.2017 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden In Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln der Europäischen Union

Mehr

Staatliche Zuwendungen an Kommunen

Staatliche Zuwendungen an Kommunen ImkeAulbert Staatliche Zuwendungen an Kommunen Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Erster Teil: Einleitung 15 1 Thema der vorliegenden Untersuchung 17 2 Entwicklung des Zuwendungsrechts 19 3 Der Zuwendungsbegriff

Mehr

Fachtagung Korruptionsprävention am

Fachtagung Korruptionsprävention am fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Fachtagung Korruptionsprävention am 18.06.2014 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert Leiter der Fachgruppe Vergabe- und Vertragswesen, Justiziariat

Mehr

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,

Mehr

Vergabeordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Vergabeordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Vergabeordnung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am 7.3.2007 zur Regelung des Vergabewesens folgende Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen

Mehr

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen

Konjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen

Mehr

Modul Vergaberecht. Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung November 2018 in Apolda

Modul Vergaberecht. Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung November 2018 in Apolda Modul Vergaberecht Handwerkszeug für die Regionalentwicklung DVS-Schulung November 2018 in Apolda www.netzwerk-ländlicher-raum.de/schulungen Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung 14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG. NRW. sowie notwendige Erläuterungen.

Mehr

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................

Mehr

VV zu 55 LHO. Zu 55:

VV zu 55 LHO. Zu 55: 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Postfach 101529, 28015 Bremen -Verteiler lt. EMail- Auskunft erteilt Janine Lamot Zimmer 508 T: +49(0)421

Mehr

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung

Qualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung

Mehr

A. HAUSHALTSRECHT DES LANDES NORDRHEIN WESTFALEN

A. HAUSHALTSRECHT DES LANDES NORDRHEIN WESTFALEN VORWORT 17.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS A. HAUSHALTSRECHT DES LANDES NORDRHEIN WESTFALEN Landeshaushalt in Stichworten I. GRUNDLAGEN HAUSHALTSRECHT 1. Landeshaushaltsordnung (LHO) mit Verwaltungsvorschriften

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 24.02.2011 wird folgende

Mehr

Antrag auf Fördermittel auf der Grundlage der VwV Kita Bau

Antrag auf Fördermittel auf der Grundlage der VwV Kita Bau Anlage 1 (zu Ziffer VI Nummer 3) Antrag auf Fördermittel auf der Grundlage der VwV Kita Bau Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 3 Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Antragsteller: Landkreis/Kreisfreie

Mehr

Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000

Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000 Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01. November 2000 1 Rechtsgrundlagen 1. Oberhalb der Schwellenwerte gemäß 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten folgende Bestimmungen: a)

Mehr

Stand: 15. Dezember Dieses Dokument ist ein Infoblatt und stellt keine Rechtsberatung dar.

Stand: 15. Dezember Dieses Dokument ist ein Infoblatt und stellt keine Rechtsberatung dar. Leitfaden für die Vergabe von Aufträgen durch Unternehmen bei Förderungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 und im Rahmen der Förderrichtlinie Energiewende in Unternehmen

Mehr

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?

Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi

Mehr