Die unterschriebenen Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert an die

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1 Ausschreibungsunterlagen zur Freihändigen Vergabe einer Maßnahme nach 67 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Schulgesetz - NSchG (Schulpflicht im Sekundarbereich II) für Schulpflichterfüller in Jugendwerkstätten AufKurs Seite 1 von 18

2 Stand Allgemeine Informationen Die MaßArbeit kaör (die Auftraggeberin) beabsichtigt im Wege der Freihändigen Vergabe gemäß 3 Abs. 6 Buchst. l) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) in Verbindung mit 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) eine Maßnahme nach 67 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NSchG (Schulpflicht im Sekundarbereich II) für Schulpflichterfüller in Jugendwerkstätten zu vergeben. Voraussetzung für die Angebotsabgabe für die Maßnahme ist, dass der Auftragnehmer eine vom Land anerkannte Jugendwerkstatt ist und nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds, RdErl. d. MS v (Nds. MBl. 2010, 1165) gefördert wird. Die unterschriebenen Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag/Paket adressiert an die MaßArbeit kaör Landkreis Osnabrück Abteilung Verwaltung/Übergangsmanagement Schule Beruf Zimmer 3153 Am Schölerberg Osnabrück mit der Aufschrift rechtzeitig bis zum Nicht öffnen! Ausschreibungsunterlagen Vergabe-Nr.: 2013-MaßArbeit kaör ÜMSB-02 Ablauf der Angebotsfrist am , Uhr, bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Angebotsstelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmebezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können Seite 2 von 18

3 diese Fragen längstens bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die MaßArbeit kaör, Abteilung Verwaltung/Übergangsmanagement Schule Beruf, Zimmer 3153, Am Schölerberg 1, Osnabrück oder an Frau Löhnicker unter: zur Beantwortung gestellt werden. Die Maßnahme soll an fünf verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Sie wird in fünf Teillosen wie folgt vergeben: Los-Nr. 1: Durchführungsort Belm (5 Plätze), Los-Nr. 2: Durchführungsort Bramsche (5 Plätze), Los-Nr. 3: Durchführungsort Dissen (5 Plätze), Los-Nr. 4: Durchführungsort Fürstenau (4 Plätze), Los-Nr. 5: Durchführungsort Georgsmarienhütte (5 Plätze). Es kann nur für eine vollständige Einzellosleistung ein Angebot abgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Bieter sich auf mehrere Lose bewerben. 2. Ziele Ziele der zu vergebenden Maßnahme sind: 1. Erfüllung der Schulpflicht, 2. Kontinuierliche Teilnahme, 3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses, 4. das Heranführen der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 5. die Vermittlung in Ausbildung, Arbeit, eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Die Maßnahme ermöglicht es Jugendlichen mit besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf die Berufsschulpflicht alternativ an einem außerschulischen Lernstandort zu erfüllen. Ziel ist eine regelmäßige aktive Teilnahme ohne unentschuldigte Fehlzeiten. Die Maßnahme verfolgt zudem das Ziel, die soziale und berufliche Teilhabe der Teilnehmer durch individuelle Unterstützung und Begleitung zu gewährleisten. Die Jugendlichen werden in ihrer Motivation gestärkt, Sprach- und Bildungsdefizite abzubauen sowie fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten zu entwickeln. Entsprechend ihren Interessen und Neigungen werden individuelle Stärken gefördert und berufliche Handlungsstrategien entwickelt. In der Arbeit mit den Jugendlichen werden Betriebskontakte mit dem Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt hergestellt, um nach Beendigung der Maßnahme eine Anschlussperspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt realisieren zu können. Seite 3 von 18

4 Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Hauptschulkurses den Hauptschulabschluss zu erwerben. Bestandteil der Maßnahme ist die Einbeziehung der Eltern in den Förder- und Vermittlungsprozess der Teilnehmer. 3. Zielgruppe Die Maßnahme ist ausgelegt auf eine Zielgruppe, die alternativ zum Vollzeitunterricht in einer Berufsbildenden Schule (z. B. BVJ oder BEK) ihre Berufsschulpflicht an einem außerschulischen Lernstandort erfüllt. Dabei richtet sich das Angebot an Jugendliche, die eine ausgeprägte Schulverweigerungshaltung entwickelt haben. Die Zielgruppe im Einzelnen: Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und im Landkreis Osnabrück wohnen, Jugendliche, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, und während dieser Zeit eine hohe Anzahl unentschuldigter Fehltage angehäuft haben, Jugendliche, die in der allgemeinbildenden Schule von den herkömmlichen Lerninhalten sowie den sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten nicht mehr bzw. nicht mehr ausreichend erreicht werden und aufgrund dessen die Schule verweigern und Jugendliche, die aufgrund der vorhandenen Fehlzeiten nur eine geringe Chance auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses sowie die Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt haben. 4. Inhalte 4.1 Struktur Die Maßnahme gliedert sich in folgende Phasen: Zeitpunkt Inhalt Einstiegsphase August bis Oktober - Clearing, Profiling, - Aufsuchende Arbeit, - Beziehungsaufbau (Jugendlicher, Eltern), - Kompetenzfeststellung, - Förderplanung, Förderplangespräche: (Teilnehmer: Jugendlicher, Eltern, betreuender Seite 4 von 18

5 Sozialarbeiter, Fachberatung Schulverweigerung) - Festlegung der Ziele/ Teilziele und notwendigen Arbeitsschritte, - Stand der schulischen Leistungen, - Stand der Ausbildungsvorbereitung, - Praktikumsplanung. Förderphase November bis Januar - Sozialpädagogische Arbeit - Bewerbungstraining (Bewerbungen erstellen, Proben von Vorstellungsgesprächen, Kommunikation und Verhalten mit und in Unternehmen), - Praxiserprobung in der Einrichtung, - Bildungsangebot, - 1. Praktikum (1 bzw. 2 Wochen). Vermittlungsphase Februar bis Juni - Praxiserprobung in der Einrichtung, - Sozialpädagogische Arbeit, - Termin: Berufsberatung/ PSU, - Praktikum absolviert/ geplant, - Bewerbungsphase II, - 2. Praktikum (1 bzw. 2 Wochen), - Bildungsangebot, - Maßnahmereflexionsgespräch: Maßnahmeleiter und Fachberatung Schulverweigerung (Koordination). Förderplangespräche (Fortschreibung): (Teilnehmer: Jugendlicher, Eltern, betreuender Sozialarbeiter, Fachberatung Schulverweigerung und/oder das Übergangsmanagement der Maß- Arbeit kaör\ Ausbildungslotsen) - Reflektion und neue Festlegung der Ziele/ Teilziele und notwendigen Arbeitsschritte, - Stand der schulischen Leistungen, - Stand der Ausbildungsvorbereitung, Abschlussphase Juli - Vermittlung des Teilnehmers in den ersten Arbeitsmarkt Seite 5 von 18

6 - Vermittlung und Übergabe des Teilnehmers in ein adäquates anderes Anschlussangebot Teilnehmerabschlussgespräch Teilnehmer: (Jugendlicher, Eltern, betreuender Sozialarbeiter, Übergangsmanagement der MaßArbeit kaör\ Ausbildungslotsen) - Überprüfung der Ergebnisse sowie der Zielerreichung, Übergabe der Förderplanung. Maßnahmereflektionsgespräch: Leitung der Einrichtung, Sozialpädagogische Fachkraft, Fachpraktischer Anleiter, Bildungskursleiter, Koordination Fachbereich Schulverweigerung und Fachberatung Schulverweigerung. 4.2 Methodisches Vorgehen Die sozialpädagogische Begleitung verfolgt den aufsuchenden Ansatz durch Gespräche in der gewohnten Umgebung (z. B. Hausbesuche, Elterngespräche). Eltern und Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte sind aktiv am Maßnahmeverlauf zu beteiligen. Die aufsuchende Arbeit beinhaltet auch die Abholung der Jugendlichen, die morgens nicht in der Maßnahme ankommen. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmer morgens von einem Mitarbeiter der Einrichtung in Empfang genommen und am Ende des Tages verabschiedet werden. In den Pausen garantiert der Auftragnehmer eine Pausenaufsicht. Der Auftragnehmer stellt eine verpflichtende pädagogische Mahlzeit sicher, die Teilnehmer sowie die am Bildungsprozess beteiligten Fachkräfte nehmen die Mahlzeit gemeinsam ein. Zur zielgerichteten Aktivierung und Förderung der Jugendlichen müssen werkpädagogische Angebote zur Verfügung stehen, die den individuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmer berücksichtigen und je nach individuellem Entwicklungsstand der Teilnehmer zum Einsatz kommen. Seite 6 von 18

7 Die Teilnehmer sollen die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Bildungskurses den Hauptschulabschluss zu erwerben. Inhalt der Maßnahme ist neben der sozialen und schulischen Stabilisierung die schrittweise Heranführung (mittels Praktika, Bewerbungstraining, durch individuelle und realistische Berufsorientierung/Berufswegplanung/Bewerbungstraining, Analyse des regionalen Arbeits- und Stellenmarktes, Einüben von selbständigen Betriebskontakten) an den ersten Arbeitsmarkt. Die Durchführung der Praktikumsphasen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Ebenso ist das Praktikum durch den Auftragnehmer pädagogisch zu begleiten. Die Rahmenbedingungen sind über eine Praktikumsvereinbarung zu regeln. Die Dokumentation der Praktikumsphasen erfolgt durch eine betriebliche Rückmeldung in Bezug auf jeden Teilnehmer mittels eines Beurteilungsbogens. Haben die Teilnehmer ihre Förderziele erreicht, sind sie in eine Ausbildung, eine Einstiegsqualifizierung oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Ist absehbar, dass eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nach Maßnahmeabschluss nur schwer zu realisieren ist, muss gemeinsam mit dem Jugendlichen ein sinnvolles Anschlussangebot akquiriert werden. Darüber hinaus können folgende Schwerpunkte in den Blick genommen werden: Benimmtraining im Umgang mit Unternehmen Wie benehme ich mich im Betrieb?, Bewerbungs-Knigge von der perfekten Bewerbung bis zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch, Soziales Trainingsprogramm, Freizeit- und Erlebnispädagogische Angebote, Angebote zur Stärkung und Förderung der Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Erhöhung der Motivation und Leistungsfähigkeit, Angebote zur Schaffung eines realistischen Selbst- und Fremdbildes, Sport und Freizeitgestaltung, Schaffung und Organisation eines strukturierten Tages- und Arbeitsablaufs, Angebote zum Thema Haushalts- und Budgetplanung, Gesundheitsförderung/Ernährungsberatung, IT- und Medienkompetenztraining. Seite 7 von 18

8 4.3 Individuell begleitende Unterstützung der Teilnehmenden Die betreuende sozialpädagogische Fachkraft muss mit jedem Teilnehmer einen individuellen Förderplan vereinbaren. Beginnend mit dem Eingangsprofiling und der Feststellung des Bedarfs, werden mit dem Teilnehmer individuell festgelegte Ziele sowie Maßnahmen und Schritte geplant. Regelmäßig, spätestens bei dem Wechsel in eine neue Förderphase muss dieser mit dem Teilnehmer reflektiert, auf Erfolg geprüft, ggfs. neu formuliert und fortgeschrieben werden. Zusätzlich sollen niedrigschwellige und realistische Klein-Ziele mit dem Teilnehmer vereinbart und reflektiert werden. Zum Wochenbeginn werden mit dem Teilnehmer Wochenziele vereinbart, die am Ende der Woche reflektiert werden. Innerhalb der individuellen Begleitung muss das Gesamtumfeld der Teilnehmer in den Blick genommen werden und das persönliche und institutionelle Netzwerk aktiviert werden. Zum Ende der Maßnahme erfolgt eine abschließende Evaluation mit einer Auswertung der formulierten Ziele und eine Übergabe an das Übergangsmanagement im Handlungsfeld Ausbildungslotsen der Auftraggeberin. 4.4 Gender Mainstreaming Das Projektangebot hat gleichermaßen weiblichen und männlichen Teilnehmern zur Verfügung zu stehen. Die Angebote sollen die Bedarfe beider Geschlechter auch im Hinblick auf die Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft, Stand der Bildung und sexueller Orientierung berücksichtigen. Für die Einzelfallarbeit müssen beim Auftragnehmer, entsprechend der Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. 5. Rahmenbedingungen 5.1 Maßnahmeort Als Maßnahmeort wird (je Los) Belm, Bramsche, Dissen, Fürstenau, Georgsmarienhütte angegeben. 5.2 Räumlichkeiten Der Auftragnehmer garantiert, dass hinreichend Räumlichkeiten für die Durchführung der Maßnahme vorhanden sind. Das gilt neben dem Schulkurs auch für die berufspraktischen Bereiche sowie die Pausen- und Sozialbereiche. Ferner hat der Auftragnehmer während der gesamten Dauer die erforderliche sachliche und technische Ausstattung der Maßnahme sicherzustellen. 5.3 Erreichbarkeit Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Maßnahmeort mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar ist. Seite 8 von 18

9 6. Zuführung und Beratung der Teilnehmer vor Beginn der Maßnahme Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt über die Fachberatung Schulverweigerung. Die Teilnahme für die Jugendlichen geschieht auf freiwilliger Basis. Zum Einmündungsprozess gehören ein ausführliches Erstgespräch beim Auftragnehmer, ein daran anschließendes Praktikum in der Einrichtung sowie das abschließende Reflektionsgespräch, bei dem dann beraten wird, ob der Jugendliche im kommenden Schuljahr als Teilnehmer für die Maßnahme in Frage kommt. Die endgültige Zuweisung erfolgt im Rahmen der Aufnahmekommission, die durch das Berufsschulzentrum am Westerberg unter Einbeziehung der Fachberatung Schulverweigerung durchgeführt wird. Bei der Zuführung der Teilnehmer ist vom Erstgespräch bis zur Einmündung in das Projekt sowie darüber hinaus, die für die Maßnahme zuständige sozialpädagogische Fachkraft einzubeziehen. Neben den Eltern und Erziehungsberechtigten werden auch die abgebenden Schulen der Jugendlichen am Einmündungsprozess verantwortlich beteiligt. 7. Personaleinsatz In der Maßnahme ist der Einsatz einer qualifizierten sozialpädagogischen Fachkraft (i. d. R. Diplom Sozialpädagoge/-sozialarbeiter oder gleichwertig), die die Lebenswelt jugendlicher Schulverweigerer und deren individuellen Problemlagen kennt, erforderlich. Hinsichtlich einer geeigneten Anschlussperspektive der Teilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt sind Kenntnisse über die regionalen Arbeitsmarktbedingungen (u. a. Kontakte und Kooperationen mit Betrieben vor Ort) unerlässlich. Für die berufspraktischen Angebote in den Werkstattbereichen, die einen besonderen Schwerpunkt der Maßnahme darstellen, sind ausgebildete berufspädagogische Fachkräfte/fachliche Anleiter einzusetzen. Um den besonderen Bedarfen der Zielgruppe gerecht zu werden, sind Personalschlüssel vorzusehen, die den Erfolg der Maßnahme sicherstellen. 8. Dauer der Maßnahme Die Maßnahme beginnt am und endet am Dauer der individuellen Teilnahme Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es zu einer Unterbesetzung der Maßnahme kommen kann. Es besteht somit kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine durchgängige Besetzung der Teilnehmerplätze durch die Auftraggeberin. Die individuelle Teilnahmedauer eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen beträgt grundsätzlich max. bis zu 12 Monate. Die Anwesenheitspflicht der Teilnehmer ist der regulären Schulzeit anzupassen. Seite 9 von 18

10 Dadurch freigewordene Plätze sind während der Maßnahme laufend nachzubesetzen. Generell leitet der Auftragnehmer bei unentschuldigten Fehlzeiten zu passender Zeit das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch eine Schulpflichtverletzungsanzeige gemäß 176 NSchG ein. 10. Dokumentation Es ist eine lückenlose Dokumentation sicherzustellen. Diese umfasst: Monatliche Teilnehmerlisten mit Anwesenheitsdokumentation, Erstellung einer Teilnehmerakte, Dokumentation des Maßnahmeverlaufs, Dokumentation des individuellen Förderverlaufs mit Durchschriften an die Fachberatung Schulverweigerung (Förderplanung), Erstellung eines Abschlussberichtes, Abschluss/Verbleibstatistik. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. 11. Preiskalkulation/Abrechnung Im Rahmen der Preiskalkulation sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten zu berücksichtigen. Es ist eine monatliche Kostenpauschale pro Teilnehmer anzugeben. Diese beträgt max. 500,00 pro Teilnehmerplatz. Die Bildung eines Staffelpreises ist möglich. Insbesondere sind in die monatliche Kostenpauschale einzukalkulieren: Personal- und Sachkosten des Auftragnehmers (wie z.b. Lehrgangs-, Lehrmittel-, Versicherungs-, Investitions-, und Raumkosten, Kosten für Fachdozenten), Lehrgangskosten (einschließlich Lern- und Arbeitsmittel, notwendige Eignungsfeststellungen, Prüfungsgebühren, Aufwendungen für die Durchführung der Gesundheitsförderung), Fahrtkosten für aufsuchende Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung und Aufnahme in die betriebliche Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer. Mit dieser Kostenpauschale werden alle Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, abgegolten. Seite 10 von 18

11 12. Bewertungsmatrix 12.1 Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der Wertungskriterien vorgenommen. Für jedes Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Hinsichtlich der Bewertung der Konzeptinhalte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen. 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme insgesamt eine erfolgreiche Durchführung möglich erscheinen lässt. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ansätze und Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Ein Konzept ist von der weiteren Bewertung ausgeschlossen, wenn es in einem Wertungskriterium mit 0 bewertet wurde. Die Wertungskriterien der Bewertungsmatrix sind unterschiedlich gewichtet. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des jeweiligen Wertungsbereiches sowie die Bedeutung der Wertungsbereiche untereinander wieder. Die Punkteskala der Gewichtung Seite 11 von 18

12 reicht von 1 bis 5, wobei 1 Punkt für ein weniger gewichtetes Kriterium und 5 Punkte für ein besonders stark gewichtetes Wertungskriterium vergeben werden. Pro Wertungskriterium werden 0 bis maximal 3 Punkten vergeben. Die so erreichte Punktezahl (Spalte 2) wird mit der Gewichtungszahl (Spalte 3) multipliziert und ergibt die Wertungspunktezahl (Spalte 4). Die Wertungspunktzahlen aller Wertungskriterien werden addiert und bilden eine Summe. Diese Summe aller Wertungspunktzahlen wird mit dem Inhaltsgewichtungsfaktor multipliziert. Für den Konzeptinhalt können so maximal 70 Punkte erreicht werden. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein Konzept wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn die (Gesamt-)punktezahl für den Konzeptinhalt kleiner als 40 ist. Inhaltsgewichtungsfaktor = (maximale Punktezahl) x Summe der Gewichtungszahlen Beispiel: Bewertungsmatrix für die Ermittlung der Punktezahl für den Konzeptinhalt Wertungskriterium Erreichte Punktezahl Gewichtungszahl Wertungspunktzahl (0-3) (1-5) 4.1 Umsetzung der Maßnahmestruktur Methodisches Vorgehen Individuelle begleitende Unterstützung Summe Wertungspunktzahlen 23 Inhaltsgesamtgewichtungfaktor 2,33 Punktezahl Konzeptinhalt 53,59 (von max. 70) Seite 12 von 18

13 12.4 Bewertungsmatrix BEWERTUNGSMATRIX Wertungskriterium Beschreibung erreichte Punktezahl (0 3) Umsetzung der Maßnahmestruktur a. Einstiegsphase Alle in der Einstiegsphase benannten Inhalte sind methodisch, didaktisch und ergebnisorientiert dargestellt. - Clearing, Profiling, - Aufsuchende Arbeit, - Beziehungsaufbau (Jugendlicher, Eltern), - Kompetenzfeststellung, - Förderplanung, Gewichtungszahl (1-5) 3 Wertungspunktzahl (Spalte 3 x Spalte 4) b. Förderphase Die in der Förderphase benannten Inhalte sind methodisch - didaktisch hinterlegt. Die Umsetzung der systematischen Förderung ist deutlich beschrieben. - Sozialpädagogische Arbeit - Bewerbungstraining (Bewerbungen erstellen, Proben von Vorstellungsgesprächen, Kommunikation und Verhalten mit und in Unternehmen), 4 Seite 13 von 18

14 - Praxiserprobung in der Einrichtung, - 1. Praktikum (1 bzw. 2 Wochen). c. Vermittlungsphase Methodisches Vorgehen Die Vermittlungsphase wird konzeptionell schlüssig dargestellt. - Reflektion und neue Festlegung der Ziele/ Teilziele und notwendigen Arbeitsschritte, - Stand der schulischen Leistungen, - Stand der Ausbildungsvorbereitung, - Termin: Berufsberatung/ PSU, - Praktikum absolviert/ geplant, - Bewerbungsphase II, - 2. Praktikum (1 bzw. 2 Wochen), - Maßnahmereflexionsgespräch a. Begleitung und aufsuchende Arbeit Die sozialpädagogische Begleitung verfolgt den aufsuchenden Ansatz durch Gespräche in der gewohnten Umgebung (z. B. Hausbesuche, Elterngespräche). Eltern und Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte sind aktiv am Maßnahmeverlauf zu beteiligen. Die aufsuchende Arbeit beinhaltet auch die Abholung der Jugendlichen, die morgens nicht in der Maßnahme an- Seite 14 von 18 4

15 kommen. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmer morgens von einem Mitarbeiter der Einrichtung in Empfang genommen und am Ende des Tages verabschiedet werden. In den Pausen garantiert der Auftragnehmer eine Pausenaufsicht. Der Auftragnehmer stellt eine verpflichtende pädagogische Mahlzeit sicher, die Teilnehmer sowie die am Bildungsprozess beteiligten Fachkräfte nehmen die Mahlzeit gemeinsam ein. b. Werkpädagogisches Angebot 3 Zur zielgerichteten Aktivierung und Förderung der Jugendlichen müssen werkpädagogische Angebote zur Verfügung stehen, die den individuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmer berücksichtigen und je nach individuellem Entwicklungsstand der Teilnehmer zum Einsatz kommen. c. Bildungsangebot 3 Die Teilnehmer sollen die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Bildungskurses den Hauptschulabschluss zu erwerben. Seite 15 von 18

16 d. Vermittlung 5 Inhalt der Maßnahme ist neben der sozialen und schulischen Stabilisierung die schrittweise Heranführung (mittels Praktika, Bewerbungstraining, durch individuelle und realistische Berufsorientierung/Berufswegplanung/Bewerbungstrai ning, Analyse des regionalen Arbeitsund Stellenmarktes, Einüben von selbständigen Betriebskontakten) an den ersten Arbeitsmarkt. Die Durchführung der Praktikumsphasen ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Ebenso ist das Praktikum durch den Auftragnehmer pädagogisch zu begleiten. Die Rahmenbedingungen sind über eine Praktikumsvereinbarung zu regeln. Die Dokumentation der Praktikumsphasen erfolgt durch eine betriebliche Rückmeldung in Bezug auf jeden Teilnehmer mittels eines Beurteilungsbogens. Haben die Teilnehmer ihre Förderziele erreicht, sind sie in eine Ausbildung, eine Einstiegsqualifizierung oder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Ist absehbar, dass eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nach Maßnahmeabschluss nur schwer zu realisieren ist, muss gemeinsam mit dem Jugendlichen ein sinnvolles Anschlussangebot akquiriert werden. Seite 16 von 18

17 Individuelle begleitende Unterstützung a. Förderplanung Die betreuende sozialpädagogische Fachkraft muss mit jedem Teilnehmer einen individuellen Förderplan vereinbaren. Beginnend mit dem Eingangsprofiling und der Feststellung des Bedarfs, werden mit dem Teilnehmer individuell festgelegte Ziele sowie Maßnahmen und Schritte geplant. Regelmäßig, spätestens bei dem Wechsel in eine neue Förderphase muss dieser mit dem Teilnehmer reflektiert, auf Erfolg geprüft, ggfs. neu formuliert und fortgeschrieben werden. Zusätzlich sollen niedrigschwellige und realistische Klein-Ziele mit dem Teilnehmer vereinbart und reflektiert werden. Zum Wochenbeginn sollten mit dem Jugendlichen Wochenziele vereinbart werden, die am Ende der Woche reflektiert werden. 4 Seite 17 von 18

18 13. Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen und Erklärungen sind vom Bieter zwingend einzureichen: a. Konzept (anhand der obigen Matrix, max. 10 Seiten, Schriftgröße 11), b. Eignung/Darstellung des Bieters (max. 1 Seite), c. Nachweis über die Anerkennung als vom Land geförderte Jugendwerkstatt (Bescheid der NBank), d. Stellungnahme zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit (max. 1 Seite), e. Stellungnahme zur Vernetzung des Auftragnehmers mit regionalen Betrieben (max. 1 Seiten), f. Benennung eigener Ziele für die Maßnahme (quantitativ und qualitativ) und entsprechende Zielindikatoren für die Bereiche Ausbildungseinmündung, Fehlzeiten, Hauptschulkurs und Hauptschulabschluss sowie Stabilisierungsgrad (max. 1 Seite), g. Kalkulation, Preis und Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (max. 1 Seite). Das Angebot darf eine Gesamtseitenanzahl von 16 nicht überschreiten. 18

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